Government Justifies Fuel Tax Reserve Increase Amidst Interpellation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government responded to an interpellation concerning an increase in the fuel tax reserve. The interpellation questioned the government's justification for this increase, citing constitutional and legal provisions and prior government statements indicating a reduction of the reserve. The government explained that higher-than-expected fuel tax revenues, coupled with delays in national road construction and environmental initiatives, led to the reserve growing beyond initial projections. While acknowledging the reserve's purpose as a fluctuation and equalization fund, the government maintained that anticipated future expenditures would lead to its reduction. Regarding budget cuts and cantonal contributions, the government clarified that these were dependent on various factors and prior agreements, particularly the rejection of a compensation bill by parliament. The government also announced plans to adjust fuel tax surcharges to promote cleaner fuels, which would accelerate the reserve's reduction.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36ter Absatz, Art. 3 Absatz, Art. 7 Absatz, Art. 36ter Abs. 2 der Bundesverfassung, Art. 3 Abs. 3 des Treibstoffzollgesetzes; Government Justifies Fuel Tax Reserve Increase Amidst Interpellation: The interpellation questioned the government's justification for this increase, citing constitutional and legal provisions and prior government statements indicating a reduction of the reserve. The government explained that higher-than-expected fuel tax revenues, coupled with delays in national road construction and environmental initiatives, led to the reserve growing beyond initial projections. While acknowledging the reserve's purpose as a fluctuation and equalization fund, the government maintained that anticipated future expenditures would lead to its reduction. Regarding budget cuts and cantonal contributions, the government clarified that these were dependent on various factors and prior agreements, particularly the rejection of a compensation bill by parliament. The government also announced plans to adjust fuel tax surcharges to promote cleaner fuels, which would accelerate the reserve's reduction.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis provision was used to justify the maintenance of the fuel tax surcharge, as a prolonged revenue surplus necessitates a reduction in the surcharge.
This provision allows for a portion of fuel tax revenue to be used for a reserve, but its use is limited to ensuring balanced income and expenditure.
Volltext
Interpellation Aliesch 464 N 18 mars 1988
Die Herstellerfirmen der beiden Fahrzeuge haben die Erpro- indirekter Beteiligung schweizerischer Unternehmen wirt-
bung begleitend mitverfolgt. Ihren Vertretern sind die dabei schaftlich auszugleichen. Konkret ist beim Land Rover eine
aufgetretenen Mängel bekannt; die GRD hat ihnen die Fak- direkte Beteiligung von 20 Prozent des Lieferumfangs vor-
ten offen vorgelegt, und diese sind nicht widerlegt worden. gesehen und 80 Prozent in Form indirekter Beteiligung.
Ganz allgemein kann festgestellt werden, dass die Evalua- Beim Puch G sind 13 Prozent direkte und 87 Prozent indi-
tion objektiv, mit grösster Sorgfalt und ohne jegliche Beein- rekte Beiteiligung vereinbart worden.
flussung von aussen durchgeführt wurde.
Zu den einzelnen Fragen der Interpellation nehmen wir wie Abstimmung - Vote
folgt Stellung:
1. Dass der mit drei Katalysatoren ausgerüstete Range Ro- Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
ver in den USA zugelassen ist, ist bekannt. Ob dies auch für Dagegen Minderheit
den Land Rover zutrifft, entzieht sich unserer Kenntnis.
2. Es trifft zu, dass die Land Rover 100 und 110 im Juni 1986 Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
von der Eidgenössischen Typenprüfstelle geprüft wurden. rates nicht befriedigt.
Da im Zeitpunkt der Typenprüfung Fahrzeuge mit einem
Gesamtgewicht über 2500 kg von der Abgasprüfung ausge-
nommen waren, beschränkten sich die Messungen auf den
Kohlenmonoxydgehalt im Leerlauf. Es trifft im weiteren zu, #ST# 87.977
dass die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt (EMPA) in
Dübendorf im Auftrag der GRD im Juli 1986 Abgasmessun- Interpellation Aliesch
gen gemäss der Verordnung über Abgase von Motorwagen Treibstoffzollgesetz.
mit Benzinmotoren (SR 471.434), Grenzwerte 1986 und Anstieg der Rückstellung
gemäss den amerikanischen Abgasnormen für leichte Nutz-
fahrzeuge (US Norm 83 für Light Duty Truck) vorgenommen Loi sur le produit des droits
hat. sur les carburants.
3. Während der Dauererprobung von drei Fahrzeugen Augmentation de la provision
Puch G über je gut 40 000 km wurden die festgelegten
Abgaswerte bei keiner Messung überschritten. Es entstan-
den auch keine feststellbaren Schäden an den Katalysator-
anlagen. Dagegen traten bei den Fahrzeugen Land Rover
wiederholt Zündungsprobleme auf, die zu Katalysatorausfäl- Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1987
len führten. Da der Range Rover mit drei Katalysatoren nicht Seit der Annahme des Bundesbeschlusses über die Neure-
erprobt wurde, können über dessen Langzeitverhalten keine gelung bei den Treibstoffzöllen an der Volksabstimmung
Aussagen gemacht werden. vom 27. Februar 1983 ist die Treibstoffzollrückstellung kon-
4. Es trifft zu, dass der Land Rover im Mai 1987 in einer tinuierlich und stark angestiegen und wird Ende 1988 über
Version mit drei Katalysatoren angeboten wurde. Auf das zwei Milliarden Franken betragen. Eine derart hohe Rück-
Angebot konnte die GRD nicht mehr eingehen. In einer über stellung steht in Widerspruch zum Verfassungsauftrag, zu
ein Jahr laufenden Erprobung kann nicht kurz vor den gesetzJichen Bestimmungen im Treibstoffzollgesetz
Abschluss ein Versuchsobjekt ausgetauscht und erwartet und zu den dazu vom Bundesrat in der damaligen Botschaft
werden, dass vergleichbare Ergebnisse erzielt werden kön- und im Parlament gemachten Erklärungen und Verspre-
nen. Dies war der Firma Land Rover von Anfang an bekannt. chungen.
5. Die Verkaufspolitik für den Range Rover ist uns nicht 1. Wie erklärt und rechtfertigt der Bundesrat den Anstieg der
bekannt. Sie ist auch nicht relevant, weil es bei der Evalua- Treibstoffzollrückstellung angesichts der verfassungsrecht-
tion um den Land Rover ging. Es ist uns andererseits lichen und gesetzlichen Bestimmungen sowie der vom Bun-
bekannt, das die Firma Steyr-Daimler-Puch seit Anfang 1986 desrât gemachten Absichtserklärungen, die er im Sinne von
den Puch G mit Katalysator auch der zivilen Kundschaft Präzisierungen im Zusammehang mit dem Erlass des Treib-
anbietet. stoffzollgesetzes abgegeben hat?
6. Bei der Katalysator-Version des Puch G handelt es sich 2. Wie begründet der Bundesrat bei der heutigen hohen
keineswegs um eine Einzelanfertigung für die Schweiz. Das Rückstellung:
Fahrzeug wurde vielmehr mit dem Blick auf Märkte entwik- a. die beim Voranschlag 1988 verwaltungsintern vorgenom-
kelt, in denen entsprechend strenge Abgasgrenzwerte menen Budgetkürzungen bei den zweckfinanzierten Stras-
bereits gesetzlich festgelegt sind oder eine entsprechende senverkehrsausgaben zulasten der Kantone;
gesetzliche Regelung diskutiert wird. In Oesterreich und der b. seine Zurückhaltung gegenüber einer Erhöhung der nicht
Schweiz wird der Puch G an zivile Kunden verkauft. werkgebundenen und der ausserordentlichen Beiträge
7. Bei der Erprobung des Land Rover sind - wie bereits zugunsten der Kantone;
erwähnt- Mängel aufgetreten. Eine allfällige Erprobung des c. aufgrund von Artikel 36ter Absatz 2 der Bundesverfas-
überarbeiteten, mit drei Katalysatoren ausgerüsteten Land- sung die Beibehaltung des Ansatzes des Treibstoffzollzu-
Rover könnte nach Anlieferung der erforderlichen Prototy- schlages?
pen etwa in der Zeit zwischen Sommer 1988 und Sommer 3. Wie will der Bundesrat in Zukunft seine Absichtserklärun-
1989 erfolgen. Dies würde bedeuten, dass ein Beschaffungs- gen sowie die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen
antrag frühestens mit dem RP 1990 gestellt werden könnte. Bestimmungen auf dem Gebiete des Treibstoffzollrechts
Eine neuerliche Verzögerung eines dringlichen Beschaf- erfüllen?
fungsvorhabens ist weder aus sachlichen noch aus Kosten-
Nutzen-Ueberlegungen verantwortbar. Texte de l'interpellation du 16 décembre 1987
8. Die Lieferung der gesamten Puch-Flotte(4100 Fahrzeuge) Depuis que le nouvel arrêté fédéral réglant l'utilisation des
mit dem erprobten 2,3 l Motor ist vertraglich abgesichert. taxes sur les carburants a été accepté le 27 février 1983 en
9. Der Beschaffungspreis des Land Rover liegt rund 10 Pro- votation populaire, la provision est montée fortement. Elle
zent unter demjenigen des Puch G. Die Beurteilung der atteindra deux milliards de francs à la fin de 1988. Une
Lebensdauerkotsen (bemessen auf eine Nutzungsdauer von réserve aussi élevée est contraire au mandat contitutionnel,
25 Jahren und eine Laufleistung von 140000 km) fällt aber ainsi qu'aux normes législatives de la loi. Elle est aussi
eindeutig zu Gunsten des Puch G aus. Der Land Rover ver- contraire aux déclarations gouvernementales dans le mes-
braucht mehr Betriebsstoff, erfordert einen höheren War- sage y afférent ou devant le Parlement. C'est pourquoi je
tungsaufwand und wesentlich höhere Reparaturkosten. pose les questions suivantes au Conseil fédéral:
Beide Herstellerfirmen haben sich vertraglich verpflichtet, 1. Comment justifie-t-il la forte hausse de la provision, vu les
100 Prozent des Lieferumfangs in Form von direkter oder normes constitutionnelles et légales et les déclarations gou-
18. März 1988 465 Interpellation Aliesch
vernementales à propos de l'arrêté relatif aux droits sur les diesen Zeitpunkt auf 1 Milliarde Franken zu reduzieren. Dies
carburants? erstaunt um so mehr, als ausgehend von der Ausgaben-/
2. Vu le haut niveau atteint par la provision, comment ex- Einnahmenentwicklung-auch angesichts künftiger zusätz-
plique-t-il: licher Aufwendungen für Umweltschutzmassnahmen,
a. les réductions des dépenses routières opérées au détri- Erneuerungen usw. - die Notwendigkeit für eine Erhöhung
ment des cantons sur le budget 1988, alors que la législation der Rückstellung nicht gegeben ist.
prévoit que les recettes fiscales sur les carburants doivent Wie anlässlich der Budgetdebatte in der Wintersession 1987
être affectées aux routes; bekanntgegeben wurde, hat der Bundesrat im verwaltungs-
b. sa réticence à augmenter les contributions extraordi- internen Budgetbereinigungsverfahren bei den zweckfinan-
naires en faveur des cantons et les crédits non liés à des zierten Strassenverkehrsausgaben sogar noch Kürzungen
ouvrages; vorgenommen. Zudem bekundete die Eidgenössische
c. le maintien du taux de la surtaxe sur les carburants, vu Finanzverwaltung die Absicht, die seit 1985 aus der Rück-
l'article 36ter, alinéa 2 de la Constitution fédérale? stellung gewährten ausserordentlichen Beiträge in der Höhe
3. Comment entend-il tenir les promesses faites dans les von 150 Millionen Franken jährlich ab 1990 um 100 Millio-
déclarations d'intention et respecter le mandat constitution- nen Franken zu kürzen und später gar gänzlich zu streichen.
nel ainsi que les dispositions légales en matière de droits sur Es ist leider festzustellen, dass der Bundesrat seine in der
les carburants? Botschaft zum Treibstoffzollbeschluss geäusserten Absich-
ten und Versprechungen bis heute nicht in die Tat umge-
Mitunterzeichner - Cosignataires: setzt hat und - gemäss den heute bekannten Informationen
Aregger, Biel, Bühler, Columberg, Früh, Giger, Müller-Wili- - anscheinend auch nicht beabsichtigt, dies mittelfristig zu
berg, Schmidhalter, Stucky, Wyss Paul (10) tun.
Dies ist weder mit dem Verfassungsrecht noch mit dem vom
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Parlament beschlossenen Treibstoffzollgesetz in Einklang
Das am 1. Januar 1985 in Kraft gesetzte Treibstoffzollgesetz zu bringen. Es sei an dieser Stelle auch daran erinnert, dass
regelt in erster Linie die grundsätzliche Aufteilung der für der Bundesrat dem Parlament zusammen mit dem Treib-
das Strassenwesen bestimmten Treibstoffzölle auf die ein- stoffzollbeschluss einen Kompensationsbeschluss unter-
zelnen im Verfassungsartikel 36ter abschliessend aufge- breitete. Ueber diesen Kompensationsbeschluss erwartete
zählten «Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenver- der Bundesrat eine Entlastung der Bundesrechnung um
kehr». Nach Artikel 3 Absatz 3 des Treibstoffzollgesetzes rund 200 bis 250 Millionen Franken.
kann ein Teil der Treibstoffzolleinnahmen für eine Rückstel- Wegen der verstärkten Beteiligung des Bundes an den
lung verwendet werden, «soweit dies zur Gewährleistung Strassenfinanzierungskosten der Kantone erwartete der
einer ausgeglichenen Einnahmen- und Ausgabenentwick- Bundesrat damals, dass die Kantone den Bund in anderen
lung notwendig ist». Bereichen in der erwähnten Grössenordnung entlasten soll-
In seiner Botschaft zum Teibstoffzollbeschluss führte der ten. Dieser Kompensationsbeschluss wurde vom Parlament
Bundesrat aus, es sei eine Rückstellung vorzusehen, um aber abgelehnt. Die Entwicklung zeigt nun, dass der Bund
eine auch langfristig ausgeglichene Einnahmen- und Ausga- über die Aeufnung der Treibstoffzollrückstellung den Kanto-
benentwicklung zu sichern. Ihre obere Grenze ergebe sich nen sogar noch mehr Mittel vorenthält, als dies nach dem
aus dem im Finanzplan, in den Mehrjahresprogrammen Kompensationsbeschluss der Fall gewesen wäre. Die Frage
sowie durch Ausgaben- und Einnahmenschätzungen ausge- stellt sich, welchen Stellenwert der Bundesrat geäusserten
wiesenen Mittelbedarf. Ihre untere Grenze solle so bemes- Absichtserklärungen sowie dem Verfassungs- und Geset-
sen sein, dass kurzfristige, unvorhergesehene Einnahmen- zesrecht beimisst.
und Ausgabenschwankungen aufgefangen werden können, Soweit sich ein Abbau der Rückstellung bis Mitte der 90er
ohne dass der Bund einen Vorschuss leisten müsse. Jahre nicht automatisch aus der Treibstoff zoll- bzw. Stras-
Im Zusammenhang mit der damals erwarteten mittelfristigen senrechnung ergibt, könnten die nicht werkgebundenen
Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bei der «Treibstoff- Beiträge oder die ausserordentlichen Beiträge an die Kan-
zollrechnung» bekundete der Bundesrat die Absicht, die tone erhöht werden. Bis heute ist den Kantonen bei den
Treibstoffzollrückstellung von dazumal (1985) rund 1,2 Mil- nicht werkgebundenen Beiträgen nur der gesetzlich veran-
liarden Franken bis 1987 auf rund 1 Milliarde Franken abzu- kerte Minimalsatz von 12 Prozent der für das Strassenwesen
bauen. Der Bundesrat bemerkte im weiteren, die Rückstel- bestimmten Treibstoffzölle gewährt worden.
lung sei mittelfristig auf den Stand einer kurzfristigen Aus- Es ist daran zu erinnern, dass insbesondere bei den Rand-
gleichsreserve abzubauen. Bei einem erwarteten jährlichen und Bergkantonen die Aufwendungen für Aufgaben im
Ausgabenüberschuss von 100 bis 200 Millionen Franken Zusammenhang mit dem Strassenverkehr - inklusiv
dürfe dies gegen Mitte der 90er Jahre der Fall sein. Umweltschutz- und Landschaftsschutzmassnahmen - oft
Auch in seinen Ausführungen über die Kompensation der weit höher als die dafür zweckgebundenen Einnahmen sind;
Mehrleistungen des Bundes (Kompensationsbeschluss) beim Bund ist es gerade umgekehrt. Durch den Rückbehalt
hielt der Bundesrat in seiner Botschaft fest: «Eine Aeufnung von Teibstoffzolleinnahmen durch den Bund werden diese
von Rückstellungen ist nicht beabsichtigt: Bisherige aus Kantone gezwungen, allgemeine Staatsmittel für die Erfül-
Treibstoffzollerträgen gebildete Rückstellugen sind nach lung dieser Aufgaben zu verwenden. Diese Mittel fehlen
Massgabe einer langfristigen ausgeglichenen Einnahmen-/ dann anderenorts, beispielsweise im Bildungs- und Sozial-
Ausgabenentwicklung und bis auf eine angemessene Aus- bereich.
gleichsreserve schrittweise aufzulösen.»
Entgegen diesen Aeusserungen und dem Treibstoffzoll recht Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
stellen wir eine gänzlich andere Entwicklung fest: Die Treib- vom 17. Februar 1988
stoffzollrechnung schloss 1985 mit einem Ueberschuss von Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1988
146 Millionen Franken (geplanter Ueberschuss in der Bot- 1. Das Problem der stetig anwachsenden Rückstellung für
schaft 46 Millionen Franken) und 1986 mit einem Ueber- den Strassenverkehr ist dem Bundesrat bekannt. Entgegen
schuss von 366 Millionen Franken (geplantes Defizit in der den seinerzeitigen Annahmen i n der Botschaft vom 13. März
Botschaft 74 Millionen Franken) ab. Für das Jahr 1987 war in 1984 zum Treibstoffzollgesetz sank die Rückstellung bis
der Botschaft ein Defizit von 116 Millionen Franken vorgese- Ende 1987 nicht auf 1 Milliarde Franken, sondern stieg auf
hen, während im Voranschlag mit einem Ueberschuss von rund 2 Milliarden Franken. Zum einen fielen die Treibstoff-
197 Millionen Franken gerechnet wird. zollerträge höher aus als erwartet, sodann traten beim Natio-
Die Rückstellung wird also nicht abgebaut, sondern viel- nalstrassenbau Verzögerungen infolge Ueberprüfung des
mehr weiter geäufnet. Ende 1987 wird die Rückstellung Netzes auf. Schliesslich trug auch das langsamere Anlaufen
derart etwa 2 Milliarden Franken betragen, nachdem in der der neuen Beiträge im Umweltbereich und bei den Verkehrs-
Botschaft in Aussicht gestellt wurde, die Rückstellung auf trennungsmassnahmen zu einem geringeren Mittelbedarf
als ursprünglich erwartet bei.
Interpellation Loretan 466 N 18 mars 1988
Unbestritten bleibt indessen, dass die Rückstellung eine samkeit und Realisierbarkeit überprüft werden müssen. Die
Schwankungs- und Ausgleichsreserve sein soll. Der in der Botschaft über die zusätzliche Treibstoffzoll-Differenzierung
Botschaft vorgesehene Abbau auf eine «kurzfristige Aus- soll indessen dem Parlament möglichst rasch zugeleitet
gleichsreserve» bis «gegen Mitte der neunziger Jahre» ist werden, mit dem Ziel einer Inkraftsetzung auf Beginn 1989.
vom Bundesrat nie in Frage gestellt worden. Lediglich die
Schwankungsbreite ist aus den genannten Gründen grösser Abstimmung - Vote
ausgefallen als ursprünglich beabsichtigt. In den nächsten
Jahren werden die Ausgaben für die Fertigstellung des Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
Nationalstrassennetzes und für die Massnahmen im Dagegen Minderheit
Umweltbereich wiederum stärker zunehmen, so dass mit
einem Abbau der Rückstellung gerechnet werden kann. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
2a. Es trifft zu, dass bei der Bereinigung des Budgets 1988 rates teilweise befriedigt.
gewisse Kürzungen an den Eingaben des Bundesamtes für
Strassenbau vorgenommen werden mussten. Diese Kürzun-
gen erfolgten indessen nicht aus einer finanzpolitischen
Optik heraus, sondern als Schätzungskorrektur, weil die
voraussichtlichen Zahlungsbedürfnisse noch nicht mit #ST# 87.956
Sicherheit feststanden. Nach Artikel 7 Absatz 1 des Finanz-
haushaltgesetzes sind die Zahlungskredite aufgrund sorg- Interpellation Loretan
fältiger Schätzung des voraussichtlichen Zahlungsbedarfs
Doppelnull-Raps. Schutz des Rehwildes
festzusetzen.
2b. Der Bundesrat hat nie in Aussicht gestellt, die Kantone Colza type 00
könnten bedingungslos auf höhere nicht werkgebundene et protection des chevreuils
Strassenbeiträge zählen, falls die Treibstoffzollrechnung
besser als erwartet ausfällt. Er hat im Gegenteil die Höhe der
zusätzlichen Mittel stets von der Beteiligung der Kantone an
den Aufwendungen für den regionalen öffentlichen Perso-
nenverkehr (sogenannter Kompensationsbeschluss) abhän- Wortlaut der Interpellation vom 10. Dezember 1987
gig gemacht: «Würde der Kompensationsbeschluss verwor- Der Doppelnull-Raps, eine neue Rapssorte, die in den Län-
fen oder erheblich zum Nachteil des Bundes verändert, dern der EG bereits angebaut wird, soll nun auch in der
müsste die Planung überarbeitet und allenfalls auch das Schweiz erprobt werden. Es liegen aus Nachbarländern
Ausmass der allgemeinen Beiträge (+ 150 Millionen Fran- alarmierende Berichte vor, die auf eine hohe Schädlichkeit,
ken) überprüft werden» (S. 58 der Botschaft vom 13. März namentlich für das Rehwild, hinweisen. Ich bitte den Bun-
1984 zum Treibstoffzollgesetz). Nachdem die eidgenössi- desrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu be-
schen Räte den Kompensationsbeschluss abgelehnt haben, antworten:
können der Zurückhaltung gegenüber einer Aufstockung 1. Wie beurteilt der Bundesrat die neue Rapssorte im Hin-
dieser Beiträge keine bundesrätlichen Zusicherungen blick auf die Gefährdung des Wildes, namentlich des Rehs
entgegengehalten werden. und des Feldhasen sowie der Vögel?
2c. Der Verweis auf Artikel 36ter Absatz 2 der Bundesverfas- 2. Liegen bereits Erfahrungen bzw. Forschungsergebnisse
sung ist an sich berechtigt. Nach dieser Verfassungsbestim- über die Gefährlichkeit des Doppelnull-Rapses aus unserem
mung darf ein Zollzuschlag nur soweit erhoben werden, als Land vor?
der Grundzoll nicht ausreicht, um die in Absatz 1 genannten 3. Wenn ja, wie lauten im Detail die Abklärungs- und For-
Aufgaben zu finanzieren. Besteht ein länger dauernder Ein- schungsergebnisse?
nahmenüberschuss, muss der Zollzuschlag gesenkt 4. Ist der Bundesrat bereit, in eigener Kompetenz oder im
werden. Zusammenwirken mit den Kantonen einschränkende Mass-
3. Der Bundesrat hatte bisher mit der Senkung dieses nahmen zu verfügen oder aber, bei ausgewiesener Gefähr-
Zuschlages zugewartet, weil er die Frage einer Preisdifferen- lichkeit, den Anbau der neuen Rapssorte überhaupt zu ver-
zierung im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte-Konzept bieten?
hat prüfen lassen. Aufgrund dieser Prüfung und verschiede-
ner parlamentarischer Vorstösse (86.047 Motion der Kom- Texte de l'interpellation du 10 décembre 1987
mission des NR vom 19.2.87, überwiesen am 16.3.87 (NR) II est question de tester en Suisse également le colza
und 10.6.87 (SR); 87.454 M Basler vom 16.6.87, am 9.10.87 type 00, une nouvelle variété qui est déjà cultivée dans les
als Postulat überwiesen; 87.921 M Jaeger vom 9.10.87, nicht pays de la CEE. Or, j'ai eu connaissance d'un rapport selon
zur Behandlung in der Wintersession 87 angemeldet, da lequel cette variété présente de graves dangers, notamment
weitere Abklärungen erforderlich sind), die eine grössere pour les chevreuils. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral
Preisdifferenzierung gefordert haben, ist der Bundesrat de répondre aux questions suivantes:
bereit, auf dieses Anliegen einzutreten. Wie im Bericht vom 1. Que pense-t-il du danger que représente cette variété de
18. Januar 1988 über die Legislaturplanung 1987-1991 colza pour le gibier, en particulier pour les chevreuils et les
angekündigt, beabsichtigt er, im Rahmen der Luftreinhalte- lièvres, ainsi que pour les oiseaux?
politik die Zollbelastung zwischen verbleitem und unverblei- 2. A-t-on déjà fait des essais de culture de colza type 00 ou
tem Benzin noch stärker als bisher zu differenzieren. Zu effectué des recherches sur les dangers qu'il présente?
diesem Zwecke soll der Zollzuschlag auf unverbleitem Ben- 3. Si oui, quels sont, dans le détail, les résultats de ces
zin während längstens vier Jahren um 5 Rappen je Liter recherches et de ces études?
gesenkt werden. Die Rückstellung wird dadurch um etwa 4. Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre des mesures de
600 Millionen Franken schneller abgebaut. Darüber hinaus restriction, de sa propre compétence ou en collaboration
soll die bereits heute bestehende Differenzierung beim avec les cantons, ou, si les dangers liés à ce nouveau colza
Grundzoll haushaltsneutral vergrössert werden. Diese sont prouvés, à en interdire tout simplement la culture?
zusätzlichen Treibstoffzoll-Differenzierungen sind, wie
erwähnt, im Rahmen der Luftreinhaltepolitik zu sehen und Mitunterzeichner-Cosignataires: Béguelin, Bonny, Bonvin,
sollen einen Anreiz für die raschere Ausserbetriebnahme Brélaz, Büttiker, Cavadini, Couchepin, Ducret, Dünki, Eisen-
älterer, schadstoffreicher Motorfahrzeuge schaffen. Die ring, Eppenberger Susi, Frey Walter, Giger, Graf, Grendel-
Abgasbelastung durch den Motorfahrzeugverkehr soll meier, Günter, Humbel, Kohler, Martin Paul-René, Massy,
zudem durch weitere Luftreinhaltemassnahmen reduziert Müller-Meilen, Oester, Petitpierre, Rohrbasser, Rutishauser,
werden. Diese werden allerdings, wie im Bericht über die Rüttimann, Salvioni, Savary-Vaud, Schnider, Seiler Rolf,
Legislaturfinanzplanung angekündigt, noch auf ihre Wirk- Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wiederkehr, Zwygart(35)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
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Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Aliesch Treibstoffzollgesetz. Anstieg der Rückstellung
Interpellation Aliesch Loi sur le produit des droits sur les carburants. Augmentation de la
provision
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Jahr 1988
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.977
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1988 - 08:00
Date
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