Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-967 KI-generiert

Spatial Planning Act Revision: Buildings Outside Construction Zones

Geschäftsnummer VPB 87-967
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion proposed revising the Spatial Planning Act to ensure optimal use of existing built structures, particularly for buildings outside designated construction zones, to promote land conservation. The Federal Council acknowledged the goal of efficient land use but cautioned against broadly relaxing rules for buildings outside construction zones, as this could lead to increased infrastructure strain, environmental impact, and undermine the core principle of separating developed and undeveloped areas. The Council recommended converting the motion into a postulate to allow for more thorough examination of the issue. The assembly ultimately voted to convert the motion into a postulate.

Legislator-Regeste

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Art. 24 Absatz, Art. 24 Abs. 2 RPG; Spatial Planning Act Revision: Buildings Outside Construction Zones: The Federal Council acknowledged the goal of efficient land use but cautioned against broadly relaxing rules for buildings outside construction zones, as this could lead to increased infrastructure strain, environmental impact, and undermine the core principle of separating developed and undeveloped areas. The Council recommended converting the motion into a postulate to allow for more thorough examination of the issue. The assembly ultimately voted to convert the motion into a postulate.

Schlagwörter

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Raumplanungsgesetz Ortschaft Grundeigentum Nutzungsplanrevision Reservebauzone Entwicklungsgebiet

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 24 Abs. 2 RPG

Cited as the provision whose interpretation and application are central to the motion's request for revision concerning the optimal use of existing building structures outside building zones.

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Volltext

3. Oktober 1988 N 1351 Motion Nebiker

#ST# 87.967 Wohnen für Bauten ausserhalb der Bauzonen eine optimale

Nutzung ermöglicht werden.

Motion Nebiker Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Nutzung bestehender Bausubstanz vom 17. Februar 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1988

Aménagement du territoire. I.Die Motion verlangt, dass das Bundesgesetz über die

Révision de la loi Raumplanung (RPG) im Interesse einer haushälterischen

Nutzung des Bodens dahingehend revidiert wird, dass eine

möglichst optimale Nutzung bestehender Bausubstanz

Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1987 gewährleistet wird. Im Vordergrund steht dabei die Nutzung

Der Bundesrat wird beauftragt, im Interesse einer haushälte- bestehender Bauten ausserhalb der Bauzonen und damit

rischen Nutzung unseres knappen Bodens das Bundesge- eine Lockerung von Artikel 24 Absatz 2 RPG.

setz über die Raumplanung (RPG) so zu revidieren, dass die 2. Im Interesse einer haushälterischen Nutzung des Bodens

möglichst optimale Nutzung bestehender Bausubstanz ist es erstrebenswert, die bestehende Bausubstanz mög-

gewährleistet wird. lichst optimal zu nutzen. Dies trifft uneingeschränkt für

bestehene Bauten innerhalb der Bauzonen und im begrün-

Texte du postulat du 15 décembre 1987 deten Einzelfall auch für Bauten ausserhalb der Bauzonen

Afin de veiller à une utilisation mesurée du sol, qui n'est pas zu. Nicht mehr von einer haushälterischen Nutzung des

disponible en quantité illimitée, le Conseil fédéral est chargé Bodens kann jedoch dann gesprochen werden, wenn aus-

de préparer une révision de la loi fédérale sur l'aménage- serhalb der Bauzonen in grossem Ausmass Umnutzungen

ment du territoire (LAT), qui garantisse une utilisation opti- bestehender Bauten in Industrie- oder Gewerbebetriebe

male des volumes bâtis. sowie in zonenfremde Wohnnutzungen vorgenommen

werden.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Blatter, Umnutzungen bestehender Bauten ausserhalb der Bauzo-

Bühler, Bürgi, David, Dormann, Engler, Feigenwinter, Fi- nen zeitigen, insbesondere wenn es - wie in vielen Fällen -

scher-Hägglingen, Frey Walter, Graf, Gysin, Mari, Hess Otto, um Umwandlungen ehemals landwirtschaftlich genutzter

Hösli, Keller, Luder, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Neuen- Gebäude in Gewerbe- oder Industriebetriebe geht, weitrei-

schwander, Nussbaumer, Oester, Reimann Maximilian, chende neue Auswirkungen auf Erschliessung, Nutzungs-

Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Schwab, Sei- ordnung und Umwelt.

ler Hanspeter, Steinegger, Wyss William, Zölch, Zwingli (34) In der Regel hat die Errichtung eines neuen Gewerbe- und

Industriebetriebes eine stärkere Belastung der Infrastruktur

Schriftliche Begründung - Développement par écrit zur Folge. Bestehende Zufahrtsstrassen sowie Ver- und

Die bestehende Bausubstanz in- und ausserhalb der Bauzo- Entsorgungseinrichtungen genügen den neuen Anforderun-

nen kann oft nicht optimal genutzt werden. Innerhalb der gen nicht mehr. Wird im Laufe der Zeit die Geschäftstätig-

Bauzonen sind es beispielsweise die aus baupolizeilichen keit ausgebaut, so kann sich die Situation noch verschärfen.

Gründen allzu restriktiv ausgestalteten bzw. gehandhabten Es werden, wie bereits die heutigen Praxis zeigt, Bedürf-

Ausnützungsziffern, ausserhalb der Bauzonen gibt die nisse nach Ergänzungsbauten sowie (zusätzlichen) Wohn-

Bestimmung von Artikel 24 Absatz 2 zunehmend zu Kritik bauten wach.

Anlass. Die einschlägige Bundesgerichtspraxis ist (zu) re- Werden Ausnahmebewilligungen in grossem Ausmass

striktiv. erteilt, so wird die Nutzungsplanung und damit auch das

Eine schlechte Ausnützung der bestehenden Bausubstanz Hauptziel der Raumplanung - die Trennung von Baugebiet

inner- und ausserhalb der Bauzonen ist indessen ein Luxus, und Nichtbaugebiet - unterlaufen. Die an sich uner-

den wir uns je länger desto weniger leisten können. Sie wünschte Situation zonenfremder Bauten ausserhalb der

widerspricht dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bauzonen, wird auf Jahre hinaus perpetuiert. Der Landwirt-

Bodens, also der primären Zielsetzung des Raumplanungs- schaft vorbehaltene Gebiete werden dem Baudruck zonen-

gesetzes. Dieser Zielkonflikt ist eindeutig zugunsten des fremder Vorhaben ausgesetzt. Aus diesen Gründen muss

Bodens zu lösen. Mit einer liberalen Praxis hinsichtlich die Frage, ob und wie weit Artikel 24 Absatz 2 allenfalls

Ausnützung bestehender Bausubstanz kann der Druck auf geändert werden soll, sorgfältig geprüft werden. Einer gene-

unüberbaute Gebiete innerhalb der Bauzonen gelockert rellen Lockerung kann nicht unbesehen zugestimmt

bzw. die nach wie vor sehr hohe Baulandnachfrage gedros- werden.

selt werden. 3. Die Expertenkommission Jagmetti, die sich zurzeit mit der

Es müssen vermehrt die Voraussetzungen zur sogenannt Revision des RPG befasst, hat die Problematik von Artikel 24

«verdichteten Bauweise» geschaffen werden; das schliesst Absatz 2 RPG erkannt und ist darum bemüht, eine den

mit ein, dass auch die Ausnützungsziffern angepasst wer- örtlichen Besonderheiten und der bestehenden Bausub-

den. Gemäss Artikel 24 Absatz 2 RPG (SR 700) dürfen Bau- stanz Rechnung tragende Lösung zu finden. Ihr Handlungs-

ten . und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nur unter spielraum sollte jedoch nicht durch Ueberweisung des Vor-

bestimmten Voraussetzungen verändert und umgenutzt stosses als Motion übermässig eingeschränkt werden.

werden. Diese Bestimmung und die unterschiedliche Hand- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

habung in den einzelnen Kantonen führt in der Praxis immer Déclaration écrite du Conseil fédéral

wieder zu Schwierigkeiten und Ungerechtigkeiten. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Die bessere Nutzung bereits bestehender Bausubstanz wandeln.

rechtfertigt sich nicht nur aus ökonomischer, sondern - wie

erwähnt - vor allem aus raumplanerischer, insbesondere Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein

auch ortsplanerischer Sicht. Mit einer liberalen Ausgestal- Postulat umzuwandeln. Herr Nebiker hält an der Motion fest.

tung von Artikel 24 Absatz 2 RPG kann verhindert werden,

dass Gesuchsteller in Bau-, Industrie- und Gewerbezonen Abstimmung - Vote

verwiesen werden, obschon sie oft im eigenen Haus unter

der Voraussetzung der Zulassung einer besseren Nutzung Für die Ueberweisung der Motion 49 Stimmen

ihre Vorhaben problemlos realisieren können. Und dies oft Für die Ueberweisung als Postulat 72 Stimmen

mit wesentlich geringerem Aufwand als ihn ein Neubau

(Bodenpreis hebst Anlagekosten und Landverlust) verur- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

sacht.

Mit der Neufassung von Artikel 24 Absatz 2 RPG muss für Schluss der Sitzung um 20.10 Uhr

die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie und das La séance est levée à 20 h 10

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Nebiker Nutzung bestehender Bausubstanz

Motion Nebiker Aménagement du territoire. Révision de la loi

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.967

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1988 - 14:30

Date

Data

Seite 1351-1351

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Ref. No 20 016 698

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