Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-389 KI-generiert

Air Pollution Regulations: Facility Operator Responsibility for Remediation

Geschäftsnummer VPB 88-389
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to revise air pollution regulations, specifically concerning the responsibility for cleaning up existing facilities. The motion proposed shifting this responsibility from cantons to facility operators within a set timeframe, with cantons retaining only oversight. The court acknowledged the motion's intent but noted that existing environmental protection laws grant authorities the power to order remediation in certain cases, thus precluding a complete shift as proposed. While the government was willing to consider introducing immediate remediation obligations for specific measures, it would not fully adopt the motion's proposed restructuring of responsibilities, opting instead to convert the motion into a postulate.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 41 Absatz, Art. 8 LRV, Art. 16 Absatz, Art. 17 Absatz, Art. 16 Abs. 3 des Gesetzes, Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes; Air Pollution Regulations: Facility Operator Responsibility for Remediation: The motion proposed shifting this responsibility from cantons to facility operators within a set timeframe, with cantons retaining only oversight. The court acknowledged the motion's intent but noted that existing environmental protection laws grant authorities the power to order remediation in certain cases, thus precluding a complete shift as proposed. While the government was willing to consider introducing immediate remediation obligations for specific measures, it would not fully adopt the motion's proposed restructuring of responsibilities, opting instead to convert the motion into a postulate.

Schlagwörter

KI-generiert
umweltrechtliche Bedenken Umstrukturierung Haftung für Umweltschäden Luftqualität Sachlicher Geltungsbereich der Verordnungen Kataster der belasteten Standorte

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 41 Absatz
Art. 8 LRV
This article is the basis of the current regulation that the motion aims to change, concerning the responsibility of authorities for the remediation of existing installations.
Art. 16 Absatz
Art. 17 Absatz
Art. 16 Abs. 3 des Gesetzes
Cited by the Federal Council to explain limitations on the requested change to the air pollution control ordinance, relating to the authority to order remediation.
Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes
Cited by the Federal Council to explain limitations on the requested change to the air pollution control ordinance, relating to the authority to order remediation.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 16 Abs. 3 des Gesetzes

Cited by the Federal Council to explain limitations on the requested change to the air pollution control ordinance, relating to the authority to order remediation.

Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes

Cited by the Federal Council to explain limitations on the requested change to the air pollution control ordinance, relating to the authority to order remediation.

Art. 8 LRV

This article is the basis of the current regulation that the motion aims to change, concerning the responsibility of authorities for the remediation of existing installations.

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Volltext

23.Juni 1988 N 885 Motion Ledergerber

erlaubt, ist die Hochtemperaturverbrennung. Ueberzeugend zu schaffen, damit der Betrieb der Hochtemperatur-Sonder-

führte dieses Verfahren auch bei der Entsorgung der abfall-Verbrennungsanlagen garantiert werden kann. Nur

Seveso-Abfälle zum Ziel. Soriderabfallverbrennungsanlagen mit dieser Grundlage lassen sich mit den bestehenden Kom-

sind teure und technisch komplexe Industrieanlagen, die zur petenzen Standorte innerhalb eines opfersymmetrischen

Errichtung viel Kapital verschlingen und von einer qualifi- Gesamtkonzepts durchsetzen. Auf die mögliche Nutzung

zierten Organisation betrieben werden müssen. Unbesehen der anfallenden Energie zur Stromerzeugung und für Heiz-

davon, ob künftige Träger solcher Verbrennungsanlagen zwecke ist bei der Standortwahl Rücksicht zu nehmen.

privaten, gemischtwirtschaftlichen oder öffentlichen Cha-

rakter haben, verlangen diese aus verständlichen Gründen Schriftliche Erklärung des Bundesrates

gewisse gesetzliche Garantien. vom 18. Mai 1988

Eine entscheidende Voraussetzung sowohl für die Planung Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 mai 1988

als auch für den kontinuierlichen Betrieb solcher Entsor- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

gungsanlagen ist die gesetzlich abgestützte Kompetenz der

Behörden, den Anlagen Abfälle zuweisen zu können. Zudem Ueberwiesen - Transmis

ist zum funktionierenden Betrieb einer Verbrennungsanlage

eine Mischung von leicht und schwer brennbaren sowie von

hoch und wenig chlorierten Abfällen notwendig.

Neben die Pflicht der Abfallproduzenten zur Abgabe ihrer 88.389

Sonderabfälle an eine bestimmte Anlage gehört auf der

#ST#

anderen Seite die Annahmepflicht der Betreiber, Sonderab-

fälle im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten anzuneh- Motion Ledergerber

men. Damit wird der Gefahr vorgebeugt, dass nur unproble- Luftreinhalte-Verordnung.

matische Sonderabfälle angenommen werden. Für diese Revision

Zuweisungskompetenz der Behörden und die entspre-

chende Annahmepflicht der Träger müssen rasch die Lutte contre la pollution atmosphérique.

gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Révision de l'ordonnance

4. Keine Sondermülldeponien, sondern nur noch Reststoff-

monodeponien

Zu Recht wird im Abfall-Leitbild des Bundes künftig auf die

Verbrennung von Sonderabfällen gesetzt. Als logische

Folge davon müssen Sonderabfälle nicht mehr unbearbeitet Wortlaut der Motion vom 16. März 1988

deponiert werden. Auf die umstrittenen Sondermülldepo- Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der nächsten Revi-

nien, wie zum Beispiel in Kölliken gehabt oder in Hägendorf sion der Luftreinhalte-Verordnung dafür zu sorgen, dass

geplant, kann somit ersatzlos verzichtet werden. Die ange- nicht mehr die Kantone für die Sanierung bestehender Anla-

kündigte technische Abfallverordnung muss dereinst die gen verantwortlich sind, sondern dass, unter Einhaltung

Deponie der anorganischen Reststoffe aus der Verbrennung einer angemessenen Frist, die Betreiber von Anlagen ver-

regeln. pflichtet sind, die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte

5. Gesamtschweizerisches Konzept mit Opfersymmetrie einzuhalten. Den Kantonen soll nur eine Aufsichts- und

Das technische Rüstzeug verschiedener Schweizer Firmen Kontrollfunktion verbleiben.

ist vorhanden, um solche Hochtemperaturverbrennungsan-

lagen zu bauen. Auch besitzt der Bund heute schon die Texte de la motion du 16 mars 1988

Kompetenz nach Artikel 41 Absatz 1 des Umweltschutzge- Le Conseil fédéral est prié de faire en sorte, lors de la

setzes, Standorte für solche Anlagen verbindlich festzule- prochaine révision de l'ordonnance sur la protection de l'air

gen. Allein führte dies alles zu keiner Lösung, weil in erster (OPair), que ce ne soient plus les cantons qui soient respon-

Linie die gesetzlichen Grundlagen fehlen, um den Betrieb sables de l'assainissement des installations et que les

solcher Anlagen sicherzustellen. exploitants soient tenus de se conformer aux limites d'émis-

Die Reihenfolge im Vorgehen ist also gegeben: sion dans l'espace d'un délai approprié. Les cantons n'exer-

-gesetzliche Grundlagen schaffen, die den Betrieb sicher- ceront plus que des fonctions de surveillance et de contrôle.

stellen (Zuweisungskompetenz und Abnahmepflicht)

- private oder gemischtwirtschaftliche Träger mit dem Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin

Betrieb betrauen, subsidiär auch öffentliche .Trägerschaft Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann,

vorsehen Braunschweig, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberg-

- Standort mit Sammelgebiet und Sammelkonzept festlegen Thun, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre,

- mit Abfallverordnung Reststoffe regeln Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Morf,

Nur falls im Zuweisungs- und Abnahmebereich die entspre- Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen,

chenden Kompetenzen vorliegen, kann ein gesamtschwei- Züger (26)

zerisches Konzept realisiert werden. Denn in der Standort-

diskussion für neue Anlagen wurde von den Kantonen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

immer wieder ins Feld geführt, dass solche Sonderabfall- Artikel 8 LRV bestimmt: «Die Behörde sorgt dafür, dass

Verbrennungsanlagen nur akzeptiert werden können, wenn bestehende stationäre Anlagen, die den Anforderungen die-

sie Bestandteil eines gesamtschweizerischen Lastenaus- ser Verordnung nicht entsprechen, saniert werden». Diese

gleichs im Sonderabfall darstellten. Diese Opfersymmetrie zwar gutgemeinte Vollzugsregelung führt in der Praxis zu

lässt sich aber nur durchsetzen, wenn die Abfälle den vorge- einer unerwünschten Umkehrung der Verantwortlichkeiten

zeigten Weg nehmen und am Sammelort der Bedürfnis- und zu einem für viele Kantone kaum zu bewältigenden

nachweis für ein Entsorgungsgebiet erbracht werden kann. bürokratischen Aufwand. In einem ersten Schritt müssen die

6. Im Interesse von Gesellschaft und Wirtschaft Kantone bei Tausenden von Betrieben (allein im Kanton

Solange in der Schweiz keine Möglichkeit angeboten wer- Zürich gibt es rund 60 000 Industrie- und Gewerbebetriebe)

den kann, verschärfen sich vor allem für Kleinindustrie, feststellen, welche Stoffe in welcher Menge emittiert wer-

Haushalt und Gewerbe die Probleme mit der Beseitigung den. Anschliessend gilt es, auf rechnerischem Wege oder

der Sonderabfälle. Export, beschränkte betriebseigene mittels Messungen zu prüfen, ob die E-Grenzwerte eingehal-

Lagerkapazitäten und Sonderabfallzwischenlager auf Area- ten sind. Dann müssen Sanierungspläne eingereicht,

len von Kehrichtverbrennungsanlagen sind auf Dauer keine geprüft, festgesetzt und der Vollzug kontrolliert werden.

Lösungen. Zudem ist zu befürchten, dass ein gewisser Dieser Vollzugsweg ist aufwendig, ineffizient und nimmt den

Anteil nicht gesetzeskonform beseitigt wird. Deshalb wird Betrieben die Eigenverantwortlichkeit. Es gibt unseres

der Bundesrat ersucht, sofort'die nötige gesetzliche Basis Erachtens nur eine saubere Lösung: Die Betriebe sind dafür

Motion Leutenegger Oberholzer 886 N 23 juin 1988

verantwortlich, dass die von ihnen betriebenen Anlagen und #ST# 88.416

Einrichtungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Die Vollzugsorgane der Kantone und Gemeinden haben Motion Leutenegger Oberholzer

lediglich zu kontrollieren, ob die Bestimmungen technisch

korrekt und in der vorgegebenen Zeit eingehalten werden. Verringerung der Benzindämpfe

Sie können allenfalls noch eine beratende Funktion über- Vapeurs d'essence. Récupération

nehmen, soweit sie dazu in der Lage sind.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 18. Mai 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1988 Wortlaut der Motion vom 17. März 1988

Der Bundesrat erachtet den Vorschlag des Motionärs als Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei

prüfenswert. Allerdings müssen sich die Sanierungsbestim- sämtlichen Umfüllaktivitäten von Benzin (z. B. Rheinschiff-

mungen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) an den vorge- Grosstanklager/Grosstanklager-Tankwagen/ Tankwagen-

gebenen Rahmen des Umweltschutzgesetzes halten. So Vorratsbehälter Tankstelle/Tankstelle-Fahrzeug) möglichst

sehen Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 17 Absatz 1 des Geset- umgehend Sanierungsmassnahmen zur Reduktion entwei-

zes für bestimmte Fälle die Anordnung der Sanierung durch chender Benzindämpfe vorgenommen werden.

die Behörde vor, weshalb eine umfassende Aenderung der Benzindämpfe (Kohlenwasserstoffe) tragen wesentlich zur

LRV im Sinne des Motionärs nicht möglich sein wird. Der Bildung von Smog und Ozon bei. Allein beim Umfüllen von

Bundesrat ist jedoch bereit, bei der nächsten Revision der Benzin (z. B. von der Tanksäule ins Auto) sind in der

LRV zu prüfen, ob für bestimmte Sanierungsmassnahmen Schweiz 1984 ungefähr 16 000 Tonnen Benzin entwichen.

(z. B. für bereits in der LRV konkret festgelegte vorsorgliche Darin enthalten sind rund 5 Prozent Benzol, eine hochtoxi-

Emissionsbegrenzungen) eine unmittelbar verbindliche sche, krebserzeugende Verbindung. Technische Vorrichtun-

Sanierungspflicht eingeführt werden kann. gen, die einen grossen Teil des beim Umfüllen verdampften

Formal fallen die verlangten Massnahmen in den delegier- Benzins zurückzuholen vermögen, sind längst bekannt und

ten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates, so dass der in den USA z. B. in smogbelasteten Gebieten seit 1982 in

Vorstoss nicht in der Form einer Motion entgegengenom- Gebrauch. Auch wenn der Vollzug der Luftreinhalteverord-

men werden kann. nung den Kantonen obliegt, drängen sich hier von selten

des Bundes koordinierende Massnahmen auf.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Texte de la motion du 17 mars 1988

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que des

wandeln. dispositions soient prises pour réduire les vapeurs d'es-

sence lors des transvasements (notamment des dépôts aux

Präsident: Herr Ledergerber hat das Wort zu einer persönli- camions-citernes, des camions aux réservoirs, des pétroliers

chen Erklärung zu seiner Motion. rhénans aux stations d'essence, enfin de ceux-ci aux véhi-

cules).

Ledergerber: Ich kann mir die Empfänglichkeit Ihrerseits Ces vapeurs contiennent en effet des hydrocarbures et

bezüglich Erklärungen vorstellen und will mich kurz fassen. contribuent à la formation de smog et d'ozone. Le seul

Ich habe eine Motion eingereicht zum Thema «Luftreinhalte- transvasement - par exemple de la pompe à essence au

verordnung» und den Bundesrat gebeten, bei der nächsten véhicule-a donné lieu à quelque 16000 tonnes de vapeurs

Revision den Vollzug anders zu regeln. Der Vollzug ist heute d'essence en Suisse pendant l'année 1984, dont 5 pour cent

im Bereich Industrie und Gewerbe so geregelt, dass die de benzol, une substance hautement toxique et cancéri-

Kantone den einzelnen Betrieben nachweisen müssen, dass gène. Les dispositifs techniques permettant de récupérer les

sie die Luftreinhalteverordnung nicht einhalten, um nachher vapeurs d'essence produites lors du transvasement existent

Sanierungspläne zu verlangen und festzusetzen. depuis longtemps et sont utilisés depuis 1982 dans les

Dieses Verfahren ist äusserst aufwendig, führt zu einem régions à smog aux Etats-Unis. Quoique l'exécution de

grossen bürokratischen Apparat und wird die Kantone in l'ordonnace sur la protection de l'air incombe aux cantons,

den nächsten Jahren Millionen von Franken kosten. Ich des mesures coordinatrices de la Confédération restent

habe vorgeschlagen, eine Lösung zu wählen, die die nécessaires.

Betriebe verpflichten würde, innerhalb einer angemessenen

Frist die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten, und Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Die-

dass die Kantone dann nur eine Aufsichts- und Kontrollfunk- ner, Fankhauser, Fetz, Herczog, Meier-Glattfelden, Stocker,

tion ausüben sollten. Thür . (9)

Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Postulat entge-

genzunehmen, macht aber Einschränkungen, die durch das Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Gesetz über den Umweltschutz gegeben seien. Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Ich bin der Auffassung, dass das Gesetz für Umweltschutz eine schriftliche Antwort.

nicht so einschränkend ist, dass diese Lösung im Rahmen

einer Revision der Luftreinhalteverordnung nicht übernom- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

men werden kann und meine, dass generell bei diesen vom 18. Mai 1988

neuen umweltpolitischen, umweltrechtlichen Erlassen ein Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mai 1988

wesentlich stärkeres Gewicht auf die Vernünftigkeit der Voll- Der Bundesrat geht mit den materiellen Anliegen der Motio-

zugslösungen gelegt werden muss. närin einig. Entsprechende Arbeiten sind denn auch bereits

Ich bin bereit, diese Umwandlung in ein Postulat zu akzep- aufgenommen worden. Formell fallen die verlangten Mass-

tieren, weise aber darauf hin, dass wir im Dezember letzten nahmen jedoch in den delegierten Rechtsetzungsbereich

Jahres bei der Revision der Geschäftsordnung ausdrücklich des Bundesrates, so dass der Vorstoss nicht in Form einer

festgehalten haben, dass wir im Bereich des delegierten Motion entgegengenommen werden kann.

Rechts motionieren wollen, und dass wir uns dieses Recht

vorbehalten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

wandeln.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Ledergerber Luftreinhalte-Verordnung. Revision

Motion Ledergerber Lutte contre la pollution atmosphérique. Révision de l'ordonnance

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.389

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 885-886

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Ref. No 20 016 409

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