Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-340 KI-generiert

Kaiseraugst Nuclear Power Plant: Abandonment Due to Societal Opposition

Geschäftsnummer VPB 88-340
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council determined that the Kaiseraugst nuclear power plant project, despite holding all necessary permits and having valid authorizations, could no longer be practically realized due to political, civil, and societal opposition. Consequently, continuing the project was deemed economically unjustifiable. The Council proposed an agreement with the project company to abandon the project and compensate it for incurred costs, while also emphasizing the need to maintain nuclear energy as an option for future energy policy.

Legislator-Regeste

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Art. 23 BV; Kaiseraugst Nuclear Power Plant: Abandonment Due to Societal Opposition: Consequently, continuing the project was deemed economically unjustifiable. The Council proposed an agreement with the project company to abandon the project and compensate it for incurred costs, while also emphasizing the need to maintain nuclear energy as an option for future energy policy.

Schlagwörter

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Energiepolitik politische Opposition politische Befugnis Dereliktion radioaktiver Abfall Holdinggesellschaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 23 BV

Cited in the motion's text as the basis for requesting the Federal Council to present two Federal Decrees to the Federal Assembly.

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Volltext

Politique de l'énergie. Interventions personnelles 704 5 octobre 1988

aargauischen Behörden haben sich auch immer konsequent - d'indemniser équitablement ladite SA pour l'ensemble des

hinter das Projekt Kaiseraugst gestellt. frais qu'elle a encourus en relation avec le projet;

-de continuer résolument de préparer la mise en oeuvre

Präsident: Herr Bundesrat, verzeihen Sie: Die zehn Minuten d'une politique énergétique qui maintienne le nucléaire

sind um. Wollen Sie diesen Teil nicht in der Beantwortung comme option.

der drei Motionen betreffend Kaiseraugst entwickeln? Könn-

ten Sie sich auf zwei weitere Minuten beschränken und Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Dobler, Hefti,

dann zu einem Abschluss kommen? Hunziker, Kündig, Lauber, Meier Hans, Reymond, Ruesch,

Uhlmann (10)

Bundesrat Ogi: Ich danke, den Befehl führe ich aus. Ich

glaubte, dann bei den Motionen etwas kürzer sein zu kön-. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

nen. Selbstverständlich haben Sie das letzte Wort, nur habe Eine gesicherte Energie- und Stromversorgung ist für unser

ich keinen Sekundenzeiger. Sie stoppen mich dann in zwei Land lebensnotwendig. Trotz Sparanstrengungen wird auch

Minuten. in Zukunft der Strombedarf weiter ansteigen. Um diesen

Ich sprach über die aargauischen Behörden und wollte Bedarf decken zu können, wurde die Projektierung des

ihnen eine Blume zuwerfen; das habe ich gemacht. Damit Kernkraftwerkes Kaiseraugst sowie das Bewilligungsverfah-

möchte ich nur kurz und abschliessend zum Kapitel «Kern- ren kontinuierlich vorangetrieben.

kraftwerke» sagen: Was jetzt passiert ist, wird staatspoliti- Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG verfügt über rechtsgül-

sche Auswirkungen haben. Wir haben das zur Kenntnis zu tige Standort- und Rahmenbewilligungen für ihr Projekt.

nehmen. Obwohl die Projektantin bis jetzt alle erforderli- Trotzdem ist eine zeitgerechte Realisierung des Projektes

chen Bewilligungen erhalten hat, kann das Werk - wie wir aus politischen, staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen

nun wissen - nicht gebaut werden. Das ist rechtsstaatlich Gründen praktisch unmöglich geworden. Die Fortführung

problematisch, das muss hier klar und deutlich gesagt wer- des Projektes ist aus volkswirtschaftlicher Sicht deshalb

den. Die jahrelange hartnäckige Opposition hat sich nicht mehr vertretbar.

anscheinend gelohnt. Auswirkungen auf andere, grössere Der Beschluss über die Nichtrealisierung des Projektes soll

Infrastrukturvorhaben in diesem Lande von nationaler angesichts des ständig zunehmenden Projektaufwandes

Bedeutung sind nicht auszuschliessen. rasch erfolgen. Die in der 20jährigen Geschichte des Kern-

Andererseits hat das natürlich auch Vorteile. Das Problem kraftwerkprojektes angefallenen Gesamtkosten belaufen

Kaiseraugst soll endlich gelöst und nicht weiter aufgescho- sich bereits auf rund 1,2 Milliarden Franken. Die Kernkraft-

ben werden. Damit möchte ich schliessen. werk Kaiseraugst AG hat für die Gründe, die zur Aufgabe des

Projektes führen, nicht einzustehen. Sie hat deshalb

Präsident: Ich danke dem Herrn Bundesrat und entschul- Anspruch auf angemessene Entschädigung.

dige mich, dass ich ihn unterbrochen habe. Mit dieser Motion soll nicht eine vorzeitige Debatte über die

Ich gedenke, die Debatte wie folgt zu organisieren: Zuerst ist Kernenergie eingeleitet werden. Im Gegenteil, sie soll eine

ein Paket über Kaiseraugst zu behandeln, d. h. die Motion Entkrampfung in der Energiepolitik herbeiführen und Wege

Schönenberger und die Motion Hefti - anstelle des Motio- für eine sachbezogene, zukunftssichernde und umweltbe-

närs spricht Herr Kollega Ruesch. Dann folgen die Stellung- wusste Gestaltung der Energiepolitik, in der die Kernenergie

nahme des Bundesrates, die Diskussion und die Beschluss- als Option offen bleibt, freimachen.

fassung über diese Motionen. Das zweite Paket umfasst

Energiepolitik und Energiesparen: Motion Gadient, Motion Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Schoch und Motion Onken. Ein drittes Paket betrifft die vom September 1988

Atomgesetzgebung, die Motion Villiger. Der letzte Gegen- Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988

stand wäre das Postulat Bührer, Elektrizitätsstatistik. Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 2.2.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

#ST# 88.340 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

wandeln.

Motion Schönenberger

Kernkraftwerk Kaiseraugst.

Nichtrealisierung #ST# 88.466

Centrale nucléaire de Kaiseraugst.

Abandon du projet Motion Hefti

Kernkraftwerk Kaiseraugst

Centrale nucléaire de Kaiseraugst

Wortlaut der Motion vom 3. März 1988

Der Bundesrat wird beauftragt,

- mit der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG eine Vereinbarung

über die Nichtrealisierung ihres Kernkraftwerkprojektes ab- Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1988

zuschliessen; Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten

- die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG für die im Zusammen- gestützt auf Artikel 23 der Bundesverfassung zwei Bundes-

hang mit dem Projekt aufgelaufenen Gesamtkosten ange- beschlüsse vorzulegen, welche folgendes vorsehen:

messen zu entschädigen; Im einen, nicht allgemeinverbindlichen und nicht dem Refe-

- die Massnahmen für eine zukunftssichernde Energiepoli- rendum unterstehenden, ist der Bundesrat zu ermächtigen,

tik, in der die Kernenergie als Option offen bleibt, mit Nach- von der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG deren Projekt für das

druck weiterzuführen. Kernkraftwerk samt den damit in Zusammenhang stehenden

Grundstücken, Gegenständen und allen Rechten für den

Texte de la motion du 3 mars 1988 Bund käuflich zu erwerben.

Le Conseil fédéral est chargé: Der andere, allgemeinverbindliche und dem Referendum

-de conclure avec la SA Kernkraftwerk Kaiseraugst une unterstehende, hat vorzusehen, dass wenn der vorgenannte

convention réglant l'abandon du projet de centrale nu- Erwerb durch den Bund erfolgte und später beabsichtigt

cléaire; würde, das Kernkraftwerk Kaiseraugst zu bauen und zu

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Schönenberger Kernkraftwerk Kaiseraugst. Nichtrealisierung

Motion Schönenberger Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Abandon du projet

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.340

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.10.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 704-704

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Ref. No 20 016 871

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