EFTA Citizens' Border Treatment at EU Ports Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns the differential treatment of travelers from EFTA countries compared to EU citizens at certain EU airports and seaports. The court ruled that this distinction, while creating an unfavorable situation for EFTA citizens, is a consequence of the EU's internal market policies aimed at fostering a "Europe of citizens" and facilitating free movement within the EU. The court acknowledged that this could lead to external demarcation tendencies by the EU and expressed the government's willingness to pursue multilateral negotiations with the EU to seek eased border formalities for EFTA citizens, aiming to avoid new barriers between EFTA and the EU.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 2 MO; EFTA Citizens' Border Treatment at EU Ports Upheld: The court ruled that this distinction, while creating an unfavorable situation for EFTA citizens, is a consequence of the EU's internal market policies aimed at fostering a "Europe of citizens" and facilitating free movement within the EU. The court acknowledged that this could lead to external demarcation tendencies by the EU and expressed the government's willingness to pursue multilateral negotiations with the EU to seek eased border formalities for EFTA citizens, aiming to avoid new barriers between EFTA and the EU.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed in the reasoning to explain the general principle of military service obligation starting at age 20.
Volltext
7. Oktober 1988 N 1499 Interpellation Wyss Paul
düng mit Artikel 2 MO grundsätzlich mit dem 20. Altersjahr #ST# 88.371
ihren Anfang.
Dem Wehrpflichtigen wird in der Regel die Möglichkeit Interpellation Wyss Paul
geboten, seine Rekrutenausbildung im 20. Altersjahr in
einer Frühjahrs- oder Sommer-RS zu bestehen. Kann er nun Behandlung von Flug- und Schiffspassagieren
einem Aufgebot zur Frühjahrs-RS aus Gründen, die in seiner aus Efta-Ländern in EG-Ländern
Person liegen (z. B. Ausbildungsabschluss), keine Folge lei- Aéroports et ports maritimes
sten, so kann er auch keinen Anspruch geltend machen, in
die Sommer-RS des gleichen Jahres aufgeboten zu werden,
de la CE. Traitement à l'égard
wenn dies aus Platz- und Bestandesgründen nicht möglich des ressortissants de l'AELE
ist. Die Ursache für diesen Umstand und damit auch für die
sich daraus ergebende Ersatzpflicht liegt in diesen Fällen
beim Wehrpflichtigen.
Auf dem Weisungsweg hat die Eidgenössische Steuerver-
waltung als Aufsichtsbehörde festgehalten, dass mit der Wortlaut der Interpellation vom 10. März 1988
Veranlagung wegen Nichteingeteiltseins in einer Formation Auf gewissen Flug- und Seehäfen der EG wird Reisenden
der Armee aufgrund der Nichtleistung der Rekrutenschule aus europäischen Ländern, die nicht der EG angehören, die
im 20. Altersjahr mindestens ein Jahr zuzuwarten ist. Wird Abfertigung an den EG-Schaltern verweigert. In der Unter-
die RS im 21. Altersjahr nachgeholt, so entfällt die Ersatz- scheidung zwischen EG-Europäern und Nicht-EG-Europä-
pflicht für das 20. Altersjahr. In dem Falle wird der Wehr- ern wird damit beim Grenzübertritt ein Präjudiz geschaffen,
mann jedoch wegen Versäumnis des Wiederholungskurses welches meines Erachtens dem sonst guten Verhältnis zwi-
des 21. Altersjahrs ersatzpflichtig und ist zu veranlagen, schen EG- und Efta-Partnern zuwiderläuft. Bei den laufen-
sofern er nicht zusätzlich zur RS-Nachholung im 21. Alters- den Verhandlungen mit den EG-Behörden sollte seitens der
jahr die Hälfte der Diensttage leistet, welche Dienstpflichtige Efta darauf hingewirkt werden, dass vonseiten der EG nicht
gleicher Einteilung, gleichen Grades, gleicher Funktion und unnatürliche Hürden innerhalb Europas errichtet werden.
gleichen Alters leisten müssen. Mit dieser Weisung wird u. a. Möglicherweise hat aber die von den EG-Behörden ergrif-
eine administrative Vereinfachung erreicht: Anstelle dreier fene ungleiche Behandlung auch tiefere Gründe, z. B. mit
Verfahren (Veranlagung für das 20. Altersjahr, Rückerstat- der Zielsetzung einer «EG der Bürger».
tung wegen RS-Nachhholung, Veranlagung wegen WK-Ver- Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgen-
säumnis) wird nur noch eines durchgeführt. der zwei Fragen:
Allerdings ist dem Interpellanten Recht zu geben, dass es 1. Ist der Bundesrat bereit, unter Koordination mit den Efta-
unbefriedigend ist, dass derjenige RS-Verschieber, der im Mitgliedstaaten in Verhandlungen mit den zuständigen
22. Altersjahr die Unteroffiziersschule und das Abverdienen Instanzen der EG darauf hinzuwirken, dass Bürger von Efta-
des Kpl-Grades besteht und somit 145 Diensttage leistet, im Ländern bei Grenzübertritten, insbesondere auf Flug- und
gleichen Jahr mit einer Veranlagungsverfügung konfrontiert Seehäfen der EG, den Bürgern von EG-Ländern gleichge-
wird. Eine allfällige Verschiebung der Veranlagung auf ein stellt werden?
späteres Jahr für diesen Unteroffizier wird deshalb im Rah- 2. Welche Auswirkungen auf die Schweiz erwartet der Bun-
men des geltenden Rechts von der Verwaltung geprüft. desrat von den Bemühungen um eine «EG der Bürger», und
Das vom Interpellanten vorgeschlagene Modell ist etwas wie gedenkt er diesen zu begegnen?
stark auf denjenigen Wehrpflichtigen ausgerichtet, der aus
den bereits erwähnten Gründen seine Rekrutenschule erst Texte de l'interpellation du 10 mars 1988
im 21. Altersjahr absolviert. Es gilt nämlich zu bedenken, Dans certains aéroports et ports maritimes de la Commu-
dass WK-Versäumnisse auch zu einem späteren Zeitpunkt nauté européenne, les voyageurs provenant de pays non-
im Verlaufe der Dienstpflicht erfolgen können. Diese gleich- membres de la CE doivent accomplir les formalités doua-
gelagerten Fälle sollten auch ersatzrechtlich weiterhin mög- nières séparément. Cette distinction entre Européens com-
lichst identisch behandelt werden. munautaires et non communautaires crée un préjudice
Bedenken sind ferner in bezug auf eine Pauschale anzumel- contraire selon moi aux relations, par ailleurs bonnes, entre
den. Der Militärpflichtersatz entspringt ja bekanntlich dem la CE et l'AELE. Aussi les négociations actuelles de l'AELE
Bestreben nach Opferausgleich, weshalb die Abgabe nach avec les responsables de la CE devraient notamment servir à
den finanziellen Verhältnissen bemessen wird. Eine Pau- obtenir que soient supprimées les barrières inutiles entre les
schale würde diesem Gedanken kaum Rechnung tragen. divers pays européens. A moins que l'inégalité de traitement
Das heutige System hat zudem den Vorteil, dass es bei der décidée par la CE n'ait des motifs plus profonds, par exem-
Veranlagung auf die finanzielle Situation beim Dienstver- ple la création d'une classe de «citoyens de la Commu-
säumnis abstellt und gleichzeitig auch bereits erfüllte nauté».
Diensttage als Ermässigung bei der Abgabefestsetzung Le Conseil fédéral est prié de répondre par écrit aux deux
berücksichtigt. Ferner Messe sich mit dem Gedanken der questions suivantes:
Gieichbehandlung aller Ersatzpflichtigen nur schwerlich 1. Est-il prêt à oeuvrer de concert avec les autres Etats-
vereinbaren, eine bestimmte Kategorie von ihnen versäumte membres de l'AELE lors des négociations de cette organisa-
Dienstleistungen mit einem Pauschalbetrag abgelten zu las- tion avec les organes compétents de la CE, pour faire en
sen. Dennoch sei dem Interpellanten versichert, dass seine sorte que les citoyens des pays membres de l'AELE soient
sämtlichen Einwendungen im Rahmen einer späteren mis, notamment lors du passage de la douane dans les
Gesetzesrevision zu prüfen sein werden. aéroports et ports maritimes, sur un pied d'égalité avec les
ressortissants des pays membres de la CE?
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- 2. Quels seront, selon le gouvernement, les effets sur la
rates befriedigt. Suisse des efforts en vue de la création d'une «citoyenneté
communautaire» et comment entend-il y parer?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach,
Aregger, Aubry, Auer, Baggi, Basler, Bäumlin Ursula, Ber-
ger, Biel, Bircher, Blatter, Blocher, Bonny, Bremi, Bühler,
Bundi, Burckhardt, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Cotti,
Coutau, Déglise, Dietrich, Dormann, Ducret, Dünki, Eggen-
berg-Thun, Eggly, Eisenring, Eppenberger Susi, Etique, Fäh,
Fankhauser, Fehr, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fi-
scher-Seengen, Frey Walter, Friderici, Früh, Graf, Grassi,
Interpellation Allenspach 1500 N 7 octobre 1988
Gros, Guinand, Hänggi, Hari, Hess Peter, Hösli, Houmard, alle EG-Bürger, die Lockerung von Niederlassungsformalitä-
Hubacher, Iten, Jaeger, Jeanneret, Keller, Kohler, Lanz, Leu- ten, steuerliche und sozialrechtliche Erleichterungen für
enberger-Solothurn, Loeb, Loretan, Maitre, Martin Jacques, Grenzgänger sowie die bereits erwähnte Vereinfachung und
Martin Paul-René, Massy, Mauch Rolf, Morf, Müller-Aargau, letztlich Abschaffung der Grenzformalitäten. Andere Mass-
Müller-Meilen, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Nuss- nahmen sollen spezifisch zur Stärkung des Gemeinschafts-
baumer, Oehler, Oester, Ott, Perey, Petitpierre, Philipona, bewusstseins beitragen. Darunter einzuordnen sind die
Pini, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruffy, Rutishauser, Gewährung besonderer gemeinschaftlicher Bürgerrechte
Rüttimann, Sager, Salvioni, Savary-Fribourg, Schmidhalter, (Wahlrechte, konsularische Unterstützung u.a.), die Förde-
Schnider, Schule, Schwab, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, rung des Jugendaustausches, die Unterstützung der grenz-
Stamm, Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, überschreitenden Zusammenarbeit von Hochschulen durch
Weber-Schwyz, Wellauer, Widmer, Widrig, Wyss William, Stipendien- und Austauschprogramme, der Einbezug euro-
Zölch, Züger, Zwingli, Zwygart (112) päischer Fragen in den Schulunterricht, der Austausch und
die Förderung europäischer Kultur- und Medienprogramme
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates oder besondere EG-Sportveranstaltungen.
vom 31. August 1988 Die genannten Massnahmen sind somit letztlich alle darauf
Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988 ausgerichtet, eine politisch-kulturelle Identität der Gemein-
1. Die unterschiedliche Behandlung von Flug- und Schiffs- schaft zu schaffen. Sie sind für Drittländer insofern von
passagieren aus EG- bzw. Nicht-EG-Ländern in einigen Bedeutung, als sie - gewollt oder ungewollt - /:u Abgren-
Flug- und Seehäfen im EG-Raum ist eine direkte Folge der zungstendenzen der EG gegen aussen führen könnten. Falls
Bemühungen der Gemeinschaft, einen einheitlichen EG- sich solche Abgrenzungstendenzen im politischen Bewusst-
Binnenmarkt sowie das sogenannte «Europa der Bürger» zu sein einer breiteren Oeffentlichkeit verankern sollten,
verwirklichen. Die EG hat sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, könnte dies - als längerfristige denkbare Folge - die Bereit-
im Rahmen des Binnenmarktprogramms alle physischen, schaft der Gemeinschaft zur Kooperation mit westeuropäi-
technisch-administrativen und steuerlichen Grenzen zwi- schen Drittstaaten beeinträchtigen.
schen den EG-Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dieses Ziel Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die politischen
beinhaltet u. a. die Abschaffung der gemeinschaftsinternen Führungen auf beiden Seiten der Gemeinsamkeit ihrer Inter-
Grenzkontrollen und die vollständige Verwirklichung der essen und der Verantwortung für eine Stärkung Gesamt-
Freizügigkeit für Bürger von EG-Mitgliedstaaten (freier Per- westeuropas bewusst sind und dass sie deshalb alles unter-
sonenverkehr und Niederlassungsfreiheit). Einzelne Mit- nehmen werden, um eine Spaltung zwischen der EG und
gliedstaaten haben im Hinblick darauf bereits heute für den nicht der Gemeinschaft angehörenden westeuropäi-
Bürger aus EG-Ländern Erleichterungen der Grenzformali- schen Ländern zu verhindern. Er wird seinerseits alles daran
täten eingeführt. Dies entspricht auch einem Vorschlag des setzen, durch eine aktive und umfassende Integrationspoli-
vom Europäischen Rat einberufenen Ad-hoc-Ausschusses tik die europäische Zusammenarbeit zu fördern. Dabei wird
für das «Europa der Bürger» aus dem Jahr 1985, weicherfür er neben den zahlreichen Kooperationsvorhabem im wirt-
EG-Angehörige die Schaffung von besonderen Grenzüber- schaftlichen und rechtlichen Bereich die Zusammenarbeit
gängen und Abfertigungsverfahren in Flug- und Seehäfen namentlich auch auf jenen (im weiteren Sinne kulturellen)
vorsah. Mit dieser Sonderregelung wie auch mit einer Reihe Gebieten zu vertiefen suchen, die für das «Europa der Bür-
weiterer Massnahmen sollte die Identität der Gemeinschaft ger» eine ausschlaggebende Rolle spielen (z. B. Eteteiligung
als solche vermehrt ins Bewusstsein der Bürger gerückt und an europäischen Kultur- und Medienprogrammen). Im übri-
gestärkt werden. gen erinnert der Bundesrat daran, dass auch im Europarat
2. Die Unterscheidung von «EG-Europäern» und «Nicht-EG- zahlreiche Bestrebungen auf diesen Gebieten im Gange
Europäern» ist somit nicht als Massnahme zur Diskriminie- sind, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt.
rung der letzteren zu werten, sondern sie ergibt sich gleich-
sam natürlicherweise aus der von der EG aufgrund der
Gemeinschaftsverträge angestrebten Vorzugsbehandlung Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
für EG-Angehörige. Dass daraus faktisch eine Schlechter- rates befriedigt.
stellung von Drittlandbürgern resultiert, ist eine Konsequenz
der fortschreitenden EG-Integrationsentwicklung.
Freilich ist durchaus denkbar, dass durch eine Vereinbarung
über die gegenseitige Erleichterung der Grenzformalitäten
zwischen den Efta- und EG-Ländern die Unterschiede in der #ST# 88.375
Grenzabfertigung von Efta- und EG-Angehörigen gemildert
werden können. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung (in Interpellation Allenspach
bezug auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Zollvor-
schriften etc.) könnte allerdings wohl nur durch entspre- Zunahme der Lebenserwartung.
chend weitreichende Freizügigkeits- und Harmonisierungs- Auswirkungen auf AHV und BVG
abkommen verwirklicht werden. Progression de l'espérance de vie.
3. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, Répercussions sur l'AVS et la LPP
dass im Hinblick auf die Schaffung eines umfassenden
dynamischen europäischen Wirtschaftsraums alles vermie-
den werden sollte, was als neue Hürde in den Beziehungen
zwischen den Efta-Ländern und der EG erscheinen könnte.
Er ist dehalb bereit, im Rahmen des sogenannten Luxem-
burger Folgeprogramms vorzuschlagen, dass geprüft wer- Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1988
den soll, ob die Efta-Länder mit der EG multilaterale Ver- Die neuen Sterblichkeitsstatistiken der schweizerischen
handlungen aufnehmen sollten, um auch ihren Staatsange- Lebensversicherungsgesellschaften zeigen, dass die Le-
hörigen Erleichterungen der Grenzformalitäten zu ermögli- benserwartung in den letzten 10 Jahren beachtlich zuge-
chen, wie sie innerhalb der Gemeinschaft den Bürgern der nommen hat. Im Durchschnitt der Jahre 1981/1984 ergab
EG-Mitgliedstaaten gewährt werden. sich beispielsweise im Vergleich zu den Statistiken der
4. Die Bemühungen der EG um das «Europa der Bürger» Jahre 1971/1975 eine Zunahme der Lebenserwartung bei
sollen die Identität der Gemeinschaft stärken. Einige der den 30jährigen um etwa 2 Prozent, bei den 50jäirigen um
vom Ad-hoc-Ausschuss für das «Europa der Bürger» vorge- etwa 4 Prozent, bei den 70jährigen um 7 Prozent. Eine
schlagenen Massnahmen werden die Anstrengungen zur solche Zunahme bedeutet entsprechend höhere Verpflich-
Vollendung der Freizügigkeit für Personen ergänzen. Dazu tungen für die AHV und die Pensionskassen. Die neuen
zählen u.a. die Ausdehnung der Niederlassungsfreiheit auf Sterblichkeitsstatistiken erfordern nach Auffassung von Ver-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Wyss Paul Behandlung von Flug- und Schiffspassagieren aus Efta-Ländern
in EG-Ländern
Interpellation Wyss Paul Aéroports et ports maritimes de la CE. Traitement à l'égard des
ressortissants de l'AELE
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.371
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
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