Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-375 KI-generiert

EU Passenger Treatment Differentiation and Integration

Geschäftsnummer VPB 88-375
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a situation where differential treatment of passengers from EU and non-EU countries in EU ports was a consequence of the EU's efforts to create a single market and a "Europe of citizens." The court reasoned that this distinction was not intended to discriminate but rather was a natural result of the EU's preferential treatment for its own citizens, and any resulting disadvantage for non-EU citizens was a consequence of ongoing EU integration. The court also acknowledged that EFTA countries could seek to mitigate these differences through agreements to facilitate border formalities.

Legislator-Regeste

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Art. 108 al. 1 let. a LTF, Art. 66 al. 1 LTF, Art. 64 al. 1 LTF; EU Passenger Treatment Differentiation and Integration: The court also acknowledged that EFTA countries could seek to mitigate these differences through agreements to facilitate border formalities.

Schlagwörter

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europäischer Rechtsstatus Verwaltungsbeschwerde der Bediensteten Supranationalität gemeinsame Zolltarifpolitik Freizügigkeit der Arbeitnehmer Verstärkte Zusammenarbeit
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 al. 1 let. a LTF

Applied to declare the appeal inadmissible as it was lodged against a decision of the Federal Supreme Court.

Art. 66 al. 1 LTF

Used to order the applicant to pay the costs of the proceedings.

Art. 64 al. 1 LTF

Used to grant legal aid to the applicant.

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Volltext

Interpellation Allenspach 1500 N 7 octobre 1988

Gros, Guinand, Hänggi, Hari, Hess Peter, Hösli, Houmard, alle EG-Bürger, die Lockerung von Niederlassungsformalitä-

Hubacher, Iten, Jaeger, Jeanneret, Keller, Kohler, Lanz, Leu- ten, steuerliche und sozialrechtliche Erleichterungen für

enberger-Solothurn, Loeb, Loretan, Maitre, Martin Jacques, Grenzgänger sowie die bereits erwähnte Vereinfachung und

Martin Paul-René, Massy, Mauch Rolf, Morf, Müller-Aargau, letztlich Abschaffung der Grenzformalitäten. Andere Mass-

Müller-Meilen, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Nuss- nahmen sollen spezifisch zur Stärkung des Gemeinschafts-

baumer, Oehler, Oester, Ott, Perey, Petitpierre, Philipona, bewusstseins beitragen. Darunter einzuordnen sind die

Pini, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruffy, Rutishauser, Gewährung besonderer gemeinschaftlicher Bürgerrechte

Rüttimann, Sager, Salvioni, Savary-Fribourg, Schmidhalter, (Wahlrechte, konsularische Unterstützung u.a.), die Förde-

Schnider, Schule, Schwab, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, rung des Jugendaustausches, die Unterstützung der grenz-

Stamm, Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, überschreitenden Zusammenarbeit von Hochschulen durch

Weber-Schwyz, Wellauer, Widmer, Widrig, Wyss William, Stipendien- und Austauschprogramme, der Einbezug euro-

Zölch, Züger, Zwingli, Zwygart (112) päischer Fragen in den Schulunterricht, der Austausch und

die Förderung europäischer Kultur- und Medienprogramme

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates oder besondere EG-Sportveranstaltungen.

vom 31. August 1988 Die genannten Massnahmen sind somit letztlich alle darauf

Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988 ausgerichtet, eine politisch-kulturelle Identität der Gemein-

1. Die unterschiedliche Behandlung von Flug- und Schiffs- schaft zu schaffen. Sie sind für Drittländer insofern von

passagieren aus EG- bzw. Nicht-EG-Ländern in einigen Bedeutung, als sie - gewollt oder ungewollt - /:u Abgren-

Flug- und Seehäfen im EG-Raum ist eine direkte Folge der zungstendenzen der EG gegen aussen führen könnten. Falls

Bemühungen der Gemeinschaft, einen einheitlichen EG- sich solche Abgrenzungstendenzen im politischen Bewusst-

Binnenmarkt sowie das sogenannte «Europa der Bürger» zu sein einer breiteren Oeffentlichkeit verankern sollten,

verwirklichen. Die EG hat sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, könnte dies - als längerfristige denkbare Folge - die Bereit-

im Rahmen des Binnenmarktprogramms alle physischen, schaft der Gemeinschaft zur Kooperation mit westeuropäi-

technisch-administrativen und steuerlichen Grenzen zwi- schen Drittstaaten beeinträchtigen.

schen den EG-Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dieses Ziel Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die politischen

beinhaltet u. a. die Abschaffung der gemeinschaftsinternen Führungen auf beiden Seiten der Gemeinsamkeit ihrer Inter-

Grenzkontrollen und die vollständige Verwirklichung der essen und der Verantwortung für eine Stärkung Gesamt-

Freizügigkeit für Bürger von EG-Mitgliedstaaten (freier Per- westeuropas bewusst sind und dass sie deshalb alles unter-

sonenverkehr und Niederlassungsfreiheit). Einzelne Mit- nehmen werden, um eine Spaltung zwischen der EG und

gliedstaaten haben im Hinblick darauf bereits heute für den nicht der Gemeinschaft angehörenden westeuropäi-

Bürger aus EG-Ländern Erleichterungen der Grenzformali- schen Ländern zu verhindern. Er wird seinerseits alles daran

täten eingeführt. Dies entspricht auch einem Vorschlag des setzen, durch eine aktive und umfassende Integrationspoli-

vom Europäischen Rat einberufenen Ad-hoc-Ausschusses tik die europäische Zusammenarbeit zu fördern. Dabei wird

für das «Europa der Bürger» aus dem Jahr 1985, weicherfür er neben den zahlreichen Kooperationsvorhabem im wirt-

EG-Angehörige die Schaffung von besonderen Grenzüber- schaftlichen und rechtlichen Bereich die Zusammenarbeit

gängen und Abfertigungsverfahren in Flug- und Seehäfen namentlich auch auf jenen (im weiteren Sinne kulturellen)

vorsah. Mit dieser Sonderregelung wie auch mit einer Reihe Gebieten zu vertiefen suchen, die für das «Europa der Bür-

weiterer Massnahmen sollte die Identität der Gemeinschaft ger» eine ausschlaggebende Rolle spielen (z. B. Eteteiligung

als solche vermehrt ins Bewusstsein der Bürger gerückt und an europäischen Kultur- und Medienprogrammen). Im übri-

gestärkt werden. gen erinnert der Bundesrat daran, dass auch im Europarat

2. Die Unterscheidung von «EG-Europäern» und «Nicht-EG- zahlreiche Bestrebungen auf diesen Gebieten im Gange

Europäern» ist somit nicht als Massnahme zur Diskriminie- sind, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt.

rung der letzteren zu werten, sondern sie ergibt sich gleich-

sam natürlicherweise aus der von der EG aufgrund der

Gemeinschaftsverträge angestrebten Vorzugsbehandlung Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

für EG-Angehörige. Dass daraus faktisch eine Schlechter- rates befriedigt.

stellung von Drittlandbürgern resultiert, ist eine Konsequenz

der fortschreitenden EG-Integrationsentwicklung.

Freilich ist durchaus denkbar, dass durch eine Vereinbarung

über die gegenseitige Erleichterung der Grenzformalitäten

zwischen den Efta- und EG-Ländern die Unterschiede in der #ST# 88.375

Grenzabfertigung von Efta- und EG-Angehörigen gemildert

werden können. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung (in Interpellation Allenspach

bezug auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Zollvor-

schriften etc.) könnte allerdings wohl nur durch entspre- Zunahme der Lebenserwartung.

chend weitreichende Freizügigkeits- und Harmonisierungs- Auswirkungen auf AHV und BVG

abkommen verwirklicht werden. Progression de l'espérance de vie.

3. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, Répercussions sur l'AVS et la LPP

dass im Hinblick auf die Schaffung eines umfassenden

dynamischen europäischen Wirtschaftsraums alles vermie-

den werden sollte, was als neue Hürde in den Beziehungen

zwischen den Efta-Ländern und der EG erscheinen könnte.

Er ist dehalb bereit, im Rahmen des sogenannten Luxem-

burger Folgeprogramms vorzuschlagen, dass geprüft wer- Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1988

den soll, ob die Efta-Länder mit der EG multilaterale Ver- Die neuen Sterblichkeitsstatistiken der schweizerischen

handlungen aufnehmen sollten, um auch ihren Staatsange- Lebensversicherungsgesellschaften zeigen, dass die Le-

hörigen Erleichterungen der Grenzformalitäten zu ermögli- benserwartung in den letzten 10 Jahren beachtlich zuge-

chen, wie sie innerhalb der Gemeinschaft den Bürgern der nommen hat. Im Durchschnitt der Jahre 1981/1984 ergab

EG-Mitgliedstaaten gewährt werden. sich beispielsweise im Vergleich zu den Statistiken der

4. Die Bemühungen der EG um das «Europa der Bürger» Jahre 1971/1975 eine Zunahme der Lebenserwartung bei

sollen die Identität der Gemeinschaft stärken. Einige der den 30jährigen um etwa 2 Prozent, bei den 50jäirigen um

vom Ad-hoc-Ausschuss für das «Europa der Bürger» vorge- etwa 4 Prozent, bei den 70jährigen um 7 Prozent. Eine

schlagenen Massnahmen werden die Anstrengungen zur solche Zunahme bedeutet entsprechend höhere Verpflich-

Vollendung der Freizügigkeit für Personen ergänzen. Dazu tungen für die AHV und die Pensionskassen. Die neuen

zählen u.a. die Ausdehnung der Niederlassungsfreiheit auf Sterblichkeitsstatistiken erfordern nach Auffassung von Ver-

7. Oktober 1988 N 1501 Interpellation Wiederkehr

Sicherungsexperten bei den Pensionskassen eine Verstär- Entwicklung der Bevölkerungsstruktur auffangen oder doch

kung des Deckungskapitals von 4 bis 6 Prozent. mildern kann. Bei einem Wachstum der Realeinkommen

Daraus ergeben sich folgende Fragen: von jährlich im Durchschnitt 1,9 Prozent ist die Erhaltung

1. Trägt der Bundesrat bei der Vorbereitung der 10. AHV- des heutigen Leistungsstandes bis 2025 ohne zusätzliche

Revision der gegenüber den siebziger Jahren verlängerten Finanzierungsmassnahmen gewährleistet. Ein Wachstum

Lebenserwartung Rechnung? von durchschnittlich 1,1 Prozent pro Jahr würde die Leistun-

2. Ist diese verlängerte Lebenserwartung auch bei der Revi- gen bis gegen 2010 abdecken. Reallohnsteigerungen von

sion der Statuten der EVK berücksichtigt worden? 1,5 Prozent im Durchschnitt sichern das Finanzierungs-

3. Gedenkt der Bundesrat, Vorkehren zu treffen, damit die gleichgewicht bis gegen 2015.

Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule das Deckungskapital 2. Bei der Statuten revision der EVK wurde die Lebenserwar-

verstärken? tung in dem Sinne mitberücksichtigt, als die neuen Ansätze

4. Wird der Umrechnungssatz von 7,2 Prozent der BVG- längerfristig zu einer finanziellen Entlastung des Arbeitge-

Guthaben demnächst nach unten korrigiert? bers führen. Das Kostenniveau zulasten des Arbeitgebers

erhöht sich um etwa 2,5 Prozent bei der EVK (PHK: 2 Pro-

Texte de l'interpellation du 14 mars 1988 zent). Dieses Geld dient fast vollumfänglich der Erhöhung

Les nouvelles statistiques publiées par les compagnies des Kapitalstockes. Diese Tendenz konnte auch bei Simula-

suisses d'assurance sur la vie révèlent que l'espérance de tionsrechnungen festgestellt werden, die über das Jahr 1999

vie s'est sensiblement allongée ces dix dernières années. Si hinausreichten. Mit dieser gegenüber den alten EVK- und

l'on compare la moyenne des chiffres publiés pour les PHK-Statuten verbesserten Kapitalisierung kann die erhöhte

années 1981/1984 avec celle des chiffres figurant dans les Lebenserwartung der Versicherten aufgefangen werden.

statistiques de 1971/1975, on constate que l'espérance de 3. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, Vorkehren zu treffen,

vie s'est allongée de quelque 2 pour cent chez les personnes damit die Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule das Dek-

de 30 ans, de 4 pour cent environ chez les personnes de 50 kungskapital verstärken. Die Berechnung des erforderlichen

ans et de 7 pour cent chez les personnes de 70 ans. Une telle Deckungskapitals ist Sache der von den einzelnen Vorsor-

progression implique une augmentation proportionnelle des geeinrichtungen beauftragten Experten. Diese haben

engagements que devront honorer les caisses de retraite et bereits bis anhin der zunehmenden Lebenserwartung die

l'AVS. Au vu des nouvelles statistiques sur l'espérance de notwendige Beachtung geschenkt, und dies wird auch in

vie, certains experts en assurance estiment que les caisses Zukunft der Fall sein.

de retraite devront augmenter leur réserve mathématique de 4. Der Umwandlungssatz für die BVG-Altersguthaben wurde

4 à 6 pour cent. auf Basis der Grundlage EVK 80 und einem technischen

Cette situation appelle les questions suivantes: Zinssatz von 3,5 Prozent ermittelt. Damit ergibt sich gegen-

1.Le Conseil fédéral tient-il compte de l'allongement de über dem vom BVG vorgesehenen Zins von 4 Prozent

l'espérance de vie par rapport aux années septante dans la bereits eine Reserve, über die sich die Zunahme der Lebens-

préparation de la 10ème révision de l'AVS? erwartung vorläufig auffangen lässt. Eine Schätzung auf-

2. A-t-on pris en considération ce même phénomène lors de grund der neuen AHV-Grundlagen (AHV VI) lässt den

la révision des statuts de la caisse fédérale d'assurance? Schluss zu, dass der Umwandlungssatz auch bei weiterhin

3. Le Conseil fédéral a-t-il l'intention de prendre des steigender Lebenserwartung bis nach dem Jahr 2000

mesures afin d'obtenir des institutions de prévoyance du anwendbar sein wird. Die Frage ist periodisch zu überprü-

2ème pilier qu'elles augmentent leur réserve mathéma- fen, so dass gegebenenfalls eine Anpassung vorgenommen

tique? werden kann. Zur Zeit besteht dazu kein Anlass.

4. Le taux de conversion pour le calcul de la rente de

vieillesse, qui est actuellement fixé à 7,2 pour cent de l'avoir

de vieillesse, sera-t-il prochainement réduit? Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rates teilweise befriedigt.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Aregger, Bremi,

Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Früh, Giger, Loretan,

Mauch Rolf, Müller-Meilen, Scheidegger, Schule, Spalti,

Spoerry, Stucky, Tschuppert, Weber-Schwyz, Wyss Paul,

Zwingli (19) #ST# 88.457

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Interpellation Wiederkehr

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Bundesamt für Forstwesen

eine schriftliche Antwort. und Landschaftsschutz

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Office des forêts

vom 13. Juni 1988 et de la protection du paysage

Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 juin 1988

Das Phänomen der steigenden Lebenserwartung wird seit

vielen Jahrzehnten beobachtet und hatte auch entspre-

chende Auswirkungen auf die Altersversicherungen wie

AHV und berufliche Vorsorge. In den für die Versicherungs- Wortlaut der Interpellation vom 7. Juni 1988

führung unerlässlichen Rechnungsgrundlagen wurde in Der Vorsteher des EDI beabsichtigt in nächster Zeit die

Vergangenheit und Gegenwart der steigenden Lebenser- Auflösung des Bundesamtes für Forstwesen und Land-

wartung immer wieder Rechnung getragen. Zu den einzel- schaftsschutz (BFL). Ich frage daher den Bundesrat:

nen in der Interpellation aufgeworfenen Fragen kann der 11. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das ohnehin

Bundesrat wie folgt Stellung nehmen: überlastete (und in erster Linie auf technische Lösungen

1. Der Bundesrat trägt den demographischen Auswirkungen ausgerichtete) Bundesamt für Umweltschutz die gewaltigen

auf die Finanzierung der AHV Rechnung. Im Demographie- Aufgaben, die heute dem Forstwesen angesichts des Wald-

bericht AHV geht er von einem weiteren deutlichen Anstieg sterbens gestellt sind, nicht ausreichend zu erfüllen vermag.

der Lebenserwartung aus. Ohne Zunahme der Realeinkom- Ist nicht zu befürchten, dass das BUS - heute schon in der

men müsste dies dazu führen, dass der Finanzhaushalt der Rolle des ungeliebten Warners- noch mehr in die Defensive

AHV ab Anfang der 90er Jahre Defizite aufweist. Die demo- gedrängt wird?

graphischen Untersuchungen zeigen aber auch mit Deut- 12. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Mitarbeiter des

lichkeit auf, dass eine positive Entwicklung von Wirtschaft BUS in ihrer Mehrheit das Forstwesen gar nicht überneh-

und Realeinkommen die negativen Tendenzen bei der men wollen?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Allenspach Zunahme der Lebenserwartung. Auswirkungen auf AHV und

BVG

Interpellation Allenspach Progression de l'espérance de vie. Répercussions sur l'AVS et la

LPP

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.375

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 1500-1501

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Ref. No 20 016 768

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