Federal Government's Fuel Tax Revenue and Public Transport Equal Treatment Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion proposing that cantons receive sufficient fuel tax revenue to contribute to the construction and maintenance of municipal roads, and that all public transport providers offering similar services in regional and agglomeration traffic be treated equally by the federal government. The court reasoned that while the federal government supported the goal of creating a corridor for 4-meter-high road vehicles in piggyback transport, it could not accept the motion as written due to the need for further clarification, particularly concerning international agreements. Therefore, the court recommended converting the motion into a postulate to allow for continued exploration of the issues without immediate legislative commitment.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 Absatz, Art. 4 Abs. 5 TZG; Federal Government's Fuel Tax Revenue and Public Transport Equal Treatment Postulate: The court reasoned that while the federal government supported the goal of creating a corridor for 4-meter-high road vehicles in piggyback transport, it could not accept the motion as written due to the need for further clarification, particularly concerning international agreements. Therefore, the court recommended converting the motion into a postulate to allow for continued exploration of the issues without immediate legislative commitment.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for determining the share of fuel tax revenue allocated to cantons for road funding.
Volltext
16. Dezember 1988 N 1915 Motion Scheidegger
sen fernzuhalten und im kombinierten Verkehr auf der #ST# 88.304
Schiene durch unser Land zu führen. Im Hinblick auf die
Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft über Motion Scheidegger
den Transitverkehr wurden die SBB und die BLS beauftragt
darzulegen, welche Angebotsverbesserungen im Hucke- Agglomerationsverkehrspolitik
packverkehr bis zur Inbetriebnahme einer neuen Eisenbahn- Trafic dans les agglomérations
Alpentransversale noch möglich sind. Gegenstand der
Untersuchungen ist auch die Schaffung eines Vier-Meter-
Huckepackkorridors, damit alle Strassenfahrzeuge mit den
in der EG üblichen Abmessungen zum Transport angenom-
men werden können. Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988
Eine erste Beurteilung der Untersuchungen zeigt, dass ein Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten
Vier-Meter-Huckepackkorridor grundsätzlich sowohl auf der eine Vorlage zu unterbreiten, wonach den Kantonen genü-
Gotthard- als auch auf der Lötschberg/Simplon-Achse und gend Treibstoffzollerträge zuzuweisen sind, dass namhafte
auf der Umfahrungsroute via Jura-Südfuss-Lausanne-St- Beiträge auch an den Bau und Unterhalt von Gemeinde-
Maurice-Brig realisierbar ist. strassen geleistet werden können. Im weiteren sollen im
Die Gotthardbahn weist heute zwar von den schweizeri- Regionalverkehr, und dabei insbesondere auch im Agglo-
schen Transitachsen das günstigste Lichtraumprofil auf. merationsverkehr, alle öffentlichen Transportunternehmun-
Dessen Ausweitung für den Huckepacktransport von 4 m gen, die gleichartige Leistungen erbringen, seitens des Bun-
hohen Strassenfahrzeugen wäre aber mit grossen bautech- des gleichbehandelt werden.
nischen und bahnbetrieblichen Schwierigkeiten verbunden.
Sie wäre auch erst nach langer Bauzeit mit entsprechend Texte de la motion du 29 février 1988
hohem Aufwand möglich. Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres
Für einen Vier-Meter-Huckepackkorridor stehen damit die fédérales un projet prévoyant qu'une part suffisante des
Linienführung durch den Lötschberg und die Umfahrungs- recettes obtenues par la perception des droits de douane
route via St. Maurice im Vordergrund. Die Umfahrungsroute sur les carburants soit versée aux cantons, afin de permettre
erfordert im Vergleich zu jener durch den Lötschberg einen de subventionner convenablement la construction et l'entre-
geringeren Bauaufwand für die Profilausweitung. Die Fahr- tien des routes communales aussi.
zeit der Huckepackzüge wäre aber erheblich länger. En outre, toutes les entreprises assurant les transports
Bei beiden Varianten müssen die Verlade- und Entladeanla- publics sur le plan régional, dans les agglomérations notam-
gen wegen der zu engen Tunnel auf der Simplon-Südrampe ment, doivent être traitées de façon identique par la Confé-
in Iselle gebaut werden. Auf der italienischen Strecke zwi- dération si elles offrent des prestations équivalentes.
schen Iselle und Domodossola könnten im Huckepackver-
kehr nur 3.50 m hohe Strassenfahrzeuge zugelassen Mitunterzeichner - Cosignataires: Butti ker, Cevey, Eggen-
werden. berg-Thun, Fehr, Frey Claude, Kohler, Loretan, Martin Paul-
Die technisch-betrieblichen Abklärungen für einen Vier- René, Perey, Petitpierre, Pidoux, Savary-Vaud, Segond,
Meter-Huckepackkorridor sind noch nicht abgeschlossen. Wanner i (14)
Auf internationaler Ebene ist auch die Frage zu klären, ob
ein solches Angebot von den Nachbarländern angenommen Schriftliche Begründung - Développement par écrit
wird. Vor allem Italien ist da angesprochen, da der Hucke- Erstmals in der Geschichte der schweizerischen Verkehrs-
pack-Terminal Iselle auf seinem Territorium zu stehen käme. politik dürfte es vorgekommen sein, dass sich Vertreter des
Der Bundesrat wird die Entscheidungsgrundlagen für einen Bundes, des Kantons, der Region und der Kernstadt zusam-
Vier-Meter-Huckepackkorridor zwischen unserer Nord- mengefunden haben, um Lösungsmöglichkeiten für eines
grenze und Italien so rasch als möglich bereitstellen. der grössten Sorgenkinder unseres Landes - den Agglome-
Die vom Motionär geforderte Huckepackverbindung Vallor- rationsverkehr - zu erarbeiten. Dies geschah unter Beach-
be(Genf)-Simplon-ltalien hält er aber nicht für zweckmäs- tung der Anliegen einer Gesamtverkehrspolitik und dabei
sig. Aus diesen Regionen besteht kaum Nachfrage für den speziell jener des Regionalverkehrs:
Bahntransport von Strassenfahrzeugen, da für den Verkehr Die Agglomerationsverkehrsstudie Bern (eine Pilotstudie
zwischen Frankreich und Italien zwei direkte Autobahnen zur Verkehrspolitik in den Agglomerationen) wurde der Oef-
(Mont Blanc und Fréjus) zur Verfügung stehen. fentlichkeitam 15. Januar 1988 vorgestellt. Der Bericht zeigt
Abschliessend kann folgendes festgehalten werden: einmal mehr deutlich, dass Lösungen des Agglomerations-
Der Bundesrat ist mit der Zielrichtung der Motion, im Nord- verkehrs nicht nur von den Agglomerationen selbst getrof-
Süd-Verkehr für den Huckepacktransport von 4 m hohen fen werden können. Es braucht Neuregelungen dieses Pro-
Strassenfahrzeugen einen Korridor zu schaffen, grundsätz- blems mit massgeblicher Mithilfe des Bundes, die aber auch
lich einverstanden. Er kann die Motion aber wegen ihrer den im ländlichen Raum gelegenen Städten und ihrem
konkreten Begehren nicht annehmen. Für einen Entscheid Hinterland zugute kommen. Dabei soll der öffentliche Ver-
sind noch weitere Abklärungen nötig. Der Bundesrat muss kehr unabhängig von der Art der Transportunternehmung
sich, namentlich auch für die Gespräche auf internationaler unterstützt werden. Im weiteren sollen die auf Gemeinde-
Ebene, den nötigen Handlungsspielraum wahren. Er bean- strassen «erwirtschafteten» Treibstoffzollerträge diesen
tragt deshalb Umwandlung der Motion in ein Postulat. Strassen in vermehrtem Masse zugeführt werden. In den
Agglomerationen erwachsen dem Bund Treibstoffzoller-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates träge, die weit über das hinausgehen, was er selbst für
Déclaration écrite du Conseil fédéral Strassen ausgibt.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
wandeln.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat vom 9. November 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 novembre 1988
1. Die Motion beinhaltet zwei verschiedene Forderungen,
welche in der Folge separat behandelt werden:
Einerseits wird der Bundesrat beauftragt, eine Vorlage zu
unterbreiten, wonach den Kantonen genügend Treibstoff-
zollerträge zuzuweisen seien, damit diese namhafte Bei-
träge an den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen
leisten können.
Motion Martin Paul-René 1916 N 16 décembre 1988
Andererseits soll der Bund alle öffentlichen Transportunter- henden Verkehrsprobleme im Sinne einer längorfristigen
nehmungen, welche im Regional- und insbesondere im koordinierten Politik zu beurteilen. Sollten sich gesetzliche
Agglomerationsverkehr gleichartige Leistungen erbringen, Aenderungen aufdrängen, wird der Bundesrat die nötige
gleichbehandeln. Diese Forderung läuft darauf hinaus, dass Vorlage wenn möglich noch in dieser Legislaturperiode den
der konzessionierte Regional- und Agglomerationsverkehr eidgenössischen Räten unterbreiten.
inklusive städtische Verkehrsbetriebe und PTT-Automobil-
dienste vermehrt bzw. neu in den Genuss von Bundesbeiträ- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
gen kommen soll. Déclaration écrite du Conseil fédéral
2. Gemäss Bundesverfassung ist das Strassenwesen, also Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
der Bau, Betrieb und Unterhalt von Strassen, im allgemei- wandeln.
nen Sache der Kantone und Gemeinden. Einzig die Natio-
nalstrassen sind ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kan- Präsident: Der Bundesrat ist bereit, die Motion ahi Postulat
tonen. An die Aufwendungen, die die Kantone für ihr Stras- entgegenzunehmen. Die Ueberweisung als Pos'iulat wird
senwesen haben, erhalten sie vom Bund gemäss Bundes- bestritten durch Herrn Dreher. Damit ist Diskussion be-
verfassung und Treibstoffzollgesetz (TZG) neben verschie- schlossen.
denen werkgebundenen Beiträgen auch allgemeine, d. h.
nicht an die Errichtung oder den Unterhalt bestimmter Verschoben - Renvoyé
Werke gebundene Beiträge an die Strassenlasten und für
den Finanzausgleich im Strassenwesen. Dabei stehen
bedeutende Beträge im Spiel. Im Jahre 1986 erhielten die
Kantone unter diesen Titeln gesamthaft 403 Millionen Fran-
ken und im Jahre 1987 411 Millionen Franken ausbezahlt.
#ST# 88.471
Die Betreffnisse werden ihnen nach einem im TZG und in
der Verordnung über die nicht werkgebundenen Treibstoff- Motion Martin Paul-René
zollanteile niedergelegten Verteilschlüssel zugeteilt. Wie die Oeffentlicher Verkehr in
Kantone diese Beträge für ihre eigenen Bedürfnisse und auf Agglomerationen. Bundeshilfe
die Gemeinden aufteilen, richtet sich nach dem kantonalen
Recht. Nach Artikel 4 Absatz 5 des TZG wird der Anteil am Développement des transports
Treibstoffzollertrag für Beiträge an die Kosten der dem publics d'agglomération. Soutien de la
Motorfahrzeug geöffneten Strassen und den Finanzaus- Confédération
gleich für jeweils vier Jahre festgelegt; er beträgt minde-
stens 12 Prozent der für den Strassenverkehr bestimmten
Treibstoffzölle. Die Festlegung erfolgt im Rahmen des
Finanzplans. Zurzeit werden den Kantonen über das gesetz-
liche Minimum von 12 Prozent hinaus 150 Millionen Fran- Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1988
ken jährlich ausbezahlt. Dieser Betrag kann so lange ausge- Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung ein
richtet werden, als die aus den zweckgebundenen Treib- Konzept für die Unterstützung von Projekten zum Ausbau
stoffzollerträgen gespiesene Rückstellung Strassenverkehr des öffentlichen Agglomerationsverkehrs durch den Bund
abzubauen ist. Fällt die Rückstellung unter den Stand einer vorzulegen, das sich auf die bestehenden Verfausungsbe-
angemessenen Ausgleichsreserve, müssen entweder die stimmungen stützt.
Strassenverkehrsausgaben gesenkt oder der Treibstoffzoll-
zuschlag erhöht werden. Dabei wird die Kostenunterdek- Texte de la motion du 13 juin 1988
kung bei den Gemeindestrassen mitzuberücksichtigen sein. Le Conseil fédéral est chargé de présenter à l'Assemblée
Indessen kann der Bund den Kantonen nicht vorschreiben, fédérale un concept de soutien par la Confédération des
die nicht werkgebundenen Beiträge an die Gemeinden wei- projets de développement des transports publics dits d'ag-
terzugeben. Er würde damit gegen das föderalistische Prin- glomération dans le cadre des dispositions constitution-
zip der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ver- nelles existantes.
stossen.
3. Was die Gleichbehandlung der öffentlichen Transportun- Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Aregger, Béguelin,
ternehmen des Regional- und Agglomerationsverkehrs Bonvin, Brélaz, Cavadini, Cevey, Darbellay, Ducret, Etique,
betrifft, so wurde vom Bundesrat verschiedentlich versucht, Fehr, Frey Claude, Friderici, Jeanprêtre, Kohler, Loretan,
eine Gleichbehandlung der SBB und der KTU im Regional- Maître, Martin Jacques, Matthey, Meizoz, Mühlemann,
verkehr zu erzielen. Das hätte aber vorausgesetzt, dass sich Nabholz, Perey, Petitpierre, Rebeaud, Ruffy, Savary-Vaud,
die Kantone auch an der Abgeltung des SBB-Regionalver- Schmidhalter, Spoerry (29)
kehrs beteiligt hätten. Durch die Mehrleistungen des Bun-
des im Zusammenhang mit der Neuregelung der Zweckbin- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
dung bei den Treibstoffzöllen hätten die Mehraufwendun- Le peuple et les cantons suisses viennent de rejetor le projet
gen der Kantone für den regionalen öffentlichen Verkehr de politique coordonnée des transports. Ce refus prive la
ausgeglichen werden können. Indessen scheiterte diese Confédération d'intervenir dans plusieurs secteurs de l'acti-
Lösung am Widerstand der Kantone. Der Bundesrat ist vité de nos transports publics et il convient d'examiner
jedoch weiterhin bereit, eine derartige Gleichbehandlung zu comment les problèmes posés pourront être résolus par
prüfen. In diesem Sinne hat er bereits mit der Botschaft vom d'autres voies et moyens.
18. November 1987 über die Aenderung des Eisenbahnge- Un problème d'importance majeure concerne les transports
setzes eine Angleichung der Abgeltung der gemeinschaftli- publics d'agglomération. Les transports puolics des
chen Leistungen der konzessionierten Transportunterneh- grandes villes véhiculent chaque année, sur de courtes
mungen an die für die SBB geltende Ordnung beantragt. distances, 755 millions de voyageurs. Les CFF, à titre de
4. Der Bundesrat prüft die unter Ziffer 2 und 3 angesproche- comparaison, en transportent 230 millions, sur du plus lon-
nen Bereiche nicht zuletzt auch im Lichte der abgelehnten gues distances, il est vrai. Le rôle fondamental des trans-
Vorlage über die Koordinierte Verkehrspolitik (KVP) einer- ports publics d'agglomération n'est plus à démontrer: il
seits und der jetzt in Ausführung befindlichen «Bahn 2000» s'accentue avec les problèmes posés par la pollution et le
andererseits. Er hat Verständnis für die Stossrichtung der bruit de la circulation privée.
Motion. De plus, ces transports joueront un rôle toujours plus déter-
In Frage stehen Aenderungen des Treibstoffzollgesetzes minant pour l'usage de nos CFF eux-mêmes. C'est par les
und des Eisenbahngesetzes sowie der entsprechenden Ver- transports d'agglomération que la clientèle la plus nom-
ordnungen. Sie sind im Gesamtzusammenhang der anste- breuse se rendra vers les gares, qu'elle vienne de l'intérieur
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Scheidegger Agglomerationsverkehrspolitik
Motion Scheidegger Trafic dans les agglomérations
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.304
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 16.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 1915-1916
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Pagina
Ref. No 20 016 953
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