Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-367 KI-generiert

Government Motion to Enhance Homeownership Promotion Measures

Geschäftsnummer VPB 88-367
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion calls for the government to propose new and improved measures to promote homeownership. The proposals should focus on revising land-use planning laws to better utilize existing buildings and increase density, facilitating the use of pension funds for home purchases, reforming condominium law to improve owner status and access, and increasing federal loans for homeownership support. The government acknowledges the need for better homeownership promotion and agrees to examine these areas, with specific working groups and expert commissions planned to address the proposals.

Legislator-Regeste

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Art. 34quater Absatz, Art. 34sexies Mittel, Art. 34quater al. 6 et Art. 34sexies de la Constitution fédérale; Government Motion to Enhance Homeownership Promotion Measures: The proposals should focus on revising land-use planning laws to better utilize existing buildings and increase density, facilitating the use of pension funds for home purchases, reforming condominium law to improve owner status and access, and increasing federal loans for homeownership support. The government acknowledges the need for better homeownership promotion and agrees to examine these areas, with specific working groups and expert commissions planned to address the proposals.

Schlagwörter

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Eigentumsförderung Bodenrecht Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Rentenerhöhung Wohnungsbedarf Rechtsreform
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34quater al. 6 et Art. 34sexies de la Constitution fédérale

These articles of the Federal Constitution are cited as the legal basis for the government to submit proposals for new and improved measures for the promotion of private home ownership.

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Volltext

Motion du groupe démocrate-chrétien 892 N 23 juin 1988

werde nicht geduldet. In den laufenden Inseraten nimmt Schriftliche Erklärung des Bundesrates

jedoch die Schlagzeile - Das Shoppyland hat jetzt ein Déclaration écrite du Conseil fédéral

grosses PLUS - den halben Raum ein. Dies wird vom Leser Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

zweifellos als eine direkte Werbung für das Shoppyland wandeln.

wahrgenommen. Erst im kleinen Text wird ersichtlich, dass

sich das PLUS auf eine neue Zahlungsmethode bezieht. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 12. Mai 1987 einen

Grundsatzbeschluss (Motion Hafner; Walderhaltung, Mass-

nahmen zur Verringerung des Einkaufsverkehrs) gefasst,

wonach im Kanton Bern Massnahmen zur Verringerung des #ST# 88.367

Einkaufsverkehrs durchgeführt werden müssen. Im Inter-

esse einer Reduktion des Einkaufsverkehrs bzw. der Luftver- Motion

schmutzung muss die Beachtung des kantonalen Beschlus- der christlichdemokratischen Fraktion

ses gefordert werden. Ferner kann es nicht Aufgabe der PTT

sein, die Wirtschaftsstrukturen (Förderung der Grossein- Wohneigentumsförderung

kaufszentren bzw. Ladensterbens) einseitig zu beeinflussen. Motion

du groupe démocrate-chrétien

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Accès à la propriété de logements

vom 25. Mai 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988

1. Bei der im Shoppyland durchgeführten Werbekampagne

für Postomat Plus handelte es sich um eine zeitlich

beschränkte und in dieser Form einmalige Aktion. Sie ist in Wortlaut der Motion vom 9. März 1988

der Zwischenzeit abgeschlossen worden. Die vom Motionär Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 34quater

verlangte Aenderung ist damit gegenstandslos geworden. Absatz 6 und Artikel 34sexies der Bundesverfassung, Vor-

2. Die PTT stehen in vielen Dienstleistungsbereichen immer schläge für neue und die Verbesserung bisheriger Massnah-

mehr im Wettbewerb; um dieser Situation weiterhin men zur Wohneigentumsförderung von Privaten vorzule-

gewachsen zu sein, müssen sie auch Werbung betreiben. gen, insbesondere

Werbung aber kann von ihrem Wesen her nie «wettbewerbs- 1. Vorschläge bei der Revision des Raumplanungsgesetzes

neutral» im eigentlichen Sinn des Worts sein. zur besseren Nutzung bestehender Bausubstanz sowie zur

Für die Werbung der PTT sind zudem folgende spezifische Erhöhung der Ausnutzungsziffern bis zu deren Freigabe in

Gegebenheiten zu berücksichtigen: den Kernzonen. Die Gesetzesänderung soll darauf zielen,

- Die PTT arbeiten in vielen Dienstleistungsbereichen eng die Ausscheidung, Erschliessung und Verfügbarmachung

mit der Privatwirtschaft (z. B. Geräteherstellern) zusammen, von zweckmässigem Bauland zu verbessern und dessen

indem sie Produkte eines Dritten übernehmen und vermark- haushälterische Nutzung sicherzustellen.

ten. Diese Lieferanten haben ein Recht darauf, dass die 2. Vorschläge für eine bessere Nutzbarmachung der

Herkunft des Produkts in der Werbung der PTT nicht ver- Vorsorgegelder auch im vor- und überobligatorischen

schwiegen wird. Die Kunden andererseits besitzen einen Bereich für den Wohneigentumserwerb durch vorzeitige

Anspruch darauf zu erfahren, wer hinter einer Dienstleistung Revision des BVG und Anpassungen im OR. Dabei soll vor

oder einem Produkt steht. allem eine bessere Verpfändbarkeit der Vorsorgeansprüche

- Bei gewissen PTT-Dienstleistungen stellen die PTT die sowie der gezielte Einsatz der Vorsorgemittel für Hypothe-

Infrastruktur als Dienstleistung zur Verfügung, während das kardarlehen oder Amortisationsleistungen auf bestehenden

mit dieser Infrastruktur zu verbindende Produkt (z. B. Teil- Hypotheken unter gleichzeitiger Verbesserung der Freizü-

nehmergerät) durch Dritte vermarktet wird. In die Werbung gigkeitsregelung erreicht werden.

für diese Dienstleistungen muss deshalb auch der Anbieter 3. Vorschläge für eine Revision des Stockwerkeigentums-

des Produkts miteinbezogen werden. rechts. Zielrichtung der Revision soll die Besserstellung des

- PTT-Partner beziehen die PTT vielfach in ihre Werbung Stockwerkeigentümers, die Erleichterung des Zugangs zu

ein; dies geschieht dadurch, dass das Signet in der Wer- Stockwerkeigentum sowie die Anpassung der gesetzlichen

bung mitverwendet wird. Dem Kunden wird damit die Bestimmungen an die neue Rechtsprechung sein.

Gewissheit gegeben, dass das Angebot den Qualitätsanfor- 4. Erhöhung der Bundesdarlehen zur jährlichen Aeufnung

derungen der PTT entspricht. des Fonds de roulement gemäss Wohnbau- und Eigentums-

- Die PTT arbeiten bei der Einführung neuer Dienstleistun- förderungsgesetz. Entsprechend der Erhöhung der Bundes-

gen oft eng mit ausgewählten Partnern zusammen, indem beiträge sind auch die Leistungen von Kantonen und

sie mit diesen Pilotprojekte mit einem beschränkten Benut- Gemeinden anzuheben.

zerkreis durchführen. In der Werbung für diese Pilotprojekte

müssen deshalb auch die Partner miteinbezogen werden. Texte de la motion du 9 mars 1988

Diese Gegebenheiten schliessen eine strikte Wettbewerbs- Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement, en

neutralität in der Werbung der PTT aus. Sollten die PTT dazu vertu de l'article 34quater, alinéa 6, et de l'article 34sexies,

verpflichtet werden, käme dies praktisch einem Werbever- de la Constitution fédérale, des propositions concernant

bot gleich; in jedem Fall würden aber die Werbemöglichkei- l'adoption de nouvelles mesures et l'amélioration des dispo-

ten und damit die Information der Oeffentlichkeit über das sitions en vigueur relatives à l'encouragement de l'acces-

Produkt- und Dienstleistungsangebot der PTT einge- sion de particuliers à la propriété de logements, et surtout:

schränkt. 1. des propositions relatives à la révision de la loi sur l'amé-

Die PTT als öffentliches Dienstleistungsunternehmen sind nagement du territoire, destinées à améliorer l'exploitation

sich vollauf bewusst, dass sich ihr Marketing von dem der des bâtiments existants et à augmenter les coefficients

Privatwirtschaft unterscheiden muss. Dies bedeutet, dass d'utilisation des parcelles jusqu'à ce que l'on renonce à les

auch in der Werbung die Auflagen, die sich aus dem gesetz- appliquer dans les zones centrales. La révision de la loi doit

lichen Auftrag und dem Charakter als öffentliche Unterneh- avoir pour objet d'améliorer la délimitation des terrains

mung ergeben, zu berücksichtigen sind. Dies heisst u. a., particulièrement .aptes à la construction, de les équiper

dass die Dienstleistungen und Produkte der PTT grundsätz- mieux et de les mettre à disposition dans de meilleures

lich jedermann zugänglich sein müssen und nicht einzelne conditions, notamment de façon à en assurer une exploita-

Gruppierungen im privaten oder geschäftlichen Bereich tion ménagère.

bevorzugt werden dürfen. Die Werbung soll deshalb soweit 2. des propositions visant à permettre d'utiliser davantage

als möglich dem Erfordernis der Wettbewerbsneutralität les fonds de prévoyance des secteurs préobligatoires et

Rechnung tragen. surobligatoires au profit de la propriété de logements, par

23. Juni 1988 N 893 Motion der christlichdemokratischen Fraktion

une révision préalable de la LPP et l'adaptation du code des men der Revision des Raumplanungsgesetzes sollte des-

obligations. En l'occurrence, il s'agira essentiellement halb das verdichtete Bauen gefördert und die Ausnutzung

d'améliorer les conditions dans lesquelles on peut mettre en so geregelt werden, dass der Druck, landwirtschaftliche

gage les prétentions aux prestations de la prévoyance et Liegenschaften einzuzonen und zu erschliessen, erheblich

l'engagement judicieux de l'institution pour les prêts hypo- abnimmt. In Kernzonen gilt es, auf Ausnützungsziffern zu

thécaires ou les prestations d'amortissement sur les hypo- verzichten, wobei gleichwohl darauf geachtet werden muss,

thèques existantes, tout en améliorant en même temps la dass sich Bauten in ästhetischer Hinsicht im Stadt-, Orts-

réglementation sur le libre passage. und Strassenbild gut einfügen.

3. des propositions visant à la révision du droit régissant la 2. Nutzbarmachung der VorsorgegelderfürdenWohneigen-

propriété par étage. L'objectif de la révision doit être l'amé- tumserwerb: Die im BVG vorgesehenen Vorkehren zur Nutz-

lioration du statut des propriétaires, l'encouragement de barmachung der Vorsorgegelder für den Wohneigentumser-

l'accès à ce genre de propriété et l'adaptation des disposi- werb sind ungenügend und wirkungslos. Wiederholte Ver-

tions légales à la nouvelle jurisprudence. suche zur Verbesserung des Instrumentariums schlugen

4. l'augmentation des prêts que la Confédération verse fehl. Dabei böte gerade der Einsatz dieser zwangsgesparten

annuellement au fonds de roulement conformément à la loi Mittel eine optimale Gelegenheit, Altersvorsorge und Eigen-

encourageant la construction et l'accession à la propriété de tumsförderung zu kombinieren und zur Entschärfung des

logements. Les prestations des cantons et des communes Problems des wachsenden Engagements institutioneller

devront être augmentées à l'instar des subventions fédé- Anleger im Liegenschaftsmarkt beizutragen. Es gilt deshalb,

rales. so rasch wie möglich die Rahmenbedingungen zu schaffen,

die im obligatorischen und ausserobligatorischen Bereich

Sprecher- Porte-parole: Eng 1er eine zweckmässige Verwendung der Vorsorgegelderfür den

Wohneigentumserwerb ermöglichen. Dazu gehört unter

Schriftliche Begründung - Développement par écrit anderem die Verbesserung der Verpfändbarkeit der Vorsor-

geansprüche sowie der gezielte Einsatz der Vorsorgemittel

Zu Beginn des Jahres 1980 wurde der Oeffentlichkeit der für Hypothekardarlehen oder Amortisationsleistungen auf

Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommis- bestehenden Hypotheken unter gleichzeitiger Verbesserung

sion «Wohneigentumsförderung» vorgestellt (Masset- der Freizügigkeitsregelung. Die CVP-Fraktion des Bundes-

Bericht). Dieser enthält ein umfassendes Konzept mit versammlung setzt sich für eine vorzeitige Revision des BVG

38 Vorschlägen, wie der Bund, die Kantone, die Gemeinden ein und fordert den Bundesrat auch dazu auf, allenfalls

und Private zu einer breiteren Streuung des Wohneingen- erforderliche Anpassungen des Obligationenrechts'an die

tums beitragen können. Bis Ende 1987 ist nur wenigen Hand zu nehmen.

Vorschlägen dieser Kommission entsprochen worden. Auf 3. Revision des Stockwerkeigentumsrechts: Die Verfügbar-

Bundesebene beschränken sich die Verbesserungen fast keit von Kapital allein bietet noch keine Gewähr für den

ausschliesslich auf das Wohnbau- und Eigentumsförde- Erwerb von Wohneigentum. Es braucht auch ein ausrei-

rungsgesetz (WEG). In anderen Bereichen (BVG, Steuer- chendes Angebot, was raumplanerische und bodenrechtli-

recht, Mietrecht, Stockwerkeigentumsrecht oder Raumpla- che Eingriffe sowie Massnahmen im Bereich des Stockwerk-

nung) ist den Empfehlungen nicht oder nur teilweise Rech- eigentums bedingt.

nung getragen worden. Die traditionell tiefe Wohneigen- Zur Realisierung des zweiten Anliegens ist folgendes zu

tumsquote der Schweiz ist daher mit rund 30 Prozent aller sagen: Obwohl das Stockwerkeigentum in den letzten Jah-

Haushalte im Vergleich zu umliegenden Ländern nach wie ren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Verbreitung dieser

vor gering. Dabei gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Wohnform nach wie vor gering. Das hat verschiede Gründe.

auch in unserem Land in zahlreichen Kantonen mehr als die Eine wichtige Rolle dürfte jedoch der nicht in allen Punkten

Hälfte aller Haushalte über ein eigenes Haus oder eine optimalen gesetzlichen Regelung zukommen. Insbesondere

eigene Wohnung verfügen. Interessant ist insbesondere die Verwaltungsorganisation und Lastenverteilung geben zu

Situation im Wallis, wo der Anteil bei 60 Prozent liegt. Dieser häufigen Klagen Anlass. Die Situation im Kanton Wallis

Kanton hat den Vorteil, das Stockwerkeigentum seit jeher zeigt, dass die Verankerung des Instituts des Stockwerkei-

gekannt zu haben, was dem Erwerb von Eigentum sehr gentums in der Bevölkerung zu einer breiteren Streuung

förderlich war. führen kann. Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die Revi-

Aufgrund dieser unbefriedigenden Tatsache ist die CVP- sion der einschlägigen Artikel des Zivilgesetzbuches zu prü-

Fraktion der Auffassung, dass zur Streuung des Wohneigen- fen, die Information im Bereich des Stockwerkeigentums zu

tums noch mehr getan werden muss. Der Wunsch nach verbessern und nebst der allfälligen Schaffung von Mieter-

Privateigentum, insbesondere nach einem eigenen vorkaufsrechten weitere Massnahmen zur Förderung des

Zuhause, gehört zu den natürlichsten Bedürfnissen des Erwerbs von Stockwerkeigentum vorzuschlagen.

Menschen, und eine breite Streuung des Eigentums ist 4. Ausbau der Fonds de roulement-Darlehen gemäss WEG:

Voraussetzung für stabile Verhältnisse in einem Staat. Die im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungs-

Schliesslich gehört die Förderung des Wohneigentums gesetzes zur Auszahlung gelangenden zinsgünstigen Darle-

unter anderen Massnahmen auch zu einer familienfreundli- hen stellen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Förde-

chen Politik. Die Fraktion ist davon überzeugt, dass eine rung des Wohneigentums dar. Durch eine substantielle Auf-

wirksame Förderung des Wohneigentums infolge der nur stockung der derzeitigen Jahrestranche von rund 5 Millio-

marginalen Bedeutung der jährlichen Neuproduktion auch nen Franken Messe sich der Förderungseffekt mit geringem

den vorhandenen Wohnungsbestand in ihr Konzept mitein- administrativem Mehraufwand erheblich verstärken. Der

schliessen muss. Sie lädt deshalb den Bundesrat ein, Bundesrat wird deshalb eingeladen, die entsprechenden

gestützt auf Artikel 34quater Absatz 6 und Artikel 34sexies Mittel in der nächsten Budgetvorlage mindestens zu verdop-

der Bundesverfassung Massnahmen in folgenden vier Berei- peln. Dabei sollte erreicht werden, dass die Kantone und

chen vorzuschlagen: Gemeinden die Bemühungen des Bundes unterstützen und

1. Revision des Raumplanungsgesetzes: Der Bund sollte im ihre Leistungen im Bereich der Wohnbauförderung den

Rahmen seiner raumplanerischen Kompetenzen auf die erhöhten Bundesbeiträgen anpassen.

Ausscheidung, Erschliessung und Verfügbarmachung von Der Zweck all dieser vorgeschlagenen Massnahmen ist nicht

entsprechendem Bauland hinwirken. Der Bundesrat wird unbedingt die Erstellung zahlreicher Neuwohnungen, son-

deshalb eingeladen, konkrete Massnahmen vorzuschlagen dern in erster Linie die Erhöhung der Eigentümerwohnungs-

und die allenfalls erforderliche Revision des Raumplanungs- quote. Die CVP-Fraktion erwartet, dass sich diese im Jahre

gesetzes an die Hand zu nehmen. Bodenknappheit einer- 2000 auf rund 40 Prozent belaufen wird.

seits und Wohneigentumsförderung andererseits verlangen

nach einer besseren Nutzung der bestehenden Bausubstanz

sowie nach einer Erhöhung der Ausnutzungsziffern. Im Rah-

Motion Berger 894 N 23 juin 1988

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Literatur hält das Stockwerkeigentumsrecht denn auch

vom 25. Mai 1988 gesamthaft gesehen fürzweckmässig und nicht revisionsbe-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 mai 1988 dürftig.

1. Der Bundesrat hat im Raumplanungsbericht 1987 auf die Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts hat wich-

Probleme betreffend Ausscheidung, Erschliessung.und Ver- tige Fragen geklärt. Das Bundesgericht weist auf keine

fügbarmachung von Bauland sowie der Ausnützungsziffern Probleme hin, die durch eine Revision gelöst werden müss-

hingewiesen (BB119881936 ff., 960 ff.). Das Eidgenössische ten. Der Bundesrat hat deshalb nicht den Eindruck, dass mit

Justiz- und Polizeidepartement hat eine Expertenkommis- einer Revision der fraglichen Gesetzesbestimmungen eine

sion eingesetzt, die den Auftrag hat, Revisionsvorschläge wesentliche Verbesserung erreicht würde.

betreffend das Raumplanungsgesetz zu erarbeiten. Es wird Im Rahmen seiner Möglichkeiten ist der Bundesrat bereit,

ihre Aufgabe sein, die von der Motionärin aufgeworfenen die Information über das Stockwerkeigentum mitzutragen

Fragen zu prüfen. Insbesondere wird auch abzuklären sein, und zu verbessern. Denkbar wäre die Schaffung von Merk-

wieweit für die Lösungen kantonales oder Bundesrecht blättern für potentielle Erwerber sowie für Eigentümer, die

anzuwenden ist. Der Bundesrat wird über die konkret zu beabsichtigen, ihre Liegenschaft in Stockwerkeigentum auf-

unternehmenden Schritte im Raumplanungsrecht nach Vor- zuteilen.

liegen des Berichts der erwähnten Expertenkommission Das Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizei-

entscheiden. departement damit beauftragt, konkrete Vorschläge zu den

2. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass die im Bundes- Eigentums- und Nutzungsrechten zu erarbeiten. Zu diesem

gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) enthaltenen Zweck wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich unter

Bestimmungen zur Nutzbarmachung der Vorsorgegelder für anderem auch mit der Frage von Mietervorkaufsrechten

das Wohneigentum gänzlich wirkungslos sind. Immerhin auseinandersetzen wird.

kann die Hälfte des obligatorischen Anspruchs auf Alterslei- 4. Nachdem das Parlament sich im Rahmen der Aufgaben-

stungen in Kapitalform vom Versicherten für das selbstbe- neuverteilung zwischen Bund und Kantonen für die Beibe-

nutzte Wohneigentum bezogen werden, auch wenn das haltung der Wohnbauförderung durch den Bund ausgespro-

Reglement darüber nichts oder Gegenteiliges bestimmt. chen hat, ist gegen eine Aufstockung des Fonds de roule-

Dieser Anteil dürfte mit der Zunahme der Altersguthaben in ment gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz

Zukunft doch einen ansehnlichen Betrag ausmachen. Fer- grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern nicht finanzpoliti-

ner können die künftigen Altersleistungen im obligatori- sche Gründe bzw. die Verhältnisse auf dem Grundstück-

schen Bereich verpfändet werden, allerdings mit der markt dagegen sprechen. Den Förderungsmassnahmen des

bekannten Schwierigkeit, dass dieses Pfand angesichts der Bundes war bis anhin ein guter Erfolg beschieden, und das

Unsicherheit über den Eintritt des Altersleistungsfalls nicht Instrumentarium hat sich bewährt. Vermehrte Leistungen

sehr attraktiv erscheint. Hingegen stimmt der Bundesrat der des Bundes sind allerdings nur vertretbar, wenn sie von

Motionärin insofern zu, dass diese heute bestehenden Mög- ähnlichen - freiwilligen - Anstrengungen der Kantone mit-

lichkeiten des BVG zur Wohneigentumsförderung, gemes- getragen werden.

sen an den realen Bedürfnissen und den tatsächlichen

Gegebenheiten ungenügend sind. In diesem Sinn hat denn Schriftliche Erklärung des Bundesrates

auch die Eidgenössische Kommission für die berufliche Déclaration écrite du Conseil fédéral

Vorsorge dem Bundesrat sowohl für den Bereich der zwei- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

ten als auch für denjenigen der dritten Säule die Schaffung wandeln.

bzw. Aenderung der einschlägigen Bestimmungen empfoh-

len. Eine Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justiz- und Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Polizeidepartementes und eine Subkommission der Eidge-

nössischen Kommission für die berufliche Vorsorge werden

demnächst aufgrund der bestehenden Vorarbeiten sich kon-

kret mit Vorschlägen für die erforderlichen Gesetzesände-

rungen befassen. Dabei wird im Rahmen der zweiten Säule

vor allem die Ueberprüfung der Aufhebung des Verpfän-

dungsverbotes gemäss Artikel 331 c Absatz 2 OR im Vorder- #ST# 88.409

grund stehen. Ferner ist aber auch zu prüfen, ob und in

welchem Umfang die Vorsorgeeinrichtungen vermehrt in Motion Berger

Form von Grundpfand-Darlehen den Versicherten für die

Finanzierung ihres Wohneigentums unter die Arme greifen

Direktzahlungen an die Landwirtschaft

können. Der Bundesrat wird dem Parlament rechtzeitig eine Paiements directs dans l'agriculture

entsprechende Vorlage unterbreiten.

Die Kantone, die politischen Parteien sowie die weiteren

interessierten Kreise konnten im letzten Jahr zu einem

Entwurf über die Wohneigentumsförderung im Rahmen der

gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) Stellung nehmen. Wonlaut der Motion vom 17. März 1988

Angesichts der starken Opposition vor allem seitens der Wir ersuchen den Bundesrat, Direktzahlungen an die Land-

Kantone wird dieser Entwurf zurzeit überarbeitet. Der Bun- wirtschaft ausschliesslich für die Verbesserung der Wettbe-

desrat geht davon aus, dass die Arbeiten in diesem Jahr werbsfähigkeit der kleinen und mittleren Bauernbetriebe

abgeschlossen werden können. einzusetzen und auf jede weitere Form von Direktzahlungen

3. Das Institut des Stockwerkeigentums hat sich grundsätz- zu verzichten.

lich bewährt. Als junges Instrument des Sachenrechts fand

es allerdings noch nicht die Verbreitung, die aus eigentums- Texte de la motion du 17 mars 1988

politischer Sicht erwünscht ist. Es fehlen genauere Abklä- Nous invitons le Conseil fédéral à limiter le versement de

rungen über die Ursachen der im Vergleich zum Alleineigen- paiements directs dans l'agriculture au seul but d'améliorer

tum eher noch zaghaften Anwendung dieser Form des la compétitivité des petites et moyennes exploitations pay-

Grundeigentums. Der Bundesrat ist aber nicht der Meinung, sannes et de renoncer à toutes nouvelles autres formes de

dies sei eine Folge schlechter gesetzlicher Grundlagen. Das paiements directs.

Zivilgesetzbuch sieht für die wesentlichen Fragen die nöti-

gen Instrumente zur Verwaltung von Stockwerkeigentum Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Daepp, Frey

vor. Die gesetzliche Regelung lässt differenzierte, gerechte Claude, Gros, Hess Otto, Jeanneret, Jung, Kohler, Leuba,

Lösungen zu, die auf die jeweiligen besonderen Verhält- Luder, Massy, Nebiker, Perey, Philipona, Rohrbasser, Sager,

nisse zugeschnitten sind. Die herrschende Meinung in der Savary-Fribourg, Savary-Vaud, Schwab, Wyss William (20)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der christlichdemokratischen Fraktion Wohneigentumsförderung

Motion du groupe démocrate-chrétien Accès à la propriété de logements

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.367

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 892-894

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Ref. No 20 016 418

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