Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-939 KI-generiert

Government Authority to Enforce Vehicle Emission Standards

Geschäftsnummer VPB 87-939
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government can enforce existing regulations against vehicles emitting excessive smoke, but proving a violation is difficult. While Swiss emission standards for domestically registered diesel vehicles aim to minimize pollution through regular maintenance, foreign vehicles are only subject to their home country's regulations, which may be less strict. The government is working internationally to establish consistent emission standards for heavy-duty vehicles and has tasked a research institute with developing a system for on-site monitoring of emissions from these vehicles.

Legislator-Regeste

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Art. 34 Absatz, Art. 34 Abs. 1 VRV; Government Authority to Enforce Vehicle Emission Standards: While Swiss emission standards for domestically registered diesel vehicles aim to minimize pollution through regular maintenance, foreign vehicles are only subject to their home country's regulations, which may be less strict. The government is working internationally to establish consistent emission standards for heavy-duty vehicles and has tasked a research institute with developing a system for on-site monitoring of emissions from these vehicles.

Schlagwörter

KI-generiert
verschärfte Emissionsbegrenzung Verschmutzung durch das Auto Emissionsrecht E-Government Enforcement Industrieland

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 34 Abs. 1 VRV

This provision is cited to establish the obligation to maintain and use motor vehicles in a way that they do not produce avoidable smoke, and it applies to both domestic and foreign vehicles.

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Volltext

Interpellation Bühler-Tschappina 454 N 18 mars 1988

#ST# 87.939 allerdings weniger streng als die zurzeit bei uns geltenden Abgasvorschriften; zudem werden sie etappenweise erst Interpellation Iten 1988 und 1990 in Kraft treten.

Nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung über die Strassen- Transit-Schwerverkehr verkehrsregeln (VRV) sind die Motorfahrzeuge so zu unterund Abgasvorschriften halten und zu benützen, dass sie keinen vermeidbaren Trafic de transit et prescriptions Rauch entwickeln. Im Gegensatz zu den Bauund Ausrüstungsvorschriften gelten die Verhaltensregeln im Strassensur les gaz d'échappement verkehr auch für die Führer von im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen. Damit hat die Polizei die Möglichkeit, gegen inund ausländische Fahrzeuge, die übermässigen Rauch entwickeln, vorzugehen. In der Praxis ist es jedoch ausserordentlich schwierig, im Rahmen von Strassenkontrollen den Wortlaut der Interpellation vom 7. Dezember 1987 rechtsgenüglichen Nachweis zu erbringen, dass ein Fahr- Der Bundesrat wird um Auskunft ersucht, wie er inskünftig zeug vermeidbaren Rauch entwickelt. Auch bezüglich der die Feldüberwachung des Schwerverkehrs zu gestalten Rauchemissionen bestehen in den einzelnen Staaten unterbzw. anzuordnen gedenkt, um die neuen Abgasvorschriften schiedliche Regelungen. Zudem übt die Höhenlage einen

für Dieselmotoren auch gegenüber ausländischen Fahrzeuwesentlichen Einfluss auf die Rauchentwicklung von Diesel-

gen durchzusetzen. fahrzeugen aus, so dass nicht bei jedem Fahrzeug, das im Bestehen Konzept und zeitliche Perspektiven über ein allfäl- Berggebiet sichtbaren Rauch ausstösst, mangelhafter liges Sofortprogramm von Abgaskontrollen beim Transit- Unterhalt oder eine falsche Einstellung des Motors vorliegen Schwerverkehr? muss.

Wie bei den leichten Motorwagen mit Benzinmotoren (obli- Texte de l'interpellation du 7 décembre 1987 gatorische Abgaswartung), soll auch bei den in der Schweiz

Le Conseil fédéral est invité à dire de quelle façon il entend immatrikulierten Dieselfahrzeugen sichergestellt werden,

organiser ou ordonner le contrôle du trafic lourd sur le dass durch regelmässige Wartung, Einstellung und Kon-

terrain, afin de garantir que les nouvelles prescriptions sur trolle der abgasrelevanten Teile die Abgasund Rauchemis-

les gaz d'échappement des moteurs Diesel soient également sionen über die gesamte Betriebszeit auf dem niedrigstmög-

respectées par les véhicules étrangers. lichen Stand gehalten werden. Deshalb hat das Bundesamt

Existe-t-il une conception et un calendrier concernant la für Polizeiwesen bereits im Frühjahr 1987 die ETH-Zürich

mise en oeuvre, le cas échéant, de mesures immédiates en beauftragt, die nötigen Abklärungen zur Einführung einer

vue du contrôle des gaz d'échappement des poids lourds wirksamen Feldüberwachung vorzunehmen und im Laufe transitant par la Suisse? des Jahres 1988 Bericht zu erstatten.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.

#ST# 87.589 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1988 Interpellation Bühler-Tschappina Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1988 Die schweizerischen Abgasvorschriften gelten nur für die in Besteuerung von Mietwohnungen der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge. Aufgrund internatio- Taxation des appartements locatifs naler Uebereinkommen über den Strassenverkehr legen die einzelnen Staaten die Anforderungen fest, denen die in ihrem Gebiet zugelassenen Fahrzeuge hinsichtlich Bau und Ausrüstung - und somit auch hinsichtlich der Abgasemissionen - entsprechen müssen. Die Schweiz kann deshalb an Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987 ausländische Fahrzeuge keine strengeren Anforderungen Gemäss einem kürzlich publizierten Bundesgerichtsentstellen, als sie in internationalen Vereinbarungen oder im scheid vom 16. Januar 1986 sind Erträge aus Mietwohnun- Recht des Immatrikulationslandes festgehalten sind. Der gen nicht nach ihrer effektiven Höhe, sondern nach markt- Anteil der von ausländischen Fahrzeugen erbrachten Fahrüblichen Ansätzen zu versteuern. leistungen am schweizerischen Schwerverkehr bewegt sich Die Differenz zwischen den lediglich kostendeckenden Mietnach den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik allerzinsen und der theoretischen Marktmiete wurde der Eigendings lediglich in einer Grössenordnung von 5 bis 10 Protümerin - einer Genossenschaft - als steuerbarer Ertrag zent. angerechnet. Die Eigentümerin muss also einen Ertrag ver-

Weil hinsichtlich Bau und Ausrüstung die jeweiligen natiosteuern, den sie gar nicht erzielt hat. Dadurch wird eine

nalen Zulassungsvorschriften gelten, unternimmt das Bun- Mietzinserhöhung unumgänglich. Diese Praxis verunmögdesamt für Polizeiwesen seit längerer Zeit Anstrengungen, licht die Vermietung von preisgünstigen Wohnungen zu damit auch andere Länder wirksame Abgasvorschriften für Selbstkostenpreisen, weil es sich auf die Dauer niemand Motorfahrzeuge erlassen. So gehört die Schweiz (neben leisten kann, die durch die zusätzliche Steuerbelastung Oesterreich, Kanada, Dänemark, Finnland, Liechtenstein, erhöhten Unkosten nicht abzuwälzen. Dadurch begibt sich Norwegen und Schweden) zu den Unterzeichnerstaaten der der Staat mit seiner Fiskalpolitik in die Rolle des Mietzin-

Stockholmer-Ministerdeklaration vom 5. Juli 1985 über Luftstreibers. Die Besteuerung rein fiktiver Mieterträge bedeutet

verschmutzung durch Motorfahrzeuge. im Klartext nichts anderes, als dass der Staat mit fiskali-

Eine Arbeitsgruppe dieser Staaten arbeitet nach der bereits schen Mitteln die Vermietung von Wohnungen zu günstigen

verabschiedeten einheitlichen Abgasregelung für Personen- Mietzinsen verhindert, indem er diese Mietzinse durch Steu-

wagen auch eine solche für schwere Motorwagen aus, ern erhöht.

wobei hier die Schweiz eine Pionierrolle spielt. In der Euro- Andererseits subventioniert der Bund den sozialen Woh-

päischen Gemeinschaft (EG) hat der Umweltministerrat am nungsbau mit Millionenbeträgen, damit günstige Wohnun-

3. Dezember 1987 eine EG-Richtlinie zur Begrenzung der gen angeboten werden können. Das Geld wird mit ändern gasförmigen Schadstoffemissionen aus Dieselmotoren von Worten im Kreis herumgeschoben. Durch die rasche Einlei- Nutzfahrzeugen verabschiedet. Die Anforderungen sind tung einer Revision der einschlägigen Gesetzgebung Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Iten Transit-Schwerverkehr und Abgasvorschriften

Interpellation Iten Trafic de transit et prescriptions sur les gaz d'échappement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band I Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.939 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1988 - 08:00 Date Data

Seite 454-454 Page Pagina

Ref. No 20 016 242

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