Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 88-011 KI-generiert

Radiation Protection Law: Justification, Optimization, and Emergency Preparedness

Geschäftsnummer VPB 88-011
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed a proposed radiation protection law, focusing on the regulation of ionizing radiation to protect people and the environment. The law aimed to implement principles of justification, optimization (ALARA), and dose limits, with a particular emphasis on enhancing public protection during increased radioactivity events, informed by lessons from the Chernobyl disaster. Key innovations included revised statute of limitations for liability and insurance related to radiation damage and updated provisions for emergency preparedness and response coordination. The court debated and refined specific articles concerning acceptable radiation doses, responsibilities for accident management, and the application of the "polluter pays" principle, ultimately seeking to balance public safety with the practicalities of scientific advancement and international cooperation in radiation protection.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 22 Absatz, Art. 68 Absatz, Art. 9 Absatz, Art. 14 Absatz; Radiation Protection Law: Justification, Optimization, and Emergency Preparedness: The law aimed to implement principles of justification, optimization (ALARA), and dose limits, with a particular emphasis on enhancing public protection during increased radioactivity events, informed by lessons from the Chernobyl disaster. Key innovations included revised statute of limitations for liability and insurance related to radiation damage and updated provisions for emergency preparedness and response coordination. The court debated and refined specific articles concerning acceptable radiation doses, responsibilities for accident management, and the application of the "polluter pays" principle, ultimately seeking to balance public safety with the practicalities of scientific advancement and international cooperation in radiation protection.

Schlagwörter

KI-generiert
Strahlenschutz verfassungsmässiger Grundsatz Haftungsbegründung Schutzmacht öffentliche Sicherheit völkerrechtliche Verantwortlichkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 68 GRN
Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art.
Art. 68 RCN
68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN
Art. 22 Absatz
Er strebt damit einen Schutz der Gesundheit an, der demjeni- Art. 22,23: unverändert
Art. 68 Absatz
Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art.
Art. 9 Absatz
Art. 9: ist Gegenstand eines Minderheitsantrags und wird in
Art. 14 Absatz
Art. 14: ist Gegenstand eines Minderheitsantrags und wird in verpflichten:
Art. 17 Absatz
kommission an (S. 17), auch wenn er viel knapper formuliert Titel und Ingress, Art.
Art. 23 Absatz
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 19 Abs. 2 Bst. b

This provision was adopted to regulate the obligation of individuals and companies to perform tasks essential for the protection of the population.

Art. 19 Abs. 2 Bst. c

This provision concerns the cost allocation for emergency measures, specifically attributing them to nuclear power plant operators.

Art. 9

This article was amended to specify that dose limits should be determined based on expected health and genetic damage, not solely on scientific knowledge.

Art. 17 Abs. 1

The court upheld the federal council's authority to set tolerance values for radioactive nuclides in food.

Art. 17 Abs. 3

The court confirmed the federal council's power to set event-related limits for radioactive nuclides in food in cases of increased radioactivity.

Art. 18 Abs. 2

This provision was retained to empower the federal council to order necessary immediate measures and oversee their implementation.

Art. 42 Bst. f bis

This amendment specifically adds the act of carrying out activities with ionizing radiation without the required expertise to the list of offenses.

Art. 102 Abs. 10 BV

This constitutional provision was referenced as the basis for the federal council's emergency powers, implying the necessity of Article 19.

Art. 4

The court confirmed Article 4, which establishes the polluter-pays principle, allowing for similar application of cost imputation and enforcement regulations as in the nuclear energy liability ordinance.

Art. 36bis Abs. 1

This provision establishes strict liability for damages caused by activities involving ionizing radiation, unless the operator proves all due care was taken.

Art. 36bis Abs. 2

This provision stipulates joint and several liability for multiple parties responsible for damages caused by ionizing radiation.

Art. 36bis Abs. 3

This provision reserves the application of the nuclear energy liability law for nuclear damages caused by nuclear facilities or the transport of nuclear material.

Art. 6

This article specifies the requirement for technical expertise in activities involving ionizing radiation.

Art. 14 Abs. 1

The court adopted provisions requiring prior information for diagnostic radiological procedures.

Art. 14 Abs. 2

The court adopted provisions requiring explicit patient consent for therapeutic radiological procedures.

Art. 11 Abs. 3

This amendment mandates that individuals be informed of the results of radiation exposure monitoring.

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Volltext

Loi sur la radioprotection 1532 N 25 septembre 1990

#ST# Siebente Sitzung - Septième séance Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig und ohne Enthal-

Dienstag, 25. September 1990, Vormittag tungen, bei allen Differenzen den Beschlüssen des Ständera-

Mardi 25 septembre 1990, matin tes zuzustimmen.

08.00 h Proposition de la commission

La commission vous propose, à l'unanimité et sans absten-

Vorsitz-Présidence: M. Bremi tions, d'approuver les décisions du Conseil des Etats pourtou-

tes les divergences.

Angenommen - Adopté

86.069 #ST# 88.011

Subventionsgesetz Strahlenschutzgesetz

Loi sur les subventions Loi sur la radioprotection

Siehe Jahrgang 1989, Seite 433 - Voir année 1989, page 433 Botschaft und Beschlussentwurf vom 17. Februar 1988 (BBIII, 181)

Message et projet d'arrêté du 17 février 1988 (FF II, 189)

Beschluss des Ständerates vom 8. Februar 1990

Décision du Conseil des Etats du 8 février 1990 Beschluss des Ständerates vom 20. September 1988

Décision du Conseil des Etats du 20 septembre 1988

Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN

Neuer Antrag des Bundesrates vom 21. Juni 1990

Nouvelle proposition du Conseil fédéral du 21 juin 1990

Kategorie l, Art. 68 GRN - Catégorie I, art. 68 RCN

Differenzen - Divergences

Herr Feigenwinter unterbreitet im Namen der Kommission

den folgenden schriftlichen Bericht: Herr Ruffy unterbreitet im Namen der Kommission den folgen-

den schriftlichen Bericht:

Wir unterbreiten Ihnen hiermit gemäss Artikel 22 Absatz 2 und

Artikel 68 Absatz 2 des Geschäftsreglementes den Bericht Einleitung

über die Differenzbereinigung der vorprüfenden Kommission Dieser Gesetzentwurf, der noch vor dem Inkrafttreten unseres

zur Kurzdebatte (Kategorie IV) im Nationalrat. neuen Ratsreglementes ausgearbeitet wurde, wird von einem

1. Nach den Verhandlungen im Ständerat vom 8. Februar schriftlichen Bericht begleitet, damit die Behandlung in den

1990 verblieben der Kommission elf Differenzen, wovon sie bei Räten auf die wesentlichen und noch umstrittenen Punkte

zehn diskussionslos dem Ständerat zustimmte. Es sind die Ar- konzentriert werden kann. Gemäss neuem Reglement wird

tikel 2 Absatz 3, Artikel 6 Buchstabe b, Artikel 7 Buchstabe f, dieses Geschäft der Kategorie l zugeordnet. Diese Zuordnung

Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d, Artikel 14 Absatz 2, Artikel 16 schliesst nach unserer Auffasung einen schriftlichen Bericht

Absatz 2, Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 23 Absatz 1, nicht aus.

2, Artikel 24, Artikel 33 Absatz 2. Der Bericht enthält folgende Kapitel :

Lediglich bei Artikel 28 Absatz 2bis entspann sich eine kurze I. Das Gesetz: Inhaltliche Uebersicht, wichtigste Merkmale

Debatte um die Anwendung des Verzichts auf Rückforderun- II. Zusätzliche Informationen und Stellungnahme der Kommis-

gen in Härtefällen. Es seien damit Private gemeint, die vom sion

Bund direkte Subventionen erhalten hätten und diese nicht zu- III. Revidierte Artikel: Anmerkungen

rückzahlen könnten. Kein Härtefall trete ein, wenn ein Kanton IV. Postulat der Kommission

betroffen sei. Die Kommission folgte anschliessend auch bei Der Entwurf zum Strahlenschutzgesetz betrifft einen heiklen

diesem Artikel einstimmig dem Ständerat. Bereich: die Verminderung der übrigens zum Teil noch wenig

bekannten Risiken, welche die Kerntechnologie mit sich

M. Feigenwinter présente au nom de la commission le rap- bringt. Es erstaunt daher nicht, dass die Diskussion von den

port écrit suivant: vorgesehenen zwei auf vier Sitzungen ausgedehnt werden

musste. Die Beratungen einschliesslich der Anhörung von Ex-

Nous vous soumettons, conformément aux articles 22, 2e ali- perten haben 24 Stunden beansprucht (Kommission des

néa et 68, 2e alinéa du règlement du Conseil national, le rap- Ständerates: 7 1/2 Stunden). 13 der 45 in der Kommission be-

port de la commission portant sur la procédure d'élimination handelten Aenderungsanträge (das Gesetz umfasst 49 Arti-

des divergences. Ce rapport devra faire l'objet d'un bref débat kel) wurden angenommen und in Kapitel III kommentiert. Fünf

(catégorie IV) au Conseil national. Minderheitsanträge (davon einer zweifach) werden in Detail-

1. A la suite des délibérations qui ont eu lieu au Conseil des beratungen behandelt.

Etats le 8 février 1990, il restait onze divergences. La commis- Nicht im Rahmen dieses Gesetzes, aber im Bestreben, unsere

sion s'est ralliée sans discussion aux décisions du Conseil des Kenntnisse über das Verhältnis Radioaktivitätsgrad/Krebshäu-

Etats sur les dix points suivants: article 2 3e alinéa, article 6 let- figkeit ständig auszuweiten, beantragt Ihnen die Kommission

tre b, article 7 lettre f, article 9 2e alinéa lettre d, article 14 2e ein Postulat.

alinéa, article 16 2e alinéa, article 17 2e alinéa lettre a, arti- Es ist nicht üblich, dass der Nationalratspräsident Berichter-

cle 231 er et 2e alinéas, article 24, article 33 2e alinéa. statter der Kommission ist. Dies ist Ihrer Kommission nicht ent-

Seul l'article 28, alinéa 2bis a fait l'objet d'un court débat sur gangen; da dies aber nicht zum ersten Mal geschieht, hat sie

l'application de l'aide financière en cas de rigueurs excessi- es gewagt, dieses Risiko einzugehen.

ves. Il s'agirait là de particuliers qui ont obtenu des subven- Unser Dank gebührt Herrn Dr. Roos, dem ehemaligen Direk-

tions directes de la Confédération et ne sont pas en mesure de tor des Bundesamtes für Gesundheitswesens und seinen Mit-

les rembourser, en revanche, les cantons ne pourraient se pré- arbeitern, besonders Herrn Michaud, Chef der Abteilung

valoir de cas de rigueur. La commission s'est ensuite ralliée à Strahlenschutz und Herrn Monnier, wissenschaftlicher Ad-

l'unanimité à la décision du Conseil des Etats. junkt.

25. September 1990 N 1533 Strahlenschutzgesetz

/. Das Gesefe; Wichtigste Merkmale denersatzansprüche. Dies gilt besonders für Schäden infolge

1. Geschichtlicher Abriss und Rechtsgrundlage Bestrahlung durch Röntgengeräte und andere Anlagen und

Ursprünglich war vorgesehen, den Entwurf zum Kernenergie- Apparaturen, die ionisierende Strahlen aussenden können.

nutzungsgesetz und jenen zum Strahlenschutzgesetz gleich- Hierzu gezählt werden beispielsweise Schäden, die durch Ra-

zeitig vorzulegen. Anfänglich wurden die Vorbereitungsarbei- dioisotope verursacht werden, die ausserhalb einer Kernan-

ten noch parallel geführt, danach aber hat sich die Ausarbei- lage für industrielle, gewerbliche, landwirtschaftliche, medizi-

tung des Gesetzentwurfes für die Kernenergienutzung verzö- nische, oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, so-

gert, so dass heute erst einer der beiden Entwürfe vorliegt. wie allgemein Schäden durch Kernmaterialien mit geringer

Ausserdem hat es der Bundesrat als sinnvoller erachtet, mit Strahlenwirkung.

seinem Vorentwurf abzuwarten, bis die Abstimmungsergeb- Das Obligationenrecht sieht für derartige Schäden eine rela-

nisse der Atominitiativen vorliegen. Indessen spricht nichts da- tive Verjährungsfrist von einem Jahr und eine absolute Verjäh-

gegen, den uns unterbreiteten Entwurf gemäss den vom Bun- rungsfrist von zehn Jahren vor. Da diese Verjährungsfristen im

desrat beschlossenen Prioritäten voranzutreiben. Bereich des Strahlenschutzes zu kurz sind, wurden sie auf 3

Der Schutz vor ionisierenden Strahlen (Strahlenschutz) ist auf bzw. 30 Jahre verlängert.

Gesetzesstufe gegenwärtig noch etwas rudimentär geregelt, 4. Masseinheiten, Normen und Information der Bevölkerung

nämlich nur gerade in zwei Artikeln des Atomgesetzes von Es ist immer schwierig, die Bevölkerung bei Unfällen oder in

1959 und in zahlreichen Bestimmungen auf Verordnungs- Krisensituationen richtig zu informieren. Dies gilt hauptsäch-

ebene. lich für den Nuklearbereich allgemein und insbesondere,

Das Strahlenschutzgesetz, ein Ausführungserlass zu wenn es um die Radioaktivität geht. Deshalb sind alle unnöti-

Artikel 24quinquies Absatz 2 der Bundesverfassung, erlaubt gen Quellen von Missverständnissen, die die Informationsauf-

erstmals, die Materie Strahlenschutz umfassend auf Gesetzes- gabe erschweren und in der Bevölkerung Verwirrung bringen,

stufe zu regeln. raschmöglichst zu beseitigen: zum Beispiel uneinheitliche

2. Hauptzweck Masseinheiten.

Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, das im Bereich des Strah- Durch die Einführung von Begriffen wie «zumutbare Strahlen-

lenschutzes Richtlinien erlässt. Damit das Gesetz dem jeweili- dosen» oder «Dosisgrenzwerte» verweist das Gesetz auf

gen Stand von Wissenschaft und Technik rasch angepasst Masseinheiten und Normen, die in künftigen Debatten und Ak-

werden kann, erlässt der Bundesrat die entsprechenden Aus- tionen mehr Klarheit erfordern. Dies wird mit dem Glossarium

führungsbestimmungen. im Anhang der Botschaft des Bundesrates bestätigt. Ausser-

Das Gesetz hat zum Zweck, Mensch und Umwelt vor Gefähr- dem ist die Aufgabe der Eidgenössischen Kommission zur

dungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Als Grund- Ueberwachung der Radioaktivität (Kür) klar umschrieben:

lage dienen drei Prinzipien: Rechtfertigung, Optimierung, Do- «Die Kür hat weiterhin in umfassenden Jahresberichten an

sisgrenzwerte (Art. 7 bis 9). Gemäss dem ersten Prinzip muss den Bundesrat auf transparente Weise Behörden und Bevöl-

jede Strahlenexposition durch einen Nutzen gerechtfertigt kerung über die durchgeführten Messungen zu informieren.»

sein. Das Optimierungsprinzip - auch Alara-Prinzip genannt - (29. Bericht der Eidgenössischen Kommision zur Ueberwa-

verlangt, dass die Strahlenexposition so niedrig zu halten ist, chung der Radioaktivität an den Bundesrat für die Jahre 1985

wie dies vernünftigerweise erreicht werden kann (As Low As und 1986; Kurzfassung, Seite 53).

ReasonablyAchievable). Das dritte Prinzip schliesslich fordert Im gleichen Bericht weist die Kür darauf hin, dass die aus na-

genau festgelegte und für die einzelne Person gültige Dosis- türlicher Radioaktivität (kosmische Strahlung, Erdstrahlung)

grenzwerte. Die Grenzen der Strahlenexposition sollen nicht stammende mittlere Strahlendosis der Schweizer Bevölke-

im Gesetz, sondern in der Verordnung festgelegt werden, da- rung rund 1,35 mSv pro Jahr beträgt; die mittlere jährliche

mit sie jeweils rasch dem neuesten Stand des Fachwissens Strahlenexponierung durch Radonanreicherungen im Haus-

angepasst werden können. innern beträgt 2,2 mSv. Zum Vergleich: Die durch den Reak-

Das Gesetz regelt auch den wichtigen Bereich des Schutzes torunfall in Tschernobyl verursachte zusätzliche Strahlenbela-

der Bevölkerung bei erhöhter Radioaktivität. Bei der Ausarbei- stung betrug im ersten Jahr durchschnittlich 0,2 mSv. Die

tung dieser Vorschriften wurden die aus dem Reaktorunfall durch kleine Strahlenquellen verursachte jährliche Strahlen-

von Tschernobyl gezogenen Lehren berücksichtigt. So ist dosis beträgt 0,1 mSv bei Kernkraftwerken und Forschungsin-

zum Beispiel die Meldepflicht gegenüber Bevölkerung und stituten, 0,2 mSv bei Industriebetrieben und 0,1 mSv bei Spitä-

Kantonen ausdrücklich im Gesetz erwähnt. lern.

Hier muss darauf hingewiesen werden, dass die Bestimmun- In diesem Zusammenhang ist auch das Radonprogramm

gen des Strahlenschutzgesetzes nicht auf Tätigkeiten an- Schweiz (Rapros) zu erwähnen, das der Bundesrat aufgrund

wendbar sind, für die nach dem Atomgesetz eine Bewilligung der Bedeutung, die der Radonstrahlung zukommt, im Jahre

nötig ist. Von dieser gesetzestechnischen Trennung ausge- 1986 angenommen hat. Indiesem Programm wird untersucht:

nommen sind die Grundsatzbestimmungen, die für alle radio- -wie es zu erhöhten Radonanreicherungen in Gebäuden

aktiven Abfälle gelten, auch für diejenigen aus der Kernener- kommt;

gienutzung. - wie die Methoden zur Sanierung bestehender Gebäude ver-

3. Wichtige Neuerungen bessert werden können;

Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der geltenden -welche bautechnischen Massnahmen bei Neubauten zu

Rechtsordnung sind: der Schutz der Bevölkerung bei erhöhter treffen sind.

Radioaktivität und die Neuregelung der Verjährungsfristen bei 5. Ueberblick über die Beratungen und Eintreten

Haftpflicht und Versicherung. Die Materie des Strahlenschutzgesetzes stellt zweifellos das

a. Schutz der Bevölkerung bei erhöhter Radioaktivität Problem des Verhältnisses zwischen Fachkenntnissen und

In diesem Gesetzentwurf werden zum ersten Mal die Mass- politischen Massnahmen und insbesondere der Anpassung

nahmen aufgeführt, die der Bundesrat im Falle einer Gefähr- dieser Massnahmen an den jeweils neuesten Stand dieser

dung durch erhöhte Radioaktivität anordnen kann. Ebenfalls Kenntnisse. Um bei dieser Politik ein Höchstmass an Flexibili-

neu ist, dass die Vorbereitung und Durchführung dieser Mass- tät sicherzustellen, will der Bundesrat die Grenzwerte nicht im

nahmen in der Regel Sache der Kantone ist, sowie die Rege- Gesetz, sondern auf dem Verordnungsweg festlegen. Die

lung, dass für den Fall von Beschlussunfähigkeit von Bundes- Mehrheit der Kommissionsmitglieder sprach sich dafür aus,

rat und Einsatzorganisation Kompetenzen delegiert werden den -zwar nicht immer einheitlichen - Meinungen der Wissen-

können. Eine weitere Neuigkeit ist die Gesetzesbestimmung, schafter und dem Bundesrat zu vertrauen; dies allerdings nur

wonach der Bundesrat die in ausserordentlichen Lagen zu- unter der Voraussetzung, dass sie sich in einigen Punkten Ge-

mutbaren Strahlendosen festlegen oder bestimmte Personen wissheit verschaffen kann und auf ihre Fragen klare Antworten

zu Dienstleistungen verpflichten kann. erhält.

b. Haftpflicht und Versicherung So hat sie zusätzliche Informationen verlangt über die Wirkung

Für Strahlenschäden, die nicht unter das Kernenergiehaft- niedriger Strahlendosen, die Ausfuhr von Tritium, die Radioak-

pflichtgesetz fallen, gelten die obligationenrechtlichen Scha- tivität in Lebensmitteln, die Koordination der Einsatzorgane

Loi sur la radioprotection 1534 N 25 septembre 1990

bei ausserordentlichen Lagen, die internationale Abstimmung jedoch meist vom anwendenden Arzt selber vorgenommen.

der Gesetze und Massnahmen, die Anerkennung von Exper- Wichtiger noch als die Apparatekontrolle ist für Professor Ni-

ten, die Kausalhaftung bei der Haftpflicht. decker die radiologische Ausbildung aller Aerztinnen und

Auf die meisten Fragen haben wir von den betreffenden Stel- Aerzte, die mit X-Strahlen arbeiten. Heute ist eine solche Aus-

len ausführliche Antworten erhalten. Um uns ein Bild über die bildung, wenn sie überhaupt existiert, noch sehr rudimentär.

Meinung der Fachleute zu verschaffen, Hessen wir uns durch 4. Strahlendosis des beruflich strahlenexponierten Personals

die Herren Dr. A. Nidecker und W. Burkart, Naturforscher, von Kernanlagen

über Dosisgrenzwerte und die Wirkung niedriger Strahlendo- Die Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen (HSK)

sen unterrichten. Herr Marthaler, der damalige Generalsekre- veröffentlicht jedes Jahr einen Bericht über die «Strahlenbela-

tär des Departementes des Innern, orientierte über die nach stung des beruflich strahlenexponierten Personals im Kontroll-

Tschernobyl getroffenen Massnahmen und die Einsatzorgani- bereich der HSK für das Kalenderjahr XY und retrospektive».

sation. Für das in Kernkraftwerken beruflich strahlenexponierte Per-

Auch ist es den Mitgliedern Ihrer Kommission nicht entgan- sonal werden im erwähnten Bericht folgende Werte angege-

gen, dass das Alara-Prinzip eine moralische Frage aufwirft; ben:

wegen der weitverbreiteten Anwendung ionisierender Strah- Eigenpersonal: 1158,1115

len (auch in der Medizin) haben sie diesem Prinzip aber Fremdpersonal: 2566,2725

schliesslich zugestimmt. Kollektivdosis des Eigenpersonals (man-Sv): 5.36,4.94

Aufgrund dieser Beratungen kam Ihre Kommission zum Kollektivdosis des Fremdpersonals (man-Sv): 8.19,7.57

Schluss, dass dieses Gesetz nicht nur nützlich, sondern uner- Dosismittelwert beim Eigenpersonal (man-Sv): 4.63,4.43

lässlich ist, und hat deshalb einstimmig Eintreten beschlos- Dosismittelwert beim Fremdpersonal (man-Sv): 3.19,2.78

sen. Höchste Einzeldosis beim Eigenpers. (man-Sv): 37.10,35.43

Höchste Einzeldosis beim Fremdpers. (man-Sv): 40.15,37.80

//. Zusätzliche Informationen und Stellungnahme der Kommis- Der Bericht für das Jahr 1987 ist unter den Beilagen zu finden.

sion In ihm sind für 1987 und rückblickend aufgeführt: die Anzahl

1. Erläuterungen zur Interpretation von Artikel 4 der beruflich strahlenexponierten Personen in Kernkraftwer-

Das in Artikel 4 umrissene Verursacherprinzip hat in der Kom- ken (Eigen- und Fremdpersonal), die Kollektivdosis, der Do-

mission zu einer Grundsatzdiskussion geführt. Was bedeutet sismittelwert und die höchste Einzeldosis.

im vorliegenden Fall das Verursacherprinzip konkret? So lau- 5. Die Suva kann Arbeitnehmer befristet oder dauernd von der

tete die Frage, die Herr Fäh den Vertretern der Verwaltung weiteren Ausübung der bisherigen Tätigkeit ausschliessen,

stellte. wenn eine Gefährdung vorliegt (Art. 78 der Verordnung über

In ihrer Antwort bezogen sich die Vertreter der Verwaltung auf die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).

die Verordnung vom 28. November 1983 über den Notfall- Eine gesundheitliche Gefährdung besteht beispielsweise

schutz in der Umgebung von Kernanlagen, besonders auf Arti- dann, wenn Blutproben pathologische Resultate zeigen oder

kel 27 Absätze 1 und 2. Diese Bestimmungen würden sich wenn nachweisbare Schädigungen irgendwelcher Art auftre-

analog anwenden lassen; der einzige Unterschied besteht ten, die auf die Strahlenexposition zurückgehen, und die fragli-

darin, dass Unfälle, die sich im Geltungsbereich des vorliegen- che Tätigkeit im Umgang mit radioaktiven Strahlen eine deut-

den Gesetzes ereignen, nicht die Schwere von Unfällen in liche Verschlechterung des Gesundheitszustandes befürch-

Kernkraftwerken haben. In manchen Fällen drängen sich vor- ten lässt.

beugende Massnahmen gar nicht auf. Die Suva führte 1987 etwa 13 000 Vorsorgeuntersuchungen

In der Beratung wurde ausserdem betont, dass bei der gegen- im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit ionisierenden Strahlen

wärtigen Lage im internationalen Recht, das keine Ueberein- durch. Aufgrund der Ergebnisse verfügte sie 26 Arbeitsaus-

kommen bezüglich der Kausalhaftung kennt, das Verursa- schlüsse; 24 Entscheide wurden aufgrund von Zusatzuntersu-

cherprinzip nur in der Schweiz anwendbar sei. chungen an Trägern von Schutzanzügen gefällt, 2 aufgrund

Detailregelungen der Kostenüberbindung und des Massnah- von Strahlenschutzuntersuchungen im eigentlichen Sinn.

menvollzugs sollten nicht auf Gesetzesstufe, sondern in einer Für die finanziellen Entschädigungen von Arbeitnehmern, die

Vollzugsverordnung geregelt werden. Die Kommission stimmt befristet oder dauernd von Arbeiten mit ionisierenden Strahlen

daher Artikel 4 in der vorliegenden Fassung zu. ausgeschlossen sind, gelten dieselben Bestimmungen wie für

2. Präzisierung der geforderten Sachkunde (Art. 6 und 42 Arbeitnehmer, die von andersgearteten Arbeiten ausge-

Bst.fbis) schlossen werden müssen (z. B. Kontakt mit chemischen

Herr David stellte die Frage nach den rechtlichen Folgen aus Substanzen). Die Artikel 83 bis 89 der VUV sind auch im vorlie-

der Nichtbeachtung der Bestimmungen von Artikel 6 über die genden Fall anwendbar.

geforderte Sachkunde. Diese Frage ist sowohl zivil- als auch Nach Artikel 83 VUV erhält der Arbeitnehmer ein Uebergangs-

strafrechtlich relevant. Herr David ist der Meinung, dass Ver- taggeld, wenn der Arbeitsausschluss für ihn kurzfristig finan-

stösse gegen die geforderte Sachkunde im Katalog der zielle Schwierigkeiten zur Folge hat. Dies ist besonders dann

Uebertretungen von Artikel 42 nicht explizit enthalten sind. Die der Fall, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz sofort verlas-

Kommission schliesst sich dieser Auffassung an und ergänzt sen muss und keinen Lohnanspruch mehr hat. Das Ueber-

Artikel 42 mit Buchstaben f bis. gangstaggeld entspricht dem vollen Taggeld nach Artikel 17

3. Neue Forschungserkenntnisse über die Auswirkungen Absatz 1 des Unfallversicherungsgesetzes. Bei vollständiger

schwacher Strahlendosen Arbeitsunfähigkeit beträgt es 80 Prozent des versicherten Ver-

Nach neuesten Forschungsergebnissen zu schliessen, schei- dienstes. Das Uebergangstaggeld wird während höchstens

nen die Auswirkungen von Strahlendosen - darin sind auch 4 Monaten entrichtet.

die geringen Dosen eingeschlossen - allgemein unterschätzt Ausser dem Taggeld hat der Arbeitnehmer nach Artikel 86

worden zu sein. Deshalb muss das Optimierungsprinzip VUV Anspruch auf eine Uebergangsentschädigung, wenn er

(Alara) strikte angewandt werden. Auch die Forschungsinstitu- durch den Ausschlussentscheid trotz persönlicher Beratung,

tion REFR (Radiation Effects Research Council 1987) hält es trotz Bezuges von Uebergangstaggeld und trotz des ihm zu-

für unverzichtbar, für Personen, die ionisierenden Strahlen mutbaren Einsatzes, den ökonomischen Nachteil auf dem Ar-

ausgesetzt sind, die Grenzwerte unverzüglich um einen Drittel beitsmarkt wettzumachen, in seinem wirtschaftlichen Fort-

zu reduzieren. Die Grenzwerte sollen also auf 15 mSv bzw. kommen erheblich benachteiligt bleibt. Die Uebergangsent-

1,5 rem/Jahr herabgesetzt werden. schädigung beträgt 80 Prozent des Verdienstausfalls, den der

Das Prinzip Alara lässt sich auch heute mit guten Resultaten Arbeitnehmer durch den Ausschluss erleidet, und wird wäh-

bei gewissen medizinischen Behandlungen anwenden. Ob- rend höchstens 4 Jahren ausbezahlt.

schön rechtliche Eingriffsmöglichkeiten fehlen, wäre die - ge- Bei Ausschlüssen gefährdeter Arbeitnehmer sind die Um-

wiss kostspielige - Erneuerung von Röntgenapparaten, die schulungskosten an sich nicht versichert. Der Arbeitnehmer

den Patienten unnötig hohen Strahlen aussetzen, wünschens- kann jedoch von der Suva persönliche Beratung beanspru-

wert. Die Apparate unterstehen zwar der Kontrolle; diese wird chen (Art. 82 VUV). Im übrigen dienen Uebergangstaggeld

25. September 1990 N 1535 Strahlenschutzgesetz

und Uebergangsentschädigungen auch dazu, die Umschu- schliessen. Ueberdies wird mit den Artikeln 18 bis 21 die ge-

lungskosten wenigstens teilweise zu decken; die beiden Ent- setzliche Grundlage für einen wirksamen Schutz der Bevölke-

schädigungsarten sind nämlich nicht für Fälle von Arbeitsunfä- rung bei Ereignissen, die zu einer Gefährdung durch erhöhte

higkeit und Invalidität gedacht. Wird ein Arbeitnehmer auf- Radioaktivität führen können, geschaffen.

grund seiner beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang mit ioni- Strahlenschutzgesetzgebung in den ändern westeuropäi-

sierenden Strahlen invalid, hat er nach dem Invalidenversiche- schen Ländern seit der Katastrophe im Kernkraftwerk von

rungsgesetz Anspruch darauf, auf eine neue Erwerbstätigkeit Tschernobyl

umgeschult zu werden: Voraussetzung ist, dass eine Umschu- Bundesrepublik Deutschland:

lung wegen der Invalidität notwendig ist und dadurch die Er- Nach der Katastrophe von Tschernobyl hat das Parlament am

werbsfähigkeit voraussichtlich erhalten oder wesentlich ver- 19. Dezember 1986 das Gesetz zum vorsorgenden Schutz der

bessert werden kann (Art. 17 Abs. 1 des Invalidenversiche- Bevölkerung gegen Strahlenbelastung verabschiedet. Dieses

rungsgesetzes). Gesetz ist am 31. Dezember 1986 in Kraft getreten.

6. Massnahmen nach Tschernobyl und Koordination zwi- Schweden:

schen den Einsatzorganen Am 10. Mai 1988 ist vom Parlament ein neues Strahlenschutz-

Die Mitglieder Ihrer Kommission haben im Lauf ihrer Arbeiten gesetz verabschiedet worden; es ist am 1. Juli 1988 in Kraft ge-

vom Bericht vom 10. November 1988 der Geschäftsprüfungs- treten.

kommission an den Bundesrat «Massnahmen nach Tscherno- Uebrige Länder:

byl» Kenntnis genommen. Zwei Mitglieder der Geschäftprü- In den ändern europäischen Ländern ist kein Strahlenschutz-

fungskommission, die Herren Günter und Houmard, waren gesetz in Kraft getreten.

Mitglieder unserer Kommission und haben die Koordination

unserer Arbeiten sicherstellen können. Artikel 17 lehnt sich in ///. Kommentar zu den von der nationalrätlichen Kommission

seiner neuen Fassung an den Entwurf der Geschäftsprüfungs- geänderten und neu vorgeschlagenen Artikeln

kommission an (S. 17), auch wenn er viel knapper formuliert Titel und Ingress, Art. 1 : unverändert

ist. Art. 2 Abs. 1

Zu Artikel 18, der die Einsatzorganisation regelt, hat sich die Das Gesetz gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse

Kommission ein Referat von Herrn Marthaler über das neue und Zustände, die eine Gefährdung ....

Konzept der Einsatzorganisation angehört. Wie die Geschäfts- - Da der Kenntnisstand in gewissen Bereichen der Strahlen-

prüfungskommission stellt sie fest, dass die fünfstufige Orga- belastung noch lückenhaft ist (bestimmte Entdeckungen

nisation (NAZ, GERA, LAR, Departemente, Bundesrat) kom- könnten uns beispielsweise dazu führen, Massnahmen bei Er-

plexer ist. Ihre Kommission ist der Meinung, es sei ein neuer eignissen zu ergreifen, die heute als normal gelten), waren die

Test erforderlich, um klar dazu Stellung nehmen zu können. Kommissionsmitglieder darum bemüht, kein vorstellbares Er-

Sie stellt fest, dass die vogesehene Organisation es grund- eignis vom Geltungsbereich auszuschliessen und haben

sätzlich ermöglichen sollte, die in Artikel 18 festgehaltenen diese von den Herren Fäh und Fischer-Seengen vorgeschla-

Zielsetzungen zu verwirklichen (S. 12 und 13). gene Ergänzung gutgeheissen.

Schliesslich hat sie in ihrem Postulat die Empfehlung über- Art. 3-6: unverändert

nommen, die Radioaktivitätsmessungen in der Schweiz seien Art. 7

in bezug auf die (langfristigen) biologischen und medizini- wenn sie sich angesichts der mit ihr verbundenen Vorteile

schen Wirkungen der Radioaktivität auszuwerten (Ziff. 432.6, und Gefahren rechtfertigen lässt.

S. 17). - Der Hinweis auf die Gefährdung ist eigentlich eine Wiederho-

7. Europaverträglichkeit des Gesetzes lung des Zweckartikels (Schutz vor Gefährdungen ....) des

Da Angaben über den Stand der europäischen Gesetzgebung ganzen Gesetzes und ist somit nicht ein neues Element. Er

in der Botschaft fehlen, hat Nationalrat Fischer-Seengen zu- dient hier nur der Verdeutlichung, dass für die Rechtfertigung

sätzliche Auskünfte verlangt. einer Strahlenexposition nicht nur die Vorteile, sondern eben

Das Bundesamt für Gesundheitswesen hat uns folgende An- auch die Gefahren abgewogen werden müssen. Es lagen ver-

gaben geliefert: schiedene Anträge vor, die dann zugunsten dieses Antrags

a. Die nationalen und internationalen Regelungen im Bereich zurückgezogen wurden. Die Kommission empfiehlt Ihnen An-

des Strahlenschutzes basieren im wesentlichen auf den Emp- nahme mit 11 zu 0 Stimmen.

fehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission. Art. 8

Dieses Organ gewährleistet einheitliche Grundsätze. Die geU.: die nach der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft

tenden Bundesvorschriften und der Entwurf zum Strahïeri- und Technik geboten sind.

schutzgesetz stützten sich ebenfalls auf die wissenschaftli- - So überraschend es erscheinen mag, die Streichung der Be-

chen Empfehlungen dieser Kommission. stimmung «den gegebenen Verhältnissen angemessen» geht

b. In den Europäischen Gemeinschaften sind die Grundnor- in Richtung einer Verstärkung des Prinzips der Verhältnismäs-

men für den Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmer sigkeit. Weder das Umweltschutzgesetz noch Artikel 28 der

vor den Gefahren ionisierender Strahlen in der Richtlinie des gegenwärtigen Strahlenschutzverordnung erwähnt das Prin-

EG-Rates vom 15. Juli 1980 (84/836 Euratom), die mit der zip der Verhältnismässigkeit, obwohl ursprünglich im Umwelt-

Richtlinie vom 3. September 1984 (84/467 Euratom) geändert schutzgesetz davon die Rede war. Der Grund für einen Ver-

wurde, enthalten. Diese Grundnormen sind in das Recht der zicht war, dass mit der Erwähnung an nur einem Ort die implizit

M itg I i ed Staate n zu überführen. weiterhin anerkannte allgemeine Geltung dieses Prinzips ge-

Der Euratom-Vertrag, das Ausgangsdokument aus dem Jahr schwächt würde. Dieser Grundsatz gilt auch heute noch; wir

1957, enthält keine besonderen Vorschriften für den internatio- sollten uns an ihn halten. Die Kommission ist deshalb mit

nalen Verkehr mit radioaktiven Abfällen. 10 zu 5 Stimmen dem Antrag David/Rechsteiner im Sinne der

Die Bestimmungen des Entwurfs zum Strahlenschutzgesetz erwähnten Präzisierung von Herrn David gefolgt.

sind nicht unvereinbar mit dieser Richtlinie. Art. 9: ist Gegenstand eines Minderheitsantrags und wird in

c. Im Europarat hat die Parlamentarische Versammlung 1988 der Detailberatung behandelt

eine rechtlich nicht verbindliche Empfehlung verabschiedet Art. 10: unverändert

(Empfehlung 1068), in der die Mitgliedstaaten aufgefordert Art. 11 Abs. 3

werden, eine internationale Harmonisierung der Einsatzstufen .... zu unterziehen. Sie werden über deren Resultate informiert.

anzustreben und die erforderlichen vorbereitenden Massnah- - Diese Ergänzung wurde von Frau Bäumlin vorgeschlagen

men für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung zu treffen. und entspricht der Praxis. Die Vertreter der Bundesverwaltung

Der Entwurf des Strahlenschutzgesetzes erlaubt es, diesen hatten gegen diese Präzisierung nichts einzuwenden. Mit

Empfehlungen nachzukommen. Artikel 22 Buchstabe c gibt 12 zu 3 Stimmen beschloss die Kommission, diese Praxis im

nämlich dem Bundesrat die Kompetenz, völkerrechtliche Ver- Gesetz zu verankern. (Auf den französischsprachigen Fahnen

einbarungen über die Harmonisierung der Massnahmenkon- ist diese Aenderung irrtümlich unter den Minderheitsanträgen

zepte im Falle grenzüberschreitender Verstrahlung abzu- aufgeführt.)

Loi sur la radioprotection 1536 N 25 septembre 1990

Art. 12,13: unverändert .... nicht auszuschliessen ist, sind im Bewilligungsverfahren zu

Art. 14: ist Gegenstand eines Minderheitsantrags und wird in verpflichten:

der Detailberatung behandelt a. auf ihre Kosten ein Alarmsystem für die gefährdete Bevölke-

Art. 15: unverändert rung einzurichten oder sich anteilmässig an den Kosten eines

Art. 16: ist Gegenstand eines Minderheitsantrags und wird in allgemeinen Alarmsystems zu beteiligen;

der Detailberatung behandelt - Die beiden Aenderungen wurden von den Herren Günter

Art. 17 (neu) und Fäh vorgeschlagen und von der Kommission mit 13 zu 0

Titel Stimmen angenommen; sie zielen in die gleiche Richtung:

Radioaktivität der Lebensmittel Das Verursacherprinzip als solches soll bestätigt werden,

Abs. 1 gleichzeitig sollen aber auch Abweichungen für den Fall zuge-

Der Bundesrat setzt für radioaktive Nuklide in Lebensmitteln lassen werden, dass verschiedene Betriebe ein Alarmsystem

Toleranz- und Grenzwerte fest. benötigen, das gemeinsam betrieben wird und dessen Kosten

Abs. 2 aufgeteilt werden müssen.

Er strebt damit einen Schutz der Gesundheit an, der demjeni- Art. 22,23: unverändert

gen entspricht, der gegenüber anderen krebserregenden Art. 24: ist Gegenstand eines Minderheitsantrags und wird in

Stoffen gilt. der Detailberatung behandelt

Abs. 3 Art. 25 - 27: unverändert

Bei einer Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität setzt der Art. 28

Bundesrat ereignisbezogene Grenzwerte für radioaktive Nu- Bst. c: streichen

klide in Lebensmitteln fest. - Die Idee von Buchstabe c war, dass der Bund sich nicht sel-

Abs. 4 ber in einem Verfahren Bewilligungen ausstellen müsse, was

Die Durchführung der Kontrolle richtet sich nach dem Lebens- dem Bewilligungsverfahren für Dritte analog sei; es wäre dies

mittelgesetz vom 8. Dezember 1905. Der Bundesrat kann Aus- ein unsinniger Leerlauf. Die Verwaltung versicherte, dass ma-

nahmen vorsehen. teriell dieselben Bestimmungen und Auflagen wie bei Bewilli-

- Gegenüber der Fassung Bundesrat wurde ein Antrag für gungen für Dritte angewandt würden. In der Kommission

eine neue Fassung durch die GPK, vertreten vom Kollegen brachte man dieser Haltung vom rechtsdogmatischen Stand-

Günter, eingebracht: Die GPK wollte erstens bei der Strah- punkt her Verständnis entgegen. Es wurden aber erhebliche

lung einen Schutz erreichen, der dem Schutz vor chemi- Bedenken laut, dass sich der Bund, gestützt auf Buchstabe c,

schen Schadstoffen vergleichbar ist; zweitens wollte sie Inter- Ausnahmerechte herausnehmen könnte; so wurde dem Strei-

ventionskriterien festlegen. Die Fassung GPK war eindeutig chungsantrag von Frau Bäumlin mit 7 zu 5 Stimmen zuge-

zu umständlich und gab zu langen Diskussionen Anlass, wor- stimmt.

auf der Text von Bundesrat Cotti nochmals zurückgenommen Art. 29: unverändert

wurde. Der jetzt vorliegende Text berücksichtigt die Anliegen Art. 30

der GPK und wurde von der Kommission stillschweigend ge- Bst. a: (nach Entwurf Bundesrat)

nehmigt. - Es war nicht möglich, die Gründe zu rekonstruieren, die den

Nach dem Druck der Fahnen wurde Artikel 17 nochmals neu Ständerat zu seiner Aenderung bewogen hatten, ausser viel-

formuliert. Die letzte Fassung berücksichtigt die unter den leicht, dass er den in Artikel 15 verwendeten Begriff wiederauf-

Spezialisten der Lebensmittelkontrolle übliche Terminologie. genommen hat.

Der Begriff Toleranzwert der Lebensmittelkontrolle zielt nicht Bsf. d

in erster Linie auf den Schutz der Gesundheit ab, sondern auf d dem Stand von Wissenschaft und Technik

die Qualität der Waren. Deshalb muss die Festlegung von - Es handelt sich um eine Ergänzung, die die Bestimmung mit

Grenzwerten - selbst für normale Zeiten - wieder erwähnt wer- jener von Artikel 8 in Einklang bringt.

den. Dies bedingt auch die Formulierung «dem Ereignis ange- Art. 31

passt» im Falle einer Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität. .... für den Strahlenschutz. Sie ist zu befristen.

Diese Aenderung in letzter Minute folgt dem Bedürfnis nach Abs. 2: Diesen Antrag von Herrn Rechsteiner hiess die Kom-

Klarheit und Kohärenz auf gesetzgeberischer Ebene; sie mission mit 11 zu 3 Stimmen gut. Die Befristung bedeutet eine

wurde den Mitgliedern der Kommission auf dem Zirkulations- Verschärfung der bisherigen Praxis, die im Vernehmlassungs-

weg unterbreitet und stillschweigend genehmigt. verfahren von der CVP, von verschiedenen Kantonen und von

Art. 18Abs.2Bst.c den Umweltschutzorganisationen gefordert worden war. In

.... die erforderlichen Sofortmassnahmen an und überwacht oer Kommission wurde allerdings betont, eine solche Bestim-

den Vollzug. mung sei nur sinnvoll, wenn auch der Vollzug gewährleistet

- Diese von der Kommission mit 9 zu 0 Stimmen genehmigte werde.

Ergänzung bezieht sich ausschliesslich auf die notwendigen Art. 32,33: unverändert

Sofortmassnahmen. Der Antrag von Herrn David will sicher- Art. 34: neue und ergänzte Fassung

stellen, dass im Notfall die sich aufdrängenden Massnahmen Abs. 1

in der ganzen Schweiz auch tatsächlich ergriffen werden. Es Der Bewilligungsinhaber muss der Aufsichtsbehörde melden,

geht dabei nicht darum, die Kantone als Vollzugsorgane zu wenn er:

bevormunden. a. eine Aenderung im Bau oder im Betrieb einer Anlage oder

Art. 19: ist Gegenstand eines Minderheitsantrags und wird in eines Apparates, die den sicheren Betrieb beeinträchtigen

der Detailberatung behandelt könnte, beabsichtigt;

Art. 20 b. zusätzliche radioaktive Stoffe verwenden oder die Aktivität

Abs. 1 von bewilligten radioaktiven Stoffen erhöhen will.

.... dem Bund vorbehält. Die Kantone arbeiten mit der Einsatz- - In Uebereinstimmung mit dem Bundesrat und in Zusam-

organisation zusammen. menarbeit mit der Verwaltung liegt der Kommission daran zu

-Abs. 3 präzisieren, dass es mindestens zwei Kategorien von mögli-

Bund, Kantone und Gemeinden können .... chen Aenderungen gibt, die der Melde- und Auskunftspflicht

- Diese Aenderungen wurden von Herrn Fäh eingebracht, auf- unterstehen:

grund seiner praktischen Erfahrungen im eigenen Kanton: erstens die Aenderungen an Anlagen, welche den sicheren

Nur die Kantone, nicht aber die Gemeinden arbeiten direkt mit Betrieb beeinträchtigen könnten,

der Einsatzorganisation zusammen; nicht nur der Bundesrat, zweitens die Zuhilfenahmen zusätzlicher radioaktiver Sub-

auch Organe des Bundes müssen private Organisationen bei- stanzen oder zugelassener radioaktiver Substanzen, deren

ziehen können. Diese Aenderungen waren in der Kommission Radioaktivität erhöht werden soll. Bei diesem Antrag bestand

nicht bestritten. in der Kommission Einstimmigkeit.

Art. 21 Abs. 3: Streichen des Ausdrucks «bei unvorhergesehenen Er-

Abs. 1 eignissen».

25. September 1990 N 1537 Strahlenschutzgesetz

- Man geht davon aus, dass eine unzulässige Strahlenexposi- IV. Postulat der Kommission

tion - was leider immer noch möglich ist - nicht vorhersehbar Wie bereits erwähnt, sind einige Aspekte der Radioaktivität wie

ist; wäre sie das, hätte man sie vermieden. Die Bestimmung die Auswirkungen geringer Dosen oder der Zusammenhang

«bei unvorhergesehenen Ereignissen» ist eine Selbstver- zwischen dem Vorhandensein ionisierender Strahlen und

ständlichkeit und ohne rechtlichen Gehalt, folglich überflüs- dem Auftreten von Krebs noch kaum erforscht. Die Fachwelt,

sig. Die Kommission beantragt Ihnen oppositionslos Strei- insbesondere die Medizin, beschäftigt sich damit und würde

chung. gerne mehr darüber wissen, um genauer umschreiben zu kön-

Art. 34bis, 35, 36: unverändert nen, welche Vorbeugungsmassnahmen zu treffen sind. Dies

gilt für die Mitglieder Ihrer Kommission sowie für Herrn Dr.

Art. 36bis (neu)

Roos, Direktor des Bundesamtes für Gesundheitswesen.

Titel

Nach diesem können wissenschaftlich zuverlässige Zahlen

Haftpflicht

nur durch Untersuchungen an verschiedenartigen, genügend

Abs. 1 grossen, repräsentativen Bevölkerungsgruppen gewonnen

Wer Einrichtungen betreibt oder Tätigkeiten ausübt, die eine werden. Ausserdem hielt er es für sinnvoll, eine solche Unter-

Gefährdung durch ionisierende Strahlen mit sich bringen, haf- suchung in einem internationalen Rahmen durchzuführen.

tet für die dadurch verursachten Schäden, sofern er nicht Ihrer Kommission standen zwei Möglichkeiten offen: entweder

nachweist, dass er alle Sorgfalt zur Vermeidung des Schadens Artikel 13 zu ergänzen oder einen Antrag in Form eines Postu-

aufgewendet hat. lats zu stellen. Die Mehrheit Ihrer Kommission entschied sich

Abs. 2 für die Form des Postulats, dies sowohl aus formellen Grün-

Mehrere Haftpflichtige gemäss Absatz 1 haften solidarisch. den (die Durchführung solcher Untersuchungen ist keine Ge-

Abs. 3 setzesmaterie) als auch aus materiellen Gründen (die Erstel-

Für Nuklearschäden, die durch Kernanlagen oder durch den lung einer.solchen Statistik ist nur unter Mitwirkung der Kan-

Transport von Kernmaterialien verursacht werden, bleibt das tone möglich, kann diesen aber nicht aufgezwungen werden).

Kernenergiehaftungsgesetz vorbehalten. Die Kommission möchte, dass die Schweiz auf diese Weise

- Dieser Antrag betrifft in erster Linie die medizinischen An- dazu beiträgt, die Kenntnisse in einem Bereich zu verbessern,

wendungen und darunter eigentlich ausschliesslich die Strah- der die Bevölkerung zu Recht beunruhigt, um damit Risiken zu

lentherapie. Der ursprüngliche Antrag David verlangte in Ab- vermindern, die schwerwiegende Auswirkungen haben kön-

satz 1 die Haftung für alle verursachten Schäden. Dazu eine nen. Sie hofft, dass die Kantone das vitale Interesse einer sol-

kurze fachtechnische Erläuterung: chen Statistik anerkennen und sie nicht unter Hinweis auf den

In der Strahlentherapie von Tumoren geht es um Leben und Föderalismus verhindern.

Tod, und entsprechend muss man notgedrungen mit der Do-

sierung oft an die Grenze des Erträglichen gehen; dabei müs-

sen allerlei mehr oder weniger schwere Folgeerscheinungen

wie Müdigkeit, Haarausfall, Hautreizungen, Schädigung der M. Ruffy présente au nom de la commission le rapport écrit

Blutbildung, Schmerzen, Organschädigungen und selten gar suivant:

Lähmungen in Kauf genommen werden. Wenn nun für alle

diese möglichen und kalkulierbaren Risiken eine Haftung be- Introduction

stünde, würde mit diesem Gesetz die Strahlentherapie fak- Traité alors que l'ancien règlement de notre conseil exerçait

tisch verboten. encore ses effets, ce projet de loi fait l'objet d'un rapport écrit,

Es sei noch einmal an die Verhältnisse in den USA erinnert, wo cela afin de concentrer les discussions en plénum sur les

in einigen Städten und Bundesstaaten gewisse risikoreiche points essentiels et encore contestés. L'objet est classé en ca-

medizinische Spezialitäten wegen Haftpflichtproblemen gar tégorie I selon le nouveau règlement. Cette classification n'ex-

nicht mehr ausgeführt werden. Es wurde deshalb von unserer clut pas à nos yeux le rapport écrit.

Seite der Zusatz vorgeschlagen: «sofern er nicht nachweist, Il comprend les parties suivantes:

dass er alle Sorgfalt zur Vermeidung des Schadens aufgewen- I. La loi: son contenu en bref, ses principales caractéristiques

det hat». Diese Fassung obsiegte in der Kommission und wird II. Compléments d'information et prise de position de la com-

Ihnen mit 9 zu 6 Stimmen zur Annahme empfohlen. mission

Der Bundesrat hat davor gewarnt, hier isoliertes neues Haft- III. Articles modifiés: commentaires

pflichtrecht zu schaffen, da die Revision des gesamten Haft- IV. Postulat de la commission

pflichtrechts in Arbeit sei: Ein definitiver Bericht zum Stand des Le projet de loi sur la radioprotection porte sur un domaine

neuen Haftpflichtrechts werde noch 1990 erwartet. Diese Fra- sensible qui consiste à réduire les risques, d'ailleurs encore

gen sollten im Zusammenhang mit dem neuen Haftpflicht- parfois mal connus, liés à la technologie nucléaire. Il n'est

recht geregelt werden. donc pas surprenant que les débats, initialement prévus sur

Wie war die Haftpflicht in der Medizin bisher geregelt? In der deux séances de commission, en ont nécessité quatre. Les

Regel besteht ja ein Behandlungsauftrag des Patienten. In ei- délibérations comprenant des exposés d'experts ont duré une

nem solchen Auftragsverhältnis zwischen Arzt und Patient vingtaine d'heures (commission du Conseil des Etats 7 h 30).

müsste laut Obligationenrecht der Geschädigte lediglich ei- 45 amendements (la loi comprend 49 articles) ont été discutés

nen Schaden nachweisen; anschliessend hätte der Verursa- en commission. 13 propositions ont été retenues par notre

cher zu beweisen, dass er keinen schuldhaften Fehler began- commission et sont commentées au chapitre III de ce rapport.

gen hat (sogenannte milde Kausalhaftung). Der vorliegende Cinq propositions de minorité, dont une double, feront l'objet

Antrag würde sich somit nahtlos in die bestehende Rechtslage des discussions de détail.

einfügen. Das Problem ist nur, dass die heutige Gerichtspraxis Hors du cadre de la loi, mais répondant à une de ses préoc-

dieser Rechtslage eigenartigerweise bisher nicht gefolgt ist: cupations majeures qui est d'accroître progressivement nos

Sie überbindet dem Geschädigten den Nachweis eines Ver- connaissances sur la relation entre taux de radioactivité et fré-

schuldens des Verursachers. quence du cancer, la commission vous propose un postulat.

Il n'est pas courant que le président du Conseil national soit

Art. 37-41: unverändert

rapporteur de commission. Cette situation particulière n'a

Art. 42 pas échappé à votre commission. Invoquant un précédent,

Bst. f bis (neu) elle a décidé, peut-être un peu témérairement, d'assumer ce

f. Tätigkeiten, die eine Gefährdung durch ionisierende Strah- risque.

len mit sich bringen können, ohne die notwendige Sachkunde Nous adressons nos remerciements à M. le Dr Ross, ancien

ausübt. Verstösse gegen die in Artikel 6 geforderte Sach- directeur de l'Office fédéral de la santé publique et à ses colla-

kunde müssen im Artikel über die Uebertretungen ausdrück- borateurs, plus spécialement à MM. Michaud et Monnier, res-

lich erwähnt werden (im übrigen wird auf Kapitel II verwiesen). pectivement chef de la division de la radioprotection et adjoint

Art. 43-49: unverändert scientifique.

Loi sur la radioprotection 1538 N 25 septembre 1990

/. La loi: ses principales caractéristiques champ d'application de la loi sur la responsabilité civile en ma-

1. Bref historique et base légale tière nucléaire donnent des droits à des dommages et intérêts

II avait été initialement prévu de présenter simultanément les contenus dans le Code des obligations. C'est notamment le

projets de loi sur l'utilisation de l'énergie nucléaire et sur la ra- cas des dommages causés par le rayonnement des appareils

dioprotection. Les premières phases furent menées en paral- à rayons X et autres installations et appareils pouvant émettre

lèle. Cependant, du retard est intervenu dans l'élaboration du des rayonnements ionisants, comme ceux causés par des ra-

projet de loi sur l'utilisation de l'énergie nucléaire, si bien que dio-isotopes utilisés en dehors d'une installation nucléaire à

nous sommes aujourd'hui face à un seul des deux projets. Le des fins industrielles, artisanales, agricoles, médicales ou

Conseil fédéral a estimé d'ailleurs plus judicieux d'attendre le scientifiques. Et enfin, d'une manière générale, les dommages

résultat des votations sur les initiatives nucléaires avant d'arrê- causés par les substances nucléaires faiblement radioactives.

ter la version de son avant-projet. Rien ne s'oppose en revan- Pour ces types de dommages, le Code des obligations prévoit

che d'aller de l'avant avec le projet qui nous est soumis confor- actuellement un délai de prescription relative d'une année et

mément aux priorités décidées par le Conseil fédéral. un délai de prescription absolue de dix ans. Ces délais trop

Sur le plan légal, la protection contre les rayonnements ioni- courts dans le domaine de la radioprotection sont portés res-

sants (radioprotection) est actuellement réglementée d'une pectivement à 3 et à 30 ans.

manière quelque peu rudimentaire, puisqu'elle n'est réglée

4. Unités de mesure, normes et information de la population

que par deux articles de loi de 1959 sur l'énergie atomique et

Assumer en cas d'accident ou de crise une information adé-

par de nombreuses dispositions édictées par voie d'ordon-

quate à la population est toujours une opération difficile. Elle

nances.

l'est particulièrement en ce qui concerne le nucléaire d'une fa-

La loi sur la radioprotection, dont la base constitutionnelle se

çon générale et la radioactivité en particulier. Il y a donc intérêt

trouve au 2e alinéa de l'article 24quinquies, permet pour la

à écarter rapidement toute source superflue de malentendus

première fois de réglementer dans une loi le domaine de la ra-

qui vient compliquer la tâche des informateurs et qui entraîne

dioprotection dans son ensemble.

confusion et désarroi dans la population. La diversité des uni-

2. Objectifs majeurs

tés de mesure en est une.

La loi sur la radioprotection est une loi-cadre qui règle les gran-

En introduisant les notions à la ligne de radiations accepta-

des lignes de la protection contre les radiations; les disposi-

bles, de valeurs limites de dose, la loi renvoie à des unités de

tions d'exécution détaillées sont de la compétence du Conseil

mesure et à des normes qui exigent désormais davantage de

fédéral qui pourra ainsi les adapter rapidement à l'état de la

rigueur dans les débats et dans les actions. Le glossaire an-

science et de la technique.

nexé au message du Conseil fédéral relatif à la loi le confirme.

La loi a pour but de protéger l'homme et l'environnement

En outre, les intentions de la Commission fédérale de surveil-

contre les dangers dus aux rayonnements ionisants. Elle re-

lance de la radioactivité sont claires. «Par des rapports an-

pose sur trois principes: la justification, l'optimisation et la fixa-

nuels complets à l'intention du Conseil fédéral, la CFSR doit

tion de valeurs limites de dose (art. 7 à 9). Le premier principe

en outre informer clairement les autorités et la population des

veut que toute exposition soit justifiée par une utilité. Selon le

mesures effectuées et de leur interprétation». (29 rapport de la

principe de l'optimisation, appelé aussi principe ALARA

Commission fédérale de surveillance de la radioactivité pour

(ALARA = As Low As Reasonably Achievable), toute exposi-

les années 1985 et 1986 à l'intention du Conseil fédéral, ver-

tion justifiée aux rayonnements doit être aussi faible que cela

sion abrégée, page 52)

est raisonnablement possible. Enfin, selon le troisième prin-

Dans ce même rapport, la CFSR précise que la radioactivité

cipe, des valeurs limites de dose doivent être fixées pour les

d'origine naturelle (cosmique et terrestre) est en moyenne de

personnes considérées individuellement. Les limites de dose

1,35 m Sv/an pour la population suisse; la dose d'irradiation

ne doivent pas être fixées dans la loi, mais dans l'ordonnance

moyenne due à la concentration du radon à l'intérieur des ha-

afin qu'elles puissent être rapidement et souplement adaptées

bitations est en moyenne de 2,2 m Sv/an. Comparativement,

aux nouvelles connaissances scientifiques.

la dose d'irradiation moyenne supplémentaire due à l'acci-

La loi contient en outre des dispositions relatives à la question

dent de Tchernobyl a été d'environ 0,2 m Sv durant la pre-

importante de la protection de la population en cas d'augmen-

mière année. Les doses d'irradiation de petites sources, de

tation de la radioactivité. Les enseignements tirés de l'accident

centrales nucléaires et d'instituts de recherche, d'industries et

de Tchernobyl ont été pris en compte lors de l'élaboration de

hôpitaux sont respectivement de 0,1,0,2 et 0,1 m Sv/an.

ces prescriptions. Par exemple, l'obligation d'informer la po-

Il faut signaler qu'en raison de l'importance du rayonnement

pulation et les cantons est explicitement mentionnée dans la

du radon le Conseil fédéral a adopté en 1986 un programme

loi.

intitulé RAdon PROgramme Suisse (RAPROS) qui consiste à

Il faut préciser que les prescriptions contenues dans la loi sur

étudier:

la radioprotection ne visent pas des activités pour lesquelles

- les causes et les mécanismes qui amènent les concentra-

une autorisation est nécessaire selon la loi sur l'énergie nu-

tions élevées dans les bâtiments,

cléaire. Font exception à ce principe de séparation les disposi-

-à mieux connaître les méthodes d'assainissement de bâti-

tions de principe applicables à tous les déchets radioactifs, y

compris ceux qui proviennent de l'utilisation de l'énergie nu- ments existants et

- la meilleure manière de construire des bâtiments.

cléaire.

3. Importantes nouveautés 5. Condensé des débats et entrée en matière

La protection de la population lors de radioactivité accrue et la Incontestablement, la matière de la loi sur la radioprotection

révision des délais de prescriptions en matière de responsabi- pose le problème des relations entre connaissance scientifi-

lité civile et assurance sont les nouveautés les plus importan- que et action politique et notamment de l'adaptation de la se-

tes par rapport au régime actuel. conde aux progrès de la première. Afin de garantir le maxi-

a. Protection de la population lors de radioactivité accrue mum de souplesse à cette politique, le Conseil fédéral re-

Pour la première fois, le projet de loi énumère les mesures qui nonce à fixer toute valeur limite dans la loi et souhaite le faire

peuvent être prises par le Conseil fédéral en cas de danger dû par voie d'ordonnance. La majorité des membres de la com-

à une augmentation de la radioactivité, confie leur préparation mission étaient prêts à accorder leur confiance aux avis des

et leur exécution en principe aux cantons et, ce qui est égale- scientifiques, pas toujours concordants cependant, et au Con-

ment nouveau, règle la délégation d'attributions lorsque le seil fédéral, non sans obtenir au préalable tout de même un

Conseil fédéral et l'organisation d'intervention sont mis dans certain nombre de garanties sous forme de réponses précises

l'incapacité de décider. Egalement nouvelle est la disposition à quelques questions.

légale qui permet au Conseil fédéral de fixer les doses d'irra- C'est ainsi qu'ont été demandés des compléments d'informa-

diation acceptables dans des situations extraordinaires ou tion concernant les effets des faibles doses, l'exportation du

d'obliger certaines personnes à accomplir du service. tritium, la radioactivité des denrées alimentaires, la coordina-

b. Responsabilité civile et assurance tion des organes d'intervention en cas de situations extraordi-

Les atteintes dues à des radiations ne tombant pas dans le naires, l'harmonisation des législations et des mesures sur le

25. September 1990 N 1539 Strahlenschutzgesetz

plan international, la qualité reconnue d'expert, la nature cau- diations relevant du domaine de contrôle de la DSIN pour l'an-

sale de la responsabilité civile. née XY et rétrospectivement».

Il fut répondu de manière détaillée à la plupart des questions Les chiffres concernant les personnes professionnellement

sur le champ. Cependant, et afin d'avoir l'avis des spécialistes, exposées aux radiations dans les centrales nucléaires suisses

il fut décidé d'inviter le Dr A. NideckeretW. Burkart, naturaliste, sont les suivants:

à venir parler des valeurs limites de dose ainsi que des faibles Effectif du personnel propre: 1158,1115

doses et M. Marthaler, alors secrétaire général du Départe- Effectif du personnel externe: 2566,2725

ment de l'intérieur, à venir présenter les mesures prises après Dose collective du personnel propre (man-Sv): 5.36,4.94

Tchernobyl, ainsi que l'organisation d'intervention. Dose collective du personnel externe (man-Sv): 8.19,7.57

De plus, le problème moral posé par le principe «ALARA» n'a Dose moyenne par individu du personnel propre (man-Sv):

pas échappé aux membres de votre commission, qui l'ont fi- 4.63, 4.43

nalement admis en raison de l'étendue des applications des Dose moyenne par individu du personnel externe (man-Sv):

rayonnements ionisants, y compris en médecine. 3.19,2.78

Après ces délibérations, votre commission, reconnaissant le Dose individuelle maximale du personnel propre (man-Sv):

caractère non seulement utile, mais indispensable de la loi, 37.10,35.43

décidait d'entrer en matière à l'unanimité. Dose individuelle maximale du personnel externe (man-Sv):

40.15,37.80

//. Compléments d'information et prise de position de la com- Le rapport pour l'année 1987 est joint à la présente. On y

mission trouve pour chaque installation le nombre des personnes pro-

1. Eclaircissements sur l'interprétation de l'article 4 fessionnellement exposées aux radiations (personnel propre

Le principe de causalité à l'article 4 a soulevé une discussion et externe), la dose collective, la dose individuelle maximale et

de fond. Que signifie concrètement en l'occurrence le principe la dose moyenne par personne, répartie par intervalles de

de causalité? Telle était la question posée par M. Fäh aux re- dose pour l'année 1987 et une rétrospective.

présentants de l'administration. 5. Droits du travailleur en cas d'exclusion d'un travail avec des

Dans leur réponse, ces derniers firent référence à l'ordon- rayonnements ionisants (article 12)

nance du 28 novembre 1983 sur la protection en cas d'ur- La CNA peut exclure temporairement ou définitivement un tra-

gence au voisinage des installations nucléaires, notamment à vailleur de l'activité exercée jusqu'alors, s'il est sérieusement

l'article 27,1 er et 2e alinéa. Ils seraient appliqués par analogie menacé (art. 78 de l'ordonnance sur la prévention des acci-

à la nuance près que les accidents pouvant survenir dans le dents et des maladies professionnelles (OPA)). On admet qu'il

cadre de cette loi n'ont pas la gravité de ceux survenus dans y a menace sérieuse pour la santé, par exemple, lorsque les

les centrales. Il y a un certain nombre de cas où des mesures examens du sang donnent des résultats pathologiques ou

préventives ne sont simplement pas nécessaires. que l'on constate des dommages manifestes de quelque na-

Lors de la discussion, il a encore été souligné qu'en l'état du ture que ce soit dus à des rayonnements, et que l'activité envi-

droit international, en l'absence d'accord précis à ce sujet le sagée avec des rayonnements laisse prévoir une aggravation

principe causal n'est applicable qu'en Suisse. sérieuse.

Par ailleurs, des détails sur l'imputation des coûts et sur l'exé- La CNA a effectué environ 13 000 examens en 1987 dans le

cution des mesures n'appartiendraient pas à la loi, mais à l'or- cadre de la prévoyance médicale concernant les travaux avec

donnance d'application. La commission adopte l'article tel des rayonnements ionisants. Il en a résulté 26 décisions d'ex-

quel. clusion, dont 24 concernaient les examens complémentaires

2. Précision concernant la qualification technique (articles 6 et pour des porteurs d'habits de protection et deux les examens

42 let. f bis) de radioprotection proprement dits.

M. David a posé ici la question des conséquences juridiques Le dédommagement financier auquel a droit le travailleur ex-

de l'inobservation des conditions fixées à l'article 6 relatives à clu définitivement ou temporairement de travaux avec des

la qualification technique. Cela a son importance en droit civil rayonnements ionisants est régi par les mêmes prescriptions

comme en droit pénal. M. David estime que ce type d'infrac- légales que celles applicables aux travailleurs qui doivent être

tion n'est pas explicitement prévu à l'article 42. Il devrait ce- exclus d'autres travaux (p. ex. exposition à des substances

pendant l'être. La commission se rallie à son point de vue et in- chimiques). Les articles 83 à 89 OPA sont applicables en l'oc-

troduit à l'article 42 la lettre fbis. currence.

3. Les résultats récents concernant les effets des faibles doses Selon l'article 83 OPA, le travailleur reçoit une indemnité jour-

II semble, d'après les dernières études faites, qu'on a jusqu'à nalière, si l'exclusion lui cause, à court terme, de graves diffi-

présent sous-estimer les effets des doses, y compris les fai- cultés économiques. C'est le cas notamment lorsqu'il doit

bles doses et qu'il faut donc appliquer avec rigueur leur prin- quitter sans délai son poste de travail et qu'il n'a plus droit à un

cipe de l'optimisation (ALARA). Il faut signaler qu'un orga- salaire. L'indemnité journalière correspond à la pleine indem-

nisme de recherche, le REFT (Radiation Effects Research nité journalière prévue à l'article 17, 1er alinéa, de la loi sur

Council 1987) estime indispensable une réduction immédiate l'assurance en cas d'accidents. Ainsi, en cas d'incapacité to-

d'un tiers des valeurs limites pour les personnes exposées aux tale de travail, elle se monte à 80 pour cent du salaire assuré.

rayonnements ionisants, c'est-à-dire les ramener à 15 mSv ou L'indemnité journalière est versée pendant quatre mois au

à 1,5 rem/an. plus.

Ce principe ALARA pouvait encore aujourd'hui s'appliquer Outre l'indemnité journalière, le travailleur reçoit, selon l'arti-

avec de bons résultats à certaines pratiques médicales. Sans cle 86 OPA, une indemnité pour changement d'occupation,

qu'on puisse intervenir dans le cadre de la loi, il serait souhai- lorsque, par exemple, du fait de la décision et malgré des con-

table d'obtenir le renouvellement certes coûteux d'appareils à seils personnels, le versement d'une indemnité journalière et

rayons qui exposent de manière exagérée les patients radio- l'effort que l'on peut raisonnablement attendre de lui pour qu'il

graphiés. Il faut signaler que les appareils sont soumis à con- compense sur le marché du travail le préjudice qu'il subit, ses

trôle, mais contrôle qui est exercé le plus fréquemment par les possibilités de gain demeurent considérablement réduites.

médecins qui les utilisent. Mais pour le professeur Nidecker, L'indemnité pour changement d'occupation s'élève à 80 pour

plus que le contrôle des appareils, c'est la formation en radio- cent de la perte de salaire que subit le travailleur par suite de la

logie de tout médecin recourant aux rayons X qui est capitale. décision d'inaptitude. Elle est versée pendant quatre ans au

Or, actuellement, cette formation est très sommaire ou même plus.

inexistante. En ce qui concerne la prise en charge des frais de reclasse-

4. Dose d'irradiation des personnes professionnellement ex- ment pour un travailleur définitivement exclu, le changement

posées aux radiations dans les installations nucléaires d'occupation ne constitue par en soi un risque assuré. Le tra-

La Division principale de la sécurité des installations nucléai- vailleur peut néanmoins demander conseil à la CNA (art. 82

res (DSIN) publie chaque année un rapport sur la «dose d'irra- OPA). Par ailleurs, l'indemnité journalière et l'indemnité pour

diation des personnes professionnellement exposées aux ra- changement d'occupation sont aussi destinées à couvrir au

Loi sur la radioprotection 1540 N 25 septembre 1990

moins partiellement les frais de reconversion, car ces deux ca- cas d'événements susceptibles de provoquer un danger dû à

tégories de prestations ne sont liées ni à une incapacité de tra- une augmentation de la radioactivité.

vail ni à une invalidité. Cependant, si un travailleur est devenu Situation de la législation sur la radioprotection dans les autres

invalide par suite de son activité avec des rayonnements ioni- pays d'Europe occidentale depuis l'accident de Tchernobyl.

sants, il a droit à une indemnité de l'assurance-invalidité pour République fédérale d'Allemagne

reclassement, si elle est nécessaire et qu'elle permettra, selon A la suite de l'accident de Tchernobyl, une loi relative à la pro-

toute vraisemblance, de sauvegarder sa capacité de gain ou tection à titre préventif du public contre les rayonnements a été

de l'améliorer de manière notable (art. 17, lerai., de la loi sur adoptée par le Parlement, le 19 décembre 1986; cette loi est

l'assurance-invalidité). entrée en vigueur le 31 décembre 1986.

6. Informations sur les mesures prises après la catastrophe de Suède

Tchernobyl et coordination des divers organismes dans les Une nouvelle loi sur la radioprotection a été adoptée par le Par-

interventions. lement le 10 mai 1988; elle est entrée en vigueur le 1er juillet

Les membres de votre commission ont pris connaissance au 1988.

cours de leurs travaux du rapport delà Commission de gestion Autres pays

au Conseil fédéral du 10 novembre 1988 intitulé «Mesures pri- Aucune autre loi sur la radioprotection n'a été mise en vigueur

ses après la catastrophe de Tchernobyl». Deux membres de la dans les autres pays d'Europe.

Commission de gestion, MM. Günter et Houmard, étaient

membres de notre commission et ont pu assurer la coordina- ///. Commentaires des articles modifiés et proposés parla com-

tion de nos travaux. Bien que beaucoup plus condensée, la mission du Conseil national

nouvelle rédaction de l'article 17 s'inspire du projet de la Com- Titre et préambule, art. 1: inchangé

mission de gestion (page 16). Art. 2 al. 1

En ce qui concerne l'article 18 consacré à l'organisation La présente loi s'applique à toutes les activités, à toutes les ins-

d'intervention, la commission a entendu un exposé de M. Mar- tallations, à tous les événements «et à tous les Etats».

thaler sur la nouvelle conception de l'organisation d'interven- - Etant donné que les connaissances dans certains domaines

tion. Comme la Commission de gestion, elle constate que l'or- de la radioactivité ne sont que partielles (certaines découver-

ganisation à cinq échelons (CENAL, SARA, CODRA, départe- tes pourraient nous amener par exemple à prendre des mesu-

ments, Conseil fédéral) est plus complexe. Votre commission res face à des sanctions considérées aujourd'hui comme nor-

est d'avis qu'un nouveau test est nécessaire pour se pronon- males), les membres de la commission ont eu le souci de ne

cer de manière catégorique. Elle constate que l'organistion laisser aucune sanction envisageable en dehors du champ

prévue devrait en principe permettre d'atteindre les objectifs d'application. Ils ont accepté cette adjonction proposée par

évoqués à l'article 18 (p. 12et13). MM. Fäh et Fischer-Seengen.

Enfin, elle a repris dans son postulat la recommandation faite Art. 3-6: inchangé

au sujet de l'analyse des mesures de la radioactivité en Suisse Art. 7

quant à leur corrélation avec leurs incidences biologiques et .... est justifiée par rapport aux avantages «et aux dangers» qui

médicales à long terme (point 432.6, p. 17). y sont liés.

7. Euro-compatibilité de la loi - L'indication du danger est à proprement parler une répéti-

En raison de l'absence de renseignements dans le message tion de l'article définissant le but (protection contre les dan-

sur l'état de la législation européenne, M. Fischer-Seengen a gers) de l'ensemble de la loi et n'est par conséquent pas un

demandé des compléments d'information à ce sujet. élément nouveau. Il ne sert qu'à renforcer le fait que pour justi-

L'Office fédéral de la santé nous afourni les indications suivan- fier une exposition aux radiations les avantages seuls ne doi-

tes: vent être pris en compte, mais également les dangers. Diver-

a. Les réglementations nationales et internationales dans le ses propositions ont été présentées. Elles ont été retirées au

domaine de la radioprotection se basent essentiellement sur profit de cette proposition. La commission propose par 11 voix

les recommandations de la Commission internationale de pro- contre zéro d'accepter cette proposition.

tection radiologique (CIPR). Cet organisme garantit ainsi l'uni- Art. 8

formité des principes. Les prescriptions fédérales actuelles .... par l'expérience et par «l'état de la science» et de la techni-

ainsi que le projet de loi sur la radioprotection se basent égale- que.

ment sur les recommandations scientifiques de la CIPR. - Aussi surprenant que cela puisse paraître, la suppression

b. En ce qui concerne le droit des Communautés européen- des termes «ainsi que les circonstances» va dans le sens d'un

nes, les normes fondamentales pour la protection de la santé renforcement du principe de proportionnalité. Ni la loi sur la

de la population et des travailleurs contre les dangers des protection de l'environnement, ni l'article 28 de l'actuelle or-

rayonnements ionisants sont contenues dans les directives du donnance sur la protection contre les radiations n'évoque le

Conseil des CE du 15 juillet 1980 (80/836 Euratom) modifiées principe de proportionnalité, alors même qu'il en avait été ini-

par la directive du 3 septembre 1984 (84/467/Euratom). Ces tialement question pour la loi sur la protection de l'environne-

normes fondamentales doivent être transposées dans le droit ment. La raison en était qu'en le mentionnant à un endroit et

national des Etats membres. pas ailleurs on en affaiblirait sa portée générale qui lui est tou-

Le traité Euratom, document de base datant de 1957, ne con- jours implicitement reconnue. Cette règle est toujours valable

tient aucune prescription particulière concernant le commerce et il faut s'y tenir. C'est pour cette raison que la commission,

international des déchets radioactifs. par 10 voix contre 5, s'est ralliée à la proposition David-Rech-

Les dispositions de l'actuel projet de loi sur la radioprotection steiner dans le sens précisé ci-dessus par M. David.

ne sont pas incompatibles avec ces directives. Art. 9: fait l'objet d'une proposition de minorité, sera traité dans

c. Au Conseil de l'Europe, l'Assemblée parlementaire a édicté la discussion de détail

en 1988 une recommandation à caractère facultatif sur le plan Art. 10: inchangé

juridique (recommandation 1068) dans laquelle les Etats Art. 11 al. 3

membres sont priés d'agir en vue d'une harmonisation inter- Elles seront informées de ses résultats

nationale des niveaux d'intervention et de prendre les mesu- - Cette adjonction, proposée par Mme Bäumlin, correspond à

res préparatoires nécessaires pour une protection efficace de la pratique, si bien que les représentants de l'administration

la population. n'ont pas d'objection face à cette précision. La commission,

Le projet de loi sur la radioprotection permet de suivre ces re- par 12 voix contre 3, a jugé utile l'inscription de cette pratique

commandations. En effet, l'article 22, lettre c, donne au Con- dans la loi. (C'est par erreur que cette modification figure dans

seil fédéral la compétence de conclure des accords de droit la colonne des propositions de minorité dans le dépliant en

international public concernant l'harmonisation des concep- français.)

tions des mesures à prendre en cas de contamination radioac- Art. 12, 13: inchangé

tive transfrontalière. D'autre part, les articles 18 à 21 créent la Art. 14: fait l'objet d'une proposition de minorité, sera traité

base légale pour une protection efficace de la population en dans la discussion de détail

25. September 1990 N 1541 Strahlenschutzgesetz

Art. 15: inchangé a. d'installer à leur frais un système d'alarme pour la popula-

Art. 16: fait l'objet d'une proposition de minorité, sera traité tion exposée au danger «ou pour le moins prendre une partie

dans la discussion de détail de ces frais à leur charge»;

Art. 17 (nouveau) - Les deux modifications proposées par MM. Günter et Fäh,

Titre adoptées par 13 voix contre zéro, vont dans le même sens, il

Radioactivité des denrées alimentaires s'agit d'affirmer le principe de causalité comme tel et d'en pré-

voir la modulation lorsqu'on a affaire à des situations où plu-

Al. 1

sieurs entreprises nécessitent un système d'alarme qui va ser-

Le Conseil fédéral fixe des valeurs de tolérance et des valeurs

vir collectivement et dont les frais doivent être répartis.

limites pour les nucléides radioactifs dans les denrées alimen-

taires. Art. 22, 23: inchangé

Al. 2 Art. 24: fait l'objet d'une proposition de minorité, sera traité

dans la discussion de détail

II vise en cela à assurer une protection de la santé équivalant à

celle qui existe à l'égard d'autres substances cancérigènes. Art. 25-27: inchangé

Al. 3 Art. 28let c: biffer.... était que .... ne doive pas ....

- L'idée de la lettre c n'était pas que la Confédération doive el-

En cas de danger dû à une augmentation de la radioactivité, le

le-même accorder des autorisations selon une procédure

Conseil fédéral fixe des valeurs limites adaptées à l'événement

identique à celle observée à l'endroit des tiers, car cela occa-

pour les nucléides radioactifs dans les denrées alimentaires.

sionnerait un surcroît de travail inconsidéré. L'administration a

Al. 4 assuré que, toutefois, du point de vue matériel, les disposi-

Le contrôle est régi par la loi du 8 décembre 1905 sur les den- tions analogues à celles applicables aux tiers seraient appli-

rées alimentaires. Le Conseil fédéral peut prévoir des excep- quées. Dans la commission, on a manifesté de la compréhen-

tions. sion pour cette position; d'autre part, des réserves importan-

- Par rapport à la version du Conseil fédéral, une nouvelle pro- tes se sont exprimées craignant que la Confédération pourrait

position a été présentée par la CdG, représentée par M. Gün- faire valoir des exceptions par le biais de cette lettre c. La pro-

ter. La CdG voulait, premièrement, qu'une protection sembla- position de Mme Bäumlin de biffer la lettre c a été acceptée

ble à celle prévue pour les dangers chimiques soit instaurée par? voix contre 5.

en cas de radiation, deuxièmement, elle voulait fixer des critè- Art. 29: inchangé

res d'intervention. La version de la CdG était indiscutablement Art. 30let. a: (selon le projet du Conseil fédéral)

trop compliquée et a donné lieu à de longues discussions. M. - Il n'a pas été possible de retrouver de manière explicite les

Cotti a retiré le projet du Conseil fédéral. Le texte présenté tient raisons de la modification proposée par le Conseil des Etats,

compte du point de vue de la CdG et a été accepté tacitement. sinon que ce dernier a repris le terme utilisé à l'article 15.

Depuis l'impression du dépliant, l'article 17 a fait l'objet d'une lettre d:.... à l'état «de la science» et de la technique

nouvelle version. La dernière rédaction proposée tient compte

II s'agit d'un complément rendant le texte identique à celui de

de la terminologie en usage chez les spécialistes du contrôle l'article 8.

des denrées alimentaires.

Art. 31 al. 2

Le terme de valeur de tolérance dans le contrôle des denrées

alimentaires ne vise pas en premier lieu la protection de la .... Sa durée de validité doit être limitée

- Cette proposition de M. Rechsteiner a été acceptée par

santé, mais la qualité des marchandises. Il faut donc réintro-

11 voix contre 3. La limitation de la durée signifie un renforce-

duire les valeurs limites, même en temps normal. Cela étant, il

ment de la pratique actuelle. Elle a été demandée par le PDG,

faut introduire l'expression «adaptées à l'événement» en cas

plusieurs cantons et les organisations de protection de l'envi-

de danger dû à une augmentation de la radioactivité. Cette

ronnement dans le cadre de la procédure de consultation. On

modification de dernière heure qui répond à un souci de clarté

a fait remarquer, au sein de la commission, qu'une telle dispo-

et vise à la cohérence sur le plan législatif a été soumise aux

sition n'avait de sens que si l'exécution était garantie.

membres de la commission par voie de circulation et approu-

vée tacitement. Art. 32, 33: inchangé

Art. 18al. 2lete Art. 34: nouvelle rédaction complétée

c les mesures d'urgence nécessaire «et surveille l'exécu- Al. 1

tion». «Le titulaire de l'autorisation» doit faire une déclaration à l'auto-

- L'adjonction approuvée par votre commission (par 9 contre rité de surveillance s'il a l'intention de:

zéro) se rapporte uniquement aux mesures d'urgence néces- a. procéder à une modification de la construction ou du fonc-

saires. La proposition faite par M. David veut qu'on ait la garan- tionnement d'une installation ou d'un appareil qui pourrait

tie qu'en cas d'urgence des mesures qui s'imposent dans la avoir des effets sur la sécurité;

Suisse entière soit réellement prises. Il ne s'agit pas de placer b. utiliser des substances radioactives supplémentaires ou

les cantons, autorité d'exécution, sous tutelle. augmenter l'activité de substances radioactives autorisées.

Art. 19: fait l'objet d'une proposition de minorité, sera traité - La commission, en accord avec le Conseil fédéral et avec la

dans la discussion de détail collaboration de l'administration, a tenu à préciser qu'il y avait

au moins deux grandes catégories de changements possibles

Art. 20

qui déclenchaient l'obligation de déclarer et de renseigner:

Al. 1 premièrement, les modifications portant sur les installations

.... n'en dispose autrement. Les cantons collaborent avec l'or- qui pourraient avoir des effets sur la sécurité et, deuxième-

ganisation d'intervention ment, le recours à un supplément de substances radioactives

Al. 3 ou à l'augmentation de l'activité de substances radioactives

La Confédération, les cantons .... autorisées. Cette proposition a fait l'unanimité.

- Ces modifications ont été proposées par M. Fäh et se fon- Al. 3

daient sur son expérience pratique dans son canton. Seuls les suppression de «à la suite d'événements imprévus

cantons, mais pas les communes, travaillent directement avec -On part du principe qu'une exposition inadmissible aux ra-

l'organisation d'intervention. Ce n'est pas seulement le Con- diations, malheureusement toujours possible, ne pourrait pas

seil fédéral, mais également des organes de la Confédération être prévue, sans quoi on l'aurait empêchée. L'expression «si

qui doivent pouvoir faire appel à des organisations privées. à la suite d'événements imprévus» va donc de soi, étant donné

Ces modifications n'ont pas été combattues au sein de la com- qu'elle n'apporte rien sur le plan juridique, elle devient super-

mission. flue. La commission a adopté sa suppression sans opposition.

Art. 21 Art. 34bis, 35, 36: inchangé

Al. 1 Art. 36bis (nouveau)

.... ne saurait être exclue «doivent» être obligées lors de la pro- Titre

cédure d'autorisation: Responsabilité civile

Loi sur la radioprotection 1542 N 25 septembre 1990

Al. 1 situations et suffisamment nombreuses pour pouvoir obtenir

Celui qui exploite des installations ou exerce des activités qui des données solides sur le plan scientifique. A cet égard, il

•impliquent un danger dû à des rayonnements ionisants ré- voyait un intérêt à l'intégration d'une telle étude au contexte

pond des dommages qui en résultent, à moins qu'il ne prouve international.

avoir pris toutes les précautions pour éviter un dommage. Deux possibilités s'offraient aux membres de votre commis-

Al. 2 sion: soit on complétait l'article 13, soit on rédigeait une pro-

S'il y a plusieurs responsables, ils répondent solidairement. position sous forme de postulat. Pour des raisons formelles

Al. 3 (l'élaboration d'une telle démarche convient peu à un texte de

Pour les dommages nucléaires provoqués par des centrales loi), mais aussi pour des raisons de fond (une telle statistique

nucléaires ou lors du transport de matériaux nucléaires, la loi ne peut se concevoir actuellement sans la collaboration des

sur la responsabilité civile en matière nucléaire est réservée. cantons et ne peut donc leur être imposée), la majorité de vo-

- Cette proposition concerne en premier lieu les applications tre commission a choisi la forme du postulat. Elle souhaite par

médicales et plus ou moins exclusivement la thérapie des là voir la Suisse apporter sa contribution à l'avancement des

rayons. La proposition initiale de M. David demandait à l'ali- connaissances dans un domaine qui préoccupe à juste titre la

néa premier une responsabilité pour tous les dégâts causés. A population et qui permettrait de diminuer peut-être des ris-

ce propos, une brève explication technique: en matière de trai- ques dont les conséquences peuvent être graves. Elle espère

tement des tumeurs par la thérapie des rayons, il s'agit de qu'en raison de l'intérêt majeur représenté par cette statistique

questions de vie ou de mort, et par conséquent on doit, sous la les cantons n'invoqueront pas des considérations fédéralistes

pression de la nécessité, opérer avec un dosage qui est à la li- pour y faire échec.

mite du supportable, en tenant compte des conséquences qui

peuvent en découler: fatigue, chute de cheveux, démangeai- Antrag der Kommission

sons de la peau, atteinte au système sanguin, douleurs, at- Eintreten

teinte aux organes et de ce fait parfois, paralysies. S'il existait Proposition de la commission

une responsabilité pour tous ces risques possibles et calcula- Entrer en matière

bles, ont interdirait pratiquement la thérapie des rayons par le

biais de cette loi. Il y a lieu de rappeler une fois de plus les con- M. Ruffy, rapporteur: Concernant le rapport écrit qui vous a

ditions existantes aux USA, où dans certaines villes et certains été distribué la semaine dernière et que nous avons élaboré

Etats, certaines spécialités médicales comportant des risques avec M. Fierz pour gagner du temps, je me bornerai simple-

ne peuvent plus être pratiquées en raison de problèmes de ment à signaler qu'au commentaire de l'article 2, page 15 de

responsabilité. C'est pourquoi nous avons proposé d'intro- la version française, il faut changer le mot «sanction» par «si-

duire de notre côté le complément suivant à l'alinéa premier: tuation». Nous avons six propositions nouvelles par rapport

«à moins qu'il ne prouve avoir pris toutes les précautions pour aux cinq commentées dans le rapport, nous les traiterons

éviter un dommage». Cette version l'a emporté dans la com- dans la discussion de détail. Je vous invite simplement,

mission par 9 voix contre 6. comme l'a fait la commission à l'unanimité, à entrer en matière

Le Conseil fédéral a mis en garde contre le danger de créer ici sur le projet de loi qui vous est soumis.

un nouveau droit isolé de la responsabilité, car l'ensemble du

droit de la responsabilité est en révision et un rapport définitif Fierz, Berichterstatter: Bei der Behandlung des Strahlen-

sur cette question est attendu pour 1990 encore. Ces ques- schutzgesetzes verweisen wir auf den schriftlichen Bericht,

tions doivent être réglées en liaison avec le droit de la respon- den Sie letzte Woche erhalten haben und der vom Kommissi-

sabilité. onspräsidenten unter meiner Mitarbeit verfasst wurde. Dieser

Comment le droit de la responsabilité médicale a-t-il été réglé schriftliche Bericht stellt einen Versuch dar, Zeit zu sparen. Die

jusqu'ici? En règle générale, il existe un mandat de traitement Korrektur, die in der französischen Fassung des Berichtes

donné par le patient. Dans une telle relation de médecin à pa- vom Kommissionspräsidenten angegeben wurde, ist im deut-

tient, la victime doit prouver un dommage, selon le droit des schen Text nicht nötig.

obligations, et ensuite l'auteur du dommage doit prouver qu'il

n'a pas commis de faute condamnable (ce qu'il est convenu Fischer-Seengen: Die freisinnige Fraktion stellt sich hinter

d'appeler la responsabilité causale atténuée). La proposition den Entwurf zu einem Strahlenschutzgesetz und empfiehlt

qui vous est soumise pourrait s'insérer sans problème dans le einstimmig Eintreten auf die Vorlage.

système juridique existant. Le problème réside dans le fait Kernenergienutzung und Strahlenschutz waren bisher in ei-

que, dans la pratique actuelle des tribunaux, cette situation ju- nem Erlass geregelt, nämlich im Atomgesetz. Dabei waren

ridique n'a curieusement pas été respectée: elle suppose que dem Strahlenschutz lediglich zwei sehr rudimentäre Artikel ge-

la victime du dommage prouve la responsabilaité de celui qui widmet. Dem Bundesrat wurde eine umfassende Kompetenz

l'a commis. erteilt, die Vorschriften über den Strahlenschutz auf dem Ver-

Art. 37-41: inchangé ordnungsweg zu konkretisieren. Der Bundesrat ist dieser Auf-

Art. 42 let. f bis (nouveau) gabe nachgekommen, indem er eine sehr umfangreiche Ver-

f. Exerce des activités pouvant présenter un danger dû à des ordnung über den Strahlenschutz erlassen hat.

rayonnements ionisants, sans posséder la qualification techni- Mit dem Erlass eines Strahlenschutzgesetzes werden die

que nécessaire. wichtigsten grundsätzlichen Bestimmungen über den Strah-

- Ce type d'infraction due à l'installation des conditions défi- lenschutz auf die Gesetzesstufe gehoben, was angesichts ih-

nies à l'article 6 (Qualification technique) doit être expressé- rer Bedeutung gerechtfertigt ist. Ueberdies werden die Berei-

ment mentionné à l'article concernant les contraventions che Kernenergienutzung und Strahlenschutz getrennt; eine

(pour le surplus voir le chapitre II). sachlich und politisch sinnvolle Lösung. Der Strahlenschutz

Art. 43-49: inchangé kommt nämlich nicht nur bei der Anwendung der Kernenergie

zum Tragen, sondern deckt verschiedene Bereiche ab, wel-

IV. Postulat delà commission che mit der Nutzung der Kernenergie nichts zu tun haben, vor

Comme on a pu le voir, on ne connaît que très mal certains as- allem den medizinischen Bereich.

pects de la radioactivité, comme les effets de faibles doses et Der Erlass von Bestimmungen über den Strahlenschutz ist

la relation entre rayons ionisants et apparition du cancer. Le auch von keiner Seite grundsätzlich bestritten. Die Differenzen

monde scientifique en général, le corps médical en particulier, beziehen sich lediglich auf die Formulierung von einzelnen

s'interroge et souhaiterait en savoir plus pour mieux définir les Bestimmungen. Bei der Kernenergienutzung bestehen dem-

mesures préventives. Il en va de même des membres de votre gegenüber grundsätzliche Differenzen, die beim Erlass eines

commission. Le directeur de l'Office fédéral de la santé, le Dr total revidierten Kernenergiegesetzes dazu führen werden,

Ross, partageait également ce point de vue. Toutefois, il in- dass auch grundsätzliche Differenzen bereinigt werden müs-

siste sur la nécessité de procéder à des études sur une longue sen. Es ist deshalb von der Sache her geboten und entspricht

période et à partir de populations représentatives de diverses einem Gebot der Klugheit, Strahlenschutz und Kernenergie-

25. September 1990 N 1543 Strahlenschutzgesetz

nutzung in zwei getrennten Erlassen zu regeln. Die Bestim- über den Umgang mit Strahlen als eines zum Schutz vor Strah-

mungen über den Strahlenschutz können somit rascher in len.

Kraft gesetzt werden, als wenn sie in einem Paket mit jenen Die Gefährlichkeit ionisierender Strahlen ist heute allseits be-

über die Kernenergienutzung hätten geregelt werden müs- kannt. Während man noch bis vor kurzem weiszumachen

sen. suchte, es gebe ungefährliche Strahlendosen, tolerierbare

Konzept, Aufbau und Gliederung des Gesetzes sind zweck- Grenzwerte, steht heute unwidersprochen fest: Es gibt keine

mässig. Die Grundsätze, welche richtigerweise am Anfang des Strahlendosis, die für Mensch und Umwelt verträglich ist.

Gesetzes definiert werden, sind auch in der Botschaft darge- Vollständiger Strahlenschutz würde deshalb heissen: Dosis

legt. Diese Grundsätze Sind vernünftig, insbesondere das Ala- null. Alles, was darüber liegt, ist mit der Inkaufnahme von

ra-Prinzip (As Iow äs reasonably achievable), welches die Ver- Schäden gleichzusetzen. Deshalb ist eigentlich jede Frage

hältnismässigkeit der Massnahmen im Strahlenschutz regelt. nach einem zumutbaren Grenzwert, wie wir sie uns mit Arti-

Es ist richtig, die Grenzwerte auf Verordnungsstufe festzuset- kel 9 stellen müssen, bereits eine Ungeheuerlichkeit. Wenn

zen, damit die Flexibilität einer sofortigen Anpassung ermög- schon von Grenzwerten im Rahmen eines Strahlenschutz-

licht wird, wenn eine solche aufgrund neuester wissenschaft- gesetzes gesprochen werden muss - und das ist für uns natür-

licher oder empirischer Erkenntnisse auf internationaler lich eine Selbstverständlichkeit -, so steht aus einer ökologi-

Ebene erforderlich wird. schen Position heraus fest, dass nicht die Optimierung, son-

Im übrigen wäre das Parlament wohl überfordert, wenn es dern die Minimierung der Strahlenbelastung der Massstab

fachspezifische Detailregelungen treffen müsste. Angesichts sein muss. Das heisst denn auch, dass für einen Strahlen-

der grenzüberschreitenden Wirkung von radioaktiven Strah- schutz nicht das Alara-Prinzip, sondern das Alata-Prinzip

len, welche sich am Beispiel Tschernobyl deutlich gezeigt hat, massgebend sein muss: Es muss nicht die Norm massge-

ist es absolut notwendig, auf eine enge internationale Zusam- bend werden, die sogenannt vernünftig ist, sondern jene, die

menarbeit hinzuwirken. Diese Zusammenarbeit ist auch im uns die technisch möglichst geringste Strahlenbelastung si-

Bereich der Entsorgung der radioaktiven Rückstände erfor- chert, denn es gibt, wie gesagt, keine unschädlichen Mengen

derlich. Die entsprechenden Bestimmungen sind in dieser an radioaktiven Substanzen oder unschädliche Strahlen-

Hinsicht noch zu verdeutlichen und zu präzisieren. Die Bot- dosen.

schaft ist hinsichtlich des Verhältnisses dieses Gesetzesent- Die Schäden, die wir als Folge von ionisierenden Strahlen in

wurfs zum europäischen Recht sehr dürftig gehalten. In einem Kauf nehmen müssen, haben Namen. Sie heissen Tod, Strah-

ergänzenden Bericht an die Kommission wird aber festgehal- lentod, Krebserkrankungen wie Leukämie und andere Krebse,

ten, dass der Entwurf zum Strahlenschutzgesetz weder dem verschiedenste Krankheiten anderer Art, sie heissen be-

Euratom-Vertrag von 1957 noch den EG-Richtlinien von 1980 schleunigter Alterungsprozess, Fehlgeburten, Missbildun-

und 1984 widerspricht. Der Entwurf erlaubt auch, der Empfeh- gen, genetische Schäden, sie heissen Schäden an Pflanzen

lung des Europarates von 1988 nachzuleben, nach welcher und Tieren. Besonders gefährdet sind künftiges Leben, die Fö-

die Mitgliedstaaten auf eine internationale Harmonisierung ten im Mutterleib, und die Kinder, also all jene, die sich noch

der Eingriffswerte hinwirken und die nötigen Vorbereitungen gar nicht zur Wehr setzen können. Ihnen gegenüber trägt un-

für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung treffen sollen. sere Generation besondere Verantwortung.

Wir dürfen somit feststellen, dass der Entwurf europakompati- Verursacht werden diese Schäden durch ionisierende Strah-

bel ist. len. Deshalb müssen wir hier ganz offen über die vom Men-

Was die Haftung angeht, so stellt sich die Frage, ob beim Um- schen geschaffene künstliche Strahlung reden, denn diese

gang mit ionisierenden Strahlen die normale Verschuldens- können wir reduzieren. Dazu gehören einmal die medizini-

haftung oder eine Kausalhaftung gelten soll. Da bei der Einfüh- schen Röntgenstrahlen. Auch diese setzen Schäden. Es gibt

rung einer Kausalhaftung die Gefahr besteht, dass notwen- Schätzungen, wonach 40 bis 50 Prozent aller medizinischen

dige medizinische Anwendungen ionisierender Strahlen in ge- Röntgenstrahlen unnötig sind. Je mehr Aerzte und Aerztinnen

wissen Fällen auch dann unterbleiben würden, wenn sie medi- es auf dem Markt gibt, um so mehr wird offenbar geröntgt, und

zinisch geboten wären, ist eine Minderheit der Kommission zwar vor allem aus wirtschaftlichen und nicht aus medizini-

zum Schluss gekommen, es bei der normalen Verschuldens- schen Gründen. Die Kontrolle der Anlagen ist oft unzurei-

haftung bewenden zu lassen. Ich habe einen entsprechenden chend. Vielleicht müsste man deshalb die Zulassungen be-

Antrag gestellt, da in der Kommission kein Minderheitsantrag schränken oder zumindest höhere Anforderungen an die

gestellt wurde. Sachkunde der Aerztinnen und Aerzte stellen. Das gilt es bei

Zusammenfassend ist nochmals festzuhalten, dass es sich, den Ausführungsbestimmungen zu Artikel 6 für den Bundes-

unter sachlichen und politischen Gesichtspunkten betrachtet, rat zu bedenken.

um eine zweckmässige Gesetzgebung handelt, auf die mit Eine weitere wichtige Quelle künstlich erzeugter Strahlung ist

Ueberzeugung eingetreten werden kann. Ich empfehle Ihnen die Nutzung der Atomenergie, sei es zu kriegerischen oder zu

dies. sogenannt «friedlichen» Zwecken, um eine der gängigen

Sprachverfälschungen zu benutzen. Die Strahlenrisiken der

Frau Leutenegger Oberholzer: Die grüne Fraktion ist eben- Atomenergie sind bekannt. Heute kann niemand mehr sagen,

falls für Eintreten auf das Gesetz. Wir zweifeln allerdings, ob es er oder sie würden die Folgen nicht kennen. Wir wissen von

seinem Namen gerecht wird, ja gerecht werden kann. den Opfern der kriegerischen Anwendung seit den Atombom-

Aus einer ökologischen Sicht muss der Erlass eines Strahlen- ben von Hiroshima und Nagasaki. Heute sind auch die lange

schutzgesetzes Anlass sein, grundsätzlich zu überlegen, wel- negierten Spätschäden bekannt. Heute treten als Folgen des

chen Gefahren durch ionisierende Strahlen Mensch und Um- Atombombenabwurfes im Zweiten Weltkrieg zahlreiche Tu-

welt ausgesetzt sind beziehungsweise ausgesetzt werden sol- more auf.

len. Es muss eine breite, offene Debatte stattfinden über die Mit der Atomkatastrophe von Tschernobyl wurde uns auch

Grossrisiken in unserer Gesellschaft und über deren demokra- das Katastrophenrisiko der sogenannt «friedlichen» Nutzung

tische Bewältigung. der Atomenergie mit aller Brutalität vor Augen geführt. In

Nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl - der Bundesrat Tschernobyl hat sich als Folge der Reaktorkatastrophe eine

hat uns diesen Gesetzesentwurf nach dieser Atomkatastrophe ökologische Katastrophe unvorstellbaren Ausmasses ereig-

vorgelegt - wissen wir nun alle unwiderruflich, auf welchem net. Viele Menschen sind gestorben, erkrankt oder werden

Pulverfass wir sitzen. Die grüne Fraktion hätte deshalb erwar- noch erkranken. Dies trifft wiederum vor allem künftige Gene-

tet, dass auch die Landesregierung bei der Vorbereitung die- rationen. Pflanzen und Tiere wurden unwiderbringlich geschä-

ses Gesetzes grundlegende Ueberlegungen zur Risikogesell- digt, die Erde wurde für Jahrtausende verseucht. Ganze

schaft anstellt und nochmals über die Bücher geht. Städte und Dörfer wurden ausradiert. Hunderttausende von

Unsere Erwartungen waren zu hoch gesteckt, leider. Der Bun- Menschen mussten oder müssen noch evakuiert werden und

desrat beschränkte sich bei der Ausarbeitung dieses Geset- verloren ihre Heimat - für immer. Tausende von Quadratkilo-

zes mehr oder weniger auf die Festschreibung des Status quo, meter Land sind über Generationen hinweg nicht mehr be-

und deshalb ist das Strahlenschutzgesetz eher ein Gesetz wohnbar.

Loi sur la radioprotection 1544 N 25 septembre 1990

Dass sich eine solche Katastrophe nur in der Sowjetunion er- halten. Das vorliegende Strahlenschutzgesetz, das bezweckt,

eignen könnte, wagt heute guten Gewissens wohl niemand Mensch und Umwelt vor ionisierenden Strahlen zu schützen,

mehr zu behaupten. Ein Reaktorunfall kann auch in der schliesst eine wichtige Lücke in diesem Bereich, weil der

Schweiz oder in den angrenzenden Regionen unseres Lan- Strahlenschutz bisher nur gerade in zwei Artikeln des Atom-

des passieren. Wie das Mühleberg-Szenarium des Oeko-lnsti- gesetzes und in Bestimmungen auf Verordnungsstufe gere-

tuts Darmstadt gezeigt hat, muss für die Schweiz mit noch weit gelt ist.

schwerwiegenderen Folgen gerechnet werden, als sie in Es scheint der SVP wichtig und zweckmässlg, dass dieses Ge-

Tschernobyl der Fall waren. setz nur Richtlinien erlässt, also als Rahmengesetz konzipiert

Ein Gesetz, das den Namen Strahlenschutz zu Recht verdient, ist, damit der Bundesrat die neuen Erkenntnisse in Wissen-

muss deshalb aufzeigen können, wie solche Katastrophenrisi- schaft und Technik jederzeit rasch und wirksam durch ent-

ken bewältigt werden sollen. Doch gerade diese zentrale Ant- sprechende Ausführungsbestimmungen in die Praxis umset-

wort suchen wir im Gesetz vergebens. Das ist besonders ma- zen kann. Es ist ja zu erwarten, dass gerade auf diesem Gebiet

kaber, da der Bundesrat (Seite 25 der Botschaft) offenbar immer wieder neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Tage

selbst ein «zweites Tschernobyl» - so steht es in der Botschaft treten, deren Resultate man sich zunutze machen muss.

-in Rechnung stellt. Die bedeutendste Neuerung gegenüber der geltenden

Der für den Katastrophenschutz zentrale Artikel 19 kommt ei- Rechtsordnung, der Schutz der Bevölkerung bei erhöhter Ra-

ner Bankrotterklärung gleich. Es hat schon fast groteske Züge, dioaktivität, scheint uns besonders wichtig. Die Erfahrungen

wenn in Absatz 3 im Falle des absoluten Chaos einer Katastro- von Tschernobyl haben gezeigt, dass unsere bisherige

phe die Entscheidungskompetenzen auf die Gemeinden her- Rechtsordnung bei solchen Ereignissen zur Ueberwachung

unterdelegiert werden. Das ist für mich eher eine Persiflage als der Umwelt und zum Schutz der Bevölkerung bei erhöhter Ra-

offen diskutiertes Katastrophenmanagement in einem demo- dioaktivität Lücken aufweist und nicht funktioniert. Wir von der

kratischen Staat. Die vor allem im Vorfeld der Abstimmung zu SVP begrüssen, dass mit dieser Vorlage klare Zuständigkeiten

den Atominitiativen praktizierte Verheimlichungsstrategie ist und Verantwortlichkeiten geschaffen werden. Dass die Bevöl-

auch für unsere Demokratie gefährlich. Oder wollen Sie mit mi- kerung im Falle eines Ereignisses objektiv und rasch infor-

litärischen Mitteln eine Katastrophe bewältigen? miert wird, scheint uns eine Voraussetzung dafür, dass in einer

Bei der Erzeugung der Atomenergie gibt es nicht nur die Strah- ohnehin schwierigen Situation, wo die Bevölkerung in Angst

lenbelastung durch Katastrophenereignisse. Auch im Normal- und Besorgnis lebt, einheitlich und möglichst objektiv und

betrieb werden radioaktive Strahlen frei. Auf jeder Stufe der schnell über die Situation, die Gefahren und das notwendige

Atomenergieerzeugung fallen ionisierende Stahlen an. Das Verhalten informiert wird.

beginnt beim Uranabbau, geht über den Transport in die Pro- Wir hoffen ja alle, dass sich ein solches oder ähnliches Ereig-

duktion bis hin zu den radioaktiven Abfällen und zum Abbau nis nicht wiederholt. Ganz ausschliessen kann man das indes-

von Atomanlagen. Wir schaffen hier ein strahlendes Erbe für sen nicht. Was sich aber nicht mehr wiederholen darf, ist die

zahlreiche kommende Generationen. Wir kennen aber die Ant- mangelhafte, unsichere, uneinheitliche Orientierung der Be-

wort zu seiner Bewältigung nicht. völkerung über die zu treffenden Massnahmen. Wenn bei-

Heute ist auch die Belastung von Mensch und Umwelt durch spielsweise in der Nähe der Landesgrenze in einer Distanz von

Niedrigstrahlen vielfach belegt. Jede Stahlendosis kann Muta- vier Kilometer in einem Land das Gemüse als ungeniessbar er-

tionen hervorrufen und Krebs verursachen. Die Zeichnerin klärt wird und untergepflügt werden muss, während im ande-

Cornelia Hesse hat durch ihre Zeichnungen von Kleinlebewe- ren Land die gleiche Gemüsekultur als Biogemüse weiterver-

sen die Schädigungen an tierischen Organismen in Regionen kauft werden darf, so schafft eine solche Situation eine grosse

mit Niedrigstrahlen beobachtet und aufgezeigt. Endlich nimmt zusätzliche Unsicherheit in der Bevölkerung, die es mit allen

sich auch die offizielle Wissenschaft dieser Problematik an. Ich Mitteln zu vermeiden gilt. Dabei ist es gerade in solchen Aus-

glaube, ein Strahlenschutzgesetz müsste auch aufzeigen, wie nahmesituationen äusserst wichtig, dass die Information über

Mensch und Umwelt vor den niedrigen Strahlendosen künst- die notwendigen Schutzmassnahmen eine Beruhigung der

lich erzeugter Radioaktivität geschützt werden können. Bevölkerung bringt, Vertrauen in die zuständigen Instanzen

Leider gibt das Gesetz auf viele Fragen, die sich beim Schutz schafft und nicht zusätzliche Verunsicherungen verbreitet. Die

vor radioaktiven Strahlen stellen, keine Antwort, wohl deshalb, GPK hat seinerzeit in ihrem Bericht an den Bundesrat «Mass-

weil es darauf keine gibt. Es kann keinen umfassenden Strah- nahmen nach Tschernobyl» auf diese unbefriedigende Situa-

lenschutz geben, wenn Grossrisiken wie die Atomenergie be- tion hingewiesen und entsprechende Massnahmen verlangt.

wusst in Kauf genommen werden. Einen Stahlenschutz, der Wir von der SVP meinen, dass in Artikel 17 diese Anliegen in

diesen Namen verdient, gibt es erst, wenn diese Risiken aus- einer einfachen, verständlicheren Fassung als im Vorschlag

geschaltet werden. Das Mindeste aber, was die grüne Fraktion der GPK berücksichtigt sind.

erwartet, ist, dass die Menschen in unserem Lande offen über Die SVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten auf die Vorlage,

diese Risiken informiert werden. Wir wünschen, dass ihnen of- weil sie der Ueberzeugung ist, dass es eine vordringliche Auf-

fen gesagt wird, warum Jodtabletten für den Katastrophenfall gabe des Staates sein muss, den Menschen und die Umwelt

verteilt werden müssen, dass ihnen gesagt wird, dass in der vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen.

Schweiz nicht genügend Betten für Strahlengeschädigte zur Sie ist der Meinung, dass diese gute Gesetzesvorlage eine

Verfügung stehen. Wir erachten eine breite, demokratisch an- ausreichende Grundlage bietet, damit der Staat dieser wichti-

gelegte Debatte über unsere Risikogesellschaft und ihre mög- gen Verpflichtung gerecht werden kann.

liche Bewältigung als dringend nötig, denn wir wollen keinen Die SVP unterstützt die Mehrheitsanträge der Kommission. Sie

militärisch organisierten Atomstaat. unterstützt ebenfalls das Postulat der Kommission. Sie erach-

Trotzdem ist die grüne Fraktion für Eintreten auf das Gesetz. tet es als sinnvoll, dass die Errichtung einer Mortalitäts- und

Dies aber in vollem Wissen, dass es uns vor den schädlichen Krebsstatistik geprüft wird. Vor allem sind die Zusammen-

Einflüssen von radioaktiven Strahlen nicht vollends schützen hänge zwischen ionisierenden Strahlen und dem Auftreten

kann. Es stellt höchstens einen Versuch der Risikobewälti- von Krebs wenig erforscht. Man weiss noch sehr wenig über

gung dar. Wir hoffen aber, dass es in der Detailberatung noch die Folgen von schwacher Radioaktivität.

verbessert wird. Heute kann in diesem Saal niemand mehr sa- Der Weg über das Postulat scheint uns richtig zu sein. Damit

gen, er oder sie hätten von den Risiken nichts gewusst. kann man durch Untersuchungen an genügend grossen, re-

Deshalb bitten wir Sie, denken Sie bei der Beratung dieses präsentativen Bevölkerungsgruppen, womöglich in internatio-

Gesetzes nicht an Ihre wirtschaftlichen Interessen, sondern an naler Zusammenarbeit, auf diesem heiklen Gebiet zu mehr

die Interessen der künftigen Generationen, die wir hier zu ver- Wissen gelangen. Wir von der SVP sind der Auffassung, dass

treten haben. dieses Gesetz eine gute Vorlage ist, die unsere Unterstützung

verdient.

Hess Otto: Nachdem der Kommissionspräsident und der

Sprecher deutscher Sprache uns einen sehr guten Bericht vor- Burckhardt: Namens der liberalen Fraktion teile ich mit, dass

gelegt haben, möchte ich mich in meinen Ausführungen kurz sie den vorliegenden Gesetzesvorschlag betreffs Strahlen-

25. September 1990 N 1545 Strahlenschutzgesetz

schütz prinzipiell gutheisst und Eintreten beantragt. Gestatten den. Deshalb muss man sich hier über das harte Bemühen um

Sie mir zum Thema Strahlen und Strahlenschutz einige allge- Erkenntnis näherkommen. Der Bund muss zur objektiven Auf-

meine Bemerkungen: klärung Beiträge leisten und richtungweisende Informationen

Die politische Oeffentlichkeit beschäftigt sich unter diesem liefern. Allein auf der Basis der Vertiefung objektiver Erkennt-

Stichwort vor allem mit den Grossanlagen zur Herstellung von nisse in der Bevölkerung kann die Aufsichtspflicht des Staates

Atomenergie, ihren Möglichkeiten und ihrer Problematik. Die angemessen erfüllt werden. Es würde dem Staat grosser

arbeitende Gesellschaft aber - und das ist wesentlich - kommt Schaden erwachsen, wenn bei Erlauben und Verbieten von

vor allem auf dem Gebiet der Medizin und der auf Naturwis- den Behörden quasi aus populistischen Gründen auf der ei-

senschaften beruhenden Industrie in steigendem Masse mit nen Seite, zum Beispiel beim Einsatz kleiner medizinischer An-

kleinen Mengen uranhaltiger, d. h. strahlender Materialien in wendungen wie Röntgen, zu weitherzig, andererseits bei grös-

Kontakt, welche Heilverfahren und Arbeitsprozesse besser seren Anlagen wegen angeblicher Gefahren unangemessen

und wirksamer werden lassen. Beide, die Grossanlagen der engherzig vorgegangen würde.

Energieherstellung und die Kleineinsätze des täglichen Le- Die vorliegende Gesetzgebung wird als solide Basis für eine

bens, welche mit Uran und Strahlung zu tun haben, sind feste Zukunft im weitestgefassten liberalen Sinn und Geist dienen

Bestandteile unserer modernen Zivilisation geworden. Diese können, wenn sie liberal und kreativ angewendet wird.

hat sich im letzten Jahrhundert auf den Weg des auf wissen-

schaftlichen Erkenntnissen basierenden Fortschrittes bege- Frau Bäumlin: Wenn Sie die Botschaft des Bundesrates gele-

ben. sen haben, dann haben Sie sicher den einen Grundpfeiler des

Uebersehen wir nie, was dieser Fortschritt allein für den sozia- Strahlenschutzgesetzes wahrgenommen. Er hat einen schö-

len Ausgleich ermöglicht hat: Nicht zuletzt die Tatsache, dass nen Namen, er heisst Alara. Er beruht auf dem Prinzip, dass

er die Schweizer aus einem Volk armer Söldner und Auswan- die Strahlenexposition der Bevölkerung generell, und speziell

derer zu einer Sicherheitsgesellschaft gewandelt hat, an wel- der im Atombusiness arbeitenden, so niedrig wie vernünftiger-

cher nicht nur fast alle geniessend teilhaben, sondern welche weise erreichbar zu halten sei. Dieses Prinzip wurde schon zi-

auch eine erhebliche Einwanderung von Neu-Schweizern hat tiert. Es heisst auf englisch: «As Iow äs reasonably achiev-

aufnehmen können. able».

So ist die Schweizerbevölkerung zwischen 1940 und 1990 von Zur näheren Bestimmung der Vernünftigkeit, die in diesem

etwa 4,5 auf etwa 6,5 Millionen Einwohner angewachsen, de- Prinzip angesprochen wird, haben wir Atomkritikerinnen und

ren Ansprüche an die Umwelt sich um ein Erkleckliches ge- -kritiker seit Jahrzehnten unseren Beitrag geleistet. Wir haben

mehrt hat: Komfort, Kommunikationen, Freizeit und Sport, so- schon vor 30 Jahren die schweizerische militärische Atomop-

ziales Gesundheitswesen, Hygiene usw. All das sind Errun- tion bestritten. Es ging damals darum, ob wir nicht kleine, sau-

genschaften, auf welche de facto nicht verzichtet wird und wel- bere, taktische «Atomwäffelchen» anschaffen sollten. Zu

che auf der Entwicklung besserer wirtschaftlicher Produkti- Recht haben wir sie bestritten. Wir haben dann Kaiseraugst

onsmöglichkeiten beruhen. angegangen und schliesslich abgekoppelt; zu Recht sagen

Dieses Rad kann nicht mehr zurückgedreht werden. Ein Zu- wir heute. Den langen Kampf um einen Schutz vor Unfallver-

rück in frühere, heute oft verklärte Zeiten gibt es nicht. Was es strahlung auf dem Initiativweg haben wir aufgenommen und

aber gibt, ist Minimalisierung der Gefahren des sich drehen- nie aufgegeben; zu Recht, das haben Harrisburg nach der er-

den Fortschrittsrades, und zwar im grossen Rahmen: durch sten und Tschernobyl nach der zweiten Abstimmung bewie-

adäquate Allgemeinbildung, das ist sehr wichtig; durch Aus- sen.

bildung und durch Disziplinierung des Denkens; bei der Strah- Vorgestern hat zum dritten Mal eine millionenschwere Atom-

lenbehandlung und beim Strahlenschutz im Speziellen durch propaganda die allervernünftigste Stahlenexpositionsbegren-

objektives Vertiefen der allgemeinen Kenntnisse in breitesten zung durch einen von der Bevölkerung bewusst gewollten

Volkskreisen. und getragenen Ausstieg knapp verhindert. Nun werden wir

Die Entwicklung in die Zukunft zeigt an, dass die Anzahl der eben über das Moratorium aktiv aussteigen, um zu vermeiden,

Arbeitstätigen, welche oft nur mit sehr kleinen Dosen von dass wir passiv - zum Beispiel durch einen weiteren Unfall -

Strahlenmaterialien in Berührung kommen, zunehmen wird. ausgestiegen werden.

Das Strahlenschutzgesetz ist aus diesem Grund als Instru- In bezug auf das Ziel eines umfassenden Stahlenschutzes ist

ment, welches allen diesen Aktivitäten als Rahmen dient, will- das auch vernünftig. Wir bekommen damit, auf hoffentlich

kommen - solange willkommen, als es auf dem Fundament sanfte Weise, zum letzten Mal recht. Der bisher atomar erzielte

möglichst weitgespannter Eigenverantwortung der Benutzer Nutzen hat sich längst ins Gegenteil gekehrt und rechtfertigt

gehandhabt werden kann. Deshalb gilt es, die Ausbildung all keine weitergehenden Strahlenexpositionen mehr. Strahlen-

jener, welche professionell mit Strahlenmaterial zu tun bekom- schäden sind nicht heilbar. Fehlinvestitionen in die Atomtech-

men, intensiv zu fördern. Sei es in speziellen Kursen, sei es in nologie werden wir, ob Verursacher oder nur Tolerierende,

obligatorischen Lehrgängen auf Technikums- und auf Hoch- über kurz oder lang einmal teuer zahlen müssen. Die verhee-

schulniveau. Ferner müssen die Verordnungen, welchen die renden Risiken der Atomenergieproduktion lassen sich nicht

vorliegende Gesetzgebung als Grundlage dient, so liberal und länger verdrängen und wegreden, sondern kommen jetzt ans

flexibel gehalten sein, dass sie dem ständigen Wechsel der Licht, um abgebaut und vermieden zu werden. Es ist spät ge-

Anforderungen gewachsen bleiben und nicht zu hinderlichen nug dazu. Das Atom hat keine Zukunft ausser einer tödlichen.

oder gar gefährlichen Reglementen erstarren. Wenn irgendwo die altgriechische Weisheit «Polemos pater

Die Eigenverantwortung in Wissenschaft und Wirtschaft soll panton», «Der Krieg ist der Vater aller Dinge», stimmt, dann

aber nicht nur durch Ausbildungsmöglichkeiten gefördert, beim Atom, das mit der Bombe begann und trotz allen friedli-

sondern auch durch kreative behördliche Kontrollen gestützt chen Umtaufen in nützliche Kernenergie, die sicher, sauber

und weiterentwickelt werden. Hier kommt dem Bund sowohl und billig sein soll, beim Jahrtausende herrschenden Todes-

auf dem Ausbildungs- als auf dem Aufsichtsgebiet eine noble gott Plutonium endet.

Führungsaufgabe zu. Diese wird um so wichtiger, je komple- Um das Problem Strahlenschutz in seinen wahren Dimensio-

xer das Thema ist und je emotionsgeladener sich dessen Be- nen darzustellen, konnte ich Ihnen diesen Zeitrahmen nicht er-

handlung in Politik und Medien abspielt. Zwischen den Polen sparen, einen Zeitrahmen und Sachzwang, der übrigens noch

sturer Technographie und einseitiger Verdammung muss un- gar nicht so alt ist, der erst vor 60 oder 50 Jahren begann. Das

sere moderne liberale Gesellschaft den praktikablen Weg fin- heisst, er hat nur nach vorne eine schwindelerregende Dimen-

den. Ohne Einsatz der Mittel, welche uns die Wissenschaft zur sion.

Verfügung stellt, aber auch ohne die menschliche Vorsicht, die Wo stehen wir heute? In der Schweiz haben wir fünf laufende

uns aus Gewissenhaftigkeit und echter Bildung immer wieder AKW und sind auf Gedeih und Verderb auf die gewissenhafte

erwachsen muss, werden wir nicht weiterkommen. Die polari- Arbeit der sie bedienenden Techniker angewiesen. So kann

sierten Geister müssen sich lösen, wenn der gemeinsame der sogenannte Normalbetrieb umschrieben werden. Dieser

Staat nicht an diesem Problem scheitern soll. Die Wirklichkeit sogenannte Normalbetrieb hat eine unheimliche Kompo-

der Sache muss über persönliche Auffassungen gestellt wer- nente: er kann nämlich in einen abnormalen Zustand ausflip-

Loi sur la radioprotection 1546 N 25 septembre 1990

pen. Dieser Normalbetrieb produziert jede Menge Atommüll, bloss, wie bisher, auf Verordnungsebene. Das Thema ist zu

der «entfährdet» werden muss, denn der Begriff «Entsorgung» wichtig. Das Parlament muss die Grundlinien des Strahlen-

ist in diesem Zusammenhang ausserordentlich irreführend. schutzes festlegen. Die CVP begrüsst die Zielsetzung dieses

Der Atommüll stammt nicht nur aus den Atomenergieprodukti- Gesetzes. Die Zielsetzung ist, Strahlenexpositionen auf das

onsstätten, sondern auch noch aus anderen Bereichen, zum absolut Notwendige zu begrenzen. Anders als von den Frakti-

Beispiel aus der Medizin. onssprecherinnen der Grünen und der Sozialdemokraten

Für diese Situation ist das zur Beratung stehende Strahlen- ausgeführt worden ist, sind wir der Meinung, dass mit Arti-

schutzgesetz gedacht. Das ist gut so und nötig. Ein in der Be- kel 19 dieses Gesetzesentwurfes dem Bundesrat die richtigen

ratung noch verbessertes Gesetz ist noch besser. Die Rück- und notwendigen Kompetenzen erteilt werden, um bei Gefähr-

weisung auch nur einzelner Artikel hat wenig Sinn. Jetzt sind dung der Bevölkerung durch erhöhte Radioaktivität Massnah-

wir daran, durchzusetzen, durchzuberaten, was für einen kon- men anzuordnen. Allerdings sind wir uns durchaus auch be-

sequenten Strahlenschutz wir heute wollen. Dazu möchte ich wusst, dass wir weder mit einem Gesetzesartikel noch mit ei-

auf zwei Beispiele aus der Vorlage eingehen. ner noch so guten Alarmorganisation und einer noch so guten

Die Schweiz ist bisher im weltweiten Trend der Verharmlosung Ueberwachungsorganisation Katastrophenfälle vermeiden

der Strahlenbelastung mitgeschwommen und hat den strah- können. Aber es werden in diesem Gesetz doch die Massnah-

lenexponierten Arbeitnehmern hohe Jahresdosen zugemutet. men vorgekehrt, die möglich sind, um allfälligen Katastrophen

Im neuen Gesetz legt uns der Bundesrat nun einen Begren- begegnen zu können.

zungsentwurf vor, der ausserordentlich schwammig ist. Er ist Sodann halten wir es für richtig, dass der Bundesrat die Kom-

in Artikel 9 vorentworfen. Die bekannten Lieblingsgrössen des petenz erhält, die Dosisgrenzwerte festzulegen. Wir erwarten,

Bundesrates, Flexibilität und Internationalität, spielen darin dass er diese Grenzwerte dem jeweiligen Stand der wissen-

wieder einmal eine grosse Rolle. Nur hat der Bundesrat bisher schaftlichen Erkenntnis anpasst und sich am internationalen

beim Herabsetzen der Dosisgrenzwerte überhaupt keine Fle- Standard orientiert. Wichtig ist uns sodann eine sorgfältige

xibilität gezeigt, so dass die Schweiz nun auch international und sachkundige Ueberwachung der Radioaktivität auf dem

punkto Lebenszeitdosen ins Abseits gerät. AKW brauchen bei- Gebiete der Schweiz.

spielsweise billiges Aufräum- und Wartungspersonal, dessen Das Gesetz bietet die Grundlage für eine Organisation, die das

Strahlenbelastbarkeit nun eher an der Wirtschaftlichkeit denn gewährleisten sollte. Es sieht auch eine Behördenorganisa-

am sozialen und gesundheitlichen Wohlergehen gemessen tion vor, mit der Informationspannen, wie sie im Zusammen-

wird. Wir von der SP haben, zusammen mit den Gewerkschaf- hang mit Tschernobyl vorgekommen sind, vermieden werden

ten, aber seit Jahren verlangt, dass die Dosisgrenzwerte her- könnten. Die Zuständigkeiten - und da teile ich die Meinung

untergesetzt und die neuen Erkenntnisse über die Gefährlich- des SVP-Sprechers - sind klar geregelt. Entscheidend ist nun

keit der Niedrigstrahlen -wie sie etwa in Sellafield bei geschä- allerdings, dass die richtigen Personen eingesetzt werden, um

digten Kindern von strahlenexponierten Technikern zutage diese Aufgabe wahrzunehmen und das Instrument, das hier

getreten ist-auf unsere Dosisbestimmungen angewandt wer- zur Verfügung steht, richtig und sachkundig zu handhaben.

den - Wirtschaftlichkeit hin oder her. Der Bundesrat - davon bin ich überzeugt - wird gerade die-

Das andere Beispiel hängt mit Tschernobyl zusammen, nach sem Punkt, nämlich dem Vollzug des Gesetzes und der Sach-

Artikel 9 einem Umstand, der uns hier in der Schweiz «im Ver- kunde der Personen, die diese Aufgabe übernehmen müssen,

hältnis zur übrigen Bevölkerung» - vermutlich ist diejenige in besondere Beachtung schenken.

Afrika oder in Indien gemeint- eine erhöhte Strahlenbelastung Einige Worte noch zu den Anträgen der Kommissionsmehr-

brachte, und zwar über Tausende von Kilometern hinweg und heit. Die CVP hält es für richtig, dass der Bundesrat verpflichtet

zeitlich mitten in die zweite Vernehmlassung zum Strahlen- wird, die Toleranzwerte für die Lebensmittel festzulegen. Es

schutzgesetz hinein. Das zeitigte Folgen auf den ganzen drit- genügt hier nicht eine blosse Kann-Vorschrift. Sodann sind wir

ten Abschnitt des Gesetzes. Mit Hilfe der GPK und in konstruk- der Meinung, dass die radioaktiven Abfälle, wie es der Entwurf

tiver Zusammenarbeit mit der Verwaltung haben wir in der vorsieht, im Prinzip im Inland beseitigt werden sollen. Aber wir

Kommission Artikel 17 umgeschrieben. Beim heiklen Arti- wollen nicht ausschliessen, dass im Rahmen einer internatio-

kel 19, es wurde schon auf ihn hingewiesen, haben wir es nalen Zusammenarbeit auch im Ausland Abfälle entsorgt wer-

dann nicht mehr geschafft. Deswegen häufen sich jetzt die An- den können, allerdings unter Wahrung der international aner-

träge, die sich mit dem Notrecht in ausserordentlichen Lagen kannten Sicherheitsnormen.

befassen. Schliesslich ist es wichtig, dass die Bewilligungen befristet

Wir von der SP sind dagegen, dass bei Atomunfällen der werden, die für Personen erteilt werden, die mit radioaktiven

Strahlenschutz der Bevölkerung nach der Methode «Teufel Stoffen und mit Apparaten umgehen, die radioaktive Strahlun-

und Beelzebub» herbeikommandiert wird. Wir sagen es seit gen aussenden. Diese Befristung gewährleistet eine regel-

Jahren: Der Atomstaat, der in Artikel 19 des Strahlenschutzge- mässige Kontrolle der Gefahrenquellen.

setzes auch wieder seine Fratze zeigt, hat mit Demokratie, Als letztes weise ich auf die Regelung der Kausalhaftung hin.

Selbstbestimmung und Menschenwürde wenig zu tun. Ein Die Kommission schlägt Ihnen vor, hier eine sogenannte

Strahlenschutz, der den Namen verdient, muss viel tiefer an- milde Kausalhaftung einzuführen. Das bedeutet insbeson-

setzen als bei einem Krisenmanagement, das nach der Melo- dere, dass die Personen, die im medizinischen Bereich mit Ap-

die spielt «Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt». paraten umgehen, die solche Strahlen aussenden, für eine er-

Das sind nur zwei Beispiele, zugegebenermassen wohl die höhte Sorgfalt einstehen müssen. Wir halten das für richtig.

zwei heissesten. Sie bringen uns von der SP zur Einschät- Insgesamt liegt ein gutes Gesetz vor Ihnen. Wir ersuchen Sie,

zung, dass wir ein wichtiges und interessantes Gesetz vor uns darauf einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehr-

haben, das uns als Parlament aus verschiedenster Hinsicht heit zuzustimmen.

herausfordert. Wir nehmen die Herausforderung an, wir wollen

den seit Jahren angewachsenen Schaden begrenzen helfen, Günter: Die Zusammenarbeit in der Kommission kann als

denn das kann beim faktischen Ausstieg das Risiko vermin- konstruktiv bezeichnet werden. Die Kommission hat das Ge-

dern. Auf diesem Nenner wird wohl auch die Atombefürworter- setz in einigen Punkten verbessert. Ich denke hier an die Rege-

seite die Konfrontation nicht mehr wagen. lung betreffend Nahrungsmittel. Ich gestatte mirabertrotzdem

Zusammengefasst könnte man es so ausdrücken: Ein Strah- noch sechs kritische Bemerkungen, die dann in zwei Anträge

lenschutzgesetz ist besser als keines, und ein besseres - von münden:

uns jetzt hier im Rat verbessertes - Strahlenschutzgesetz ist 1. Mit Artikel 19 kann zur Zwangsarbeit aufgeboten werden.

noch besser. Nach Ansicht der LdU/EVP-Fraktion genügt für eine grosse

Katastrophe die allgemeine Gesetzgebung. Unter allen ande-

David: Namens der CVF-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintre- ren Umständen als für einen nationalen Notstand ist aber eine

ten auf das Gesetz und Zustimmung zu den Anträgen der Zwangsverpflichtung aus unserer Sicht nicht haltbar. Sie ist

Kommissionsmehrheit. Die CVP hält es für richtig, jetzt endlich sogar beim nationalen Notstand in gewisser Hinsicht fraglich,

den Strahlenschutz auf Gesetzesstufe zu ordnen und nicht und zwar, weil ihr Nutzen fraglich ist.

25. September 1990 N 1547 Strahlenschutzgesetz

Ich habe bei einem Besuch in Tschernobyl gesehen, was es Soziologie. In der Physik kann man definieren, wenn man will.

bringt, wenn 600 000 Mann der Roten Armee solange arbei- Aber man will im Bereich radioaktiver Abfälle nicht definieren.

ten, bis jeder seine maximale Lebensdosis an Strahlen erhal- Das ist ganz klar.

ten hat. Der Nutzen war minimal. Versuche zur grossflächigen Ich war soeben auf der Nagra-lnformationsreise in Schweden.

Dekontamination, also Reinigung von Regionen, sind prak- Dort definieren sie den mittelradioaktiven Abfall ganz anders

tisch alle gescheitert. Erfolgreich waren einzig die Zugänglich- als bei uns. Ein Bundesbeamter, der uns schon vor vier Jahren

machung der Reaktorgruppe und die Notarbeiten, die verhin- schriftlich die Antwort gegeben hat- Sie haben sie auch erhal-

dern sollten, dass der Reaktor total durchgeht, und diejenigen ten -, hat klar gesagt, die Einteilung diene für Transportpro-

zur Sicherung der drei noch laufenden Reaktoren. Die Arbeits- bleme und sei wenig geeignet für die Lagerung. Aber wir spre-

bedingungen sind heute dort so, dass voraussehbar ist, dass chen immer nur im Zusammenhang mit der Lagerung von die-

die anderen drei Reaktoren bald stillgelegt werden müssen, sen drei Definitionen, d. h. nicht wir, sondern die Fachleute

womit dann auch diese Reparaturarbeit zu einem grossen Teil des Bundes und der Nagra sprechen davon und haben stän-

sinnlos geworden ist. dig Begriffe im Mund, die nicht definiert sind.

Aus unserem Gesetz und vor allem aus dem Vortrag dazu Es ist auch klar, warum sie nicht definiert werden sollen. Wenn

spricht aber immer noch der Glaube der Machbarkeit, der sie nämlich definiert würden, dann könnte man sagen: Dieses

Glaube eine Reaktorkatastrophe sei zu bewältigen. Nach dem Lager ist für mittelradioaktive oder seh wach radioaktive Ab-

unfreiwilligen Grossexperiment von Tschernobyl muss man fälle; dann könnten wir allenfalls kontrollieren, ob die Behör-

sagen: Das ist ein Kinderwunsch der Technikgläubigen, der den das wie geplant ausführen. Herr Kiener hat uns ganz klar

mit der Realität wenig gemeinsam hat. gesagt: Zuerst wird in der Schweiz ein Ort gesucht, wo die ra-

2. Im Gesetz fehlt ein Abschnitt über eine der wenigen Mass- dioaktiven Abfälle gelagert werden können. Dann erst schaut

nahmen, die im Fall einer Katastrophe wirklich etwas bringt: die Behörde, was hineinpasst, und dann definieren wir.

Ich spreche von der frühzeitigen Verabreichung von Jod. Wir müssen uns klar darüber sein, was auf uns zukommt.

Lieber viereinhalb Jahre Seilziehen mit der Administration ha- Meine Befürchtung - ich sage Ihnen das ganz offen - ist die:

ben mich gelehrt, dass es offenbar im Lande der Chemie bis Wenn uns der Abfall dann bis zum Halse steht, wird nach politi-

jetzt nicht möglich war, dafür zu sorgen, dass jede Bürgerin schen Ueberlegungen definiert werden, damit möglichst viel

und jeder Bürger im Notfall sofort eine Jodtablette griffbereit in dieses Loch - das dann vielleicht gefunden ist - hineinge-

hat. Eine Amtsstelle schiebt das Problem zur nächsten weiter, packt werden kann; Bundesrat und die Verwaltung werden

-zig Arbeitsgruppen wurden eingesetzt, Studien in Auftrag ge- dann unter diesem Zwang stehen. Daher gibt es nur eine sau-

geben, deren vorhersehbaren Inhalt dann niemand wissen bere Lösung: dass man uns jetzt endlich saubere Definitionen

durfte - ich spreche hier von der sogenannten Eltbogenstudie vorlegt.

-, und offenbar klappt nicht einmal in der Sicherheitszone 1 Die bis dato beste Definition hat mir der Vizepräsident des Ra-

der Kernkraftwerke die Verteilung, obwohl das Atomgesetz tes persönlich gegeben. Er hat seine Fachleute darauf ange-

diese Verpflichtung enthält. Ich bin bis vor kurzem davon aus- setzt. Sie war spezifizierter als alles, was ich im vierjährigen

gegangen, dass wenigstens dort die Sache klappt. Inzwi- Versuch, das Problem auszuleuchten, vom Bund bekommen

schen habe ich erfahren, dass man zwar die Jodtabletten hat, habe.

aber wie sie verteilt werden müssen, ist offenbar nicht völlig In das gleiche Kapitel gehört, dass man mir im Januar dieses

klar. Jahres auf die Fragen, wieviel hoch-, mittel- und schwachakti-

Das Problem beim Jod ist, dass es die Menschen sofort ein- ven Abfall es jährlich in der Schweiz gebe und woher er

nehmen müssen, wenn Radioaktivität freigesetzt wird. Man hat stamme - es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass

dann keine Zeit mehr, lange zu organisieren. Wenn die Vertei- auch die Medizin solche Abfälle produziere -, ob aus Medizin,

lung nicht schon erfolgt ist, klappt die Jodverabreichung nie. Forschung, Industrie oder Kernkraftwerken, eine viereinhalb

Wir haben hier einen klassischen Fall, wo das Parlament ord- Zeilen lange Antwort erteilte. Es hiess, eine Datenbank zur Be-

nend eingreifen muss, um den Kompetenzenwirrwarr zwi- arbeitung dieses Problems sei erst im Aufbau begriffen, es

schen Bag, Basan, Militär, Zivilschutz, Gemeinde, Kanton und könne keine Antwort gegeben werden, die Sinn mache und

Bund zu lösen. Das tun wir am besten, indem wir im Gesetz - das Problem wirklich abdecke. Das war die Antwort des Bun-

das glücklicherweise heute vor uns liegt - festhalten, wer das desrates auf eine Anfrage, die ich über die Dokumentations-

Problem wie zu lösen hat. Ich habe Ihnen dazu einen Vor- stelle und über das Parlament gestellt habe. Ich stelle fest: Der

schlag unterbreitet und hoffe sehr, dass er einen Konsens dar- Bundesrat weiss nicht, wieviel Abfälle von welcher Sorte es in

stellt und ins Gesetz aufgenommen werden kann. unserm Land gibt; dies nach -zig Jahren Tätigkeit der Nagra.

3. Für mich ungelöst ist auch das Problem der Aushilfskräfte in 5. Ich habe in der Kommission vorgeschlagen, dass wir im Ge-

den Kernanlagen und ihre radiologische Ueberwachung. Es setz eine Strafnorm schaffen: Wenn jemand gegen dieses Ge-

geht darum, sicherzustellen, dass, wenn jemand bei verschie- setz verstösst oder wenn jemand erkennt, dass in seiner Um-

denen Arbeitgebern Arbeiten ausführt - z. B. als Teilzeitange- gebung gegen dieses Gesetz verstossen wird, so muss er das

stellter im Stundenlohn -, bei denen er radioaktiv belastet wird, - so mein Vorschlag - melden, sonst macht er sich strafbar.

die Strahlenbelastung zentral registriert wird, damit Kumulatio- Die Kommission hat ein derartiges System einstimmig abge-

nen bemerkt werden. lehnt. Ich habe deshalb das Problem nicht wieder mit einem

In der Kommission hat die Verwaltung gesagt, man habe be- Antrag in den Rat hineingebracht. Ich möchte aber wenigstens

gonnen, das zu tun. Aber es geht darum, das Ziel nun konkret hier darauf hinweisen, dass landauf, landab im Bereich Rönt-

im Gesetz festzuhalten. Es geht immerhin auch um ein recht gen Dinge gemacht werden, die man nicht tun sollte. Vor allem

bedeutendes Datenschutzproblem. Es ist gut, wenn die Ver- viele Untergebene wissen darum, können sich aber aus hierar-

waltung damit begonnen hat. Aber man sollte ihr den Auftrag chischen Gründen nicht wehren. Es wäre sehr wichtig gewe-

dazu auch im Gesetz erteilen. Das wird nämlich eine aufwen- sen, daher eine Verpflichtung dazu ins Gesetz einzubringen.

dige Geschichte. Wir können nicht die Bundeskontrolleure in jedes Spital und

4. Im Artikel 24 wird von radioaktiven Abfällen gesprochen. Es zu jeder Anlage schicken und dauernd Leute überwachen las-

wird dort eine grosse Diskussion geben. In der Botschaft Sei- sen. Daher sollte es so sein, dass die Meldungen von selbst

te 27/28 wird darauf hingewiesen; man spricht von schwach- kommen müssen. Wenn ihre Chefs etwas anordnen, das ge-

und mittelradioaktiven Abfällen, welche die Nagra - wie ge- setzeswidrig ist, können sie nämlich ohne Verpflichtung kaum

plant-entsorgensoll. Ich möchte hier einmal mehrfesthalten: kommen. Das wollte ich zuhanden der Materialien noch ge-

Es ist eine Zumutung, Begriffe zu verwenden, die nicht defi- sagt haben.

niert sind. Es weiss niemand, was schwachradioaktiver Abfall 6. Eine letzte Bemerkung an die Adresse des Sprechers der

ist, es weiss niemand, was mittelradioaktiver Abfall ist, und SVP. Er hat beklagt, dass nach Tschernobyl in der Schweiz

man hat eine vage Beschreibung dessen, was hochradioakti- zwar alles vorbereitet gewesen sei, aber es habe ein Informati-

ver Abfall ist, nämlich alles das, was aus dem Kern eines KKW onsdurcheinander geherrscht, das die Bevölkerung verunsi-

herauskommt. chert habe. Und das solle mit diesem Gesetz nicht mehr vor-

Physik ist eine exakte Wissenschaft, im Gegensatz z. B. zur kommen. Genau das macht mir Sorgen!

Loi sur la radioprotection 1548 N 25 septembre 1990

Was damals unter dem Eindruck von Tschernobyl geschehen dement culturel, dire à la population suisse qu'elle doit cons-

ist, was Professor Huber als Präsident der Kür am Fernsehen tamment vivre avec des risques mais que le Conseil fédéral

gesagt hat, als er stotternd auftrat, war ein Abbild der Realität; entend - et c'est le but essentiel de cette loi - réduire ceux-ci

er sagte nämlich: «Ich weiss es auch nicht, ich habe auch nicht au maximum, c'est-à-dire les limiter au minimum, et cela n'est

geglaubt, dass so etwas passiert.» Und der Wirrwarr der pas, Madame Leutenegger, une optimisation des risques,

Grenzwerte Deutschland/Schweiz - das stellt den Stand des c'est leur réduction en tenant compte de toute une série

Wissens dar. Wir wissen tatsächlich nicht, welche Strahlendo- d'avantages que certaines causes de risques apportent. Si

sis wie schädigt! Die Bevölkerung hat dieses «Nichtwissen» l'on allait jusqu'au bout du raisonnement, on pourrait même

gemerkt, aber das war nicht falsch, das war richtig. envisager que l'un d'entre nous affirme: «Essayons d'éliminer

Es ist doch nicht richtig, wenn wir das alles bei der nächsten les radiations, même dans le secteur médical», mais qui ose-

Katastrophe beim Bundeskanzler oder irgendwo zugunsten rait affirmer cela? Personne dans cette salle, je pense.

des Prinzips «Ein Volk, ein Führer, eine Meinung» zentralisie- Vous voilà donc confrontés avec une loi -je remercie M. David

ren, auch wenn wir nicht Bescheid wissen. Glauben Sie, dass de l'avoir signalé - qui permet au Conseil fédéral de légiférer

die Leute dann weniger verunsichert sind? Das einzige Resul- pour la première fois dans un secteur trop largement soumis à

tat wird sein, dass Ihnen die Leute überhaupt nichts mehr glau- un régime d'ordonnance, ce dernier connaît certainement

ben! Damals nach dem Tschernobyl-Unfall herrschte zwar ein plus d'aléas qui rendent en partie moins crédible la législation

Durcheinander, aber es war glaubwürdig. Es wurde Professor elle-même. Mais il s'agit bien entendu d'une loi-cadre et nous

Huber abgenommen, dass er verwirrt war und dass er nicht le soulignons expressément car, comme M. Günter l'a d'ail-

weiter wusste. Das war nicht falsch, sondern es war richtig. leurs relevé, il ne fait aucun doute qu'en ce qui concerne la

Wenn das Gesetz dazu dienen soll, bei der nächsten Katastro- connaissance scientifique des risques et des répercussions

phe eine Unité de doctrine in der Information herzustellen, sur la santé humaine des divergences importantes existent en-

dann wird es erstens nicht gelingen, und zweitens wird dabei core, et il serait vain de fixer une fois pour toutes dans une loi

die Glaubwürdigkeit der Bundesbehörden definitiv verspielt. des éléments qui ne pourront être adaptés à l'évolution des

Dazu haben wir dieses Gesetz nicht gemacht. Einige Dinge connaissances scientifiques que par la voie d'une ordon-

müssen geregelt werden, aber die «Einheitsinformation» ge- nance. Mais que le Parlement ait à légiférer au niveau de cer-

hört nicht dazu. tains éléments substantiels, cela paraît tout à fait essentiel.

Nous voilà donc confrontés avec ce que l'on appelle une loi-

M. Cotti, conseillerfédéral: Le fait que personne ne s'exprime cadre qui vous permet de définir les grandes lignes de la radio-

à titre individuel sur l'entrée en matière est un témoignage en protection pour les prochaines années.

faveur de ce que les représentants des groupes ont déclaré. Je remercie les intervenants qui ont souligné certaines nou-

Cette loi, qui règle pour la première fois à l'échelon législatif - veautés importantes introduites par la loi. Elle fixe aussi cer-

au-delà donc d'une simple ordonnance - les problèmes de la tains critères de base pour l'organisation - disons-le ainsi -

protection contre les radiations ionisantes, est acceptée, dans dans le cas d'éventuelles catastrophes que nous souhaite-

son principe, par tout le Parlement et j'en prends acte avec rions épargner pour toujours à notre population, mais dont on

plaisir en remerciant les différentes personnes qui ont exposé ne peut faire abstraction. Comme vous le savez d'ailleurs la

ici leurs observations. commission a été informée - la Commission de gestion qui

Il faudrait commencer par la discussion de principe que nous avait posé des questions l'a été de manière encore plus

Mme Leutenegger Oberholzer demande, c'est-à-dire une approfondie - à ce propos. A la suite de l'expérience de Tcher-

large discussion démocratique - et comment pourrait-il en nobyl , toute une série d'enseignements - deux de ces jour-

être autrement? - sur la société de risques dans laquelle nous nées difficiles - a permis de mieux structurer l'organisation,

vivons. Le Parlement pourra mener cette discussion, tout à fait qui d'ailleurs est entraînée par des exercices continuels afin de

justifiée et très actuelle dans l'opinion publique. Il ne fait pas de faire face à une situation réelle. Nous pouvons dire que cette

doute qu'il est tout à fait nécessaire et inéluctable de se con- organisation a été améliorée. Toutefois, les conséquences ré-

fronter aux risques réels que présente notre société. Pourtant, elles d'une éventuelle catastrophe dépassent toujours même

je voudrais mettre en garde le Parlement contre les certitudes les meilleures préparations. Il faudra aussi que le Conseil fédé-

qui pourraient découler d'une telle discussion. ral assume de manière peut-être un peu plus précise ses res-

Chacun sait que d'un côté notre société a su largement ré- ponsabilités dans le futur.

duire, et vaincre en partie, les risques auxquels la nature a sou- M. Günter a raison d'affirmer que les connaissances sont en-

mis l'homme pendant des milliers d'années. Depuis une cen- core incertaines et que les différences d'interprétation, par

taine d'années, l'humanité se trouve confrontée à des domma- exemple quant aux mesures maximales acceptées par la

ges et à des risques naturels infiniment moins graves que ceux Suisse et l'Allemagne, sont à rechercher dans les divergences

des siècles précédents. D'un autre côté, l'évolution de la tech- existant au niveau scientifique. Mais, il n'y a pas de doute que

nologie a engendré de nouveaux risques, qui pèsent de ma- des informations plus précises, fondées sur les derniers pro-

nière accrue sur la société, comparativement par exemple aux grès de la science, sont tout de même nécessaires. Et je me

risques inhérents au travail aux cours des siècles passés. permets d'affirmer que la politique d'information en 1986 n'a

J'ai pourtant un peu l'impression, Madame Leutenegger, que pas été la meilleure. Néanmoins, c'est facile de le dire après. Il

d'aucuns voudraient concrétiser l'hypothèse d'une société n'y a aucun doute que, le moment venu, nous serons tous con-

sans risque, certainement sans y croire entièrement, ils se vou- frontés aux mêmes difficultés. Ce qui est nécessaire - cela me

draient les prophètes d'une telle société. Or, dans le cadre de paraît absolument évident - c'est d'essayer d'établir au niveau

la discussion que vous souhaitez, la société quelle qu'elle soit international des valeurs et des règles autant que possible har-

et la vie humaine où que ce soit seront toujours confrontées à monisées. Je signale au Parlement que nous avons fait état de

des risques qui doivent indiscutablement être évalués par rap- cette exigence à plusieurs reprises au niveau de l'Organisa-

port aux avantages que les causes qui les engendrent peuvent tion mondiale de la santé. Les efforts sur le plan international

apporter. Il est indéniable que le fait d'avoir largement pu do- sont poursuivis.

miner les risques naturels et d'avoir pris en compte les nou- J'aurais encore d'autres éléments à vous communiquer, mais

veaux risques technologiques a eu pour résultat, par exemple j'interromps ici. Je prends acte, en remerciant le Parlement, de

-je citerai un seul chiffre - que l'espérance de vie de notre so- la volonté unanime d'entrer en matière. Lors de la présentation

ciété a doublé en un siècle. Qu'y a-t-il de plus positif et de plus des propositions concrètes, nous aurons le loisir de prendre

rassurant que cet élément-là? Chaque nouveau-né suisse a position sur les détails. Je peux tout de même signaler déjà

une espérance de vie doublée par rapport à la période où les maintenant que les diverses suggestions soumises par la ma-

risques technologiques n'existaient pas encore. jorité de la commission sont toutes, sans exception, accep-

C'est donc sur cette base que le Conseil fédéral a envisagé le tées par le Conseil fédéral.

projet de message. Il ne veut pas donner à l'opinion publique

et au peuple suisse l'illusion que cette loi éliminera tous les ris- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

ques, il veut au contraire, sérieusement et sur la base d'un fon- Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

25. September 1990 N 1549 Strahlenschutzgesetz

Detailberatung - Discussion par articles b. für die übrige Bevölkerung.

Abs. 2

Titel und Ingress, Art. 1 Er passt die Grenzwerte an, sobald dies vom Stand des Fach-

Antrag der Kommission wissens her aufgrund zu erwartender gesundheitlicher und

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates genetischer Schäden notwendig erscheint.

Abs. 3

Titre et préambule, art. 1 Bei Anlagen, die grössere Mengen radioaktiver Stoffe enthal-

Proposition de la commission ten oder in denen solche in grösseren Mengen umgesetzt wer-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats den, kann der Bundesrat zudem Dosisgrenzwerte festlegen

für die von der Gesamtheit der an dieser Anlage Tätigen insge-

Angenommen - Adopté samt aufgenommene Strahlung.

Abs. 4

Art. 2 Der Bundesrat kann einen Grenzwert aufstellen für die Strah-

Antrag der Kommission lenexposition, die durch eine Anlage an der umliegenden Be-

Abs.1 völkerung verursacht wird.

Das Gesetz gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse

und Zustände, die eine Gefährdung .... Art. 9

Abs. 2-4 Proposition de la commission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Major/té

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 2

Proposition de la commission Minorité

Al. 1 (Bäumlin, Fankhauser, Rechsteiner)

.... les installations, à tous les événements et à tous les états Al. 1

qui peuvent présenter.... Le Conseil fédéral fixe des limites à l'exposition aux radiations

Al. 2-4 (valeurs limites de dose):

Adhérer à la décision du Conseil des Etats a. Pour les personnes qui par leur profession peuvent être ex-

posés à une irradiation accrue par rapport au reste de la popu-

Angenommen -Adopté lation;

b. Pour le reste de la population.

Art. 3-6 Al. 2

Antrag der Kommission II adapte les valeurs limites conformément à l'état de la

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates science, dès que cela paraît nécessaire en raison des domma-

Proposition de la commission ges sanitaires et génétiques prévisibles.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Al. 3

Pour les installations contenant de grandes quantités de subs-

Angenommen - Adopté tances radioactives ou celles qui en manipulent de grandes

quantités, le Conseil fédéral peut en outre fixer des valeurs li-

Art. 7 mites pour la dose globale reçue par l'ensemble des person-

Antrag der Kommission nes qui y travaillent.

wenn sie sich angesichts der mit ihr verbundenen Vorteile Al. 4

und Gefahren rechtfertigen lässt. Le Conseil fédéral peut fixer une valeur limite à l'exposition aux

radiations provoquée par une installation pour la population

Art. 7 environnante.

Proposition de la commission

.... que si elle est justifiée par rapport aux avantages et aux Frau Bäumlin, Sprecherin der Minderheit: Mein ausformulier-

dangers qui y sont liés. ter Vorschlag zu Artikel 9 unterscheidet sich generell vom Vor-

schlag des Bundesrates: Der Vorschlag des Bundesrates zu

Angenommen - Adopté Artikel 9 - ich charakterisierte ihn bereits im Eintretensvotum

als schwammig - enthält eine ganze Reihe von kritischen

Art. 8 Punkten.

Antrag der Kommission 1. Zur Unterscheidung zwischen «kontrollierbarer» und «un-

die nach der Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft kontrollierbarer» Strahlung: Was heisst das? MUSS ihre Menge

und Technik geboten sind. kontrollierbar sein oder ihr Ausbreitungsweg? MUSS ihr Ent-

weichen vorhersehbar und damit durch Unterbrechung der

Art. 8 Quelle beherrschbar sein? Was ist mit dieser Unterscheidung

Proposition de la commission eigentlich gemeint?

.... par l'expérience et par l'état de la science et de la techni- Strahlenschäden ist es nämlich völlig gleich, ob die Strahlung

que. kontrollierbar ist oder nicht. Damit ist diese Unterscheidung

völlig unhaltbar. Die einzig richtige Unterscheidung in dieser

Angenommen -Adopté Beziehung bestünde in den zu treffenden Schutzmassnah-

men, ob sie präventiv oder schadenbegrenzend sein sollen.

Art. 9 Aber davon ist im Vorschlag des Bundesrates keine Rede.

Antrag der Kommission 2. Warum sollen Grenzwerte nur für diejenigen gelten, welche

Mehrheit gegenüber der sogenannten übrigen Bevölkerung einer hö-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates heren Strahlung ausgesetzt sind? Der Verdacht liegt nahe,

dass durch diese Spezifizierung die Grenzwerte höher ange-

Minderheit setzt werden können, weil der Kreis der unter die Regelung fal-

(Bäumlin, Fankhauser, Rechsteiner) lenden Personen kleiner ist und damit mindestens rechne-

Abs. 1 risch der Gesamtschaden auch klein gehalten werden kann.

Der Bundesrat legt Grenzen der Strahlenexposition (Dosis- Gerade um die Grenzwerte für alle Betroffenen des Normalbe-

grenzwerte) fest: triebes herunterzubekommen, müssen sie entsprechend für

a. für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einer alle Personen festgesetzt werden. Darauf beruht mein Vor-

im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung erhöhten Strahlung schlag in Artikel 9 Absatz 1 a und b.

ausgesetzt sein dürfen; Ich bitte Sie, ihn noch einmal nachzulesen. Ich verlange, dass

Loi sur la radioprotection 1550 N 25 septembre 1990

der Bundesrat Grenzen der Strahlenexposition - Dosisgrenz- allgemeinen Grenzwerten noch ein anlagespezifischer Grenz-

werte-festsetzt: wert festgesetzt werden. Ein solcher anlagespezifischer

a. für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einer Grenzwert gilt offenbar heute schon in irgendeiner Richtlinie.

im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung erhöhten Strahlung Unseres Wissens handelt es sich da um 20 Millirem pro Jahr in

ausgesetzt sein dürfen; der Umgebung von AKW. Eigentlich sollte hier im Strahlen-

b. für die übrige Bevölkerung. schutzgesetz eine gesetzliche Grundlage für diese Richtlinie

3. Die Kompetenz zur Festlegung der Grenzwerte wird dem geschaffen werden.

Bundesrat übertragen. Das sind die Gründe und Anliegen, die zu Abatz 3 und 4 unse-

Wir haben uns zuerst in unserer Fraktion überlegt, ob es nicht res Minderheitsantrags geführt haben. Mit diesen Vorgaben

gescheiter wäre, dass wir die Festsetzung der Grenzwerte in scheint uns die Festlegungs- und Apassungskompetenz des

das Parlament nähmen und im Gesetz festschreiben würden. Bundesrates bezüglich der Grenzwerte gerechtfertigt.

Es ist klar, dass das eine sehr starre Regelung gäbe und dass, Ich habe schon im Fraktionsvotum zum Eintreten darauf hin-

von da her gesehen, die Kompetenzübertragung an den Bun- gewiesen, dass der Bundesrat die Grenzwerte massiv senken

desrat vielleicht tatsächlich gescheiter ist, obwohl ich mich im muss, wenn wir nicht in bezug auf die Lebenszeitdosen inter-

Eintretensvotum über die Flexibilitätsideologie oder die Liebe national an den Schwanz des Umzugs geraten wollen.

zur Flexibilität des Bundesrates ein bisschen mokiert habe. Die Internationale Kommission für die Ueberwachung von ra-

Doch nach welchen Kriterien soll der Bundesrat die Festle- diologischen Grenzwerten, die ICRP, hat für 1990 Richtlinien

gung treffen? Das ist völlig unklar. Es wird nur gesagt, dass er herausgegeben, die verlangen, dass die Lebenszeitdosis auf

den Stand des Fachwissens berücksichtigen soll. Notabene: 80 Millirem gesenkt werden soll.

Welchen Fachwissens? Die Bundesrepublik Deutschland hat im letzten November die-

Wir haben in der ganzen Atomdiskussion genügend erlebt, sen Lebenszeitdosiswert auf 40 Millirem gesenkt. Wenn wir

dass Experten sich mit Experten streiten. Was wir natürlich die fünf Millirem pro Jahr auf eine Arbeitszeit von 40 Jahren

möchten und auch erhoffen, ist, dass der Bundesrat das Fach- umrechnen, haben wir dann ein Resultat von 200 Millirem.

wissen der kritischen Atomwissenschaft berücksichtigt. Also so geht es nicht weiter. Deswegen müssen wir irgendwel-

Es ist sicher richtig, dass der Bundesrat dieses Fachwissen che Sicherungen einbauen:

nun auf dem neuesten Stand beizieht, aber das ist gar kein 1. dass der Bundesrat diese Dosisgrenzwerte jetzt endlich

echtes Kriterium. Was als Grenzwertkriterium herangezogen senkt.

werden muss, sind die gesundheitlichen und genetischen 2. dass wir auch später noch irgendwie in diesem ganzen Be-

Schäden durch Radioaktivität, vor denen die Betroffenen ge- reich mitreden können.

schützt werden sollen. Auf diesen Ausführungen beruht mein Deshalb haben wir unseren Minderheitsantrag gestellt, der

Vorschlag zu Artikel 9 Absatz 2: «Der Bundesrat passt die zwar die Kompetenz zur Festsetzung der Dosisgrenzwerte

Grenzwerte an, sobald dies vom Stand des Fachwissens her beim Bundesrat belassi, aber sich konkret darüber auslässt,

aufgrund zu erwartender gesundheitlicher und genetischer was die Kriterien zu dieser Festsetzung bedeuten sollen.

Schäden notwendig erscheint.» Sie werden nicht bestreiten Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

können, dass damit der Schwammigkeit des Artikels im Vor-

schlag des Bundesrates abgeholfen werden könnte. Frau Leutenegger Oberholzer: Zum vorliegenden Artikel, der

4. Die Anpassungskompetenz ist die eine Seite. Wie aber die die Grundlage für die Festlegung von Grenzwerten bildet,

kompetente Stelle, also der Bundesrat, anpasst, die andere. möchte ich doch vorweg im Namen der grünen Fraktion noch-

Beide Vernehmlassungen, die zu diesem Geschäft durchge- mals festhalten, dass jeder Dosisgrenzwert an sich eigentlich

führt worden sind, haben deutlich gezeigt, dass interessierte eine Ungeheuerlichkeit darstellt, denn es bedeutet gleichzei-

Kreise hier mitreden wollen. Interessierte Kreise heisstfür uns tig die Inkaufnahme von Schäden an Umwelt und Mensch. Die

vor allem die betroffenen und strahlenexponierten Arbeit- Festlegung von Grenzwerten besagt doch im Prinzip, dass wir

nehmer und Arbeitnehmerinnen. diese Schädigungen akzeptieren. Aber solange die Mensch-

Diese interessierten Kreise haben sich in derVernehmlassung heit solchen Risiken ausgesetzt ist, kommen wir um die Fest-

dahingehend geäussert, dass sie Limiten vorgeben oder eine legung von Grenzwerten nicht herum. Das ist eine Tatsache.

Einwegkompetenz an den Bundesrat übertragen möchten, Wir sind der Ansicht, dass diese Grenzwerte sehr, sehr restrik-

dass er also gezwungen würde, die Dosisgrenzwerte nur zu tiv festgelegt werden sollen. Die grüne Fraktion unterstützt

senken. Aber nichts davon genügt dem Anspruch, dass der deshalb den Antrag der Kommissionsminderheit, den Frau

Bundesrat die seit Jahren zulässigen, zu hohen Dosen endlich Bäumlin vertreten hat.

herabsetzt. Wir müssen deswegen die Kompetenz zur Festset- Die Festlegung von Grenzwerten nur für strahlenexponierte

zung der Grenzwerte an das Kriterium der Gefährlichkeit der Personen, wie es der Bundesrat und die Kommissionsmehr-

Niedrigstrahlung binden. heit vorschlagen, wäre im Vergleich zur heutigen Situation ein

In Fachkreisen ist mittlerweile allgemein anerkannt, dass die ganz klarer Rückschritt. Heute sind in der Strahlenschutzver-

Dosis-Wirkung-Beziehung bei Zellkernschäden linear ist, was ordnung Grenzwerte für die ganze Bevölkerung festgelegt,

bedeutet, dass jede zusätzliche Strahlung zusätzliche Schä- und dies muss selbstverständlich beibehalten werden.

den verursacht. Ethisch vertretbar wäre folglich nur ein Grenz- Ich möchte allerdings auch den Antrag der Kommissionsmin-

wert Null. derheit etwas kritischer ausleuchten. Wir von der grünen Frak-

Im ganzen Strahlenschutzgesetz wird immer noch - und wider tion fragen uns, ob höhere Grenzwerte für strahlenexponierte

besseres Wissen - so getan, als gäbe es unschädliche Strah- Personen überhaupt gerechtfertigt werden können, wie es der

lendosen. Grenzwerte haben aber die Funktion, festzuhalten, Antrag der Minderheit vorsieht. Müssten nicht für die ganze

wieviel Schäden und Leid eine Regierung den Menschen zu- Bevölkerung die gleichen Grenzwerte Gültigkeit haben? Die

mutet, generell den Einwohnern des Landes, speziell den willkürliche Unterscheidung verschiedener Bevölkerungs-

strahlenexponierten Arbeitnehmern. gruppen ist sehr fragwürdig. Zwischen einem Menschen, der

Uebrigens weiss man längst, dass eine grosse biologische Va- zum Beispiel in einer kerntechnischen Anlage, oder einem

riabilität in der Strahlenempfindlichkeit besteht, so dass sich Menschen, der ausserhalb dieser Anlage arbeitet, gibt es bio-

eigentlich eine immer grössere Anzahl von Kategorien mit un- logisch und wertmässig keinen Unterschied und darf es auch

terschiedlich akzeptierten Grenzwerten ergeben müsste. Es keinen geben. Wir fragen uns vielmehr, ob man, wenn man

besteht z. B. ein kategorischer Unterschied zwischen der schon nicht umhin kann, die Bevölkerung einer Strahlendosis

Strahlenempfindlichkeit von 50jährigen Arbeitern und von auszusetzen, nicht nach anderen Kriterien differenzieren

schwangeren Frauen. müsste. Wichtig wäre unseres Erachtens zum Beispiel, die

Zudem hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund in derVer- Fertilität zu berücksichtigen - dies ist ein ganz zentraler Punkt.

nehmlassung eine Bestimmung, auch Kollektivdosen auf- So sollten zum Beispiel schwangere Frauen und junge Leute

zunehmen, vorgeschlagen. vor jeder Strahlenexposition geschützt werden. Sie sollten gar

Zuletzt sollte auch für den Schutz der in Gebieten mit hohen nicht erst in einer kerntechnischen Anlage arbeiten dürfen.

Strahlenexpositionswerten lebenden Bevölkerung neben den Dies lässt sich auch praktisch belegen. In der Umgebung der

25. September 1990 N 1551 Strahlenschutzgesetz

Aufbereitungsanlage von Windscale ist ein vermehrtes Auftre- geraten ist, gilt nicht Artikel 9, sondern die Artikel 18 bis 21, die

ten von Leukämie bei Kindern festgestellt worden. Untersu- sich mit Notfällen, mit Zwischenfällen beschäftigen; diese ste-

chungen haben ergeben, dass diese Kinder von Arbeitern der hen in Artikel 9 nicht zur Diskussion. Dort geht es um das Do-

kerntechnischen Anlage gezeugt wurden. sismassnahmenkonzept für die allgemeine Bevölkerung usw.

Solche Beobachtungen müssen dazu führen, dass wir in der Für die Mehrheit der Kommission ist es klar, dass der Bundes-

Schweiz Grenzwerte festlegen, die sich insbesondere nach rat die Grenzwerte immer anpassen muss - gefordert in Ali-

der Fertilität orientieren und dass wir nicht nach irgendwel- nea 2 des Artikels 9 Antrag Bäumlin. Das ist selbstverständ-

chen willkürlichen Kriterien Bevölkerungsgruppen differenzie- lich. Das ergibt sich aus dem Alara-Prinzip, das ja das ganze

ren. Gesetz prägt.

Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat, zu dieser Frage unserer Bei Alinea 3 des Vorschlages Bäumlin müssen wir auf Artikel 8

Fraktion Stellung zu nehmen. Wichtig erscheint uns auch, verweisen. Hier ist der Auftrag des Gesetzgebers ganz klar:

dass diese Grenzwerte nicht ein für allemal festgeschrieben Zur Begrenzung der Strahlenexposition jeder einzelnen Per-

werden, sondern periodisch überprüft, neu definiert und auch son und der Gesamtheit der betroffenen Personen müssen

herabgesetzt werden. Dies sollte mindestens einmal jährlich alle Massnahmen getroffen werden. Hier ist also auch die Be-

geschehen. grenzung des Kollektivs angesprochen, schon gesetzlich.

Frau Bäumlin hat darauf hingewiesen, wie hoch die schweize- Nationalrat David hat in der Kommission ausdrücklich darauf

rischen Werte sind. Ich bitte Herrn Bundesrat Cotti, uns heute hingewiesen, dass rechtlich, wenn man von Personen spricht,

zu versichern, dass die Grenzwerte in der Schweiz endlich her- damit auch Personengruppen angesprochen werden können.

abgesetzt und den internationalen Empfehlungen angepasst Der Bundesrat hat also durchaus die Möglichkeit, in der Ver-

werden. ordnung Personengruppen zu erfassen.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Exposition der

M. Ruffy, rapporteur: La proposition de minorité de Personengruppe, die zum Beispiel in Kernkraftwerken arbei-

Mme Bäumlin afait l'objet d'une discussion approfondie dans tet, sehr genau erfasst wird. Jeder Arbeiter hat ein Büchlein,

notre commission. La majorité de cette dernière n'a pas retenu wo die Strahlendosen laufend eingeschrieben werden; es gibt

cette proposition, et cela pour les raisons suivantes: l'article 9, auch ein elektronisches Register für die ganze Schweiz, wo

11 faut le rappeler, s'inscrit bien dans le prolongement de l'arti- laufend die Totaldosen für jeden einzelnen erfasst werden.

cle 8, celui consacré à l'optimisation, c'est-à-dire au principe Es wurde sogar die Befürchtung geäussert, dass man mit Ein-

ALARA. Toutefois, l'évocation des valeurs limites de dose, qui führung von Alinea 3 in Artikel 9 das Prinzip der Minimisierung

en fait sa raison d'être, concerne l'individu exposé aux rayon- der Einzeldosis für Einzelpersonen umgehen könnte, indem

nements et non pas l'ensemble de la population. L'exception man zu hohe Einzeldosen in Gesamtdosen verschwinden las-

prévue au traitement individuel des personnes concerne une sen würde.

population qui, en raison de circonstances particulières, subi- Alinea 4 des Antrages Bäumlin ist durch die Artikel 24 und 25

rait un accroissement d'irradiation. Et là, on répond partielle- abgedeckt, dort geht es um die von den Anlagen an die Aus-

ment aux préoccupations de Mme Leutenegger Oberholzer. senwelt abgegebenen Strahlungen. Die Kommission ist der

Le message du Conseil fédéral signale à titre d'exemple, con- Meinung, dieser Punkt gehöre nicht hierhin.

cernant ces populations, «les personnes qui habitent au voisi- Wie gesagt, die Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 3 Stim-

nage d'une centrale nucléaire ou d'une entreprise travaillant le men, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.

tritium, ou visitent de telles installations».

On précisera encore que le texte du Conseil, fédéral parle Bundesrat Cotti: Sowohl das Stimmenverhältnis in der Kom-

d'une irradiation accrue contrôlable. Ce terme veut dire que mission wie auch die Worte des medizinischen Spezialisten,

les sources sont contrôlables et que l'on peut agir sur la der soeben Bericht erstattet hat, sollten den Bundesrat von ei-

source d'irradiation ou de rejet. Cet article, selon la logique de ner grossen Beweisführung entbinden.

la loi, n'englobe donc pas les situations où les sources ne se- Frau Bäumlin, objektiv gesehen reicht Ihr Antrag, wenn auch

raient plus sous contrôle et nécessiteraient des mesures tout à sicher ungewollt, einfach weniger weit als die Gesamtkonzep-

fait particulières, celles qui sont d'ailleurs prévues sous forme tion des Bundesrates. Man darf Artikel 9 nicht isoliert sehen,

générale aux articles 18 à 21. sondern gekoppelt mit Artikel 19. Dort geht es um die Beurtei-

Cela étant dit, votre commission constate que la lettre b de l'ar- lung der Lage bei erhöhter Radioaktivität und die entsprechen-

ticle premier, telle qu'elle se présente dans la proposition de den Massnahmen. Artikel 9 bezieht sich nur auf Personen, die

minorité de Mme Bäumlin, n'est pas conforme à la systémati- wegen ihrer beruflichen Tätigkeit oder durch andere Um-

que de la loi, que le complément à l'alinéa 2 est implicite, qu'à stände einer erhöhten Strahlung ausgesetzt sind, und impli-

l'alinéa 3 la formulation pourrait aller à rencontre de l'objectif ziert damit, dass alle anderen Personen, die diesen Gruppen

souhaité, dans la mesure où le principe ALARA doit en perma- nicht spezifisch unterzuordnen sind, keiner künstlichen Be-

nence rechercher l'optimisation et que les commentaires du strahlung ausgesetzt werden dürfen. Das ist doch ein Grund,

message répondent à l'alinéa 4. den Sie verstehen müssten. Der Bundesrat geht viel weiter, er

Pour ces différentes raisons, votre commission dans sa majo- schliesst eine solche Bestrahlung aus, ausser im Falle der

rité vous demande de rejeter la proposition de Mme Bäumlin. überhöhten Strahlung von Artikel 19, aber da treten wir in ei-

Elle l'a fait lors de ses discussions par 12 voix contre 3. nen ausserordentlichen Zustand. Im ordentlichen Zustand ist

die Lösung des Bundesrates weitgehender und schützt bes-

Fierz, Berichterstatter: Zu Artikel 9 und dem Antrag der Min- ser.

derheit Bäumlin hat die Kommission folgende Bemerkungen Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen, zusammen mit der Kom-

zu machen: missionsmehrheit, beantragen muss, den Vorschlag von Frau

Die Kommission empfiehlt mit einem Stimmenverhältnis von Bäumlin zu verwerfen.

12 zu 3 Stimmen, die Version des Bundesrates anzunehmen.

Wir haben hier folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Abstimmung - Vote

Der Text des Bundesrates sagt: «Für Personen, die aufgrund

ihrer beruflichen Tätigkeit oder durch andere Umstände einer Für den Antrag der Mehrheit 66Stimmen

im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung erhöhten und kontrol- Für den Antrag der Minderheit 33 Stimmen

lierbaren Strahlung ausgesetzt sein können » Frau Bäum-

lin sagt, das sei nicht klar genug definiert. Art. 10

Unter «kontrollierbar» versteht der Bundesrat Strahlungsquel- Antrag der Kommission

len, die im Normalbetrieb normal funktionieren und die man Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

abstellen kann. In der Kommission wurde das Beispiel eines Proposition de la commission

Röntgenapparates erwähnt. Diesen kann man mit einem Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Schalter abstellen, und dann strahlt er nicht mehr.

Für die nicht kontrollierbare Strahlung, die ausser Kontrolle Angenommen - Adopté

Loi sur la radioprotection 1552 N 25 septembre 1990

Art. 11 lenaufnahmen erfolgen, sei es durch unvorsichtiges Hantieren

Antrag der Kommission bei diagnostischen Strahlen- oder Isotopenanwendungen

Abs. 1,2 oder aber vor allem bei den therapeutischen Bestrahlungen.

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Es muss sichergestellt werden, dass die Daten über die erhal-

Abs. 3 tenen Strahlendosen zentral gepoolt und sicher gelagert wer-

.... zu unterziehen. Sie werden über deren Resultate informiert. den; es muss ein Computerprogramm laufen, das automa-

tisch anspricht, wenn Kumulationen auftreten. Soeben haben

Art. 11 wir erfahren, dass die Daten der Tschernobyl-Geschädigten

Proposition de la commission mutwillig zerstört wurden, es hiess von Hackern - von

Al. 1,2 Hackern, die sicher sehr gelegen kamen. Die Folgen für die

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Betroffenen sind unübersehbar.

Al. 3 Das Problem der Kontrolle der Strahlenbelastung kann man

.... de s'y soumettre. Elles seront informées de ses résultats. auch nicht der Selbstverantwortung überlassen, wie in der

Kommission von einem Mitglied gesagt wurde, da Strahlen ei-

Präsident: Ich weise bei Absatz 3 darauf hin, dass auf den nerseits nicht spürbar sind, andererseits ihre schlimmsten Fol-

französischsprachigen Fahnen die Aenderung, die die Kom- gen erst Jahre später auftreten, seien es Krebs, Organversa-

mission vorgenommen hat, irrtümlich unter dem Minderheits- gen oder vor allem genetische Schäden. Diese Erbschäden

antrag aufgeführt ist. werden sich erst in späteren Generationen auswirken.

Gerade dieser letzte Punkt, der völlig Unschuldige zu Mitbe-

troffenen macht, erzwingt die Kontrolle durch den Staat. Man

Angenommen - Adopté

hat uns gesagt, die Verwaltung habe heute bereits ein ähnli-

ches Programm laufen, wie ich es wünsche. Es geht aber um

Art. 12 ein Problem, das auch datenschutzrelevant ist, ein Problem,

Antrag der Kommission das die Privatsphäre des einzelnen betrifft. Es muss ein zentra-

Abs. 1-3 les Register, und zwar mit Sicherheitskopien, darübergeführt

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates werden, wer wann und wo gearbeitet hat und wie er belastet

wurde. Dafür braucht es meiner Ansicht nach eine saubere ge-

Abs. Ibis (neu) setzliche Grundlage. Dies ist mit einem Artikel, wie wir ihn vor-

Mehrheit schlagen, möglich.

Ablehnung des Antrages der Minderheit Die Notwendigkeit, die Daten über die Strahlenbelastung von

Minderheit Personen zentralisiert und gesichert aufzubewahren, ist offen-

(Günter) bar neuerdings unbestritten. Das ist aber noch kein Grund,

(oder Art. 11 Abs. 3 neu, wobei der bisherige Abs. 3 zu Abs. 4 nicht sauber zu legiferieren, sonst besinnt sich die Administra-

würde) tion womöglich später darauf, dass man auf eine derartige

Der Bund sorgt mit geeigneten Vorschriften dafür, dass beruf- Ueberwachung wieder verzichten könnte. Es ist eine aufwen-

lich strahlenexponierte Personen (inklusive vermittelte Kurz- dige Massnahme, eine Ueberwachungsmassnahme, die ei-

zeitarbeitskräfte) bei Stellenwechsel nicht durch Kumulation nergesetzlichen Grundlage bedarf, z. B. in der vorgeschlage-

von Einzeldosen in verschiedenen Anstellungen unerlaubt nen Form, auch aus Gründen des Datenschutzes.

hohe Strahlendosen aufnehmen. Ich erlaube mir, in diesem Zusammenhang auf eine Merkwür-

digkeit bei der Dosimetrie-so nennt man die Strahlenüberwa-

Art. 12 chung auch in den Spitälern - hinzuweisen. In den Spitälern

Proposition de la commission tragen alle möglicherweise exponierten Kaderkräfte ein Dosi-

Al. 1-3 meter. (Die Putzequipe zählt in aller Regel nicht dazu, auch

Adhérer à la décision du Conseil des Etats wenn sie überall im Spital putzt). Diese Dosimetrie wurde vor

einiger Zeit privatisiert. Das ist ein florierendes Geschäft. Wer

Al. Ibis (nouveau) nun sein persönliches Bestrahlungsbüchlein zur Einsicht ver-

Majorité langt, stellt etwas ganz Merkwürdiges fest. Ich habe das getan,

Rejeter la proposition de la minorité und in meinem Büchlein steht in der monatlichen Eintragung

Minorité bei der Messauswertung immer «null» - eine Aneinanderrei-

(Günter) hung von Nullen. Das ist ein Unsinn, denn ich bin beim Rönt-

(ou art. 11 al. 3 nouveau, l'actuel 3e al. devenant le 4e al.) gen oft nahe dabei; zudem werden wir alle von der Umge-

La Confédération édicté des prescriptions destinées à empê- bungsstrahlung bestrahlt, die aus der Umwelt stammt. Ich

cher que les personnes exposées à des radiations dans l'exer- habe mich erkundigt, wie dieser konstante Nullwert zustande

cice de leur activité professionnelle (y compris la main- kommt. Man hat mir geantwortet: Zuerst wird das Dosimeter

d'oeuvre occupée à temps partiel) ne subissent, si elles sont ausgewertet, dann zieht man vom erhaltenen Wert eine ge-

amenées à changer d'emploi, une radioactivité excessive du schätzte Umgebungsstrahlung ab (z. B. diejenige von Arosa,

fait de l'accumulation des doses absorbées. sie ist etwas hoch), und wenn das verbleibende Resultat unter

10 Millisievert liegt, schreibt man «null». Ich habe protestiert

und verlangt, dass man den wirklich ermittelten Wert hinein-

Abs. 1-3 - Al. 1-3 schreibt und die Leute allenfalls darüber orientiert, welcher An-

Angenommen - Adopté teil dieses Wertes möglicherweise ausserhalb des Spitals auf-

genommen wurde. Man hat mir geantwortet, dass das nicht

Abs. Ibis-Al. Ibis gehe; wenn man etwas anderes als null hinschriebe, wären

die Leute verunsichert und würden Fragen stellen! Das ist der

Günter, Sprecher der Minderheit: Wir schlagen Ihnen einen privatisierten Firma ganz offensichtlich zu aufwendig und zu

neuen Absatz vor, der vorschreibt, dass der Bund mit geeigne- umständlich. Also zieht man es vor, in ein amtliches Dossier

ten Vorschriften verhindert, dass beruflich strahlenexponierte unwahre Angaben zu schreiben.

Personen, darunter auch Kurzzeitarbeitskräfte und Ausländer, Ich möchte Sie, Herr Bundesrat, auf diesen Umstand aufmerk-

bei Stellenwechseln nicht durch die Kumulation von Einzeldo- sam machen und vielleicht um eine Stellungnahme bitten. Da

sen in verschiedenen Anstellungen unerlaubt hohe Strahlen- wir unter diesem Abschnitt sowieso über Dosimetrie diskutie-

dosen aufnehmen. Dabei besteht ein gewisser Bezug zu Arti- ren, scheint mir der Moment für diese Bemerkung geeignet zu

kel 9, den wir eben beraten haben. Anvisiert sind in erster Linie sein.

Leute, welche für regelmässige Revisionsarbeiten und/oder So täuscht man sogar fachkundige Berufsleute während Jah-

Aufräumarbeiten nach Pannen in Kernkraftwerken angeheuert ren. Das muss geändert werden, indem der Wert, der gemes-

werden. Aber auch in Spitälern können unerlaubt hohe Strah- sen wurde, in die Dosimetrie-Büchlein aufgenommen werden

25. September 1990 N 1553 Strahlenschutzgesetz

muss. Die Interpretation kann allenfalls mitgeliefert werden. Es Proposition de la commission

geht aber nicht an, dass man landauf, landab allen Leuten Adhérer à la décision du Conseil des Etats

sagt, sie hätten keine Bestrahlung erhalten, nur weil man an-

nimmt, es sei eine «normale» Bestrahlung. Angenommen - Adopté

Ich ersuche Sie, dem Vorstoss für eine klare Regelung der Re-

gistrierungsverhältnisse zuzustimmen und die Sache nicht ei- Art. 14

ner Verordnung zu überlassen. Dafür ist sie zu wichtig, zu Antrag der Kommission

teuer und betrifft zu stark die heutige, aber auch zukünftige Mehrheit

Generationen. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

M. Ruffy, rapporteur: Je ne vais pas me prononcer sur les dé- Minderheit

clarations de M. Günter sur le sérieux des mesures faites au- (Rechsteiner, Bäumlin, Fankhauser, Günter)

près du personnel hospitalier. Je voudrais reprendre sa pro- Abs. 1, 2

position de minorité, qu'il présente aujourd'hui sous une Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

forme légèrement différente de celle qu'il avait présentée en Abs. 2bis (neu)

commission et que nous avons rejetée par 12 voix contre 4. Bei diagnostischen Anwendungen muss der Arzt den Patien-

Pour M. Günter il s'agit de mettre l'accent sur la protection de ten oder seinen gesetzlichen Vertreter wenn möglich vorher

la main-d'oeuvre à temps partiel qui, à ses yeux, pourrait orientieren.

échapper à un contrôle régulier. Abs. 2ter (neu)

La majorité de la commission, après avoir entendu les explica- Vor therapeutischen Anwendungen muss der Arzt die aus-

tions des représentants de l'Office fédéral de la santé publi- drückliche Zustimmung des Patienten oder seines gesetzli-

que, a pu se convaincre que le personnel spécialisé appelé à chen Vertreters einholen.

intervenir, notamment en cas de panne, est un personnel qua-

lifié, qui n'échappe aucunement aux conditions générales de Art. 14

contrôle. Pour la majorité des membres de la commission, les Proposition de la commission

articles 9 -Valeurs limites de dose - et 11 - Mesure de la dose Majorité

de radiations - répondent entièrement aux préoccupations de Adhérer à la décision du Conseil des Etats

M. Günter, ce qui rend sa proposition superflue. Elle vous de-

mande de la rejeter. Minorité

(Rechsteiner, Bäumlin, Fankhauser, Günter)

Fierz, Berichterstatter: Der Vorschlag Günter wurde in leicht Al. 1, 2

modifizierter Form schon in der Kommission besprochen und Adhérer à la décision du Conseil des Etats

wurde dort mit 12 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommission Al. 2bis (nouveau)

war mehrheitlich der Ansicht, dass das Anliegen von Herrn En cas d'application diagnostique, le médecin est tenu d'infor-

Günter gerechtfertigt, aber durch den bestehenden Gesetzes- mer, si possible préalablement, le patient ou son représentant

entwurf schon völlig abgedeckt sei. Ausserdem wurde uns von légal.

der Verwaltung versichert, dass die heutige Praxis das er- Al. 2ter (nouveau)

wähnte Dosisheft bereits kennt, das für jeden strahlenexpo- Avant d'effectuer une application thérapeutique, le médecin

nierten Menschen besteht; ebenso das zentrale elektronische est tenu de demander l'assentiment exprès du patient ou de

Strahlendosisregister, das allfällige Ueberschreitungen - son représentant légal.

auch bei verschiedenen Arbeitsplätzen eines einzelnen - zu

erfassen ermöglicht. Rechsteiner, Sprecher der Minderheit: Wir schlagen Ihnen

In diesem Sinne denkt die Kommission, dass es nicht nötig bei Artikel 14, wo es um medizinische Strahlenanwendungen

sei, eine Massnahme, die allenfalls auf Verordnungsstufe ge- geht, vor, dass der Arzt den Patienten oder seinen gesetzli-

hört, im Gesetz festzuschreiben. chen Vertreter bei diagnostischen Anwendungen wenn mög-

lich vorher orientieren und bei therapeutischen Anwendungen

die ausdrückliche Zustimmung des Patienten beziehungs-

Bundesrat Cotti: Es besteht in der Tat-die beiden Kommissi-

weise seines gesetzlichen Vertreters einholen müsse. Das tönt

onssprecher haben es bereits gesagt- keine materielle Diffe-

nach Selbstverständlichkeit. Ich meine, es ist auch eine

renz zwischen den Elementen Ihres Antrages, Herr Günter,

Selbstverständlichkeit. Dieser Antrag stammt im übrigen nicht

und der heutigen Praxis. Sie kennen diese Praxis. Es werden aus meiner Küche, sondern vom Bundesrat selber. Er hat

schon heute bei allen beruflich strahlenexponierten Personen diese Formulierung wortwörtlich im Vorentwurf vorgeschla-

die erhaltenen Strahlendosen ermittelt und kontrolliert. Die Re-

gen.

sultate der Dosimetrie müssten dem zentralen Register, wel- Aus der Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

ches vom Bag geführt wird, gemeldet werden. Dank der elek-

ergibt sich sodann, dass dieser Antrag des Bundesrates im

tronischen Datenverarbeitung ist es deshalb möglich, die

Vorentwurf im Vernehmlassungsverfahren nicht auf grosse

Strahlendosis jeder beruflich strahlenexponierten Person

Opposition gestossen ist. Bei einer Mehrheit der Vernehmlas-

rasch zu ermitteln und gegebenenfalls eine Ueberschreitung

ser stiess er durchaus auf Zustimmung. Er wurde aber - das ist

festzustellen. Daneben verfügen diese Personen auch über

die grosse Ausnahme - von den Aerzteorganisationen nicht

ein persönliches Kontrollbüchlein. Das ist die heutige Situa-

begrüsst. Auf wen hat nun der Bundesrat gehört? Nicht auf die

tion.

Mehrheit der Vernehmlasser, sondern im wesentlichen auf die

Was Sie mit Ihrem Antrag verlangen, wird schon gemacht. Aerzteorganisationen.

Man kann dem Antrag an sich nicht opponieren; er ist aber

Mit welcher Begründung? Die Botschaft formuliert das auf Sei-

überflüssig. Weil er überflüssig ist, Herr Günter, sollten wir

te 19: Es handle sich bei der Strahlenexposition des Patienten

doch versuchen, die Gesetzgebung nicht zu erschweren. Es

nicht um ein Thema des Strahlenschutzes, sondern um eine

wäre besser, der Antrag würde verworfen.

Frage des Haftpflicht- und des Strafrechtes; es gehe hier um

einen Eingriff in das Arzt-Patient-Verhältnis.

Abstimmung - Vote Diese Argumentation ist doch Unsinn. Medizinische Strahlen-

anwendungen sind wie alle anderen Tätigkeiten mit ionisieren-

Für den Antrag der Mehrheit 71 Stimmen den Strahlen potentiell gefährliche Tätigkeiten, die einen

Für den Antrag der Minderheit 33 Stimmen Strahlenschutz nötig machen. Wollte man in dieser Sache der

Logik der Aerzteorganisationen folgen, die für den Bundesrat

Art. 13 leider den Ausschlag gegeben hat, würden wir überhaupt kein

Antrag der Kommission Strahlenschutzgesetz brauchen, denn auch bei anderen ge-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates werblichen und industriellen technischen Anwendungen von

Loi sur la radioprotection 1554 N 25 septembre 1990

ionisierenden Strahlen gilt das Haftpflichtrecht gegebenen- Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters einholen.» Das

falls und allenfalls das Strafrecht. Die Aerzte sind überhaupt ist heutige Praxis. Man darf nicht vergessen: Das Arztrecht ist

kein Sonderfall. Vielmehr ist anerkannt - oder sollte anerkannt juristisch im Grunde genommen ein Auftragsverhältnis. Das ist

sein -, dass auch den von medizinischen Strahlenanwendun- genau dasselbe, wie wenn Sie in eine Garage gehen und ein

gen betroffenen Menschen Gefahren drohen, die entspre- Problem mit der Kupplung haben. Wenn Sie verlangen, dass

chende Schutzbestimmungen als notwendig erscheinen las- eine Kupplung erneuert wird, dann wird sie erneuert. Wenn Sie

sen. Damit sich diese Gefahren durch übertriebene Strahlen- verlangen, dass sie nicht erneuert wird, hat der Garagist die

expositionen nicht auswirken, ist es sachgerecht, gewisse mi- Kupplung nicht zu erneuern. Das ist die Situation im Arztrecht.

nimale Schutzbestimmungen zugunsten der betroffenen Per- Es sagt immer noch der Patient, was zu geschehen hat.

sonen zu erlassen. Und zu diesen Schutzvorschriften gehören Es gibt Ausnahmen. Die eine Ausnahme: Wenn ein bewusst-

in erster Linie die Aufklärungspflichten. Wenn nun gefordert loser Patient eingeliefert wird und Sie notgedrungenerweise

wird, dass ein Arzt vor diagnostischen Anwendungen den Pati- lebensrettende Sofortmassnahmen und therapeutische Ein-

enten wenn möglich - immer wenn möglich, es ist ja einge- griffe vornehmen müssen, die sehr weit gehen können (Reani-

schränkt-informieren müsse und bei therapeutischen Eingrif- mation usw.). In diesem Fall haben Sie keinen Auftrag. Die an-

fen wenn möglich die Zustimmung des Patienten oder seines dere Ausnahme: Wenn gesetzlich vorgeschriebene Zwangs-

gesetzlichen Vertreters einholen müsse, handelt es sich doch massnahmen vorliegen-zum Beispiel wenn ich im Militär eine

dabei um nichts anderes, als um eine Selbstverständlichkeit, gesetzlich vorgeschriebene Impfung mache oder wenn eine

die jeder korrekt handelnde Arzt einhalten muss und auf die je- gesetzliche Grundlage vorhanden ist, um bei einem Lehrer ein

der Patient und jede Patientin ein Anrecht hat. Jeder von einer Schirmbild zu machen -, dann wird seine Zustimmung nicht

Strahlenexposition betroffene Mensch hat einen Anspruch eingeholt; dann wird er lediglich orientiert. Aber im gesamten

darauf, nicht mehr Strahlen ausgesetzt zu sein als nötig; dafür scheint mir und auch einer schwachen Mehrheit der Kommis-

braucht es eine Aufklärung, und im Falle von therapeutischen sion, dass diese Argumente genügen, um diese beiden Aen-

Anwendungen braucht es die Zustimmung des Patienten. derungsvorschläge als ungenügend und überflüssig abzuleh-

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissions- nen.

minderheit zuzustimmen, die dem Antrag des Bundesrates im Es ist noch darauf zu verweisen, dass aufgrund des Gesetzes

Vernehmlassungsverfahren im Vorentwurf entsprochen hat. - Artikel 14 Absatz 2, wo man die Grundsätze des Strahlen-

schutzes auch in der Medizin fordert, nämlich Rechtfertigung

M. Ruffy, rapporteur: La proposition de minorité Rechsteinera und das Prinzip Alara- Richtlinien zum Schütze des Patienten

fait l'objet d'une discussion nourrie en commission et je crois bei der medizinischen Röntgendiagnostik existieren und lau-

que, sur le fond, personne ne pouvait combattre les préoccu- fend angepasst werden. Es wurde uns auch in Aussicht ge-

pations de cette minorité. Il est toutefois apparu à la majorité, stellt, dass mit diesem Gesetz eine neue Anpassung kommen

très faible il est vrai - 6 voix contre 5 - que ces dispositions, qui wird, die gewisse Wünsche noch berücksichtigen wird.

relèvent du contrat normal qu'établit un patient avec son mé- Die schwache Mehrheit der Kommission liess sich von den

decin et qui ne sont pas toujours respectées par les médecins, ärztlichen Argumenten überzeugen und empfiehlt mit 6 zu

n'appartiennent pas à la loi. On ne voit pas comment cet article 5 Stimmen Ablehnung des Minderheitsantrages.

pourrait déboucher sur des comportements normaux en l'ab-

sence de moyens de contrôle. C'est cela, au fond, Monsieur Bundesrat Cotti: Die Kommissionsberichterstatter haben be-

Rechsteiner, qui a fait pencher la majorité de la commission et reits dargelegt, was den Bundesrat dazu gebracht hat, Ihnen

l'a incitée à renoncer à la précision que vous désiriez apporter zu empfehlen, gegen den Antrag Rechsteiner zu stimmen. Ab-

dans les contrats qui doivent absolument régir les rapports gesehen von der Tatsache - Herr Rechsteiner sollte das wis-

entre le médecin et son patient lorsqu'il recourt aux rayons soit sen -, dass die Verwaltung in der Kommission Gewähr dafür

pour établir un diagnostic, soit pour traiter le patient. geboten hat, dass die Patientenschutznormen in der Verord-

Nous avons discuté pour savoir où devaient être mentionnées nung durchaus Platz finden werden, ist es jedermann ver-

ces exigences et nous sommes tombés d'accord pour dire ständlich, dass auch die Formulierung des Antrages-wie Herr

que c'était dans les directives concernant la protection des pa- Fierz mit Recht sagt - unlogisch ist. Wieso soll bei der Dia-

tients, lorsque le médecin faisait appel aux rayons soit pour gnose, Herr Rechsteiner, nicht eine Einwilligung des Patienten

rétablissement d'un diagnostic, soit pour le traitement. C'est verlangt, sondern nur informiert werden, während die Einwilli-

pourquoi cette majorité, faible je le répète, a rejeté l'inscription gung bei der Therapie notwendig sein soll?

de cette précision dans la loi mais je crois que, sur le fond, les Ich bitte Sie, auch wegen der Formulierung des Antrages

remarques de la minorité Rechsteiner étaient absolument jus- selbst, das ganze Problem der Verordnung zu überlassen.

tifiées.

Abstimmung - Vote

Fierz, Berichterstatter: Der Antrag Rechsteiner hat in der Kom-

mission eine ausführliche Diskussion ausgelöst. Am Schluss Für den Antrag der Mehrheit 64 Stimmen

wurde von der Kommission mit der schwachen Mehrheit von 6 Für den Antrag der Minderheit 38 Stimmen

zu 5 Stimmen die Ablehnung des Minderheitsantrages Rech-

steiner und die Annahme der bundesrätlichen Fassung emp- Art. 15

fohlen. Antrag der Kommission

Es ist so, dass dieser Minderheitsantrag ursprünglich vom Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Bundesrat kam. Es war der Text, der in die Vernehmlassung Proposition de la commission

geschickt wurde. Viele Verne.hmlasser haben diesem Text zu- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

gestimmt. Die gewichtigsten Einwände kamen von der Aerzte-

organisation, und das führte dazu, dass dieser Vorschlag vom Angenommen - Adopté

Bundesrat im Gesetzesprojekt fallengelassen wurde. Jetzt

gibt es fachliche Einwände gegen diese Formulierung, die Art. 16

man erwähnen muss. Antrag der Kommission

Der Absatz 2bis fordert: «Bei diagnostischen Anwendungen Abs. 1-3

muss der Arzt den Patienten oder seinen gesetzlichen Vertre- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

ter wenn möglich vorher orientieren.» Das geht eigentlich hin-

ter die aktuelle Praxis zurück. Wenn ich jemandem die Halswir- Abs. Ibis (neu)

belsäule oder den Thorax röntgen will, habe ich nicht zu orien- Mehrheit

tieren, sondern ich habe sein Einverständnis einzuholen. Das Ablehnung des Antrages der Minderheit

ist ganz klar. Und hier wird weniger verlangt, als eigentlich Minderheit

rechtens wäre. Und in Absatz 2ter: «Vor therapeutischen An- (Bäumlin, Fankhauser, Rechsteiner)

wendungen muss der Arzt die ausdrückliche Zustimmung des Zudem findet eine epidemiologische Ueberwachung der

25. September 1990 N 1555 Strahlenschutzgesetz

Wohnbevölkerung bezüglich derjenigen Krankheiten statt, die chung der Umwelt und Schutz der Bevölkerung bei erhöhter

durch ionisierende Strahlung verursacht sein können. Radioaktivität» überschrieben ist. In Umkehrung der Vorwürfe,

die mir gemacht worden sind, dass ich jetzt plötzlich eine

Antrag Leutenegger Oberholzer Ueberwachung der Menschen einführen möchte, bemängle

Abs. Iter (neu) ich gleich wie meine Nachrednerin, dass jetzt hier plötzlich nur

Gleichzeitig werden Langzeituntersuchungen von Flora und noch von der Ueberwachung der Umwelt die Rede ist; keines-

Fauna zur Erfassung der Einflüsse ionisierender Strahlen auf wegs mehr vom Schutz der Umwelt, der doch auch dringlich

das Oekosystem durchgeführt. notwendig wäre. Denken wir nur zum Beispiel an die ganzen

Verdachtsmomente, die sich auf Waldschäden rund um AKW

Art. 16 bezogen haben. Natürlich wurden sie unterschlagen, man will

Proposition de la commission es ja sowieso nicht wahrhaben, wie gefährlich die ionisierende

AI.1-3 Strahlung nicht nur für Menschen, sondern für die ganze Um-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats welt ist. In diesem dritten Abschnitt ist die Umwelt überhaupt

nicht mehr erwähnt, ausser hier, wo es bloss darum geht, sie

Al. Ibis (nouveau) zu überwachen.

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité Frau Leutenegger Oberholzer: Es ist heute unbestritten,

Minorité dass sowohl hohe wie niedrige Dosen radioaktiver Strahlen

(Bäumlin, Fankhauser, Rechsteiner) Schäden verursachen. Ich begrüsse es deshalb, dass die

En outre, la population résidante fait l'objet d'une surveillance Kommissionsminderheit verlangt, dass epidemiologische Un-

épidémiologique portant sur les maladies que peuvent provo- tersuchungen bei Menschen durchgeführt werden. Die grüne

quer les rayonnements ionisants. Fraktion erachtet es allerdings als wichtig, dass derartige Un-

tersuchungen nicht auf den Menschen beschränkt bleiben,

Proposition Leutenegger Oberholzer sondern, dass die Auswirkungen ionisierender Strahlen auf

Al. 1 ter (nouveau) das ganze Oekosystem untersucht und dass dazu Untersu-

On procédera également à des analyses de longue durée de chungen an Flora und Fauna durchgeführt werden. Wichtig ist

la flore et de lafaune en vue de déterminer l'effet des radiations dies einmal grundsätzlich, weil wir uns in unserer eigenen

ionisantes sur l'écosystème. Wahrnehmung von unserer anthropozentrischen Optik, die al-

lein auf den Menschen fixiert ist, lösen müssen. Ionisierende

Frau Bäumlin, Sprecherin der Minderheit: Die Minderheit Strahlen haben Auswirkungen auf das ganze Oekosystem

schlägt Ihnen vor, dass auch eine epidemiologische Ueber- und nicht nur auf den Menschen. Tiere und Pflanzen sind zu-

wachung der Wohnbevölkerung bezüglich diejenigen Krank- dem geeignete Untersuchungsobjekte, weil viele von ihnen

heiten stattfindet, die durch ionisierende Strahlungen verur- standortgebunden sind. Etliche haben eine viel kürzere Le-

sacht sein können. Der Begriff der Ueberwachung, der hier in bensdauer als die Menschen. Genetische Veränderungen las-

unserem Vorschlag auftaucht, war in der Kommissionsarbe.it sen sich damit rascher feststellen, und sie haben einen einfa-

sehr umstritten. Es wurde mir vorgeworfen, ich würde so etwas cheren Stoffwechsel.

wie einen obligatorischen Aids-Test für jedermann verlangen. Wie wichtig derartige Untersuchungen an Flora und Fauna

Es wurde auch gesagt, man müsse sich dagegen wehren, falls sind, zeigen die Beobachtungen, die die Zeichnerin Cornelia

eine Ueberwachung der Wohnbevölkerung bedeuten würde, Hesse gemacht hat. Sie ist wissenschaftliche Zeichnerin und

dass jeder einzelne zur Untersuchung beim Arzt aufgeboten ist im Rahmen ihrer Arbeit auf wesentliche Feststellungen rund

werden könne. Welches aber die Folgen beruflicher und gene- um die Auswirkungen radioaktiver Strahlen gestossen. Sie

reller Strahlenexposition sind, geht eben nicht nur die Betroffe- zeichnet vor allem Wanzen. Rund um das AKW Leibstadt, ne-

nen an, weil sich nämlich dadurch Rückschlüsse ziehen las- ben dem Paul-Scherrer-lnstitut in Würenlingen und beim AKW

sen auf die Gefährlichkeit radioaktiver Strahlung allgemein Gösgen fand sie verstümmelte Insekten. Ausserhalb der direk-

und speziell. Gerade beruflich Strahlenexponierte würden ten Einflussbereiche der Atomanlagen waren die Wanzen ge-

häufig solche Rückschlüsse nur allzu gern, aus kurzsichtiger sund. Sie vermutet nun, dass die Aufnahme verstrahlter Nah-

Angst um ihren Job zum Beispiel, verhindern. Es sind auch ge- rung die Eier im Körper der Wanzenmutter geschädigt hat.

nügend Untersuchungen aus den Vereinigten Staaten, aus Nach der Katastrophe von Tschernobyl begann Frau Hesse

England und aus Holland bekannt, wo versucht wurde, das ihre Nachforschungen im stark verseuchten Schweden und

Ausgangsmaterial für epidemiologische Untersuchungen zu gleichzeitig im weniger verstrahlten Kanton Tessin. Ihre Ent-

unterschlagen und zu verfälschen, damit nicht Rückschlüsse deckung bestätigt die Vermutung der schädigenden Wirkung

auf die Gefährlichkeit der ionisierenden Strahlen gezogen wer- niedriger Strahlendosen, denn die Insekten im Tessin waren

den können. stärker geschädigt als jene in Schweden. Ihre Feststellung:

Beim geringen vorhandenen Wissen über die Wirkungen ioni- Geringe, aber lang anhaltende Bestrahlung führt zur Missbil-

sierender Strahlungen ist es eben wichtig, dass nicht nur fest- dung der Tiere. Ihre Befürchtung ist, dass mit der Zeit auch das

gestellt wird, wo wieviel Strahlung vorhanden ist, sondern Genmaterial der Tiere geschädigt wird. Bei den Insekten lässt

dass dazu parallel auch mögliche Wirkungen aufgezeichnet sich dies sehr viel rascher feststellen als bei den Menschen.

werden. Das heisst, man sollte Schäden erfassen können, die Es ist sehr wichtig, dass derartige Beobachtungen, wie sie

unter Umständen auf die Stahlung zurückzuführen sein könn- Frau Hesse gemacht hat, von der Wissenschaft aufgenommen

ten. Dies ist übrigens ganz im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 - werden. Lange Zeit wurden solche Arbeiten von der Wissen-

Sie können das dort nachlesen -, wo eine Forschungsförde- schaft negiert, bagatellisiert oder sogar lächerlich gemacht.

rung in diese Richtung vorgesehen ist, aber auch noch einmal Solche Untersuchungen an geeigneten Organismen zur Er-

in Artikel 9 und 17, wo Grenzwerte festzulegen sind, die eine fassung der Auswirkungen der radioaktiven Strahlung auf un-

möglichst weitgehende Kenntnis der Wirkungen verlangen. ser Oekosystem müssen systematisch durchgeführt werden.

Deswegen muss hier in Artikel 16 unserer Meinung nach ein Dazu gehört auch die Verankerung eines entsprechenden Auf-

Absatz Ibis eingefügt werden, dass eben eine epidemiologi- trages im Strahlenschutzgesetz.

sche Ueberwachung der Wohnbevölkerung bezüglich derje- Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag zuzustimmen.

nigen Krankheiten stattfindet, die durch ionisierende Strah-

lung verursacht sein können. Absatz 2 und 3 des Vorschlages M. Ruffy, rapporteur: En ce qui concerne la proposition de la

der Kommission und des Bundesrates garantieren dann, dass minorité Bäumlin, la commission dans sa majorité n'a pas con-

das gesammelte Material auch effektiv für Studien zur Verfü- testé la nécessité de mieux connaître les effets des faibles do-

gung steht. Ich bitte Sie deshalb unbedingt, dringlich und ses. Mais, elle est d'avis que l'instrument scientifique, pour vé-

nachdrücklich, diesen Einschub in das Gesetz aufzunehmen. ritablement appréhender la relation presque certaine entre le

Noch eine kurze Bemerkung zu Artikel 16, zum ganzen dritten taux de radioactivité et la morbidité, voire la mortalité due au

Abschnitt des Stahlenschutzgesetzes, das ja mit «Ueberwa- cancer, doit être des études d'échelles internationales. Il faut,

Loi sur la radioprotection 1556 N 25 septembre 1990

à cet effet, mentionner le postulat Petitpierre qui demande que zu erreichen sei, und hat deshalb das Postulat einstimmig

la Suisse adhère à l'Institut international de la lutte contre le überwiesen - Sie finden es am Schluss der Fahne - und emp-

cancer qui est à Lyon. fiehlt, den Minderheitsantrag Bäumlin mit 11 zu 3 Stimmen ab-

Nous aimerions signaler, en ce qui concerne cet objet, la résis- zulehnen.

tance non seulement maladroite mais déplacée des cantons, Was den Antrag von Kollegin Leutenegger Oberholzer betrifft,

face aux statistiques concernant la morbidité et la mortalité en hat der Präsident schon gesagt: Wir haben dieses Anliegen in

Suisse. C'est aussi cet obstacle qui a fait qu'une partie de la der Kommission einfach vergessen. Wenn wir darüber gespro-

commission a préféré renoncer à l'article dans cette loi et re- chen hätten, wären wir wahrscheinlich, wie beim Postulat Gün-

courir à la forme d'un postulat. Nous aimerions que les efforts ter, zu einem bejahenden Entscheid gekommen. Denn die

conjugés des parlementaires et du Conseil fédéral arrivent à ganze Kommission ist mit Ernst, Aufgeschlossenheit und Ver-

obtenir la collaboration nécessaire des cantons en la matière. antwortungsbewusstsein hinter die Aufgabe gegangen. Nie-

Nous préférons le postulat parce que nous le considérons mand in der Kommission hat sich der Notwendigkeit einer

comme plus réaliste sur le plan politique et plus pratique aussi dauernden Forschung und Ueberwachung verschlossen. Das

car il permet de répondre à l'exigence du caractère internatio- war einstimmig und unbestritten.

nal des études, des analyses en profondeur. Nous avons donc Ich glaube, zusammen mit dem Präsidenten sagen zu kön-

repoussé dans le cadre des discussions de la commission la nen, dass auch dieser Antrag Leutenegger Oberholzer wahr-

proposition de Mme Bäumlin par 11 voix contre 3 en propo- scheinlich auf Wohlwollen gestossen wäre, nur hätte man ihn

sant le postulat qui est présenté dans le dépliant après la loi. dann auch nicht unter Artikel 16 genommen, sondern in das

Passons maintenant à la proposition de Mme Leutenegger Postulat verpackt. Wir empfehlen deshalb dem Rat, den An-

Oberholzer qui n'a pas été discutée en commission mais qui trag Leutenegger Oberholzer als Zusatz zum Postulat - es

montre bien le caractère anthropocentrique de notre appré- braucht keine sprachliche Aenderung - zu formulieren. Herr

hension du problème. Je crois que si cette proposition sur le Bundesrat Cotti hat soeben signalisiert, dass er sich einer sol-

fond avait été faite en commission, compte tenu de la volonté chen Lösung anschliessen könnte.

que nous avons de rechercher par des travaux, par des étu-

des, les relations qu'il y a entre la radioactivité et l'environne- Bundesrat Cotti: Es stellt sich die absolute Frage, Frau Bäum-

ment au sens large du terme, elle n'aurait pas été combattue. lin, ob solche epidemiologische Studien zur Erfassung des

La question que je me permets de poser en tant que président Krebspotentials aufgrund niedriger Strahlendosen in einem

de la commission, est de savoir, Madame Leutenegger Ober- Land wie der Schweiz überhaupt möglich sind, und zwar aus

holzer, si votre proposition pouvait être reprise dans le cadre folgendem Grund: Es wird mir mitgeteilt, dass solche Studien

du postulat au cas où la proposition de Mme Bäumlin serait eine sehr zahlreiche Bevölkerung voraussetzen. Man ist sich

abandonnée. On voit que vous avez conçu votre intervention nicht einmal im klaren, ob die Schweiz eine genügend grosse

dans le prolongement de la proposition de Mme Bäumlin et la Bevölkerung hat, um Studien, die aussagekräftig wären,

question qui se pose, étant donné l'intérêt de votre proposition durchzuführen. Das ist der Grund, weshalb eine Experten-

est: peut-on la reprendre dans le cadre du postulat si la propo- gruppe eingesetzt worden ist, die den Auftrag hat, die Mach-

sition de Mme Bäumlin était repoussée? En ce qui concerne la barkeit von solchen Studien überhaupt zu prüfen. Im Rahmen

commission, je puis dire, en tant que président, qu'étant dieser Arbeitsgruppe wird im Monat Dezember in Zürich ein

donné l'apport des travaux que vous proposez en ce qui con- Workshop mit Teilnehmern auch aus anderen Ländern statt-

cerne la connaissance des relations entre la radiation, la mor- finden, wo das Problem noch vertieft behandelt wird.

bidité et la mortalité, nous pouvons tout à fait souscrire à l'ad- Es ist klar, dass diese Studien von Interesse sind. Das wird von

jonction de votre proposition au postulat. niemandem bestritten. Ob die Schweiz als Grundlage für

diese Studien genügt, kann nicht gesagt werden. Diese Stu-

Fierz, Berichterstatter: Der Minderheitsantrag Bäumlin wurde dien müssten, wenn möglich, auch über unsere Grenzen hin-

in der Kommission mit dem Stimmenverhältnis von 11 zu aus angestellt werden, denn das Interesse daran ist internatio-

3 Stimmen abgelehnt. Aber das Anliegen stiess in der Kom- nal, und insbesondere die anliegenden Länder haben glei-

mission auf einstimmige Zustimmung - das muss auch gesagt chermassen Interesse daran wie wir. Deshalb kann man im

sein -, und zwar hat die Kommission mit 17 zu 0 Stimmen das Hinblick auf Studien, über deren Machbarkeit man sich nicht

von Nationalrat Günter formulierte Postulat gleichen Inhalts im klaren ist, Ihrem Antrag nicht voll und ganz zustimmen. Das-

angenommen. Wieso ein Postulat und nicht ein Gesetzesarti- selbe soll auch für den Antrag von Frau Leutenegger Oberhol-

kel? zer gelten, mit der Ergänzung, dass die Studien im Bereich

Es geht hier um die Wirkung kleiner Strahlendosen, die man von Flora und Fauna an sich, weil erwiesenermassen Flora

überhaupt nur an sehr grossen Kollektiven herausfinden und Fauna für Strahlungen weniger empfindlich sind als der

kann. Man kann auf die Schwierigkeit verweisen, überhaupt Mensch, weniger dringend wären als die Studien, die von Frau

nur die Folgen der Atombombenabwürfe in Japan statistisch Bäumlin vorgeschlagen worden sind.

zu erfassen; bei kleinen Strahlendosen wird das noch viel Ich wäre mit der Idee einer Formulierung im Sinne einer Kann-

schwieriger. Es sind dazu internationale Studien nötig, die Formel - denn irgendwann wird diese Machbarkeit belegt sein

man nicht allein in der Schweiz machen kann. Hier erinnert die - einverstanden gewesen, höre aber, dass die beiden Bericht-

Kommission an das Postulat Petitpierre, das überwiesen erstatter die Idee des Postulates wieder unterstreichen und

wurde und das verlangt, dass die Schweiz dem internationa- Frau Leutenegger Oberholzer bitten möchten, den Inhalt ihres

len Krebsforschungsinstitut in Lyon beitreten soll. Soviel wir Antrages in das Postulat einzubringen. Das ist wohl die beste

wissen, sind die nötigen Schritte vom Bundesrat eingeleitet, Lösung. Der Bundesrat erachtet diese Studien als wichtig,

und der Kredit ist im Budget. aber die Machbarkeit muss vorausgesetzt werden. Deshalb

Wir haben bezüglich der schweizerischen Statistiken folgen- scheint mir die Lösung des Postulates die beste zu sein.

des Problem: Das Bundesamt für Statistik und andere Bun- Ich stimme deshalb dem Antrag der beiden Berichterstatter

desämter versuchen seit Jahren, gesamtschweizerische Mor- zu.

biditätsstatistiken zu erstellen. Der gute Wille und die Absicht

sind vorhanden. Diese Aemter und der Bundesrat scheiterten Frau Leutenegger Oberholzer: Ich danke den Kommissions-

bisher am Widerstand der Kantone, die hier keine Bundesauf- sprechern für die Bereitschaft, mein Anliegen in das Postulat

gabe sehen, sondern das kantonal regeln, aber letztlich gar der Kommission aufzunehmen. Ich bin bereit, meinen Antrag

nichts machen wollen. Die Verwaltung hat der Kommission ge- in diesem Sinne umzuwandeln.

genüber betont, dass die Bereitschaft der Kantone nicht durch Es ist wichtig, dass solche Untersuchungen durchgeführt wer-

einen Gesetzesartikel einfach aus dem Nichts geschaffen wer- den. Ich möchte mich allerdings von der Interpretation von

den könne. Der Bundesrat und die Verwaltung haben den Ein- Herrn Bundesrat Cotti abgrenzen, der meint, die Ergebnisse

druck, dass die Kantone eher für eine Konkordatslösung zu solcher Untersuchungen bereits vorwegnehmen zu können,

haben wären. In diesem Sinne hat die Kommission gefunden, indem er sagt, dass die Auswirkungen ionisierender Strahlen

das Postulat lasse dem Bundesrat mehr Freiheit, wie das Ziel auf Flora und Fauna weniger gravierend seien als für den Men-

25. September 1990 N 1557 Strahlenschutzgesetz

sehen. Um dies ermitteln zu können, benötigen wir gerade sol- Abs. 4

che Untersuchungen; meines Wissens belegen wissenschaft- Die Durchführung der Kontrolle richtet sich nach dem Lebens-

liche Untersuchungen genau das Gegenteil. mittelgesetz vom 8. Dezember 1905. Der Bundesrat kann Aus-

Ich bitte Sie, das Anliegen zu unterstützen und den Antrag in nahmen vorsehen.

das Postulat zu integrieren.

Art. 17

Präsident: Frau Leutenegger Oberholzer zieht ihren Antrag Proposition de la commission

zurück. Ihre Forderung wird in das Postulat integriert. AI.1

Le Conseil fédéral fixe des valeurs de tolérance pour les nucléi-

Frau Bäumlin, Sprecherin der Minderheit: Ich habe mich des radioactifs dans les denrées alimentaires.

schon in der Kommission dagegen gewehrt, dass mein Anlie- Al. Ibis (nouveau)

gen nur als Postulat angenommen werde. Vorhin haben Sie, II vise en cela à assurer une protection de la santé équivalant à

Herr Bundesrat, mir Hoffnung gemacht, dass Sie eine Kann- celle qui existe à l'égard d'autres substances cancérigènes.

Formulierung akzeptieren würden. Ich zögerte, ob ich jetzt die Al. Iter (nouveau)

berühmte Taube auf dem Dach oder den Spatz in der Hand En cas de danger dû à une augmentation de la radioactivité, le

wählen sollte. Dann haben Sie mir den Spatz in der Hand wie- Conseil fédéral fixe des valeurs limites pour les nucléides ra-

dervermiest, indem Sie gesagt haben, solche Studien würden dioactifs dans les denrées alimentaires.

erst durchgeführt, wenn ihre Machbarkeit erwiesen sei: Das ist

Nouvelle proposition du Conseil fédéral

genau das, was ich nicht will.

Al. 1

Ich will nicht solange warten, bis die interessierten Kreise zu-

Le Conseil fédéral fixe des valeurs de tolérance et des valeurs

geben, dass die Machbarkeit einer solchen Studie gegeben

limites pour les nucléides radioactifs dans les denrées alimen-

sei. Deswegen möchte ich mindestens den Rat anfragen, ob

taires.

er sich mit der Kann-Formulierung, die Sie mir «gespienzelt»

Al. 2

haben - wie wir auf Berndeutsch sagen -, die Sie mir angebo-

II vise en cela à assurer une protection de la santé équivalant à

ten haben, um sie gleich danach wieder zurückzuziehen, ein-

celle qui existe à l'égard d'autres substances cancérigènes.

verstanden erklären könnte, um somit dem Postulat, das unwi-

Al. 3

dersprochen ist, mehr Nachdruck zu verleihen.

En cas de danger dû à une augmentation de la radioactivité, le

Artikel 16 Absatz 1 bis würde dann heissen: «Zudem kann eine

Conseil fédéral fixe des valeurs limites adaptées à l'événement

epidemiologische Ueberwachung der Wohnbevölkerung be-

pour les nucléides radioactifs dans les denrées alimentaires.

züglich derjenigen Krankheiten stattfinden, die durch ionisie-

Al. 4

rende Strahlung verursacht sein können.»

Le contrôle est régi par la loi du 8 décembre 1905 sur les den-

Das Vorgehen bei Abstimmungen macht mir diesen Vorschlag

rées alimentaires. Le Conseil fédéral peut prévoir des excepti-

offenbar unmöglich, deshalb muss ich ihn fallenlassen. Aber

ons.

ich hoffe, dass meine Aeusserungen zu Protokoll genommen

werden und dem Bunderat Beine machen, dass er nicht war- Frau Leutenegger Oberholzer: Ich habe zu Artikel 17 eine

tet, bis die Machbarkeit solcher Studien erwiesen ist. Frage an Herrn Bundesrat Cotti und möchte ihn deshalb ersu-

chen zuzuhören: Für unsere Fraktion ist nicht ganz klar, was

Präsident: Frau Bäumlin hat damit ihren Antrag zurückgezo- Absatz 3 beinhaltet. An und für sich begrüssen wir, dass in der

gen. neuen Fassung von Artikel 17 nun klar festgelegt wird, dass für

die radioaktiven Nuklide in Lebensmitteln Toleranz- und

Abs. 1-3 - AI. 1-3 Grenzwerte festgelegt werden. In Absatz 3 heisst es nun, dass

Angenommen - Adopté bei einer Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität der Bun-

desrat ereignisbezogene Grenzwerte für radioaktive Nuklide

Abs. Ibis-AI. Ibis in Lebensmitteln festsetzt.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Dazu gibt es nun zwei mögliche Interpretationen: Die positive

Adopté selon la proposition de la majorité wäre, dass damit gemeint ist, dass je nach Ereignis das Isoto-

penspektrum festgestellt wird und dass dann für die gefähr-

Art. 17 lichsten Isotope die entsprechenden spezifischen Grenzwerte

Antrag der Kommission festgelegt werden.

Abs. 1 Die bedenkliche Interpretation wäre, dass das heissen würde,

Der Bundesrat setzt für radioaktive Nuklide in Lebensmitteln dass im Falle einer Katastrophe die Grenzwerte allgemein er-

Toleranzwerte fest. höht werden, damit die Versorung im Lande überhaupt noch

Abs. Ibis (neu) sichergestellt werden kann. Ich wüsste jetzt gerne, welche In-

Er strebt dabei einen Schutz der Gesundheit an, der demjeni- terpretation hinter dieser Fassung des Bundesrates steht.

gen entspricht, der gegenüber anderen krebserregenden Zudem hätte ich auch gerne die Zusicherung, dass die Grenz-

Stoffen gilt. werte, wenn sie mal festgesetzt werden, auch periodisch redu-

Abs. Iter (neu) ziert werden. Wie ich jetzt vernommen habe, gelten die Grenz-

Bei einer Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität setzt der werte für Lebensmittel, wie sie nach «Tschernobyl» festgesetzt

Bundesrat Grenzwerte für radioaktive Nuklide in Lebensmit- worden sind, immer noch. Das heisst, dass heute Nahrungs-

teln fest. mittel aus der Ukraine in die Schweiz importiert werden könn-

Abs. 2 ten, weil sie die Grenzwerte, die in der Schweiz heute Gültig-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates keit haben, weit unterschreiten. Es ist sehr wichtig, dass diese

Grenzwerte reduziert werden und dass eine periodische

Neuer Antrag des Bundesrates Ueberprüfung, zum Beispiel jährlich, stattfindet.

Abs. 1 Ich bitte Sie, Absatz 3 zu konkretisieren.

Der Bundesrat setzt für radioaktive Nuklide in Lebensmitteln

Toleranz- und Grenzwerte fest. Bundesrat Cotti: Die Ergänzung, die der .Bundesrat während

Abs. 2 den Kommissionsarbeiten beantragt hat, setzt als neues Ele-

Er strebt dabei einen Schutz der Gesundheit an, der demjeni- ment neben den Toleranzwerten auch Grenzwerte ein. Bei ei-

gen entspricht, der gegenüber anderen krebserregenden ner Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität wird der Bundes-

Stoffen gilt. rat angesichts der Lage die ganze Situation beurteilen müs-

Abs. 3 sen. Diese Flexibilität muss, je nach konkretem Fall, dem Bun-

Bei einer Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität setzt der desrat überlassen werden. Ich kann Ihnen dennoch bestäti-

Bundesrat ereignisbezogene Grenzwerte für radioaktive Nu- gen, dass der Bundesrat auch dort die Grenzwerte so setzen

klide in Lebensmitteln fest. wird, dass sie für die Gesundheit nicht gefährlich sind.

Loi sur la radioprotection 1558 N 25 septembre 1990

Angenommen gemäss neuem Antrag des Bundesrates Abs. 2Bst. b

Adopté selon la nouvelle proposition du Conseil fédéral b. die Rlicht von Personen und Unternehmungen, im Rahmen

ihrer üblichen beruflichen und unternehmerischen Tätigkeit

Art. 18 bestimmte Aufgaben zu übernehmen, die zum Schutz der Be-

Antrag der Kommission völkerung unerlässlich sind. Leben und Gesundheit der einge-

Abs. 1, 3 setzten Personen sind dabei zu schützen;

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2 Antrag Günter

(Bisheriger Art. 19 wird zu Art. 19bis)

c die erforderlichen Sofortmassnahmen an und überwacht Titel

den Vollzug. Abgabe von Jod bei nuklearen Katastrophen

Text

Art. 18 a. Der Bund sorgt dafür, dass alle in der Schweiz lebenden

Proposition de la commission Menschen im Falle einer nuklearen Katastrophe rechtzeitig

Al. 1,3 eine Jodprophylaxe erhalten.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats b. Der Bund kann die Aufgabe an die Kantone delegieren.

Al. 2 c. Die Kosten der Massnahme werden den KKW-Betreibern

belastet.

c les mesures d'urgence nécessaires et surveille l'exécu-

tion.

Art. 19

Proposition de la commission

Angenommen - Adopté Al. 1,3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 19

Antrag der Kommission

Abs. 1,3 Al. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Majorité

Abs. 2 b. L'obligation pour des personnes et des entreprises

Mehrheit d'accomplir certaines tâches indispensables à la protection

de la population ....

b. die Pflicht von Personen und Unternehmungen, bestimmte Minorité

Aufgaben zu übernehmen, die zum Schutz der Bevölkerung (Fankhauser, Bäumlin, Günter, Rechsteiner)

und für die Wiederherstellung des normalen Zustandes uner-

lässlichsind; b. Biffer

Minderheit

(Fankhauser, Bäumlin, Günter, Rechsteiner)

Proposition Leutenegger Oberholzer

b. Streichen Renvoi au Conseil fédéral

Antrag Leutenegger Oberholzer Proposition subsidiaire Thür

Rückweisung an den Bundesrat (en cas de rejet de la proposition de renvoi Leutenegger Ober-

holzer)

Eventualantrag Thür Al. 2 têt. b

(Für den Fall, dass der Rückweisungsantrag Leutenegger Renvoyer la présente disposition au Conseil fédéral en l'invi-

Oberholzer abgelehnt wird) tant à définir une politique qui tienne compte des éléments ci-

Abs. 2Bst. b après:

Diese Bestimmung sei an das Bundesrat zurückzuweisen mit 1. Les centrales nucléaires seront tenues, conformément aux

dem Auftrag, ein Konzept auszuarbeiten, das folgende Ele- scénarios possibles d'accidents, d'indiquer les personnes et

mente enthält: entreprises ayant pris les engagements propres à assurer la

1. Die AKW-Betriebe werden verpflichtet, entsprechend den protection de la population et le rétablissement de la situation

denkbaren Unfallszenarien bekanntzugeben, welche Perso- normale.

nen und Unternehmungen jene Verpflichtungen übernom- 2. La liste desdites personnes et entreprises sera chaque an-

men haben, die zum Schutz der Bevölkerung und für die Wie- née mise à jour et rendue publique.

derherstellung des normalen Zustandes unerlässlich sind. 3. Des exercices seront organisés périodiquement sur la base

2. Diese Liste von Personen und Unternehmungen ist jährlich des scénarios possibles d'accidents.

anzupassen und derOeffentlichkeit bekanntzugeben. 4. Les personnes et entreprises ayant pris les engagements

3. Es sind mit ihnen in regelmässigen Abständen Uebungen propres à assurer la protection de la population seront recru-

durchzuführen, welche auf die möglichen Unfallszenarien ab- tés sur une base bénévole. Nul ne pourra être tenu de fournir

gestimmt sind. une aide en cas de catastrophe nucléaire.

4. Die Rekrutierung der Personen und Unternehmungen, wel- 5. Lesdites personnes et entreprises devront toutefois s'enga-

che zum Schutz der Bevölkerung notwendig sind, basiert auf ger à fournir en cas de catastrophe l'aide qu'elles auront pro-

dem Prinzip der Freiwilligkeit. Niemand kann dazu verpflichtet mis d'offrir. Elles pourront, au besoin, y être contraintes en

werden, im Falle einer Atomkatastrophe Hilfeleistungen zu er- vertu de la puissance publique.

bringen.

5. Die freiwillig rekrutierten Personen und Unternehmungen Proposition subsidiaire Béguelin

müssen sich jedoch verpflichten, im Ernstfall die von ihnen an- (en cas de rejet de la proposition de minorité Fankhauser)

gebotene Hilfeleistung zu erbringen. Sie können notfalls mit Al. 2let.b

staatlicher Gewalt dazu gezwungen werden. b. L'obligation pour des personnes et des entreprises d'assu-

mer, dans les limites de leur activité professionnelle, indus-

Eventualantrag Béguelin trielle ou commerciale usuelle, certaines tâches indispensab-

(Für den Fall, dass der Minderheitsantrag Fankhauser abge- les à la protection de la population. Il y aura lieu à cet égard de

lehnt wird) protéger la vie et la santé des personnes engagées;

25. September 1990 N 1559 Strahlenschutzgesetz

Proposition Günter nicht selten nach Jahren, zu Krebs der Schilddrüse führen.

(L'actuel art. 19 devient art. 19bis) Wird dem Körper nun sofort Jod zugeführt, dann sammelt sich

Titre das nicht radioaktive Jod in der Schilddrüse an, füllt sie auf. Sie

Distribution d'iode lors de catastrophes nucléaires verhält sich wie ein Regenfass, das voll ist: Wenn das radioak-

Texfe tive Jod kommt, ist eben das Fass voll. Es kann sich nichts

a. La Confédération veille à ce qu'en cas de catastrophes nu- mehr festsetzen in der Schilddrüse, und es verbleibt darum

cléaires tous les habitants du pays reçoivent de l'iode à titre nicht im Menschen.

prophylactique. Die Schlussfolgerung ist ganz einfach. Sie sehen es: Man

b. La Confédération peut déléguer cette tâche aux cantons. muss das nichtradioaktive Jod einnehmen, bevor man mit

c. Les frais afférents à cette mesure seront mis à la charge des dem radioaktiven Jod in Kontakt kommt, d. h. man muss die

exploitants de centrales nucléaires. Tabletten etwa eine oder zwei Stunden vorher einnehmen,

denn schliesslich muss ja die Substanz der Tablette vom Kör-

per auch noch aufgenommen werden.

Präsident: Wir behandeln zunächst den Antrag Günter, der

Daraus ergibt sich eine ganz klare Tatsache: Die Verteilung

Artikel 19 einen neuen Inhalt geben will.

dieser Tabletten muss organisiert sein, bevor ein KKW-Unfall

passiert. Wenn er passiert ist, ist einfach keine Zeit mehr da, je-

Günter: Es war ein Problem, diesen Antrag im Gesetz richtig manden mit Pillen auf die Reise zu schicken und diese an die

unterzubringen. Ich plaziere ihn hier, und ich hoffe, es ist die Leute zu verabreichen. Das funktioniert einfach nicht.

richtige Stelle; sicher ist es das richtige Gesetz für den Antrag, Das zweite Problem ist, dass diese Tablette altert. Man muss

den Sie vor sich liegen haben. sie also etwa alle zwei Jahre austauschen. Belgien hat das Pro-

Im Oktober 1986 hat die LdU/EVP-Fraktion eine Motion einge- blem zu lösen versucht. Dort hängt man jetzt offenbar die Jod-

reicht, die von Ihnen als Postulat überwiesen wurde. Sie trug tabletten in einer Aluminiumpackung an den Stromzähler.

den Titel «Gravierende Schutzlücke» und wies darauf hin, dass Dann kann der EW-Kontrolleur alle zwei Jahre diese Pille aus-

die Verteilung der Jodtabletten im Falle von «Tschernobyl» wechseln. So sind die Tabletten auch für Kinderhände uner-

nicht gesichert war. Im Oktober 1986 haben Sie, liebe Kolle- reichbar.

ginnen und Kollegen, das Postulat überwiesen. Wir wollen ein- Nun haben Sie soeben in der Zeitung wieder gelesen: Der

mal dahingestellt lassen, dass die Tatsache, dass bis dahin Bundesrat hat wieder eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das

keine genügenden Vorbereitungen bestanden haben, an sich Jodproblem studieren soll. Man hat auch gesagt, man wolle

schon eine Blamage darstellt. Sozialistische Länder, arme die Arbeit von Herrn Ellbogen und Prof. Burckhardt jetzt noch

Länder waren nämlich damals zum Teil besser vorbereitet. Wir etwas überarbeiten, da sie nicht ganz passe.

waren nicht vorbereitet, weil unsere Fachleute nicht daran ge- Meine Damen und Herren, das ist nun äusserst unseriös, was

glaubt haben, dass etwas passieren könnte. Man hat damals da versucht wird. Da haben wir eine wissenschaftliche Arbeit,

ausgeführt, in der Sicherheitszone 1 um die Kernkraftwerke deren Resultat politisch nicht behagt. Jetzt geht man daran,

sei die Jodtablettenprophylaxe für den Katastrophenfall gesi- die Studie umzuändern. Das geht einfach wissenschaftlich

chert. Und man sagte uns damals, für den Rest der Schweiz nicht, dass man jetzt andere Experten dransetzt und diese wis-

werde nun rasch gehandelt. Inzwischen wissen wir, dass zwar senschaftliche Studie solange frisiert, bis sie politisch besser

die Jodtabletten bei den Kernkraftwerken lagern, die Vertei- passt.

lung aber offenbar auch nicht so genau organisiert ist. Ich habe mich schon lange gefragt: Wie wollen wir die Folgen

Und nun hat sich ein wahres Trauerspiel entwickelt: Zuerst einer Grosskatastrophe in einem KKW überhaupt regeln,

wollte man einen WHO-Bericht zur Sache abwarten, dann ent- wenn unsere Behörde es nicht einmal in viereinhalb Jahren

stand ein Streit, wer nun eigentlich zuständig sei, ob das Bag fertig bringt, für jeden Mann und jede Frau und jedes Kind in

im EDI oder das Bundesamt für Sanität im EMD. Der Oberfeld- diesem Land eine Pille zu organisieren? Und das im Lande der

arzt hat sich schliesslich bereit erklärt, weiterzuforschen. In sei- Chemie! Das Ganze ist ein Projekt, bei dem die Kosten für

nem Auftrag studierte dann ein Leutnant namens Roger Elt- diese Pillen niedrig sind - also 1 Million Franken dürfte wahr-

bogen aus Basel unter der Leitung von Professor Burckhardt, scheinlich schon hochgegriffen sein, vielleicht sind es auch

Leiter der Abteilung Innere Medizin am Centre universitaire de 2 Millionen. Es ist jedenfalls ein lächerlich kleiner Betrag im

Lausanne, am sogenannten Chuv, das Problem der nuklearen Vergleich zu dem Theater um die Studien, das jetzt aufgeführt

Verstrahlung in Friedenszeiten. wird. Wahrscheinlich haben die Arbeitsgruppen und Sitzun-

Die Studie der beiden Herren lag im Januar 1990 vor. Erst im gen inzwischen wesentlich mehr gekostet.

Mai dieses Jahres fand dann die erste Besprechung im Basan Unser Vorschlag will jetzt im Gesetz regeln, dass die Jodpro-

statt. Die Studie war inzwischen politisch heiss geworden -Sie phylaxe in der Bundeskompetenz liegt, damit das Kompetenz-

wissen das -; sie stellte nämlich fest, was alle Aerzte in der gerangel zwischen Militär, Zivilschutz, Bund, Kanton, Ge-

Schweiz im Prinzip schon wussten, aber niemand offiziell bis meinde und Gesundheitsbehörde einmal aufhört. Es ist an un-

jetzt laut gesagt hatte: nämlich dass die Schweiz auf eine nu- serem Rat, das zu regeln.

kleare Katastrophe auch in Friedenszeiten sowohl organisato- Das Zweite ist: Ich meine, man sollte für die Durchführung die

risch wie auch von der medizinischen Sachkenntnis her nicht Delegationskompetenz an die Kantone vorsehen. Wir haben

vorbereitet ist; auch apparativ nicht, z. B. in bezug auf Mess- grosse Kantone mit gutausgerüstetem Gesundheitswesen,

geräte für Personendosimetrie. Wieder einmal stellte die Stu- die das übernehmen können. Aber der Bund muss es verlan-

die aber auch fest, dass die Jodprophylaxe wichtig sei und gen, und er muss es kontrollieren. Dies ist der Punkt b des Vor-

ganz dringend zu organisieren wäre. schlages.

Uebrigens: Die Studie ist bis jetzt immer noch nicht veröffent- Verbleibt der Punkt c in meinem Vorschlag: Hier kommt die

licht worden. Periodisch -so alle zwei Monate- kommt in einer Anwendung des Verursacherprinzips zum Zuge. Sie können

Zeitung ein Primeur, und dann kommt etwas mehr davon her- sich natürlich fragen: Warum sollen jetzt die schweizerischen

aus. Herr Bundesrat Villiger hat uns inzwischen angeboten, wir Kernkraftwerke für eine Pille bezahlen, die uns vielleicht vor ei-

könnten die Studie bei der Sanitätsdirektorenkonferenz anfor- nem Unfall wie in Tschernobyl schützen soll? So gesehen, tönt

dern falls wir sie nicht schon hätten. Ich würde vorschlagen, die Formulierung merkwürdig. Aber ich gehe davon aus, dass

man sollte sie vielleicht jetzt dann doch langsam mal im vollen jedes Land seine eigene Bevölkerung schützt. Ich erwarte

Umfang veröffentlichen. also, dass z. B. auch die Bundesrepublik Jodtabletten für ihre

Nun, warum ist das Jod so wichtig? Die menschliche Schild- Bevölkerung bereithält. Und wenn in jedem Land so vorgegan-

drüse nimmt Jod gierig auf, insbesondere in einem Jodman- gen wird, dann ist es sinnvoll, wenn die Kernkraftwerkbetreiber

gelland, wie das die Schweiz darstellt. Gerät nun radioaktives - denn sie sind die Auslöser des ganzen Problems, ob es nun

Jod in den Menschen hinein, und das ist etwas, was bei einem in Frankreich, Deutschland oder der Schweiz ist - die Kosten

Reaktorunfall am Anfang in grossen Mengen frei wird, dann übernehmen. Der Vorschlag ist also eine klare Anwendung

sammelt die Schilddrüse das radioaktive Jod, und dort bleibt des Verursacherprinzips. Offen bleibt später immer der Rück-

es. Die Strahlung kann Schäden anrichten, die dann leider, griff per Haftung auf den Verursacher einer Katastrophe. Für

Loi sur la radioprotection 1560 N 25 septembre 1990

diesen Fall hat der Bundesrat ja Verträge mit den uns umge- Nur noch ein kleines Wort zu Herrn Günter. Ich bewundere Sie

benden Ländern abgeschlossen. für Ihren langjährigen Kreuzzug für die Jodtabletten. Auf der

Aber falls der Punkt c, bei denjenigen unter Ihnen, die der anderen Seite - um beim Wortspiel zu bleiben - ist das Ganze

Kernkraft freundlicher gegenüberstehen als ich, auf Opposi- zu einem allzu langen Kreuzweg geworden.

tion stösst, dann würde ich dem Präsidenten beliebt machen, Vom Bag wurde mir mitgeteilt, das Konzept sei bereit, der Bun-

diesen Punkt separat zur Abstimmung zu bringen. Denn die desrat werde noch in diesem Jahr die Möglichkeit haben, end-

Punkte a und b sind konsensfähig; und wir müssen es jetzt lich einen Entscheid zu fällen. Ich kann nicht beurteilen, ob die

einfach irgendwo regeln. Es ist wichtig, dass wir das heute tun. wissenschaftlichen Elemente, die Sie erwähnten, stimmen.

Ich bin Jurist und kein Mediziner. Aber was ich sagen kann, ist,

Fäh: Ich erlaube mir zum Antrag von Herrn Günter kurz fol- dass es weniger lange gehen sollte, bis ein Entscheid fällt.

gende Bemerkungen: Erstens rührt die Kalamität mit dem Sa- Ich habe heute auch nach den Kosten der Uebung gefragt:

nitätsdienst im Katastrophenfall ganz eindeutig daher, dass Man spricht von etwa 1,2 Millionen Franken plus Verteilungs-

die Kompetenzen nicht klar geregelt sind bzw. gar nicht exi- kosten. Dass sich dabei die Kernkraftwerke gegebenenfalls

stieren. Die Verzögerung beruht auf Kompetenzstreitigkeiten. beteiligen müssen, scheint mir absolut klar zu sein. In welcher

Denn primär wäre eigentlich das Bundesamt für Gesundheits- Form und welcher Höhe muss noch festgelegt werden; denn

wesen zuständig und nicht das Basan; dieses wurde nach- es ist ja klar, dass das Verursacherprinzip nicht nur damit ab-

träglich damit beauftragt. gedeckt ist, dass die Kernkraftwerke beteiligt sind. Es gibt

Zweitens: Das Konzept für den Sanitätsdienst bei einem sol- auch andere Beteiligte. Deshalb kann ich Ihnen noch nichts

chen Ereignis liegt an und für sich vor. Die Bundesrepublik über die Verteilung der Kosten sagen.

Deutschland hat ein solches Konzept. Man könnte das nur ab- Immerhin liegt - ich hoffe es sehr - bis Ende des Jahres das

schreiben, vielleicht muss man es auch ein bisschen anpas- Problem zuerst dem Departementschef und dann dem Bun-

sen, und dann hat man es. Ich habe das schon hundertmal kri- desrat zum Entscheid vor. Ich hoffe auch, dass in Zukunft

tisiert und gesagt, dass diese Verzögerungen nicht akzeptabel aufgrund der neuen jungen Führung beim Bag solch allzu

seien und dass man endlich das Konzept vorlegen müsse. lange Verfahren vermieden werden können.

Und wenn die Kantone das nicht machen können, weil es nicht

schlau ist, dann muss es der Bund machen. Abstimmung - Vote

Und nun zu den Jodtabletten: Die Arbeitsgruppe muss nur

noch studieren, wie diese verteilt werden sollen. Das Konzept Für den Antrag Günter 37 Stimmen

wurde in die Vernehmlassung gegeben. Der Kanton Luzern Dagegen 54 Stimmen

hat zugestimmt, von den anderen Kantonen weiss ich es nicht.

Damit stellt sich bei den Jodtabletten nur noch die Frage nach Präsident: Zum Artikel 19 liegen vier weitere Anträge vor: ein

der Regelung auf Stufe Gesetz oder Stufe Verordnung. Rückweisungsantrag, ein Eventualantrag zur Rückweisung,

Ich bin für Stufe Gesetz. Dies trägt zur Klarheit bei. Aus diesem ein Minderheitsantrag und ein Eventualantrag zum Minder-

Grunde unterstütze ich den Antrag Günter. heitsantrag. Ich schlage Ihnen vor, dass wir alle vier Anträge

Buchstabe c im Antrag Günter ist lediglich die Konsequenz gemeinsam diskutieren und anschliessend zuerst über die

von Artikel 4 des Gesetzes, und damit ist er richtig. Rückweisungen und dann über die Minderheitsanträge ent-

scheiden.

M. Ruffy, rapporteur: La proposition faite aujourd'hui par M.

Günter n'a pas été présentée en commission, nous n'en avons Frau Fankhauser, Sprecherin der Minderheit: Aus Erfahrung

donc pas discuté. Les arguments présentés par ce dernier wird man klug, heisst es; man sollte mindestens klüger wer-

sont implacables. La distribution de tablettes d'iode lors d'une den! Persönlich bin ich aus der Erfahrung mit Schweizerhalle

augmentation de la radioactivité n'est plus contestée, au am 1. November 1986, aus den Diskussionen zum koordinier-

contraire, elle est généralisée. M. Fäh a posé la question de ten Sanitätsdienst in meinem Heimatkanton Baselland und

savoir s'il s'agit véritablement d'un objet qui doit être inscrit aus Gesprächen mit Opfern von Tschernobyl ein wenig klüger,

dans un article de cette loi. Par rapport à cette construction, je vor allem aber sehr hellhörig geworden.

dirais non, mais si le Parlement estime le contraire - c'est l'avis Im Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b dieses Gesetzes wird Drit-

de M. Fäh, personnellement en tant que président je n'en ten, d. h. Personen, welche juristisch nicht verantwortlich sind

tourne pas la main -je laisse la décision à notre conseil. für die Störung, eine Leistungspflicht auferlegt. Was nach Poli-

zeirecht eine aussergewöhnliche Massnahme ist, wird jetzt auf

Fierz, Berichterstatter: Der Antrag Günter lag in der Kommis- einmal zur Norm: also allgemeine sektorielle Dienstpflicht

sion nicht vor. Wir haben einerseits Artikel 19 Absatz 1: «Der über ein Strahlenschutzgesetz.

Bundesrat ordnet bei einer Gefährdung durch erhöhte Radio- Ein Gutachten des EJPD, das für die Kommission erstellt

aktivität die nötigen Massnahmen an: a. zum Schutz der Bevöl- wurde, verweist auf die Verfassungsgrundlage in Artikel 24-

kerung;» Zu diesen Massnahmen gehört sicher die Abgabe quinquies. Diese Grundlage scheint mir auf sehr wackeligen

von Jodtabletten. Insofern müssen wir die Sachargumente Füssen zu stehen. In der Botschaft vom 26. April 1957 sagte

von Herrn Günter unterstützen, sie sind ganz sicher richtig. der Bundesrat nämlich kein Wort über spätere Verpflichtungen

Das stimmt alles. Die Frage ist einfach: Gehört es ausdrücklich für die Bevölkerung.

ins Gesetz, oder ist es schon im Gesetz enthalten? Man wollte nicht ins Detail gehen, sagte, man müsste Abstand

Rein gesetzestechnisch denke ich wie der Kommissionspräsi- nehmen von Polizeivorschriften; und jetzt braucht der Bundes-

dent: An sich ist die Abgabe der Jodtabletten in den Bestim- rat diesen Artikel 24quinquies als verfassungsmässige Basis

mungen des Gesetzes schon enthalten, inklusive Verursa- für eine massive Einschränkung der persönlichen Freiheit in

cherprinzip, das in Artikel 4 geregelt ist. Wir wissen nicht, wie Friedenszeiten. Also für mich war dieser Artikel 24 bereits da-

die Kommission entschieden hätte, und müssen Ihnen den mals eine massive Mogelpackung.

Entscheid überlassen. Der Bundesrat nimmt mit der Formulierung dieses Gesetzes-

Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass Herr Fäh in artikels Abschied von zwei Philosophien. In einem Fall ist das

der Kommission sehr interessiert angehört wurde. Er hatte zu begrüssen: Der Bundesrat nimmt Abschied von der Idee

grosses Gewicht, denn er ist einer der wenigen in diesem der vertikalen Evakuation. Ich könnte sagen: Endlich sieht er

Land, der in der praktischen Durchführung von Katastrophen- ein, dass man nach nuklearem Unfall nicht nur im Keller und

übungen grosse Erfahrung hat. im Schutzraum Schutz suchen kann. Es ist Zeit, dass die Be-

völkerung darüber informiert wird, dass bei bestimmten Kata-

Bundesrat Cotti: Auch dieses Mal empfehle ich aus rein for- strophen Evakuationen stattfinden, und zwar nicht nur für drei

malen Gründen, den Antrag Günter abzulehnen, und zwar aus oder vier Tage, sondern für immer - Tschernobyl-Betroffene

denselben Gründen, die Herr Fierz erwähnt hat: Die Abgabe sagen: für die Ewigkeit. Der Bundesrat sieht ein, dass die Not-

von Jodtabletten, Herr Günter, wird durchaus vom jetzigen Ar- fallorganisation über den Zivilschutz nicht genügt und dass wir

tikel 19 abgedeckt. etwas Zusätzliches brauchen.

25. September 1990 N 1561 Strahlenschutzgesetz

Bis jetzt waren in allen Notfallverordnungen wohlweislich nur hungsweise eines nuklearen Unfalls geschaffen werden. Da-

Empfehlungen für die Bevölkerung, weil die Verfassungs- bei müssen die verfassungsmässig garantierten Grundrechte

grundlage sehr wackelig war. Lesen Sie bitte alle Verordnun- gewährleistet werden.

gen «Einsatz bei erhöhter Radioaktivität. Empfehlung an die Artikel 19 ist der Artikel, der zumindest in den Grundzügen

Bevölkerung. Allenfalls Armee-Einsatz». In der Notfallschutz- festlegen soll, was im Falle einer atomaren Katastrophe, z. B.

verordnung heisst es unter Artikel 4, man müsse die Anwei- eines AKW-Unfalles, vorzukehren ist. Der Artikel, wie ihn der

sungen befolgen. Man werde aufgefordert, Keller und Schutz- Bundesrat vorgelegt hat, kann allerdings den in Absatz 1 fest-

räume aufzusuchen. Es gebe eine Orientierungspflicht der gelegten Grundsätzen in keiner Weise gerecht werden. Er ist

Kantone. Die Kantone, die Gemeinden hätten die Kompetenz, in verschiedener Hinsicht problematisch. Die Katastrophen-

Schutzmassnahmen durchzuführen mit dem Verweis Zivil- vorbereitung ist völlig ungenügend. Das Katastrophenmana-

schutz. gement trägt der aktuellen Bedrohungslage unseres Landes

Nirgends wurde gesagt, die Leute, die Zivilpersonen, die Op- auf keine Art und Weise Rechnung.

fer müssten - und wenn sie nicht wollten, dann passiere etwas. In der Schweiz kann sich - das zeigt zum Beispiel die Mühle-

Es wäre also das erste Mal - und das ist die zweite Philoso- berg-Studie des Oeko-lnstituts Darmstadt - sehr wohl eine nu-

phie, die aufgegeben wird -, dass Privatpersonen zu allgemei- kleare Katastrophe ereignen. Dabei muss wegen der sehr ho-

nen Dienstpflichten verurteilt werden - ich sage es so. Sie wis- hen Bevölkerungsdichte unseres Landes zum Teil mit noch

sen noch nicht, welche Gruppen, aber man könnte anneh- schwerwiegenderen Folgen gerechnet werden, als dies zum

men, dass es verschiedene Gruppen sind. In der Botschaft Beispiel in Tschernobyl der Fall war. Zudem ist die Schweiz

wird u. a. vom Personal im Transportwesen gesprochen: Also von zahlreichen Atomkraftwerken umgeben, deren Sicherheit

die erste Tranche zur allgemeinen Dienstpflicht, oder wieder stark in Zweifel gezogen werden muss. Ich denke zum Beispiel

eine Mogelpackung. als Direktbetroffene an das Krisen-AKW in Fessenheim.

Traut der Bundesrat seinem Zivilschutz nicht mehr? Genügen Aus den Ergebnissen des Mühleberg-Szenarios ergibt sich,

die teuren Appelle zum Militärischen Frauendienst, für die Frei- dass im Falle eines Kernschmelzunfalles mit Containment-

willigkeit, auch nicht mehr, dass man jetzt alles so zwingend Oeffnung in Mühleberg zum Schutz der Bevölkerung gross-

einführen muss? Gilt z. B. die schöne Schrift der Einsatzorga- flächige, horizontale Evakuierungen angeordnet werden müs-

nisation nicht mehr? «Frauen gesucht» heisst es da. Wir su- sen. Zur Vermeidung akuter Strahlenkrankheiten müssen in-

chen deshalb noch eine Anzahl Frauen, welche die nötigen zi- nerhalb einer Woche 95 000 Personen evakuiert werden. Ins-

vilen Kenntnisse mitbringen, z. B. Journalistinnen, und bereit gesamt werden über 2 Millionen Leute aus den bedrohten,

sind, im Rahmen des Militärischen Frauendienstes ein paar verseuchten Regionen weggesiedelt werden müssen. Und

Tage im Jahr mit der Informationszentrale zu üben. Ich denke, wohin, wenn ich Sie fragen darf, meine Damen und Herren,

man hat gesehen, dass Appelle nichts bringen, deshalb jetzt Herr Bundesrat? Hunderte von Gemeinden und Städten in die-

diese Pflicht in Tranchen. sem Land würden unbewohnbar, weite Landstriche ver-

Bisher war alles freiwillig. Hat sich das nicht bewährt? Warum seucht.

wird dieses Konzept aufgegeben? Welche Folgen, Herr Bun- Ich möchte heute vom Bundesrat verbindlich wissen, wie er

desrat, wird diese Pflicht für die Rekrutierung in verschiedenen eine solche Situation bewältigen will. Wir möchten auch wis-

Berufen haben? Haben Sie z. B. nachgedacht über die Folgen sen, ob er sich bei der Erarbeitung dieses Gesetzes dazu die

für die Organisation? Wie wird der Familienschutz gewahrt? notwendigen Gedanken zum Katastrophenmanagement ge-

Haben Sie auch daran gedacht, Herr Bundesrat, dass man alle macht hat. Im Gesetz und in der Botschaft finden wir auf jeden

Menschen im zeugungs- und gebärfähigen Alter ausschlies- Fall keine Ueberlegungen dazu. Aber «Erforderliche Bestim-

sen müsste? mungen» über die «zumutbaren Strahlendosen in ausseror-

Sprechen wir doch einmal offen über die mögliche oder un- dentlichen Lagen», wie es in Artikel 19 Absatz 2 Literaa ge-

mögliche Bewältigung von Katastrophen in Friedenszeiten! schrieben steht, heisst doch im Klartext nichts anderes als ho-

Setzen wir uns doch intensiv auseinander mit den Folgen von rizontale Evakuation.

Risiken, die aus wirtschaftlichen Gründen entstanden sind - Artikel 19 müsste auch aufzeigen können, wie die medizini-

Herr Burckhardt hat heute vormittag gesagt: aus Fortschritt sche Hilfestellung im Falle einer Katastrophe gesichert werden

entstanden sind. Jetzt können wir abwägen, was uns diese kann. Das Gesundheitswesen ist bekanntlich Sache der Kan-

Fortschritte wert sind. tone. Diese aber wären im Fall einer Katastrophe vollends

Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass unsere Bevölke- überfordert. Die Studie «Hilfeleistung bei nuklearen und strah-

rung ernsthaft wahrnimmt, was alles passieren könnte, lenbedingten Unfällen» vom 25. Januar 1990, die uns bislang

wenn.... Ich denke, dass die Zeiten des Den-Kopf-in-den- vorenthalten wurde, zeigt, gestützt auf eine Umfrage bei den

Sand-Steckens jetzt endlich der Vergangenheit angehören Universitätsspitälern, klar auf, dass in der Schweiz nur etwa ein

sollten. Vier Jahre nach Tschernobyl, aber auch vier Jahre paar Dutzend Patientinnen medizinisch versorgt werden kön-

nach Schweizerhalle, wissen wir noch nicht genau, was zum nen. Auf eine grössere Katastrophe ist keines unserer Univer-

Beispiel die Festlegung der Aufenthaltsdauer im Freien be- sitätsspitäler, sind weder der Bund noch die Kantone vorberei-

deutet. Welche Freiheit geben wir im Katastrophenfall auf? tet. Sagen Sie der Bevölkerung, Herr Bundesrat, wie Sie im

Wer bestimmt die Grenzen dieser Freiheit? Können wir diese Fall einer Katastrophe die medizinische Versorgung tatsäch-

wesentliche, grundsätzliche Frage tatsächlich in einem Spezi- lich sicherstellen wollen!

algesetz lösen und nur für den Fall der erhöhten Radioaktivi- Wir fragen uns auch - wie das schon Herr Günter getan hat -:

tät? Ist es nicht Zeit, dass wir in Anbetracht der Streuung der Wieso wurde dieser Bericht bislang unter Verschluss gehal-

Risiken das Ganze generell lösen und nicht in dieser Mogel- ten? Die Frauen und Männer in diesem Land haben doch An-

packung? Deshalb bin ich und mit mir eine Minderheit der spruch auf diese Informationen. Ich komme nicht umhin, Ih-

Kommission gegen diese Salamitaktik des Bundesrats, durch nen ein paar Zitate aus der Studie vorzutragen:

die Hintertür die allgemeine Dienstpflicht einzuführen. «Für die eigentliche Patientenversorgung bei einem grösseren

Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen, weil wir uns damit Unfall oder einer Katastrophe gibt es keine Organisation, we-

eine riesige Auseinandersetzung mit den Leuten, die plötzlich der auf Bundes- noch auf Kantonsebene. Es fehlen auch die

zur Dienstpflicht gezwungen werden sollten, ersparen kön- nötigen gesetzlichen Vorschriften.» Und das gilt es bei der Be-

nen. ratung dieses Artikels zu beachten.

Dann ein Müsterchen zur Situation in den Kantonen: Unter-

Frau Leutenegger Oberholzer: Nach Ansicht der grünen sucht wurden sechs Kantone. Dazu zum Beispiel ein Zitat aus

Fraktion ist nicht nur Absatz 2 von Artikel 19 eine Mogel- dem Kanton Solothurn: «Der Kantonsarzt ist persönlich durch

packung, sondern der ganze Artikel 19, und deswegen bean- ein kurz formuliertes Massnahmenpaket auf einen allfälligen

tragen wir Ihnen Rückweisung. Einsatz gewappnet.» Organisatorisch seien aber weder detail-

Wir beantragen Ihnen Rückweisung mit folgenden Aufträgen: lierte Planungen noch vorbehaltene Entschlüsse vorhanden,

Es muss die gesetzliche Grundlage für ein realistisches Sze- wie mit einem Massenanfall verstrahlter Patienten zu verfahren

narium zur Bewältigung einer nuklearen Katastrophe bezie- sei.

Loi sur la radioprotection 1562 N 25 septembre 1990

Oder der Kanton Aargau: «In diesem Kanton, wo am meisten Wir hatten in der Region Basel mit «Schweizerhalle» einen

Risikobetriebe stehen, ist die Situation praktisch mit der des ganz kleinen Vorgeschmack auf eine Katastrophensituation

Kantons Solothurn identisch.» Ich könnte die Zitate noch erlebt. Ich habe persönlich erfahren, wie es für die Betroffenen

durch weitere ergänzen. ist, wenn reichlich spät die Sirenen heulen, niemand aber

Zur medizinischen Versorgungslage im Katastrophenfall: Ein weiss, wie er oder sie reagieren soll. Wir haben auch erlebt,

Katastrophenmanagement existiert nicht, und es ist auch nicht Herr Bundesrat Cotti, wie es ist, wenn frühzeitig informierte Zi-

in Sicht. Völlig offen ist für den Katastrophenfall auch die Si- vilschutzverantwortliche als erste abhauen. Glauben Sie, das

cherung der Landesversorgung mit Lebensmitteln. Denn wie wäre im Fall einer Atomkatastrophe anders?

wollen Sie, wenn weite Landstriche verseucht sind, die Versor- Für die grüne Fraktion steht deshalb fest, dass wir uns den

gung tatsächlich sicherstellen? Wir hätten auch diesbezüglich Schlussfolgerungen «Grosskatastrophe im Kleinstaat» aus

gerne Anhaltspunkte, wie sich der Bundesrat dies genau vor- dem Mühleberg-Szenario, wie sie «Cultur Prospektiv» in ihrer

stellt. Ein Strahlenschutzgesetz aber, das für kleinere und Anschlussstudie festgehalten hat, anschliessen müssen:

grosse Katastrophenfälle nicht einmal ansatzweise den Rah- Nach den Erfahrungen in Tschernobyl müsste doch eigentlich

men zu deren Bewältigung skizziert, ist unbrauchbar. Konsens darüber bestehen, dass die Risikogesellschaft reali-

Untragbar und wahrscheinlich auch nicht verfassungskon- stische Konzepte zur Bewältigung einer allfälligen Katastro-

form ist ütera b von Absatz 2 von Artikel 19! Frau Fankhauser phe benötigt. Erst nach der Vorlage eines Katastrophenkon-

hat darauf hingewiesen. Damit soll offenbar die Gesetzes- zeptes können Frauen und Männer in diesem Land realistisch

grundlage dafür geschaffen werden, dass im Falle einer Kata- entscheiden, ob es überhaupt Bewältigungskonzepte gibt, die

strophe die Zivilbevölkerung zu Hilfeleistungen verpflichtet umfassend, realistisch, demokratisch und human vertretbar

werden kann. sind. Dann können wir entscheiden, ob wir die sozialen, politi-

Es ist wohl einmalig in unserem Land, dass gleichsam die Op- schen, administrativen und ökologischen Kosten einer Kata-

fer, also die Betroffenen, dem Verursacher zu Hilfe eilen müs- strophe tatsächlich tragen können und auch wollen, oder ob

sen. Die Betroffenen müssen also die Schäden beseitigen, die nicht der Ausstieg aus solchen Grossrisiken der einzige rich-

die Verursacher geschaffen haben. Das ist doch verfassungs- tige Weg ist?

rechtlich mehr als bedenklich. Zu Recht wurde bereits das Re- Mit unserem Rückweisungsantrag erwarten wir vom Bundes-

ferendum gegen diesen Absatz angedroht. rat eine klare Antwort auf die Frage nach dem Katastrophen-

Eine Blanko-Regelung ist es vor allem auch deshalb, weil dem management. Wir wollen wissen, wie Sie eine nukleare Kata-

Gesetzestext nicht entnommen werden kann, wer eigentlich strophe tatsächlich bewältigen wollen. Und wir wollen, dass

verpflichtet werden soll, welche Personengruppen angespro- die Rechtsgrundlage hier von realistischen Annahmen aus-

chen sind. geht.

Ich möchte nun zum Antrag der Minderheit etwas sagen: Der Ich kann leider den Optimismus von Herrn Fäh nicht teilen. Ich

Streichungsantrag ist aus unserer Sicht eben auch keine Lö- glaube nicht, dass wir irgendwelche Konzepte aus der Bun-

sung. Denn mit einer Streichung - und das heisst für uns eine desrepublik Deutschland tel quel übernehmen könnten, und

Kopf-in-den-Sand-Politik - kommen wir keinen Schritt weiter. ich glaube nicht, dass Sie allen Ernstes daran glauben.

Auch in bezug auf die erforderlichen Hilfeleistungen im Falle Ich bitte Sie, wenn Sie dieses Gesetz tatsächlich ernst neh-

einer nuklearen Katastrophe müssen wir aus der Katastrophe men, unserem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

von Tschernobyl lernen. In Tschernobyl wurden 600 000 Sol-

daten völlig unvorbereitet und ungeschützt für Hilfeleistungen Thür: Ich stelle Ihnen in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b einen

eingesetzt. Etliche von ihnen wurden getötet; zahlreiche von Abänderungsantrag für den Fall, dass der Rückweisungsan-

ihnen trugen Strahlenschäden davon. Was wir in der Schweiz trag Leutenegger Oberholzer abgelehnt werden sollte.

brauchen, wären klare Ausführungsbestimmungen, die auf- Artikel 19Absatz 2Buchstabe bgibtdemBundesratdieBefug-

zeigen, wer unter welchen Bedingungen und mit welchen nis, in besonderen Situationen die Pflicht von Personen und

Schutzmassnahmen hier eigentlich verpflichtet werden soll Unternehmungen zu statuieren, bestimmte Aufgaben zu über-

und wie diese Leute geschützt werden sollen. Es muss ab- nehmen, die zum Schütze der Bevölkerung unerlässlich sind.

gegrenzt werden, wieweit ein Eingriff in die persönliche Frei- Man muss den Verfassern dieser Bestimmung, wie sie vom

heit gehen darf bzw. nicht gehen darf. Bundesrat und der Kommissionsmehrheit vorgeschlagen

Mit welcher Naivität der Bund legiferiert, zeigt in Litera b der wird, eigentlich gratulieren. Sie zeigt nämlich mit aller Deutlich-

Hinweis darauf, dass die Hilfeleistung solange erfolgen soll, keit, was für den Katastrophenfall vorgekehrt werden kann:

bis der «normale Zustand» wieder erreicht ist. Ich nehme an, nämlich nichts, ausser der Schaffung einer Norm, die dem

Herr Bundesrat, meine Damen und Herren, Sie wissen, mit Bund die Kompetenz gibt, Personen und Unternehmungen zu

welchen Zeiträumen wir rechnen müssen. In Tschernobyl zwingen, die notwendigen Hilfsmassnahmen zu ergreifen.

rechnet man, bis man wieder einen annähernd normalen Zu- Anders als mit Zwang kann also der Katastrophenfall gar nicht

stand erreicht hat, mit 100 Jahren! bewältigt werden. Wir sind froh darüber, dass diese Wahrheit

An Absurdität grenzt für die grüne Fraktion Absatz 3 von Arti- derart ungeschminkt auf den Tisch kommt. Sie bestätigt, dass

kel 19. Ich möchte es nicht unterlassen, ihn vorzulesen: «Sind die Atomenergie auch deshalb lebensfeindlich ist, weil sie nur

Bundesrat und Einsatzorganisationen nicht in der Lage, die er- mit dem Ausbau staatlicher Zwangsmassnahmen überhaupt

forderlichen Massnahmen anzuordnen, so treffen die Kan- aufrechterhalten werden kann.

tonsregierungen oder, wenn die Dringlichkeit es erfordert, die Anstelle des Zwangs vermissen wir konkrete und konkret for-

zuständigen kantonalen Stellen die nötigen Massnahmen. mulierte Katastrophenkonzepte. Frau Leutenegger Oberhol-

Sind auch die kantonalen Behörden dazu nicht in der Lage, so zer hat ausführlich darauf hingewiesen. Wir vermissen die Aus-

treffen die Gemeindebehörden die nötigen Massnahmen.» Ich kunft darüber, welche Personengruppen in welchen Katastro-

stelle mir dafür das realistische Katastrophenszenario wie folgt phenfällen für welche Massnahmen verantwortlich sind. Wir

vor: Der Bundesrat wird über einen Unfall in Mühleberg infor- vermissen die Festlegung, dass diese Katastrophenfälle von

miert. Er nimmt den Jet und setzt sich nach Kanada ab. Dann den verantwortlichen Personen regelmässig geübt werden

kommen die Kantonsregierungen zum Zug. Die ihrerseits be- sollten. Sie wollen ja auch nicht erst im Brandfall wissen, ob

finden sich in den kantonseigenen Regierungsbunkern - sie es eine Feuerwehr gibt, wie sie zusammengesetzt ist, ob sie

sind also ebenfalls entscheidungsunfähig. Und nun kommen etwas kann und wie sie ausgerüstet ist.

gemäss Absatz 3 die Gemeindebehörden zum Zug, die direkt Wie können Sie annehmen, dass im Katastrophenfall, bei wel-

von der Katastrophe betroffen sind und managen souverän chem ohnehin viele Menschen den Kopf verlieren werden, al-

die Katastropheneinsätze. Nein, Herr Bundesrat, so geht es les klappen wird, wenn Sie heute nicht einmal die Mannschaft

nicht! kennen wollen, die dannzumal im Einsatz stehen soll? Woher

In Tschernobyl hat die Evakuation nur funktioniert, weil da ein nehmen Sie die Gewissheit, dass die Evakuation von Hundert-

zentralistischer Staat besteht. Bei föderalistischen Strukturen, tausenden von Menschen innert kurzer Zeit dann schon klap-

wie sie in der Schweiz bestehen, können Sie so etwas nie pen wird, wenn dieser Fall nicht einmal übungshalber im vor-

durchsetzen. aus durchgespielt werden soll?

25. September 1990 N 1563 Strahlenschutzgesetz

Unser Vorschlag geht von einem völlig anderem Konzept aus, l'objet de l'alinéa c. A ce propos, j'aimerais que M. le conseiller

wenn Sie den Rückweisungsantrag ablehnen und unserem fédéral confirme que cet alinéa c concerne toutes les person-

Abänderungsantrag zustimmen würden. Wir sind der Ueber- nes engagées selon les dispositions de l'alinéa b. Il n'y a pas

zeugung, dass ein ersatzloses Streichen dieser Bestimmung que quelques superspécialistes qui doivent être protégés.

auch nicht der richtige Weg ist. Wir können die Verantwortung Tous ceux qui pourraient être appelés à intervenir dans le ca-

nicht einfach dem Militär oder dem Zivilschutz überlassen, der dre de leur profession doivent aussi être protégés. Sur ce

dann ebenfalls mit Zwang zum Einsatz kommen würde-wahr- point-là, un engagement clair du Conseil fédéral est indispen-

scheinlich aber mit Leuten, die gar nicht ausgebildet oder vor- sable.

bereitet sind. En conclusion, je vous invite à accepter le texte de l'article 19,

Unser Konzept hat eine andere Stossrichtung: alinéa 2, lettre b, que je vous propose au nom de la Fédération

1. Wir wollen, dass zunächst einmal klargestellt wird, wer für des cheminots. Toutefois, il n'y a pas que les cheminots. Sont

die Vorbereitung von Hilfsmassnahmen im Katastrophenfall in concernés tous les employés de toutes les professions pou-

erster Linie die Verantwortung trägt. Wir meinen, dass dies vant intervenir dans le cadre de leur travail normal en cas de

jene sein müssen, welche diese Risiken in die Welt setzen. catastrophe nucléaire. Cela peut faire beaucoup de monde.

Ganz nach dem ungekürzten freisinnigen Slogan: «Mehr Frei- Pour eux, la loi doit être plus convaincante - si je puis dire -

heit, mehr Selbstverantwortung-weniger Staat». Mehr Selbst- qu'elle ne l'est dans sa version actuelle. Dans cette dernière

verantwortung im Bereich der Atomenergie heisst aber, dass précisément, l'alinéa 2 lettre b n'est pas acceptable. Il faut le

die Atomwirtschaft die Verantwortung für die Folgen einer rendre acceptable pour les plus concernés. C'est ce que je

Stromproduktion übernehmen muss, welche die Hälfte unse- vous propose.

rer Bevölkerung gar nicht will, damit nicht am Schluss der

Staat mit Zwangsmassnahmen das Problem lösen muss.

Fischer-Seengen: Die Kommission schlägt Ihnen für Arti-

2. Bei unserem Konzept ist ferner von Bedeutung, dass die

kel 19 Absatz 2 Litera b eine zweckmässige Lösung für den

Oeffentlichkeit ein Anrecht hat zu wissen, mit welcher Mann-

Fall vor, dass eine Gefährdung durch erhöhte Radioaktivität

schaft die AKW-Betreiber im Katastrophenfall antreten wollen.

besteht. Nun ist auch für mich das Unbehagen verständlich,

Kein Mensch käme auf die Idee, damit bis zum Brandfall zu

dem verschiedene Redner, auch Herr Beguelin, Ausdruck ge-

warten. Wenn Sie an ihrem Wohnort nicht sicher sind, ob es

geben haben, dass Leute für Aufgaben zum Schutz der Bevöl-

eine Feuerwehr gibt und ob sie etwas taugt, können Sie sich

kerung eingesetzt werden könnten, die von der Ausbildung

sehr schnell vor Ort ins Bild setzen.

und der Funktion her nicht geeignet sind.

3. Das führt uns zum letzten Punkt unseres Konzeptes: Es

Für mich ist selbstverständlich, dass beispielsweise nicht Ei-

müssen regelmässige Uebungen durchgeführt werden, wel-

senbahner, Postler und dergleichen, die nicht entsprechend

che auf die möglichen Unfallszenarien abgestimmt sind. Alles

ausgebildet sind, für solche Aufgaben herangezogen werden,

und jedes wird in diesem Land jährlich geübt und beübt. Je-

sondern Fachleute und für die entsprechenden Aufgaben ge-

des Jahr verschiessen Hunderttausende von Soldaten und

eignete Personen. Deshalb ist gegen die Einschränkung, die

Wehrmännern 24 Schuss Munition, damit sie im Ernstfall wirk-

Herr Beguelin in seinem Antrag macht, nichts einzuwenden.

lich treffen. Und ausgerechnet für diesen Fall wollen wir keine

Ebenso ist nichts dagegen einzuwenden, dass Leben und Ge-

Uebungen, ausgerechnet in diesem Fall gehen wir davon aus,

sundheit der bei solchen Aufgaben eingesetzten Personen zu

dass alles auf Anhieb klappen wird. Nun werden Sie einwen-

schützen sind. Herr Beguelin hat selber gesagt, dass das eine

den, das alles könne eben nicht ohne staatlichen Zwang si-

Selbstverständlichkeit sei. Nun, wenn Sie wollen, können wir

chergestellt werden. Wenn dem so wäre, dann wäre dies ein

das ins Gesetz aufnehmen, das tut ja niemandem weh.

weiterer Hinweis dafür, dass man die AKW gar nicht betreiben

Ich bin zwar der Meinung, dass es besser wäre, wenn auch die

sollte.

Wiederherstellung des normalen Zustandes in den Aufgaben-

bereich dieser Personen und Organisationen fallen würde, wie

M. Beguelin: La proposition que je vous soumets à

es die Kommissionsmehrheit vorschlägt. Aber die Frage ist

l'article 19, alinéa 2, lettre b, vise à préciser deux points fonda-

meines Erachtens nicht derart zentral, dass man daraus eine

mentaux. Le premier point, c'est de définir qui serait appelé à

«cause célèbre» machen sollte, die allenfalls dazu führen

intervenir, et, le second, c'est d'offrir à ces personnes les meil-

könnte, dass das Referendum gegen dieses ganze Gesetz er-

leures garanties de protection.

griffen würde und dass dieses Gesetz, das doch insgesamt

A la page 25 du message, le Conseil fédéral précise ce qu'il

eine grosse Akzeptanz findet, dadurch gefährdet würde.

entend à l'article 19, al. 2, let. b: «assurer, par exemple l'inter-

Ich bin deshalb der Meinung, dass man zwar gegen die Rück-

vention du personnel des chemins de fer pour exécuter en

weisung, auch gegen die Streichung dieses Artikels eintreten

temps de paix les transports de secours en cas de radioactivité

muss, dass man aber dem Antrag Beguelin im Sinne der Kon-

accrue». Cette interprétation nécessite un texte de loi beau-

sensfindung zustimmen könnte.

coup plus précis et plus rassurant à l'égard des professionnels

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Beguelin zuzustimmen, aber

concernés. C'est la condition de la crédibilité de la loi et sur-

Rückweisung und Nichteintreten abzulehnen.

tout, de son efficacité lorsque nous pourrions avoir besoin de

l'appliquer dans sa plus grande ampleur.

Le texte que je vous propose ajoute deux éléments au texte de Eggenberger Georges: Das neue Strahlenschutzgesetz ist

la majorité de la commission, dans l'hypothèse où ce dernier notwendig und bringt einige beachtliche Verbesserungen. Es

serait accepté. Tout d'abord, il précise que l'engagement ne ist deshalb unverständlich, dass der Bundesrat und die Mehr-

peut se faire que dans le cadre des activités professionnelles heit der vorberatenden Kommission es sich bei Artikel 19 Ab-

habituelles des personnes concernées. Concrètement cela si- satz 2 Buchstabe b zu leicht gemacht haben. In der Botschaft

gnifie que l'on pourrait engager des chauffeurs de cars et de stehen in diesem Zusammenhang zwei lapidare Sätze: «Heute

camions, des conducteurs de locomotives et des agents né- ist die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung z. B. von

cessaires à la sécurité ferroviaire pour des opérations d'éva- Beamten zur Dienstleistung bei erhöhtem Risiko nicht vorhan-

cuation. En revanche, il ne peut être question d'utiliser du per- den. Mit Buchstaben b wird dies geändert.» So einfach ist das

sonnel roulant des chemins de fer par exemple pour des opé- für den Bundesrat und die vorberatende Kommission. Betrof-

rations de décontamination de maisons ou des travaux de re- fen von diesem Artikel sind vor allem Eisenbahner, aber auch

mise en état. Personal der PTT, Reise- und Transportdienste sowie Arbeit-

Le deuxième complément à l'article 19, al.2, let.b est de préci- nehmerinnen und Arbeitnehmer in Spitalbereich, Transport-

ser que la santé des personnes ainsi engagées doit être pré- und Baugewerbe. Ich meine, es wäre in Friedenszeiten viel-

servée. C'est une préoccupation évidente, mais comme beau- mehr Aufgabe der Verursacher, sich auf eine «Wiederherstel-

coup de choses évidentes, il est nécessaire de la rappeler. Il lung des normalen Zustandes» vorzubereiten, wie das so

est entendu qu'un texte seul ne protégera pas les personnes schön in der Botschaft steht.

ainsi engagées, il faudra que des équipements de protection Das Gesetz überlässt zudem zu vieles der Verordnung. Ich

existent en nombre suffisant, de manière décentralisée. C'est denke dabei - Herr Beguelin hat darauf hingewiesen - an

Loi sur la radioprotection 1564 N 25 septembre 1990

Massnahmen und Garantien zugunsten von Leben und Ge- Fäh: Noch einige Bemerkungen aus der Praxis. Wir reden hier

sundheit für die Zwangsverpflichteten. Ich denke auch an die nüchtern, emotionslos über ein Ereignis, das Panik auslösen

Aufgabenzuteilung zu einzelnen Berufen. Klarer ausgedrückt: würde, schwerwiegendste Folgen hätte und unsere Gesell-

es dürfen keine artfremden Aufgaben übertragen werden. schaft umkrempeln würde. Wir reden über ein Ereignis, bei

Ich meine auch, dass es nicht zulässig ist, wenn man von ein- dem sich menschliches Verhalten in der Führung und als Be-

zelnen Beamten oder einzelnen Arbeitnehmern ein Sonderop- troffene nicht zum voraus programmieren lässt. Flucht wäre

fer verlangt, ein Sonderopfer, das diese in Friedenszeiten im die Hauptreaktion.

Verhältnis zum Staat nicht erwarten müssen. Das ganze Pro- Wir reden auch über ein Ereignis, bei dem viele zwischen

blem müsste auf der Basis der Freiwilligkeit gelöst werden: Die Angst und Pflicht schwanken würden und bei dem vielen Be-

Bereitschaft, Menschen zu helfen, wäre sicher vorhanden. troffenen lediglich beigestanden, nicht aber geholfen werden

Ich bitte Sie deshalb, Buchstabe b zu streichen. Persönlich könnte. Und wir reden schliesslich über ein Ereignis, das Nor-

könnte ich auch mit dem Antrag Béguelin leben. Die Frage ist men sprengen würde und deshalb mit rechtlichen Bestim-

nur, ob es die Zwangsverpflichteten auch können. mungen allein nicht zu bewältigen ist. Da kann und muss man

sich fragen: Machen gesetzliche Regelungen überhaupt noch

einen Sinn? Ich meine ja, und zwar aus folgendem Grunde:

David: Ich begreife die Bedenken durchaus, die gegenüber Kernkraftwerkunfälle, da sind wir uns wahrscheinlich inzwi-

diesem Artikel geäussert worden sind. Man muss sich aber schen einig, können nicht völlig ausgeschlossen werden,

auch im klaren sein, was ein Gesetzesartikel in dieser Materie sonst müssten wir diese Bestimmungen ja nicht erlassen. Ge-

überhaupt kann. Frau Leutenegger Oberholzer und HerrThür handelt würde, wenn man einmal handeln müsste, ob Rechts-

wollen im Gesetz Fragen beantwortet haben, die das Gesetz basis vorläge oder nicht - Herr David hat es bereits gesagt,

nicht beantworten kann. Das Gesetz kann uns nicht sagen, Notrecht ist möglich, Freiwilligkeit ist möglich. Es ist aber von

wie es im Katastrophenfall aussehen wird. Es kann uns auch Vorteil, heute schon - bei aller Unwägbarkeit der Massnahmen

nicht sagen, ob wir eine Katastrophe bewältigen können. Wir - Kompetenzen, Pflichte und Rechte - nur diese drei Sachen -

als Gesetzgeber können das genauso wenig sagen, wie es der klar und präzise zu umschreiben. Ist dies nämlich nicht der

Bundesrat - wenn er je, was ich nicht hoffe, vor eine solche Fall, riskieren wir, dass zur Katastrophe auf dem Feld noch die

Aufgabe gestellt wird - zum voraus wird sagen können. Die Katastrophe in der Organisation dazukommt, und dann ist die

Bewältigung einer solchen Katastrophe würde sicher zu einer Katastrophe komplett.

der grössten Herausforderungen für unsere Regierung. Wir Ich habe grosses Verständnis für den Antrag von Frau Leuten-

als Gesetzgeber können nur ein Instrumentarium bereitstel- egger Oberholzer; was sie gesagt hat, ist grundsätzlich richtig.

len, welches der Regierung die Erfüllung dieser Aufgabe er- Aber ich teile die Auffassung von Herrn David: wir können und

leichtern soll. dürfen es nicht ins Gesetz nehmen. Ich bin hingegen einver-

Mit dem Mehrheitsantrag, der dem Bundesrat folgt, sollte dies standen damit, dass beim Bundesrat Druck aufgesetzt wird,

möglich sein. Im Absatz 1 wird - ich gebe das durchaus zu, in damit die hängigen Probleme gelöst werden.

sehr genereller Form - dem Bundesrat Auftrag und Kompe- Noch ein Wort zur Kompetenzdelegation: Es ist richtig, man

tenz erteilt, zum Schutz der Bevölkerung, zur Sicherstellung könnte sie auch streichen. Kompetenzdelegationen werden

der Landesversorgung und zur Aufrechterhaltung der uner- nur bei Grosskatastrophen vorgesehen. Da könnte ich jetzt

lässlichen öffentlichen Dienste die notwendigen Massnahmen auch umgekehrt argumentieren und den Kernkraftwerkgeg-

zu treffen. Das ist einerseits ein Auftrag und anderseits auch nern sagen, Sie können ja froh sein, dass der Bundesrat diese

eine Kompetenz, dass er das tun darf. Wie der Bundesrat das Regelung vorschlägt, weil er damit anerkennt, dass es eine

angeht, interessiert auch mich durchaus, aber es wäre heute Grosskatastrophe ist und dass Bern bedroht ist, sonst hätte

zuviel verlangt, vom Bundesrat ein fertiges Katastrophenkon- die Kompetenzdelegation keinen Sinn.

zept zu erwarten. Ich komme zur Dienstpflicht. Wahrscheinlich haben wir es uns

Auch wir von der CVP erwarten, dass sich der Bundesrat die- in der Kommission mit der Dienstpflicht aus verschiedenen

ser Aufgabe annimmt und dass die Einsatzorganisation soweit Gründen etwas zu leicht gemacht. Ich habe Verständnis für die

vorbereitet ist, wie es überhaupt möglich ist. Aber, meine Da- Befürchtungen des Eisenbahnerverbandes, wie sie Herr Bé-

men und Herren, rechtsstaatlich ist es absolut erforderlich, guelin vorgetragen hat, und für die Befürchtungen von Frau

diese Regelung so ins Gesetz aufzunehmen und diese Kom- Leutenegger Oberholzer. Ich teile sie zwar nicht, und zwar aus

petenz dem Bundesrat zu geben. folgendem Grunde:

Zum Antrag der Minderheit Fankhauser, Buchstabe b zu strei- 1. Es wurde etwas übersehen: der Buchstabe a von Artikel 19

chen: Ich bitte Sie, eines zu beachten: Wir haben in der Kom- Absatz 2 sagt nämlich, dass Einsätze nur im Rahmen des Do-

mission bereits eine Einschränkung vorgenommen, indem wir sismassnahmenkonzeptes gestattet sind, und nicht darüber

nämlich eingefügt haben «zum Schutz der Bevölkerung». Da- hinaus. Offen ist einfach, wie der Bundesrat die Dosismass-

mit wird bereits der Kreis der möglichen Aufgaben klar einge- nahmen festlegt.

grenzt. Ich begreife aber, dass Ihnen diese Eingrenzung noch 2. Aus meiner Erfahrung ist es einfach so: Die Behörden wer-

zu gering erscheint. Man kann tatsächlich sich fragen, wieweit den nie jemanden mutwillig zum Einsatz zwingen, eher das

man hier mit den Dienstverpflichtungen gehen darf. Gegenteil geschieht. Ich habe Erfahrung aus dem Chemiebe-

Den Ausführungen von Herrn Béguelin könnte ich folgen und reich. Wir sind äusserst vorsichtig, und wenn jemand nicht voll

bin auch bereit, Ihnen zu empfehlen, seinem Antrag Folge zu ausgerüstet ist, schicken wir ihn nicht in den Einsatz. Die Pra-

leisten. Es würden damit zwei zusätzliche Schranken einge- xis zeigt eher das Gegenteil. Ich unterstütze den Vorschlag

baut: Erstens die Funktionsbezogenheit der Tätigkeit; das aber, weil die Dienstpflicht möglichst genau zu formulieren ist

heisst, wer eingesetzt werden soll, muss im Rahmen seiner und weil ich die Wendung «Wiederherstellung des normalen

üblichen Tätigkeit eingesetzt werden, damit er auch etwas da- Zustandes» nicht im Gesetz will. Das ist eine optische Täu-

von versteht. Zweitens soll bei der Wiederherstellung des nor- schung. Das kann man gar nicht machen.

malen Zustandes von einer Dienstverpflichtung abgesehen Ich bin dafür, dass der Antrag Béguelin angenommen wird,

werden. Wenn eine Grosskatastrophe eintritt, würde der Bun- damit der Ständerat nachher versuchen kann, die optimalste

desrat mit dieser Regelung nicht auskommen können, son- Fassung dieses Artikels zu finden.

dern müsste zum verfassungsmässigen Notverordnungs- Ich fasse zusammen: Das Ganze ist kein parteipolitischer Ent-

recht greifen, das ihm zusteht, und dann, wenn notwendig, al- scheid, sondern ein Managemententscheid, bei dem die Frei-

lenfalls weitere Personenkreise dienstverpflichten. Ich bin heiten und Rechte des Bürgers zu achten sind. Die Rückwei-

aber der Meinung, dass wir hier im Gesetz nur diese Verpflich- sungsanträge lehne ich ab. Aber ich empfehle Ihnen, dem An-

tung vorsehen sollten, die uns aus der heutigen Situation her- trag Béguelin zuzustimmen.

aus als gerechtfertigt erscheint.

Obwohl ich mich in der Kommission mit der Mehrheit einver- Rechsteiner: Artikel 19 des Strahlenschutzgesetzes hat eine

standen erklären konnte - ein solcher Antrag lag nicht vor -, Brisanz, die eigenartig kontrastiert zur Aufmerksamkeit und

bitte ich Sie doch, hier dem Antrag Béguelin zu folgen. zur Lethargie - ich meine nicht die Anwesenden, sondern die

25. September 1990 N 1565 Strahlenschutzgesetz

Abwesenden - in diesem Saal. Ich muss auch sagen, dass sich dieser Aufgabe auf der Stufe des Gesetzes nicht entzie-

Sätze, wie sie nun Herr Fäh geäussert hat - er hat anerkannt, hen. Man darf das nicht einfach an den Bundesrat abschie-

es könnte beim Betrieb von AKW zu Unfällen kommen mit ka- ben, gerade bei Dienstpflichten von solcher Tragweite.

tastrophalen Folgen für unser Land, für die Bevölkerung -, Insgesamt muss ich aus diesen beiden Gründen feststellen:

letzte Woche nicht haben gehört werden wollen. Deshalb ist Der einzige korrekte, auch juristisch haltbare Antrag ist der

die Debatte verschoben worden. Es handelt sich aber um ei- Streichungsantrag von Frau Fankhauser, mit dem diese

nen sehr brisanten Artikel, weil Katastrophen möglich sind. Schutzpflicht, diese Dienstpflicht nicht ins Gesetz aufgenom-

Dabei ist bei Artikel 19 Absatz 1 zunächst weniger der Wortlaut men wird.

der gesetzlichen Bestimmung ein Problem, sondern das, was

vielleicht mit dieser Bestimmung gemeint ist, wozu diese Be- Weder-Basel: Ich unterstütze selbstverständlich den Rück-

stimmung führen könnte. weisungsantrag von Frau Leutenegger. Wir reden heute über

Es ist der Kommission ein Gutachten des Bundesamtes für Ju- ein Ereignis, das nach Auffassung atomfreundlicher Parla-

stiz zugänglich gemacht worden, in dem etwas deutlicher ge- mentarier alle 10000 Jahre einmal vorkommen dürfte, sich

sagt worden ist, woran man für den Ernstfall denkt, nämlich an aber bei uns anno 1969 bereits eingestellt hat in Lucens und

eine Verpflichtung der Menschen, sich vertikal zu evakuieren, anno 1986 in Tschernobyl in der Ukraine.

bestimmte Orte verlassen zu müssen. Es sind juristische Wir reden heute aber auch über den Atomstaat, und dieser

Ueberlegungen dazu angestellt worden, was solche freiheits- Atomstaat steckt in diesem Artikel 19. Artikel 19 bringt den

beschränkenden Massnahmen rechtfertigen könnte. Aus öf- Zwang zur Dienstpflicht für Personen und Unternehmungen.

fentlichem Interesse gehe es darum, das genetische Vermö- Dieser Zwang kann aber letztendlich nur durch eine Zentralge-

gen der Bevölkerung zu erhalten. Das sind Ueberlegungen, walt ausgeübt werden. Darum steckt halt in der Atomwirtschaft

die von grosser Tragweite sind, die publiziert werden müssten. auch die Zentralgewalt. Darüber müssen wir uns ganz im kla-

Der Bundesrat müsste auch die Katastrophenszenarien auf ren sein.

den Tisch legen. Wir, eine Gruppe von Parlamentariern und Journalisten, waren

In diesem Sinne ist der Bundesrat gebeten, dies auch zu tun. kürzlich in Tschernobyl. Wir haben dort gesehen und gehört,

Es handelt sich um Schutzpflichten von grossier Tragweite. was alles falsch gelaufen ist. Die Feuerwehr in Tschernobyl

Man muss sich ja beispielsweise fragen: Wie ist das bei alten war rettungslos überfordert und in ganz kurzer Zeit nicht mehr

Leuten? MUSS da das genetische Vermögen der Bevölkerung im Einsatz. Dann wurde das Militär delegiert und zum Einsatz

erhalten werden? Wie können solche Freiheitsbeschränkun- gezwungen. Es wäre anders auch gar nicht möglich gewesen,

gen gerechtfertigt werden? Das sind Fragen von grösster da müssen wir uns im klaren sein. Und im Laufe der Zeit waren

Tragweite im Ernstfall. 600 000 Menschen während dieser Katastrophe im Einsatz.

Umstritten ist aber in erster Linie Artikel 19 Absatz 2 Buchsta- Diese Soldaten wussten oftmals nicht, was ihnen bevorstand;

be b mit der Dienstpflicht für bestimmte Kreise der Bevölke- aber eines durften sie: nach relativ kurzer Zeit konnten sie wie-

rung. Ich muss sagen, dass ich mit dem, was bisher dazu ge- der nach Hause!

sagt worden ist - auch in der Botschaft -, nicht einverstanden Wir besuchten z. B. das Geisterdorf «Bober». Dort redeten wir

bin bzw. meine Zweifel habe, was mich veranlasst, Sie zu bit- mit zwei Soldaten. Die haben uns lächelnd erklärt, sie seien

ten, dem Minderheitsantrag von Frau Fankhauser zuzustim- nur 14 Tage hier, dann hätten sie 14 Tage Urlaub und dann kä-

men. men sie zurück. Das Geisterdorf ist abgetrennt, und diese Sol-

Diese Dienstpflicht ist nicht so unproblematisch, wie bisher ge- daten kommen nicht mehr zurück, wenn ihre Dosimeter die

sagt worden ist. Dienstpflichten erfordern im allgemeinen eine genügend hohe Zahl anzeigt.

klare verfassungsmässige Grundlage. Artikel 24quinquies der Ich sage das nur, damit Sie Kenntnis haben, wie das funktio-

Bundesverfassung aus den fünfziger Jahren, der den Bund niert und was da passiert. Sie wissen auch, dass in Tscherno-

einfach auffordert, Vorschriften über den Umgang mit ionisie- byl noch drei Reaktoren betrieben werden, und dort befinden

renden Strahlen zu erlassen, bietet keine klare verfassungs- sich noch mehrere hundert zivile Menschen im Einsatz. Ich will

mässige Grundlage für eine Dienstpflicht. Ihnen sagen, wie die geködert werden: Die arbeiten auch nur

Die Militärdienstpflicht hat eine besondere verfassungsmäs- 14 Tage. Sie werden mit Autobussen zum Reaktor gefahren.

sige Grundlage. Auch beim Zivilschutz haben wir die spezielle Sie arbeiten 6 Stunden, brauchen für den Umkleidevorgang

verfassungsmässige Grundlage, wonach die Männer dazu 2 Stunden und für den Rücktransport aus dem zentralen Ge-

verpflichtet werden können, Zivilschutzdienst zu leisten und biet nochmals etwa anderthalb Stunden, morgens und

die Frauen eben nicht. Es stellt sich schon die Frage, weshalb abends.

dies ausgerechnet hier, bei dieser speziellen Schutzorganisa- Sie arbeiten dort 14 Tage und gehen dann anschliessend

tion, nicht der Fall sein soll? Das ist die eine Frage, die feh- 14 Tage in die Ferien. Sie bekommen den vierfachen Sold da-

lende verfassungsmässige Grundlage. für, dass sie überhaupt kommen. Es wird geködert, wie seiner-

Der zweite bedenkliche Umstand ist die Frage des verfas- zeit in den Gruben geködert wurde - Sie erinnern sich daran.

sungsmässigen Bestimmtheitsgebotes. Wir haben einen Bun- In den Gruben wurden die Arbeiter besser bezahlt, weil ihre Ar-

desgerichtsentscheid aus dem Jahre 1989 zum koordinierten beit mit grossem Risiko in bezug auf Lungenkrankheiten ver-

Sanitätsdienst Baselland. Dort hat das Bundesgericht gesagt, bunden war.

dass die Betroffenen durch die da vorgesehene Dienstpflicht Nun möchte ich Ihnen noch meine persönliche Betroffenheit

gezwungen werden, in ein besonderes Rechtsverhältnis zum zur Kenntnis bringen, im Zusammenhang mit «Schweizer-

Staat zu treten. Die zwangsweise Begründung dieses Sonder- halle»: Ich habe das sehr unangenehm in Erinnerung. Wenn

statusverhältnisses bedürfe als schwerer Eingriff in die persön- früh morgens, eigentlich noch mitten in der Nacht, die Sirenen

liche Freiheit einer klaren Grundlage in einem Gesetz in einem heulen und man nicht weiss, was los ist und man sich fragt:

formellen Sinne. Dieses Gesetz in formellem Sinne müsse als Was mache ich jetzt? Was ist mit meinen Freunden und Ver-

grundrechtsbeschränkende Norm nach bundesgerichtlicher wandten los? Das ist ein schreckliches Erlebnis, das ich Ihnen

Rechtsprechung einen gewissen Grad an Bestimmtheit auf- gar nie wünsche!

weisen. Die Schutzpflicht muss also genau umschrieben sein. Eine Katastrophe in Mühleberg wäre für die Schweiz eine ab-

Es muss im Gesetz selber auch klar umschrieben sein, wer im solute Katastrophe. Es ist so, wie ein Vorredner gesagt hat:

Notfall solchen Dienst leisten muss, wer sich beispielsweise - Eine solche Katastrophe ist nicht zu managen. Ich wünschte

wie Herr Thür das vorschlägt - Uebungen unterziehen soll. mir, dass Sie den Weg nach Tschernobyl unter die Fusse neh-

Wenn ich Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b lese, muss ich fest- men, dass Sie dorthin gehen. Ich wünsche mir auch, dass die

stellen: Diese Schutzpflicht, diese Dienstpflicht ist nicht mit der Energiekommission des Nationalrates dorthin geht. Das ist in

nötigen Bestimmtheit im Gesetz umschrieben. Wenn dem jeder Hinsicht eine schwierige Reise, eine Reise der Trauer,

Bundesrat der Auftrag erteilt wird, er solle diese Dienstpflicht aber auch eine Reise der Einsicht.

auf Verordnungsstufe regeln, muss auch der Gesetzgeber sel- Ich bin also dafür, dass wir ein Katastrophenkonzept ausarbei-

ber in der Lage sein, diese Dienstpflicht mit der nötigen Be- ten. Und schicken Sie Ihre Leute zuerst nach Tschernobyl,

stimmtheit auf Gesetzesstufe zu regeln. Der Gesetzgeber darf Herr Bundesrat, lassen Sie sie sich dort informieren. Ich hoffe

Loi sur la radioprotection 1566 N 25 septembre 1990

sehr, dass wir dann ein Katastrophenkonzept bekommen, das Atomstaat hat. Deswegen, meine ich, ist diese Diskussion in

wir hoffentlich gar nie benötigen. aller Breite nötig.

Bircher Silvio: Angesichts des Desinteresses, das die meisten M. Ruffy, rapporteur: A l'évidence, l'article 19 est le plus frap-

- ich rede jetzt nicht zu den Anwesenden, aber doch vom Rat pant mais aussi le plus pathétique de cette loi, car il montre

insgesamt - dieser Materie entgegenbringen, muss ich die quelles peuvent être les conséquences d'une catastrophe nu-

Frage voranstellen, ob wir uns wirklich alle der Ernsthaftigkeit cléaire. On a parlé de droit de nécessité, de travail forcé, et on

der Materie bewusst sind. doit imaginer qu'en cas de catastrophe nucléaire il y aura des

Geben wir uns doch nochmals Rechenschaft über den Kern personnes qui seront exposées à des doses de radiations

dieser Gesetzesbestimmung, über den wir jetzt wortreich um dangereuses, et ceci pour aller sauver une population tou-

Formulierungen gerungen haben: Es geht doch um nichts an- chée et désorganisée. Il n'est donc pas surprenant que nous

deres als um die Bestimmung, wer bei einem schweren AKW- ayons aujourd'hui quatre propositions concernant cet article.

Unfall zwangsweise verpflichtet werden kann, Einsatz zu lei- La première, et la plus radicale au sens étymologique du

sten, also welche Personengruppen oder welche Unterneh- terme, est celle de Mme Leutenegger Oberholzer qui de-

men zwangsweise ins Krisengebiet geschickt werden können. mande le renvoi au Conseil fédéral. Je n'ai pas insisté longue-

Sie müssen sich das einmal realistisch vorstellen: Es sind viel- ment sur la nécessité de disposer d'un instrument juridique.

leicht Hunderttausende von Menschen aus diesem Krisenge- Je crois que le plaidoyer de M. David a été suffisant, il reflète

biet auf der Flucht. Es handelt sich vielleicht um ein stark radio- exactement la position de la majorité de la commission.

aktiv verseuchtes Gebiet, nichts funktioniert mehr, und da ver- Comme nous l'avons dit dans notre rapport, il est vrai que les

pflichten Sie eine Personengruppe, in die andere Richtung zu scénarios imaginés jusqu'à présent sont un peu simplistes,

marschieren, sich in dieses Krisengebiet zu bewegen. Das ist voire rudimentaires. Il est vrai que l'organisation d'intervention

doch der Kern dieses Artikels, über den wir jetzt zu beraten ha- que nous a d'ailleurs présentée l'ancien secrétaire général du

ben. Département de l'intérieur a été modifiée et adaptée après des

Wir haben zu Recht von Herrn Georges Eggenberger, welcher enseignements tirés de la catastrophe de Tchernobyl, mais

die Berufsverbände vertritt, die Klage gehört, dass in der Bot- nous avons dit aussi que pour être convaincus de son effica-

schaft genaue Angaben fehlen. Und in der Tat, wenn Sie nach- cité il faudrait effectuer encore quelques tests. Nous sommes

schlagen, sind sehr unpräzise, wenn nicht gar zufällige Anga- tous d'accord pour dire que l'organisation d'intervention doit

ben zu finden. Man schreibt beispielsweise vom Einsatz des être améliorée mais il serait à mon avis regrettable aujourd'hui,

Bahnpersonals, und das hat auch prompt beim Bahnperso- au nom de ces améliorations, de ce perfectionnement,

nal, beim angesprochenen Schweizerischen Eisenbahner- d'abandonner le principe d'un instrument juridique et de ne

Verband zur Reaktion geführt, dass sich ihre Mitglieder hier ei- pas entrer en matière sur l'article 19.

nem «Himmelfahrtskommando» gegenüber sehen. Die betrof- J'en viens maintenant à la proposition de Mme Fankhauser.

fenen Berufsgruppen nehmen das eben ernst. Ich kann in die- En cas de catastrophe, il sera nécessaire de prendre des dis-

sem Sinne auch nicht mit den Juristen, wie den Herren David positions exceptionnelles. L'article 19, alinéa 2, lettre b, sti-

oder Fischer, die sich mit diesem Text auseinandergesetzt ha- pule en effet ce qui suit: «L'obligation pour des personnes et

ben, einiggehen, wenn sie beispielsweise sagen, dieser Text des entreprises d'exercer certaines activités indispensables à

müsste gar keine klaren Angaben haben; Herr Fischer hat ge- la protection de la population - c'est l'expression que nous

meint, es müsste auch nirgends genau gesagt werden, wer da avons choisie - sera fixée par le Conseil fédéral.» Vous êtes

zum Einsatz komme. d'avis, Madame Fankhauser, que la base légale est chance-

In einem so hochsensiblen Bereich darf man einfach nicht auf lante. Or, vous devez reconnaître que nous avons demandé

die Verordnung verweisen und sich davor drücken, ganz klare des rapports complémentaires pour être convaincus non seu-

Bestimmungen aufzustellen. lement de la base légale mais aussi de l'intérêt public et de la

Wir haben jetzt zwar folgende Vorschläge: von Herrn Thür, von proportionnalité des mesures.

mir aus gesehen macht er einen sehr guten Vorschlag, da er Je tiens à informer le conseil des conclusions du rapport très

auch von den Pflichten der AKW spricht, oder von Herrn Bé- riche qui nous a été remis. «La compétence de la Confédéra-

guelin, der sich um eine entsprechende Schutzklausel be- tion de contraindre des particuliers ou des entreprises à four-

müht. Aber wir kommen nicht darum herum festzustellen, wie nir des prestations indispensables au bien-être de la popula-

das Frau Fankhauser als erste Rednerin bei ihrer Antragsbe- tion et au rétablissement de la situation normale peut être dé-

gründung gesagt hat, dass für den Katastrophenschutz ins- duite de manière implicite de l'article 24quinquies de la Cons-

gesamt - auch ausserhalb von AKW-Unfällen - eigentlich eine titution fédérale. Les mesures de contrainte prévues par l'arti-

Bestimmung errichtet werden müsste. Und die gehört nicht in cle 19, alinéa 2, lettre b, du projet de loi sur la radioprotection

dieses Gesetz. limitent de manière licite la liberté personnelle et la liberté du

Deshalb bitte ich Sie - wie eine Anzahl von Vorrednern das commerce et de l'industrie. Ces mesures se fondent sur une

auch schon gesagt haben -, diese Gesetzesartikel zu strei- base légale suffisante pour suivre un but d'intérêt public, res-

chen und eventualiter den Herren Thür und Béguelin zuzu- pectent le principe de la proportionnalité et ne portent pas at-

stimmen. teinte au noyau intangible des libertés en jeu.»

La majorité de la commission était donc d'avis qu'il fallait main-

Frau Leutenegger Oberholzer: Ich war auch über die offenen tenir la lettre b. Etant donné la teneur de la proposition de M.

Worte von Herrn Fäh erstaunt, das muss ich sagen. Es ist nur Béguelin, je voudrais vous faire part de quelques réflexions

schade, dass die Diskussion nicht letzte Woche stattfinden des membres de votre commission.

konnte, aber es ist auch bezeichnend, dass Sie genau diese Comme je l'ai déjà signalé, nous avons abandonné la notion

Debatte um das Katastrophenszenario nicht vor den Abstim- d'«indispensables au bien-être» et préféré «indispensables à

mungen zu den Atominitiativen führen wollten. Herr Fäh, das la protection de la population». Il nous a semblé que confor-

Gesetz sagt eben nichts Genaues über die Kompetenzen, mément au principe de la proportionnalité, il fallait changer le

Pflichten und Rechte im Falle einer Katastrophe aus. terme et prendre véritablement les mesures de protection qui

Ich möchte ausdrücklich festhalten: die grüne Fraktion will kei- s'imposaient. Une autre discussion très nourrie fut celle por-

nen Ueberwachungsstaat zur Bewältigung der Risikogesell- tant sur le rétablissement de la situation normale. C'est à une

schaft. Wir wollen deshalb mit der Rückweisung endlich eine très faible majorité que l'on a maintenu le rétablissement de la

Offenlegung des Katastrophenszenarios. Nur so können wir situation normale. Je le dis car dans la version présentée par

auch gesellschaftlich und demokratisch entscheiden, ob wir M. Béguelin l'élément du rétablissement de la situation nor-

die sozialen und politischen Kosten einer Katastrophe über- male tombe et, lorsque nous avons abordé ce sujet, plusieurs

haupttragen können. membres de la commission se sont demandé si véritablement

Ich bitte Sie, mit der Rückweisung genau diese Debatte in un- on respectait toujours le principe de proportionnalité

serem Lande zu eröffnen. Die in Artikel 19 vorgesehene lorsqu'on exigeait que des gens se mobilisent dans des situa-

Dienstpflicht offenbart genau die totalitären Züge, die der tions de catastrophe jusqu'au rétablissement de la situation

25. September 1990 N 1567 Strahlenschutzgesetz

normale. Il y a donc actuellement dans notre commission une sentlich, dass wir auf Artikel 102 Absatz 10 der Bundesverfas-

forte minorité qui est d'avis qu'il faut abandonner ce rétablisse- sung verweisen, die dem Bundesrat in jedem Fall in Notlagen

ment de la situation normale. die Kompetenz erteilt, die nötigen Massnahmen einzuleiten,

Quelqu'un a dit - je crois que c'était M. Fan, membre de la um Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten. Wenn der Super-

commission - que nous avons été un peu légers face aux me- phénix in der Westschweiz zu einer Katastrophe führt, wäre der

sures de protection que l'on devait prendre vis-à-vis des per- Bundesrat jedenfalls berechtigt, alle Massnahmen einzufüh-

sonnes obligées d'intervenir. Si nous l'avons été, c'est que ren. Es ist an sich keine Mogelpackung, wenn wir das in die-

nous sommes partis du principe que ces mesures de protec- sem Gesetz noch näher präzisieren und erklären, was nötig

tion allaient de soi. Le Parlement jugera s'il faut l'inscrire dans ist. Es wäre gemogelt, wenn man sagen würde, dieser Artikel

la loi. Il n'était en tout cas pas dans l'esprit des membres de la sei nicht nötig.

commission d'exposer sans mesures de précaution particuliè- Wir wurden von der Verwaltung darauf aufmerksam gemacht,

res ces personnes appelées à intervenir pour protéger la po- dass die gesetzliche Grundlage für eine Dienstverpflichtung

pulation. bisher fehle und dass in allen Gesamtverteidigungsübungen

J'en viens maintenant à la proposition de M. Thür qui veut une seit 15 Jahren immer wieder klar geworden sei, dass eine

nouvelle version de la lettre b de l'alinéa 2: il veut reporter l'en- Lücke vorhanden sei, die man schliessen müsse. Die Frage ist

tière responsabilité sur les centrales nucléaires, sources éven- nur, wie weit die Dienstpflicht gehen soll.

tuelles de catastrophes, en supprimant simplement la lettre b In der Kommission hat man sie schon gegenüber dem Text

dans sa version actuelle. Or, nous savons très bien qu'il y a des Bundesrates etwas eingeschränkt. Im Bundesratstext

des catastrophes nucléaires ou des situations de dangers gra- steht: «.... bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für das Wohler-

ves, liées à une augmentation de la radioactivité, indépendan- gehen der Bevölkerung.» Das ging uns in der Verhältnismäs-

tes d'une centrale nucléaire ou, peut-être, dépendantes d'une sigkeit zu weit. Die Kommission hat eingeschränkt«.... die zum

centrale nucléaire se trouvant à l'étranger. Et nous, en Suisse Schutz der Bevölkerung nötig sind.»

romande, sommes bien placés pour être sensibles au danger Zum Antrag Béguelin muss ich auf die Kommissionsdiskus-

que comporte Super Phénix, le surgénérateur se trouvant à sion verweisen: Der Antrag möchte nur eine Pflicht für Dienst-

quelques dizaines de kilomètres de Genève. leistungen, die nötig sind, um den Schutz der Bevölkerung zu

Nous n'avons pas discuté de la proposition de M. Thür au sein gewährleisten und nicht auch für die Wiederherstellung des

de la commission, mais je me fais le porte-parole des mem- normalen Zustandes. In der Kommission fand eine intensive

bres de celle-ci en disant que nous ne pouvons pas abandon- Diskussion statt. Herr Fäh sagte bereits damals, für die Wieder-

ner la teneur de la lettre b de l'alinéa 2 en faveur de la proposi- herstellung des Normalzustands brauche es den Zwang nicht

tion de M. Thür. Eventuellement, le Parlement ainsi que le Con- mehr. Wir waren dort gar nicht so eindeutig. Wir haben den An-

seil fédéral pourraient se prononcer sur une proposition en trag Fäh nur im Verhältnis von 10 zu 6 abgelehnt. Die Kommis-

complément de ce qui existe actuellement, mais en tout cas sion war hier mit einer starken Minderheit schon auf der Linie

pas au nom de la commission et il ne faudrait surtout pas sup- Béguelin.

primer la lettre b de l'alinéa 2 de l'article 19 tel qu'il existe ac- Ich muss persönlich auch sagen: Ich habe damals dagegen

tuellement. gestimmt. Wenn mir aber so bewusst gewesen wäre, dass der

En résumé, je vous recommande d'entrer en matière sur l'arti- Bundesrat in der Bundesverfassung bereits über die Notver-

cle 19, de voter l'ensemble de ses alinéas, y compris la let- ordnungskompetenz verfügt, hätte ich ebenfalls für den An-

tre b, en constatant qu'un certain nombre des membres de la trag Fäh gestimmt. Nachdem mehrere Kommissionsmitglie-

commission sont venus à cette tribune pour apporter leur sou- der schon nach vorne gekommen sind und gesagt haben, sie

tien à la proposition Béguelin dans la mesure où elle rejoint les könnten den Antrag Béguelin unterstützen, glaube ich, dass

prises de position d'un certain nombre de membres de la com- auch eine Diskussion in der Kommission eine Mehrheit für den

mission et où elle précise les précautions que nous devons Antrag Béguelin gefunden hätte.

prendre vis-à-vis des personnes qui seraient obligées d'inter- Schlussendlich kommen wir zum Antrag Thür: Wenn wir die

venir pour sauver la population en cas de catastrophe. Kommissionsstimmung überblicken, scheint uns, dass wir

diesen Antrag allenfalls als zusätzlichen Antrag diskutieren

Fierz, Berichterstatter: Wir sind jetzt bei einem Schicksalsarti- könnten. Die Kommission würde Ihnen aber nicht empfehlen,

kel dieses Gesetzes angekommen. Das hat sich an den zahl- einfach die Kompetenz in Absatz 2 Litera b fallenzulassen. Die

reichen Anträgen und an den bisher zahlreichen Voten zu die- Kommission war der Meinung, dass diese Notfallkonzepte

sem Artikel geäussert. Es liegen vier Anträge vor: ein Antrag praktisch getestet werden müssen. Es war auch die Meinung,

auf Rückweisung von Frau Leutenegger Oberholzer, dann ein dass das neue Konzept praktisch überprüft werden müsste.

Antrag für Streichung von Absatz 2 Litera b (Antrag Fankhau- Als alleinige Massnahme im Gesetz scheint uns das aber un-

ser), dann liegt der Antrag Béguelin vor, der weiter zu erläutern genügend. Wir empfehlen die Annahme der Version des Bun-

ist, und ein Antrag Thür, der ebenfalls den Buchstaben b in Ab- desrates mitderAenderung gemäss Antrag Béguelin.

satz 2 ersetzen will.

Zur Rückweisung: Herr David hat schon Wesentliches gesagt.

Ich möchte nur darauf insistieren: Soweit Konzepte der Notfall- Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen

planung schon vorliegen, hat die Kommission sie sich ange- Le débat sur cet objet est interrompu

hört. Wir haben das Referat von Generalsekretär Marthaler in

der Kommission angehört. Wir hören vom Bundesrat, dass

das Konzept inzwischen wieder den neuen Erkenntnissen an-

gepasst wurde. Es liegen also durchaus gewisse Konzepte Schluss der Sitzung um 12.35 Uhr

vor. La séance est levée à 12 h 35

Rein gesetztechnisch ist es nicht üblich, dass man die Verord-

nungen erlässt, bevor man das Gesetz schafft. Wir haben in

der Kommission gewisse Anträge abgelehnt, Entscheide zu

vertagen, indem wir gesagt haben: Es ist dringlich, dass wir

ein Gesetz haben. Die Kommission würde Ihnen diese Rück-

weisung sicher nicht empfehlen.

Zur Streichung von Absatz 2 Litera b: Herr David hat ebenfalls

Wesentliches vorausgenommen. Die Kommission war in gros-

ser Mehrheit mit 11 zu 4 Stimmen der Meinung, dass der Bun-

desrat eine gewisse Kompetenz zur Verpflichtung von Perso-

nen und Unternehmen haben müsse.

Es kam von Frau Fankhauser der Vorbehalt und Vorwurf, dass

wir hier eine Mogelpackung präsentieren. Es scheint mir we-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Strahlenschutzgesetz

Loi sur la radioprotection

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 88.011

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.09.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1532-1567

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Ref. No 20 018 982

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