Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-983 KI-generiert

Federal Council Opens Highway Section Despite Environmental and Voting Concerns

Geschäftsnummer VPB 87-983
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council decided to open a section of a national highway, despite concerns that it would increase traffic and pollution in the Knonauer Amt region, potentially prejudicing a public vote on traffic initiatives. The Council reasoned that the opening was a necessary technical step and did not create a fait accompli, asserting that it would still be possible to implement surrounding measures for traffic safety and noise protection. Furthermore, the Council maintained that existing and planned air quality regulations would eventually lead to compliance, and therefore, refused to reverse its decision or close the opened section even if local air quality standards were temporarily exceeded.

Legislator-Regeste

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Art. 3 LRV; Federal Council Opens Highway Section Despite Environmental and Voting Concerns: The Council reasoned that the opening was a necessary technical step and did not create a fait accompli, asserting that it would still be possible to implement surrounding measures for traffic safety and noise protection. Furthermore, the Council maintained that existing and planned air quality regulations would eventually lead to compliance, and therefore, refused to reverse its decision or close the opened section even if local air quality standards were temporarily exceeded.

Schlagwörter

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Luftqualität Durchführungsverordnungen umweltrechtliche Bedenken Umweltnorm Einhaltung technischer Normen Strassenbau
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 LRV

Cited in the context of explaining that the specific air quality limit values are set in the LRV, which is relevant to the discussion on environmental impact and potential closure of the highway section.

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Volltext

Interpellation Wiederkehr 472 N 18 mars 1988

fahren, Bauarbeiten, Anpassungen und Umsignalisierungen #ST# 87.983

nötig. Für diese Arbeiten sind ein bis zwei Jahre erforderlich.

In dieser Zeit lässt sich das nötige Massnahmenpaket ausar- Interpellation Wiederkehr

beiten, um die Verkehrssicherheit auf den Strassen durch

das Knonauer Amt und den nötigen Lärmschutz sicherzu- N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung

stellen. Damit diese Massnahmen rechtzeitig ergriffen wer- Route nationale N 4.

den können, bedurfte es des Grundsatzentscheids des Bun- Ouvertüre du tronçon Cham-Knonau

desrats über die Inbetriebnahme des Abschnitts Cham-Kno-

nau der N 4.

Aufgrund dieser allgemeinen Darlegungen lassen sich die

vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt beantworten:

1. Die Strassenverbindungen von der Innerschweiz und von Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1987

Zug nach Zürich sind keine bloss zürcherische Angelegen- Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung

heit. Der ablehnenden Stellungnahme des Regierungsrats ist, dass die Eröffnung des Teilstückes Cham-Knonau der

des Kantons Zürich standen die berechtigten Begehren des N 4 im Widerspruch zur in der Begründung zitierten Stel-

Kantons Zug, des Gemeinderats von Steinhausen und der lungnahme steht, und ob er bereit ist, auf seinen von der

Innerschweizer Regierungskonferenz gegenüber, es sei die Zürcher Regierung als «Fehlentscheid» apostrophierten

fertiggestellte N 4 direkt an das Strassennetz im Knonauer Beschluss zurückzukommen?

Amt anzuschliessen. Diese Interessen waren gegeneinander

abzuwägen. Das oben erwähnte technische Konzept für die Texte de l'interpellation du 17 décembre 1987

Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts Cham-Knonau Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que l'ouverture du tron-

stellt eine zweckmässige und verantwortbare Lösung dar. çon Charn-Knonau de la N 4 est incompatible avec l'avis cité

2. Die Inbetriebnahme des fertiggestellten Autobahnteil- dans le développement? Est-il prêt à revenir sur sa décision,

stücks Cham-Knonau hat keinerlei präjudizierende Wirkung qui constitue une erreur selon le Conseil d'Etat zurichois?

auf die «Kleeblatt»-lnitiativen. Lieber die Volksinitiative «Für

ein autobahnfreies Knonauer Amt» wird dereinst unbeein- Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun

flusst abgestimmt werden können.

3. Gegenwärtig, d. h. mit dem heutigen Motorfahrzeugpark, Schriftliche Begründung - Développement par écrit

ist es vielerorts nicht möglich, längs Strassen mit starker Der Beschluss des Bundesrats hat zur Folge, dass sich der

Verkehrsbelastung die strengen Grenzwerte der Luftrein- bisherige und der Mehrverkehr von zwei Seiten (von der

halte-Verordnung (LRV) einzuhalten. Wie wir in unserer Ant- N 20 bei Birmensdorf und ab N 4 bei Knonau) in die Dörfer

wort vom 1. Juni 1987 auf die Motion der christlichdemokra- des Knonauer Amts ergiessen. Die vorgesehenen flankieren-

tischen Fraktion vom 11. März 1987 betreffend das Luftrein- den Massnahmen werden einerseits die Dorfbilder zerstören

haltekonzept ausgeführt haben, werden mit den in der LRV (Beispiel Birmensdorf) und andererseits doch nicht verhin-

festgelegten Immissionsgrenzwerten konkrete lufthygieni- dern können, dass Bewohner und Luft im Knonauer Amt

sche Ziele vorgegeben, welche mittelfristig - innerhalb der über das Zumutbare hinaus belastet werden. Eine so zer-

in der Verordnung gesetzten Fristen von maximal acht Jah- mürbte Bevölkerung wird leicht für die Argumentation zu

ren ab Inkrafttreten - zu einer dauerhaften Sanierung der gewinnen sein, nur der Bau der N 4 könne Abhilfe schaffen.

heute bestehenden Ueberlastung im gesamtschweizeri- Der Bundesrat bestätigt denn auch in seinem Schreiben an

schen Rahmen führen sollen. Mit den vom Bundesrat bereits den Kanton Zürich, dass er alles daran setzen werde, den

beschlossenen Massnahmen (US 83-Abgasnormen für Per- Bau der durchgehenden N 4 voranzutreiben.

sonenwagen; verschärfte Abgasnormen für schwere Motor- •Alles in allem entsteht der Eindruck, der Bundesrat habe mit

wagen und Motorräder; jährliche Abgaskontrollen für Perso- seinem Entscheid der vorzeitigen Eröffnung einen perfekten

nenwagen; Tempo 80/120) ist Mitte der achtziger Jahre bei Sachzwang zum Bau der N 4 eingefädelt.

den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen eine Ver- Mit der Motion vom 8. Oktober 1987 hat die LdU/EVP-Frak-

minderung der Luftverschmutzung und damit eine Trend- tion ein Moratorium im Autobahnbau verlangt, bis das Volk

wendeerreicht worden. Mit zusätzlichen Massnahmen (z. B. über die «Kleeblatt»-lnitiativen befunden habe (dazu gehört

Einführung des Katalysator-Motorfahrrads ab 1988; weitere auch die Initiative für ein autobahnfreies Knonauer Amt). Der

Verschärfung der Abgasnormen für schwere Motorwagen; Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen. In seiner

Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte- Stellungnahme aber hält er fest, es sollten: «.... keine Sach-

Konzept noch geprüft werden; kantonale und kommunale zwänge geschaffen werden, um die Abstimmung über die

Massnahmen) erwartet der Bundesrat, dass bis 1995 die vier Initiativen zu beeinflussen.»

Luftbelastung weiter reduziert wird.

4. Der Bundesrat ist nicht bereit, die Autobahn-Anschluss- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

strecke Cham-Knonau wieder zu schliessen, wenn die vom 24. Februar 1988

massgeblichen Grenzwerte der LRV in einer der Gemeinden Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988

des Knonauer Amts überschritten werden sollten. Auch in Mit dem Entscheid des Bundesrats, zwei Fahrspuren der

anderen Landesgegenden, beispielsweise im benachbarten kurzen Teilstrecke der N 4 zwischen Cham und Knonau

Sihltal, können diese Grenzwerte gegenwärtig teilweise fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen, werden keine

noch ebensowenig eingehalten werden. Sachzwänge geschaffen, um die Abstimmung über die

Volksinitiative «Für ein autobahnfreies Knonauer Amt» zu

Abstimmung - Vote , beeinflussen. Ueber die Volksinitiative kann zu seiner Zeit

von Volk und Ständen unvoreingenommen abgestimmt wer-

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit den. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Bundesrat jeden-

Dagegen Minderheit falls nicht bereit, auf seinen Entscheid vom 7. Dezember

1987 über die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Teil-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- strecke Cham-Knonau zurückzukommen.

rates nicht befriedigt.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

Dagegen Minderheit

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rates nicht befriedigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Wiederkehr N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung

Interpellation Wiederkehr Route nationale N 4. Ouverture du tronçon Cham-Knonau

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.983

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 472-472

Page

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Ref. No 20 016 258

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