Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-333 KI-generiert

Federal Ombudsman Motion Debate

Geschäftsnummer VPB 88-333
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This document discusses a motion to establish a federal ombudsman in Switzerland. The motion, proposed by Mr. Gadient, aims to create an independent state body to mediate between citizens and the administration, addressing public dissatisfaction with government bureaucracy. While proponents argue it would improve understanding and trust, opponents, including the Federal Council, express concerns about prioritization of legislative efforts and potential weakening of parliamentary roles. The debate highlights differing views on the necessity and structure of such an office, with some advocating for a decentralized, cantonal approach rather than a centralized federal one.

Legislator-Regeste

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Federal Ombudsman Motion Debate: The motion, proposed by Mr. Gadient, aims to create an independent state body to mediate between citizens and the administration, addressing public dissatisfaction with government bureaucracy. While proponents argue it would improve understanding and trust, opponents, including the Federal Council, express concerns about prioritization of legislative efforts and potential weakening of parliamentary roles. The debate highlights differing views on the necessity and structure of such an office, with some advocating for a decentralized, cantonal approach rather than a centralized federal one.

Schlagwörter

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E-Government Europäischer Bürgerbeauftragter Vertrauen in die Regierung öffentliche Verwaltung Streitgegenstand Rechtsöffnungsbegehren
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 18 und 20 des Bundesgesetzes über die Miete und die Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (OR)

Diese Artikel aus dem Bundesgesetz über die Miete und die Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen werden zitiert, um die rechtliche Schutzmöglichkeit für Mieter bei einer Kündigung mit anschliessendem Mietzinsanstieg zu beschreiben.

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Volltext

16. März 1989 N 551 Motion des Ständerates (Gadient)

Schriftliche Begründung - Motivazione scritta - essa non mira in primo luogo a mettere fine al contratto di

Développement par écrit locazione, ma a costringere il locatario all'acquisto.

In diverse regioni del Paese, in particolare in Ticino, si sta Va inoltre segnalata l'esistenza di convenzioni private in

sviluppando nel settore degli alloggi un fenomeno che ha questo campo. In questo contesto la Chambre vaudoise

pesanti conseguenze per gli inquilini. Alludiamo all'acquisto immobiliaire si è impegnata a proporre al locatario, non

di immobili da parte di speculatori immobiliari, con relativa disposto all'acquisto del suo appartamento, l'alternativa fra

comunicazione agli interessati della disdetta del loro con- un nuovo contratto di locazione di cinque anni, con pigione

tratto di locazione. L'appartamento viene poi offerto allo indicizzata, per il medesimo appartamento e la locazione

stesso inquilino con aumenti dell'affitto che raggiungono d'un altro appartamento a condizioni economicamente sop-

spesso, in particolare quando si tratta di immobili costruiti portabili. La Chambre prevede l'applicazione di sanzioni

da più di 15/20 anni, il 100 percento. Oppure vengono offerti contro il locatore che non si attiene a queste regole. Un

in proprietà per piani, a prezzi ingannevoli visto che l'appar- passo analogo è stato intrapreso dalla Société neuchâte-

tamento necessita in genere di importanti lavori di manuten- ioise des gérants et courtiers en immeubles.

zione. Concludendo va rilevato che le possibilità offerte dalla

Tali manovre in Ticino, ad esempio, si sviluppano, da parte vigente legislazione, l'esistenza di convenzioni private e le

di speculatori al coperto di società anonime di comodo, possibilità risultanti dai dibattiti attualmente in corso presso

nelle zone dove il mercato dell'alloggio è già particolar- le Camere federali rendono superflua l'adozione di misure

mente teso-Locamo, Lugano, Chiasso, Bellinzona, Balerna urgenti. Il Consiglio federale s'impegna comunque a sorve-

e dintorni. gliare attentamente lo sviluppo della situazione e ad esami-

Contro le pretese, spesso abusive e ingiustificate, dei nuovi nare la necessità di prendere misure complementari se

proprietär! gli inquilini sono praticamente impotenti. Le l'attuale ed il prossimo dispositivo non dovessero bastare. In

leggi attualmente in vigore non permettono un'efficace pro- questo senso si dichiara disposto ad accettare la mozione

tezione. Questo vale in particolare per il decreto contro le sotto forma di postulato.

disdette abusive. La situazione potrebbe essere migliorata

con le disposizioni di applicazione del nuovo articolo costi- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

tuzionale per la protezione degli inquilini, votato il 7 dicem- Dichiarazione scritta del Consiglio federale

bre 1986 che prevede l'annullabilità della disdetta abusiva. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Ma la entrata in vigore di tali disposizioni richiederà ancora II Consiglio federale propone di trasformare la mozione in

del tempo. E intanto le conseguenze per gli inquilini, che il postulato.

più delle volte sono a reddito modesto e da anni abitano

negli appartamenti oggetto della speculazione, sono Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

pesanti. Inoltre la situazione dell'alloggio si deteriora.

Per queste ragioni si giustifica l'adozione da parte del Consi-

glio federale, attraverso ad esempio una modifica dell'ordi-

nanza di applicazione del decreto in materia di abusi nel #ST# 88.333

settore locativo o attraverso un decreto urgente e transito-

rio, di misure urgenti a protezione degli inquilini. Si Motion des Ständerates

potrebbe in particolare prevedere l'annullabilità della (Gadient)

disdetta data nel contesto indicato sopra. Si impone inoltre, Eidgenössischer Ombudsmann

in termini più generali, l'adozione di norme di legge per

lottare contro il fenomeno. Motion du Conseil des Etats

(Gadient)

Médiateur fédéral

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 29. Februar 1988

Risposta scritta del Consiglio federale

del 29 febbraio 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988 Wortlaut der Motion

L'acquisto di un appartamento da parte dell'ex-inquilino Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten

non è in sé una procedura riprovevole. Anzi esso è esplicita- einen Entwurf für ein Bundesgesetz über den eidgenössi-

mente previsto dalla legge del 4 ottobre 1974 che promuove schen Ombudsmann vorzulegen.

la costruzione di abitazioni e l'accesso alla loro proprietà.

Siffatte transazioni sono ammissibili f intanto che avvengono Texte de la motion

a condizioni normali senza ledere la posizione del locatario. Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres

Non vi è abuso se il prezzo d'acquisto dell'abitazione corri- fédérales un projet de loi prévoyant la nomination d'un

sponde, grosso modo, alla pigione capitalizzata, maggiorata médiateur fédéral.

dei costi per la permuta. La pratica ha in effetti già svilup-

pato diversi modelli per permettere ai locatari di usufruire, Herr Borei unterbreitet im Namen der Kommission den

almeno parzialmente, dei vantaggi del condominio, come ad folgenden schriftlichen Bericht:

esempio il modello locazione-vendita della Fondazione Lo-

cacasa. Am 2. März 1988 reichte Herr Ständerat Gadient eine Motion

Quando una disdetta è corredata di una nuova offerta com- ein (Wortlaut siehe oben).

prendente un aumento della pigione, il locatario non è Trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates, der in der

sprovveduto. Il decreto federale contro gli abusi in materia Ausarbeitung eines Gesetzes über den Ombudsmann keine

di locazione gli offre una sufficiente protezione legale prioritäre gesetzgeberische Aufgabe sieht, hat der Ständerat

(art. 18 e 20). Se invece la disdetta precede un'offerta di am 29. September 1988 die Motion mit 20 gegen ^Stim-

vendita ad un prezzo palesemente eccessivo e diventa men überwiesen.

quindi un mezzo di pressione, non esiste una protezione Am 16. Januar 1989 hat die Kommission mit 18 Stimmen

legale. In avvenire il locatario potrà probabilmente fondarsi gegen 1 Stimme beschlossen, dem Nationalrat zu empfeh-

sull'articolo 271 del disegno di revisione del CO, di cui si len, die Motion ebenfalls dem Bundesrat zu überweisen.

occupa attualmente il Consiglio degli Stati. Questo articolo Historischer Abriss

sancisce che la disdetta è inefficace se è contraria al princi- Die Einrichtung des Ombudsmannes ist im Parlament

pio della buona fede, in particolare se il motivo addotto è bereits verschiedentlich diskutiert worden; Anlass dazu

manifestamente un pretesto. L'autorità giudiziaria potrebbe gaben diesbezügliche parlamentarische Vorstösse: das

ritenere la disdetta-vendita contraria alla buona fede, se Postulat Otto Fischer, 1972; die parlamentarische Initiative

Motion du Conseil des Etats (Gadient) 552 N 16 mars 1989

Hubacher, 1973; das Postulat Schalcher, 1977. Aufgrund L'augmentation des tâches de l'Etat fait que les citoyens

dieser Vorstösse wurde 1977 ein Vernehmlassungsverfah- entrent constamment en contact avec l'Etat. Il ne leur est

ren durchgeführt, das zum grössten Teil positive Ergebnisse pas facile de conserver une vue d'ensemble sur l'organisa-

zeitigte. Darauf arbeitete das EJPD einen Botschaftsentwurf tion complexe de l'administration. Ils se retrouvent de moins

aus. 1981 nahm der Nationalrat ein Postulat an, nachdem en moins dans les nombreuses prescriptions administra-

die Kommission, die mit der Prüfung der Initiative Hubacher tives.

betraut war, die Ueberweisung einer Motion beantragt hatte. Le médiateur (ombudsman) est un organe étatique indépen-

Die Abstimmung fiel sehr knapp aus: 66 Stimmen für das dant qui s'efforce de maintenir le climat de compréhension,

Postulat, 60 für die Motion. Ebenfalls abgelehnt wurde eine le respect et la confiance entre les citoyens et l'administra-

Motion Wilhelm. Demzufolge wurde ein Gesetz über die tion. Le médiateur accorde une aide générale d'orientation,

Einsetzung eines Ombudsmannes nicht mehr als vorrangig examine et estime des comportements de l'administration,

betrachtet und deshalb nicht in die Legislaturplanungen intercède, donne au besoin des recommandations. Il ne peut

1983-87 und 1987-91 aufgenommen. 1988 hat Herr Gadient pas abroger des actes fautifs de l'administration ni les re-

das Anliegen wieder aufgegriffen und eine Motion einge- dresser.

reicht. Le médiateur serait indépendant de l'administration, du

Argumente für die Motion Conseil fédéral et du Tribunal fédéral. Elu par l'Assemblée

Die Ausweitung der staatlichen Aufgaben hat zur Folge, fédérale, il jouirait d'une grande indépendance vis-à-vis du

dass der Bürger ständig mit dem Staat in Berührung kommt; Parlement. Son champ d'activité engloberait en principe

dabei fällt ihm der Ueberblick über die vielschichtige Orga- l'activité de tous les titulaires de tâches publiques de la

nisation nicht immer leicht, und er findet sich mit den Confédération, sous réserve d'exceptions que la loi défini-

zahlreichen Verwaltungsvorschriften häufig nicht zurecht. rait.

Der Ombudsmann ist ein unabhängiges staatliches Organ, Arguments contre la motion

das bestrebt ist, zwischen Bürgern und Staatsverwaltung II appartient au Parlement de légiférer de manière claire. La

das Klima gegenseitigen Verständnisses, Respektes und structure fédéraliste de la Suisse permet de répondre de

Vertrauens zu erhalten. Er gewährt eine allgemeine Orientie- manière adéquate aux problèmes et aux questions du

rungshilfe, durchleuchtet und bewertet administrative Ver- citoyen, du contribuable ou du justiciable. Avec l'institution

haltensweisen, vermittelt und gibt nötigenfalls Empfehlun- du médiateur, le rôle du pouvoir politique serait affaibli car il

gen ab, kann aberfehlerhafte Verwaltungsakte weder auf he- cesserait d'être l'interprète naturel entre les citoyens et

ben noch verbessern. l'administration.

Der Ombudsmann ist unabhängig von Bundesrat, Bundes-

verwaltung und Bundesgericht; auch gegenüber der Bun- Schriftliche Stellungnahme der Kommission

desversammlung-seiner Wahlbehörde-geniesst er grosse Angesichts des Umfangs der bereits geleisteten Vorarbeiten

Selbständigkeit. Abgesehen von gesetzlich festgelegten besteht nach dem Dafürhalten der Kommission kein Anlass,

Ausnahmen, umfasst sein'Wirkungskreis grundsätzlich die die Unterbreitung einer Botschaft weiter aufzuschieben. Ein

Tätigkeit aller Träger öffentlicher Aufgaben des Bundes. Entwurf liegt bereits vor; er muss nur noch auf den neuesten

Argumente gegen die Motion Stand gebracht werden. Eine Vernehmlassung ist durchge-

Es ist Aufgabe des Parlamentes, klare Gesetzesregelungen führt worden und hat zu einer positiven Beurteilung der

zu schaffen. Das föderalistische System der Schweiz gestat- Vorlage geführt. Die finanzpolitischen Bedenken sind nicht

tet es, auf die Probleme und Fragen des Bürgers, Steuer- mehr aktuell. Die Erfahrungen auf Gemeinde- und Kantons-

pflichtigen oder Rechtsunterworfenen angemessen einzu- ebene (namentlich in Zürich), im privatwirtschaftlichen

gehen. Mit der Einrichtung des Ombudsmannes würde die Bereich (Versicherungswesen) sowie in verschiedenen

Stellung der politischen Gewalt geschwächt, da diese ihrer anderen Ländern sind positiv.

Rolle als natürliche «Relaisstation» zwischen Bürger und

Verwaltung beraubt würde.

Rapport écrit de la commission

Monsieur Borei présente au nom de la commission le rap- Compte tenu de l'ampleur des travaux préparatoires déjà

port écrit suivant: exécutés, la commission estime qu'il n'y a aucune raison de

différer plus longtemps la présentation d'un message. Un

M. Gadient, député au Conseil des Etats, a déposé le 2 mars projet existe. Il a simplement besoin d'être mis à jour. Une

1988 une motion (texte voir ci-devant). consultation a eu lieu. Elle était favorable. L'argument de

Le 29 septembre 1988, le Conseil des Etats a transmis, par l'état des finances fédérales n'est plus actuel. Les expé-

20 voix contre 14, la motion, en dépit de l'opposition du riences faites sur les plans communal et cantonal (notam-

Conseil fédéral, motivée principalement par des considéra- ment à Zurich) et privé (secteur des assurances) ainsi que

tions de priorité dans le travail législatif. dans divers pays étrangers sont positives.

Le 16 janvier 1989, la commission a décidé, par 18 voix

contre une, de recommander au Conseil national de trans- Antrag der Kommission

mettre lui aussi la motion au Conseil fédéral. Wie die Vertreterin des Bundesrates vor dem Ständerat

Rappel historique betonte, stellt sich jetzt die Frage: «Wollen Sie diesen

L'idée d'un médiateur a été discutée au Parlement à l'occa- Ombudsmann, oder wollen Sie ihn nicht?».

sion de l'examen de plusieurs interventions parlementaires: Die Kommission hat diese Frage praktisch einhellig bejaht.

postulat Otto Fischeren 1972, initiative parlementaire Huba- Sie empfiehlt dem Rat, ebenfalls seine Zustimmung zu

cher en 1973, postulat Schalcher en 1977. Suite à ces geben. Nach dem Grundsatzentscheid wird der Bundesrat

interventions, une procédure de consultation a été intro- einen Entwurf ausarbeiten, den das Parlament im einzelnen

duite en 1977. Ses résultats ont été largement positifs. Un beraten wird.

projet de message a été élaboré par le DFJP. En 1981,'le

Conseil national a adopté un postulat alors que la commis- Proposition de la commission

sion chargée de l'examen de l'initiative Hubacher proposait Comme le représentant du Conseil fédéral l'a souligné

la transmission d'une motion. Le vote avait été extrêmement devant le Conseil des Etats, la question posée est mainte-

serré (66 voix pour le postulat, 60 pour la motion). Une nant la suivante: «Voulez-vous oui ou non instituer un

motion Wilhelm avait aussi été écartée. médiateur fédéral?».

En conséquence, l'idée de l'ombudsman, qui n'était plus A la quasi unanimité de ses membres, la commission a

jugée prioritaire, n'a pas figuré dans les programmes de répondu par l'affirmative. Elle invite le Conseil a en faire de

législature 1983-87 et 1987-91. En 1988, M. Gadient a relancé même. La décision de principe étant prise, le Conseil fédéral

le problème par le dépôt de sa motion. élaborera un projet dont le Parlement discutera les moda-

Arguments en faveur de la motion lités.

16. März 1989 N 553 Motion des Ständerates (Gadient)

Antrag Reichling chen werden könnte. Jedenfalls kann es nicht angehen, wie

Ueberweisung als Postulat letztes Jahr passiert, dass aus dem EJPD Briefe verschickt

werden, die dem Bürger erklären, dass auf seine Bitte

Proposition Reichling - wegen Personalmangel nicht eingetreten werden könne.

Transmission comme postulat Ich fasse zusammen: Es geht jetzt nicht darum, die Einrich-

tung des Ombudsmannes im einzelnen zu beurteilen. Dies

M. Borei, rapporteur: Comme vous disposez d'un rapport wird Aufgabe einer Kommission sein, welche später die

écrit, je serai bref. Si nécessaire, nous, rapporteurs de lan- Vorlage zu prüfen hat. Heute ist zu beurteilen, ob wir dem

gue allemande et de langue française, nous nous permet- Bundesrat den verbindlichen Auftrag erteilen wollen, dem

trons de reprendre la parole pour autant que les autres Parlament eine Botschaft mit Gesetzestext über die Schaf-

orateurs apportent de nouveaux éléments. Je ne fais qu'un fung eines eidgenössischen Ombudsmannes vorzulegen.

bref rappel historique. Ich bitte Sie im Namen der fast einstimmigen Kommission,

En 1981, vous avez adopté l'idée de l'ombudsman et décidé, der Ueberweisung als Motion zuzustimmen.

à une faible majorité, de choisir le tempo lent du postulat au

lieu du tempo rapide de la motion. Depuis, le Conseil fédéral Präsident: Es folgen die Fraktionserklärungen.

a rédigé un projet de loi qui a été soumis à une procédure de Die grüne Fraktion und die LdU/EVP-Fraktion lassen mittei-

consultation et approuvé par une large majorité des per- len, dass sie für die Motion stimmen werden.

sonnes et des organisations consultées, notamment par les

partis gouvernementaux. Burckhardt: Ich bitte Sie, im Sinn des Bundesrates diese

Par 18 voix contre une, votre commission vous recommande Motion nicht an den Bundesrat zu überweisen. Die liberale

de voter la proposition émanant du Conseil des Etats. M. Ga- Fraktion findet den Einsatz eines Ombudsmannes unnötig.

dient a estimé qu'après huit ans le rapport commençait à Der Kommissionsbericht sagt: «Der Ombudsmann ist ein

sentir le moisi dans le tiroir où il se trouvait. La Chambre unabhängiges staatliches Organ, das bestrebt ist, zwischen

haute a suivi sa suggestion à une nette majorité et, de façon Bürgern und Staatsverwaltung das Klima gegenseitigen Ver-

encore plus nette, par 18 voix contre une, votre commission ständnisses, Respektes und Vertrauens zu erhalten.»

vous recommande d'entrer en matière et d'accepter cette In der Folge stellt der Bericht allerdings dem Sinn nach fest,

motion. Si entre temps de nouveaux éléments sont pré- es sei eigentlich Recht und Pflicht der Parlamente, diese

sentés par les orateurs, je reviendrai à la tribune. Aufgabe wahrzunehmen. In der Tat ist es doch logisch, dass

die vom Volk gewählten gesetzgebenden Behörden auch,

Hänggi, Berichterstatter: Es geht heute nicht darum, ob wir und zwar selbst, darüber wachen, dass den Gesetzen von

einem Ombudsmann zustimmen wollen oder nicht. Es geht der ausführenden Verwaltung in korrekter Weise nachgelebt

lediglich darum, eine entsprechende Motion, die der Stän- wird. Dieses Prinzip entspricht sicher der Meinung unserer

derat bereits mit 20 gegen 14 Stimmen genehmigt hat, eben- Verfassung.

falls zu überweisen. Ihre Kommission hat sich sehr deutlich Nun machen Befürworter des Ombudsmannes geltend, im

- mit 18 zu 1 Stimmen - für die Ueberweisung als Motion komplizierter werdenden eidgenössischen Verwaltungsbe-

ausgesprochen. Damit wäre die Bahn frei, um in diesem trieb werde eine Erfüllung dieser Aufgabe sachlich und

Hause über ein entsprechendes Bundesgesetz zu beraten. zeitlich für die vom Volk gewählten Milizparlamentarier zur

Ein Entwurf liegt bekanntlich bereits in der bundesrätlichen Ueberforderung. Ich muss Ihnen gestehen, dass diese

Schublade, es wurde darüber auch schon eine Vernehmlas- Mathematik für mich nicht verständlich ist. Was offenbar 246

sung durchgeführt. Sofern man sich nicht grundsätzlich Volksvertreter nicht mehr meistern können, soll nun durch

gegen die Einrichtung eines Ombudsmannes wehrt, sollte einen professionellen staatlichen Ombudsmann erledigt

die Motion überwiesen werden, damit in dieser Sache ein- werden. Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der

mal ein Entscheid gefällt werden könnte. Glaube. Aus diesem staatlichen Ombudsmann muss, wenn

Mit einer Ueberweisung in Postulatsform schläft die Bot- es stimmt, dass die 246 Parlamentarier überfordert würden,

schaft weiterhin einen Dornröschenschlaf und verschläft in mit der Zeit ein staatliches Ombudsamt werden, woraus

ihm vielleicht auch die Chance, diesen Staat und diese folgt, dass mit dem Einsatz des Ombudsprinzipes die staatli-

Verwaltung dem Bürger wieder etwas näherzubringen. che Bürokratie um einen neuen Ast vergrössert würde.

Verkennen wir nicht die Tatsache, dass das Unbehagen des Befürworter des Ombudsmannes empfinden dessen allfäl-

Bürgers gegen den Staat und gegen die Verwaltung in den lige Inthronisation als Fortschritt. Ich nehme an, dass jeder

letzten Jahren zugenommen hat. Die Kommission sieht in Mann und jede Frau in diesem Rat für Fortschritt sind. Für

der Institution des Ombudsmannes auch keine Konkurrenz die Liberalen kommt es allerdings auf die Richtung an, in

zum Parlament. Im Gegenteil, sie könnte uns entlasten und welche der Fortschritt zielt. So halten wir es nicht für fort-

stärken. schrittlich, wenn sich die Volksvertreter der Aufgabe entzie-

Ein Ombudsmann - selbstverständlich könnte es auch eine hen, ihren Wählern bei Schwierigkeiten mit der öffentlichen

Ombudsfrau sein - darf uns Parlamentarier aber nicht von Verwaltung zur Verfügung zu stehen, und es vorziehen, sich

der Kontrolle der Verwaltung entbinden. Schliesslich ist dabei duch einen staatlichen Profi vertreten zu lassen.

diese Einrichtung auch nicht mehr neu. In verschiedenen Für das Einsetzen eines Ombudsmannes wird ins Feld

Ländern, aber vor allem auch in einigen Kantonen, welche geführt, das aktuelle, hochtechnisierte gesellschaftliche

diese Funktion kennen, wurden eigentlich nur gute Erfah- Zusammenleben mache eine immer komplizierter werdende

rungen damit gemacht. Wir schaffen also keinen neuen Gesetzgebung nötig. In der Tat, die Gesetze und die Verord-

Supermann, sondern schlicht und einfach einen Mittler und nungen werden auf allen Stufen - Gemeinde, Kanton und

Vermittler zwischen Bürger und Staat, eine Institution, wel- Bund - immer engmaschiger und schwerfälliger. Meine

che- mit der nötigen Kompetenz ausgerüstet-dem Bürger persönlichen Erfahrungen bei Baubewilligungen sprechen

durch den Dschungel der Gesetze und Verordnungen helfen dabei eine beredte Sprache. Wo noch vor 15 Jahren bei

kann. Baubegehren im Schnitt 10 Amtsstellen zu begrüssen

Ich habe in dieser Frage auch einige Briefe erhalten. Nur waren, sind es heute bei mittleren und grösseren Bauvorha-

zwei Sätze daraus. Eine Frau schreibt mir: «Ich glaube, es ben auf den drei Stufen um die 40. Der Paragraphenwald

wäre dringend nötig, dass diese Stelle geschaffen würde. wird überall langsam zum Dickicht, und wenn wir an lau-

Viele Leute kommen sich verschaukelt vor, weil sie das fende gesetzgeberische Aktivitäten denken, so stehen die

Fachchinesisch nicht verstehen.» Ich glaube, wir haben mit Zeiger keineswegs in Richtung einer gesunden Ausforstung.

der Verabschiedung des neuen Mietrechts diesbezüglich Im Gegenteil. Dabei läge doch der Gedanke eigentlich nahe,

auch wieder einige Spuren hinterlassen. auf verschiedenen Gebieten an die Straffung geltender

In der Kommissionsberatung kam auch zum Ausdruck, dass Gesetze zu gehen. Gewiss, ein Marsch in eine solche Rich-

im Zusammenhang mit der Beratung der Vorlage vielleicht tung wird schwierig, soll er erfolgreich sein. Er wäre aber

auch über eine Neudefinition der Petitionsfreiheit gespro- fortschrittlich im Sinne der Freiheit.

Motion du Conseil des Etats (Gadient) 554 N 16 mars 1989

Als ich noch ein Jüngling war, galt der Spruch: «Ein Schwei- Problem ein kommunales, kantonales oder eidgenössisches

zer kann tun und lassen, was er will, er ist auch hiezu nicht ist.

verpflichtet.» Dies mag übertrieben gewesen sein, aber Nun benötigen aber die Rechtskundigen keinen Ombuds-

immerhin hat gegolten, dass, was nicht ausdrücklich verbo- mann. Einen Ombudsmann benötigen jene Menschen, wel-

ten ist, erlaubt sei. Heute, scheint mir, gilt mehr und mehr che die Zuständigkeit und den Instanzenverlauf schlecht

der Grundsatz «Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auto- oder überhaupt nicht kennen und nicht beurteilen können.

matisch verboten». Aus einer derartigen Tendenz muss der Der Ombudsmann kann seine Aufgabe nur zufriedenstel-

Konfliktstoff zwischen Bürger und Verwaltung wachsen, lend erfüllen, wenn er unmittelbar auf alle anstehenden

muss die Staatsverdrossenheit stärker werden, muss auch Probleme, Schwierigkeiten und Verärgerungen unserer Mit-

das freiwillige Verständnis für die Allgemeinverbindlichkeit menschen eingehen kann. Glauben Sie, unserem bedräng-

der Gesetze schwinden, müsste der staatliche Ombuds- ten Mitmenschen sei geholfen, wenn er in seiner Not von

mann letzten Endes zu einem staatlichen Verwaltungskom- Herrn Vontobel, dem städtischen Ombudsmann, an den

missär werden. kantonalen Kollegen, Herrn Wirth, und von diesem allenfalls

Aus einer solchen Sicht stellt sich das Einsetzen eines später an einen eidgenössischen Ombudsmann verwiesen

Ombudsmannes als eine Art Palliativ dar, ein Beruhigungs- wird?

mittel, ein Valium, eine Ombudspille. Die Einnahme dieser Absurd wäre die Sache vor allem, wenn der geplagte Mit-

Medizin ändert zwar überhaupt nichts an der wachsenden mensch nach Bern an einen eidgenössischen Ombudsmann

Schwerfälligkeit des Staatsapparates, dank Ombudsmann verwiesen würde, der weit weg ist, der seine Sprache mög-

werden wir aber den Missstand weiterhin beruhigt ertragen: licherweise nicht spricht. Denken Sie immer an die Art

Er wird's schon machen. Die Liberalen befürchten, dass Leute, welche den Ombudsmann in Anspruch nehmen müs-

eine solche Haltung gefährlich ist und schweizerischen sen. Beurteilen Sie die Situation nicht aus Ihrer Sicht; von

Ueberlieferungen nicht zu entsprechen vermag. Sie sind der Ihnen wird sich kaum je jemand an einen Ombudsmann

Auffassung, dass es andere Wege als jene über das wenden müssen.

Ombudswesen gibt, um die Harmonie zwischen Bürger und Also wenn schon ein Ombudsmann, dann nur ein sehr

Staatsverwaltung sicherzustellen, und bitten Sie, die Motion volksnaher. Ich bin der Auffassung, dass der Ombudsmann

Gadient nicht zu überweisen. leicht und nahe erreichbar sein muss. Mit dem Ombuds-

mann muss der Mitbürger sprechen können, nicht ein

Präsident: Herr Reichling hat den Antrag gestellt, die schriftliches Verfahren führen, denn es sind Leute, die nicht

Motion als Postulat zu überweisen. schreiben wollen. Sie kommen zum Ombudsmann, nach-

dem sie wahrscheinlich vielfach vergebens geschrieben

Reichling: Ich bin eigentlich froh, dass ich Ihnen die Gründe haben. Ueber die Alltagssorgen des kleinen Mannes muss

darlegen kann, bevor sämtliche Fraktionssprecher erklären, der besorgte Bürger- wie ich glaube- in seinem Dialekt mit

dass sie auch das Postulat ablehnen, nachdem meine dem Ombudsmann sprechen können. Ein zentralistischer

Gründe schon in der Zeitung dargelegt wurden. Tatsächlich Ombudsmann heisst: ein Ombudsmann, der Schweizer-

spreche ich dem Institut des Ombudsmannes die Berechti- deutsch spricht, ein Ombudsmann, der die Dialekte der

gung nicht ab. Ich habe auch keinen Antrag gestellt, die Westschweiz, der Südschweiz und auch das Romanische

Motion sei abzulehnen. Diejenigen, die mich kennen, billi- sprechen kann, sonst nützt er den Bürgern, die ihn nötig

gen mir wahrscheinlich auch den Mut zu, dass ich, wenn ich haben, nichts.

etwas bekämpfen möchte, dies auch offen sagen und nicht Dass der Ombudsmann volksnah sein muss, bestätigt mir

ein Umgehungsmanöver einleiten würde. die jüngste Entwicklung in Winterthur. Der Kanton Zürich

Mir geht es darum, dass dieses Instrument dort, wo es als hat seit mehr als zehn Jahren seinen kantonalen Ombuds-

notwendig erachtet wird, wirkungsvoll und volksnah ausge- mann, der auch für alle kommunalen Belange zuständig ist.

staltet werden kann. Der Ruf nach einem Ombudsmann ist Trotzdem erachtet in Winterthur - ich weiss nicht genau,

das Ergebnis von Unzufriedenheit, von vermuteten Miss- wieweit die Beratungen vorangekommen sind - mindestens

ständen, vielfach auch von Hilflosigkeit, vielleicht sogar von ein Teil des Gemeinderats einen städtischen Winterthurer

Verzweiflung: Unzufriedenheit mit den obrigkeitlichen Ver- Ombudsmann als erforderlich, weil die Distanz für die Ein-

waltungs- und Vollzugsorganen, vermuteten Missständen wohner von Winterthur bis nach Zürich offenbar schon als

beim Vollzug, Hilflosigkeit gegenüber den immer unüber- zu weit empfunden wird.

sichtlicher werdenden Gesetzen, vielfach Verzweiflung Mit meinem Antrag bekämpfe ich das Institut des Ombuds-

eines einfachen Menschen gegenüber dem als übermächtig manns nicht. Ich möchte das hier klar sagen, sonst hätte ich

und gefühllos empfundenen Machtapparat des Staates. Der den Mut aufgebracht, hier einen ablehnenden Antrag zu

Ombudsmann wird damit zu einem Instrument der Scha- stellen. Ich möchte aber erreichen, dass der Bundesrat nicht

densverminderung, nicht aber zu einem Instrument der nur gemäss dem Motionstext den verbindlichen Auftrag

Schadensverhütung. An vorderster Stelle müsste ja die erhält, einen zentralistischen, eidgenössischen Ombuds-

Ursachenbekämpfung stehen. Diese Ursachenbekämpfung mann zu installieren, sondern ich möchte, dass zumindest

steht den gewählten Behörden zu. Sie haben dafür zu sor- im Vorverfahren und in der Vernehmlassung geprüft wird,

gen, dass der Vollzug ordnungsgemäss erfolgt, dass Miss- ob es nicht viel besser wäre, den bereits installierten

stände ausgeräumt werden können. Das Bedürfnis nach Ombudsmännern auf städtischer, auf kantonaler Stufe die

einem Ombudsmann wird deshalb, wie kantonale Verhand- Kompetenz zu erteilen, auch in Bundesangelegenheiten ver-

lungen-und Abstimmungen zeigen, von Region zu Region mittelnd einzugreifen, dass sie auch in Bundessachen

unterschiedlich beurteilt. Akteneinsichtsrecht erhalten. Den kantonalen und städti-

Wenn wir uns nun überlegen, in welcher Weise das Volk mit schen Ombudsmännern - soweit sie entweder vom Volk

dem Vollzugsapparat der Rechtsetzung in Kontakt kommt, oder vom Parlament gewählt sind - dürften wir ein solches

so wird uns rasch klar, dass es nur bei guter staatsbürgerli- Akteneinsichtsrecht in Bundesangelegenheiten gewähren

cher Schulung überhaupt möglich ist, sich rasch ein Urteil und ihnen die Aufgaben auch auf dieser Ebene ermögli-

zu bilden, ob es sich um einen kommunalen, um einen chen.

kantonalen oder um einen eidgenössischen Vollzug han- Zumindest in das Vernehmlassungsverfahren, das der Bun-

delt. Als neue Quelle von Unsicherheit wird dieses Mietrecht desrat, wenn er ein Gesetz machen will, sicher eröffnen

von A bis Z durch kantonale Organe vollzogen werden. Und wird, sollte diese Variante des föderalistischen, volksnahen

der eidgenössische Ombudsmann wird kaum je von den Ombudsmannseinfliessen können. Nur dann ist dem Bürger

kantonalen Organen das Recht erhalten, in den kantonalen gedient. Der Zürcher will zum Zürcher Ombudsmann gehen,

Vollzug einzugreifen. Das vorweg. Die einfache Bürgerin der Basler zum Basler Ombudsmann. Auch der Winterthurer

und der einfache Bürger und schon gar der Zuzüger und der will zum Ombudsmann, den er kennt, zu dem er Kontakt hat,

Ausländer sind kaum in der Lage, je festzustellen, ob ihr um ihm sein Problem vorzulegen. Er ist vielleicht in

16. März 1989 N 555 Motion des Ständerates (Gadient)

Unkenntnis, ob es ein kommunales, kantonales oder eidge- Bundesräte und die verantwortlichen Verwaltungsstellen

nössisches Problem ist. gingen.

Umgekehrt wird das System aber nie funktionieren; denn Aus diesen Gründen scheint eben die Prioritätensetzung

alle Kantone werden es ablehnen, dem eidgenössischen des Bundesrates auch gerechtfertigt. Wir sind überzeugt,

Ombudsmann zu gestatten, in ihrem kantonalen und kom- dass in dieser Legislaturperiode einfach kein Platz mehr für

munalen Beamtenapparat Rügen und Empfehlungen zu eine entsprechende Gesetzgebungsvorlage bleibt, wenn wir

erteilen und bei ihnen Untersuchungen anzustellen. Stellen solche Prioritäten setzen. Wenn Sie die Prioritäten anders

Sie sich vor, wie sich Ihre Kantone verhalten würden. Wir setzen wollen, dann sagen Sie uns das ganz klar. Obwohl

haben den Mitbürgern einen schlechten Dienst erwiesen, ich sehr viel Verständnis für die Umwandlung in ein Postulat

wenn sie sich an einen Ombudsmann wenden, der dann im Sinne des Votums von Herrn Reichling habe, will und

sagen muss: «Ich bin nicht kompetent, ich kann Ihnen nicht muss der Bundesrat jetzt aber wissen, ob er Ihnen in dieser

helfen.» Legislaturperiode noch eine solche Gesetzgebungsvorlage

Ich möchte Sie sehr bitten, diesem Vorstoss in Postulats- unterbreiten muss oder nicht.

form zuzustimmen; nicht damit das Problem weiter schubla-

disiert wird, sondern damit eine föderalistische, volksnahe Präsident: Es haben sich vier weitere Redner eingeschrie-

Lösung mindestens in die Evaluation einbezogen wird. ben zu diesem Geschäft. Ich beantrage Ihnen deshalb, die

Nachher kann der Bundesrat noch entscheiden, was er uns Beratungen zu unterbrechen.

beantragen will, und wir können entscheiden, was wir für

gut halten.

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen

Bundesrat Koller: Ich möchte Ihnen kurz die Gründe vortra- Le débat sur cet objet est interrompu

gen, weshalb der Bundesrat den Antrag stellt, die Motion

abzulehnen.

Die Gründe sind nicht eine fundamentale Opposition gegen Schluss der Sitzung um 18.40 Uhr

die Idee und die Institution des Ombudsmanns, noch viel La séance est levée à 18 h 40

weniger gegen die Anliegen, die hinter dieser Institution

stehen. Dem Bundesrat geht es bei seinem Antrag in erster

Linie um eine Frage der Prioritätensetzung. In der Legisla-

turplanung für diese Amstperiode haben wir Ihnen 50

Gesetzgebungsvorschläge unterbreitet. Wir sind bereits

heute im Rückstand mit der Erledigung der Gesetzgebungs-

vorlagen, die wir Ihnen unterbreitet haben. Und es kommen

neue Vorlagen dazu, wie das Bundesgesetz über die Verwal-

tungskontrolle, das einen ähnlichen Bereich beschlägt wie

der Ombudsmann.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass, wenn man die Prioritäten

nicht anders setzt, es in dieser Legislatur keinen Platz mehr

gibt für die Beratung einer entsprechenden Vorlage.

Im übrigen scheint uns die Prioritätensetzung deshalb als

vertretbar, weil sich der Bundesrat sehr um Bürgernähe, um

Oeffentlichkeitsarbeit und um Kontrolle der Verwaltung be-

müht.

Wir haben in allen Departementen Informations- und Pres-

sedienste eingerichtet. Wir haben in der Bundeskanzlei eine

allgemeine Anlauf- und Verbindungsstelle für die Orientie-

rung ratsuchender Bürger. Wir haben andere Büros einge-

richtet, wie das Büro für Frauenfragen oder den Dienst für

den Datenschutz. Auch alle Bundesräte erhalten tagtäglich

eine Grosszahl von Briefen und Anliegen, und wir nehmen

uns alle die Mühe, diese persönlichen Briefe auch persön-

lich zu beantworten. Wenn Herr Hänggi als Berichterstatter

deutscher Zunge gesagt hat, im Justiz- und Polizeideparte-

ment sei das offenbar nicht der Fall gewesen, dann muss ich

sagen: Das muss wirklich ein ganz seltener Ausnahmefall

sein. Wie ich gehört habe, ging es um eine äusserst fach-

technische Beratung in einem hochspezialisierten Gebiet

des internationalen Privatrechts. Da kann es möglich sein,

dass wegen Personalmangels einmal ein Brief nicht beant-

wortet wird. Aber solche Probleme würde natürlich auch ein

Ombudsmann nicht lösen.

Im übrigen darf ich Sie auch daran erinnern, dass die Institu-

tion des Ombudsmanns aus den nordischen Staaten

kommt, ausgesprochen zentralistisch organisierten Staaten.

In unserem Land erreichen wir Bürgernähe und Bürgerkon-

takte- Herr Reichling hat soeben auch darauf hingewiesen

- vor allem durch unseren föderalistischen Staatsaufbau.

Wir befürchten - und diesbezüglich besteht eine gewisse

Uebereinstimmung mit dem Votum von Herrn Reichling -,

dass die Einsetzung eines zentralistisch organisierten

Ombudsmannes sogar zu einer gewissen zusätzlichen

Entfremdung unserer eigenen Bundesverwaltung gegen-

über den Bürgern führen könnte, weil dann wahrscheinlich

alle diese Briefe, von denen ich soeben gesprochen habe,

, eben an den Ombudsmann und nicht mehr an die einzelnen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Ständerates (Gadient) Eidgenössischer Ombudsmann

Motion du Conseil des Etats (Gadient) Médiateur fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.333

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.03.1989 - 15:00

Date

Data

Seite 551-555

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Ref. No 20 017 247

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