Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-982 KI-generiert

Road Opening Upheld Despite Environmental Concerns

Geschäftsnummer VPB 87-982
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court was asked whether opening a section of a national road before a public vote on environmental initiatives was undemocratic and would exacerbate air pollution. The court ruled against closing the road, stating that no area should be closed to transit traffic while residents can travel freely elsewhere. They argued that opening the road would divert traffic from residential areas, improving overall traffic flow and air quality in the long term, even if some local increases in pollution were possible. The court also found that the road opening did not prejudge the outcome of the environmental initiatives.

Legislator-Regeste

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Verordnung vom 6. Juni 1983 über die Durchgangsstrassen; Road Opening Upheld Despite Environmental Concerns: The court ruled against closing the road, stating that no area should be closed to transit traffic while residents can travel freely elsewhere. They argued that opening the road would divert traffic from residential areas, improving overall traffic flow and air quality in the long term, even if some local increases in pollution were possible. The court also found that the road opening did not prejudge the outcome of the environmental initiatives.

Schlagwörter

KI-generiert
lokale Umweltschädigung Strassenbau Recht auf eine gesunde Umwelt Wegrecht Verkehrssicherheitsbedenken Umweltverträglichkeitsprüfung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Verordnung vom 6. Juni 1983 über die Durchgangsstrassen
Cited to explain the classification of roads and their availability for transit traffic.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Verordnung vom 6. Juni 1983 über die Durchgangsstrassen

Cited to explain the classification of roads and their availability for transit traffic.

LRV

Cited to discuss the air quality standards and the challenges in meeting them.

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Volltext

18. März 1988 N 471 Interpellation Stappung

7. Sollten die «Stopp dem Beton»- und die «Kleeblatt»- ne peut s'empêcher de penser que l'Office fédéral des

Initiativen von Volk und Ständen angenommen werden, routes cherche à noyer ce district et ses villages sous les

müsste das Knonauer Amt gleichwohl entsprechend der véhicules afin de forcer la population à accorder son assen-

heute vorgesehenen Lösung an die N 4 angeschlossen wer- timent à la construction de la route sur tout son tracé.

den. So sieht beispielsweise die «Stopp dem Beton»-lnitia- Or la votation populaire concernant la quadruple initiative

tive vor, dass Ausnahmen vom Strassenbaustopp bewilligt de l'Association suisse des transports, qui pourrait définiti-

werden können, «falls infolge Aufgabe eines Strassen- oder vement réduire à néant les projets de construction de la N 4,

Autobahnprojekts Anpassungen ans Strassennetz vorge- n'a pas encore eu lieu.

nommen werden müssen». Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui-

vantes:

Abstimmung - Vote 1. Pourquoi a-t-il pris la décision d'ouvrir au trafic le tronçon

Cham-Knonau de la route nationale en dépit de l'avis néga-

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit tif du Conseil d'Etat du canton de Zurich?

Dagegen Minderheit 2. Ne considère-t-il pas que la mise en service du tronçon

précité avant la votation sur la quadruple initiative est

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- contraire à tous les principes démocratiques?

rates nicht befriedigt. 3. Comment envisage-t-il de faire appliquer dans le canton

de Zurich l'ordonnance sur la protection de l'air, compte

tenu du trafic supplémentaire qui résultera de la décision

prise, alors que les valeurs-limites sont dépassées dès à

#ST# 87.982 présent?

4. Est-il prêt à interdire immédiatement le tronçon Cham-

Interpellation Stappung Knonau au trafic si les valeurs-limites fixées dans l'ordon-

N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung nance précitée sont dépassées, ne serait-ce que temporaire-

ment, dans l'une des communes d'Affoltern am Albis, Bir-

Route nationale N 4. mensdorf, Hedingen ou Mettmenstetten?

Ouvertüre du tronçon Cham-Knonau

Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1987 eine schriftliche Antwort.

Enttäuscht und überrascht nehmen die Region Knonauer

Amt, das Zürchervolk und der Zürcher Regierungsrat zur Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Kenntnis, dass der Bundesrat beschlossen hat, der Inbe- vom 24. Februar 1988

triebnahme des Autobahnabschnittes der N 4 zwischen Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988

'Cham und Knonau zuzustimmen. In unserem Land kann es keine Gebiete geben, in welchen

Dadurch wird unbesehen von den Auswirkungen im Kno- der Durchgangsverkehr ausgesperrt wird, während sich die

nauer Amt eine Fahrzeugstromschleuse geöffnet. Man dort ansässigen Automobilisten selbstverständlich berech-

kommt nicht umhin anzunehmen, es liege in der Absicht des tigt erachten, in allen anderen Landesteilen frei zu zirku-

Bundesamtes für Strassenbau, das Knonauer Amt bzw. lieren.

seine Dörfer im Autoverkehr ersticken zu lassen, um die Die heutigen Kantonsstrassen im Knonauer Amt, d. h. die

Bevölkerung für die gesamte Strecke der. N 4 «weichzu- Hauptstrassen Nr. 382 Cham-Affoltern a. Albis-Zürich,

klopfen». Nr. 382.1 Knonau-Steinhausen-Zug und Nr. 383 Mettmen-

Noch steht die Volksabstimmung über die Kleeblatt-Initiative stetten-Unter-Rifferswil-Riedmatt-Albis-Adliswil-Zürich

aus, welche eventuell den N 4-Plänen ein endgültiges Ende sind Durchgangsstrassen im Sinne der Verordnung vom

setzen wird. 6. Juni 1983 über die Durchgangsstrassen. Diese Strassen

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beant- stehen dem allgemeinen Durchgangsverkehr offen.

worten: Von der seit langem in Betrieb stehenden N 4 bzw. N 4a zu

1. Warum hat der Bundesrat, entgegen der Stellungnahme den Hauptstrassen im Knonauer Amt besteht heute schon

des Regierungsrates des Kantons Zürich, den Beschluss zur eine vielbenützte Verbindung. Diese führt aber auf Umwe-

Eröffnung des Autobahn-Teilstückes Cham-Knonau ge- gen durch Wohngebiete von Steinhausen und Bibersee auf

fasst? die bestehende Umfahrung von Knonau. Mit der vom Bun-

2. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Inbetrieb- desrat beschlossenen Inbetriebnahme des bereits erstellten

nahme des fraglichen Autobahn-Teilstückes vor der Abstim- Autobahnabschnitts Cham-Knonau soll dieser ortsfremde

mung über die Kleeblatt-Initiative jedem Demokratiever- Durchgangsverkehr aus den überbauten Gebieten von

ständnis widerspricht? Steinhausen und Bibersee herausgenommen und auf den

3. Wie stellt sich der Bundesrat mit dem zusätzlichen Ver- umweltfreundlich zu gestaltenden bestehenden Autobahn-

kehr die Einhaltung der Luftreinhalteverordnung im Kanton abschnitt Cham-Knonau geleitet werden. Im Sinne einer

Zürich vor, nachdem die Grenzwerte bereits heute über- zweckmässigen Verkehrsleitung sollen jedoch lediglich

schritten sind? zwei Fahrspuren der bestehenden Autobahn über den noch

4. Ist der Bundesrat bereit, das Autobahn-Teilstück Cham- zu erstellenden provisorischen Abgang auf das ordentliche

-Knonau sofort wieder zu schliessen, wenn die massgebli- Strassennetz nördlich von Knonau geführt werden. Bei der

chen Grenzwerte der Luftreinhalteverordnung in einer der Verzweigung Blegi (N 4/N 4a) ist die Fahrrichtung Zürich

Gemeinden Affoltern a. A., Birmensdorf, Hedingen oder über die N4a/T4 «grün» und die Fahrrichtung über das

Mettmenstetten, auch nur temporär überschritten werden? Knonauer Amt «blau» zu signalisieren. Damit kann der

Strassenverkehr von der Innerschweiz nach Zürich den Ver-

Texte de l'interpellation du 17 décembre 1987 hältnissen entsprechend aufgeteilt werden. Die Gemeinden

La population du district de Knonau, le peuple zurichois et le an der Sihltalroute werden vom Verkehr etwas entlastet, und

Conseil d'Etat de Zurich ont pris connaissance avec surprise das Knonauer Amt erhält eine gewisse Mehrbelastung.

et désappointement de la décision du Conseil fédéral d'ap- Gesamthaft gesehen dürften sich aber die Verkehrsverhält-

prouver l'ouverture au trafic du tronçon de la N 4 entre nisse in jenem Grossraum verbessern.

Cham et Knonau. Die zur vorzeitigen Eröffnung vorgesehene Teilstrecke der

Ainsi, sans tenir compte des conséquences, on laisse la N 4 Cham-Knonau kann nicht sofort fertiggestellt und in

marée des voitures submerger le district susmentionné. On Betrieb genommen werden. Es sind noch Projektierungsver-

Interpellation Wiederkehr 472 N 18 mars 1988

fahren, Bauarbeiten, Anpassungen und Umsignalisierungen #ST# 87.983

nötig. Für diese Arbeiten sind ein bis zwei Jahre erforderlich.

In dieser Zeit lässt sich das nötige Massnahmenpaket ausar- Interpellation Wiederkehr

beiten, um die Verkehrssicherheit auf den Strassen durch

das Knonauer Amt und den nötigen Lärmschutz sicherzu- N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung

stellen. Damit diese Massnahmen rechtzeitig ergriffen wer- Route nationale N 4.

den können, bedurfte es des Grundsatzentscheids des Bun- Ouvertüre du tronçon Cham-Knonau

desrats über die Inbetriebnahme des Abschnitts Cham-Kno-

nau der N 4.

Aufgrund dieser allgemeinen Darlegungen lassen sich die

vom Interpellanten gestellten Fragen wie folgt beantworten:

1. Die Strassenverbindungen von der Innerschweiz und von Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1987

Zug nach Zürich sind keine bloss zürcherische Angelegen- Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung

heit. Der ablehnenden Stellungnahme des Regierungsrats ist, dass die Eröffnung des Teilstückes Cham-Knonau der

des Kantons Zürich standen die berechtigten Begehren des N 4 im Widerspruch zur in der Begründung zitierten Stel-

Kantons Zug, des Gemeinderats von Steinhausen und der lungnahme steht, und ob er bereit ist, auf seinen von der

Innerschweizer Regierungskonferenz gegenüber, es sei die Zürcher Regierung als «Fehlentscheid» apostrophierten

fertiggestellte N 4 direkt an das Strassennetz im Knonauer Beschluss zurückzukommen?

Amt anzuschliessen. Diese Interessen waren gegeneinander

abzuwägen. Das oben erwähnte technische Konzept für die Texte de l'interpellation du 17 décembre 1987

Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts Cham-Knonau Le Conseil fédéral n'estime-t-il pas que l'ouverture du tron-

stellt eine zweckmässige und verantwortbare Lösung dar. çon Charn-Knonau de la N 4 est incompatible avec l'avis cité

2. Die Inbetriebnahme des fertiggestellten Autobahnteil- dans le développement? Est-il prêt à revenir sur sa décision,

stücks Cham-Knonau hat keinerlei präjudizierende Wirkung qui constitue une erreur selon le Conseil d'Etat zurichois?

auf die «Kleeblatt»-lnitiativen. Lieber die Volksinitiative «Für

ein autobahnfreies Knonauer Amt» wird dereinst unbeein- Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun

flusst abgestimmt werden können.

3. Gegenwärtig, d. h. mit dem heutigen Motorfahrzeugpark, Schriftliche Begründung - Développement par écrit

ist es vielerorts nicht möglich, längs Strassen mit starker Der Beschluss des Bundesrats hat zur Folge, dass sich der

Verkehrsbelastung die strengen Grenzwerte der Luftrein- bisherige und der Mehrverkehr von zwei Seiten (von der

halte-Verordnung (LRV) einzuhalten. Wie wir in unserer Ant- N 20 bei Birmensdorf und ab N 4 bei Knonau) in die Dörfer

wort vom 1. Juni 1987 auf die Motion der christlichdemokra- des Knonauer Amts ergiessen. Die vorgesehenen flankieren-

tischen Fraktion vom 11. März 1987 betreffend das Luftrein- den Massnahmen werden einerseits die Dorfbilder zerstören

haltekonzept ausgeführt haben, werden mit den in der LRV (Beispiel Birmensdorf) und andererseits doch nicht verhin-

festgelegten Immissionsgrenzwerten konkrete lufthygieni- dern können, dass Bewohner und Luft im Knonauer Amt

sche Ziele vorgegeben, welche mittelfristig - innerhalb der über das Zumutbare hinaus belastet werden. Eine so zer-

in der Verordnung gesetzten Fristen von maximal acht Jah- mürbte Bevölkerung wird leicht für die Argumentation zu

ren ab Inkrafttreten - zu einer dauerhaften Sanierung der gewinnen sein, nur der Bau der N 4 könne Abhilfe schaffen.

heute bestehenden Ueberlastung im gesamtschweizeri- Der Bundesrat bestätigt denn auch in seinem Schreiben an

schen Rahmen führen sollen. Mit den vom Bundesrat bereits den Kanton Zürich, dass er alles daran setzen werde, den

beschlossenen Massnahmen (US 83-Abgasnormen für Per- Bau der durchgehenden N 4 voranzutreiben.

sonenwagen; verschärfte Abgasnormen für schwere Motor- •Alles in allem entsteht der Eindruck, der Bundesrat habe mit

wagen und Motorräder; jährliche Abgaskontrollen für Perso- seinem Entscheid der vorzeitigen Eröffnung einen perfekten

nenwagen; Tempo 80/120) ist Mitte der achtziger Jahre bei Sachzwang zum Bau der N 4 eingefädelt.

den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen eine Ver- Mit der Motion vom 8. Oktober 1987 hat die LdU/EVP-Frak-

minderung der Luftverschmutzung und damit eine Trend- tion ein Moratorium im Autobahnbau verlangt, bis das Volk

wendeerreicht worden. Mit zusätzlichen Massnahmen (z. B. über die «Kleeblatt»-lnitiativen befunden habe (dazu gehört

Einführung des Katalysator-Motorfahrrads ab 1988; weitere auch die Initiative für ein autobahnfreies Knonauer Amt). Der

Verschärfung der Abgasnormen für schwere Motorwagen; Bundesrat hat beantragt, die Motion abzulehnen. In seiner

Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte- Stellungnahme aber hält er fest, es sollten: «.... keine Sach-

Konzept noch geprüft werden; kantonale und kommunale zwänge geschaffen werden, um die Abstimmung über die

Massnahmen) erwartet der Bundesrat, dass bis 1995 die vier Initiativen zu beeinflussen.»

Luftbelastung weiter reduziert wird.

4. Der Bundesrat ist nicht bereit, die Autobahn-Anschluss- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

strecke Cham-Knonau wieder zu schliessen, wenn die vom 24. Februar 1988

massgeblichen Grenzwerte der LRV in einer der Gemeinden Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 février 1988

des Knonauer Amts überschritten werden sollten. Auch in Mit dem Entscheid des Bundesrats, zwei Fahrspuren der

anderen Landesgegenden, beispielsweise im benachbarten kurzen Teilstrecke der N 4 zwischen Cham und Knonau

Sihltal, können diese Grenzwerte gegenwärtig teilweise fertigzustellen und in Betrieb zu nehmen, werden keine

noch ebensowenig eingehalten werden. Sachzwänge geschaffen, um die Abstimmung über die

Volksinitiative «Für ein autobahnfreies Knonauer Amt» zu

Abstimmung - Vote , beeinflussen. Ueber die Volksinitiative kann zu seiner Zeit

von Volk und Ständen unvoreingenommen abgestimmt wer-

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit den. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Bundesrat jeden-

Dagegen Minderheit falls nicht bereit, auf seinen Entscheid vom 7. Dezember

1987 über die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Teil-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- strecke Cham-Knonau zurückzukommen.

rates nicht befriedigt.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

Dagegen Minderheit

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rates nicht befriedigt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Stappung N 4 im Knonauer Amt. Eröffnung

Interpellation Stappung Route nationale N 4. Ouverture du tronçon Cham-Knonau

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.982

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1988 - 08:00

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Data

Seite 471-472

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Ref. No 20 016 257

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