Road Network Reversion Initiative Rejection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a popular initiative aimed at limiting road construction by reverting the road network to its size as of April 30, 1986, and compensating for any subsequent construction by repurposing an equivalent area of existing roads. The court rejected the initiative due to its impracticality, particularly its impact on essential local roads and new residential areas, and the significant economic damage it would cause. Furthermore, the court found that the initiative would infringe upon cantonal road sovereignty without granting the federal government adequate powers to implement the new law, ultimately recommending its rejection.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36quater BV; Road Network Reversion Initiative Rejection: The court rejected the initiative due to its impracticality, particularly its impact on essential local roads and new residential areas, and the significant economic damage it would cause. Furthermore, the court found that the initiative would infringe upon cantonal road sovereignty without granting the federal government adequate powers to implement the new law, ultimately recommending its rejection.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court discusses the proposed addition of this article to the Federal Constitution, which is the core of the popular initiative.
Volltext
29. November 1989 667 Begrenzung des Strassenbaus. Volksinitiative
der Europäischen Zivilluftfahrt-Kommission ECAC unterstützt. tische Folgen haben müssten. Die Annahme der Initiative
Beide Institutionen betonen im übrigen die Wichtigkeit der müsste zwingend dazu führen, dass alle seit 1986 gebauten
technischen und finanziellen Unterstützung der Länder der Strassen - also Autobahnen, kantonale Hauptstrassen und
Dritten Welt im Bereich ihrer Flughafensicherheit. In diesem auch Gemeindestrassen - oder mindestens ebenso viele Kilo-
Rahmen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Ergänzungspro- meter alte Strassen beseitigt werden müssten. Betroffen wä-
tokoll zum Uebereinkommen von Montreal ebenfalls zu unter- ren die 1987 eröffnete Walenseeautobahn N 3, das 1986 eröff-
stützen. Der gute Ruf unseres Landes in bezug auf die Sicher- nete Autobahnteilstück Biasca-Gorduno, dann die gross-
heit seiner Flughäfen muss unbedingt erhalten bleiben. Dazu räumige Autobahnumfahrung von St. Gallen, auch die Nord-
kann dieses Protokoll auf rechtlicher Ebene einen Beitrag lei- umfahrung Zürich, ferner die Abschnitte Interlaken-Brienzwi-
sten. ler sowie die Umfahrung von St. Moritz. Unter die vorgeschla-
gene Verfassungsbestimmung würden auch alle seit 1986 er-
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen stellten kantonalen und kommunalen Strassen fallen, die not-
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière wendigerweise in neuen Wohnsiedlungen erstellt werden
müssen.
Detailberatung - Discussion par articles Abgesehen von der verkehrspolitischen Problematik wären,
wie der Bundesrat in der Botschaft zu Recht ausführt, beträcht-
Titel und Ingress, Art. 1,2 liche volkswirtschaftliche Schäden in Kauf zu nehmen. Neben
Antrag der Kommission dem Strassenbau würde auch jede andere Bauentwicklung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates massiv eingeschränkt und die weitere Erschliessung von In-
dustrie- und Gewerbezonen würde in vielen Fällen vereitelt.
Titre et préambule, art. 1,2 Besonders hart betroffen wären die Entwicklungs- und Rand-
Proposition de la commission regionen, wo eine Blockierung der wirtschaftlichen Entfaltung
Adhérer au projet du Conseil fédéral fatale Folgen haben müsste.
Diesen materiellen Ueberlegungen fügt der Bundesrat noch
Angenommen -Adopté rechtliche und staatspolitische bei, die gegen das Volksbe-
gehren ins Feld geführt werden. Das vorgeschlagene neue
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Verfassungsrecht würde nämlich die kantonale Strassenho-
heit empfindlich einschränken, dem Bund aber die zur Durch-
Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen setzung des neuen Rechts entsprechenden Kompetenzen
(Einstimmigkeit) nicht zugestehen.
Angesichts dieser vielfältigen und gravierenden Auswirkun-
An den Nationalrat-Au Conseil national gen und Fragwürdigkeiten, die mit der Volksinitiative verbun-
den wären, kann es nicht erstaunen, dass der Bundesrat sich
deutlich für eine Ablehnung ausgesprochen hat. Der National-
rat ist zum selben Schluss gekommen und hat mit 126 zu 29
Stimmen beschlossen, dem Volk die Initiative ohne Gegen-
vorschlag zur Verwerfung zu empfehlen.
#ST# 88.060 Die Kommission unseres Rates ist zur gleichen Auffassung ge-
langt. Sie beantragt Ihnen einhellig mit 8 Stimmen, bei einer
Begrenzung des Strassenbaus. Enthaltung, Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenvor-
Volksinitiative schlag. Sie teilt die in der Botschaft und auch in der nationalrät-
Stabilisation du réseau routier. lichen Debatte zum Ausdruck gekommenen Ueberlegungen
und Argumentationen, die zur Ablehnung der Volksinitiative
Initiative populaire führen müssen, weitgehend. Mit ihrer Annahme würden in er-
Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. August 1989 (BBIIII, 745) ster Linie Gemeindestrassen betroffen. Sie schmäler zu ma-
Message et projet d'arrêté du 31 août 1989 (FF III, 708) chen und die Fläche wieder anzupflanzen wäre wohl in den
Beschluss des Nationalstes vom 28. September 1989 meisten Fällen gar nicht möglich und sicher nicht sinnvoll.
Décision du Conseil national du 28 septembre 1989 Auch der Bau von neuen Wohnsiedlungen sowie Industrie-
und Gewerbeüberbauungen würden weitgehend verunmög-
licht. Eine derart restriktive und prohibitive Politik würde auch
den Zielsetzungen der Raumplanung zuwiderlaufen.
Da, wie gesagt, vor allem Kantons- und Gemeindestrassen be-
Hunziker, Berichterstatter: Die Volksinitiative «Stopp dem Be- troffen wären, wären starke Eingriffe in die Kompetenzen die-
ton - für eine Begrenzung des Strassenbaus!» stammt von ei- ser Gemeinwesen unvermeidlich. An der bestehenden Kom-
nem Ad-hoc-Komitee, dem vor allem Vertreter der Grünen und petenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Strassen-
der Poch angehören. Sie ist am 25. Februar 1986 mit 111 277 bau, die sich bewährt hat, sollte nicht ohne Not gerüttelt wer-
gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt eine den. Es geht hier auch um einen Bereich, bei dem der Bürger
Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel 36qua- erfahrungsgemäss ein deutliches Interesse bekundet und die
ter, mit dem der Umfang des schweizerischen Strassennetzes Möglichkeit haben will, mitbestimmen zu können.
auf den Stand vom 30. April 1986 zurückgeführt werden soll. Wenn wir diese Initiative ablehnen, dann nicht, um einem un-
Es wird im weiteren gefordert, dass Strassen, die seither er- gestümen Strassenbau Tür und Tor zu öffnen, sondern um
weitert oder gebaut worden sind, in der Weise kompensiert notwendige Erschliessungen, insbesondere auch für Rand-
werden, dass in der gleichen Region eine entsprechende gebiete, zu ermöglichen. Zu denken ist etwa an die Zubringer-
Strassenfläche anderen Zwecken zugeführt wird. Ausnahmen und Abholfunktion zum und vom öffentlichen Verkehr. Neben
sind lediglich vorgesehen für dünn besiedelte Gebiete oder der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes
dort, wo wegen Aufgabe eines Strassenprojektes Anpassun- sollen auch dort, wo es die Umstände erfordern und wo es die
gen vorgenommen werden müssen. Schliesslich wird noch Sicherheit gebietet, Kantons- und Gemeindestrassen aus-
vorgesehen, dass Normen von Kantonen und Gemeinden gebaut oder neu erstellt werden können. Das wäre bei einer
über die Mitwirkung der Stimmberechtigten bei Entscheidun- Annahme der Initiative weitgehend ausgeschlossen.
gen über den Strassenbau vorbehalten werden. In der nationalrätlichen Debatte ist auch darauf hingewiesen
Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, diese worden, dass die für das Strassennetz beanspruchte Gesamt-
Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Insbeson- fläche in unserem Land 665 000 km2 und diejenige für das
dere begründet er seine Haltung damit, dass Vorkehren ver- Schienennetz 135 000 km2 ausmacht. Beim Strassennetz sind
langt werden, die praktisch kaum durchführbar wären und das 1,6 Prozent der gesamten Fläche unseres Landes. Auf die-
wenn schon dann in mehrfacher Hinsicht äusserst problema- sem vorhandenen Strassennetz werden, auf den Flächen-
Réseau des routes nationales. Initiatives populaires 668 29 novembre 1989
bedarf umgerechnet, wesentlich mehr Personenkilometer Titre et préambule, art. 1,2
bzw. Tonnenkilometer bewältigt als auf der Schiene. Mit die- Proposition de la commission
sem Hinweis soll nicht etwa die Förderung des öffentlichen Adhérera la décision du Conseil national
Verkehrs in Frage gestellt werden. Es geht lediglich darum,
zum Teil falsche oder bewusst überspitzte Aussagen ins rich- Angenommen -Adopté
tige Licht zu rücken.
Bezüglich der aus dem Verkehr resultierenden Umweltbela- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
stung ist festzuhalten, dass ihre Ursachen nicht im Strassen-
bau zu suchen sind, sondern in den Abgasen der Fahrzeug- Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen
motoren. Dem ist beizukommen mit technischen Vorkehren, (Einstimmigkeit)
beispielsweise mit Katalysatoren.
Was schliesslich die Verkehrssicherheit anbelangt, darf sicher An den Nationalrat-Au Conseil national
festgehalten werden, dass die Rückführung des schweizeri-
schen Strassennetzes auf den Stand vom 30. April 1986 nicht
etwa eine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung mit
sich bringen müsste.
Wie unrealistisch die Vorstellungen der Initianten sind, ergibt
sich aus der in der Begründung gegebenen Umschreibung
des sogenannten staatspolitischen Zieles. Es wird dort erklärt, #ST# 89.009
die Zahl der zugelassenen Motorfahrzeuge müsse etwa auf
den Stand von 1960 reduziert werden. Das würde also heis- Nationalstrassennetz.
sen, dass die bis Ende 1988 in der Schweiz zugelassenen 3,2 Volksinitiativen
Millionen Motorfahrzeuge auf 530 000 reduziert werden müss- Réseau des routes nationales.
ten, also auf beinahe einen Fünftel. Ein solches Ziel ist nicht Initiatives populaires
nur unerreichbar, es ist auch unsinnig.
In der Kommission ist auch die Verfassungsmässigkeit der In- Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Januar 1989 (BBI l, 641)
itiative erörtert worden. Da es sich um eine Verfassungsinitia- Message et projet d'arrêté du 25 janvier 1989 (FF 1,617)
tive handelt, stellt sich nach ihrer Auffassung diese Frage gar Beschluss des Nationalrates vom 28. September 1989
nicht. Décision du Conseil national du 28 septembre 1989
Unsere Kommission ist bezüglich der angeführten Argumente
nicht überall einer Meinung, wohl aber in der politischen Ge-
samtwürdigung. Sie beantragt Ihnen einhellig, bei einer Ent-
haltung, Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.
Anträge siehe Detailberatung
Bundesrat Ogi: Herr Ständerat Hunziker hat die Vorlage ein- Propositions voir discussion par articles
wandfrei erläutert. Ich möchte nur noch kurz etwas dazu sa-
gen. Präsident: Wir schlagen Ihnen vor, zunächst eine allgemeine
Die Initiative «Stopp dem Beton - für eine Begrenzung des Aussprache über alle Initiativen zu halten und hernach die In-
Strassenbaus!» ist einfach zu extrem, zu einseitig, zu radikal itiativen einzeln zu behandeln, wobei natürlich das Wort zu je-
und steht mit dem Rücken zur Zukunft. So geht es nicht. Sie der Initiative frei ist. -Sie sind damit einverstanden.
greift in subtile Planungen ein, sie braucht den Zweihänder,
wo ein feines Schnitzermesser richtig wäre. Der Bau von Lauber, Berichterstatter: Das Thema, das uns heute beschäf-
neuen Strassen nur bei Urbarisierung einer bestehenden tigt, ist keineswegs neu. 1986 haben wir eingehend über die
Strasse kann so nicht funktionieren und kann so auch nicht in Botschaft des Bundesrates betreffend die Ueberprüfung von
die Tat umgesetzt werden. Nationalstrassenstrecken beraten. Bereits damals wurde in
Die Initiative würde zu einem Verbot, zu einer Verhinderung unserem Rat mit deutlichem Mehr der Bau der N 1 zwischen
des Baus oder der Sanierung der Strassen führen. Das kön- Murten und Yverdon und der N 4 im Knonauer Amt beschlos-
nen wir nicht akzeptieren; welche Strassen sollten, um ein Bei- sen. Im Jahre 1985 hatte der Ständerat beschlossen, einer
spiel zu nehmen, aufgehoben werden, wenn im Simmental Standesinitiative betreffend Ueberprüfung der N 5 zwischen
z. B. nach der Streichung der N 6 von der Bevölkerung tat- Solothurn und Biel keine Folge zu geben.
sächlich eine Dorfumfahrung gefordert wird? Wir dürfen be- Die Standpunkte in diesen Fragen sind heute grossenteils die
rechtigte Sanierungen nicht auf diese Weise sabotieren. gleichen wie damals und dürfen als bekannt vorausgesetzt
Ein besonderer Pferdefuss dieser Initiative ist auch der Stich- werden. Auf die einstimmige Unterstützung der N 16, der
tag des 30. April 1986. Seither wurden - Herr Ständerat Hunzi- Transjurastrasse, durch unseren Rat im Jahre 1984 muss ich
ker hat es gesagt - viele sinnvolle, von den Regionen herbei- nicht mehr eingehen, weil die Initiative für einen autobahn-
gesehnte Strassen gebaut, die wir kaum mehr abreissen kön- freien Jura inzwischen zurückgezogen worden ist.
nen. Die Kommission hat am 8. November die Initiativen beraten.
Herr Ständerat Hunziker hat auch erwähnt, welche Strassen Auf eine Anhörung des Initiativkomitees wurde verzichtet,
betroffen wären - geplante oder im Bau stehende. Zusätzlich nachdem die nationalrätliche Kommission das schon getan
wären betroffen: die Umfahrung von Genf, die Durchfahrt von hatte. Auch Besichtigungen im Gelände waren nicht notwen-
Schaffhausen, die N 5 am Neuenburgersee und bei Ligerz so- dig, weil 1985 und 1986 solche vorgenommen worden waren
wie die vor einigen Wochen eröffnete N 9Vallorbe-Chavornay. und es heute ohnehin nicht um die Linienführung geht, son-
Wir brauchen Flexibilität, auch in Zukunft. Wir brauchen Frei- dern um die Frage «Lücke, ja oder nein?» Die Initiativen sind
raum für massgeschneiderte Lösungen. Wir brauchen kon- Ausdruck einer veränderten Einstellung gegenüber dem Auto,
struktive Ideen und keine Fesseln. dem Strassenbau, generell der Mobilität. Sie haben ihren Ur-
Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative ebenfalls abzulehnen. sprung in der Sorge um unsere Umwelt. Es wäre daher falsch,
den Initianten Missbrauch der demokratischen Rechte vorzu-
Eintreten ist obligatorisch werfen.
L'entrée en matière est acquise de plein droit Die Frage für uns ist, ob diese Initiativen für die Schonung der
Umwelt etwas bringen und welche Auswirkungen sie in ande-
Detailberatung - Discussion par articles ren Bereichen haben werden. Diese Bilanz sieht nicht gut aus.
Es wird kaum ein Automobilist auf eine Fahrt verzichten oder
Titel und Ingress, Art. 1,2 die Bahn benützen, wenn die zur Diskussion stehenden
Antrag der Kommission Strecken nicht gebaut werden. Die Lücken können leicht und
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates ohne allzu grosse Zeitverluste umfahren werden. Der Verkehr
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Begrenzung des Strassenbaus. Volksinitiative
Stabilisation du réseau routier. Initiative populaire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.060
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.11.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 667-668
Page
Pagina
Ref. No 20 018 219
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