Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-976 KI-generiert

Farm Animal Ethology at ETH Zurich

Geschäftsnummer VPB 87-976
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The interpellation concerned the promotion of farm animal ethology at the Swiss Federal Institute of Technology (ETH). The request highlighted the growing importance of farm animal ethology for modern, ecologically oriented agriculture and animal welfare, and asked if the ETH would be further supported in this area. The Federal Council acknowledged the significance of farm animal ethology for training agricultural scientists and for animal welfare but considered the establishment of a dedicated professorship at that time to be premature, citing ongoing personnel changes and the need to coordinate with other institutions. The Council indicated that the institute would address farm animal ethology and propose ways to enhance teaching and research in the field in due course.

Legislator-Regeste

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Farm Animal Ethology at ETH Zurich: Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

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Feldforschung Förderung der Forschung Agrargebiet anthropologisch-erbbiologisches Gutachten Verhaltenswissenschaften Versuch am Menschen
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Volltext

17. März 1989 N 633 Interpellation Darbellay

#ST# 87.976 fessor für Tierhygiene, zu regeln. Das Wahlgeschäft ist in Vorbereitung. Interpellation Meier-Glattfelden Nach der Wiederbesetzung des Lehrstuhles wird das Institut die Frage der Nutztierethologie bearbeiten und Vorschläge Förderung der Nutztierethologie unterbreiten, wie eine zeitgemässere Lehre und Forschung an der ETH auf diesem Gebiet gewährleistet werden kann. Die ETHZ Animaux de rente. beabsichtigt damit, innert nützlicher Zeit die Erweiterung des Unterrichts in Nutztierethologie zu realisieren. In diesem Chaire d'éthologie aux EPF Zusammenhang sollten auch die Bemühungen anderer Hochschulen - zu denken ist dabei insbesondere an die Philosophische Fakultät Zürich sowie an die Philosophischnaturwissenschaftliche Fakultät und die Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Bern - mitberücksichtigt wer- Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1987 den. Bedingt durch personelle Umstellungen sowohl inner- Die Landwirtschaft befindet sich heute im Umbruch. Eine halb als auch ausserhalb der ETHZ steht vorderhand eine neue ökologisch orientierte Landwirtschaft kommt nicht Beurteilung der Gesamtsituation im Vordergrund. ohne tiergerechte, umweltfreundliche Haltungssysteme aus.

Der Bundesrat erachtet deshalb die Schaffung eines Lehr- Auch lässt sich das Tierschutzgesetz nur dann in die Tat stuhles für Nutztierethologie im Augenblick als verfrüht. umsetzen, wenn die Nutztierethologie konsequent vorange-

trieben wird. Die Entwicklung geeigneter alternativer Tier- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

haltungssysteme setzt aber eine intensive praxisorientierte rates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. Forschung voraus, wie die Verhaltensforschung angewandt bei landwirtschaftlichen Nutztieren sie betreibt.

Abstimmung - Vote Wir fragen daher den Bundesrat an:

1. Ist er auch der Meinung, dass bei den heutigen Erkennt- Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit nissen in der Landwirtschaft die Nutztierethologie eine Dagegen Minderheit immer grössere Bedeutung bekommt?

2. Ist er gewillt, dafür zu sorgen, dass die Nutztierethologie an der ETH stärker gefördert wird?

Texte de l'interpellation du 16 décembre 1987 L'agriculture est aujourd'hui en pleine transformation. Une #ST# 88.742 agriculture tenant compte des nouveaux impératifs écologiques implique que les systèmes d'élevage respectent à la Interpellation Darbellay fois l'environnement et les animaux. De même, la loi fédérale Wegweisung von Asylgesuchstellern sur la protection des animaux ne peut se traduire dans les

faits que si l'on développe comme il se doit l'éthologie Renvoi de demandeurs d'asile appliquée aux animaux de rente. Mais la mise en oeuvre de nouveaux systèmes d'élevage appropriés exige à son tour d'intenses travaux de recherche axés sur la pratique, tels que ceux effectués sur le comportement des animaux de rente dans l'agriculture. C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1988 questions suivantes:

Gemäss Artikel 19 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979 ist

1. N'estime-t-il pas que l'éthologie des animaux de rente es möglich, einen Gesuchsteller wegzuweisen, wenn ihm joue un rôle de plus en plus important, compte tenu des die Weiterreise in einen Drittstaat zumutbar ist, insbesondéveloppements que connaît actuellement l'agriculture?

dere, wenn ersieh einige Zeit dort aufgehalten hat oder dort

2. Est-il disposé à faire en sorte que l'éthologie des animaux nahe Angehörige von ihm leben.

de rente fasse l'objet d'un enseignement plus poussé aux Artikel 17 der Asylverordnung vom 25. November 1987 führt

EPF?

zudem aus: «Ist ein Gesuchsteller nicht ohne Verzug in die Schweiz gelangt, so wird vermutet, er habe sich einige Zeit Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin Richard, Bühler, in einem Drittstaat aufgehalten.» Diener, Dünki, Fierz, Jung, Longet, Maeder, Oester, Petit- Offenbar legen die zuständigen Behörden diese Bestim-

pierre, Rutishauser, Schmid, Seiler Rolf, Stocker, Wyss Wilmungen immer weiter aus (siehe auch den Fall des türki-

liam (15) schen Gesuchstellers Hasan X).

Ich stelle daher dem Bundesrat folgende Fragen: Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1. Findet er, dass ein Gesuchsteller, der vor seiner Einreise Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht in die Schweiz, in weniger als 36 Stunden Oesterreich eine schriftliche Antwort. durchreist hat, sich in diesem Land «einige Zeit aufgehalten hat»? Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 2. Ueber welche besonderen Garantien verfügt die Schweiz, vom 29. Februar 1988 dass ein Gesuchsteller, den sie weggewiesen hat, vom Dritt- Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988 staat nicht in den Heimatstaat zurückgeschafft wird?

Wir teilen die Auffassung des Interpellanten, wonach der 3. Informieren die schweizerischen Behörden den Drittstaat

Nutztierethologie in der Landwirtschaft, insbesondere der zum voraus, dass der Weggewiesene ein Asylbewerber ist, sachgerechten Haltung der Nutztiere, grosse Bedeutung dessen Gesuch noch behandelt wird und der folglich eine zukommt. Der Einbezug der Nutztierethologie ist für eine Aufenthaltsbewilligung benötigt, damit er im Ausland den

zeitgemässe Ausbildung der Agronomen unerlässlich. Dabei Ausgang des Asyl Verfahrens, das in der Schweiz eingeleitet

darf aber nicht ausser acht gelassen werden, dass die Nutzwurde, abwarten kann? tierethologie nur im Zusammenhang mit der allgemeinen 4. Wieviele Wegweisungen dieser Art wurden 1987 bezie- Tierethologie verstanden und betrieben werden kann. hungsweise 1988 durchgeführt? In welche Länder? Wieviele Was die Förderung der Nutztierethologie an der ETHZ der weggewiesenen Gesuchsteller konnten den Behörden

betrifft, ist auf die aktuelle Situation hinzuweisen. Am Institut des Bundes - wie es das Verfahren vorsieht - eine Aufent-

für Nutztierwissenschaften ist die Nachfolge des aus Altershaltsadresse im Drittstaat mitteilen? Wieviele haben Asyl

gründen zurückgetretenen Professors Dr. H. Heusser, Proerhalten? Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Meier-Glattfelden Förderung der Nutztierethologie an der ETH

Interpellation Meier-Glattfelden Animaux de rente. Chaire d'éthologie aux EPF

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.976 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1989 - 08:00 Date Data

Seite 633-633 Page Pagina

Ref. No 20 017 314

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