Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-062 KI-generiert

Armaments Office Procedure and Confidentiality

Geschäftsnummer VPB 88-062
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council proposed to exempt the Federal Office of Armaments from submitting messages for construction credits and land acquisitions, allowing these requests to be presented with the budget and investment plan to streamline operations for armaments factories. The Council of States sought to remove a provision regarding the confidentiality of installations deemed of national and strategic importance. The National Council, following the Federal Council and its commission, rejected the Council of States' amendments, upholding the streamlined procedure for armaments facilities and retaining the confidentiality clause, thus ensuring efficient operations while preserving national security considerations.

Legislator-Regeste

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Art. 1 Abs. 2 An, Art. 4 Absatz, Art. 4 Abs. 3 Bst, Art. 4al.3let.a worter, Art. 4 wäre, Art. 1 Abs. 2; Armaments Office Procedure and Confidentiality: The Council of States sought to remove a provision regarding the confidentiality of installations deemed of national and strategic importance. The National Council, following the Federal Council and its commission, rejected the Council of States' amendments, upholding the streamlined procedure for armaments facilities and retaining the confidentiality clause, thus ensuring efficient operations while preserving national security considerations.

Schlagwörter

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Staatsgeheimnis Waffengesetz Verteidigung und militärische Belange Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis Sicherheit der Anlagen Schutz des Entscheidungsprozesses

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 1 Abs. 2 An
Art. 1 Abs. 2 An den Ständerat-Au Conseil des Etats
Art. 4 Absatz
Art. 4 Abs. 3 Bst. a nen Dienst erweist, wenn sie immer wieder versucht, die Limi-
Art. 4 Abs. 3 Bst
Art. 4 Abs. 3 Bst. a nen Dienst erweist, wenn sie immer wieder versucht, die Limi-
Art. 4al.3let.a worter
Art. 4 wäre
Art. 4 Abs. 3 Bst. a nen Dienst erweist, wenn sie immer wieder versucht, die Limi-
Art. 1 Abs. 2
Cited in the dispositive to maintain the previous decision regarding the provision on object credit requests.
Art. 4 Abs. 3 Bst. a
Cited in the dispositive to approve the decision of the Council of States concerning the price for additional quantities of sugar beet.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 Abs. 2

Cited in the dispositive to maintain the previous decision regarding the provision on object credit requests.

Art. 4 Abs. 3 Bst. a

Cited in the dispositive to approve the decision of the Council of States concerning the price for additional quantities of sugar beet.

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Volltext

15. Juni 1989 N 913 Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss

ger hâtivement dans un débat improvisé. Par 16 voix contre 3, Bundesamt für Rüstungsbetriebe nicht dieser Ordnung zu un-

nous vous demandons de suivre le Conseil fédéral et de ne terstellen. Er ist aber mit 65 zu 30 Stimmen abgelehnt worden.

pas voter la version du Conseil des Etats. Aus diesen Ueberlegungen empfehle ich Ihnen mit der ein-

stimmigen Kommission, an unserem Beschluss festzuhalten.

Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, den Antrag des Ständerates ab-

zulehnen. M. Frey Claude, rapporteur: Le Conseil fédéral vous propose

Es ist meines Erachtens schlechter Stil, wenn man bei der Re- de dispenser d'une manière générale l'Office fédéral de la pro-

vision des Finanzhaushaltgesetzes versucht, das SBB-Gesetz duction d'armements de présenter un message pour des

zu ändern. Besonders begreife ich nicht, dass man sich über crédits d'ouvrage et des acquisitions de terrain. Cette nouvelle

die mangelnde Kompetenz, mangelnde Zuständigkeit und procédure, que nous avons approuvée lors du premier débat,

über die ungenaue Abgrenzung beklagt und dann in einem tient compte des conditions d'exploitation des fabriques d'ar-

solchen Verfahren, ohne Botschaft, ohne Darlegung der übri- mement. A l'avenir, les demandes de crédits d'engagement

gen Verhältnisse, Anträge stellt. pour des constructions et des installations devront être

Zudem ist es sachlich nicht richtig, dass das Parlament zu den présentées en même temps que le budget et le plan des inves-

wichtigen Investitionen nichts zu sagen hat. Ich denke bei- tissements de l'Office fédéral de la production d'armements.

spielsweise an den Ausbau der Flughafenlinien; diese hat das Cette nouvelle procédure ne modifie en rien les compétences

Parlament beschlossen. Ich denke an «Bahn 2000»; die hat de l'Assemblée fédérale. C'est pourquoi nous vous propo-

das Parlament beschlossen. Lieber die Neat wird das Parla- sons de maintenir notre version qui est celle du Conseil

ment beschliessen. Die Aufhebung von Eisenbahnlinien ist fédéral, alors que le Conseil des Etats souhaite supprimer

auch Sache des Parlamentes. cette dernière phrase concernant l'Office fédéral de la produc-

Wollen Sie aber wirklich, dass Sie hier zu jedem Tunnel und zu tion d'armements: «quant aux installations pour lesquelles le

jeder Brücke, die die SBB bauen müssen, einen besonderen secret est requis parce que d'intérêt et d'importance nationale

Objektkredit zu behandeln haben? Das wäre wohl nicht sehr et stratégique». Le Conseil des Etats propose d'en rester au

zweckmässig. Sonst wäre zu überlegen, ob man den Verwal- statu quo. Nous vous invitons, quant à nous, à accepter la pro-

tungsrat der SBB nicht abschaffen müsste. Wenn Sie alle position du Conseil fédéral.

diese Situationen und Zusammenhänge erkennen, sollten Sie

einsehen, dass man auf diese Weise nicht besseres Recht und Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch hier dem Bundesrat und

klarere Verhältnisse schaffen kann. Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag des Ständerates

Der Leistungsauftrag ist heute etwas in sich Geschlossenes. abzulehnen. Es wäre in der Tat ein Zurückgehen auf ein Recht,

Er lässt keinen Vergleich mit dem Strassenbau zu. Im Stras- das in bezug auf die Geheimhaltung nicht einmal mehr das

senbau hat man Einnahmen, und diese muss man offensicht- beinhaltet, was heute geltendes Recht ist.

lich gelegentlich ausgeben. Bei den SBB ist es umgekehrt. Die Es gibt Dinge, die man eben nicht mit einem Objektkredit ver-

SBB müssen Infrastrukturaufwendungen, Investitionen in Mil- langen und begründen kann, sonst könnte man geradesogut

liardenhöhe tätigen. Erst wenn diese Investitionen einmal dem auch darauf verzichten. Das sollte man also nicht tun. Eine ge-

Betrieb tatsächlich dienen, können die SBB damit rechnen, wisse Möglichkeit sollte hier für geheime Anlagen gewahrt

dass sie wieder mehr an den Bund zu leisten vermögen. Daran bleiben.

ändert auch die Zuständigkeit nichts. Zum Etundesamt für Rüstungsbetriebe: Dort ist es ja ein An-

Ich bitte Sie, den Antrag des Ständerates und der Minderheit liegen des Parlamentes gewesen, dass diese Betriebe effizien-

Ihrer Kommission abzulehnen. ter, wirtschaftlicher arbeiten können - auch im Vergleich zur

Privatwirtschaft. Wenn Sie das wirklich wollen, dann müssen

Abstimmung - Vote Sie dem Bundesrat und Ihrer Kommission zustimmen, denn

es geht natürlich nicht an, dass man, wenn man einen Auftrag

Für den Antrag der Mehrheit 83 Stimmen bekommt, zuerst ein halbes Jahr warten muss, bis man eine

Fürden Antrag der Minderheit 21 Stimmen Baubotschaft geschrieben hat, damit man allfällige Investitio-

nen machen kann, um diesen Auftrag nachher zu erfüllen. Das

B. Bundesbeschluss über die Unterbreitung der Objekt- ist nicht denkbar.

kreditbegehren für Grundstücke und Bauten Ich bitte Sie also, hier dem Bundesrat und Ihrer Kommission

Arrêté fédéral concernant les demandes de crédits d'ou- zuzustimmen.

vrage destinés à l'acquisition de biens-fonds ou à des

constructions Angenommen - Adopté

Art. 1 Abs. 2 An den Ständerat-Au Conseil des Etats

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 1 al. 2

Proposition de la commission

Maintenir

Fehr, Berichterstatter: Der Ständerat hat hier mit sehr knap- #ST# 88.062

pem Mehr, mit 17 zu 16 Stimmen, den zweiten Satz gestri-

chen. Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einhellig, diesem Entscheid Economie sucrière. Arrêté fédéral

nicht zu folgen, sondern bei unserem früheren Beschluss zu

bleiben.

Der gestrichene Satz umfasst zwei Elemente:

Zum einen geht es um Objekte, die im Interesse der Landes- Siehe Seite 258 hiervor - Voir page 258 ci-devant

verteidigung geheimgehalten werden sollen, also zum Bei- Beschluss des Ständerates vom 7. Juni 1989

spiel Führungsbauten des Bundesrates. Hier geht der Stände- Décision du Conseil des Etats du 7 juin 1989

rat hinter geltendes Recht zurück. Bereits heute, nach gelten-

dem Beschluss, ist die Kompetenz so geordnet, wie das in der

Vorlage des Bundesrates der Fall ist.

Das zweite Element betrifft das Bundesamt für Rüstungsbe-

triebe. Diesbezüglich haben wir bei der ersten Beratung in un-

serem Rat eine Diskussion geführt. Es gab einen Antrag, das Differenzen - Divergences

Economie sucrière. Arrêté fédéral 914 N 15 juin 1989

Präsident: Bei Artikel 4 Absatz 3 liegt ein Antrag der Kommis- kommen, bei jeder Agrarvorlage einfach am Schluss doch

sionsminderheit Reich vor, der irrtümlicherweise auf der noch etwas zuzulegen und noch etwas über die Anträge des

Fahne nicht abgedruckt ist. Herr Reich beantragt Festhalten, Bundesrates hinauszugehen.

so dass der Inhalt seines Antrages, den er sogleich begründen Ich persönlich bin immer zur Landwirtschaft gestanden, und

wird, klar sein dürfte. Der Text wird verteilt. ich war auch in letzter Zeit häufig in agrarpolitischen Fragen

unterwegs. Ich glaube nicht, dass sich die Landwirtschaft ei-

Art. 4 Abs. 3 Bst. a nen Dienst erweist, wenn sie immer wieder versucht, die Limi-

Antrag der Kommission ten noch weiter hinaufzudrücken. In diesem Sinne hat dieser

Mehrheit an sich punktuelle Entscheid auch eine gewisse grundsätz-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates liche Dimension.

Minderheit Ich bitte Sie - entsprechend Ihrem ersten Entscheid in der

(Reich, Ammann, Bäumlin Ursula, Biel, Borei, Diener, Mauch Märzsession -, dem Antrag der starken Minderheit zu folgen.

Rolf, Mauch Ursula)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Zwingli: 60 oder 70 Prozent? Das ist die Frage des Grundprei-

ses für die ersten 10 Prozent der Ueberlieferung. Die Befür-

Art.4al.3let.a worter von 60 Prozent wollen durch diesen tieferen Preisan-

Proposition de la commission satz verhindern, dass ein Bauer mehr als sein Kontingent an

Majorité Rüben abliefert. In Wirklichkeit hätte das jedoch zur Folge,

Adhérer à la décision du Conseil des Etats dass das an sich zugebilligte Gesamtkontingent nie mehr er-

Minorité reicht werden könnte, weil zu diesem Preis niemand die Unter-

(Reich, Ammann, Bäumlin Ursula, Biel, Borei, Diener, Mauch lieferungen ausgleichen will oder kann. Die Ausnützung die-

Rolf, Mauch Ursula) ser 10-Prozent-Spanne hängt im Grunde genommen einer-

Adhérer au projet du Conseil fédéral seits von den Ertragsstreuungen und andererseits von der

Streuung der Produktionskosten ab. Ein Ansatz von 70 Pro-

Reich, Sprecher der Minderheit: Es tut mir leid, dass Sie den zent des Grundpreises ist mit Bestimmtheit kein Anreiz dazu,

Antrag noch nicht vor sich haben. Ich bitte, deswegen nicht auf generell 10 Prozent mehr zu liefern.

den Klavierspieler zu schiessen l Aus den Anbauzahlen 1989 und nach Informationen der

Wir haben am Montag abend als Kommission getagt. Dabei ist Zuckerfabriken ist unter den gegenwärtigen Preisverhältnis-

der knappe Entscheid dieses Rates, der im Gegensatz zum sen der Anbauwillen der Pflanzer zurückgegangen. Dieses

vorhergehenden Entscheid des Ständerates stand, nur sehr Jahr meldeten sich 168 Pflanzer weniger mit 323 ha weniger

knapp in Minderheit geblieben, nämlich mit 11 zu 10 Stim- für den Anbau von Zuckerrüben. Auch die Ersatzsuche für

men. Pflanzer, die für diesmal nicht anbauen wollten, wurde aus die-

Ich glaube, es ist deshalb gerechtfertigt, dass hier nochmals sem Grunde schwieriger. Unser Rat stimmte am 6. März mit ei-

kurz dargelegt wird, warum dieser Widerstand vorhanden ist. ner Stimme Mehrheit für 60 Prozent. Der Ständerat entschied

Es geht um die Frage - ich darf das in Erinnerung rufen -, wie sich zweimal mit grosser Mehrheit für 70 Prozent: am 13. De-

viele Prozente des Grundpreises für eine Zusatzmenge bis zu zember mit 13 zu 21 und am 6. Juni mit 14 zu 24 Stimmen.

10 Prozent - die also über der Vertragsmenge liegt - bezahlt Ich bitte Sie ebenfalls, dem Ansatz 70 Prozent zuzustimmen.

werden müssen. Mit anderen Worten geht es um die Marge Sie helfen dadurch mit, diese Differenz zu bereinigen und für

von 100 bis 110 Prozent. Das ist scheinbar eine punktuelle den Zuckerrübenbau im Inland wieder geordnete Rechtsver-

Frage, sie hat aber doch eine erhebliche Tragweite. Sie wis- hältnisse zu schaffen.

sen, dass die Basis der ganzen Diskussion der Volksentscheid

von 1986 ist. Damals hat das Volk eine Erhöhung der Produkti- Frau Daepp: Ich möchte nichts von meinem Vorredner, Herr

onsmenge deutlich abgelehnt. Die Produktionsmenge ist auf Zwingli, wiederholen. Er hat in Zahlen bereits ausgedrückt,

850 000 Tonnen eingefroren, und daran hat sich auch dieser was bis jetzt geschehen ist. Als Bäuerin möchte ich folgende

Rat zu halten. Punkte festhalten:

Bei der Detailfrage hier geht es darum, ob mit dem Prozentan- Bei Artikel 4 wäre ich dankbar, wenn wir dem Ständerat und

teil des Grundpreises, also 70 oder 60 Prozent, ein Anreiz ge- der Nationalratskommission zustimmen könnten, und zwar

schaffen wird, die Ueberproduktion eher zu ermuntern oderzu aus folgenden Gründen: Der Zuckerrübenanbau ist für den

dämpfen. Die Vertreter der 70 Prozent - die knappe Mehrheit Schweizer Landwirt punkto Finanzen zusehends weniger in-

unserer Kommission und eine Mehrheit des Ständerates - teressant. Dabei ist die Zuckerrübe eine Pflanze, welche den

sind der Meinung, dass eine Senkung auf 60 Prozent eher ent- Boden regeneriert und lockert bis in die Tiefe von 60 bis 70 cm,

mutigend wirken würde, dass die Produktion dann effektiv un- also eine umweltfreundliche Pflanze.

ter die Limite sinken würde. Der Bundesrat war von Anfang an Ich empfehle Ihnen deshalb, wenigstens den 70 Prozent für

deutlich der Meinung, dass das nicht der Fall sei. Der Bundes- die Uebermenge zuzustimmen und festzuhalten.

rat hat seinerzeit nicht aus dem Blauen heraus seinen Antrag

formuliert. Sie wissen, dass all diese Anträge jeweils in einer Portmann, Berichterstatter: Die Kommissionsmehrheit emp-

vorparlamentarischen Stufe unter den Sozialpartnern und den fiehlt Ihnen mit 11 Stimmen, den Minderheitsantrag von Herrn

interessierten Kreisen zuerst eingehend diskutiert werden. Es Reich abzulehnen. Diese Differenz macht in Franken heute

war also eine Art Konsenslösung. 1,2 Millionen aus, das sind 1,4 Prozent der ganzen Negativdif-

Wir als Minderheit sind der Meinung, dass man bei den 60 Pro- ferenz, die Bund, Pflanzer und Verbraucher in diesem Jahr so-

zent bleiben solle, entsprechend der Meinung des Bundes- lidarisch tragen. Mehrerträge bis zu 10 Prozent sind unge-

rates und der zuständigen Verwaltung. Man kann fragen: Was wollt, auch wenn sie 85 0001 Rüben oder 12 0001 Zucker im

ist das schon? Finanziell macht das gar nicht so viel aus. Es Jahr ausmachen können. Die Expertenkommission des Bun-

macht aber im übrigen auch für den Produzenten nicht so viel desrates hielt seinerzeit 60 Prozent, nicht 70 Prozent für rich-

aus, denn man muss ja diese 10 Prozent mehr oder weniger tig. Der Bundesrat hat die schärfere Variante übernommen.

umlegen auf die Gesamtproduktionsmenge, und dann ergäbe Der Pflanzer bekommt heute im Vergleich zu 1959 nominal

sich eine Differenz von weniger als einem Prozent, je nach- zwar den doppelten Grundpreis für seine Rüben, das heisst

dem, ob wir 60 oder 70 Prozent beschliessen. Fr. 145.- statt Fr. 72.50 pro Tonne. Wenn wir aber die Teue-

Grundsätzlich sollten wir endlich zur Kenntnis nehmen, dass rung seit 1959 mitberücksichtigen, müsste der Pflanzer pro

sich das agrarpolitische Klima verändert hat. Es gab den nega- Tonne Rüben heute nicht 145 Franken, sondern 212 Franken

tiven Zuckerbeschluss und eine ganz hauchdünne Verwer- bekommen, damit er geldwertmässig gleich viel bekäme. Also

fung der «Kleinbauern-Initiative», die nicht gerade ein über- dürfen wir dem Pflanzer die Ueberlieferung bis zu 10 Prozent

wältigendes Vertrauensbekenntnis zur gegenwärtigen Agrar- ohne Gewissensbisse mit 70 Prozent des Grundpreises ver-

politik war. Wir sollten von daher gesehen nach meiner Mei- güten.

nung und nach der Meinung der Minderheit auch davon weg- Nach dem vorliegenden Entwurf zum Zuckerbeschluss kann

15. Juni 1989 N 915 Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss

der Pflanzer allfällige Minderlieferungen des Vorjahres nicht sion que vous avez prise lors du premier débat au sein du Con-

mehr mit Mehrlieferungen im laufenden Jahr kompensieren. seil national, à la majorité écrasante d'une voix. Cette décision

Auch so gesehen sind 70 Prozent des Grundpreises für Mehr- était la bonne et nous vous proposons d'aller dans le sens du

lieferungen bis zu 10 Prozent kein Geschenk. Conseil fédéral et, partant, de ne suivre ni lé Conseil des Etats

Die Zuckerfabriken sind froh, wenn sie jedes Jahr mindestens ni la majorité de votre commission.

850 0001 Rüben verarbeiten können. Wenn dem einen Pflan-

zer weniger gelingen, sind die Zuckerfabriken dankbar, wenn Abstimmung-Vote

der andere Pflanzer entsprechend mehr liefern kann. 10 Pro-

zent Mehrpreis, also 70 Prozent statt 60 Prozent des Grund- Für den Antrag der Mehrheit 66 Stimmen

preises, sind, wie Herr Zwingli erklärt hat, kein Anreiz zum Für den Antrag der Minderheit 65 Stimmen

Missbrauch des Zuckerbeschlusses. Die Pflanzer brauchen in

dieser Hinsicht, wie die Mehrheit meint, keine Disziplinie- • Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen

rungsmassnahme. Le débat sur cet objet est interrompu

Ich bitte Sie daher nochmals, den Minderheitsantrag abzuleh-

nen.

Schiuss der Sitzung um 12.20 Uhr

M. Philipona, rapporteur: Nous discutons à cet article de la La séance est levée à 12 h 20

quantité qui dépasse le contingent jusqu'à concurrence de

10 pour cent. Il s'agit de savoir si cette quantité-là sera payée à

70 pour cent comme le proposent le Conseil des Etats et la

majorité de la commission, ou à 60 pour cent comme le propo-

sent le Conseil fédéral et la minorité de la commission. Il con-

vient de dire qu'il n'y a aucun risque de surproduction de sucre

dans notre pays, puisque les producteurs suisses produisent

moins de 50 pour cent de la consommation. En revanche, les

plus grands producteurs devront compter avec .d'importantes

contributions au fonds de compensation et se tiendront certai-

nement bien en-dessous de la limite de leur quota. C'est donc

les petits producteurs qui visent le 100 pour cent de leur quota

et qui risquent de le dépasser quelquefois suivant les années

. et les conditions climatiques et c'est donc plutôt en leurfaveur

qu'il faudrait aller à 70 pour cent.

Par ailleurs, compte tenu des retenues et des contributions

déjà votées lors de cet arrêté, le prix des livraisons supplémen-

taires de betteraves sera inférieur au prix des betteraves fourra-

gères. Il y aura ainsi de forts risques que ces livraisons n'arri-

vent pas aux sucreries et soient vendues en tant que bettera-

ves fourragères.

Enfin, je vous rappelle que c'est par une seule voix de majorité

que ce conseil a accepté la proposition de la minorité et du

Conseil fédéral et c'est également pour cela que la majorité de

la commission a maintenu sa proposition et, également par

une voix de majorité, vous propose d'adhérer à la proposition

du Conseil des Etats.

M. Delamuraz, président de la Confédération: Le Conseil

fédéral, dans cette affaire, n'a pas changé de ligne, tant lors

des débats au Conseil des Etats qu'aujourd'hui, où il ne

compte pas modifier sa position.

En effet, le Conseil fédéral vous rappelle qu'en 1986, lorsque le

peuple a refusé l'arrêté sur l'économie sucrière décidé par le

Parlement, une des raisons de son opposition tenait sans

doute au fait que, dans cet arrêté, on passait à un million de

tonnes produites par année par les producteurs suisses et que

l'on jugeait cela excessif. Il fallait donc en rester aux 850 000

tonnes. C'est ce que le Conseil fédéral a fait, afin de respecter

la décision populaire, comme cela figure d'ailleurs dans le

présent arrêté.

Nous savons bien qu'en décrétant un contingent nous

n'avons pas la possibilité de maîtriser les caprices de la nature

et que, par conséquent, comme nul ne sait quels seront le

temps et les conditions de l'année, il faut prévoir une certaine

souplesse et une certaine marge de manoeuvre en amont et

en aval de ces 850 000 tonnes. C'est la raison pour laquelle on

admet un dépassement de 10 pour cent de la quantité totale

produite, afin de tenir compte du caractère imprévisible de la

nature.

Si, pour les quantités qui dépassent 110 pour cent, on est prêt

à payer encore 70 pour cent du prix de base, alors que le Con-

seil fédéral prévoit 60 pour cent, on a tendance à encourager

la surproduction. Réellement, on s'écarte de la volonté popu-

laire telle qu'elle s'est manifestée en septembre 1986 et c'est

alors commettre une mauvaise opération économique et poli-

tique.

C'est pourquoi nous vous demandons d'en rester à la déci-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Zuckerwirtschaft. Bundesbeschluss

Economie sucrière. Arrêté fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.062

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.06.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 913-915

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Ref. No 20 017 437

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