Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-371 KI-generiert

EFTA Citizens' Border Treatment at EU Ports Upheld

Geschäftsnummer VPB 88-371
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns the differential treatment of travelers from EFTA countries compared to EU citizens at certain EU airports and seaports. The court ruled that this distinction, while creating an unfavorable situation for EFTA citizens, is a consequence of the EU's internal market policies aimed at fostering a "Europe of citizens" and facilitating free movement within the EU. The court acknowledged that this could lead to external demarcation tendencies by the EU and expressed the government's willingness to pursue multilateral negotiations with the EU to seek eased border formalities for EFTA citizens, aiming to avoid new barriers between EFTA and the EU.

Legislator-Regeste

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Art. 2 MO; EFTA Citizens' Border Treatment at EU Ports Upheld: The court ruled that this distinction, while creating an unfavorable situation for EFTA citizens, is a consequence of the EU's internal market policies aimed at fostering a "Europe of citizens" and facilitating free movement within the EU. The court acknowledged that this could lead to external demarcation tendencies by the EU and expressed the government's willingness to pursue multilateral negotiations with the EU to seek eased border formalities for EFTA citizens, aiming to avoid new barriers between EFTA and the EU.

Schlagwörter

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Auswärtige Politik gemeinsame Zolltarifpolitik Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung Freizügigkeit der Arbeitnehmer grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr Binnenmarkt

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 2 MO
Used in the reasoning to explain the general principle of military service obligation starting at age 20.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 MO

Used in the reasoning to explain the general principle of military service obligation starting at age 20.

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Volltext

7. Oktober 1988 N 1499 Interpellation Wyss Paul

düng mit Artikel 2 MO grundsätzlich mit dem 20. Altersjahr #ST# 88.371

ihren Anfang.

Dem Wehrpflichtigen wird in der Regel die Möglichkeit Interpellation Wyss Paul

geboten, seine Rekrutenausbildung im 20. Altersjahr in

einer Frühjahrs- oder Sommer-RS zu bestehen. Kann er nun Behandlung von Flug- und Schiffspassagieren

einem Aufgebot zur Frühjahrs-RS aus Gründen, die in seiner aus Efta-Ländern in EG-Ländern

Person liegen (z. B. Ausbildungsabschluss), keine Folge lei- Aéroports et ports maritimes

sten, so kann er auch keinen Anspruch geltend machen, in

die Sommer-RS des gleichen Jahres aufgeboten zu werden,

de la CE. Traitement à l'égard

wenn dies aus Platz- und Bestandesgründen nicht möglich des ressortissants de l'AELE

ist. Die Ursache für diesen Umstand und damit auch für die

sich daraus ergebende Ersatzpflicht liegt in diesen Fällen

beim Wehrpflichtigen.

Auf dem Weisungsweg hat die Eidgenössische Steuerver-

waltung als Aufsichtsbehörde festgehalten, dass mit der Wortlaut der Interpellation vom 10. März 1988

Veranlagung wegen Nichteingeteiltseins in einer Formation Auf gewissen Flug- und Seehäfen der EG wird Reisenden

der Armee aufgrund der Nichtleistung der Rekrutenschule aus europäischen Ländern, die nicht der EG angehören, die

im 20. Altersjahr mindestens ein Jahr zuzuwarten ist. Wird Abfertigung an den EG-Schaltern verweigert. In der Unter-

die RS im 21. Altersjahr nachgeholt, so entfällt die Ersatz- scheidung zwischen EG-Europäern und Nicht-EG-Europä-

pflicht für das 20. Altersjahr. In dem Falle wird der Wehr- ern wird damit beim Grenzübertritt ein Präjudiz geschaffen,

mann jedoch wegen Versäumnis des Wiederholungskurses welches meines Erachtens dem sonst guten Verhältnis zwi-

des 21. Altersjahrs ersatzpflichtig und ist zu veranlagen, schen EG- und Efta-Partnern zuwiderläuft. Bei den laufen-

sofern er nicht zusätzlich zur RS-Nachholung im 21. Alters- den Verhandlungen mit den EG-Behörden sollte seitens der

jahr die Hälfte der Diensttage leistet, welche Dienstpflichtige Efta darauf hingewirkt werden, dass vonseiten der EG nicht

gleicher Einteilung, gleichen Grades, gleicher Funktion und unnatürliche Hürden innerhalb Europas errichtet werden.

gleichen Alters leisten müssen. Mit dieser Weisung wird u. a. Möglicherweise hat aber die von den EG-Behörden ergrif-

eine administrative Vereinfachung erreicht: Anstelle dreier fene ungleiche Behandlung auch tiefere Gründe, z. B. mit

Verfahren (Veranlagung für das 20. Altersjahr, Rückerstat- der Zielsetzung einer «EG der Bürger».

tung wegen RS-Nachhholung, Veranlagung wegen WK-Ver- Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgen-

säumnis) wird nur noch eines durchgeführt. der zwei Fragen:

Allerdings ist dem Interpellanten Recht zu geben, dass es 1. Ist der Bundesrat bereit, unter Koordination mit den Efta-

unbefriedigend ist, dass derjenige RS-Verschieber, der im Mitgliedstaaten in Verhandlungen mit den zuständigen

22. Altersjahr die Unteroffiziersschule und das Abverdienen Instanzen der EG darauf hinzuwirken, dass Bürger von Efta-

des Kpl-Grades besteht und somit 145 Diensttage leistet, im Ländern bei Grenzübertritten, insbesondere auf Flug- und

gleichen Jahr mit einer Veranlagungsverfügung konfrontiert Seehäfen der EG, den Bürgern von EG-Ländern gleichge-

wird. Eine allfällige Verschiebung der Veranlagung auf ein stellt werden?

späteres Jahr für diesen Unteroffizier wird deshalb im Rah- 2. Welche Auswirkungen auf die Schweiz erwartet der Bun-

men des geltenden Rechts von der Verwaltung geprüft. desrat von den Bemühungen um eine «EG der Bürger», und

Das vom Interpellanten vorgeschlagene Modell ist etwas wie gedenkt er diesen zu begegnen?

stark auf denjenigen Wehrpflichtigen ausgerichtet, der aus

den bereits erwähnten Gründen seine Rekrutenschule erst Texte de l'interpellation du 10 mars 1988

im 21. Altersjahr absolviert. Es gilt nämlich zu bedenken, Dans certains aéroports et ports maritimes de la Commu-

dass WK-Versäumnisse auch zu einem späteren Zeitpunkt nauté européenne, les voyageurs provenant de pays non-

im Verlaufe der Dienstpflicht erfolgen können. Diese gleich- membres de la CE doivent accomplir les formalités doua-

gelagerten Fälle sollten auch ersatzrechtlich weiterhin mög- nières séparément. Cette distinction entre Européens com-

lichst identisch behandelt werden. munautaires et non communautaires crée un préjudice

Bedenken sind ferner in bezug auf eine Pauschale anzumel- contraire selon moi aux relations, par ailleurs bonnes, entre

den. Der Militärpflichtersatz entspringt ja bekanntlich dem la CE et l'AELE. Aussi les négociations actuelles de l'AELE

Bestreben nach Opferausgleich, weshalb die Abgabe nach avec les responsables de la CE devraient notamment servir à

den finanziellen Verhältnissen bemessen wird. Eine Pau- obtenir que soient supprimées les barrières inutiles entre les

schale würde diesem Gedanken kaum Rechnung tragen. divers pays européens. A moins que l'inégalité de traitement

Das heutige System hat zudem den Vorteil, dass es bei der décidée par la CE n'ait des motifs plus profonds, par exem-

Veranlagung auf die finanzielle Situation beim Dienstver- ple la création d'une classe de «citoyens de la Commu-

säumnis abstellt und gleichzeitig auch bereits erfüllte nauté».

Diensttage als Ermässigung bei der Abgabefestsetzung Le Conseil fédéral est prié de répondre par écrit aux deux

berücksichtigt. Ferner Messe sich mit dem Gedanken der questions suivantes:

Gieichbehandlung aller Ersatzpflichtigen nur schwerlich 1. Est-il prêt à oeuvrer de concert avec les autres Etats-

vereinbaren, eine bestimmte Kategorie von ihnen versäumte membres de l'AELE lors des négociations de cette organisa-

Dienstleistungen mit einem Pauschalbetrag abgelten zu las- tion avec les organes compétents de la CE, pour faire en

sen. Dennoch sei dem Interpellanten versichert, dass seine sorte que les citoyens des pays membres de l'AELE soient

sämtlichen Einwendungen im Rahmen einer späteren mis, notamment lors du passage de la douane dans les

Gesetzesrevision zu prüfen sein werden. aéroports et ports maritimes, sur un pied d'égalité avec les

ressortissants des pays membres de la CE?

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- 2. Quels seront, selon le gouvernement, les effets sur la

rates befriedigt. Suisse des efforts en vue de la création d'une «citoyenneté

communautaire» et comment entend-il y parer?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach,

Aregger, Aubry, Auer, Baggi, Basler, Bäumlin Ursula, Ber-

ger, Biel, Bircher, Blatter, Blocher, Bonny, Bremi, Bühler,

Bundi, Burckhardt, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Cotti,

Coutau, Déglise, Dietrich, Dormann, Ducret, Dünki, Eggen-

berg-Thun, Eggly, Eisenring, Eppenberger Susi, Etique, Fäh,

Fankhauser, Fehr, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fi-

scher-Seengen, Frey Walter, Friderici, Früh, Graf, Grassi,

Interpellation Allenspach 1500 N 7 octobre 1988

Gros, Guinand, Hänggi, Hari, Hess Peter, Hösli, Houmard, alle EG-Bürger, die Lockerung von Niederlassungsformalitä-

Hubacher, Iten, Jaeger, Jeanneret, Keller, Kohler, Lanz, Leu- ten, steuerliche und sozialrechtliche Erleichterungen für

enberger-Solothurn, Loeb, Loretan, Maitre, Martin Jacques, Grenzgänger sowie die bereits erwähnte Vereinfachung und

Martin Paul-René, Massy, Mauch Rolf, Morf, Müller-Aargau, letztlich Abschaffung der Grenzformalitäten. Andere Mass-

Müller-Meilen, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Nuss- nahmen sollen spezifisch zur Stärkung des Gemeinschafts-

baumer, Oehler, Oester, Ott, Perey, Petitpierre, Philipona, bewusstseins beitragen. Darunter einzuordnen sind die

Pini, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruffy, Rutishauser, Gewährung besonderer gemeinschaftlicher Bürgerrechte

Rüttimann, Sager, Salvioni, Savary-Fribourg, Schmidhalter, (Wahlrechte, konsularische Unterstützung u.a.), die Förde-

Schnider, Schule, Schwab, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, rung des Jugendaustausches, die Unterstützung der grenz-

Stamm, Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, überschreitenden Zusammenarbeit von Hochschulen durch

Weber-Schwyz, Wellauer, Widmer, Widrig, Wyss William, Stipendien- und Austauschprogramme, der Einbezug euro-

Zölch, Züger, Zwingli, Zwygart (112) päischer Fragen in den Schulunterricht, der Austausch und

die Förderung europäischer Kultur- und Medienprogramme

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates oder besondere EG-Sportveranstaltungen.

vom 31. August 1988 Die genannten Massnahmen sind somit letztlich alle darauf

Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 août 1988 ausgerichtet, eine politisch-kulturelle Identität der Gemein-

1. Die unterschiedliche Behandlung von Flug- und Schiffs- schaft zu schaffen. Sie sind für Drittländer insofern von

passagieren aus EG- bzw. Nicht-EG-Ländern in einigen Bedeutung, als sie - gewollt oder ungewollt - /:u Abgren-

Flug- und Seehäfen im EG-Raum ist eine direkte Folge der zungstendenzen der EG gegen aussen führen könnten. Falls

Bemühungen der Gemeinschaft, einen einheitlichen EG- sich solche Abgrenzungstendenzen im politischen Bewusst-

Binnenmarkt sowie das sogenannte «Europa der Bürger» zu sein einer breiteren Oeffentlichkeit verankern sollten,

verwirklichen. Die EG hat sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, könnte dies - als längerfristige denkbare Folge - die Bereit-

im Rahmen des Binnenmarktprogramms alle physischen, schaft der Gemeinschaft zur Kooperation mit westeuropäi-

technisch-administrativen und steuerlichen Grenzen zwi- schen Drittstaaten beeinträchtigen.

schen den EG-Mitgliedstaaten zu beseitigen. Dieses Ziel Der Bundesrat geht davon aus, dass sich die politischen

beinhaltet u. a. die Abschaffung der gemeinschaftsinternen Führungen auf beiden Seiten der Gemeinsamkeit ihrer Inter-

Grenzkontrollen und die vollständige Verwirklichung der essen und der Verantwortung für eine Stärkung Gesamt-

Freizügigkeit für Bürger von EG-Mitgliedstaaten (freier Per- westeuropas bewusst sind und dass sie deshalb alles unter-

sonenverkehr und Niederlassungsfreiheit). Einzelne Mit- nehmen werden, um eine Spaltung zwischen der EG und

gliedstaaten haben im Hinblick darauf bereits heute für den nicht der Gemeinschaft angehörenden westeuropäi-

Bürger aus EG-Ländern Erleichterungen der Grenzformali- schen Ländern zu verhindern. Er wird seinerseits alles daran

täten eingeführt. Dies entspricht auch einem Vorschlag des setzen, durch eine aktive und umfassende Integrationspoli-

vom Europäischen Rat einberufenen Ad-hoc-Ausschusses tik die europäische Zusammenarbeit zu fördern. Dabei wird

für das «Europa der Bürger» aus dem Jahr 1985, weicherfür er neben den zahlreichen Kooperationsvorhabem im wirt-

EG-Angehörige die Schaffung von besonderen Grenzüber- schaftlichen und rechtlichen Bereich die Zusammenarbeit

gängen und Abfertigungsverfahren in Flug- und Seehäfen namentlich auch auf jenen (im weiteren Sinne kulturellen)

vorsah. Mit dieser Sonderregelung wie auch mit einer Reihe Gebieten zu vertiefen suchen, die für das «Europa der Bür-

weiterer Massnahmen sollte die Identität der Gemeinschaft ger» eine ausschlaggebende Rolle spielen (z. B. Eteteiligung

als solche vermehrt ins Bewusstsein der Bürger gerückt und an europäischen Kultur- und Medienprogrammen). Im übri-

gestärkt werden. gen erinnert der Bundesrat daran, dass auch im Europarat

2. Die Unterscheidung von «EG-Europäern» und «Nicht-EG- zahlreiche Bestrebungen auf diesen Gebieten im Gange

Europäern» ist somit nicht als Massnahme zur Diskriminie- sind, an denen sich die Schweiz aktiv beteiligt.

rung der letzteren zu werten, sondern sie ergibt sich gleich-

sam natürlicherweise aus der von der EG aufgrund der

Gemeinschaftsverträge angestrebten Vorzugsbehandlung Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

für EG-Angehörige. Dass daraus faktisch eine Schlechter- rates befriedigt.

stellung von Drittlandbürgern resultiert, ist eine Konsequenz

der fortschreitenden EG-Integrationsentwicklung.

Freilich ist durchaus denkbar, dass durch eine Vereinbarung

über die gegenseitige Erleichterung der Grenzformalitäten

zwischen den Efta- und EG-Ländern die Unterschiede in der #ST# 88.375

Grenzabfertigung von Efta- und EG-Angehörigen gemildert

werden können. Eine grundsätzliche Gleichbehandlung (in Interpellation Allenspach

bezug auf Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen, Zollvor-

schriften etc.) könnte allerdings wohl nur durch entspre- Zunahme der Lebenserwartung.

chend weitreichende Freizügigkeits- und Harmonisierungs- Auswirkungen auf AHV und BVG

abkommen verwirklicht werden. Progression de l'espérance de vie.

3. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, Répercussions sur l'AVS et la LPP

dass im Hinblick auf die Schaffung eines umfassenden

dynamischen europäischen Wirtschaftsraums alles vermie-

den werden sollte, was als neue Hürde in den Beziehungen

zwischen den Efta-Ländern und der EG erscheinen könnte.

Er ist dehalb bereit, im Rahmen des sogenannten Luxem-

burger Folgeprogramms vorzuschlagen, dass geprüft wer- Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1988

den soll, ob die Efta-Länder mit der EG multilaterale Ver- Die neuen Sterblichkeitsstatistiken der schweizerischen

handlungen aufnehmen sollten, um auch ihren Staatsange- Lebensversicherungsgesellschaften zeigen, dass die Le-

hörigen Erleichterungen der Grenzformalitäten zu ermögli- benserwartung in den letzten 10 Jahren beachtlich zuge-

chen, wie sie innerhalb der Gemeinschaft den Bürgern der nommen hat. Im Durchschnitt der Jahre 1981/1984 ergab

EG-Mitgliedstaaten gewährt werden. sich beispielsweise im Vergleich zu den Statistiken der

4. Die Bemühungen der EG um das «Europa der Bürger» Jahre 1971/1975 eine Zunahme der Lebenserwartung bei

sollen die Identität der Gemeinschaft stärken. Einige der den 30jährigen um etwa 2 Prozent, bei den 50jäirigen um

vom Ad-hoc-Ausschuss für das «Europa der Bürger» vorge- etwa 4 Prozent, bei den 70jährigen um 7 Prozent. Eine

schlagenen Massnahmen werden die Anstrengungen zur solche Zunahme bedeutet entsprechend höhere Verpflich-

Vollendung der Freizügigkeit für Personen ergänzen. Dazu tungen für die AHV und die Pensionskassen. Die neuen

zählen u.a. die Ausdehnung der Niederlassungsfreiheit auf Sterblichkeitsstatistiken erfordern nach Auffassung von Ver-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Wyss Paul Behandlung von Flug- und Schiffspassagieren aus Efta-Ländern

in EG-Ländern

Interpellation Wyss Paul Aéroports et ports maritimes de la CE. Traitement à l'égard des

ressortissants de l'AELE

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.371

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 1499-1500

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Ref. No 20 016 767

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