Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-914 KI-generiert

Federal Council Postulate on Genetic Manipulation Reporting Requirements

Geschäftsnummer VPB 87-914
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to create legal grounds for measures related to genetic manipulation, mandating at least a reporting requirement. The Federal Council acknowledged the potential dangers of genetic engineering, including threats to human dignity, and the lag in legislation behind rapid scientific advancement. While not committing to specific measures before reviewing expert reports, the Council agreed to the motion as a postulate, indicating a willingness to examine the issue further.

Legislator-Regeste

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Art. 10 USG; Federal Council Postulate on Genetic Manipulation Reporting Requirements: The Federal Council acknowledged the potential dangers of genetic engineering, including threats to human dignity, and the lag in legislation behind rapid scientific advancement. While not committing to specific measures before reviewing expert reports, the Council agreed to the motion as a postulate, indicating a willingness to examine the issue further.

Schlagwörter

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Genom Revisionsgrund Würde des Menschen Kooperationsverfahren gesetzliche Voraussetzungen Rügeprinzip

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 10 USG

Cited as the legal basis for the expert commission tasked with preparing the ordinance on accidents, which investigates how to deal with dangers to humans and the environment arising from the unintentional release of recombinant DNA products.

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Volltext

18. März 1988 N 425 Motion Zwygart

brauch wird verhindert, dass die Mobilität unnötig einge- #ST# 87.914

schränkt wird.

Motion Zwygart

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 27. August 1986

Gentechnik. Meldepflicht

Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 août 1986 Manipulations génétiques.

I.Die Motion verlangt eine Ergänzung des Obligationen- Déclaration obligatoire

rechts, welche Mietern und Mieter-Genossenschaften ein

Vorkaufsrecht für den Erwerb ihrer Wohnung zum Eigenge-

brauch einräumt. Ein solches Vorkaufsrecht müsste im Titel

des Obligationenrechts über den Mietervertrag geregelt

werden. Der Bundesrat hat Ihnen am 27. Mai 1985 einen Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987

Entwurf zur Gesamtrevision dieses Titels unterbreitet Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Grundlagen zu

(BBI1985I 1389 ff.), der von den eidgenössischen Räten schaffen für Massnahmen im Zusammenhang mit Gen-

nach der Volksabstimmung über die Mieterschutz-Initiative Manipulationen. Es ist mindestens eine Meldepflicht vorzu-

zu beraten sein wird. Das Anliegen des Motionärs könnte bei sehen.

der Beratung dieses Entwurfs durch entsprechende Anträge

in der Ratskommission oder im Rat verwirklicht werden. Der Texte de la motion du 9 octobre 1987

Bundesrat ist dennoch bereit, diesen Punkt der Motion als Le Conseil fédéral est chargé de créer les bases légales

Postulat entgegenzunehmen und die Frage in Zusammen- permettant de prendre des mesures relatives aux manipula-

hang mit der Gesetzgebung über das bäuerliche Boden- tions génétiques. Les dispositions prévoiront pour le moins

recht zu prüfen. Der diesbezügliche Vorentwurf, der sich la déclaration obligatoire.

zurzeit im Vernehmlassungsverfahren befindet, enthält näm-

lich auch eine Neuregelung des Vorkaufsrechts im Obliga- Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel-

tionenrecht. meier, Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Aargau,

2. Die gesetzliche Grundlage für die Wohneigentumsförde- Müller-Bachs, Weder-Basel, Widmer (10)

rung in der zweiten Säule mittels Verpfändung der Alterslei-

stungen hat in der Praxis zu etlichen Schwierigkeiten Schriftliche Begründung - Développement par écrit

geführt. Der Bundesrat wird deshalb im Rahmen einer künf- «Ausverkauf der Schöpfung» betitelte die Bilanz 9/87 einen

tigen Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Grundsatzartikel zur Genmanipulation. Mit unerhörtem Auf-

Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) prü- wand wird auf allen Gebieten der Biologie weltweit auf

fen, wie die geltende Regelung im Sinne der Motion verbes- diesem Gebiet geforscht. Einmal mehr hinkt die Gesetzge-

sert werden kann. bung der Forschung hinterher. Dabei sind durchaus Gefah-

Gegenwärtig ist im Rahmen der Eidgenössischen Kommis- ren bei der Gentechnik vorhanden. Was sich als eine Spiele-

sion für die berufliche Vorsorge ein weiteres Modell der rei im Labor zeigt, kann eventuell in der Natur zu einer

gebundenen Selbstvorsorge in Prüfung, das den Erwerb von Katastrophe führen. Das Diktat des Machbaren und des

Wohneigentum bzw. die Amortisation bestehender Hypothe- wirtschaftlichen Nutzens, welches Leben zur blossen Mate-

kardarlehen im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge rie entstellt, und vielleicht unwiederherstellbar zerstört, das

(Säule 3a) zum Gegenstand hat. Ob und wie weit dieses muss uns aufschrecken.

Modell realisierbar ist, steht zur Zeit jedoch nicht fest. Die wissenschaftlich-technische Entwicklung greift je länger

3. In der Botschaft vom 25. Mai 1983 zum Bundesgesetz je mehr über von der Mikrobiologie zu höheren Lebewesen

über die Harmonisierung der Steuern der Kantone und und sogar zur Humangenetik. Mit dem Eingriff in die Bau-

Gemeinden hat der Bundesrat begründet, warum er - wie steine des Lebens könnte je länger je mehr auch die Men-

übrigens auch die Koordinationskommission und die schenwürde gefährdet sein. Die Genomanalyse ist beispiels-

Finanzdirektorenkonferenz- es ablehnt, die Ersatzbeschaf- weise heute bereits eine Tatsache. Aber es bestehen keine

fung von privatem Wohnungs- und Hauseigentum als Einschränkungen. In der Bundesrepublik Deutschland

Steueraufschubstatbestand vorzusehen (vgl. BBI 1983III spricht man davon, die prenatale Diagnostik auf DNA-Ebene

99 ff.). Die Vorlage über die Steuerharmonisierung befindet zu verbieten, ebenso die Reihenuntersuchungen mit geneti-

sich zurzeit in parlamentarischer Beratung; die eidgenössi- schen Analysen an Arbeitnehmern.

schen Räte haben somit Gelegenheit, Schranken für die Wir haben auf diesem Gebiet nicht einmal einen Daten-

steuerliche Gewinnabschöpfung bei der Handänderung pri- schutz. Die vorgeburtliche Diagnostik beim Menschen führt

vaten Wohnungs- und Hauseigentums einzuführen. Der uns zudem wieder verstärkt in die Problematik der Abtrei-

Ständerat (Erstrat) hat denn auch in der Frühjahrssession bung hinein.

1986 die Aufnahme folgender zusätzlicher Bestimmung Es wäre begrüssenswert, wenn Forscher, Techniker, Aerzte,

beschlossen: «Die Kantone können bestimmen, dass bei der welche auf diesem Gebiet der Genmanipulation tätig sind,

Ersatzbeschaffung privaten Wohneigentums die Besteue- Richtlinien - vielleicht einer Art Hippokratischem Eid -

rung aufgeschoben wird.» Der Bundesrat selbst hat im übri- unterstellt würden. Ebenso wichtig ist, dass es möglichst

gen keine Kompetenz, die Kantone zur Aenderung ihrer bald auch gesetzliche Regelungen gibt, die der ethischen

Steuergesetzgebung zu bewegen. Verantwortlichkeit der Oeffentlichkeit Rechnung tragen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral vom 7. März 1988

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 mars 1988

wandeln. Die vom Motionär aufgeworfene Frage des Regelungsbe-

darfs im Bereich der Gentechnologie wird bereits in ver-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat schiedenen Gremien geprüft. Der Bundesrat hat 1986 eine

Interdépartementale Koordinationsstelle für die Bewilli-

gungsverfahren bei der Anwendung von r-DNA-Produkten

eingesetzt; diese koordiniert bezüglich der Entwicklung und

des Einsatzes von Rekombinanten-DNA-Produkten die in

Teilbereichen bereits bestehenden Bewilligungsverfahren

(z. B. für landwirtschaftliche Hilfsstoffe und für Medika-

mente); sie klärt zudem das Bedürfnis nach gesetzlichen

Grundlagen für die genannten Tätigkeiten ab. Die Kontroll-

stelle arbeitet eng mit der Interdisziplinären Schweizer!-

Motion (Müller-Bachs)-Maeder 426 18 mars 1988

sehen Kommission für Biologische Sicherheit in Forschung Friedli, Günter, Hubacher, Jaeger, Jaggi, Lanz, Leuenber-

und Technik (SKBS/CSSB) zusammen, einer von der ger-Solothurn, Longet, Maeder-Appenzell, Mauch, Nauer,

Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft, der Neukomm, Oester, Ott, Rebeaud, Rechsteiner, Ruffy, Seiler,

Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissen- Stamm Walter, Stappung, Vannay, Weder-Basel, Zwygart

schaften und der Schweizerischen Akademie der Techni- (32)

schen Wissenschaften getragenen Organisation, welcher

auch Vertreter der Bundesverwaltung angehören. Die SKBS Schriftliche Begründung - Développement par écrit

registriert entsprechende Projekte und befasst sich mit Fra- Das Eidgenössische Militärdepartement darf seine Ziele

gen der biologischen Sicherheit; sie gibt Empfehlungen nicht mehr allein aus sich selbst, d. h. aus nur internen

über die Arbeitsweise mit rekombinantem Material ab. (monodisziplinären) Erkenntnissen bestimmen. Es muss

Gestützt auf Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes prüft fer- sich heute vielmehr in Anbetracht des Umdenkens breiter

ner die vom Bundesrat im Mai 1987 eingesetzte Experten- Bevölkerungskreise in Sachen Umwelt- und im besonderen

kommission zur Erarbeitung der Störfallverordnung, wie Landschaftsschutz zu seiner Zielbestimmung eines multidis-

den Gefahren für Mensch und Umwelt begegnet werden ziplinären Ansatzes bedienen und die ökologischen Gege-

kann, die durch die unbeabsichtigte Freisetzung von benheiten miteinbeziehen. Diese Meinung kommt auch im

Rekombinanten-DNA-Produkten bei Unfällen entstehen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts vom 25. Juli 1986

können. im Enteignunsverfahren betreffend Waffenplatz Rothen-

Was die Anwendung von gentechnischen Verfahren beim thurm zum Ausdruck. Dort hat unser oberstes Gericht fest-

Menschen betrifft, so befasst sich damit die vom Bundesrat gehalten, dass über das Waffenplatzprojekt zuerst noch eine

im Herbst 1986 eingesetzte Expertenkommission «Human- vom EMD bis anhin nicht vorgenommene Umweltverträg-

genetik und Reproduktionsmedizin», deren Bericht auf den lichkeitsprüfung durchgeführt werden müsse, bevor festge-

Sommer 1988 erwartet wird. Sie wird dem Bundesrat insbe- stellt werden könne, ob das Projekt mit den Anliegen des

sondere auch die Grundlagen für seine Stellungnahme zur Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes tatsächlich ver-

Voksinitiative «gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und einbar sei oder nicht. Auch stellte das Bundesgericht fest,

Gentechnologie beim Menschen» liefern, die am 13. April dass für eine Verschiebung des Kasernenareals genügend

1987 mit 126686 gültigen Unterschriften bei der Bundes- Spielraum bestehe. Wörtlich führt es aus: «In der Tat wird

kanzlei eingereicht worden ist (BB11987 II 1208). man bei der Ueberprüfung der Standortwahl - wie bereits in

Der Bundesrat möchte sich nicht zu bestimmten Vorkehren E 10b angetönt - nicht darum herumkommen, die Interes-

verpflichten lassen, bevor er Gelegenheit gehabt hat, die sen am Schutz wertvoller Naturlandschaften und Biotope

Berichte und Vorschläge der erwähnten Kommissionen zu einerseits und die Interessen an der Erhaltung von landwirt-

prüfen und sich namentlich über die praktische Wirksamkeit schaftlich wertvollem Boden andererseits gegeneinander

und Durchsetzbarkeit einzelner Massnahmen zu informie- abzuwägen.»

ren. Er ist indessen bereit, die Motion als Postulat entgegen- Konkret heisst das also auch Einbezug und Respektierung

zunehmen. des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom

1. Juli 1966 (SR 451), des Kreisschreibens des Eidgenössi-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates schen Departements des Innern an die Kantone vom 8. Mai

Déclaration écrite du Conseil fédéral 1968 betreffend Inventare, der Verordnung über das Bun-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- desinventar der Landschaften und Naturdenkmäler vom

wandeln. 10. August 1977 (SR 451.11), des von Bundesrat Hans Hürli-

mann verfassten Vorworts zum BLN und der diesbezügli-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat chen Empfehlung des Europarats vom 26. Mai 1981

(Recommandation No R (81)11 du Conseil de l'Europe,

Comité des Ministres) sowie der Ergebnisse, welche die

Eidgenössische Anstalt für das forstliche Versuchswesen in

#ST# 87.360 Birmensdorf ZH im Hochmoorinventar 1984 respektive in

der Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse dieses

Motion (Müller-Bachs)-Maeder Inventars (Bericht Nr. 281, Juni 1986, EAFV 8903 Birmens-

dorf) festhält.

Waffenplatzprojekt Rothenthurm

Projet de place d'armes à Rothenthurm Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 20. Januar 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 janvier 1988

Die Annahme der Volksinitiative zum Schutz der Moore

bewirkt den Verzicht auf die im sogenannten Aufklärungs-

Wortlaut der Motion vom 18. März 1987 gelände vorgesehenen Ausbildungsanlagen des Waffenplat-

Der Bundesrat wird ersucht, das Waffenplatzprojekt Rothen- zes Rothenthurm. Dieser Verzicht bedingt eine Neuüberprü-

thurm neu zu konzipieren unter Verlegung der Kaserne aus fung des Waffenplatzprojekts. Die damit zusammenhängen-

dem Randgebiet des Hochmoors hinaus in das EMD-eigene, den Fragen - auch jene nach einem neuen Standort der

nordöstlich gelegene und landschaftlich weniger exponierte Kaserne-müssen in enger Absprache mi t den Vertragspart-

Cholmattli-Gebiet und unter Verzicht auf das Uebungsge- nern des Militärdepartements geprüft werden.

lände innerhalb des Perimeters des BLN-Objekts 1308 Das Militärdepartement sucht einen neuen Kasernenstand-

(Moorlandschaft Rothenthurm-Altmatt-Biberbrugg). ort, kann diesen aber heute noch nicht festlegen.

Texte de la motion du 18 mars 1987 Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une nouvelle Déclaration écrite du Conseil fédéral

conception du projet relatif à la place d'armes de Rothen- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

thurm, en déplaçant la caserne de la zone marginale du wandeln.

marais dans la zone du Cholmattli appartenant au DMF, qui

est située au nord-est et dont le paysage est moins exposé, Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

ainsi qu'en renonçant au terrain d'exercice à l'intérieur du

périmètre de l'objet 1308 de l'IFP (marais de Rothenthurm-

Altmatt-Biberbrugg).

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher, Borei,

Braunschweig, Brélaz, Chopard, Dünki, Engler, Euler, Fierz,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Zwygart Gentechnik. Meldepflicht

Motion Zwygart Manipulations génétiques. Déclaration obligatoire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.914

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 425-426

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Ref. No 20 016 202

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