Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-023 KI-generiert

State Alcohol Administration Budget Approval

Geschäftsnummer VPB 88-023
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a budget for the state alcohol administration for 1988/1989, which projected revenues of 400.5 million francs and expenses of 149.1 million francs, resulting in a net profit of 251.4 million francs. The court noted that budgeting for the alcohol administration is subject to economic conditions, harvest forecasts, and market circumstances for spirits and fruit juice concentrates. The court also discussed a provision in a new agreement with an OECD country regarding information exchange, stating that Switzerland would only accept clauses limited to applying the agreement, not for enforcing internal laws. The court unanimously recommended approving the federal decision for the budget.

Legislator-Regeste

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State Alcohol Administration Budget Approval: Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 9. Mai den Voran- Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. April 1988 schlag durchberaten und für gut befunden. Sie beantragt Message et projet d'arrêté du 13 avril 1988 Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss zu genehmigen.

Schlagwörter

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Informationsaustausch Getränkesteuer Staatsrechnung Alkoholmonopol Wirtschaftsbedingungen Kontrolle der staatlichen Beihilfen
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Volltext

Régie des alcools. Budget 1988/1989 214 9 juin 1988 nen Gebrauch machen, hat die Schweiz ein subsidiäres Zu den Ernteprognosen: Bereits 1986 hat die Kartoffelernte Besteuerungsrecht. den Durchschnitt früherer Jahre nicht erreicht. 1987 wurde

Das Abkommen enthält - das ein letzter Hinweis - im übrieine noch kleinere Ernte eingebracht. Die Verwertungsko-

gen eine sogenannte kleine Informationsklausel, wie sie sich sten 1987/88 werden somit geringer sein als budgetiert.

in sämtlichen neueren Abkommen mit OECD-Staaten findet. Die Anbaufläche betrug 1987 19 300 Hektaren. Im Interesse Diese Klausel weicht vom OECD-Musterabkommen ab, das der Landesvorsorge sollte diese nicht weiter reduziert wer-

zwei Arten der Informationen vorsieht: einerseits Informatioden. Eine leichte Vergrösserung wäre wünschbar, insbeson-

nen, die für die Anwendung der Abkommen benötigt werdere für Speisekartoffeln. Die vom Bundesrat beschlossene

den, andererseits Informationen, die der Durchsetzung des Preiserhöhung für die kommende Ernte sollte hier stimulie-

internen Rechts dienen - die sogenannte weite Klausel. rend wirken. Die Ernteaussichten sind allerdings etwas unsi- Dagegen hat sich unser Land immer gewehrt. Die Schweiz cher. Wie wird sich das Wetter auswirken, wann ist mit einer hat immer nur Klauseln akzeptiert, die sich allein auf die erhöhten Anbaufläche zu rechnen? Anwendung des Abkommens bezogen haben. Das ist nun Zur Obstverwertung: Bei normalem Wetter kann aufgrund auch in diesem Abkommen der Fall. Informationen dürfen von Erfahrungen nach der kleinen Ernte 1987 beim Kernobst mithin nur ausgetauscht werden, sofern sie notwendig sind 1988 mit einem überdurchschnittlichen Ertrag gerechnet für die richtige Anwendung des Abkommens. werden. Es wird voraussichtlich wesentlich mehr Mostobst Was die finanziellen Auswirkungen anbetrifft: Die Einnahaus dem Hochstandobstbau geben als 1987.

menverluste dürften mit einer Ausnahme nicht grösser sein Bei den Tafeläpfeln muss erneut mit Ueberschüssen gerech-

als bis anhin. Ich verweise auf Seite 6 der Botschaft. net werden, die in den Mostereien verwertet werden müs-

In Würdigung der dargelegten Voraussetzungen empfiehlt sen. Die Anbaufläche hat sich nicht zurückgebildet, und die

Ihnen Ihre einstimmige Kommission Eintreten auf den Bun- Produktivität nimmt auch in diesem Bereich der Landwirtdesbeschluss und dessen Gutheissung. schaft zu. Die Alkoholverwaltung wird den Tafeläpfelabsatz durch gezielte Werbung fördern. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Beim Steinobst liegt eine mittlere Ernte in Aussicht. Die Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière brennlose Verwertung der Kirschen und Zwetschgen soll gefördert werden. Detailberatung - Discussion par articles Die Alkoholverwaltung ist verpflichtet, die Versorgung von Industrie und Gewerbe mit Sprit sicherzustellen. Sie kauft zu Titel und Ingress, Art. 1 und 2 diesem Zwecke Alkohol im Inund Ausland und lagert ihn in Titre et préambule, art. 1 et 2 ihren vier Alkohollagern: Die Kosten für den eingeführten Sprit sind vornehmlich von den Erdölpreisen, dem Angebot Angenommen - Adopté an Agrarrohstoffen auf dem Weltmarkt und dem Dollarkurs abhängig. Es sind 23 Millionen Franken für Spritkäufe vor- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble gesehen.

Noch kurz zu den Investitionen: Die Alkoholverwaltung ist Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen im Berner Länggassquartier in verschiedenen Gebäuden (Einstimmigkeit) untergebracht. Geplant sind Sanierungen der bestehenden Häuser; und ein Erweiterungsbau soll zusätzlich die Raum- An den Nationalrat - Au Conseil national probleme lösen. Eine Baubotschaft mit einem Objektkredit von 22,8 Millionen Franken wurde bereits vorgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass bereits im ersten Halbjahr 1989 mit den Arbeiten begonnen werden kann. Deshalb sind im Budget bereits 2 Millionen vorgesehen. #ST# 88.023 Die 1985 beschlossene Sanierung des Lagers Delsberg verursacht im Budgetjahr 1988/89 Kosten von 8 Millionen Franken. Alkoholverwaltung. Voranschlag 1988/1989 Bei den Betriebsausgaben schlagen insbesondere die EDV- Régie des alcools. Budget 1988/1989 Anlagen mit 800 000 Franken zu Buche.

Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 9. Mai den Voran- Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. April 1988 schlag durchberaten und für gut befunden. Sie beantragt Message et projet d'arrêté du 13 avril 1988 Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss zu genehmigen.

Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit

Antrag der Kommission Detailberatung - Discussion par articles Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titel und Ingress, Art. 1 bis 3 Proposition de la commission Titre et préambule, art. 1 à 3 Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen - Adopté Piller, Berichterstatter: Die Alkoholverwaltung rechnet im Geschäftsjahr 1988/89 mit einem Ertrag von 400,5 Millionen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Franken und einem Aufwand von 149,1 Millionen Franken. Somit resultiert im Voranschlag in der Betriebsrechnung ein Für Annahme des Beschlussentwurfes 30 Stimmen Reinertrag von 251,4 Millionen Franken. (Einstimmigkeit) Im Voranschlag der Investitionsrechnung sind für bauliche Anlagen, Betriebseinrichtungen und Transportbehälter Auf- An den Nationalrat - Au Conseil national wendungen von 11,2 Millionen Franken vorgesehen. Die Budgetierung bei der Alkoholverwaltung ist nicht ganz risikolos. Es muss sowohl auf die allgemeine Konjunkturlage und deren voraussichtliche Entwicklung als auch auf Ernteprognosen abgestellt werden. Ebenfalls spielen die Marktverhältnisse beim Branntwein und beim Obstsaftkonzentrat eine nicht unbedeutende Rolle. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Alkoholverwaltung. Voranschlag 1988/1989

Régie des alcools. Budget 1988/1989

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 88.023 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 09.06.1988 - 08:00 Date Data

Seite 214-214 Page Pagina

Ref. No 20 016 569

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