Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-923 KI-generiert

Traffic Safety Measures Debate Postponed

Geschäftsnummer VPB 87-923
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliamentary request proposed measures to increase traffic safety, including a probationary driver's license, a point system for license revocation, and a lower blood alcohol limit. The government, while initially willing to examine the probationary license and already having addressed the point system in previous discussions, rejected the proposed lower blood alcohol limit, citing its existing policy and lack of changed circumstances. The debate was ultimately postponed.

Legislator-Regeste

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Ziffer 1 des Postulats, Ziffer 3 des Postulats; Traffic Safety Measures Debate Postponed: The government, while initially willing to examine the probationary license and already having addressed the point system in previous discussions, rejected the proposed lower blood alcohol limit, citing its existing policy and lack of changed circumstances. The debate was ultimately postponed.

Schlagwörter

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Verkehrssicherheitsbedenken parlamentarisches System Fahrverbot als Massnahme ungerechtfertigte Verzögerung der Strafverfolgung Transportrecht veränderte Verhältnisse
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Ziffer 1 des Postulats

The Federal Council agrees to take up point 1 of the postulate concerning a probationary driving license.

Ziffer 3 des Postulats

The Federal Council rejects point 3 of the postulate concerning the lowering of the blood alcohol limit.

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Volltext

Postulat Jaeger 1860 N 18 décembre 1987 wenig Energieverlust und solchen Spareffekt aus. Die heuti- Schriftliche Begründung - Développement par écrit gen Bestimmungen zur Zulassung von Motorfahrzeugen Allgemein: Es ist grundsätzlich festzuhalten, dassdie Anzahl orientieren sich an den Normen und Vorschriften fürdieselder Verletzten und Toten im Strassenverkehr seit 1970 und benzinbetriebenen Fahrzeugen. Damit wird die Zulaszurückgegangen ist. Diese erfreuliche Entwickung dürfte sung unnötig erschwert. auf Massnahmen wie Tempolimiten und Gurtenobligatorium

Es geht nicht an, dass diesen Fahrzeugen, die noch weitgezurückzuführen sein. Diese Entwicklung scheint jedoch zu

hend im Erprobungsstadium stehen, der Start erschwert stagnieren. Es sind deshalb zusätzliche Massnahmen angewird. Die entsprechenden Normen können erst mit der bracht. Erfahrung entwickelt werden. Zu den einzelnen Massnahmen

Dasselbe gilt für die Führung solcher Fahrzeuge. Die Grund- 1. Fahrausweis auf Probe: Die Unfallhäufigkeit steigt (nach

lagen für die Einfügung in den heutigen Strassenverkehr einem kurzen Abfallen) bis zum vierten Jahr nach Erwerb

werden den Motorfahrzeugführern aller Kategorien vermitdes Führerausweises. Offensichtlich überschätzen «Neufah-

telt. Die spezifischen Kenntnisse für die Führung von Elekrer» ihre Fähigkeiten. Ein provisorischer Führerausweis

trofahrzeugen verlangen ganz andere Techniken und Praktihätte sowohl eine direkte Wirkung (Eliminierung ungeeigne-

ken, die sich heute noch sehr rasch wandeln. Im Sinne einer ter Fahrer) als auch eine indirekte psychologische. Uebergangsund Erprobungsphase, aber auch zur raschen 2. Punktesystem: Ein Punktesystem würde zur Verkehrsdis- Einführung dieser Art von Fahrzeugen wäre vom Ablegen ziplin beitragen. Fahrer mit hohem Risiko würden drastieiner speziellen Fahrprüfung nach eigenen Bestimmungen scher als bisher gewarnt. vorläufig noch abzusehen (d.h. Moped-Ausweis für Erwach- 3. Senkung Blutalkoholgehalt: Während die Zahl der Versene (18-jährig) genügt). letzten im Strassenverkehr 1970 bis 1986 um 16 Prozent abgenommen hat, nahm die Zahl der Verletzten durch Schriftliche Erklärung des Bundesrates Unfälle, die durch Alkohol verursacht wurden um 54 Prozent vom 25. November 1987 zu. Bei den Toten beträgt die Abnahme allgemein 39 Pro- Déclaration écrite du Conseil fédéral zent, bei den «Alkohol-Unfällen» aber nur 22 Prozent. du 25 novembre 1987 Eine Verschärfung der Limite dürfte (zusammen mit den Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen Massnahmen 1 und 2) zu mehr Zurückhaltung beim Fahren und die darin vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung nach Alkoholgenuss führen. von Elektrofahrzeugen zu prüfen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Präsident: Das Postulat von Herrn Müller-Aargau wird von vom 30. November 1987 Herrn Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Die Behandlung Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987 wird verschoben. 1. Führerausweis auf Probe: Der Führerausweis ist schon heute nichts anderes als eine provisorische Fahrerlaubnis, Verschoben - Renvoyé die jederzeit entzogen werden kann.

Die mit dem provisorischen Führerausweis verfolgte Zielsetzung ist in unserem Entzugssystem somit im grossen und ganzen bereits verwirklicht.

Die mit der allfälligen Einführung eines Führerausweises auf #ST# 87.923 Probe verbundenen Probleme werden aber zurzeit von einer Subkommission der Konferenz der kantonalen Polizeidirek- Postulat Jaeger toren geprüft. Der Bundesrat ist daher bereit, diesen Punkt des Postulats entgegenzunehmen. Verkehrssicherheit 2. Punktesystem: In Beantwortung der Motion Graf vom Sécurité du trafic 17. September 1985 hat der Bundesrat bereits ausführlich dargelegt, welche wesentlichen Nachteile das Punktesystem gegenüber unserem heutigen Entzugssystem aufweisen würde. Trotz dieser Bedenken hat sich der Bundesrat bereit erklärt, den Vorstoss Graf als Postulat entgegenzunehmen, Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987 welches am 20. Dezember 1985 überwiesen wurde. Dieser Der Bundesrat wird eingeladen, die Einführung der folgen- Punkt des Postulats ist damit bereits erfüllt. den Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu 3. Promille-Grenze: In Beantwortung sowohl der Interpellaprüfen: tion Schär vom 21. September 1979 als auch des Postulats

1. Fahrausweis auf Probe, d.h. Abgabe eines provisorischen (Schär)-Widmer vom 6. Oktober 1982 hat der Bundesrat

Fahrausweises für die ersten Jahre mit Entzug bei mangelnausführlich dargelegt, was ihn bewogen hat, die Blutalko-

der Weiterbildung oder bei gewichtigen Verstössen; holgrenze bei 0,8 Promille zu belassen. An dieser Beurtei-

2. Punktesystem für Führerausweisentzug; lung hat sich inzwischen nichts geändert. Das Postulat ist in

3. Senkung des zulässigen Blutalkoholgehalts auf 0,5 Prodiesem Punkte abzulehnen. mille.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Texte du postulat du 9 octobre 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral

Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité d'intro- Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 des Postulats entgegenzu-

duire les mesures suivantes visant à accroître la sécurité du nehmen, und beantragt, Ziffer 3 abzulehnen; Ziffer 2 ist ab-

trafic: zuschreiben.

1. Permis de conduire à l'essai, à savoir remise, pour les

premières années, d'un permis provisoire, qui pourra être Präsident: Das Postulat von Herrn Jaeger wird von Herrn

retiré si son titulaire ne se perfectionne pas suffisamment ou Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Seine Behandlung

qu'il contrevient gravement à la loi sur la circulation rouwird verschoben. tière.

2. Système de points pour le retrait du permis de conduire, Verschoben - Renvoyé

3. Abaisser à 0,5 pour mille le taux d'alcool admis dans le sang.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Günter, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (8) Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Jaeger Verkehrssicherheit

Postulat Jaeger Sécurité du trafic

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.923 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 18.12.1987 - 08:00 Date Data

Seite 1860-1860 Page Pagina

Ref. No 20 016 002

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