EU Passenger Treatment Differentiation and Integration
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a situation where differential treatment of passengers from EU and non-EU countries in EU ports was a consequence of the EU's efforts to create a single market and a "Europe of citizens." The court reasoned that this distinction was not intended to discriminate but rather was a natural result of the EU's preferential treatment for its own citizens, and any resulting disadvantage for non-EU citizens was a consequence of ongoing EU integration. The court also acknowledged that EFTA countries could seek to mitigate these differences through agreements to facilitate border formalities.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 108 al. 1 let. a LTF, Art. 66 al. 1 LTF, Art. 64 al. 1 LTF; EU Passenger Treatment Differentiation and Integration: The court also acknowledged that EFTA countries could seek to mitigate these differences through agreements to facilitate border formalities.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertApplied to declare the appeal inadmissible as it was lodged against a decision of the Federal Supreme Court.
Used to order the applicant to pay the costs of the proceedings.
Used to grant legal aid to the applicant.
Volltext
Interpellation Allenspach 1500 N 7 octobre 1988
Gros, Guinand, Hänggi, Hari, Hess Peter, Hösli, Houmard, alle EG-Bürger, die Lockerung von Niederlassungsformalitä-
Hubacher, Iten, Jaeger, Jeanneret, Keller, Kohler, Lanz, Leu- ten, steuerliche und sozialrechtliche Erleichterungen für
enberger-Solothurn, Loeb, Loretan, Maitre, Martin Jacques, Grenzgänger sowie die bereits erwähnte Vereinfachung und
Martin Paul-René, Massy, Mauch Rolf, Morf, Müller-Aargau, letztlich Abschaffung der Grenzformalitäten. Andere Mass-
Müller-Meilen, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Nuss- nahmen sollen spezifisch zur Stärkung des Gemeinschafts-
baumer, Oehler, Oester, Ott, Perey, Petitpierre, Philipona, bewusstseins beitragen. Darunter einzuordnen sind die
Pini, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruffy, Rutishauser, Gewährung besonderer gemeinschaftlicher Bürgerrechte
Rüttimann, Sager, Salvioni, Savary-Fribourg, Schmidhalter, (Wahlrechte, konsularische Unterstützung u.a.), die Förde-
Schnider, Schule, Schwab, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, rung des Jugendaustausches, die Unterstützung der grenz-
Stamm, Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, überschreitenden Zusammenarbeit von Hochschulen durch
Weber-Schwyz, Wellauer, Widmer, Widrig, Wyss William, Stipendien- und Austauschprogramme, der Einbezug euro-
Zölch, Züger, Zwingli, Zwygart (112) päischer Fragen in den Schulunterricht, der Austausch und
die Förderung europäischer Kultur- und Medienprogramme
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates oder besondere EG-Sportveranstaltungen.
vom 31. August 1988 Die genannten Massnahmen sind somit letztlich alle darauf
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988 ausgerichtet, eine politisch-kulturelle Identität der Gemein-
1. Die unterschiedliche Behandlung von Flug- und Schiffs- schaft zu schaffen. Sie sind für Drittländer insofern von
passagieren aus EG- bzw. Nicht-EG-Ländern in einigen Bedeutung, als sie - gewollt oder ungewollt - /:u Abgren-
Flug- und Seehäfen im EG-Raum ist eine direkte Folge der zungstendenzen der EG gegen aussen führen könnten. Falls
Bemühungen der Gemeinschaft, einen einheitlichen EG- sich solche Abgrenzungstendenzen im politischen Bewusst-
Binnenmarkt sowie das sogenannte «Europa der Bürger» zu sein einer breiteren Oeffentlichkeit verankern sollten,
verwirklichen. Die EG hat sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, könnte dies - als längerfristige denkbare Folge - die Bereit-
im Rahmen des Binnenmarktprogramms alle physischen, schaft der Gemeinschaft zur Kooperation mit westeuropäi-
technisch-administrativen und steuerlichen Grenzen zwi- schen Drittstaaten beeinträchtigen.
schen den EG-Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dieses Ziel Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die politischen
beinhaltet u. a. die Abschaffung der gemeinschaftsinternen Führungen auf beiden Seiten der Gemeinsamkeit ihrer Inter-
Grenzkontrollen und die vollständige Verwirklichung der essen und der Verantwortung für eine Stärkung Gesamt-
Freizügigkeit für Bürger von EG-Mitgliedstaaten (freier Per- westeuropas bewusst sind und dass sie deshalb alles unter-
sonenverkehr und Niederlassungsfreiheit). Einzelne Mit- nehmen werden, um eine Spaltung zwischen der EG und
gliedstaaten haben im Hinblick darauf bereits heute für den nicht der Gemeinschaft angehörenden westeuropäi-
Bürger aus EG-Ländern Erleichterungen der Grenzformali- schen Ländern zu verhindern. Er wird seinerseits alles daran
täten eingeführt. Dies entspricht auch einem Vorschlag des setzen, durch eine aktive und umfassende Integrationspoli-
vom Europäischen Rat einberufenen Ad-hoc-Ausschusses tik die europäische Zusammenarbeit zu fördern. Dabei wird
für das «Europa der Bürger» aus dem Jahr 1985, weicherfür er neben den zahlreichen Kooperationsvorhabem im wirt-
EG-Angehörige die Schaffung von besonderen Grenzüber- schaftlichen und rechtlichen Bereich die Zusammenarbeit
gängen und Abfertigungsverfahren in Flug- und Seehäfen namentlich auch auf jenen (im weiteren Sinne kulturellen)
vorsah. Mit dieser Sonderregelung wie auch mit einer Reihe Gebieten zu vertiefen suchen, die für das «Europa der Bür-
weiterer Massnahmen sollte die Identität der Gemeinschaft ger» eine ausschlaggebende Rolle spielen (z. B. Eteteiligung
als solche vermehrt ins Bewusstsein der Bürger gerückt und an europäischen Kultur- und Medienprogrammen). Im übri-
gestärkt werden. gen erinnert der Bundesrat daran, dass auch im Europarat
2. Die Unterscheidung von «EG-Europäern» und «Nicht-EG- zahlreiche Bestrebungen auf diesen Gebieten im Gange
Europäern» ist somit nicht als Massnahme zur Diskriminie- sind, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt.
rung der letzteren zu werten, sondern sie ergibt sich gleich-
sam natürlicherweise aus der von der EG aufgrund der
Gemeinschaftsverträge angestrebten Vorzugsbehandlung Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
für EG-Angehörige. Dass daraus faktisch eine Schlechter- rates befriedigt.
stellung von Drittlandbürgern resultiert, ist eine Konsequenz
der fortschreitenden EG-Integrationsentwicklung.
Freilich ist durchaus denkbar, dass durch eine Vereinbarung
über die gegenseitige Erleichterung der Grenzformalitäten
zwischen den Efta- und EG-Ländern die Unterschiede in der #ST# 88.375
Grenzabfertigung von Efta- und EG-Angehörigen gemildert
werden können. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung (in Interpellation Allenspach
bezug auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Zollvor-
schriften etc.) könnte allerdings wohl nur durch entspre- Zunahme der Lebenserwartung.
chend weitreichende Freizügigkeits- und Harmonisierungs- Auswirkungen auf AHV und BVG
abkommen verwirklicht werden. Progression de l'espérance de vie.
3. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, Répercussions sur l'AVS et la LPP
dass im Hinblick auf die Schaffung eines umfassenden
dynamischen europäischen Wirtschaftsraums alles vermie-
den werden sollte, was als neue Hürde in den Beziehungen
zwischen den Efta-Ländern und der EG erscheinen könnte.
Er ist dehalb bereit, im Rahmen des sogenannten Luxem-
burger Folgeprogramms vorzuschlagen, dass geprüft wer- Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1988
den soll, ob die Efta-Länder mit der EG multilaterale Ver- Die neuen Sterblichkeitsstatistiken der schweizerischen
handlungen aufnehmen sollten, um auch ihren Staatsange- Lebensversicherungsgesellschaften zeigen, dass die Le-
hörigen Erleichterungen der Grenzformalitäten zu ermögli- benserwartung in den letzten 10 Jahren beachtlich zuge-
chen, wie sie innerhalb der Gemeinschaft den Bürgern der nommen hat. Im Durchschnitt der Jahre 1981/1984 ergab
EG-Mitgliedstaaten gewährt werden. sich beispielsweise im Vergleich zu den Statistiken der
4. Die Bemühungen der EG um das «Europa der Bürger» Jahre 1971/1975 eine Zunahme der Lebenserwartung bei
sollen die Identität der Gemeinschaft stärken. Einige der den 30jährigen um etwa 2 Prozent, bei den 50jäirigen um
vom Ad-hoc-Ausschuss für das «Europa der Bürger» vorge- etwa 4 Prozent, bei den 70jährigen um 7 Prozent. Eine
schlagenen Massnahmen werden die Anstrengungen zur solche Zunahme bedeutet entsprechend höhere Verpflich-
Vollendung der Freizügigkeit für Personen ergänzen. Dazu tungen für die AHV und die Pensionskassen. Die neuen
zählen u.a. die Ausdehnung der Niederlassungsfreiheit auf Sterblichkeitsstatistiken erfordern nach Auffassung von Ver-
7. Oktober 1988 N 1501 Interpellation Wiederkehr
Sicherungsexperten bei den Pensionskassen eine Verstär- Entwicklung der Bevölkerungsstruktur auffangen oder doch
kung des Deckungskapitals von 4 bis 6 Prozent. mildern kann. Bei einem Wachstum der Realeinkommen
Daraus ergeben sich folgende Fragen: von jährlich im Durchschnitt 1,9 Prozent ist die Erhaltung
1. Trägt der Bundesrat bei der Vorbereitung der 10. AHV- des heutigen Leistungsstandes bis 2025 ohne zusätzliche
Revision der gegenüber den siebziger Jahren verlängerten Finanzierungsmassnahmen gewährleistet. Ein Wachstum
Lebenserwartung Rechnung? von durchschnittlich 1,1 Prozent pro Jahr würde die Leistun-
2. Ist diese verlängerte Lebenserwartung auch bei der Revi- gen bis gegen 2010 abdecken. Reallohnsteigerungen von
sion der Statuten der EVK berücksichtigt worden? 1,5 Prozent im Durchschnitt sichern das Finanzierungs-
3. Gedenkt der Bundesrat, Vorkehren zu treffen, damit die gleichgewicht bis gegen 2015.
Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule das Deckungskapital 2. Bei der Statuten revision der EVK wurde die Lebenserwar-
verstärken? tung in dem Sinne mitberücksichtigt, als die neuen Ansätze
4. Wird der Umrechnungssatz von 7,2 Prozent der BVG- längerfristig zu einer finanziellen Entlastung des Arbeitge-
Guthaben demnächst nach unten korrigiert? bers führen. Das Kostenniveau zulasten des Arbeitgebers
erhöht sich um etwa 2,5 Prozent bei der EVK (PHK: 2 Pro-
Texte de l'interpellation du 14 mars 1988 zent). Dieses Geld dient fast vollumfänglich der Erhöhung
Les nouvelles statistiques publiées par les compagnies des Kapitalstockes. Diese Tendenz konnte auch bei Simula-
suisses d'assurance sur la vie révèlent que l'espérance de tionsrechnungen festgestellt werden, die über das Jahr 1999
vie s'est sensiblement allongée ces dix dernières années. Si hinausreichten. Mit dieser gegenüber den alten EVK- und
l'on compare la moyenne des chiffres publiés pour les PHK-Statuten verbesserten Kapitalisierung kann die erhöhte
années 1981/1984 avec celle des chiffres figurant dans les Lebenserwartung der Versicherten aufgefangen werden.
statistiques de 1971/1975, on constate que l'espérance de 3. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, Vorkehren zu treffen,
vie s'est allongée de quelque 2 pour cent chez les personnes damit die Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule das Dek-
de 30 ans, de 4 pour cent environ chez les personnes de 50 kungskapital verstärken. Die Berechnung des erforderlichen
ans et de 7 pour cent chez les personnes de 70 ans. Une telle Deckungskapitals ist Sache der von den einzelnen Vorsor-
progression implique une augmentation proportionnelle des geeinrichtungen beauftragten Experten. Diese haben
engagements que devront honorer les caisses de retraite et bereits bis anhin der zunehmenden Lebenserwartung die
l'AVS. Au vu des nouvelles statistiques sur l'espérance de notwendige Beachtung geschenkt, und dies wird auch in
vie, certains experts en assurance estiment que les caisses Zukunft der Fall sein.
de retraite devront augmenter leur réserve mathématique de 4. Der Umwandlungssatz für die BVG-Altersguthaben wurde
4 à 6 pour cent. auf Basis der Grundlage EVK 80 und einem technischen
Cette situation appelle les questions suivantes: Zinssatz von 3,5 Prozent ermittelt. Damit ergibt sich gegen-
1.Le Conseil fédéral tient-il compte de l'allongement de über dem vom BVG vorgesehenen Zins von 4 Prozent
l'espérance de vie par rapport aux années septante dans la bereits eine Reserve, über die sich die Zunahme der Lebens-
préparation de la 10ème révision de l'AVS? erwartung vorläufig auffangen lässt. Eine Schätzung auf-
2. A-t-on pris en considération ce même phénomène lors de grund der neuen AHV-Grundlagen (AHV VI) lässt den
la révision des statuts de la caisse fédérale d'assurance? Schluss zu, dass der Umwandlungssatz auch bei weiterhin
3. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de prendre des steigender Lebenserwartung bis nach dem Jahr 2000
mesures afin d'obtenir des institutions de prévoyance du anwendbar sein wird. Die Frage ist periodisch zu überprü-
2ème pilier qu'elles augmentent leur réserve mathéma- fen, so dass gegebenenfalls eine Anpassung vorgenommen
tique? werden kann. Zur Zeit besteht dazu kein Anlass.
4. Le taux de conversion pour le calcul de la rente de
vieillesse, qui est actuellement fixé à 7,2 pour cent de l'avoir
de vieillesse, sera-t-il prochainement réduit? Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
rates teilweise befriedigt.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Aregger, Bremi,
Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Früh, Giger, Loretan,
Mauch Rolf, Müller-Meilen, Scheidegger, Schule, Spalti,
Spoerry, Stucky, Tschuppert, Weber-Schwyz, Wyss Paul,
Zwingli (19) #ST# 88.457
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Interpellation Wiederkehr
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Bundesamt für Forstwesen
eine schriftliche Antwort. und Landschaftsschutz
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Office des forêts
vom 13. Juni 1988 et de la protection du paysage
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 juin 1988
Das Phänomen der steigenden Lebenserwartung wird seit
vielen Jahrzehnten beobachtet und hatte auch entspre-
chende Auswirkungen auf die Altersversicherungen wie
AHV und berufliche Vorsorge. In den für die Versicherungs- Wortlaut der Interpellation vom 7. Juni 1988
führung unerlässlichen Rechnungsgrundlagen wurde in Der Vorsteher des EDI beabsichtigt in nächster Zeit die
Vergangenheit und Gegenwart der steigenden Lebenser- Auflösung des Bundesamtes für Forstwesen und Land-
wartung immer wieder Rechnung getragen. Zu den einzel- schaftsschutz (BFL). Ich frage daher den Bundesrat:
nen in der Interpellation aufgeworfenen Fragen kann der 11. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das ohnehin
Bundesrat wie folgt Stellung nehmen: überlastete (und in erster Linie auf technische Lösungen
1. Der Bundesrat trägt den demographischen Auswirkungen ausgerichtete) Bundesamt für Umweltschutz die gewaltigen
auf die Finanzierung der AHV Rechnung. Im Demographie- Aufgaben, die heute dem Forstwesen angesichts des Wald-
bericht AHV geht er von einem weiteren deutlichen Anstieg sterbens gestellt sind, nicht ausreichend zu erfüllen vermag.
der Lebenserwartung aus. Ohne Zunahme der Realeinkom- Ist nicht zu befürchten, dass das BUS - heute schon in der
men müsste dies dazu führen, dass der Finanzhaushalt der Rolle des ungeliebten Warners- noch mehr in die Defensive
AHV ab Anfang der 90er Jahre Defizite aufweist. Die demo- gedrängt wird?
graphischen Untersuchungen zeigen aber auch mit Deut- 12. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Mitarbeiter des
lichkeit auf, dass eine positive Entwicklung von Wirtschaft BUS in ihrer Mehrheit das Forstwesen gar nicht überneh-
und Realeinkommen die negativen Tendenzen bei der men wollen?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Allenspach Zunahme der Lebenserwartung. Auswirkungen auf AHV und
BVG
Interpellation Allenspach Progression de l'espérance de vie. Répercussions sur l'AVS et la
LPP
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.375
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 1500-1501
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Ref. No 20 016 768
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