Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-304 KI-generiert

Federal Government's Fuel Tax Revenue and Public Transport Equal Treatment Postulate

Geschäftsnummer VPB 88-304
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion proposing that cantons receive sufficient fuel tax revenue to contribute to the construction and maintenance of municipal roads, and that all public transport providers offering similar services in regional and agglomeration traffic be treated equally by the federal government. The court reasoned that while the federal government supported the goal of creating a corridor for 4-meter-high road vehicles in piggyback transport, it could not accept the motion as written due to the need for further clarification, particularly concerning international agreements. Therefore, the court recommended converting the motion into a postulate to allow for continued exploration of the issues without immediate legislative commitment.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 4 Absatz, Art. 4 Abs. 5 TZG; Federal Government's Fuel Tax Revenue and Public Transport Equal Treatment Postulate: The court reasoned that while the federal government supported the goal of creating a corridor for 4-meter-high road vehicles in piggyback transport, it could not accept the motion as written due to the need for further clarification, particularly concerning international agreements. Therefore, the court recommended converting the motion into a postulate to allow for continued exploration of the issues without immediate legislative commitment.

Schlagwörter

KI-generiert
Treibstoffsteuer Öffentlicher Verkehrsdienst Gemeindestrasse Straßenverkehr rechtsgleiche Behandlung öffentliche Finanzen
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 4 Abs. 5 TZG

Cited as the basis for determining the share of fuel tax revenue allocated to cantons for road funding.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

16. Dezember 1988 N 1915 Motion Scheidegger

sen fernzuhalten und im kombinierten Verkehr auf der #ST# 88.304

Schiene durch unser Land zu führen. Im Hinblick auf die

Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft über Motion Scheidegger

den Transitverkehr wurden die SBB und die BLS beauftragt

darzulegen, welche Angebotsverbesserungen im Hucke- Agglomerationsverkehrspolitik

packverkehr bis zur Inbetriebnahme einer neuen Eisenbahn- Trafic dans les agglomérations

Alpentransversale noch möglich sind. Gegenstand der

Untersuchungen ist auch die Schaffung eines Vier-Meter-

Huckepackkorridors, damit alle Strassenfahrzeuge mit den

in der EG üblichen Abmessungen zum Transport angenom-

men werden können. Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988

Eine erste Beurteilung der Untersuchungen zeigt, dass ein Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten

Vier-Meter-Huckepackkorridor grundsätzlich sowohl auf der eine Vorlage zu unterbreiten, wonach den Kantonen genü-

Gotthard- als auch auf der Lötschberg/Simplon-Achse und gend Treibstoffzollerträge zuzuweisen sind, dass namhafte

auf der Umfahrungsroute via Jura-Südfuss-Lausanne-St- Beiträge auch an den Bau und Unterhalt von Gemeinde-

Maurice-Brig realisierbar ist. strassen geleistet werden können. Im weiteren sollen im

Die Gotthardbahn weist heute zwar von den schweizeri- Regionalverkehr, und dabei insbesondere auch im Agglo-

schen Transitachsen das günstigste Lichtraumprofil auf. merationsverkehr, alle öffentlichen Transportunternehmun-

Dessen Ausweitung für den Huckepacktransport von 4 m gen, die gleichartige Leistungen erbringen, seitens des Bun-

hohen Strassenfahrzeugen wäre aber mit grossen bautech- des gleichbehandelt werden.

nischen und bahnbetrieblichen Schwierigkeiten verbunden.

Sie wäre auch erst nach langer Bauzeit mit entsprechend Texte de la motion du 29 février 1988

hohem Aufwand möglich. Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres

Für einen Vier-Meter-Huckepackkorridor stehen damit die fédérales un projet prévoyant qu'une part suffisante des

Linienführung durch den Lötschberg und die Umfahrungs- recettes obtenues par la perception des droits de douane

route via St. Maurice im Vordergrund. Die Umfahrungsroute sur les carburants soit versée aux cantons, afin de permettre

erfordert im Vergleich zu jener durch den Lötschberg einen de subventionner convenablement la construction et l'entre-

geringeren Bauaufwand für die Profilausweitung. Die Fahr- tien des routes communales aussi.

zeit der Huckepackzüge wäre aber erheblich länger. En outre, toutes les entreprises assurant les transports

Bei beiden Varianten müssen die Verlade- und Entladeanla- publics sur le plan régional, dans les agglomérations notam-

gen wegen der zu engen Tunnel auf der Simplon-Südrampe ment, doivent être traitées de façon identique par la Confé-

in Iselle gebaut werden. Auf der italienischen Strecke zwi- dération si elles offrent des prestations équivalentes.

schen Iselle und Domodossola könnten im Huckepackver-

kehr nur 3.50 m hohe Strassenfahrzeuge zugelassen Mitunterzeichner - Cosignataires: Butti ker, Cevey, Eggen-

werden. berg-Thun, Fehr, Frey Claude, Kohler, Loretan, Martin Paul-

Die technisch-betrieblichen Abklärungen für einen Vier- René, Perey, Petitpierre, Pidoux, Savary-Vaud, Segond,

Meter-Huckepackkorridor sind noch nicht abgeschlossen. Wanner i (14)

Auf internationaler Ebene ist auch die Frage zu klären, ob

ein solches Angebot von den Nachbarländern angenommen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

wird. Vor allem Italien ist da angesprochen, da der Hucke- Erstmals in der Geschichte der schweizerischen Verkehrs-

pack-Terminal Iselle auf seinem Territorium zu stehen käme. politik dürfte es vorgekommen sein, dass sich Vertreter des

Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen für einen Bundes, des Kantons, der Region und der Kernstadt zusam-

Vier-Meter-Huckepackkorridor zwischen unserer Nord- mengefunden haben, um Lösungsmöglichkeiten für eines

grenze und Italien so rasch als möglich bereitstellen. der grössten Sorgenkinder unseres Landes - den Agglome-

Die vom Motionär geforderte Huckepackverbindung Vallor- rationsverkehr - zu erarbeiten. Dies geschah unter Beach-

be(Genf)-Simplon-ltalien hält er aber nicht für zweckmäs- tung der Anliegen einer Gesamtverkehrspolitik und dabei

sig. Aus diesen Regionen besteht kaum Nachfrage für den speziell jener des Regionalverkehrs:

Bahntransport von Strassenfahrzeugen, da für den Verkehr Die Agglomerationsverkehrsstudie Bern (eine Pilotstudie

zwischen Frankreich und Italien zwei direkte Autobahnen zur Verkehrspolitik in den Agglomerationen) wurde der Oef-

(Mont Blanc und Fréjus) zur Verfügung stehen. fentlichkeitam 15. Januar 1988 vorgestellt. Der Bericht zeigt

Abschliessend kann folgendes festgehalten werden: einmal mehr deutlich, dass Lösungen des Agglomerations-

Der Bundesrat ist mit der Zielrichtung der Motion, im Nord- verkehrs nicht nur von den Agglomerationen selbst getrof-

Süd-Verkehr für den Huckepacktransport von 4 m hohen fen werden können. Es braucht Neuregelungen dieses Pro-

Strassenfahrzeugen einen Korridor zu schaffen, grundsätz- blems mit massgeblicher Mithilfe des Bundes, die aber auch

lich einverstanden. Er kann die Motion aber wegen ihrer den im ländlichen Raum gelegenen Städten und ihrem

konkreten Begehren nicht annehmen. Für einen Entscheid Hinterland zugute kommen. Dabei soll der öffentliche Ver-

sind noch weitere Abklärungen nötig. Der Bundesrat muss kehr unabhängig von der Art der Transportunternehmung

sich, namentlich auch für die Gespräche auf internationaler unterstützt werden. Im weiteren sollen die auf Gemeinde-

Ebene, den nötigen Handlungsspielraum wahren. Er bean- strassen «erwirtschafteten» Treibstoffzollerträge diesen

tragt deshalb Umwandlung der Motion in ein Postulat. Strassen in vermehrtem Masse zugeführt werden. In den

Agglomerationen erwachsen dem Bund Treibstoffzoller-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates träge, die weit über das hinausgehen, was er selbst für

Déclaration écrite du Conseil fédéral Strassen ausgibt.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

wandeln.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat vom 9. November 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1988

1. Die Motion beinhaltet zwei verschiedene Forderungen,

welche in der Folge separat behandelt werden:

Einerseits wird der Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zu

unterbreiten, wonach den Kantonen genügend Treibstoff-

zollerträge zuzuweisen seien, damit diese namhafte Bei-

träge an den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen

leisten können.

Motion Martin Paul-René 1916 N 16 décembre 1988

Andererseits soll der Bund alle öffentlichen Transportunter- henden Verkehrsprobleme im Sinne einer längorfristigen

nehmungen, welche im Regional- und insbesondere im koordinierten Politik zu beurteilen. Sollten sich gesetzliche

Agglomerationsverkehr gleichartige Leistungen erbringen, Aenderungen aufdrängen, wird der Bundesrat die nötige

gleichbehandeln. Diese Forderung läuft darauf hinaus, dass Vorlage wenn möglich noch in dieser Legislaturperiode den

der konzessionierte Regional- und Agglomerationsverkehr eidgenössischen Räten unterbreiten.

inklusive städtische Verkehrsbetriebe und PTT-Automobil-

dienste vermehrt bzw. neu in den Genuss von Bundesbeiträ- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

gen kommen soll. Déclaration écrite du Conseil fédéral

2. Gemäss Bundesverfassung ist das Strassenwesen, also Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

der Bau, Betrieb und Unterhalt von Strassen, im allgemei- wandeln.

nen Sache der Kantone und Gemeinden. Einzig die Natio-

nalstrassen sind ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kan- Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion ahi Postulat

tonen. An die Aufwendungen, die die Kantone für ihr Stras- entgegenzunehmen. Die Ueberweisung als Pos'iulat wird

senwesen haben, erhalten sie vom Bund gemäss Bundes- bestritten durch Herrn Dreher. Damit ist Diskussion be-

verfassung und Treibstoffzollgesetz (TZG) neben verschie- schlossen.

denen werkgebundenen Beiträgen auch allgemeine, d. h.

nicht an die Errichtung oder den Unterhalt bestimmter Verschoben - Renvoyé

Werke gebundene Beiträge an die Strassenlasten und für

den Finanzausgleich im Strassenwesen. Dabei stehen

bedeutende Beträge im Spiel. Im Jahre 1986 erhielten die

Kantone unter diesen Titeln gesamthaft 403 Millionen Fran-

ken und im Jahre 1987 411 Millionen Franken ausbezahlt.

#ST# 88.471

Die Betreffnisse werden ihnen nach einem im TZG und in

der Verordnung über die nicht werkgebundenen Treibstoff- Motion Martin Paul-René

zollanteile niedergelegten Verteilschlüssel zugeteilt. Wie die Oeffentlicher Verkehr in

Kantone diese Beträge für ihre eigenen Bedürfnisse und auf Agglomerationen. Bundeshilfe

die Gemeinden aufteilen, richtet sich nach dem kantonalen

Recht. Nach Artikel 4 Absatz 5 des TZG wird der Anteil am Développement des transports

Treibstoffzollertrag für Beiträge an die Kosten der dem publics d'agglomération. Soutien de la

Motorfahrzeug geöffneten Strassen und den Finanzaus- Confédération

gleich für jeweils vier Jahre festgelegt; er beträgt minde-

stens 12 Prozent der für den Strassenverkehr bestimmten

Treibstoffzölle. Die Festlegung erfolgt im Rahmen des

Finanzplans. Zurzeit werden den Kantonen über das gesetz-

liche Minimum von 12 Prozent hinaus 150 Millionen Fran- Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1988

ken jährlich ausbezahlt. Dieser Betrag kann so lange ausge- Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung ein

richtet werden, als die aus den zweckgebundenen Treib- Konzept für die Unterstützung von Projekten zum Ausbau

stoffzollerträgen gespiesene Rückstellung Strassenverkehr des öffentlichen Agglomerationsverkehrs durch den Bund

abzubauen ist. Fällt die Rückstellung unter den Stand einer vorzulegen, das sich auf die bestehenden Verfausungsbe-

angemessenen Ausgleichsreserve, müssen entweder die stimmungen stützt.

Strassenverkehrsausgaben gesenkt oder der Treibstoffzoll-

zuschlag erhöht werden. Dabei wird die Kostenunterdek- Texte de la motion du 13 juin 1988

kung bei den Gemeindestrassen mitzuberücksichtigen sein. Le Conseil fédéral est chargé de présenter à l'Assemblée

Indessen kann der Bund den Kantonen nicht vorschreiben, fédérale un concept de soutien par la Confédération des

die nicht werkgebundenen Beiträge an die Gemeinden wei- projets de développement des transports publics dits d'ag-

terzugeben. Er würde damit gegen das föderalistische Prin- glomération dans le cadre des dispositions constitution-

zip der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ver- nelles existantes.

stossen.

3. Was die Gleichbehandlung der öffentlichen Transportun- Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Aregger, Béguelin,

ternehmen des Regional- und Agglomerationsverkehrs Bonvin, Brélaz, Cavadini, Cevey, Darbellay, Ducret, Etique,

betrifft, so wurde vom Bundesrat verschiedentlich versucht, Fehr, Frey Claude, Friderici, Jeanprêtre, Kohler, Loretan,

eine Gleichbehandlung der SBB und der KTU im Regional- Maître, Martin Jacques, Matthey, Meizoz, Mühlemann,

verkehr zu erzielen. Das hätte aber vorausgesetzt, dass sich Nabholz, Perey, Petitpierre, Rebeaud, Ruffy, Savary-Vaud,

die Kantone auch an der Abgeltung des SBB-Regionalver- Schmidhalter, Spoerry (29)

kehrs beteiligt hätten. Durch die Mehrleistungen des Bun-

des im Zusammenhang mit der Neuregelung der Zweckbin- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

dung bei den Treibstoffzöllen hätten die Mehraufwendun- Le peuple et les cantons suisses viennent de rejetor le projet

gen der Kantone für den regionalen öffentlichen Verkehr de politique coordonnée des transports. Ce refus prive la

ausgeglichen werden können. Indessen scheiterte diese Confédération d'intervenir dans plusieurs secteurs de l'acti-

Lösung am Widerstand der Kantone. Der Bundesrat ist vité de nos transports publics et il convient d'examiner

jedoch weiterhin bereit, eine derartige Gleichbehandlung zu comment les problèmes posés pourront être résolus par

prüfen. In diesem Sinne hat er bereits mit der Botschaft vom d'autres voies et moyens.

18. November 1987 über die Aenderung des Eisenbahnge- Un problème d'importance majeure concerne les transports

setzes eine Angleichung der Abgeltung der gemeinschaftli- publics d'agglomération. Les transports puolics des

chen Leistungen der konzessionierten Transportunterneh- grandes villes véhiculent chaque année, sur de courtes

mungen an die für die SBB geltende Ordnung beantragt. distances, 755 millions de voyageurs. Les CFF, à titre de

4. Der Bundesrat prüft die unter Ziffer 2 und 3 angesproche- comparaison, en transportent 230 millions, sur du plus lon-

nen Bereiche nicht zuletzt auch im Lichte der abgelehnten gues distances, il est vrai. Le rôle fondamental des trans-

Vorlage über die Koordinierte Verkehrspolitik (KVP) einer- ports publics d'agglomération n'est plus à démontrer: il

seits und der jetzt in Ausführung befindlichen «Bahn 2000» s'accentue avec les problèmes posés par la pollution et le

andererseits. Er hat Verständnis für die Stossrichtung der bruit de la circulation privée.

Motion. De plus, ces transports joueront un rôle toujours plus déter-

In Frage stehen Aenderungen des Treibstoffzollgesetzes minant pour l'usage de nos CFF eux-mêmes. C'est par les

und des Eisenbahngesetzes sowie der entsprechenden Ver- transports d'agglomération que la clientèle la plus nom-

ordnungen. Sie sind im Gesamtzusammenhang der anste- breuse se rendra vers les gares, qu'elle vienne de l'intérieur

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Scheidegger Agglomerationsverkehrspolitik

Motion Scheidegger Trafic dans les agglomérations

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.304

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.12.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 1915-1916

Page

Pagina

Ref. No 20 016 953

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.