Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-96-4 KI-generiert

National Food Safety Coordination Body Rejected

Geschäftsnummer VPB 87-96-4
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion requesting the establishment of a national coordination body for food safety, uniform evaluation criteria across cantons, and coordinated public information policies following a listeriosis outbreak linked to cheese. The Federal Council rejected the motion, arguing that existing legal frameworks adequately assigned responsibilities for enforcement and legislation, and that the proposed coordination body was unnecessary and legally impossible. While acknowledging that some specific measures, like setting a limit for Listeria monocytogenes, had been implemented, the Council decided to reject the call for a new coordination body but accepted the request for improved information policies as a postulate, indicating it would be addressed in a broader revision of food safety legislation.

Legislator-Regeste

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Ziffer 1 der Motion als Postulat entgegenzunehmen, Ziffer 2 als erfüllt abzuschreiben, Ziffer 3 als Postulat entgegenzunehmen; National Food Safety Coordination Body Rejected: The Federal Council rejected the motion, arguing that existing legal frameworks adequately assigned responsibilities for enforcement and legislation, and that the proposed coordination body was unnecessary and legally impossible. While acknowledging that some specific measures, like setting a limit for Listeria monocytogenes, had been implemented, the Council decided to reject the call for a new coordination body but accepted the request for improved information policies as a postulate, indicating it would be addressed in a broader revision of food safety legislation.

Schlagwörter

KI-generiert
Lebensmittelrecht Informationspolitik Sicherheitsbedenken Auskunftsverlangen EFSA = Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Lebensmittelkontaminant

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Ziffer 1 der Motion als Postulat entgegenzunehmen
The first point of the motion was accepted as a postulate.
Ziffer 2 als erfüllt abzuschreiben
The second point of the motion was considered fulfilled and closed.
Ziffer 3 als Postulat entgegenzunehmen
The third point of the motion was accepted as a postulate.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Ziffer 1 der Motion als Postulat entgegenzunehmen

The first point of the motion was accepted as a postulate.

Ziffer 2 als erfüllt abzuschreiben

The second point of the motion was considered fulfilled and closed.

Ziffer 3 als Postulat entgegenzunehmen

The third point of the motion was accepted as a postulate.

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Volltext

Motion Müller-Wiliberg. Listériose et marché du fromage 1398 N 21 septembre 1989

tion et de développement économiques, l'OCDE, et le Pro- 2. d'édicter des critères d'analyse et des règles pour l'évalua-

gramme des Nations Unies pour l'environnement. J'ai pu tion, qui soient uniformes pour tous les cantons;

constater que ce programme opère de façon tout à fait fiable, 3. d'assurer la coordination, la continuité et la clarté de la politi-

surtout face aux problèmes des pays en voie de développe- que d'information des autorités fédérales et cantonales.

ment. L'Organisation des Nations Unies pour l'alimentation et

l'agriculture a également élaboré une recommandation des li-

gnes directrices et un code international de conduite concer- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Basler, Berger,

nant l'exportation de produits chimiques, notamment des pes- Blatter, Bühler, Burckhardt, Bürgi, Dünki, Eggly, Etique, Fi-

ticides. On suit ce code international et ces lignes directrices. scher-Hägglingen, Fischer-Sursee, Frey Walter, Friderici,

Par conséquent, les autorités compétentes des pays souve- Graf, Hänggi, Mari, Hess Otto, Hess Peter, Humbel, Kohler,

rains, conseillées par toute une série d'organisations interna- Kühne, Leuba, Loeb, Loretan, Luder, Müller-Meilen, Nebiker,

tionales, disposent de l'information nécessaire afin d'adapter Neuenschwander, Oester, Philipona, Reimann Maximilian,

leur législation comme le font déjà, d'ailleurs, bon nombre Rohrbasser, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Savary-

d'entre elles. Fribourg, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf,

Si plusieurs produits sont déjà interdits au stade de leur pro- Spalti, Wanner, Widrig, Wyss William, Zölch, Zwingli (48)

duction et ne peuvent donc pas être exportés, la plupart des

problèmes posés sont par conséquent réglés. Il reste toutefois

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

en cause la responsabilité des pays preneurs qui sont con-

Durch die gegenwärtige, teilweise widersprüchliche Lage wer-

seillés par trois organisations internationales distinctes.

den die Konsumenten, die Produzenten und der Handel im-

En conclusion, le Conseil fédéral rejette la motion.

mer mehr verunsichert. Um den wachsenden Schaden einzu-

dämmen, sind Massnahmen im aufgezeigten Sinne vordring-

Abstimmung - Vote

lich.

Für Ueberweisung der Motion 30 Stimmen

Dagegen Bestimmen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 13. Juni 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 juin 1988

1. Zur Koordination der Information im interdepartementalen

Bereich wie auch gegenüber den Vollzugsbehörden, den Pro-

#ST# 87.964 duzenten, dem Handel und den Konsumenten hat das BAG

die entsprechenden Kreise konsultiert. Ebenso wurden die

Motion Müller-Wiliberg Untersuchungsverfahren und die Beurteilung der Analysener-

Käsemarkt und Listériose gebnisse mit dem Ausland verglichen und diskutiert. Die

Durchführung und Ueberwachung der Massnahmen sowie

Listériose et marché du fromage die Festlegung von Untersuchungskriterien und Beurteilungs-

massstäben sind jedoch nach wie vor eindeutig Vollzugsauf-

gaben, die nach geltendem Recht dem BAG sowie im Bereich

der Rechtsetzung dem EDI zukommen. Die Zuordnung von

Vollzugs- und Rechtsetzungskompetenzen an einen Koordi-

Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1987 nationsstab wäre unzweckmässig und nach geltendem Recht

Verschiedene Ereignisse der letzten Tage rund um den Käse- (Verordnung 172.15) nicht möglich. Die geltende Regelung

markt haben ein Ausmass angenommen, die nach rasch wir- ordnet die Kompetenzausscheidung und schafft Klarheit über

kenden Massnahmen verlangen. die Verantwortlichkeit.

Der Bundesrat wird deshalb beauftragt: 2. Am 25. Februar 1988 hat das Departement des Innern in der

1. Raschmöglichsteinen nationalen Koordinationsstab einzu- Verordnung vom 1. Juli 1987 über die hygienisch-mikrobiolo-

setzen, in dem alle interessierten Kreise (Behörden, Produzen- gischen Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchs- und Ver-

ten, Handel, Konsumenten) vertreten sind. Dieser Koordinati- brauchsgegenstände den Grenzwert für Listeria monocytog-

onsstab soll die Durchführung der nötigen Untersuchungs-, nes von «nicht nachweisbar in 10 g genussfertigem Lebens-

Bewertungs-, Vollzugs- und Informationsaufgaben.überwa- mittel» festlegt und auf den 15. März a. c. in Kraft gesetzt. Die-

chen, aufeinander abstimmen und nötigenfalls selbst wahr- ser Grenzwert ergibt Gewähr für die Einheitlichkeit der Beurtei-

nehmen. Er soll insbesondere klare Untersuchungskriterien lung der Untersuchungsresultate aller genussfertigen Lebens-

und Beurteilungsmassstäbe aufstellen, die auch im internatio- mittel, einschliesslich Fleisch und Fleischwaren und den von

nalen Vergleich standhalten. den Kantonen verfügten Vollzugsmassnahmen. Der Bundes-

2. Einheitliche Bewertungsmassstäbe und Vollzugskriterien rat verfolgt zudem auch die internationale Entwicklung zur

für alle Kantone zu erlassen. Harmonisierung von Präventivmassnahmen im internationa-

3. Eine koordinierte, kontinuierliche und klare Informationspo- len Warenverkehr.

litik durch die Behörden des Bundes und der Kantone sicher- 3. Unter dem Vorsitz des Departementschefs haben zwei Tref-

zustellen. • fen mit den Vertretern der Käseproduzenten und des -handels

stattgefunden. Ueber die dabei erarbeitete Kontrollstrategie

Texte de la motion du 15 décembre 1987 wurde die Oeffentlichkeit durch eine Pressemitteilung des De-

Les événements qui ont touché le marché du fromage ces der- partements informiert. Es muss jedoch festgehalten werden,

niers jours ont pris une ampleur telle qu'il est devenu indispen- dass nach geltendem Recht die Information Sache der Kan-

sable d'arrêter des mesures produisant rapidement de l'effet. tone ist. Es ist deshalb vorgesehen, im Rahmen der Totalrevi-

C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé: sion des Lebensmittelgesetzes die zukünftige, koordinierte In-

1. d'instituer le plus rapidement possible un état-major natio- formationspolitik zu regeln. Der Bundesrat hat im April dem

nal de coordination, composé de représentants de tous les mi- Departement des Innern den Auftrag zur Totalrevision des Le-

lieux intéressés (pouvoirs publics, producteurs, commer- bensmittelgesetzes erteilt.

çants, consommateurs). Cet état-major aura pour tâche de

surveiller l'exécution des travaux d'analyse, de l'évaluation de

leurs résultats, de l'application de mesures arrêtées et de l'in- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

formation de l'opinion publique; il devra coordonner ces Déclaration écrite du Conseil fédéral

tâches et, le cas échéant, les assumer lui-même. Il devra no- Der Bundesrat beantragt:

tamment établir des critères précis d'analyse et des règles Ziffer 1 der Motion abzulehnen.

pour l'évaluation des résultats, normes qui devront être har- Ziffer 2, weil erfüllt, abzuschreiben.

monisées au niveau international; Ziffer 3 als Postulat entgegenzunehmen.

21. September 1989 N 1399 Motion Müller-Wiliberg. Käsemarkt und Listeriose

Müller-Wiliberg: Die Motion über Käsemarkt und Listeriose Bundesrat Cotti: Sie wissen, dass der Ständerat anlässlich ei-

wurde am 15. Dezember 1987 eingereicht. Also zu einem Zeit- ner Debatte vom 16. Juni 1988 eine identische Motion von

punkt, zu dem in Folge der aufgetretenen Listerien-Fälle noch Herrn Seiler behandelt hat. Das wissen Sie, Herr Müller-Wili-

grosse Verwirrung herrschte. Ohne auf diese trüben Zeiten nä- berg. Meine Idee wäre, die gleichen Folgerungen zu ziehen

her einzutreten, hat sich Herr Dr. Müller, bernischer Kantons- wie der Ständerat, das heisst, den Punkt 1 Ihrer Motion auf-

chemiker, am Symposium ein Jahr später, am 12. Oktober grund formeller Unzulänglichkeiten desselben zurückzuwei-

1988, in Genf darüber wie folgt geäussert: Innerhalb einiger sen.

Tage musste die Gesundheitsbehörde sowohl über die kom- Eine institutionalisierte Gruppe dieser Art mit formellen Kom-

plizierten und wenig geprüften Untersuchungsmethoden als petenzen zu Verordnungszwecken ist sicher nicht denkbar.

auch über die Beurteilungskriterien und Massstäbe entschei- Hingegen wissen Sie, Herr Müller-Wiliberg, dass seit den Ge-

den. Dazu ist zu sagen, dass die damalige verwirrliche Infor- schehnissen im Jahre 1987 die verschiedenen Interessenver-

mationspolitik genau in dieses Bild passte. Heute kann nach treter informell systematisch mit dem BAG zusammenkom-

den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die da- men. Das ist aber nicht das, was Sie verlangen. Sie verlangen

maligen Ereignisse-zugegeben, sie sind nachträglich immer eine institutionalisierte, mit klaren Verordnungsfunktionen be-

einfacher zu beurteilen-folgendes festgehalten werden: auftragte Gruppe. Das kann nicht angenommen werden.

Weil ein kausaler Zusammenhang zwischen dem im Vacherin Sie wissen, dass Punkt 2 schon erfüllt worden ist. Deshalb

Mont d'Or und den in den erkrankten Personen gefundenen sollte Punkt 2 als solcher als erfüllt betrachtet werden. Punkt 3

pathogenen Keimen von Listeria nachgewiesen wurde und wurde als Postulat übernommen.

die Fälle sich gehäuft hatten, war das von der Waadtländer Be- Ich möchte noch ergänzen: Diese Koordination der Informa-

hörde verhängte Fabrikationsverbot gerechtfertigt. Dieser Fall tion ist im Entwurf zu einem neuen Lebensmittelgesetz in Arti-

muss somit als epidemiologischer Ausbruch beurteilt werden. kel 35 spezifisch vorgesehen. Sollte dieser Artikel in Kraft tre-

Es war wohl auch angemessen, dass die Gesundheitsbe- ten, wäre auch Punkt 3 der Motion als erfüllt zu betrachten.

hörde vorsorglich auch bei anderen Weichkäsesorten ent- Deshalb würde ich vorschlagen, diesen Punkt 3, den wir in un-

sprechende Untersuchungen anordnete. serem Vorschlag übernommen haben, als Postulat zu über-

Allerdings hätten die bei einigen im Handel entnommenen Kä- weisen.

seproben mit positiven Resultaten unter keinen Umständen Eine letzte Bemerkung, nachdem Sie, Herr Müller-Wiliberg,

als Verursacher einer Epidemie bewertet und veröffentlicht dieses Thema angeschnitten haben: Sie haben mit Recht er-

werden dürfen. Diese Liste ist noch bekannt unter dem Namen wähnt, dass einige Käseproduzenten vom Bund eine Scha-

«Schwarze Liste». Es handelte sich - wie dies später nach- denersatzforderung verlangt haben, die zurzeit beim Bundes-

gewiesen wurde - um sporadisch auftretende Kontaminatio- gericht liegt. Der Bund hat gegen diese Forderung sehr ent-

nen. Tatsache ist, dass diese Massnahmen dem Käsehandel, schieden Widerstand geleistet. Ich möchte Ihnen den Gedan-

insbesondere beim Weichkäse, Schäden in Millionenhöhe ken laut weitergeben: In welchem Sinn könnte der Bund mor-

verursachte. Diesbezügliche Forderungen sind zurzeit beim gen noch irgendwelche Massnahmen im Lebensmittelbereich

Bundesgericht hängig. treffen, wenn er wüsste, dass Massnahmen dieser Art Scha-

Festhalten möchte ich auch, dass nebst den Herstellern ge- denersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen?

wisser Weichkäsesorten auch Händler sehr hart betroffen wur- Auch daran ist zu erinnern, wenn man bedenkt, wie schwierig

den. Erst jetzt, fast zwei Jahre später, beginnt sich der Handel - die Aufgabe im Lebensmittelbereich ist.

allerdings auf einem tieferen Niveau - wieder einzupendeln.

Nun zur Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion: Ziff. 1-Ch.1

Diese verlangt in Ziffer 1 die Bildung eines nationalen Koordi-

nationsstabes unter Beteiligung aller interessierten Kreise. Präsident: Wir bereinigen die Motion Müller-Wiliberg.

Diese Stelle hat Ueberwachungs- und Koordinationsaufgaben Der Vorstoss umfasst drei Ziffern.

zu erfüllen. Dieser Stab hat zudem klare Untersuchungs- und Bei der Ziffer 1 beantragt der Bundesrat, die Motion abzuleh-

Beurteilungskriterien aufzustellen, die auch einem internatio- nen. Der Motionär hat heute erklärt, er wäre bereit, wenn der

nalen Vergleich standhalten. Wohl hat das Bundesamt für Ge- Vorstoss bei Ziffer 1 wenigstens in Form eines Postulates über-

sundheitswesen im vorliegenden Fall Konsultationen zur Ko- wiesen würde. Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 der Motion Mül-

ordination der Informationen mit den interessierten Kreisen ler-Wiliberg in der Form eines Postulates entgegenzunehmen.

geführt. Nach wie vor ist aber im Rahmen der nächsten Revi-

sion der Lebensmittelverordnung die Bildung eines ständigen Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Ausschusses mit Vertretern der interessierten Kreise-also Be-

hörden, Produzenten, Konsumenten, Handel - zu verlangen, Ziff. 2-Ch. 2

der sich über alle durch die Gesundheitsbehörden zu treffen-

den Massnahmen in konsultativem Sinne zu äussern hat. Präsident: Hier beantragt der Bundesrat, Ziffer 2 zwar entge-

Ich stelle deshalb den Antrag, Ziffer 1 der Motion als Postulat genzunehmen, aber sofort als erfüllt abzuschreiben. Der Mo-

zu überweisen. Mit dem Bundesrat gehe ich einig, dass Punkt tionär ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Der Rat eben-

2 der Motion gemäss seiner Stellungnahme als erfüllt abge- falls.

schrieben werden kann. Ich möchte an dieser Stelle den zu-

ständigen Personen im Bundesamt für Gesundheitswesen Abgeschrieben - Classé

meinen besten Dank abstatten.

Herrn Bundesrat Cotti bitte ich noch um Auskunft, ob sich das Ziff. 3-Ch. 3

BAG an die Beschlüsse der WHO halten wird, gemäss denen

einschneidende Massnahmen über Lebensmittel nur ver- Präsident: Der Bundesrat beantragt, Ziffer 3 lediglich als Po-

hängt werden, wenn Epidemien ausgebrochen sind und stulat entgegenzunehmen. Der Motionär hat heute erklärt, er

Krankheitsübertragungen nachgewiesen werden können. sei damit einverstanden.

Zu Ziffer 3 der Motion dürfen wir feststellen, dass der Anspruch

auf eine koordinierte, klare Informationspolitik durch die Be- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

hörden des Bundes und der Kantone bestehenbleibt. In seiner

Stellungnahme hat der Bundesrat die rechtlich geltende, un-

befriedigende Situation erkannt und beabsichtigt, diese im

Rahmen der eingeleiteten Totalrevision des Lebensmittelge-

setzes besser zu regeln. Ich kann deshalb in diesem Punkt der

Umwandlung in ein Postulat zustimmen.

Mein Antrag: Punkt 1 der Motion in ein Postulat umzuwandeln,

die Ziffern 2 und 3 gemäss Antrag des Bundesrates zu behan-

deln.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Müller-Wiliberg Käsemarkt und Listeriose

Motion Müller-Wiliberg Listériose et marché du fromage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.964

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.09.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1398-1399

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Ref. No 20 017 718

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