Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-060 KI-generiert

Road Network Reversion Initiative Rejection

Geschäftsnummer VPB 88-060
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a popular initiative aimed at limiting road construction by reverting the road network to its size as of April 30, 1986, and compensating for any subsequent construction by repurposing an equivalent area of existing roads. The court rejected the initiative due to its impracticality, particularly its impact on essential local roads and new residential areas, and the significant economic damage it would cause. Furthermore, the court found that the initiative would infringe upon cantonal road sovereignty without granting the federal government adequate powers to implement the new law, ultimately recommending its rejection.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 36quater BV; Road Network Reversion Initiative Rejection: The court rejected the initiative due to its impracticality, particularly its impact on essential local roads and new residential areas, and the significant economic damage it would cause. Furthermore, the court found that the initiative would infringe upon cantonal road sovereignty without granting the federal government adequate powers to implement the new law, ultimately recommending its rejection.

Schlagwörter

KI-generiert
Strassenbau Volksinitiative Initiativrecht Souveränität Bewilligungsentzug Strassenabstand

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 36quater BV

The court discusses the proposed addition of this article to the Federal Constitution, which is the core of the popular initiative.

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Volltext

29. November 1989 667 Begrenzung des Strassenbaus. Volksinitiative

der Europäischen Zivilluftfahrt-Kommission ECAC unterstützt. tische Folgen haben müssten. Die Annahme der Initiative

Beide Institutionen betonen im übrigen die Wichtigkeit der müsste zwingend dazu führen, dass alle seit 1986 gebauten

technischen und finanziellen Unterstützung der Länder der Strassen - also Autobahnen, kantonale Hauptstrassen und

Dritten Welt im Bereich ihrer Flughafensicherheit. In diesem auch Gemeindestrassen - oder mindestens ebenso viele Kilo-

Rahmen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Ergänzungspro- meter alte Strassen beseitigt werden müssten. Betroffen wä-

tokoll zum Uebereinkommen von Montreal ebenfalls zu unter- ren die 1987 eröffnete Walenseeautobahn N 3, das 1986 eröff-

stützen. Der gute Ruf unseres Landes in bezug auf die Sicher- nete Autobahnteilstück Biasca-Gorduno, dann die gross-

heit seiner Flughäfen muss unbedingt erhalten bleiben. Dazu räumige Autobahnumfahrung von St. Gallen, auch die Nord-

kann dieses Protokoll auf rechtlicher Ebene einen Beitrag lei- umfahrung Zürich, ferner die Abschnitte Interlaken-Brienzwi-

sten. ler sowie die Umfahrung von St. Moritz. Unter die vorgeschla-

gene Verfassungsbestimmung würden auch alle seit 1986 er-

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen stellten kantonalen und kommunalen Strassen fallen, die not-

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière wendigerweise in neuen Wohnsiedlungen erstellt werden

müssen.

Detailberatung - Discussion par articles Abgesehen von der verkehrspolitischen Problematik wären,

wie der Bundesrat in der Botschaft zu Recht ausführt, beträcht-

Titel und Ingress, Art. 1,2 liche volkswirtschaftliche Schäden in Kauf zu nehmen. Neben

Antrag der Kommission dem Strassenbau würde auch jede andere Bauentwicklung

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates massiv eingeschränkt und die weitere Erschliessung von In-

dustrie- und Gewerbezonen würde in vielen Fällen vereitelt.

Titre et préambule, art. 1,2 Besonders hart betroffen wären die Entwicklungs- und Rand-

Proposition de la commission regionen, wo eine Blockierung der wirtschaftlichen Entfaltung

Adhérer au projet du Conseil fédéral fatale Folgen haben müsste.

Diesen materiellen Ueberlegungen fügt der Bundesrat noch

Angenommen -Adopté rechtliche und staatspolitische bei, die gegen das Volksbe-

gehren ins Feld geführt werden. Das vorgeschlagene neue

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Verfassungsrecht würde nämlich die kantonale Strassenho-

heit empfindlich einschränken, dem Bund aber die zur Durch-

Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen setzung des neuen Rechts entsprechenden Kompetenzen

(Einstimmigkeit) nicht zugestehen.

Angesichts dieser vielfältigen und gravierenden Auswirkun-

An den Nationalrat-Au Conseil national gen und Fragwürdigkeiten, die mit der Volksinitiative verbun-

den wären, kann es nicht erstaunen, dass der Bundesrat sich

deutlich für eine Ablehnung ausgesprochen hat. Der National-

rat ist zum selben Schluss gekommen und hat mit 126 zu 29

Stimmen beschlossen, dem Volk die Initiative ohne Gegen-

vorschlag zur Verwerfung zu empfehlen.

#ST# 88.060 Die Kommission unseres Rates ist zur gleichen Auffassung ge-

langt. Sie beantragt Ihnen einhellig mit 8 Stimmen, bei einer

Begrenzung des Strassenbaus. Enthaltung, Ablehnung der Volksinitiative ohne Gegenvor-

Volksinitiative schlag. Sie teilt die in der Botschaft und auch in der nationalrät-

Stabilisation du réseau routier. lichen Debatte zum Ausdruck gekommenen Ueberlegungen

und Argumentationen, die zur Ablehnung der Volksinitiative

Initiative populaire führen müssen, weitgehend. Mit ihrer Annahme würden in er-

Botschaft und Beschlussentwurf vom 31. August 1989 (BBIIII, 745) ster Linie Gemeindestrassen betroffen. Sie schmäler zu ma-

Message et projet d'arrêté du 31 août 1989 (FF III, 708) chen und die Fläche wieder anzupflanzen wäre wohl in den

Beschluss des Nationalstes vom 28. September 1989 meisten Fällen gar nicht möglich und sicher nicht sinnvoll.

Décision du Conseil national du 28 septembre 1989 Auch der Bau von neuen Wohnsiedlungen sowie Industrie-

und Gewerbeüberbauungen würden weitgehend verunmög-

licht. Eine derart restriktive und prohibitive Politik würde auch

den Zielsetzungen der Raumplanung zuwiderlaufen.

Da, wie gesagt, vor allem Kantons- und Gemeindestrassen be-

Hunziker, Berichterstatter: Die Volksinitiative «Stopp dem Be- troffen wären, wären starke Eingriffe in die Kompetenzen die-

ton - für eine Begrenzung des Strassenbaus!» stammt von ei- ser Gemeinwesen unvermeidlich. An der bestehenden Kom-

nem Ad-hoc-Komitee, dem vor allem Vertreter der Grünen und petenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Strassen-

der Poch angehören. Sie ist am 25. Februar 1986 mit 111 277 bau, die sich bewährt hat, sollte nicht ohne Not gerüttelt wer-

gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie verlangt eine den. Es geht hier auch um einen Bereich, bei dem der Bürger

Ergänzung der Bundesverfassung durch einen Artikel 36qua- erfahrungsgemäss ein deutliches Interesse bekundet und die

ter, mit dem der Umfang des schweizerischen Strassennetzes Möglichkeit haben will, mitbestimmen zu können.

auf den Stand vom 30. April 1986 zurückgeführt werden soll. Wenn wir diese Initiative ablehnen, dann nicht, um einem un-

Es wird im weiteren gefordert, dass Strassen, die seither er- gestümen Strassenbau Tür und Tor zu öffnen, sondern um

weitert oder gebaut worden sind, in der Weise kompensiert notwendige Erschliessungen, insbesondere auch für Rand-

werden, dass in der gleichen Region eine entsprechende gebiete, zu ermöglichen. Zu denken ist etwa an die Zubringer-

Strassenfläche anderen Zwecken zugeführt wird. Ausnahmen und Abholfunktion zum und vom öffentlichen Verkehr. Neben

sind lediglich vorgesehen für dünn besiedelte Gebiete oder der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes

dort, wo wegen Aufgabe eines Strassenprojektes Anpassun- sollen auch dort, wo es die Umstände erfordern und wo es die

gen vorgenommen werden müssen. Schliesslich wird noch Sicherheit gebietet, Kantons- und Gemeindestrassen aus-

vorgesehen, dass Normen von Kantonen und Gemeinden gebaut oder neu erstellt werden können. Das wäre bei einer

über die Mitwirkung der Stimmberechtigten bei Entscheidun- Annahme der Initiative weitgehend ausgeschlossen.

gen über den Strassenbau vorbehalten werden. In der nationalrätlichen Debatte ist auch darauf hingewiesen

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, diese worden, dass die für das Strassennetz beanspruchte Gesamt-

Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Insbeson- fläche in unserem Land 665 000 km2 und diejenige für das

dere begründet er seine Haltung damit, dass Vorkehren ver- Schienennetz 135 000 km2 ausmacht. Beim Strassennetz sind

langt werden, die praktisch kaum durchführbar wären und das 1,6 Prozent der gesamten Fläche unseres Landes. Auf die-

wenn schon dann in mehrfacher Hinsicht äusserst problema- sem vorhandenen Strassennetz werden, auf den Flächen-

Réseau des routes nationales. Initiatives populaires 668 29 novembre 1989

bedarf umgerechnet, wesentlich mehr Personenkilometer Titre et préambule, art. 1,2

bzw. Tonnenkilometer bewältigt als auf der Schiene. Mit die- Proposition de la commission

sem Hinweis soll nicht etwa die Förderung des öffentlichen Adhérera la décision du Conseil national

Verkehrs in Frage gestellt werden. Es geht lediglich darum,

zum Teil falsche oder bewusst überspitzte Aussagen ins rich- Angenommen -Adopté

tige Licht zu rücken.

Bezüglich der aus dem Verkehr resultierenden Umweltbela- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

stung ist festzuhalten, dass ihre Ursachen nicht im Strassen-

bau zu suchen sind, sondern in den Abgasen der Fahrzeug- Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen

motoren. Dem ist beizukommen mit technischen Vorkehren, (Einstimmigkeit)

beispielsweise mit Katalysatoren.

Was schliesslich die Verkehrssicherheit anbelangt, darf sicher An den Nationalrat-Au Conseil national

festgehalten werden, dass die Rückführung des schweizeri-

schen Strassennetzes auf den Stand vom 30. April 1986 nicht

etwa eine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung mit

sich bringen müsste.

Wie unrealistisch die Vorstellungen der Initianten sind, ergibt

sich aus der in der Begründung gegebenen Umschreibung

des sogenannten staatspolitischen Zieles. Es wird dort erklärt, #ST# 89.009

die Zahl der zugelassenen Motorfahrzeuge müsse etwa auf

den Stand von 1960 reduziert werden. Das würde also heis- Nationalstrassennetz.

sen, dass die bis Ende 1988 in der Schweiz zugelassenen 3,2 Volksinitiativen

Millionen Motorfahrzeuge auf 530 000 reduziert werden müss- Réseau des routes nationales.

ten, also auf beinahe einen Fünftel. Ein solches Ziel ist nicht Initiatives populaires

nur unerreichbar, es ist auch unsinnig.

In der Kommission ist auch die Verfassungsmässigkeit der In- Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Januar 1989 (BBI l, 641)

itiative erörtert worden. Da es sich um eine Verfassungsinitia- Message et projet d'arrêté du 25 janvier 1989 (FF 1,617)

tive handelt, stellt sich nach ihrer Auffassung diese Frage gar Beschluss des Nationalrates vom 28. September 1989

nicht. Décision du Conseil national du 28 septembre 1989

Unsere Kommission ist bezüglich der angeführten Argumente

nicht überall einer Meinung, wohl aber in der politischen Ge-

samtwürdigung. Sie beantragt Ihnen einhellig, bei einer Ent-

haltung, Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag.

Anträge siehe Detailberatung

Bundesrat Ogi: Herr Ständerat Hunziker hat die Vorlage ein- Propositions voir discussion par articles

wandfrei erläutert. Ich möchte nur noch kurz etwas dazu sa-

gen. Präsident: Wir schlagen Ihnen vor, zunächst eine allgemeine

Die Initiative «Stopp dem Beton - für eine Begrenzung des Aussprache über alle Initiativen zu halten und hernach die In-

Strassenbaus!» ist einfach zu extrem, zu einseitig, zu radikal itiativen einzeln zu behandeln, wobei natürlich das Wort zu je-

und steht mit dem Rücken zur Zukunft. So geht es nicht. Sie der Initiative frei ist. -Sie sind damit einverstanden.

greift in subtile Planungen ein, sie braucht den Zweihänder,

wo ein feines Schnitzermesser richtig wäre. Der Bau von Lauber, Berichterstatter: Das Thema, das uns heute beschäf-

neuen Strassen nur bei Urbarisierung einer bestehenden tigt, ist keineswegs neu. 1986 haben wir eingehend über die

Strasse kann so nicht funktionieren und kann so auch nicht in Botschaft des Bundesrates betreffend die Ueberprüfung von

die Tat umgesetzt werden. Nationalstrassenstrecken beraten. Bereits damals wurde in

Die Initiative würde zu einem Verbot, zu einer Verhinderung unserem Rat mit deutlichem Mehr der Bau der N 1 zwischen

des Baus oder der Sanierung der Strassen führen. Das kön- Murten und Yverdon und der N 4 im Knonauer Amt beschlos-

nen wir nicht akzeptieren; welche Strassen sollten, um ein Bei- sen. Im Jahre 1985 hatte der Ständerat beschlossen, einer

spiel zu nehmen, aufgehoben werden, wenn im Simmental Standesinitiative betreffend Ueberprüfung der N 5 zwischen

z. B. nach der Streichung der N 6 von der Bevölkerung tat- Solothurn und Biel keine Folge zu geben.

sächlich eine Dorfumfahrung gefordert wird? Wir dürfen be- Die Standpunkte in diesen Fragen sind heute grossenteils die

rechtigte Sanierungen nicht auf diese Weise sabotieren. gleichen wie damals und dürfen als bekannt vorausgesetzt

Ein besonderer Pferdefuss dieser Initiative ist auch der Stich- werden. Auf die einstimmige Unterstützung der N 16, der

tag des 30. April 1986. Seither wurden - Herr Ständerat Hunzi- Transjurastrasse, durch unseren Rat im Jahre 1984 muss ich

ker hat es gesagt - viele sinnvolle, von den Regionen herbei- nicht mehr eingehen, weil die Initiative für einen autobahn-

gesehnte Strassen gebaut, die wir kaum mehr abreissen kön- freien Jura inzwischen zurückgezogen worden ist.

nen. Die Kommission hat am 8. November die Initiativen beraten.

Herr Ständerat Hunziker hat auch erwähnt, welche Strassen Auf eine Anhörung des Initiativkomitees wurde verzichtet,

betroffen wären - geplante oder im Bau stehende. Zusätzlich nachdem die nationalrätliche Kommission das schon getan

wären betroffen: die Umfahrung von Genf, die Durchfahrt von hatte. Auch Besichtigungen im Gelände waren nicht notwen-

Schaffhausen, die N 5 am Neuenburgersee und bei Ligerz so- dig, weil 1985 und 1986 solche vorgenommen worden waren

wie die vor einigen Wochen eröffnete N 9Vallorbe-Chavornay. und es heute ohnehin nicht um die Linienführung geht, son-

Wir brauchen Flexibilität, auch in Zukunft. Wir brauchen Frei- dern um die Frage «Lücke, ja oder nein?» Die Initiativen sind

raum für massgeschneiderte Lösungen. Wir brauchen kon- Ausdruck einer veränderten Einstellung gegenüber dem Auto,

struktive Ideen und keine Fesseln. dem Strassenbau, generell der Mobilität. Sie haben ihren Ur-

Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative ebenfalls abzulehnen. sprung in der Sorge um unsere Umwelt. Es wäre daher falsch,

den Initianten Missbrauch der demokratischen Rechte vorzu-

Eintreten ist obligatorisch werfen.

L'entrée en matière est acquise de plein droit Die Frage für uns ist, ob diese Initiativen für die Schonung der

Umwelt etwas bringen und welche Auswirkungen sie in ande-

Detailberatung - Discussion par articles ren Bereichen haben werden. Diese Bilanz sieht nicht gut aus.

Es wird kaum ein Automobilist auf eine Fahrt verzichten oder

Titel und Ingress, Art. 1,2 die Bahn benützen, wenn die zur Diskussion stehenden

Antrag der Kommission Strecken nicht gebaut werden. Die Lücken können leicht und

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates ohne allzu grosse Zeitverluste umfahren werden. Der Verkehr

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Begrenzung des Strassenbaus. Volksinitiative

Stabilisation du réseau routier. Initiative populaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.060

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.11.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 667-668

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Ref. No 20 018 219

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