Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-336 KI-generiert

Motion on Basel-Spiez/Heustrich-Brig-Iselle Transit Route Rejected Due to Technical, Economic, and Legal Obstacles

Geschäftsnummer VPB 88-336
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion proposed a special regulation for passenger car transit traffic on the Basel-Spiez/Heustrich-Brig-Iselle road and rail route to relieve congestion and pollution on the Gotthard route. The court's reasoning, as reflected in the government's response and the subsequent decision to reject the motion in favor of a postulate, highlighted significant technical, economic, and legal challenges. These included substantial infrastructure investment costs (around 200 million Swiss francs), low cost-recovery rates for the proposed combined transport solution, and difficulties in implementing a differentiated pricing or exemption system for transit drivers that would comply with existing laws and avoid discrimination between domestic and foreign vehicles.

Legislator-Regeste

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Art. 18 Absatz, Artikel 18 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung, das Treibstoffzollgesetz; Motion on Basel-Spiez/Heustrich-Brig-Iselle Transit Route Rejected Due to Technical, Economic, and Legal Obstacles: The court's reasoning, as reflected in the government's response and the subsequent decision to reject the motion in favor of a postulate, highlighted significant technical, economic, and legal challenges. These included substantial infrastructure investment costs (around 200 million Swiss francs), low cost-recovery rates for the proposed combined transport solution, and difficulties in implementing a differentiated pricing or exemption system for transit drivers that would comply with existing laws and avoid discrimination between domestic and foreign vehicles.

Schlagwörter

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Straßenverkehr Wirtschaftsinfrastruktur Öffentlicher Verkehrsdienst Durchführungsverordnungen Strassenverkehrsrecht ausländischer Entscheid

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 18 Absatz
sur l'article 18 des dispositions transitoires de la Constitu- 2.
Artikel 18 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung
Cited as the legal basis for the regulation concerning the fee for the use of national roads.
das Treibstoffzollgesetz
Cited as the legal basis for the regulation on promoting combined transport and the transport of accompanied motor vehicles.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 18 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung

Cited as the legal basis for the regulation concerning the fee for the use of national roads.

das Treibstoffzollgesetz

Cited as the legal basis for the regulation on promoting combined transport and the transport of accompanied motor vehicles.

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Volltext

9. März 1989 N 357 Motion Schmidhalter

#ST# 88.336 weil ein entsprechendes Marketing, ein interessanter Verla-

depreis und die Reklame fehlen.

Motion Schmidhalter Es wird uns nicht gelingen, kurzfristig genügend Lastwa-

genverkehr auf die Schiene umzulegen, da die Realisie-

Bahn/Strassenverbindung rungszeiten für diese Huckepacklösungen zu lange dauern.

Lötschberg-Simplon Daher sollten wir wenigstens versuchen, so viele Personen-

Transport de voitures wagen wie möglich auf die Bahn zu verladen. Auch die

Wiedereinführung des Gotthardautoverlades ist sehr teuer

par le Loetschberg et le Simplon und wahrscheinlich nicht die adäquate Lösung, da bei die-

ser Wiedereinführung die Eliminierung von Schadstoffen

nur auf einer Strecke von 17 Kilometern erfolgt.

Der Autoverlad am Simplon ist aber unerlässlich. Die Pass-

Wortlaut der Motion vom 3. März 1988 strasse steigt auf 2000 m über Meer. Es gibt im Winter

Der Bundesrat wird eingeladen, immer wieder Tage, an denen eine Offenhaltung der Strasse

a. die Verordnung über die Abgabe für die Benützung von rein unmöglich und der Autoverkehr auf den Verlad durch

Nationalstrassen vom 12. September 1984, gestützt auf Arti- den Simplontunnel angewiesen ist. Man sollte arn Simplon

kel 18 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfas- nicht den gleichen Fehler machen wie am Gotthard, wo der

sung, und Autoverlad eingestellt wurde. Der strassenseitige Ausbau

b. die Verordnung über die Förderung des kombinierten von Iselle Richtung Autobahnen Oberitalien schreitet stark

Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge, vorwärts. Die Inbetriebnahme der Superstrada von Iselle bis

gestützt auf das Treibstoffzollgesetz, zu ergänzen und eine Gravellona ist für diesen Sommer abgesichert. Es fehlt nur

Sonderregelung für den Personenwagen-Transitverkehrauf noch ein relativ kurzes Stück zwischen Gravellona und

der Strassen- und Bahnautoverladestrecke Basel-Spiez/ Borgomanero.

Heustrich-Brig-lselle zu erlassen. Im Simplontunnel werden momentan nur etwa 100000

Fahrzeuge pro Jahr verladen, so dass immer noch ein zu

Texte de la motion du 3 mars 1988 grosses Defizit entsteht. Es besteht die Gefahr, dass der

Le Conseil fédéral est chargé de compléter: Bundesrat nach Ablauf der Probezeit diesen Autoverlad

a. l'ordonnance du 12 septembre 1984 relative à une rede- definitiv einstellt, falls das Verladevolumen nicht erhöht wer-

vance pour l'utilisation des routes nationales, en se fondant den kann.

sur l'article 18 des dispositions transitoires de la Constitu- 2. Ein gutes Angebot

tion fédérale, ainsi que Ein Autoverlad ab Kandersteg bis Iselle in Kombination mit

b. l'ordonnance sur la promotion du trafic combiné et du der Autobahnvignette könnte ab sofort realisiert werden.

transport de véhicules à moteur accompagnés, en se fon- Diese Lösung hat aber den grossen Nachteil, dass das

dant sur la loi fédérale concernant l'utilisation du produit Kandertal zusätzlich mit Strassenverkehr belastet wird. Die-

des droits d'entrée sur les carburants, sem Nachteil ist beizukommen, wenn in Heustrich eine

en prévoyant des dispositions spéciales pour le trafic de Verlademöglichkeit bestünde. Diese wird bereits studiert

transit des voitures de tourisme sur le tronçon Bâle-Spiez/ und kann ohne Präjudiz für zukünftige Lösungen in relativ

Heustrich-Brigue-lselle (route et rail). kurzer Zeit den Betrieb aufnehmen.

Die im Transit durch die Schweiz fahrenden Automobilisten

Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bodenmann, werden heute über die Autobahnvignette mit 30 Franken

Bonvin, Bürgi, Columberg, Couchepin, Coutau, Darbellay, belastet. Sie können mit dieser Vignette während eines

David, Dormann, Dünki, Eggly, Fankhauser, Guinand, Gün- Jahres alle schweizerischen Autobahnen frei benützen. Der

ter, Hänggi, Mari, Hess Peter, Hildbrand, Houmard, Humbel, Automobilist, welcher die Schweiz nur durchquert, um nach

Jeanneret, Kühne, Leuba, Luder, Maeder, Martin Paul-René, Italien zu gelangen, fährt auf unserer Autobahn von Basel

Massy, Meizoz, Oester, Paccolat, Ruffy, Schnider, Schwab, bis Chiasso 300 Kilometer. Es entstehen dabei die bekann-

Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Steinegger, Weder-Basel, Wid- ten Umweltbelastungen und recht massive Betriebskosten.

mer, Widrig, Wiederkehr, Zwygart (42) Denken wir nur an die Ventilations- und Beleuchtungsko-

sten im Strassentunnel durch den Gotthard.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Sofern der gleiche Autofahrer auf die Bahn/Strassenverbin-

1. Zur Ausgangslage dung umgelenkt werden kann, fährt er auf der Strecke

Der Gotthardstrassenverkehr nimmt jedes Jahr zu und mit Basel-Heustrich nur 138 Kilometer auf der Strasse und den

ihm auch der PW-Transitverkehr. Da die durchgehende Rest bis Iselle auf der Bahn. Das sind Vorteile, die nicht zu

Autobahn zwischen Göschenen und Airolo nur zweispurig übersehen sind. Das Ziel dieser Aktion müsste allerdings

ist (Strassentunnel) und es infolge Ueberlastung in Chiasso darin bestehen, vor allem im Sommer, 150000 bis 200000

Probleme mit den Zollformalitäten gibt, entstehen an star- Autos von der Gotthardroute auf die Bahnlinie Spiez-Heu-

ken Reisetagen, und dies vor allem im Sommer, Verkehrs- strich-Brig-lselle umzulagern. Dem im Transit durch die

stauungen. Schweiz fahrenden Automobilisten müsste an der Grenze

In der Schweizer Presse wurden in letzter Zeit folgende das Angebot gemacht werden, entweder die Autobahnvi-

Fragen gestellt: gnette von 30 Franken zu bezahlen oder einen pauschalen

- MUSS die Gotthard-Autobahn von Amtes wegen gesperrt Betrag für die kombinierte Lösung Basel-Spiez/Heustrich-

werden, da der Kanton Uri die Einhaltung der Luftreinhalte- Brig-lselle zu entrichten, und zwar für einfach oder retour.

verordnung nicht garantieren kann? 3. Vorteile für den Automobilisten

- MUSS der Bund dem Kanton Uri aufgrund dieser Luftrein- Für den Automobilisten entstehen drei wichtige Vorteile

halteverordnung eingehende Massnahmen auf der Transi- oder Anreize, das Angebot anzunehmen:

tachse des Gotthards zugestehen? -Auf der Gotthardstrassenroute muss er mit unangeneh-

Auf der Bahnlinie Lötschberg-Simplon hat es hingegen men Stausituationen und Wartezeiten rechnen, und erfährt

noch freie Transportkapazitäten, welche nach Inbetrieb- etwa 80 Kilometer länger auf der Strasse. An reinen

nahme der durchgehenden Doppelspur zwischen Spiez und Betriebskosten spart er auf jeden Fall um die 20 Franken.

Brig Ende 1989 entscheidend grösser werden. Der unwetter- - Nimmt er die kombinierte Strecke Basel-lselle, kann er

bedingte Unterbruch am Gotthard von Ende August 1987 von Heustrich bis Iselle ganze 90,6 Kilometer ausruhen und

hat gezeigt, dass die zusätzliche Leistungsfähigkeit dieser hat damit einen idealen Unterbruch in seiner langen Fahrt

Bahnlinie gross ist. Es ist deshalb widersinnig, dass heute von Deutschland nach Italien.

zwischen Goppenstein und Brig auf der BLS und durch den - Es führen keine Zollformalitäten zu zusätzlichen Warte-

Simplontunnel meistens nur halbleere Autozüge verkehren, zeiten.

Motion Schmidhalter 358 N 9 mars 1989

4. Vorteile für den Bund wie dies in der Neat-Prognose dargestellt ist, so wäre die

Für den Bund entstehen folgende Vorteile: freie Kapazität am Lötschberg für diesen Verkehr zu benüt-

- Die geplante Wiederaufnahme des Autoverlades am Gott- zen. Aus der Sicht der Transportpolitik muss der Abwick-

hard entfällt. lung des schweizerischen und internationalen Bahn-, Güter-

- Der Gotthardstrassenverkehr wird entlastet. und Personenverkehrs der Vorrang vor dem Personenwa-

- Der Schadstoffausstoss wird im Verhältnis 300 Kilometer gentransport eingeräumt werden.

zu 138 Kilometer, d. h. um 46 Prozent pro durchfahrendes 5. Nach Artikel 18 Absatz 1 der Uebergangsbestimmungen

Auto, reduziert, und zwar nicht etwa auf der Basis von der Bundesverfassung erhebt der Bund für die Benützung

Autos, die mit einem Katalysator fahren, sondern total. der Nationalstrassen erster und zweiter Klasse auf in- und

- Die SBB können mit den zusätzlichen 200 000 Autos, die ausländischen Motorfahrzeugen eine jährliche Abgabe von

verladen werden, das Defizit beim Simplon-Autoverlad 30 Franken. Der Bund kann bestimmte Fahrzeuge von der

decken. Abgabe befreien und Sonderregelungen treffen, insbeson-

- Eliminiert werden kann auch das Defizit auf der Strecke dere für Fahrten im Grenzbereich. Durch solche dürfen im

Goppenstein-Brig. Der Auslastungsgrad der Bahnlinie wird Ausland immatrikulierte Fahrzeuge nicht besser gestellt

entscheidend beeinflusst. werden als schweizerische. In der Verordnung vom 12. Sep-

5. Vorteile für die Regionen tember 1984 über die Abgabe für die Benützung von Natio-

Diese Lösung brächte auch der Region Vorteile. nalstrassen (NSAV) regelt der Bundesrat in Artikel 2 die

- Es entsteht keine Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Ausnahmen von der Abgabepflicht. Der Kreis der befreiten

Transitverkehr auf der Achse Lötschberg-Simplon. Fahrzeuge wurde bewusst eng gezogen.

- Der Autoverlad zwischen Goppenstein-Brig-Simplon wird 6. Das Vorhaben, dem im Transit durch die Schweiz fahren-

nicht aufgehoben. Die für die Region so wichtigen Arbeits- den Automobilisten an der Grenze das Angebot zu machen,

plätze bleiben erhalten, und es werden neue geschaffen. entweder die Autobahnvignette von 30 Franken zu bezahlen

- Die im Wallis verbleibenden Touristen werden diese Mög- oder einen pauschalen Betrag für die kombinierte Lösung

lichkeiten vermehrt benützen, da das Angebot und der Preis Basel-Spiez (Autobahn)/Heustrich-lselle (Autoverlad) zu

interessanter werden als heute. entrichten, lässt sich in der Praxis kaum verwirklichen. Vor-

- Die Transitreisenden sehen beeindruckende Gegenden stellbar sind theoretisch folgende Möglichkeiten:

und kommen das nächste Mal vielleicht als Gäste und nicht - Der von einer kombinierten Lösung Gebrauch machende

als durchreisende Touristen in die Schweiz. Automobilist wird von der Vignettenpflicht befreit. Artikel 2

-Am wichtigsten ist eine entscheidende Entlastung des NSAV müsste durch eine weitere Ausnahme ergänzt wer-

Personenwagen-Transitverkehrs auf der Gotthard-Auto- den. Der Bundesrat hat es jedoch stets abgelehnt, selbst

bahn. kurze Fahrten in die Grenzregionen vignettenlos zuzulas-

sen. Er könnte daher kaum das Befahren einer 138 Kilome-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ter langen Autobahnstrecke abgabefrei erklären. Wenn

vom 23. November 1988 diese Vergünstigung nur für ausländisch immatrikulierte

Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 novembre 1988 Fahrzeuge gälte, so würde das Gebot der Gleichbehandlung

1. Der Zweck der Motion, durch vermehrte Benützung des schweizerischer und ausländischer Fahrzeuge verletzt.

Autoverlads Lötschberg-Simplon die Gotthardroute zu - Der Fahrzeugführer erhält für sein Auto eine verbilligte

entlasten, ist zwar aus raumplanerischen und umweltpoliti- Vignette, wenn er die Lösung Bahnverlad Lötschberg-Sim-

schen Gründen zu begrüssen. Im Jahre 1987 wurde die plon wählt. Da der Betrag von 30 Franken für die Vignette in

Gotthardstrecke trotz teilweiser unwetterbedingter Schlies- der Bundesverfassung festgesetzt ist, wäre der Bundesrat

sung von 4438000 Fahrzeugen benutzt. Die angestrebte nicht befugt, in der NSAV eine Verbilligung für den angege-

Verlagerung von 22 000 Personenwagen ergäbe somit eine benen Zweck vorzusehen. Zu beachten ist sodann, dass die

Entlastung um 4,i> Prozent. Vignette nicht nur für eine Durchfahrt, sondern für ein

2. Ein Mehrverkehr von 200 000 Persoenenwagen auf der ganzes Kalenderjahr gilt, so dass die Verbilligung auch aus

Strecke Heustrich-lselle würde jedoch umfangreiche Inve- diesem Grund kaum zu rechtfertigen wäre.

stitionen erfordern. Die Verkehrsverlagerung dürfte vor - Mit einem an der Grenze zu lösenden Fahrausweis bezahlt

allem an 60 bis 80 Spitzentagen wirksam werden, an wel- der Automobilist pauschal sowohl die Gebühr für die Benüt-

chen 2500 Fahrzeuge zusätzlich transportiert werden müss- zung der Autobahn als auch den Bahntransport zwischen

ten. Dieser Zusatzverkehr würde dann anfallen, wenn die Heustrich und Iselle. Die Rechtsgrundlage für eine solche

bestehenden Anlagen für den Autoverlad Kandersteg-Gop- Regelung wäre in keinem der vom Motionär angeführten

penstein, Kandersteg-Brig und Kandersteg-lselle ohnehin Erlasse gegeben, sondern müsste neu geschaffen werden.

ausgelastet wären. Die Verladestationen Heustrich und - Eine gültige Vignette berechtigt zum Bezug eines verbillig-

Iselle müssten baulich erweitert werden. Unter Berücksichti- ten Billets für den Bahnverlad. Dies würde eine bedingte

gung von Zugskapazität, Fahrstrecke (91 km) und Umlaufs- Ermässigung der Verladetarife erfordern. Im Hinblick auf die

zeit des Rollmaterials wären 9 zusätzliche Autozüge erfor- erwähnten hohen Kosten pro beförderten Personenwagen

derlich. Die Investitionen für Infrastruktur und Fahrzeuge wäre dies nur schwer vertretbar. Forderungen nach Preis-

müssen auf rund 200 Millionen Franken veranschlagt wer- senkungen beim Autoverlad Kandersteg-Goppenstein und

den. Der Zeitpunkt, in welchem der Zusatzverkehr bewältigt durch den Furkatunnel wären wohl unvermeidlich. Prak-

werden könnte, hängt von den baulichen Anpassungen und tisch hätte diese Lösung zur Folge, dass der umweltbewuss-

den Lieferfristen für die Autozüge ab. Für eine Verladean- te Bahnbenützer für vergleichbare Strecken einen höheren

lage in Heustrich ist die Planung im Gang. Die Verwirkli- Preis bezahlen müsste als ein ausländischer Automobilist.

chung würde ungefähr fünf Jahre beanspruchen. 7. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass es kaum Aufgabe

3. Die Beförderungskosten (Bahnbetriebskosten, Verzin- der Zollverwaltung sein kann, während der Zollabfertigung

sung und Amortisation der Zusatzinvestitionen) dürften sich alternative Transitmöglichkeiten aufzuzeigen und entspre-

auf 140 Franken pro Personenwagen belaufen. Es ist daher chende Angebote zu unterbreiten. Die dadurch bedingte

mit einem äusserst schlechten Kostendeckungsgrad zu Bedenkzeit würde zu einer Verlängerung des Grenzaufent-

rechnen. Das heute beim Simplon-Autoverlad entstehende haltes nicht nur für die betroffenen Automobilisten führen.

Defizit würde durch den Mehrverkehr nicht beseitigt, son- Die entsprechenden Informationen müssten somit vor

dern vielmehr erhöht, wodurch die Belastung des Bundes Beginn der Reise erfolgen (z. B. durch Automobilclubs, Rei-

zunehmen würde. sebüros usw.).

4. Mit der noch vorhandenen freien Kapazität auf der 8. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Verwirk-

Lötschberg-Bergstrecke könnte zwar der zu erwartende lichung der Motion sowohl in technischer als auch insbe-

zusätzliche Verkehr an Spitzentagen bewältigt werden. sondere in rechtlicher Hinsicht praktisch kaum lösbare Pro-

Sollte jedoch das übrige Verkehrsaufkommen so zunehmen, bleme aufwerfen würde. Die auf der Gotthardroute erziel-

9. März 1989 N 359 Motion Béguelin

bare Entlastung um 4,5 Prozent der Fahrzeugfrequenz ist dersteg-Goppenstein und Brig-lselle mit je 15 Franken ver-

zudem relativ bescheiden und steht in keinem Verhältnis zu billigt.

den damit verbundenen Schwierigkeiten. Ich möchte daher den Bundesrat anfragen, ob er nicht

Im übrigen betrifft die Motion den Bereich der dem Bundes- einverstanden wäre, die Motion in Form eines Postulates

rat übertragenen Verordnungszuständigkeiten. Uebungsge- anzunehmen, damit die Beurteilung der folgenden Problem-

mäss muss der Bundesrat schon aus diesem Grund Ableh- kreise noch geprüft werden könnte:

nung der Motion beantragen. 1. Verbilligung Autoverlad Kandersteg-lselle oder Heu-

strich-lselle für Vignettenbesitzer;

Schriftliche Erklärung des Bundesrates 2. Eventuell die Einführung von Verladezügen speziell für

Déclaration écrite du Conseil fédéral Wohnwagen in der Nacht von Grenze zu Grenze oder auch

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. weitere Massnahmen, vor allem aber Verstärkung des Mar-

ketings sowie Reklame und Hinweise längs der Anfahrt-

Schmidhalter: Ich halte nicht an der Motion fest, aber ich strecken.

stelle den Antrag, sie in Form eines Postulates anzunehmen. Sofern nämlich in Zukunft die bereits heute praktisch halb-

Diese Motion hat drei Stossrichtungen: leer fahrenden Züge zwischen Iselle und Kandersteg gefüllt

1. Aufrechterhaltung des Autoverlades durch den Simplon- werden könnten, wird der Kostendeckungsgrad um so eher

tunnel und gleichzeitig auf der Strecke Goppenstein-Brig. erreicht. Diese Probleme sind sicher auch bei den jetzt

2. Entlastung der Gotthardstrassenroute, speziell des Got- laufenden Neat-Untersuchungen aktuell.

thardstrassentunnels und der Zollabfertigung in Chiasso.

3. Effizienter Beitrag zur Luftreinhaltung im Sinne unserer Bundesrat Ogi: Die Ziele, die der Motionär-jetzt Postulant -

Umweltschutzgesetzgebung, Förderung des öffentlichen aufwirft, sind absolut ehrenwert. Aber Herr Schmidhalter hat

Bahnverkehrs durch Umlagerung des Verkehrs von der es selbst gesagt: die Verwirklichung dieser Ziele ist in tech-

Strasse auf die Schiene. nischer, aber auch in wirtschaftlicher und in rechtlicher

Zu Punkt 1: Aufrechterhaltung Autoverlad Simplontunnel. Hinsicht schwer realisierbar und würde uns vor kaum lös-

Vorerst darf ich dem Bundesrat danken. Im Dezember 1988 bare Probleme stellen. Ich möchte Sie deshalb bitten, uns

hat der Bundesrat die befristete Verbilligung der Autotrans- die Möglichkeit zu geben, im Rahmen der ganzen Neat-

porte durch den Simplontunnel, welche Ende 1988 abgelau- Studien, alle diese Fragen abzuklären. Ich möchte Sie des-

fen wäre, bis 1992 verlängert. Das Problem wäre für den halb auch bitten, das Postulat als Postulat abzulehnen.

Moment gelöst, aber leider immer noch befristet, da wohl In diesem Zusammenhang kann ich noch einige Ergänzun-

eine Frequenzsteigerung erreicht werden konnte, aber mei- gen anfügen: Der Autoverlad am Simplon wird auf jeden Fall

ner Ansicht nach keine genügende. Anstelle der rund bis Ende 1992 verbilligt und damit auch weitergeführt. Ich

100000 Fahrzeuge pro Jahr sollten es nämlich 300000 kann ebenfalls die Zusicherung abgeben, dass ab Fahrplan-

Fahrzeuge sein, damit ein annehmbarer Kostendeckungs- wechsel 1989 auf der Lötschberg-Simplon-Achseein neues,

grad bei den heute gültigen Fahrpreisen entsteht. kundenfreundlicheres und rationelleres Betriebskonzept

Der Bundesrat hat auch versprochen, 1989 Direktzüge Kan- eingeführt wird. Auch hier sind Verbesserungen im Sinne,

dersteg-lselle einzusetzen. Dies ist für mich die wichtigste wie sie Herr Schmidhalter formulierte, möglich.

Massnahme, da nur mit dem Verlad Kandersteg-lselle genü- In bezug auf die Kosten, die das Anliegen zur Folge hätte,

gende Mehrfrequenzen für den Simplontunnel erreicht wer- muss ich Ihnen sagen, dass diese sehr hoch wären. Wir

den können. Gleichzeitig wird damit auch die heute stark müssten mit ungefähr 200 Millionen Franken rechnen. Dar-

defizitäre Strecke Goppenstein-Brig aufgewertet. Die BLS aus würden ebenfalls sehr hohe Beförderungskosten pro

möchte nämlich schon seit einiger Zeit den Verlad bis Brig Fahrzeug entstehen. Ich nehme an, dass man auch hier mit

aufheben. Subventionen helfen müsste.

Zu Punkt 2 und 3: Gotthardstrassentunnel. Der Bundesrat Ich darf nochmals festhalten: Wir werden alle diese Fragen

führt in seiner Antwort aus, dass bei einer Umleitung von nur im Zusammenhang mit der Neat eingehend prüfen. Ich

200 000 Fahrzeugen pro Jahr eine Entlastung von etwa fünf hoffe, im Zusammenhang mit den Neat-Entscheiden Verbes-

Prozent entsteht. Die Reduktion im Schadstoffausstoss von serungen anbieten zu können.

200 000 Fahrzeugen über eine Strecke von 150 km ergibt Ich bitte Sie namens des Bundesrates, das Postulat auch als

eine beachtliche Reduktion, und es werden zusätzlich auch Postulat abzulehnen.

weitere Immissionen - wie Lärm usw. - reduziert.

Besorgniserregend ist aber die Verkehrsentwicklung am Le président: Nous avons deux propositions. M. Schmidhal-

Gotthardstrassentunnel. Laut einer Studie der Elektrowatt ter a décidé de transformer sa motion en postulat. Le

vom 30. Januar 1987 wird die theoretische Leistungsfähig- Conseil fédéral propose de rejeter également le postulat.

keit der Tunnelanlage bereits 1991 überschritten. Gelingt es,

die LKW auf die Bahn zu zwingen, wird die Leistungsfähig- Abstimmung - Vote

keit noch etwa drei Jahre, bis 1994, aufrechterhalten blei-

ben. Die stündlichen Maxima übersteigen die Kapazität der Für die Ueberweisung als Postulat 91 Stimmen

Tunnelanlage bereits heute. Also gilt es, jede mögliche Dagegen 19 Stimmen

Massnahme zur Entlastung zu ergreifen, auch wenn sie in

der Grössenordnung von nur fünf Prozent liegt; denn ver-

schiedene Massnahmen mit einigen Prozenten ergeben

eben auch eine grosse Entlastung.

Umwandlung in ein Postulat: Ich bin mit dem Bundesrat #ST# 88.526

einverstanden, dass die von mir in der Begründung angege-

bene Pauschalierung-Vignette und Verladeentschädigung Motion Béguelin

als Angebot an der Grenze - in technischer und vor allem

rechtlicher Hinsicht kaum lösbare Probleme aufwirft. Der Förderung des kombinierten Güterverkehrs

Motionstext ist aber völlig offen formuliert, und es wird nur Promotion du trafic combiné

eine Sonderregelung verlangt. Zudem führt der Bundesrat

in seiner Antwort unter Punkt 6 (letztes Alinea) selber die

rechtlich mögliche Variante an. Ueber das Finanzdeparte-

ment habe ich in Erfahrung gebracht, dass eine gültige

Autobahnvignette zum Bezug eines über Treibstoffzollgel- Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988

der verbilligten Billetes für den Bahnverlad vorgesehen wer- Der Bundesrat wird beauftragt, den kombinierten Güterver-

den könnte. Im Moment sind nur die Tunnelstrecken Kan- kehrentscheidend zu fördern. In erster Linie geht es darum,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Schmidhalter Bahn/Strassenverbindung Lötschberg-Simplon

Motion Schmidhalter Transport de voitures par le Loetschberg et le Simplon

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.336

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 357-359

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Ref. No 20 017 205

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