National Insurance Institute's Dual Role as Operator and Supervisor Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion requesting that a national insurance institute cease operating its own radiation exposure measurement facility and only act as a supervisory body, while also ensuring private measurement companies are represented in expert groups. The court reasoned that while the institute's dual role as operator and supervisor could create a competitive advantage, the existing regulations already provided for oversight, and the institute's operations were necessary for its mandated role in worker protection. Therefore, the court converted the motion to a postulation, acknowledging the issue but not mandating immediate legislative action, and noted that private companies were already being consulted and had been invited to nominate a representative for the expert group.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 21 der Verordnung vom 30. Juni 1976 über den Strahlenschutz, Art. 5 Abs. 1 der Dosimetrie-Verordnung, Art. 5 Abs. 2 der Dosimetrie-Verordnung; National Insurance Institute's Dual Role as Operator and Supervisor Upheld: The court reasoned that while the institute's dual role as operator and supervisor could create a competitive advantage, the existing regulations already provided for oversight, and the institute's operations were necessary for its mandated role in worker protection. Therefore, the court converted the motion to a postulation, acknowledging the issue but not mandating immediate legislative action, and noted that private companies were already being consulted and had been invited to nominate a representative for the expert group.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited to explain the responsibilities of different federal bodies for radiation protection control.
Cited to explain that dosimetry facilities require recognition and supervision by the competent control authority.
Cited to explain how recognition and supervision are regulated for dosimetry facilities operating in different control areas.
Cited to explain who supervises dosimetry facilities when control authorities operate their own facilities.
Volltext
Motion Spalti 1468 N 7 octobre 1988
beiden Schadstoffen, die vor allem aus den Quellengruppen Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Auer,
Verkehr bzw. Industrie und Gewerbe stammen, zusätzliche Bonny, Bremi, Burckhardt, Dreher, Eppenberger Susi, Fei-
Anstrengungen erforderlich sein, um die angestrebten luft- genwinter, Fierz, Fischer-Seengen, Früh, Graf, Hess Peter,
hygienischen Ziele zu erreichen. Kohler, Kühne, Loeb, Loretan, Mühlemann, Müller-Meilen,
Um auch die Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Oehler, Sager, Scheideg-
mindestens auf den Stand von 1960 zu reduzieren, sind ger, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Zwingli
zusätzlich einschneidende Massnahmen unumgänglich. (30)
Das Ausmass der erforderlichen Reduktion ist vor allem in
den Städten und Agglomerationen besonders hoch. Der Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bundesrat legt deshalb grössten Wert darauf, dass die Kan- Gemäss Artikel 39 der Verordnung vom 30. Juni 1976 über
tone und Gemeinden die in ihrer Kompetenz liegenden den Strahlenschutz haben sich alle beruflich strahlenexpo-
Massnahmen im Rahmen des Vollzugs der Luftreinhalte- nierten Personen einer physikalischen Ueberwachung zu
Verordnung innerhalb der gesetzlichen Frist so rasch als unterstellen. Dabei wird die akkumulierte Strahlendosis
möglich ergreifen, um die übermässige Luftbelastung in den ermittelt. Eine Messstelle unterliegt der Konzession der
Städten und Agglomerationen zu vermindern. zuständigen Kontrollinstanz.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zuerst diese Mög- Bis 1982 betätigte sich das Bundesamt für Gesundheitswe-
lichkeiten auszuschöpfen sind und das Verminderungspo- sen (BAG) zum Teil selber als Messstelle für Personendosi-
tential dieser regional bzw. lokal zu treffenden Massnahmen metrie. Personalstopp und Sparanstrengungen führten
im Rahmen der Massnahmenplanung der Kantone und dazu, dass im Zusammenhang mit der Einführung eines
Gemeinden eingehend abzuklären ist. Er erklärt sich aber neuen Messverfahrens das Departement des Innern durch
bereit, weitere Massnahmen, die in seiner eigenen Kompe- das Schweizerische Krankenhausinstitut (SKI) ein Gutach-
tenz liegen, ins Auge zu fassen. Aufgrund einer ersten und ten zur Personendosimetrie erstellen liess. Gestützt auf die
summarischen Machbarkeitsprüfung ist der Bundesrat in bestehende Rechtslage und das Ergebnis von Wirtschaft-
der Lage, Punkt 7 des Vorstosses als Motion, die anderen lichkeitsanalysen empfahl das SKI, die BAG-Messstelle auf-
als Postulat entgegenzunehmen. zuheben und die Durchführung der Personendosimetrie den
Kantonen oder privaten Firmen zu übertragen. Gestützt auf
Schriftliche Erklärung des Bundesrates diesen Sachverhalt hat der Bundesrat am 8. April 1981 von
Déclaration écrite du Conseil fédéral der durch das EDI verfügten Aufhebung der Messstelle BAG
Der Bundesrat beantragt, Punkt 7 als Motion, die anderen Kenntnis genommen. Zu den privaten Bewerbern um die
Punkte als Postulat entgegenzunehmen. Uebernahme der Kunden des BAG gesellte sich ebenfalls
die Suva.
Punkt 1 bis 6 und 8 - Point 1 à 6 et 8 Es wird als stossend empfunden, dass die Suva einerseits
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat als Kontrollinstanz über die Dosimetriestellen waltet und
andererseits selber eine eigene Dosimetriestelle betreibt.
Punkt 7 - Point 7 Die Suva führt somit Messungen wie die Privatwirtschaft
Ueberwiesen - Transmis durch, hat aber gleichzeitig Ueberwachungsfunktion über
die privaten Dosimetriestellen. Eine klare Trennung zwi-
schen (staatlicher) Ueberwachungstätigkeit und privatwirt-
schaftlicher Vollzugstätigkeit erscheint als dringend nötig.
#ST# 87.975 Sie entspricht auch dem Bestreben, dass staatliche Stellen
nicht Aufgaben wahrnehmen sollen, die ebenso gut von der
Motion Spalti Privatwirtschaft durchgeführt werden können. Wenn die
Suva sowohl als Kontrollinstanz als auch als Dosimetrie-
Personendosimetrie stelle tätig ist, wird ihr ermöglicht, den privaten Dosimetrie-
Dosimetrie individuelle stellen Kunden abspenstig zu machen.
Heute besteht keine Vertretung von privatrechtlich organi-
sierten Dosimetriestellen in der Expertengruppe lür Perso-
nendosimetrie. Eine angemessene Vertretung drängt sich
auf, denn die privaten Messstellen führen heute beinahe
Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1987 50 Prozent der Personendosimetrietätigkeit in der Schweiz
Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu durch.
treffen und gegebenenfalls einen Gesetzes- oder Beschlus-
sesentwurf vorzulegen, damit Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
1. die Suva im Bereich der Dosimetrie strahlenexponierter vom 7. September 1988
Personen keine eigene Messstelle betreibt und nur noch als Papport écrit du Conseil fédéral du 7 septembre 1988
Konstrollinstanz tätig bleibt; Zu Punkt 1 ; Aufhebung der Dosimetriestelle der Suva
2. von den privaten Firmen, die als Dosimetriestellen tätig Nach Artikel 21 der Verordnung vom 30. Juni 1976 über den
sind, eine Vertretung in der Expertengruppe für die Perso- Strahlenschutz (SR 814.50) sind für die Kontrolle ces Perso-
nendosimetrie Einsitz nehmen kann und in die entsprechen- nen- und Umgebungsschutzes vor ionisierenden Strahlen
den Vernehmlassungen einbezogen wird. zuständig
-das Bundesamt für Gesundheitswesen für Betriebe, bei
denen vor allem die Oeffentlichkeit geschützt wercen muss:
Texte de la motion du 16 décembre 1987 - die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernarilagen für
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures néces- Kernanlagen;
saires et, le cas échéant, de présenter des projets de loi ou -die Schweizerische Unfallversicherungsansitalt für
d'arrêté, afin que Betriebe, in denen vor allem die Arbeitnehmer geschützt
1. la CNA renonce à avoir une station de mesure qui lui soit werden müssen.
propre pour la dosimetrie des personnes exposées aux Die Personendosimetrie ist eines unter mehreren Mitteln des
radiations et se contente dorénavant d'exercer des fonc- Personenschutzes. Personendosimetriestellen sind Labora-
tions de contrôle; torien, die Dosimeter auswerten, welche die externe
2. les entreprises privées qui fonctionnent comme stations Bestrahlung beruflich strahlenexponierter Personen mes-
de dosimetrie, soient représentées dans les groupes d'ex- sen. Sie bedürfen einer Anerkennung durch die zuständige
perts de la dosimetrie individuelle et soient invitées à donner Kontrollinstanz und werden von dieser auch beaufsichtigt
leur avis dans les procédures de consultation relatives à ce (Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 der Verordnung vom 11.11.81
domaine. über Anerkennung und Betrieb von Personendosimetriestel-
7. Oktober 1988 N 1469 Motion der christlichdemokratischen Fraktion
len ((Dosimetrie-Verordnung, SR 814.51)). Für Dosimetrie- Punkt 1 - Point 1
stellen, die in verschiedenen Kontrollbereichen tätig sind, Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
werden Anerkennung und Aufsicht zwischen den zuständi-
gen Kontrollinstanzen geregelt (Art. 5 Abs. 1 der Dosimetrie- Punkt 2 - Point 2
Verordnung). Betreiben Kontrollinstanzen eigene Dosime- Abgeschrieben - Classé
triestellen, so liegt die Aufsicht beim zuständigen Departe-
ment (Art. 5 Abs. 2 der Dosimetrie-Verordnung).
Die Suva betreibt seit 1975 eine Dosimetriestelle. Diese
wurde vom BAG anerkannt und untersteht der Beaufsichti-
gung des EDI/BAG. Mit der Aufhebung der Dosimetriestelle #ST# 88.475
des BAG im Jahre 1982 wurde es der Suva möglich, auch
Personen aus dem Kontrollbereich des BAG zu dosimetrie- Motion
ren. Dies nicht zuletzt im Hinblick auf das Unfallversiche- der christlichdemokratischen Fraktion
rungsgesetz, welches die Unfall- und Berufskrankheitenver- Bildung und Forschung.
hütung auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet hat. 1987 führte Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft
die Suva Dosimetriemessungen bei 1980 Betrieben und ins-
gesamt etwa 8000 Personen durch, wovon 2300 Personen in Motion
ihrem Kontrollbereich tätig waren. Aus dem Kontrollbereich du groupe démocrate-chrétien
des BAG wurden 1987 insgesamt 40 600, aus jenem der HSK Formation et recherche.
3900 und aus jenem der Suva 3800 Personen von total 11 Collaboration entre l'Etat et l'économie
Stellen dosimetriert. Zusätzlich dosimetrierte das CERN
4500 Personen. Lässt man das CERN ausser Betracht, so
hatte die Suva einen Anteil von 17 Prozent, die privaten
Stellen einen solchen von 51 Prozent, während staatliche
Institutionen 24 Prozent der Dosimetriemessungen vornah- Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1988
men. 8 Prozent der Messungen wurden von den Kernkraft- Der Bundesrat wird eingeladen,
werken durchgeführt. Alle diese Dosimetriestellen werden - im Ausbildungsbereich (Berufslehre, Höhere Fachschu-
entweder vom EDI/BAG oder von der HSK beaufsichtigt. len, ETH) die Strukturen so zu überarbeiten, dass eine
Es ist denkbar, dass die Suva gegenüber privatwirtschaftli- raschere Berücksichtigung neuer Technologien (z. B.
chen Leistungsanbietern in ihrem Kontrollbereich potentiell Mikroelektronik und alle ihre Anwendungen; Informatik) in
gewisse Konkurrenzvorteile geniesst. Der Bundesrat wird den Lehrplänen möglich wird;
darum prüfen, ob im Rahmen der bereits angelaufenen - beamtenrechtliche und administrative Barrieren zu besei-
Revision der Strahlenschutzverordnung im Bereich der tigen, welche der Verwirklichung einer aktiven Zusammen-
Dosimetrie Aenderungen vorzunehmen sind und ob eine arbeit unserer Lehr- und Forschungsstätten mit der Wirt-
stärkere privatwirtschaftliche Ausrichtung möglich und schaft heute noch entgegenstehen;
sinnvoll wäre. Es darf damit gerechnet werden, dass die - die Voraussetzungen für eine noch engere institutionelle
neue Strahlenschutzverordnung zu Beginn der neunziger Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen unseres Lan-
Jahre in Kraft treten kann. Wegleitend wird bei der Beant- des (insbesondere den beiden ETH und ihren Forschungs-
wortung der Frage nach der Organisation der Dosimetrie anstalten) und der Wirtschaft zu schaffen, durch:
sein, dass ein sachgerechter und effizienter Personenschutz a) eine Förderung von gemeinsamen Forschungsprojekten,
gewährleistet ist. b) Ausbau von Hochschulen und der Wirtschaft gemeinsam
Zu Punkt 2: Einsitz von Vertretern der privaten Firmen in die getragenen Forschungsinstituten und -laboratorien,
Expertengruppe für die Personendosimetrie. Einbezug in c) Ausbau der im Schulratsbereich bestehenden Wirt-
Vernehmlassungen schaftskontaktstellen ,
In der Folge einer Vakanz in der Expertengruppe wurden die d) eine Förderung der HTL in der Art, dass sie auch ver-
privaten Dosimetriestellen eingeladen, einen Experten vor- mehrt Forschungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der
zuschlagen. Es wurde daraufhin ein Kandidat nominiert; Wirtschaft wahrnehmen können;
dieser wird künftig in die Expertengruppe Einsitz nehmen. - diejenigen anderen Instrumente auf Bundesebene zu stär-
Die privaten Dosimetriestellen werden auch künftig in Fra- ken, welche einem rascheren Technologietransfer dienen,
gen, die ihr Aufgabengebiet direkt betreffen, zur Stellung- wie die Kommission für Wissenschaft und Forschung (KWF)
nahme eingeladen werden. und die Einrichtungen und Amtsstellen, die die schweizeri-
sche Teilnahme an den entsprechenden europäischen For-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates schungsinitiativen (Eureka, Cost) koordinieren und sicher-
Déclaration écrite du Conseil fédéral stellen.
Der Bundesrat beantragt, Punkt 1 der Motion in ein Postulat
umzuwandeln, Punkt 2 der Motion als erfüllt abzuschreiben. Texte de la motion du 15 juin 1988
Le Conseil fédéral est invité à
- réexaminer les structures relevant du domaine de la
Spalti: Ich spreche zur Motion Personendosimetrie und formation (apprentissage, écoles techniques supérieures,
erlaube mir eine kurze persönliche Erklärung. EPF), de manière à prendre plus rapidement en considéra-
Es ging mir bei dieser Motion darum, einen klaren Missstand tion les technologies nouvelles (p.ex. microélectronique et
zu beseitigen, nämlich den Missstand, dass die Suva als toutes ses applications, informatique) dans les programmes
Kontrollstelle für die Messstellen im Bereich der Ueberwa- de formation;
chung strahlenexponierter Personen funktioniert und selbst - éliminer les obstacles administratifs et les obstacles liés
als Messstelle in verschiedenen Bereichen wirkt. Das heisst au droit des fonctionnaires qui s'opposent aujourd'hui à la
mit anderen Worten, dass sich die Suva selbst kontrolliert réalisation d'une collaboration active de nos institutions de
und diese Situation zur Konkurrenzierung privater Firmen formation et de recherche avec l'économie;
ausnützt. Herr Bundesrat Cotti hat mir zugesichert, dass - créer les conditions nécessaires à une collaboration insti-
diese Situation bereinigt werde und die potentiellen Konkur- tuée plus étroite entre les écoles polytechniques du pays
renzvorteile der Suva gegenüber privaten Firmen korrigiert (notamment les deux EPF et leurs instituts de recherche) et
würden - und zwar im Rahmen der Revision der Strahlen- l'économie, de façon à
schutzverordnung, welche zu Beginn der neunziger Jahre a) encourager les projets de recherche en commun;
überarbeitet in Kraft treten sollte. In Anbetracht dieser Zusi- b) développer des instituts de recherche et des laboratoires
cherung, der ich vertraue, bin ich mit der Umwandlung in soutenus à la fois par les écoles polytechniques et l'éco-
ein Postulat einverstanden. nomie;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Spälti Personendosimetrie
Motion Spälti Dosimétrie individuelle
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.975
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 1468-1469
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Pagina
Ref. No 20 016 724
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