Air Pollution Regulations: Facility Operator Responsibility for Remediation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to revise air pollution regulations, specifically concerning the responsibility for cleaning up existing facilities. The motion proposed shifting this responsibility from cantons to facility operators within a set timeframe, with cantons retaining only oversight. The court acknowledged the motion's intent but noted that existing environmental protection laws grant authorities the power to order remediation in certain cases, thus precluding a complete shift as proposed. While the government was willing to consider introducing immediate remediation obligations for specific measures, it would not fully adopt the motion's proposed restructuring of responsibilities, opting instead to convert the motion into a postulate.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 41 Absatz, Art. 8 LRV, Art. 16 Absatz, Art. 17 Absatz, Art. 16 Abs. 3 des Gesetzes, Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes; Air Pollution Regulations: Facility Operator Responsibility for Remediation: The motion proposed shifting this responsibility from cantons to facility operators within a set timeframe, with cantons retaining only oversight. The court acknowledged the motion's intent but noted that existing environmental protection laws grant authorities the power to order remediation in certain cases, thus precluding a complete shift as proposed. While the government was willing to consider introducing immediate remediation obligations for specific measures, it would not fully adopt the motion's proposed restructuring of responsibilities, opting instead to convert the motion into a postulate.
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KI-generiertCited by the Federal Council to explain limitations on the requested change to the air pollution control ordinance, relating to the authority to order remediation.
Cited by the Federal Council to explain limitations on the requested change to the air pollution control ordinance, relating to the authority to order remediation.
This article is the basis of the current regulation that the motion aims to change, concerning the responsibility of authorities for the remediation of existing installations.
Volltext
23.Juni 1988 N 885 Motion Ledergerber
erlaubt, ist die Hochtemperaturverbrennung. Ueberzeugend zu schaffen, damit der Betrieb der Hochtemperatur-Sonder-
führte dieses Verfahren auch bei der Entsorgung der abfall-Verbrennungsanlagen garantiert werden kann. Nur
Seveso-Abfälle zum Ziel. Soriderabfallverbrennungsanlagen mit dieser Grundlage lassen sich mit den bestehenden Kom-
sind teure und technisch komplexe Industrieanlagen, die zur petenzen Standorte innerhalb eines opfersymmetrischen
Errichtung viel Kapital verschlingen und von einer qualifi- Gesamtkonzepts durchsetzen. Auf die mögliche Nutzung
zierten Organisation betrieben werden müssen. Unbesehen der anfallenden Energie zur Stromerzeugung und für Heiz-
davon, ob künftige Träger solcher Verbrennungsanlagen zwecke ist bei der Standortwahl Rücksicht zu nehmen.
privaten, gemischtwirtschaftlichen oder öffentlichen Cha-
rakter haben, verlangen diese aus verständlichen Gründen Schriftliche Erklärung des Bundesrates
gewisse gesetzliche Garantien. vom 18. Mai 1988
Eine entscheidende Voraussetzung sowohl für die Planung Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 mai 1988
als auch für den kontinuierlichen Betrieb solcher Entsor- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
gungsanlagen ist die gesetzlich abgestützte Kompetenz der
Behörden, den Anlagen Abfälle zuweisen zu können. Zudem Ueberwiesen - Transmis
ist zum funktionierenden Betrieb einer Verbrennungsanlage
eine Mischung von leicht und schwer brennbaren sowie von
hoch und wenig chlorierten Abfällen notwendig.
Neben die Pflicht der Abfallproduzenten zur Abgabe ihrer 88.389
Sonderabfälle an eine bestimmte Anlage gehört auf der
#ST#
anderen Seite die Annahmepflicht der Betreiber, Sonderab-
fälle im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten anzuneh- Motion Ledergerber
men. Damit wird der Gefahr vorgebeugt, dass nur unproble- Luftreinhalte-Verordnung.
matische Sonderabfälle angenommen werden. Für diese Revision
Zuweisungskompetenz der Behörden und die entspre-
chende Annahmepflicht der Träger müssen rasch die Lutte contre la pollution atmosphérique.
gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Révision de l'ordonnance
4. Keine Sondermülldeponien, sondern nur noch Reststoff-
monodeponien
Zu Recht wird im Abfall-Leitbild des Bundes künftig auf die
Verbrennung von Sonderabfällen gesetzt. Als logische
Folge davon müssen Sonderabfälle nicht mehr unbearbeitet Wortlaut der Motion vom 16. März 1988
deponiert werden. Auf die umstrittenen Sondermülldepo- Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der nächsten Revi-
nien, wie zum Beispiel in Kölliken gehabt oder in Hägendorf sion der Luftreinhalte-Verordnung dafür zu sorgen, dass
geplant, kann somit ersatzlos verzichtet werden. Die ange- nicht mehr die Kantone für die Sanierung bestehender Anla-
kündigte technische Abfallverordnung muss dereinst die gen verantwortlich sind, sondern dass, unter Einhaltung
Deponie der anorganischen Reststoffe aus der Verbrennung einer angemessenen Frist, die Betreiber von Anlagen ver-
regeln. pflichtet sind, die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte
5. Gesamtschweizerisches Konzept mit Opfersymmetrie einzuhalten. Den Kantonen soll nur eine Aufsichts- und
Das technische Rüstzeug verschiedener Schweizer Firmen Kontrollfunktion verbleiben.
ist vorhanden, um solche Hochtemperaturverbrennungsan-
lagen zu bauen. Auch besitzt der Bund heute schon die Texte de la motion du 16 mars 1988
Kompetenz nach Artikel 41 Absatz 1 des Umweltschutzge- Le Conseil fédéral est prié de faire en sorte, lors de la
setzes, Standorte für solche Anlagen verbindlich festzule- prochaine révision de l'ordonnance sur la protection de l'air
gen. Allein führte dies alles zu keiner Lösung, weil in erster (OPair), que ce ne soient plus les cantons qui soient respon-
Linie die gesetzlichen Grundlagen fehlen, um den Betrieb sables de l'assainissement des installations et que les
solcher Anlagen sicherzustellen. exploitants soient tenus de se conformer aux limites d'émis-
Die Reihenfolge im Vorgehen ist also gegeben: sion dans l'espace d'un délai approprié. Les cantons n'exer-
-gesetzliche Grundlagen schaffen, die den Betrieb sicher- ceront plus que des fonctions de surveillance et de contrôle.
stellen (Zuweisungskompetenz und Abnahmepflicht)
- private oder gemischtwirtschaftliche Träger mit dem Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin
Betrieb betrauen, subsidiär auch öffentliche .Trägerschaft Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann,
vorsehen Braunschweig, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberg-
- Standort mit Sammelgebiet und Sammelkonzept festlegen Thun, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre,
- mit Abfallverordnung Reststoffe regeln Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Morf,
Nur falls im Zuweisungs- und Abnahmebereich die entspre- Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen,
chenden Kompetenzen vorliegen, kann ein gesamtschwei- Züger (26)
zerisches Konzept realisiert werden. Denn in der Standort-
diskussion für neue Anlagen wurde von den Kantonen Schriftliche Begründung - Développement par écrit
immer wieder ins Feld geführt, dass solche Sonderabfall- Artikel 8 LRV bestimmt: «Die Behörde sorgt dafür, dass
Verbrennungsanlagen nur akzeptiert werden können, wenn bestehende stationäre Anlagen, die den Anforderungen die-
sie Bestandteil eines gesamtschweizerischen Lastenaus- ser Verordnung nicht entsprechen, saniert werden». Diese
gleichs im Sonderabfall darstellten. Diese Opfersymmetrie zwar gutgemeinte Vollzugsregelung führt in der Praxis zu
lässt sich aber nur durchsetzen, wenn die Abfälle den vorge- einer unerwünschten Umkehrung der Verantwortlichkeiten
zeigten Weg nehmen und am Sammelort der Bedürfnis- und zu einem für viele Kantone kaum zu bewältigenden
nachweis für ein Entsorgungsgebiet erbracht werden kann. bürokratischen Aufwand. In einem ersten Schritt müssen die
6. Im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft Kantone bei Tausenden von Betrieben (allein im Kanton
Solange in der Schweiz keine Möglichkeit angeboten wer- Zürich gibt es rund 60 000 Industrie- und Gewerbebetriebe)
den kann, verschärfen sich vor allem für Kleinindustrie, feststellen, welche Stoffe in welcher Menge emittiert wer-
Haushalt und Gewerbe die Probleme mit der Beseitigung den. Anschliessend gilt es, auf rechnerischem Wege oder
der Sonderabfälle. Export, beschränkte betriebseigene mittels Messungen zu prüfen, ob die E-Grenzwerte eingehal-
Lagerkapazitäten und Sonderabfallzwischenlager auf Area- ten sind. Dann müssen Sanierungspläne eingereicht,
len von Kehrichtverbrennungsanlagen sind auf Dauer keine geprüft, festgesetzt und der Vollzug kontrolliert werden.
Lösungen. Zudem ist zu befürchten, dass ein gewisser Dieser Vollzugsweg ist aufwendig, ineffizient und nimmt den
Anteil nicht gesetzeskonform beseitigt wird. Deshalb wird Betrieben die Eigenverantwortlichkeit. Es gibt unseres
der Bundesrat ersucht, sofort'die nötige gesetzliche Basis Erachtens nur eine saubere Lösung: Die Betriebe sind dafür
Motion Leutenegger Oberholzer 886 N 23 juin 1988
verantwortlich, dass die von ihnen betriebenen Anlagen und #ST# 88.416
Einrichtungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Vollzugsorgane der Kantone und Gemeinden haben Motion Leutenegger Oberholzer
lediglich zu kontrollieren, ob die Bestimmungen technisch
korrekt und in der vorgegebenen Zeit eingehalten werden. Verringerung der Benzindämpfe
Sie können allenfalls noch eine beratende Funktion über- Vapeurs d'essence. Récupération
nehmen, soweit sie dazu in der Lage sind.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 18. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1988 Wortlaut der Motion vom 17. März 1988
Der Bundesrat erachtet den Vorschlag des Motionärs als Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei
prüfenswert. Allerdings müssen sich die Sanierungsbestim- sämtlichen Umfüllaktivitäten von Benzin (z. B. Rheinschiff-
mungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) an den vorge- Grosstanklager/Grosstanklager-Tankwagen/ Tankwagen-
gebenen Rahmen des Umweltschutzgesetzes halten. So Vorratsbehälter Tankstelle/Tankstelle-Fahrzeug) möglichst
sehen Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 17 Absatz 1 des Geset- umgehend Sanierungsmassnahmen zur Reduktion entwei-
zes für bestimmte Fälle die Anordnung der Sanierung durch chender Benzindämpfe vorgenommen werden.
die Behörde vor, weshalb eine umfassende Aenderung der Benzindämpfe (Kohlenwasserstoffe) tragen wesentlich zur
LRV im Sinne des Motionärs nicht möglich sein wird. Der Bildung von Smog und Ozon bei. Allein beim Umfüllen von
Bundesrat ist jedoch bereit, bei der nächsten Revision der Benzin (z. B. von der Tanksäule ins Auto) sind in der
LRV zu prüfen, ob für bestimmte Sanierungsmassnahmen Schweiz 1984 ungefähr 16 000 Tonnen Benzin entwichen.
(z. B. für bereits in der LRV konkret festgelegte vorsorgliche Darin enthalten sind rund 5 Prozent Benzol, eine hochtoxi-
Emissionsbegrenzungen) eine unmittelbar verbindliche sche, krebserzeugende Verbindung. Technische Vorrichtun-
Sanierungspflicht eingeführt werden kann. gen, die einen grossen Teil des beim Umfüllen verdampften
Formal fallen die verlangten Massnahmen in den delegier- Benzins zurückzuholen vermögen, sind längst bekannt und
ten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates, so dass der in den USA z. B. in smogbelasteten Gebieten seit 1982 in
Vorstoss nicht in der Form einer Motion entgegengenom- Gebrauch. Auch wenn der Vollzug der Luftreinhalteverord-
men werden kann. nung den Kantonen obliegt, drängen sich hier von selten
des Bundes koordinierende Massnahmen auf.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Texte de la motion du 17 mars 1988
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que des
wandeln. dispositions soient prises pour réduire les vapeurs d'es-
sence lors des transvasements (notamment des dépôts aux
Präsident: Herr Ledergerber hat das Wort zu einer persönli- camions-citernes, des camions aux réservoirs, des pétroliers
chen Erklärung zu seiner Motion. rhénans aux stations d'essence, enfin de ceux-ci aux véhi-
cules).
Ledergerber: Ich kann mir die Empfänglichkeit Ihrerseits Ces vapeurs contiennent en effet des hydrocarbures et
bezüglich Erklärungen vorstellen und will mich kurz fassen. contribuent à la formation de smog et d'ozone. Le seul
Ich habe eine Motion eingereicht zum Thema «Luftreinhalte- transvasement - par exemple de la pompe à essence au
verordnung» und den Bundesrat gebeten, bei der nächsten véhicule-a donné lieu à quelque 16000 tonnes de vapeurs
Revision den Vollzug anders zu regeln. Der Vollzug ist heute d'essence en Suisse pendant l'année 1984, dont 5 pour cent
im Bereich Industrie und Gewerbe so geregelt, dass die de benzol, une substance hautement toxique et cancéri-
Kantone den einzelnen Betrieben nachweisen müssen, dass gène. Les dispositifs techniques permettant de récupérer les
sie die Luftreinhalteverordnung nicht einhalten, um nachher vapeurs d'essence produites lors du transvasement existent
Sanierungspläne zu verlangen und festzusetzen. depuis longtemps et sont utilisés depuis 1982 dans les
Dieses Verfahren ist äusserst aufwendig, führt zu einem régions à smog aux Etats-Unis. Quoique l'exécution de
grossen bürokratischen Apparat und wird die Kantone in l'ordonnace sur la protection de l'air incombe aux cantons,
den nächsten Jahren Millionen von Franken kosten. Ich des mesures coordinatrices de la Confédération restent
habe vorgeschlagen, eine Lösung zu wählen, die die nécessaires.
Betriebe verpflichten würde, innerhalb einer angemessenen
Frist die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, und Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Die-
dass die Kantone dann nur eine Aufsichts- und Kontrollfunk- ner, Fankhauser, Fetz, Herczog, Meier-Glattfelden, Stocker,
tion ausüben sollten. Thür . (9)
Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Postulat entge-
genzunehmen, macht aber Einschränkungen, die durch das Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Gesetz über den Umweltschutz gegeben seien. Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
Ich bin der Auffassung, dass das Gesetz für Umweltschutz eine schriftliche Antwort.
nicht so einschränkend ist, dass diese Lösung im Rahmen
einer Revision der Luftreinhalteverordnung nicht übernom- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
men werden kann und meine, dass generell bei diesen vom 18. Mai 1988
neuen umweltpolitischen, umweltrechtlichen Erlassen ein Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1988
wesentlich stärkeres Gewicht auf die Vernünftigkeit der Voll- Der Bundesrat geht mit den materiellen Anliegen der Motio-
zugslösungen gelegt werden muss. närin einig. Entsprechende Arbeiten sind denn auch bereits
Ich bin bereit, diese Umwandlung in ein Postulat zu akzep- aufgenommen worden. Formell fallen die verlangten Mass-
tieren, weise aber darauf hin, dass wir im Dezember letzten nahmen jedoch in den delegierten Rechtsetzungsbereich
Jahres bei der Revision der Geschäftsordnung ausdrücklich des Bundesrates, so dass der Vorstoss nicht in Form einer
festgehalten haben, dass wir im Bereich des delegierten Motion entgegengenommen werden kann.
Rechts motionieren wollen, und dass wir uns dieses Recht
vorbehalten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ledergerber Luftreinhalte-Verordnung. Revision
Motion Ledergerber Lutte contre la pollution atmosphérique. Révision de l'ordonnance
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.389
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 885-886
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Ref. No 20 016 409
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