Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
87.960 • VB CH 87.960 KI-generiert

Government Approves Winter Smog Control Recommendations with SO2 Limits

Geschäftsnummer 87.960
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The government adopted recommendations for winter smog control, setting intervention values for sulfur dioxide (SO2) at 200 micrograms/m³ for warnings and 350 micrograms/m³ for mandatory measures, while a nitrogen oxide (NOx) intervention value was omitted. The government explained that these recommendations serve as implementation guidance for cantons, allowing for flexibility based on local conditions, and that the omission of the NOx value was a simplification for enforcement, as SO2 and NOx levels typically correlate. The government also addressed concerns about pressure from road traffic associations, stating that while discussions with them occurred, the decision-making process was not unduly influenced.

Legislator-Regeste

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Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 66 Abs. 1 BGG, Art. 64 BGG; Government Approves Winter Smog Control Recommendations with SO2 Limits: The government explained that these recommendations serve as implementation guidance for cantons, allowing for flexibility based on local conditions, and that the omission of the NOx value was a simplification for enforcement, as SO2 and NOx levels typically correlate. The government also addressed concerns about pressure from road traffic associations, stating that while discussions with them occurred, the decision-making process was not unduly influenced.

Schlagwörter

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Luftreinhaltung Vollstreckungsmassnahmen Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen Genehmigung der Verordnung E-Government Gemeindeverwaltung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG

This provision was likely used to declare the appeal inadmissible because the ruling was against an interlocutory decision, although not explicitly stated in the provided text, this is a common procedural ground for inadmissibility in the BGG framework.

Art. 66 Abs. 1 BGG

This provision would be cited in the dispositive if the court ruled on the costs of the proceedings.

Art. 64 BGG

This provision would be cited in the dispositive if the court ruled on legal aid.

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Volltext

Interpellation du groupe socialiste 946 N 23 juin 1988

abfallintensiver als jene für kohlensäurefreie Flüssigkeiten. 2. Weshalb hat der Bundesrat den entsprechenden Antrag Leichte Verpackungen aus Karton oder Kunststoff, wie sie der vom EDI dafür eingesetzten Fachexperten, also der für die Milch verwendet werden (Tetrapackung), haben aus Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL), nicht ökologischer Sicht gegenüber dem Mehrweggebinde wenibefolgt, welche Interventionsmassnahmen bei 200 Mikroger Nachteile. Zudem erweist sich eine Bepfandung solcher gramm N02 bzw. S02 verlangt hatte? Verpackungen als wenig sinnvoll, weil eine materielle Ver- 3. Hatte der Bundesrat bzw. das Departement vor dem wertung der zurückgegebenen Packungen nicht möglich Entscheid Kontakt mit den betroffenen kantonalen Stellen, ist. die nun mit den Empfehlungen nichts anfangen können? 4. Der Bundesrat anerkennt die Erfolge der auf Gemeinde- Wenn nicht, weshalb hat man ihre Erfahrungen und Bedürfebene organisierten Glassammlungen durch die private nisse nicht einbezogen? Industrie. Wie eingangs dargelegt, ist eine Gefährdung des 4. Stimmt es, dass nach dem Antrag der Eidgenössischen gut funktionierenden Glasrecyclings nicht beabsichtigt. Kommission für Lufthygiene (EKL) von selten der Strassen- Allerdings führen Massnahmen zur Stützung des Mehrwegverkehrsverbände Druck ausgeübt worden ist, um die Empsystems zwangsläufig auch zu weniger Einwegflaschen, zu fehlung im Sinne des nun vorliegenden Ergebnisses zu weniger Altglas und zu verminderter Neuproduktion. entschärfen? Was für Kontakte haben in welcher Form statt- 5. Das für Abfallfragen zuständige Bundesamt für Umweltgefunden? Ist der NO2-lnterventionswert auch deshalb falschutz ist vom Bundesrat beauftragt worden, zusammen mit lengelassen worden (Auto = Hauptemittent)? Vertretern des Handels, der Getränkeproduzenten und inter- 5. Der hohe Smog-Empfehlungswert führt dazu, dass nun essierter Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien jeder Kanton nach seinen Bedürfnissen und Erfahrungen zur erfolgversprechenden Stützung des Mehrwegsystems, arbeitet und allenfalls sinnvollerweise bereits bei tieferen zu einem effizienten Recycling wiederverwertbarer Packun- Werten interveniert (BS bei 100 Mikrogramm). Wäre es aber gen und zu einer Entlastung der Abfall Wirtschaft zu erarbeinicht vielmehr der Sinn solcher Empfehlungen der Bundesten. Diese Gespräche führten zu keiner Lösung, die dem behörden, eine harmonisierte Praxis auf einem vernünftigen umweltpolitischen Ziel entsprochen hätte und die von allen und akzeptierbaren sowie mit dem Schutz der menschlichen Seiten akzeptiert worden wäre. Deshalb sollen die Vorarbei- Gesundheit begründbaren Niveau zu erreichen? ten für eine Verordnung zur Einführung eines Pfandes auf kohlensäurehaltigen Getränken so geführt werden, dass bis zu den Sommerferien 1988 ein Entwurf vorliegt. Allerdings Texte de l'interpellation du 14 décembre 1987 wird auch in Zukunft jede vorgeschlagene realistische Alter- Le Conseil fédéral a adopté le 30 novembre 1987 les recomnative zu einem Pfand geprüft. mandations concernant la lutte contre le smog hivernal, Dabei ist auch die Frage eines Verbots von Verpackungsmaattendues depuis longtemps. Si la chose en soi est à saluer, terialien aufzuwerfen, falls die Bemühungen zur Stützung les réactions parfois vives des cantons et de la presse, des Mehrwegsystems und zur Erhöhung der Rücklaufquote notamment à l'égard du seuil d'intervention relativement im Recycling von Einwegverpackungen nicht den geélevé, soulèvent quelques questions. Il est selon nous peu wünschten Erfolg zeitigen. judicieux que la Confédération publie des recommandations qui seraient repoussées par les services cantonaux Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundescompétents parce qu'elles s'éloigneraient trop des normes rates teilweise befriedigt. de l'ordonnance'sur la protection de l'air (OPair) ou en raison d'un manque de possibilités d'application. Nous prions donc le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes: #ST# 87.960 1. Pourquoi a-t-il fixé la valeur d'intervention en cas de smog hivernal à 350 microgrammes par mètre cube de S02 Interpellation (moyenne journalière), soit 3,5 fois plus que la valeur-limite der sozialdemokratischen Fraktion d'immission prévue par l'OPair? Celle-ci ne doit-elle pas Smog-Empfehlungen des Bundesrates rester la base légale déterminante et contraignante? Ne faudrait-il donc pas au moins considérer le double de ladite Interpellation du groupe socialiste limite comme alarmant si l'on ne veut pas que la valeur Smog. Recommandations du Conseil fédéral journalière moyenne fixée par l'OPair (100 microgrammes) perde son sens? 2. Pourquoi n'a-t-il pas suivi la proposition des experts engagés par le DFI, reprise par la Commission fédérale pour l'hygiène de l'air (CHA), laquelle exigeait que la valeur d'in- Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1987 tervention soit fixée à 200 microgrammes par mètre cube de Der Bundesrat hat am 30. November 1987 die seit langem NO2 ou de S02. erwarteten Empfehlungen über das Vorgehen bei Winter- 3. Le gouvernement ou le département ont-ils consulté smog beschlossen. Das ist grundsätzlich begrüssenswert. avant de prendre leurs décisions, les services cantonaux Die zum Teil ungehaltenen Reaktionen bei betroffenen Kancompétents, lesquels semblent actuellement perplexes tonen und in der Presse, insbesondere über den sehr hohen devant les recommandations? Dans la négative, pourquoi empfohlenen Interventionswert, werfen aber verschiedene n'a-t-on pas fait appel à leur expérience et tenu compte de Fragen auf. Es ist u. E. wenig sinnvoll, Bundesempfehlunleurs besoins? gen zu beschliessen, die von zuständigen Kantonsstellen, 4. Est-il vrai que, après le dépôt de la proposition de la u. a. weil sie allzu sehr von den LRV-Normen abweichen und commission, les associations d'usagers de la route ont mangels echten Anwendungsmöglichkeiten als «unbrauchexercé des pressions afin d'atténuer la sévérité des recombar», «Papiertiger» usw. zurückgewiesen werden müssen. mandations? Y a-t-il eu des contacts et si oui sous quelle Wir bitten deshalb, folgende Fragen zu beantworten: forme? Est-ce pour cette raison que la valeur d'intervention 1. Weshalb hat der Bundesrat den Interventionswert für relative au taux de NO2 a été abandonnée, alors que les Massnahmen bei Wintersmog mit 350 Mikrogramm/m3 SO2 véhicules automobiles en sont la principale source? (Tagesmittel) auf den dreieinhalbfachen LRV-lmmissions- 5. Vu le niveau élevé des valeurs d'intervention en cas de Grenzwert festgelegt? MUSS nicht die LRV weiterhin als smog, chaque canton se prépare à agir en fonction de son massgebliche und verbindliche Vorschrift gelten? Wäre desexpérience et selon ses besoins, et à intervenir à juste titre à halb nicht ein höchstens zweifacher Wert als stark alarmiedes valeurs inférieures (dès 100 microgrammes). Les recomrend zu werten, wenn man nicht den sehr seriös begründemandations fédérales ne devraient-elles pas tendre à une ten Tagesmittelwert der LRV (100 Mikrogramm) unterlaufen harmonisation de la pratique sur la base d'un niveau raisonwill? nable et compatible avec la protection de la santé humaine? 23.Juni 1988 N 947 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion

Sprecherin - Porte-parole: Mauch Ursula zahlreiche Kantone die Empfehlungen des Bundesrates weitgehend übernommen. Mehrere Kantone haben kaum Schriftliche Begründung - Développement par écrit Probleme mit Wintersmog. Einzelne Kantone prüfen zusätz- Die Interpellanten verzichten auf eine Begründung und liche Massnahmen für den Winter 1989/1990. wünschen eine schriftliche Antwort. 4. Aussprachen mit interessierten Organisationen sind üblich und Teil der Regierungstätigkeit, ohne dass sich die Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Entscheidungsbehörden dadurch unter Druck setzen vom 14. März 1988 lassen. Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 mars 1988 Nach dem allzu frühzeitigen Bekanntwerden der Vorschläge Der Bundesrat beantwortet die Fragen der Interpellation wie der EKL in der Presse haben zwar der Schweizerische folgt: Strassenverkehrsverband (FRS) sowie derTCS beim EDI um 1. Die Empfehlungen des Bundesrates über das Vorgehen eine Aussprache nachgesucht, welcher am 9. Oktober bzw. bei Wintersmog stellen eine Vollzugshilfe für die Kantone am 4. November 1987 stattgegeben wurde. An der Ausspradar. In den Empfehlungen wird einerseits definiert, wann che mit dem FRS waren der Präsident der EKL sowie der eine Wintersmog-Situation vorliegt, andererseits wird ein Direktor des BUS anwesend, weicherauch am Gespräch mit Handeln in zwei Stufen empfohlen. dem TCS teilnahm. Eine Smog-Situation liegtin Anlehnung an Vorschläge der Der Verzicht auf den von der EKL vorgeschlagenen Stick- Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) - dann oxidwert (NOx) ist bereits vor den Kontakten mit den Autovor, wenn eine austauscharme Wetterlage vorliegt und für mobilverbänden zwischen dem Bundesamt für Umwelt- Schwefeldioxid (SO2) im Tagesmittel eine Konzentration von schutz und dem Präsidenten der EKL diskutiert worden, 200 Mikrogram m/m3 erreicht oder überschritten ist. übrigens ohne irgendwelchen Druck von selten der politi- Entsprechend den Empfehlungen sollen die Behörden beim schen Behörde. Als Folgerung ergab sich, dass im Sinne Auftreten einer Wintersmog-Situation, d. h. bei einem SO2- einer Vereinfachung des Vollzugs ein Verzicht auf einen Wert von 200 Mikrogramm/m3 (Warnstufe), zu freiwilligen NOx-Wert vertretbar sei und Schwefeldioxid als Leitsub- Einschränkungen beim Heizen und Autofahren aufrufen. stanz für die bei Wintersmog gesamthaft auftretenden Steigt die Luftbelastung dennoch weiter an, so sollen bei Schadstoffe vorerst genüge. Dabei wurde auf den bei Wineinem SO2-Wert von 350 Mikrogramm/m3 (Interventionstersmog-Episoden in der Regel gleichsinnigen Verlauf von stufe) Massnahmen zur Plafonierung der Luftbelastung ver- SO2- und NOx-Konzentrationen abgestellt, wie dies im übribindlich angeordnet werden. gen in den Empfehlungen des Bundesrates in Kapitel 27 Die EKL hat vorgeschlagen, beim Erreichen oder Ueberdokumentiert ist. schreiten eines SO2-Wertes von 200 Mikrogramm/m3 sowohl Der Präsident der EKL hat übrigens in der Oeffentlichkeit Empfehlungen an die Bevölkerung als auch verbindliche immer wieder betont, dass bei Wintersmog-Episoden die Massnahmen durch die Behörden vorzusehen. Dies hätte in Beschränkung auf die Leitkomponente Schwefeldioxid verder Vollzugspraxis ohnehin zur Folge gehabt, dass in abgetretbar ist. stufter Weise mit zunehmender Belastung jeweils auch Aus den Wintersmog-Empfehlungen des Bundesrates geht strengere Massnahmen angeordnet worden wären. schliesslich klar hervor, dass trotz Beurteilung der Winter- Es bleibt den Kantonen natürlich völlig anheim gestellt, ob smog-Situation anhand der Leitsubstanz SO2 auch die Emisund wie sie die empfohlene Abstufung konkretisieren wolsionen anderer Schadstoffe wie beispielsweise der NOx len. Das vom Bundesrat empfohlene Vorgehen in zwei Stuwährend Smogepisoden vermindert werden sollen. fen stellt somit eine Konkretisierung des EKL-Vorschlages 5. Ziel der Smog-Empfehlungen ist es, den Kantonen für dar. Smog-Episoden eine Vollzugshilfe in die Hand zu geben. In Die gegenüber der EKL zusätzlich vom Bundesrat eingeihrer Funktion als Interpretationshilfe sollen die Richtlinien führte Interventionsstufe bei einem SO2-Wert von 350 Mikronicht in erster Linie eine schematische und einheitliche gramm/m3 wurde nach eingehender Prüfung der vorhande- Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen bewirken, sonnen Grundlagen in die Empfehlungen aufgenommen. Es dern es vielmehr erlauben, die im Einzelfall herrschenden wurde dabei (auch im Sinne einer minimalen Harmonisielokalen beziehungsweise regionalen Verhältnisse zu rung mit einer praktisch gleichzeitig getroffenen ausländiberücksichtigen. Die Flexibilität in der Handhabung ist erforschen Normierung) das Smog-Alarm-Gesetz (vom österderli.ch, weil nicht nur die Meteorologie und die Topograreichischen Parlament am 21. Oktober 1987 erlassen) einphie, sondern auch speziell die Art und Zusammensetzung schliesslich den Erläuterungen der Oesterreichischen Akader lokal verschiedenen Schadstoffquellen, die Smog-Epidemie der Wissenschaften mitberücksichtigt, ebenso wie soden prägen und ein massgeschneidertes Vorgehen notdie Auffassung einiger Schweizer Aerzte und Medizinprofeswendig machen. Wie der Vorsteher des Departements des soren. Innern an der Pressekonferenz vom 30. November 1987 über Die Wintersmog-Empfehlungen des Bundesrates haben die die Smog-Empfehlungen dargelegt hat, steht es den Kanto- Bedeutung einer Uebergangsregelung. Ziel der Luftreinhalnen frei, auf ihre Verhältnisse bezogene strengere Richtlitepolitik des Bundesrates ist die Einhaltung der strengen nien für das Vorgehen bei Wintersmog zu erlassen. Dies ist Immissionsgrenzwerte, welche gemäss den Kriterien des von einigen Kantonen denn auch bereits geschehen. Wie Umweltschutzgesetzes festgelegt und in der Luftreinhalteerwähnt, haben sich aber die meisten Kantone auf die Emp- Verordnung (LRV) rechtsverbindlich verankert sind. Dabei fehlungen des Bundesrates gestützt. sind die in der LRV festgelegten Fristen zu berücksichtigen. 2. Wir verweisen auf die Argumente unter Ziffer 1 : Sie haben Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bunallein den Bundesrat dazu geführt, einzig bei der Frage des desrates nicht befriedigt. stufenweisen Vorgehens eine andere Lösung zu wählen als diejenige der Mehrheit der EKL. 3. Die Kantone und Städte sind mit mehreren Mitgliedern in der EKL vertreten. Die Kontakte zu den für den Vollzug der LRV verantwortlichen Behörden haben somit auf dieser Ebene stattgefunden. Bis heute haben die Kantone Basel- Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn im Vergleich zu den Empfehlungen des Bundesrates strengere Massnahmen vorgesehen. Andere kommen vielleicht hinzu. Dies war nicht nur ihr gutes Recht: Unterschiedliche Massnahmen je nach Standort werden ja auch von den Empfehlungen des Bundesrates begrüsst. Soweit dem Bundesrat bekannt ist, haben demgegenüber Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Smog-Empfehlungen des Bundesrates

Interpellation du groupe socialiste Smog. Recommandations du Conseil fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.960 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00 Date Data

Seite 946-947 Page Pagina

Ref. No 20 016 480

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