Government Responds to "Garantie" Radioactive Waste Project Delays
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government responded to an interpellation concerning the "Garantie" project for radioactive waste disposal, which had been delayed. The government stated that while some requirements had been adjusted due to new findings, no concessions were made to the project's developers. They also noted that the project's completion was not the end of research and that international efforts were underway to find solutions for high-level radioactive waste disposal, with Sweden having previously demonstrated technical feasibility.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Absatz, Art. 625 Abs. 1 ZGB, Art. 336c OR, Art. 16 eine; Government Responds to "Garantie" Radioactive Waste Project Delays: Begriff zu verstehen. Der Gesetzgeber hat vielmehr im Wis- Masse auf den Produktionsfaktor «Boden» angewiesen ist.
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KI-generiertVolltext
Interpellation Weder-Bâle 468 N 18 mars 1988
Je prie donc le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux Ausbildung
questions suivantes: Mit der Aufgabenteilung II zwischen Bund und Kantonen
1. N'est-il pas lui aussi d'avis que les pisciculteurs devraient soll in Artikel 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes die
avoir le même statut juridique que les agriculteurs? Bestimmung, dass die Berufe der Fischerei nicht unter den
2. Quelles sont les solutions qui, selon le Conseil fédéral, Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, gestrichen werden.
pourraient être apportées aux problèmes pressants que Somit würde einer beruflichen Ausbildung der Fischzüchter
connaissent les pisciculteurs (formation, contrat de travail, nach dem Berufsbildungsgesetz nach dem Inkrafttreten der
droit foncier et droit successoral, aménagement du terri- geänderten Vorschrift nichts mehr im Wege stehen.
toire, etc.)? Boden- und Erbrecht
Ein Fischzuchtbetrieb gilt grundsätzlich nicht als Landwirt-
Mitunterzeichner-Cosignataires: Martin, Nebiker, Ogi (3) schaftsbetrieb im Sinne des bäuerlichen Boden- und Erb-
rechts. Er wird davon nur dann erfasst, wenn er als Neben-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit betrieb eng mit einem Landwirtschaftsbetrieb verbunden ist
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht (Art. 625 Abs. 1 ZGB).
eine schriftliche Antwort. Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs des bäuerlichen
Boden- und Erbrechts auf Grundstücke, die der Fischzucht
dienen, und auf Fischzuchtgewerbe drängt sich nicht auf.
Die besonderen Regeln des bäuerlichen Boden- und Erb-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates rechts gehen von der Voraussetzung aus, dass bei landwirt-
vom 3. Februar 1988 schaftlichen Grundstücken eine Diskrepanz zwischen Ver-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 février 1988 kehrs- und Ertragswert besteht; ferner soll mit dem Bauern
Landwirtschaft ist im Bundesrecht nicht als einheitlicher eine Berufsgruppe geschützt werden, die in besonderem
Begriff zu verstehen. Der Gesetzgeber hat vielmehr im Wis- Masse auf den Produktionsfaktor «Boden» angewiesen ist.
sen um die bisweilen sehr heikle Abgrenzung der Frage, was Dies ist im Falle der Fischzucht nicht erfüllt.
Landwirtschaft sei, die Interpretation des Begriff s ausdrück- Arbeitsrecht
lich offen gelassen (z. B. in der Botschaft zum Landwirt- Für das Arbeitsrecht als Privatrecht ist die Frage der Zutei-
schaftsgesetz vom 19.1.51, S. 15 ff.). Der Begriff wurde in lung zur Landwirtschaft insofern irrelevant, als heute inner-
der Folge in den einzelnen Erlassen entsprechend ihrem halb der Kategorie «Arbeitnehmer» nicht mehr unterschie-
Zweck konkretisiert und durch die Anwendung, Lehre und den wird zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirt-
Rechtsprechung gefestigt. Das bedeutet, dass die vom Inter- schaftlichen Arbeitnehmern, und weil die letzte Differenzie-
pellanten gestellte Frage für jeden der angeschnittenen rung in der Behandlung, die besondere Regelung der Kündi-
Bereiche einzeln geprüft werden muss. gung beim landwirtschaftlichen Arbeitnehmer mit Hausge-
Landwirtschaftsgesetz (LwG) meinschaft (Art. 336c OR), in der zurzeit laufenden Revision
Nicht jede landwirtschaftliche Tätigkeit untersteht dem des OR aufgehoben werden soll.
Schutz des LwG. Artikel 31 bis Absatz 3 Buchstabe b BV Für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer-
spricht vielmehr ausdrücklich von einem gesunden Bauern- schutzes (geregelt im Arbeitsgesetz) ist die Fischzucht wohl
stand und einer leistungsfähigen Landwirtschaft. Bodenun- der Landwirtschaft zuzuordnen, als Betrieb der landwirt-
abhängige gewerbliche Tierproduktionsbetriebe, die das für schaftlichen Urproduktion, der Haltung von Nutztieren. Ein
die Tierproduktion benötigte Futter weitgehend zukaufen Vorteil dürfte das für die Fischzucht.nicht sein, findet doch
und nicht auf dem betriebseigenen Boden produzieren, gerade für diese Bereiche das Arbeitsgesetz und seine
fallen nicht darunter (VPB 32 Nr. 8, VPB 42 Nr. 70, Bundes- Schutzwirkung keine Anwendung (Art. 2 des Arbeitsgeset-
gerichtsentscheid in Sachen B vom 12.11.76). Die Fisch- zes und Art. 3 der Verordnung l zum Arbeitsgesetz).
zucht ist eine landwirtschaftliche Tätigkeit. Die Fischzucht-
betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen unter Abstimmung - Vote
die Schutzbestimmungen des LwG gestellt werden. Indes-
sen handelt es sich bei den heutigen Fischzuchtbetrieben Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
praktisch ausschliesslich um bodenunabhängige gewerbli- Dagegen Minderheit
che Betriebe, deren Unterstellung unter das LwG wegen
ihrer Art nicht möglich ist. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
Familienzulagen rates nicht befriedigt.
Heute fällt die Fischzucht nicht unter die Landwirtschaft im
Sinne des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der
Landwirtschaft. Bei der Beratung des Fischereigesetzes ver-
warf das Parlament ausdrücklich einen Anspruch der Fisch- #ST# 87.998
züchter auf Familienzulagen. Dieser Ausscnluss wird damit
begründet, es handele sich um eine Mischform zwischen Interpellation Weder-Basel
gewerblichem und landwirtschaftlichem Betrieb mit ange-
sichts der bodenunabhängigen Betriebsstrukturen überwie-
Projekt »Gewähr». Nichteinhalten der Termine
gend gewerblichem Charakter. Bei gleichbleibenden Interpellation Weder-Bâle
Betriebsstrukturen ist deshalb auch künftig nicht vorgese- Projet »Garantie». Inobservation des délais
hen, den Fischzüchtern Familienzulagen auszurichten.
Raumplanung
Das Raumplanungsgesetz geht von einem engen Landwirt-
schaftsbegriff aus, indem nach seinem Artikel 16 eine land-
wirtschaftliche Nutzung nur dann vorliegt, wenn landwirt- Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1987
schaftliche Erzeugnisse unmittelbar aus dem Boden und im Der Bundesrat hat den für 1987 angekündigten Entscheid
Wesentlichen unter natürlichen Bedingungen gewonnen zum Projekt «Gewähr» verschoben. Zwei Jahre nach dem
werden. Fischzuchtanlagen sind aus dieser Sicht keine ursprünglich festgelegten Termin 1985 steht noch immer
bodenabhängigen Landwirtschaftsbetriebe (unveröffent- nicht fest, ob das Projekt «Gewähr» der Nagra den gesetzli-
lichtes Bundesgerichtsurteil vom 3.10.84 in Sachen S.). Eine chen Anforderungen der «dauernden, sicheren Entsorgung
Auflockerung des engen Landwirtschaftsbegriffs hätte für und Endlagerung der radioaktiven Abfälle» genügt.
die Raumplanung unheilvolle Auswirkungen; einer weiteren Es stellen sich folgende dringliche Fragen:
Zersiedelung würde Vorschub geleistet. Bodenunabhängige 1. Welche Gründe sind es, die den Bundesrat zur Nichtein-
Betriebe werden deshalb auch künftig nicht als landwirt- haltung seines verbindlich abgegebenen Versprechens be-
schaftlich im Sinne des Raumplanungsgesetzes gelten. wegen?
18. März 1988 N 469 Interpellation Herczog
2. Ist der Bundesrat bereit, im ersten Vierteljahr 1988 über gemacht worden wären. Insbesondere der wichtigste Mass-
das Projekt «Gewähr» zu berichten und seinen Entscheid stab in der Beurteilung der vorgelegten Endlagerprojekte,
vollumfänglich auf die Ergebnisse der beigezogenen Exper- die von den Sicherheitsbehörden festgelegten Schutzziele,
tengremien des Bundes abzustützen? deren Einhaltung im Sicherheitsnachweis bewiesen werden
3. Kann der Bundesrat dafür Gewähr bieten, dass die seiner- muss, wurde in keiner Weise geändert.
zeitigen Anforderungen betreffend der dauernden und Der Bundesrat wird sich im Rahmen der bevorstehenden
sicheren Entsorgung nicht noch weiter ausgehöhlt werden? generellen Entscheidfindung zur Ausrichtung der künftigen
4. Ist der Bundesrat bereit, die gesetzlich vorgesehenen Energiepolitik zu äussern haben; die Forderung nach Nach-
Konsequenzen für die Ausrichtung der künftigen Energie- rüstung der bestehenden Kernkraftwerke ist nicht von die-
Politik zu ziehen, die sich aus dem bisherigen Scheitern des sem Entscheid abhängig. Es würde von wenig Verantwor-
Projektes «Gewähr» ergeben? tungsbewusstsein zeugen, wenn sich der Bundesrat gegen
5. Ist der Bundesrat bereit, Einfluss zu nehmen, damit die mögliche Verbesserungen der bestehenden Kernkraftwerke
vorgesehenen Investitionen zur Verlängerung der Lebens- ausspräche. Der Bundesrat sieht daher keinen Grund, auf
dauer der älteren Atomkraftwerke Beznau und Mühleberg die Forderung zum Nachrüsten zurückzukommen.
nicht weitergeführt werden? Die Entsorgungspolitik des Bundesrates richtet sich nach
6. Ist der Bundesrat bereit, eine Neudefinition der Entsor- wie vor nach den gesetzlichen Grundlagen, wie sie im Bun-
gungspolitik einzuleiten, im Sinne seines 1979 abgegebenen desbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 festge-
und in der Folge widerrufenen Versprechens, wonach für legt wird: Es geht darum, die dauernde sichere Entsorgung
alle Abfallarten vollständig ausgearbeitete, standortgebun- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu gewährleisten.
dene Projekte mitsamt den dazugehörigen Sicherheitsbe- Wie der Bundesrat schon 1984 in einer Antwort auf eine
richten vorliegen müssen? parlamentarische Anfrage festgehalten hat, werden die For-
7. Ist dem Bundesrat irgendein Staat bekannt, in dem das schungsarbeiten zur Suche nach einer geeigneten Endla-
Problem der hochradioaktiven Abfälle gelöst wurde und die gerstätte nicht mit dem Projekt «Gewähr» abgeschlossen
Endlagerung sichergestellt ist? sein. Bis zum Einreichen eines Rahmenbewilligungsge-
suchs für die Errichtung eines Endlagers werden zusätzliche
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1987 Forschungsergebnisse vorliegen, welche die Entschei-
Le Conseil fédéral a reporté la décision, annoncée pour dungsgrundlagen für eine definitive Endlager-Standortwahl
1987, concernant le projet «Garantie». Deux ans après le wesentlich verbreitern.
délai initialement fixé à 1985, il n'est toujours pas avéré si le Auf internationaler Ebene lässt sich feststellen, dass in ver-
projet de la CEDRA satisfait aux exigences législatives quant schiedenen Staaten erfolgversprechende Arbeiten zur
à un stockage sûr et définitif des déchets radioactifs. Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle im Gang sind. Im
Le Conseil fédéral est instamment prié de répondre aux Jahre 1984 hat die schwedische Regierung aufgrund eines
questions suivantes: umfangreichen Berichtes anerkannt, dass der Nachweis der
1. Quels sont les motifs qui l'ont poussé à ne pas tenir ses technischen Machbarkeit und der Langzeitsicherheit für die
promesses? Endlagerung der radioaktiven Abfälle erbracht werden
2. Est-il prêt à faire rapport sur le projet au premier trimestre konnte.
1988 et à motiver sa décision à la lumière des résultats des
experts consultés par la Confédération? Abstimmung - Vote
3. Peut-il garantir que les exigences quant à un stockage sûr
et définitif peuvent être maintenues dans toute leur rigueur? Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
4. Est-il prêt à tirer les conclusions qui s'imposent quant à la Dagegen Minderheit
politique énergétique future des échecs subis jusqu'ici par
le projet «Garantie»? Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
5. Est-il disposé à oeuvrer afin que les investissements pré- rates nicht befriedigt.
vus pour prolonger la durée utile des centrales nucléaires
vieillissantes de Beznau et de Mühleberg ne soient pas
poursuivis? #ST# 87.974
6. Consentira-t-il à redéfinir la politique d'élimination des
déchets conformément à sa promesse de 1979, reniée par la Interpellation Herczog
suite, selon laquelle des projets précis et complets doivent N 4. Vorzeitige Eröffnung eines Teilstückes
être présentés pour tous les types de déchets, y compris la
localisation du site et la totalité des rapports de sécurité y Route nationale N 4.
relatifs? Ouvertüre prématurée du tronçon Cham-Knonau
7. Connaît-il un seul Etat où le problème des déchets haute-
ment radioactifs a été résolu et où le stockage définitif est
assuré?
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Fetz, Fierz, Grendel- Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1987
meier, Jaeger, Maeder, Meier-Glattfelden, Leutenegger Der Bundesrat hat sich für eine Inbetriebnahme des Auto-
Oberholzer, Schmid, Stocker, Thür, Wiederkehr (12) bahn-Abschnittes N 4 (4,2 km, erstellt vor bald 13 Jahren)
zwischen Cham (ZG) und Knonau (ZH) ausgesprochen.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Damit wurde zwar der Wunsch des Zuger Regierungsrates
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht (wenige Minuten Zeitgewinn für eilige Innerschweizer Auto-
eine schriftliche Antwort. fahrer und kaum Verbesserungen für das Sihltal), nicht aber
die Bedenken der Zürcher Regierung und der ansässigen
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Bevölkerung berücksichtigt. Da es sich hier um einen ver-
vom 24. Februar 1988 kehrspolitischen Fehlentscheid handeln dürfte, der ebenso-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988 wenig mit dem Argument der «steten Praxis» wie mit den
Schon im Jahr 1982 wies der Bundesrat in der Beantwor- Beratungen der Bundesversammlung über die Ueberprü-
tung eines parlamentarischen Vorstosses darauf hin, dass fung von Nationalstrassenstrecken begründet werden kann,
aufgrund der bei den Projektarbeiten gewonnenen Erkennt- bitte ich den Bundesrat, folgende ergänzende Fragen zu
nisse die Anforderungen der Bundesbehörden an das Pro- beantworten:
jekt «Gewähr» im Laufe der Zeit teilweise angepasst wur- 1. Wieviel Mehrverkehr ist generell und insbesondere in den
den, dass aber keinesfalls die Rede davon sein könne, dass Zürcher Gemeinden Affoltern und Mettmenstetten zu er-
der Nagra oder ihren Genossenschaftern Konzessionen warten?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Weder-Basel Projekt "Gewähr". Nichteinhalten der Termine
Interpellation Weder-Bâle Projet "Garantie". Inobservation des délais
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.998
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 468-469
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