Kaiseraugst Nuclear Power Plant: Abandonment Due to Societal Opposition
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council determined that the Kaiseraugst nuclear power plant project, despite holding all necessary permits and having valid authorizations, could no longer be practically realized due to political, civil, and societal opposition. Consequently, continuing the project was deemed economically unjustifiable. The Council proposed an agreement with the project company to abandon the project and compensate it for incurred costs, while also emphasizing the need to maintain nuclear energy as an option for future energy policy.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 23 BV; Kaiseraugst Nuclear Power Plant: Abandonment Due to Societal Opposition: Consequently, continuing the project was deemed economically unjustifiable. The Council proposed an agreement with the project company to abandon the project and compensate it for incurred costs, while also emphasizing the need to maintain nuclear energy as an option for future energy policy.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the motion's text as the basis for requesting the Federal Council to present two Federal Decrees to the Federal Assembly.
Volltext
Politique de l'énergie. Interventions personnelles 704 5 octobre 1988
aargauischen Behörden haben sich auch immer konsequent - d'indemniser équitablement ladite SA pour l'ensemble des
hinter das Projekt Kaiseraugst gestellt. frais qu'elle a encourus en relation avec le projet;
-de continuer résolument de préparer la mise en oeuvre
Präsident: Herr Bundesrat, verzeihen Sie: Die zehn Minuten d'une politique énergétique qui maintienne le nucléaire
sind um. Wollen Sie diesen Teil nicht in der Beantwortung comme option.
der drei Motionen betreffend Kaiseraugst entwickeln? Könn-
ten Sie sich auf zwei weitere Minuten beschränken und Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Dobler, Hefti,
dann zu einem Abschluss kommen? Hunziker, Kündig, Lauber, Meier Hans, Reymond, Ruesch,
Uhlmann (10)
Bundesrat Ogi: Ich danke, den Befehl führe ich aus. Ich
glaubte, dann bei den Motionen etwas kürzer sein zu kön-. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
nen. Selbstverständlich haben Sie das letzte Wort, nur habe Eine gesicherte Energie- und Stromversorgung ist für unser
ich keinen Sekundenzeiger. Sie stoppen mich dann in zwei Land lebensnotwendig. Trotz Sparanstrengungen wird auch
Minuten. in Zukunft der Strombedarf weiter ansteigen. Um diesen
Ich sprach über die aargauischen Behörden und wollte Bedarf decken zu können, wurde die Projektierung des
ihnen eine Blume zuwerfen; das habe ich gemacht. Damit Kernkraftwerkes Kaiseraugst sowie das Bewilligungsverfah-
möchte ich nur kurz und abschliessend zum Kapitel «Kern- ren kontinuierlich vorangetrieben.
kraftwerke» sagen: Was jetzt passiert ist, wird staatspoliti- Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG verfügt über rechtsgül-
sche Auswirkungen haben. Wir haben das zur Kenntnis zu tige Standort- und Rahmenbewilligungen für ihr Projekt.
nehmen. Obwohl die Projektantin bis jetzt alle erforderli- Trotzdem ist eine zeitgerechte Realisierung des Projektes
chen Bewilligungen erhalten hat, kann das Werk - wie wir aus politischen, staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen
nun wissen - nicht gebaut werden. Das ist rechtsstaatlich Gründen praktisch unmöglich geworden. Die Fortführung
problematisch, das muss hier klar und deutlich gesagt wer- des Projektes ist aus volkswirtschaftlicher Sicht deshalb
den. Die jahrelange hartnäckige Opposition hat sich nicht mehr vertretbar.
anscheinend gelohnt. Auswirkungen auf andere, grössere Der Beschluss über die Nichtrealisierung des Projektes soll
Infrastrukturvorhaben in diesem Lande von nationaler angesichts des ständig zunehmenden Projektaufwandes
Bedeutung sind nicht auszuschliessen. rasch erfolgen. Die in der 20jährigen Geschichte des Kern-
Andererseits hat das natürlich auch Vorteile. Das Problem kraftwerkprojektes angefallenen Gesamtkosten belaufen
Kaiseraugst soll endlich gelöst und nicht weiter aufgescho- sich bereits auf rund 1,2 Milliarden Franken. Die Kernkraft-
ben werden. Damit möchte ich schliessen. werk Kaiseraugst AG hat für die Gründe, die zur Aufgabe des
Projektes führen, nicht einzustehen. Sie hat deshalb
Präsident: Ich danke dem Herrn Bundesrat und entschul- Anspruch auf angemessene Entschädigung.
dige mich, dass ich ihn unterbrochen habe. Mit dieser Motion soll nicht eine vorzeitige Debatte über die
Ich gedenke, die Debatte wie folgt zu organisieren: Zuerst ist Kernenergie eingeleitet werden. Im Gegenteil, sie soll eine
ein Paket über Kaiseraugst zu behandeln, d. h. die Motion Entkrampfung in der Energiepolitik herbeiführen und Wege
Schönenberger und die Motion Hefti - anstelle des Motio- für eine sachbezogene, zukunftssichernde und umweltbe-
närs spricht Herr Kollega Ruesch. Dann folgen die Stellung- wusste Gestaltung der Energiepolitik, in der die Kernenergie
nahme des Bundesrates, die Diskussion und die Beschluss- als Option offen bleibt, freimachen.
fassung über diese Motionen. Das zweite Paket umfasst
Energiepolitik und Energiesparen: Motion Gadient, Motion Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Schoch und Motion Onken. Ein drittes Paket betrifft die vom September 1988
Atomgesetzgebung, die Motion Villiger. Der letzte Gegen- Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988
stand wäre das Postulat Bührer, Elektrizitätsstatistik. Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 2.2.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
#ST# 88.340 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Motion Schönenberger
Kernkraftwerk Kaiseraugst.
Nichtrealisierung #ST# 88.466
Centrale nucléaire de Kaiseraugst.
Abandon du projet Motion Hefti
Kernkraftwerk Kaiseraugst
Centrale nucléaire de Kaiseraugst
Wortlaut der Motion vom 3. März 1988
Der Bundesrat wird beauftragt,
- mit der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG eine Vereinbarung
über die Nichtrealisierung ihres Kernkraftwerkprojektes ab- Wortlaut der Motion vom 8. Juni 1988
zuschliessen; Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten
- die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG für die im Zusammen- gestützt auf Artikel 23 der Bundesverfassung zwei Bundes-
hang mit dem Projekt aufgelaufenen Gesamtkosten ange- beschlüsse vorzulegen, welche folgendes vorsehen:
messen zu entschädigen; Im einen, nicht allgemeinverbindlichen und nicht dem Refe-
- die Massnahmen für eine zukunftssichernde Energiepoli- rendum unterstehenden, ist der Bundesrat zu ermächtigen,
tik, in der die Kernenergie als Option offen bleibt, mit Nach- von der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG deren Projekt für das
druck weiterzuführen. Kernkraftwerk samt den damit in Zusammenhang stehenden
Grundstücken, Gegenständen und allen Rechten für den
Texte de la motion du 3 mars 1988 Bund käuflich zu erwerben.
Le Conseil fédéral est chargé: Der andere, allgemeinverbindliche und dem Referendum
-de conclure avec la SA Kernkraftwerk Kaiseraugst une unterstehende, hat vorzusehen, dass wenn der vorgenannte
convention réglant l'abandon du projet de centrale nu- Erwerb durch den Bund erfolgte und später beabsichtigt
cléaire; würde, das Kernkraftwerk Kaiseraugst zu bauen und zu
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schönenberger Kernkraftwerk Kaiseraugst. Nichtrealisierung
Motion Schönenberger Centrale nucléaire de Kaiseraugst. Abandon du projet
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.340
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 704-704
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Ref. No 20 016 871
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