Health Insurer Practices and Risk Segmentation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis postulat requested the Federal Council to review and restrict the practice of health insurers operating separate accounts or branches exclusively for low-risk individuals, and to examine the relationship between private insurers and social health insurance funds to prevent private insurers from offering better rates to good-risk groups. The Federal Council agreed to consider the concerns raised in the postulat.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 al. 1 LTF; Health Insurer Practices and Risk Segmentation: The Federal Council agreed to consider the concerns raised in the postulat.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the dispositive section for awarding costs.
Volltext
18. März 1988 N 433 Postulat Leutenegger Oberholzer
3. D'orienter les programmes nationaux de la recherche de len. Die nationalen Forschungsprogramme sind denn auch
telle façon qu'ils servent plus efficacement les objectifs ce im Unterschied zu den übrigen Bereichen der Forschungs-
cette politique mieux branchée sur l'avenir; förderung anwendungsorientiert. Der Bundesrat wird im
4. D'associer de plus en plus les cantons au processus de Rahmen des Vollzuges des neuen Forschungsgesetzes der planification d'une politique conçue en fonction d'objectifs Themenauswahl für die Nationalen Forschungsprogramme bien précis. grosse Beachtung schenken und die längerfristigen Bedürf-
Le Conseil fédéral est chargé d'apporter les premières aménisse der Regierungspolitik gebührend berücksichtigen.
liorations dans le sens indiqué ci-dessus, dans le rapport -Bei der Erarbeitung der Regierungsrichtlinien 1983-1987
intermédiaire sur l'application des Grandes lignes de la hat der Bundesrat starkes Gewicht auf ein frühzeitiges politique gouvernementale 1983-1987. Gespräch mit den Kantonen gelegt. So wurden die Kantonsregierungen bereits im Oktober 1983 über die föderativ Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Birbedeutsamen Vorhaben schriftlich orientiert. Bevor der cher, Braunschweig, Bundi, Christinat, Clivaz, Eggenberg- Bundesrat die Regierungsrichtlinien verabschiedete, fand Thun, Fankhauser, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Günter, zudem im Kontaktgremium der Kantone eine eingehende Hubacher, Jaeger, Jaggi, Leuenberger Ernst, Leuenberger Aussprache über die Regierungspolitik der neuen Legislatur Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Meizoz, Morf, statt. Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud, Renschler, Robbiani, Der Bundesrat ist bereit, die Kantone auch in Zukunft über Robert, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Stamm Walter, Stappung, seine Planungen frühzeitig zu informieren und ihnen Gele- Uchtenhagen, Vannay, Weber-Arbon (36) genheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Einbindung der Kantone in die Regierungsplanung des Bundes würde hin- Schriftliche Begründung - Développement par écrit gegen im Widerspruch zu ihrer verfassungsmässigen Sou- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht veränität stehen. eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral vom 27. Juni 1984 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 juin 1984 wandeln. Die Motion enthält eine Reihe von Vorschlägen für die zukünftige Ausgestaltung der Regierungsrichtlinien. Ver- Präsident: Zur Motion Bäumlin Richard, Zielorientierte
schiedene Anliegen des Motionärs sind bereits verwirklicht, Regierungspolitik, gibt die vorberatende Kommission fol-
andere bedürfen zusätzlicher Abklärungen. Gegenüber eingende Erklärung ab: Sie ist nach Anhören des Motionärs
zelnen Vorschlägen müssen allerdings auch Vorbehalte gelund des Bundeskanzlers an ihrer Sitzung vom 5. November tend gemacht werden. 1987 zum Schluss gekommen, dass der Vorstoss in der Der Bundesrat ist bereit, die aufgeworfenen Fragen zu prü- Form eines Postulates an den Bundesrat überwiesen werfen und das Ergebnis dieser Abklärungen bei der Erarbeiden soll. Die Kommission kann nicht alle Forderungen des
tung der nächsten Regierungsrichtlinien sowie gegebenen- Motionärs unterstützen. Sie begrüsst aber sein Anliegen,
falls auch des Zwischenberichtes - dessen Abschaffung vor dass der Bundesrat bei der Erarbeitung der Regierungs-
den eidgenössischen Räten hängig ist - einfliessen zu richtlinien auch mittelund langfristige Entwicklungen und
lassen. Zielsetzungen berücksichtigt und dass er das Gespräch mit Im einzelnen legt der Bundesrat Wert auf folgende Feststelden Kantonen sucht. lungen: In diesem Sinne ist der Motionär mit der Umwandlung in ein
- Bei der Erarbeitung der bisherigen Regierungsrichtlinien Postulat einverstanden. hat sich der Bundesrat stets auf eine zusammenhängende Analyse der jeweils gegebenen Lage sowie möglicher Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat zukünftiger Entwicklungen abgestützt und dabei auch vorhandene prognostische Studien berücksichtigt. Er ist bereit, abzuklären, wie die Auseinandersetzung mit Zukunftsproblemen bei der politischen Planung vertieft werden kann, #ST# 87.947 wobei selbstverständlich die beschränkten personellen und finanziellen Kapazitäten der Bundesverwaltung zu berück- Postulat Leutenegger Oberholzer sichtigen sind. Ferner muss dem Zeithorizont der Regie- Krankenversicherung. rungsrichtlinien, welcher eine Legislaturperiode umfasst, Rechnung getragen werden.
Stopp der Desolidarisierung
- Der Bundesrat hat die massgebenden Ziele und Prioritäten Assurance-maladie. dieser Legislaturperiode insbesondere im Abschnitt «Politi- Frein à la désolidarisation sche Leitlinien» der Regierungsrichtlinien dargelegt. Es ist Aufgabe der eidgenössischen Räte, diese Zielsetzungen zu diskutieren und dem Bundesrat abweichende Vorstellungen bekanntzugeben; das Instrument der Richtlinien-Motion gibt sogar die Möglichkeit, konkrete Anträge einzubringen. Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1987 In inhaltlicher Hinsicht legt der Bundesrat Wert auf die Um eine noch weitergehende Desolidarisierung zwischen Feststellung, dass die Regierungsrichtlinien 1983-1987 keiverschiedenen Risikogruppen in der Krankenversicherung
neswegs «fast ausschliesslich» an «der (vor allem aussen-) zu verhindern, wird der Bundesrat gebeten, die Praxis der
wirtschaftlichen Entwicklung» orientiertsind. Oekologische, gesonderten Führung von Krankenkassen oder von Versientwicklungspolitische und sicherheitspolitische Fragen cherungszweigen innerhalb einer Kasse ausschliesslich für haben gerade in den neuen Regierungsrichtlinien einen Versicherte mit kleinem Erkrankungsrisiko zu überprüfen, bedeutenden Stellenwert. Allerdings geht der Bundesrat dies mit dem Ziel einer Einschränkung dieser Praxis.
davon aus, dass ein Kleinstaat wie die Schweiz sich nicht Gleichzeitig soll das Verhältnis Privatversicherung zu Kran-
von den weltwirtschaftlichen Entwicklungen abkoppeln kenkassen mit Sozialauflageh überprüft werden, um zu verdarf, wenn er die Arbeitsplätze und den erreichten Wohlhindern, dass Privatversicherergute Risikogruppen kostenstand längerfristig sichern will. günstiger als die sozialen Krankenkassen versichern
- Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass können. es Aufgabe der Nationalen Forschungsprogramme ist, Entscheidungsgrundlagen über wichtige gegenwärtige und Texte du postulat du 10 décembre 1987
zukünftige Probleme von nationaler Bedeutung bereitzustel- Afin d'empêcher une extension de la désolidarisation entre
Postulat Fankhauser 434 N 18 mars 1988
les divers groupes de risques dans l'assurance-maladie, le années d'affiliation à l'ancienne caisse soient prises en
Conseil fédéral est invité à revoir la pratique consistant à compte intégralement par la nouvelle caisse lors de la fixa-
tenir séparément les comptes de caisses-maladie ou de tion des primes. branches d'assurances au sein d'une caisse exclusivement relatifs aux assurés présentant un petit risque de maladie, Mitunterzeichner - Cosignataires: Fetz, Herczog (2) cela en vue de limiter ladite pratique. Simultanément, il convient de réexaminer le rapport qui existe entre les assu- Schriftliche Begründung - Développement par écrit rances privées et les caisses-maladie ayant des charges Nun hat auch das Eidgenössische Versicherungsgericht
sociales, aux fins d'empêcher que les compagnies privées bestätigt, dass bei Kassenfusionen die Mitglieder der über-
puissent assurer les groupes à bons risques à meilleur nommenen Kasse ihrer Rechte verlustig gehen. Insbesoncompte que les caisses-maladie sociales. dere zählen die Mitgliedschaftsjahre in der alten Kasse bei der Prämiengestaltung in der neuen Kasse nicht. Für Versi- Mitunterzeichner- Cosignataires: Fetz, Herczog (2) cherte in höheren Lebensjahren resultieren daraus real unbezahlbare Prämien. Da bis ins Jahr 2000 noch etliche Schriftliche Begründung - Développement par écrit Kassenfusionen geschehen werden, ergibt sich hier ein Die Solidarität zwischen verschiedenen Risikogruppen und wesentliches sozialpolitisches Problem, das dringend Einkommensklassen spielt in der sozialen Krankenversichezugunsten der Versicherten gelöst werden muss. rung ohnehin nur minim. Die Gründung der Kasse Fama für ausschliesslich «gute» Risikogruppen durch die Kasse Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. März 1988
Supra ist jedoch ein qualitativ neuer Schritt Richtung weite- Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 mars 1988
rer Desolidarisierung. Das Bundesamt für Sozialversiche- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. rung (BSV) hat diese Kassengründung genehmigt. Meines Erachtens könnte jedoch durch eine rigorosere Anwendung Präsident: Das Postulat Leutenegger Oberholzer wird von der Genehmigungen von Prämiengestaltungen diese Herrn Allenspach bekämpft. Die Behandlung wird ver- Entwicklung gestoppt werden. Auch im Hinblick auf die schoben. geplanten HMO muss die Prämiengenehmigungspraxis durch das BSV überdacht werden. Die Konkurrenzsituation Verschoben - Renvoyé von Privatversicherern und sozialer Krankenversicherung muss berücksichtigt werden. Die bereits heute merklich vorhandenen Marktvorteile der Privatversicherer dürfen keineswegs vergrössert werden, da dies zum Nachteil aller #ST# 86.167 Menschen mit höherem Krankheitsrisiko wäre.
Postulat Fankhauser Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. März 1988 Chemie-Industrie. Aufsicht des Bundes Déclaration écrite du Conseil fédéral Industrie chimique. du 7 mars 1988 Surveillance de la Confédération Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Das Postulat Leutenegger Oberholzer wird von Herrn Allenspach bekämpft. Die Behandlung wird verschoben. Wortlaut des Postulates vom 16. Dezember 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, zur Verstärkung der Aufsicht Verschoben - Renvoyé des Bundes über den Vollzug der Erlasse betreffend Chemie-Industrie Massnahmen zu treffen oder den Räten vorzuschlagen.
87.954 Texte du postulat du 16 décembre 1986 Le Conseil fédéral est invité, dans le dessein de renforcer la #ST#
surveillance de la Confédération sur l'application des textes Postulat Leutenegger Oberholzer législatifs régissant l'industrie chimique, soit à prendre des Krankenkassenfusionen. mesures appropriées, soit à en proposer au Parlement. Vermehrter Schutz der Versicherten Mitunterzeichner - Cosignataires: Borei, Braunschweig, Fusion de caisses-maladie. Christinat, Clivaz, Deneys, Euler, Gloor, Leuenberger Moritz, Meilleure protection des assurés Longet, Mauch, Meizoz, Neukomm, Pitteloud, Reimann, Renschler, Ruffy, Uchtenhagen, Vannay (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1987 eine schriftliche Antwort. Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, welche Massnahmen zu treffen wären, damit bei Krankenkassenfusionen, Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 9. März 1987
respektive -übernahmen, die Rechte der Mitglieder mit Frei- Déclaration écrite du Conseil fédéral du 9 mars 1987
zügigkeitsanspruch besser gewahrt werden. Insbesondere Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen sollen die verbindlichen Voraussetzungen geschaffen werund damit dessen Anliegen zu prüfen. den, dass die Mitgliedsjahre der Versicherten in der alten Kasse bei Uebernahme durch die neue Kasse bei der Prä- Ueberwiesen - Transmis miengestaltung voll angerechnet werden.
Texte du postulat du 10 décembre 1987 Le Conseil fédéral est invité à examiner quelles mesures il y aurait lieu de prendre pour mieux protéger les assurés ayant droit au libre passage lors de fusions ou de reprises de caisses-maladie. Il faudrait notamment faire en sorte que les Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Leutenegger Oberholzer Krankenversicherung. Stopp der Desolidarisierung
Postulat Leutenegger Oberholzer Assurance-maladie. Frein à la désolidarisation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988 Année Anno
Band I Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 87.947 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1988 - 08:00 Date Data
Seite 433-434 Page Pagina
Ref. No 20 016 212
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