Spatial Planning Act Revision: Buildings Outside Construction Zones
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis motion proposed revising the Spatial Planning Act to ensure optimal use of existing built structures, particularly for buildings outside designated construction zones, to promote land conservation. The Federal Council acknowledged the goal of efficient land use but cautioned against broadly relaxing rules for buildings outside construction zones, as this could lead to increased infrastructure strain, environmental impact, and undermine the core principle of separating developed and undeveloped areas. The Council recommended converting the motion into a postulate to allow for more thorough examination of the issue. The assembly ultimately voted to convert the motion into a postulate.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 24 Absatz, Art. 24 Abs. 2 RPG; Spatial Planning Act Revision: Buildings Outside Construction Zones: The Federal Council acknowledged the goal of efficient land use but cautioned against broadly relaxing rules for buildings outside construction zones, as this could lead to increased infrastructure strain, environmental impact, and undermine the core principle of separating developed and undeveloped areas. The Council recommended converting the motion into a postulate to allow for more thorough examination of the issue. The assembly ultimately voted to convert the motion into a postulate.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertCited as the provision whose interpretation and application are central to the motion's request for revision concerning the optimal use of existing building structures outside building zones.
Volltext
3. Oktober 1988 N 1351 Motion Nebiker
#ST# 87.967 Wohnen für Bauten ausserhalb der Bauzonen eine optimale
Nutzung ermöglicht werden.
Motion Nebiker Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Nutzung bestehender Bausubstanz vom 17. Februar 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1988
Aménagement du territoire. I.Die Motion verlangt, dass das Bundesgesetz über die
Révision de la loi Raumplanung (RPG) im Interesse einer haushälterischen
Nutzung des Bodens dahingehend revidiert wird, dass eine
möglichst optimale Nutzung bestehender Bausubstanz
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1987 gewährleistet wird. Im Vordergrund steht dabei die Nutzung
Der Bundesrat wird beauftragt, im Interesse einer haushälte- bestehender Bauten ausserhalb der Bauzonen und damit
rischen Nutzung unseres knappen Bodens das Bundesge- eine Lockerung von Artikel 24 Absatz 2 RPG.
setz über die Raumplanung (RPG) so zu revidieren, dass die 2. Im Interesse einer haushälterischen Nutzung des Bodens
möglichst optimale Nutzung bestehender Bausubstanz ist es erstrebenswert, die bestehende Bausubstanz mög-
gewährleistet wird. lichst optimal zu nutzen. Dies trifft uneingeschränkt für
bestehene Bauten innerhalb der Bauzonen und im begrün-
Texte du postulat du 15 décembre 1987 deten Einzelfall auch für Bauten ausserhalb der Bauzonen
Afin de veiller à une utilisation mesurée du sol, qui n'est pas zu. Nicht mehr von einer haushälterischen Nutzung des
disponible en quantité illimitée, le Conseil fédéral est chargé Bodens kann jedoch dann gesprochen werden, wenn aus-
de préparer une révision de la loi fédérale sur l'aménage- serhalb der Bauzonen in grossem Ausmass Umnutzungen
ment du territoire (LAT), qui garantisse une utilisation opti- bestehender Bauten in Industrie- oder Gewerbebetriebe
male des volumes bâtis. sowie in zonenfremde Wohnnutzungen vorgenommen
werden.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Blatter, Umnutzungen bestehender Bauten ausserhalb der Bauzo-
Bühler, Bürgi, David, Dormann, Engler, Feigenwinter, Fi- nen zeitigen, insbesondere wenn es - wie in vielen Fällen -
scher-Hägglingen, Frey Walter, Graf, Gysin, Mari, Hess Otto, um Umwandlungen ehemals landwirtschaftlich genutzter
Hösli, Keller, Luder, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Neuen- Gebäude in Gewerbe- oder Industriebetriebe geht, weitrei-
schwander, Nussbaumer, Oester, Reimann Maximilian, chende neue Auswirkungen auf Erschliessung, Nutzungs-
Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Schwab, Sei- ordnung und Umwelt.
ler Hanspeter, Steinegger, Wyss William, Zölch, Zwingli (34) In der Regel hat die Errichtung eines neuen Gewerbe- und
Industriebetriebes eine stärkere Belastung der Infrastruktur
Schriftliche Begründung - Développement par écrit zur Folge. Bestehende Zufahrtsstrassen sowie Ver- und
Die bestehende Bausubstanz in- und ausserhalb der Bauzo- Entsorgungseinrichtungen genügen den neuen Anforderun-
nen kann oft nicht optimal genutzt werden. Innerhalb der gen nicht mehr. Wird im Laufe der Zeit die Geschäftstätig-
Bauzonen sind es beispielsweise die aus baupolizeilichen keit ausgebaut, so kann sich die Situation noch verschärfen.
Gründen allzu restriktiv ausgestalteten bzw. gehandhabten Es werden, wie bereits die heutigen Praxis zeigt, Bedürf-
Ausnützungsziffern, ausserhalb der Bauzonen gibt die nisse nach Ergänzungsbauten sowie (zusätzlichen) Wohn-
Bestimmung von Artikel 24 Absatz 2 zunehmend zu Kritik bauten wach.
Anlass. Die einschlägige Bundesgerichtspraxis ist (zu) re- Werden Ausnahmebewilligungen in grossem Ausmass
striktiv. erteilt, so wird die Nutzungsplanung und damit auch das
Eine schlechte Ausnützung der bestehenden Bausubstanz Hauptziel der Raumplanung - die Trennung von Baugebiet
inner- und ausserhalb der Bauzonen ist indessen ein Luxus, und Nichtbaugebiet - unterlaufen. Die an sich uner-
den wir uns je länger desto weniger leisten können. Sie wünschte Situation zonenfremder Bauten ausserhalb der
widerspricht dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bauzonen, wird auf Jahre hinaus perpetuiert. Der Landwirt-
Bodens, also der primären Zielsetzung des Raumplanungs- schaft vorbehaltene Gebiete werden dem Baudruck zonen-
gesetzes. Dieser Zielkonflikt ist eindeutig zugunsten des fremder Vorhaben ausgesetzt. Aus diesen Gründen muss
Bodens zu lösen. Mit einer liberalen Praxis hinsichtlich die Frage, ob und wie weit Artikel 24 Absatz 2 allenfalls
Ausnützung bestehender Bausubstanz kann der Druck auf geändert werden soll, sorgfältig geprüft werden. Einer gene-
unüberbaute Gebiete innerhalb der Bauzonen gelockert rellen Lockerung kann nicht unbesehen zugestimmt
bzw. die nach wie vor sehr hohe Baulandnachfrage gedros- werden.
selt werden. 3. Die Expertenkommission Jagmetti, die sich zurzeit mit der
Es müssen vermehrt die Voraussetzungen zur sogenannt Revision des RPG befasst, hat die Problematik von Artikel 24
«verdichteten Bauweise» geschaffen werden; das schliesst Absatz 2 RPG erkannt und ist darum bemüht, eine den
mit ein, dass auch die Ausnützungsziffern angepasst wer- örtlichen Besonderheiten und der bestehenden Bausub-
den. Gemäss Artikel 24 Absatz 2 RPG (SR 700) dürfen Bau- stanz Rechnung tragende Lösung zu finden. Ihr Handlungs-
ten . und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nur unter spielraum sollte jedoch nicht durch Ueberweisung des Vor-
bestimmten Voraussetzungen verändert und umgenutzt stosses als Motion übermässig eingeschränkt werden.
werden. Diese Bestimmung und die unterschiedliche Hand- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
habung in den einzelnen Kantonen führt in der Praxis immer Déclaration écrite du Conseil fédéral
wieder zu Schwierigkeiten und Ungerechtigkeiten. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
Die bessere Nutzung bereits bestehender Bausubstanz wandeln.
rechtfertigt sich nicht nur aus ökonomischer, sondern - wie
erwähnt - vor allem aus raumplanerischer, insbesondere Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein
auch ortsplanerischer Sicht. Mit einer liberalen Ausgestal- Postulat umzuwandeln. Herr Nebiker hält an der Motion fest.
tung von Artikel 24 Absatz 2 RPG kann verhindert werden,
dass Gesuchsteller in Bau-, Industrie- und Gewerbezonen Abstimmung - Vote
verwiesen werden, obschon sie oft im eigenen Haus unter
der Voraussetzung der Zulassung einer besseren Nutzung Für die Ueberweisung der Motion 49 Stimmen
ihre Vorhaben problemlos realisieren können. Und dies oft Für die Ueberweisung als Postulat 72 Stimmen
mit wesentlich geringerem Aufwand als ihn ein Neubau
(Bodenpreis hebst Anlagekosten und Landverlust) verur- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
sacht.
Mit der Neufassung von Artikel 24 Absatz 2 RPG muss für Schluss der Sitzung um 20.10 Uhr
die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie und das La séance est levée à 20 h 10
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Nebiker Nutzung bestehender Bausubstanz
Motion Nebiker Aménagement du territoire. Révision de la loi
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.967
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.10.1988 - 14:30
Date
Data
Seite 1351-1351
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Ref. No 20 016 698
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