Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-317 KI-generiert

Agricultural Income Significance for Reduced Limits

Geschäftsnummer VPB 88-317
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered whether income from a secondary agricultural operation was significant enough to qualify for a reduction in income limits. It was determined that a fifth of the income from a full-time farm, or between Fr. 5000-8000 under current price conditions, would be considered significant. This approach aims to unify agricultural legislation and acknowledge that sufficient investment is still occurring in secondary agricultural operations, while also promoting the maintenance of these operations by aligning them with non-agricultural employment opportunities, particularly in tourism, trade, and services.

Legislator-Regeste

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Art. 34sexies Absatz, Art. 27 Motion, Art. 34sexies al. 2 let. b BV; Agricultural Income Significance for Reduced Limits: It was determined that a fifth of the income from a full-time farm, or between Fr. 5000-8000 under current price conditions, would be considered significant. This approach aims to unify agricultural legislation and acknowledge that sufficient investment is still occurring in secondary agricultural operations, while also promoting the maintenance of these operations by aligning them with non-agricultural employment opportunities, particularly in tourism, trade, and services.

Schlagwörter

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Nebeneinkommen Einkommensverminderung Landwirtschaftsrecht Beschäftigungsbedingungen Vollzeitbeschäftigung Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 34sexies Absatz
liche Produktionssteigerung wenig sinnvoll erscheint, eine conformément à l'article 34sexies, alinéa 2, lettre b, de la
Art. 27 Motion
Art. 34sexies al. 2 let. b BV
Cited in the written reasoning as the constitutional basis for supporting measures to improve living conditions in small rural businesses.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34sexies al. 2 let. b BV

Cited in the written reasoning as the constitutional basis for supporting measures to improve living conditions in small rural businesses.

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Volltext

Motion Bürgi 890 N 23 juin 1988

Als Nebenerwerbsbetrieb gilt, wenn der landwirtschaftliche #ST# 88.317 Ertrag namhaft zum Einkommen des Bewirtschafters und seiner Familie beiträgt. Dabei wird ein Fünftel eines beschei- Motion Bürgi denen landwirtschaftlichen Einkommens eines Vollerwerbsbetriebes bereits als namhaft betrachtet. Unter heutigen Bäuerliche Kleinbetriebe. Preisbedingungen hat ein Betrieb mit einem Einkommen Altbausanierung von Fr. 5000-bis 8000-als Nebenerwerbsbetrieb zu gelten. Petites exploitations rurales. Die Reduktion der Einkommensgrenze ist auch im Sinne einer Vereinheitlichung der Agrargesetzgebung anzustre- Assainissement des logements ben. Gleichzeitig wird der Tatsache Rechnung getragen, dass bei den steigenden ausserlandwirtschaftlichen Einkommen im Bereich der Nebenerwerbslandwirtschaft noch genügend investiert wird. Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988 Die Erhaltung der Nebenerwerbslandwirtschaft muss aber Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament gestützt auf auch vermehrt auf die ausserlandwirtschaftlichen Beschäfti- Artikel 34sexies Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfas-

gungsmöglichkeiten ausgerichtet werden. Insbesondere in sung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, damit für bäuerli-

stark abgelegenen Gebieten muss ein Betriebsleiter selber che Kleinbetriebe im Tal Massnahmen zur Verbesserung der die notwendigen Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Wohnverhältnisse getroffen werden können, wie sie im Bun- Grundsätzlich sind im Bereich des Tourismus, des desgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Gewerbes, der Heimarbeit und auch der Dienstleistung Berggebiet aufgeführt sind. Diese Massnahmen sollen nur Chancen des Erwerbes vorhanden. Vielmals können sie jenen Kleinbetrieben zugute kommen, deren Einkommen aber nicht wahrgenommen werden, weil die Investitionen den Einkommensverhältnissen im Berggebiet entsprechen. als zu hoch erscheinen. Ebenfalls ist, da nicht die gleiche Rentabilitätssicherheit wie in der Landwirtschaft besteht Texte de la motion du 29 février 1988

und aus Umweltschutzgründen eine weitere landwirtschaft- Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement,

liche Produktionssteigerung wenig sinnvoll erscheint, eine conformément à l'article 34sexies, alinéa 2, lettre b, de la

gewise Neuorientierung der Investitionskredite angezeigt. Constitution fédérale, un projet de loi visant à améliorer les

Zugunsten der Landwirtschaft, aber vor allem auch der conditions de logement dans les petites exploitations

gesamten Volkswirtschaft können posiive Effekte erzielt rurales de plaine au moyen de mesures telles que celles qui

werden. Ein zusätzlicher Einsatz von Investitionskrediten figurent dans la loi fédérale concernant l'amélioration des zugunsten des ausserlandwirtschaftlichen Nebenerwerbes conditions de logement dans les régions de montagne. Ces ist deshalb angezeigt. mesures ne doivent profiter qu'aux petites entreprises dont le revenu correspond aux normes admises dans ces régions. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. September 1987 Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blatter, Bühler, Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 septembre 1987 Daepp, Dormann, Fischer-Sursee, Hänggi, Hari, Hess Peter, Ein Entwurf für eine Aenderung des Bundesgesetzes über Jung, Kühne, Luder, Nebiker, Nussbaumer, Portmann, Ruc- Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft kstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Widrig, Zölch (20) wird diesen Herbst den Kantonen, Parteien und Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet. Darin ist in Artikel 13 Schriftliche Begründung - Développement par écrit folgender Text vorgesehen: Es wird festgestellt, dass in den Randgebieten des Bergge- «Erscheinen die Bodenbewirtschaftung und eine genübietes, aber auch bei Kleinbetrieben im Tal mit ähnlichen gende Besiedlungsdichte gefährdet, so können namentlich Einkommensverhältnissen wie in den Betrieben des Bergge-

im Berggebiet Investitionskredite auch für Nebenerwerbsbebietes, die Altbausanierung eine schwere finanzielle Bela-

triebe bewilligt werden, die eine ausreichende Existenz nur stung darstellt. Im Berggebiet besteht durch das Bundesge-

zusammen mit einem nichtlandwirtschaftlichen Hauptersetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Bergwerb ermöglichen.» gebiet eine Möglichkeit, die finanzielle Last für den Betrieb Diese neue Bestimmung kommt den Wünschen des Motioerträglich zu machen. Im Talgebiet oder bei Betrieben mit

närs entgegen. Sie wird die konsultierten Stellen anregen, ähnlichen Produktionsbedingungen, wie sie im Berggebiet

zum Problem des Einsatzes der Investitionskredite für Nebeherrschen, können bei notwendigen Altbausanierungen nerwerbsbetriebe Stellung zu nehmen. Wir sind bereit, die finanzielle Härtefälle entstehen. Anregungen der Motion im Lichte der Ergebnisse der Diese hohe finanzielle Belastung für Familien, die in Umfrage zu prüfen. bescheidenen Verhältnissen leben, ist wohl der Hauptgrund dafür, dass oft auf eine notwendige Altbausanierung ver- Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral zichtet wird. Es zeigt sich deshalb vermehrt, dass besonders Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuausserhalb des Berggebietes und in Streusiedlungen, wertvolle typische Bauernhäuser und Oekonomiegebäude sich wandeln.

in einem schlechten Zustand befinden. Hier wäre es ange- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat bracht, dass der Bund gestützt auf Artikel 34sexies Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung die angesprochenen Altbausanierungen ebenfalls unterstützt.

Es ist auch aus Gründen der Gleichbehandlung unverständlich, wenn Betriebe im Talgebiet, welche ebenfalls unter bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, die Kosten für die Altbausanierung selber tragen müssen, während im Berggebiet das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet zur Anwendung kommt.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 mai 1988 Der Bundesrat hat sich aufgrund des Postulates Schnider- Luzern, Erneuerung bestehender Wohnbauten (86.501), bereit erklärt, Möglichkeiten zu prüfen, mit denen das beste- 23.Juni 1988 N 891 Motion Hafner Rudolf

hende Instrumentarium zur Unterstützung von Erneuerungruppe einzusetzen, welche dieses und verschiedene gen an bestehenden Wohnbauten kleiner und mittlerer Bauandere Probleme der Rechtsanwendung des Bundesgeseternbetriebe im Talgebiet verbessert werden kann. zes über die politischen Rechte untersuchen und Vor- Der Auftrag der vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdeschläge erarbeiten soll.

partement eingesetzten Expertenkommission für Fragen der Dass der zweitletzte Oktobersonntag heute ein ungünstiger

öffentlichen Förderung der Altbausanierung umfasst auch Wahltermin ist, ist erkannt. Er fällt nicht nur in verschiede-

die Prüfung dieses Anliegens. nen Kantonen in die Ferienzeit, sondern erschwert den

Der gegenwärtige Stand der Abklärungen erlaubt keine veraktiven Parlamentariern wegen der unmittelbar vorangehen-

bindliche Zusage über die Vorlage eines Gesetzesentwurfes. den Herbstsession auch das Eingreifen in den Wahlkampf.

Eine Vorverschiebung des Termins droht freilich Behörden Schriftliche Erklärung des Bundesrates und Parteien angesichts der je nach Landesgegend stark Déclaration écrite du Conseil fédéral variierenden Sommerferien in arge Nöte zu bringen, derweil Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuein Wahltermin im November zufolge der Erwahrungsund wandeln. Beschwerdefristen zwangsläufig auch die Verlegung des Legislaturbeginns nach sich ziehen müsste. Eine Verschie- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat bung des Wahltermins erheischt daher mannigfache Abklärungen.

Der Bundesrat beantragt daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, weil ihre Vorgabe des September-Wahlter- #ST# 88.310 mins sich als zu starr erweisen könnte. Gerade die neue Vereinheitlichung des Schuljahrbeginns durch Artikel 27 Motion Scheidegger Absatz 3bis BV («zwischen Mitte August und Mitte September») ist zu flexibel, als dass sich der Wahltermin gefahrlos Nationalratswahlen. Termin ohne nähere Abklärungen bereits fix auf den September Election du Conseil national. vorverschieben liesse. Modification de la date Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988 Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat eine Vorlage zu unterbreiten, worin Artikel 19 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976 (SR 161.1) dahingehend abgeändert wird, dass die Wahlen für die ordentliche Gesamterneuerung des National- #ST# 88.432 rates bereits im Monat September stattfinden.

Motion Hafner Rudolf Texte de la motion du 29 février 1988 Werbung der PTT. Wettbewerbsneutralität Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres un projet de modification de l'article 19 de la loi fédérale du Publicité des PTT.

17 septembre 1976 sur les droits politiques (RS 161.1) afin Neutralité au plan de la concurrence d'avancer la date des élections ordinaires pour le renouvellement intégral du Conseil national au mois de septembre.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Butti ker, Leuenberger- Solothurn, Nabholz, Wanner (4) Wortlaut der Motion vom 18. März 1988 Der Bundesrat wird wie folgt beauftragt: Schriftliche Begründung - Développement par écrit I.Die PTT haben die laufende Werbekampagne (Schlag-

Die Nationalratswahlen finden heute jeweils Mitte Oktober zeile: Das Shoppyland hat jetzt ein grosses PLUS) derart zu

statt. Somit fallen die Wahlen, insbesondere nach dem koorändern, dass sie wettbewerbsneutral wird, bzw. weder direkt

dinierten Schulbeginn, mitten in die Herbstferien. Wie nun noch indirekt ein Grosseinkaufszentrum begünstigt. die allgemeine Erfahrung zeigt, haben sich die Ferienge- 2. In den Werberichtlinien der PTT ist die Wettbewerbsneu-

wohnheiten der Schweizer Bevölkerung in letzter Zeit veräntralität ausdrücklich zu verankern und deren Einhaltung zu

dert. Die Schweizer verreisen vermehrt in den Herbstferien. überwachen. Somit haben die veränderten Feriengewohnheiten sicher ihre Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung. Dies darf aus Texte de la motion du 18 mars 1988 staatspolitischen Gründen nicht einfach hingenommen wer- Le Conseil fédéral est chargé: den. Deshalb sollen die Nationalratswahlen nicht mehr wie 1. d'ordonner aux PTT de modifier leur campagne publicibisher im Monat Oktober, sondern bereits einen Monat taire en cours (slogan: «Das Schoppyland hat jetzt ein

früher, im Monat September stattfinden. Dadurch könnte ein grosses PLUS»; trad. «Le Shoppyland vous offre maintenant

Beitrag zur Bekämpfung der Wahlabstinenz geleistet werun avantage de PLUS») afin d'en assurer la neutralité sur le

den. Die Wahlen in den Ständerat sind zwar Sache der plan de la concurrence et d'éviter ainsi qu'un grand centre Kantone. Es darf aber damit gerechnet werden, dass die d'achat soit directement ou indirectement privilégié.

Kantone - wie dies heute fast überall der Fall war - die 2. de faire inscrire expressément le principe de la neutralité

Ständeratswahlen weiterhin zusammen mit den Nationalau plan de la concurrence dans les directives des PTT en ratswahlen stattfinden lassen. matière de publicité et de garantir le respect de ces directives. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. April 1988 Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Diener, Fierz, Meier- Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 avril 1988 Glattfelden, Rebeaud (5) Der Bundesrat hat sich am 17. Februar 1988 bereit erklärt, ein Postulat Bonny (87.990) entgegenzunehmen, welches Schriftliche Begründung - Développement par écrit einen Bericht über die Möglichkeiten anderer Wahltermine Bundesrat Ogi hat in der Fragestunde vom 7. März 1988

verlangt, und die Bundeskanzlei ermächtigt, eine Arbeitserklärt, eine direkte Werbung der PTT für das Shoppyland

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bürgi Bäuerliche Kleinbetriebe. Altbausanierung

Motion Bürgi Petites exploitations rurales. Assainissement des logements

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14 Séance Seduta

Geschäftsnummer 88.317 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00 Date Data

Seite 890-891 Page Pagina

Ref. No 20 016 415

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