Switzerland-Ivory Coast Double Taxation Agreement Approved
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe National Council approved a double taxation agreement with Ivory Coast, initiated by Swiss companies seeking tax parity with other European investors. The agreement limits source taxation on dividends to 15% and on interest to 10% (with a credit of 10%), and on royalties to 10%, despite higher domestic rates in Ivory Coast. The court reasoned that while some revenue loss for Switzerland was expected, the agreement better protects Swiss economic interests and was positively received by cantons and businesses.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 und 2; Switzerland-Ivory Coast Double Taxation Agreement Approved: The agreement limits source taxation on dividends to 15% and on interest to 10% (with a credit of 10%), and on royalties to 10%, despite higher domestic rates in Ivory Coast. The court reasoned that while some revenue loss for Switzerland was expected, the agreement better protects Swiss economic interests and was positively received by cantons and businesses.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThese articles were approved as part of the agreement, indicating their substantive role in the resolution.
Volltext
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung #ST#
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Nationalrat - Conseil national
1988 Herbstsession - 4.Tagung der 43. Amtsdauer Session d'automne - 4e session de la 43e législature
#ST# Erste Sitzung - Première séance #ST# 88.004
Montag, 19. September 1988, Nachmittag Doppelbesteuerung. Lundi 19 septembre 1988, après-midi Abkommen mit der Elfenbeinküste
14.30 h Double imposition.
Convention avec la Côte d'Ivoire Vorsitz - Présidence: Herr Reichling Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Januar 1988 (BEH I, 1401)
Message et projet d'arrêté du 27 janvier 1988 (FF I, 1345)
Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1988 Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1988 Präsident: Ich begrüsse Sie zur ersten Sitzung der Herbstsession. Sie haben auf dem chronologischen Programm gesehen, dass wir ein recht umfangreiches Pensum zu bewältigen haben. Die Fraktionspräsidentenkonferenz beantragt Ihnen wiederum, während der gesamten Session Herr Allenspach unterbreitet im Namen der Wirtschaftskomdie Redezeit für die Antragsteller auf zehn Minuten und für mission den folgenden schriftlichen Bericht: die Diskussionsredner auf fünf Minuten zu beschränken. Diesem Antrag wird nicht opponiert; Sie haben zugestimmt. Die Aufnahme von Verhandlungen im Jahre 1979 ging auf Begehren schweizerischer Unternehmen in der Elfenbeinküste zurück. Diese fühlten sich gegenüber anderen euro- Wahlprüfung und Vereidigung päischen Investoren steuerlich benachteiligt. Es zeigte sich indessen bald, dass die Forderungen der Elfenbeinküste #ST#
Vérification des pouvoirs bezüglich der Quellenbesteuerung der Kapitalerträge und et prestation de serment der Lizenzgebühren nicht mit der schweizerischen Abkommenspolitik vereinbar waren. Die inzwischen erfolgte Einführung des Teilanrechnungssystems durch die Schweiz räumte dieses Hindernis aus dem Wege. Diese Methode kommt seither gegenüber Staaten zur Anwendung, mit Präsident: Zum Abschluss der Junisession, d. h. am daraufdenen der Abschluss eines Doppelbesteuerurigsabkomfolgenden Wochenende, ist unser Kollege Martin zum Mitmens aus schweizerischer Sicht erwünscht ist, aber wegen glied der Waadtländer Regierung gewählt worden, und wir den von diesen Staaten verlangten hohen Quellensteueranhaben heute die Ersatzwahl zu validieren. sätzen sonst nicht möglich wäre. Der Abschluss der Verhandlungen mit der Elfenbeinküste erfolgte dann im Jahre
M. Darbellay, rapporteur: Le bureau a examiné l'élection de 1987.
M. Marcel Dubois, appelé à remplacer M. Jacques Martin Da die Elfenbeinküste keine Vermögenssteuer kennt,
qui a démissionné après avoir été élu membre du gouvernebezieht sich das Abkommen nur auf die Einkommenssteuer.
ment vaudois. In der Elfenbeinküste unterliegen Dividenden einer Quellen- Le Conseil d'Etat du canton de Vaud a déclaré élu M. Dusteuer von 12 bzw. 18 Prozent. Das Abkommen sieht eine
bois, premier remplaçant de la liste radicale. L'élection a été generelle Begrenzung der Quellensteuer von Dividenden
publiée dans la Feuille des avis officiels du canton; il n'y a auf 15 Prozent vor. Der Ausnahmefall wird auf Seite 4 der
pas eu de recours. M. Dubois est vigneron. Nous avons Botschaft dargestellt.
constaté qu'il n'existe aucun indice d'incompatibilité entre Bei den Zinsen muss eine Quellensteuer von 15 Prozent
sa profession et son mandat. zugestanden werden. Die Anrechnung der Steuer der Elfen- Le bureau vous propose donc, à l'unanimité, de valider beinküste wird indessen auf 10 Prozent begrenzt. Zur Verl'élection de M. Marcel Dubois. meidung nachteiliger Folgen kommt hier das obenerwähnte Teilanrechnungssystem zur Anwendung.
Präsident: Das Büro beantragt Ihnen, die Wahl von Herrn Ausgesprochen günstig für die Schweiz ist das Abkommen Dubois zu validieren. Ein anderslautender Antrag liegt nicht im Bereich der Lizenzgebühren, wo eine Begrenzung des vor; Sie haben so beschlossen. Die Wahl von Herrn Dubois Steueransatzes auf 10 Prozent vorgesehen ist, obwohl ist damit gültig erklärt. Lizenzgebühren in der Elfenbeinküste einer Quellensteuer von 20 Prozent unterliegen.
Herr Dubois wird vereidigt Der Bundesrat kann die finanziellen Auswirkungen des
M. Dubois prête serment Abkommens nicht genau beziffern, geht aber von der Fonds monétaire international. Facilité d'ajustement structurel 998 N 19 septembre 1988
Annahme aus, dass die Einnahmeverluste relativ gering sein gewässer zu beschränken und den Kontinentalsockel auswerden und teilweise durch, die Anwendung anderer Verzunehmen. Diese Lösung könnte zwar in Einzelfällen zu tragsbestimmungen wieder ausgeglichen werden. Zur posi- Doppelbesteuerungen führen; der Bundesrat ist jedoch tiven Bilanz zählt der Bundesrat ebenfalls den mit dem gewillt, diesen Nachteil in Kauf zu nehmen, um einseitige Abkommen verbundenen erhöhten Schutz der schweizeri- Konzessionen der Schweiz und damit ungünstige präjudischen wirtschaftlichen Interessen in der Elfenbeinküste. zielle Auswirkungen zu vermeiden. Das Abkommen wurde von den Kantonen und den interes- Nach norwegischem Recht wird die Doppelbesteuerung sierten Wirtschaftskreisen im Vernehmlassungsverfahren gemildert, weil ausgeschüttete Gewinne bei der Berechpositiv bewertet. nung der Staatssteuer vom Gewinn der Gesellschaft in Der Ständerat hat dem Bundesbeschluss in der Sommerses- Abzug gebracht werden können. Das Abkommen trägt diesion 1988 ohne Gegenstimme zugestimmt. Die einstimmige sem Umstand insoweit Rechnung, als Norwegen auf Divi- Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage und denden generell eine Quellensteuer von 15 Prozent erheben Zustimmung zum Bundesbeschluss über ein Doppelbedarf, während die Schweiz ihre Steuer im Beteiligungsversteuerungsabkommen mit der Elfenbeinküste. hältnis auf 10 Prozent zu begrenzen hat.
Zinsen und Lizenzgebühren können nur im Wohnsitzstaat Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen des Empfängers besteuert werden. Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Besondere Bestimmungen werden für die Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger und selbständiger Erwerbs- Detailberatung - Discussion par articles tätigkeit vereinbart, die vom norwegischen Festland aus im Zusammenhang mit der Erforschung und Ausbeutung von Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Bodenschätzen des norwegischen Kontinentalsockels aus- Antrag der Kommission geübt werden. Halten sich Personen, die einer Beschäfti- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates gung dieser Art nachgehen, innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten länger als 183 Tage in Norwegen auf, so steht Titre et préambule, art. 1 et 2 Norwegen das Besteuerungsrecht für die Erwerbseinkünfte Proposition de la commission zu. Sollte Norwegen von dieser Besteuerungsbiìfugnis kei- Adhérer à la décision du Conseil des Etats nen Gebrauch machen, hat die Schweiz ein subsidiäres Besteuerungsrecht. Angenommen - Adopté Gemäss schweizerischer Abkommenspolitik sieht der Artikel über den Informationsaustausch vor, dass nur diejenigen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Auskünfte ausgetauscht werden können, die für die richtige Anwendung des Abkommens notwendig sind. Für Annahme des Beschlussentwurfes 134 Stimmen (Einstimmigkeit) Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière An den Ständerat - Au Conseil des Etats Detailberatung - Discussion par articles
#ST# 88.018 Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Doppelbesteuerung. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Abkommen mit Norwegen Titre et préambule, art. 1 et 2 Double imposition. Proposition de la commission Convention avec la Norvège Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Botschaft und Beschlussentwurf vom 24. Februar 1988 (BBI II, 345) Angenommen - Adopté Message et projet d'arrêté du 24 février 1988 (FF II, 353) Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 1988 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Décision du Conseil des Etats du 9 juin 1988 - Für Annahme des Beschlussentwurfes 147 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats Herr Allenspach unterbreitet im Namen der Wirtschaftskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat die Genehmigung einer Revision des Doppelbesteuerungsabkommens #ST# 88.044 mit Norwegen aus dem Jahre 1956. Das von Norwegen 1979 eingereichte Revisionsbegehren stand im Zusammenhang Internationaler Währungsfonds. mit steuerlichen Problemen, die bei der Erforschung und Strukturanpassungsfazilität Ausbeutung der Bodenschätze in der Nordsee entstanden waren. Daraus entstehende Einkünfte und Gewinne sollten Fonds monétaire international. in Norwegen auch steuerlich erfasst werden können. Facilité d'ajustement structurel Dem norwegischen Begehren nach einer Anerkennung der
fiktiven Betriebsstätte auf dem Kontinentalsockel, wonach Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Mai 1988 (BBI II, 1453)
Message et projet d'arrêté du 25 mai 1988 (FF II, 1417) eine nur 30 Tage im Jahre übersteigende Erforschung und Ausbeutung von 'Bodenschätzen auf dem Norwegen zugesprochenen Kontinentalsockel eine BetriebsstÉ ïte mit allen steuerlichen Folgen begründet hätte, konnte schweizeri- Antrag der Kommission scherseits nicht entsprochen werden, weil sich eine solche Eintreten Bestimmung einseitig zugunsten Norwegens ausgewirkt hätte. Man kam dann überein, den territorialen Seltungsbe- Antrag Rechsteiner/Ziegler reich des Abkommens auf das Festland und di , Territorial- Nichteintreten Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Elfenbeinküste
Double imposition. Convention avec la Côte d'Ivoire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988 Année Anno
Band III Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 01 Séance Seduta
Geschäftsnummer 88.004 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1988 - 14:30 Date Data
Seite 997-998 Page Pagina
Ref. No 20 016 627
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