Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-907 KI-generiert

Recreational Boat Speed Limit Study Mandate

Geschäftsnummer VPB 87-907
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The National Council debated a motion to limit the engine power of recreational boats to restrict their speed to 40 km/h, citing environmental and safety concerns. While the Federal Council was prepared to accept this as a study mandate, concerns were raised about the practical enforceability of such a speed limit, the impact on different types of boats like planing hulls and those used for water skiing, and potential inequalities, especially on border lakes. Ultimately, the motion was adopted as a study mandate, with the Federal Council tasked to investigate the feasibility and implications of such a restriction.

Legislator-Regeste

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Art. 11 Absatz, Art. 29 Absatz, Art. 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Binnenschiffahrt, Art. 29 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Nationalrates; Recreational Boat Speed Limit Study Mandate: While the Federal Council was prepared to accept this as a study mandate, concerns were raised about the practical enforceability of such a speed limit, the impact on different types of boats like planing hulls and those used for water skiing, and potential inequalities, especially on border lakes. Ultimately, the motion was adopted as a study mandate, with the Federal Council tasked to investigate the feasibility and implications of such a restriction.

Schlagwörter

KI-generiert
Sportboote Sicherheitsbedenken Binnenschiffahrtstransport Schiffsteuer übersetzte Geschwindigkeit Emissionsbegrenzung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 11 Absatz
confère l'article 11, alinéa 2, de la loi fédérale sur la naviga-
Art. 29 Absatz
postulat et déclare que conformément à l'article 29, deu- es nicht zu kontrollieren ist.
Art. 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Binnenschiffahrt
The provision is cited as the legal basis for the proposed limitation of engine power for sports boats.
Art. 29 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Nationalrates
This provision is cited to clarify that the Federal Council will treat the postulat as a mandate for study, despite its formulation.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Binnenschiffahrt

The provision is cited as the legal basis for the proposed limitation of engine power for sports boats.

Art. 29 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Nationalrates

This provision is cited to clarify that the Federal Council will treat the postulat as a mandate for study, despite its formulation.

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Volltext

Postulat Grendelmeier 354 9 mars 1989

kehrsabgabe, für diese Verkehrskategorie Mittel aus Steuer- Die damaligen Zielvorstellungen wurden nicht erreicht, weil

geldern. Sie wissen, wie wichtig es ist, dass die Wettbe- der Bund später die Tages- und Wochenansätze für auslän-

werbsfähigkeit des öffentlichen und des privaten Verkehrs dische Fahrzeuge wesentlich verringert hat.

auch beim Güterverkehr erhalten bleibt. Es ist sicher nicht Von eigentlichen Retorsionsmassnahmen im Ausland kön-

richtig, dass wir bei dieser Verkehrskategorie noch Geld nen wir- im rechtlichen Sinn - nicht reden. Hingegen kam

drauflegen. Der Fehlbetrag würde noch vergrössert werden, es vor, dass frühere Befreiungen der Schweizer Transpor-

wenn wir die Schwerverkehrsabgabe wieder abschafften. teure von Abgaben rückgängig gemacht wurden.

3. Zur pauschalen Steuer: Es war uns von Anfang klar, dass Mit anderen Ländern konnten in oft sehr schwierigen Ver-

die pauschale Abgabe, die übrigens aus dem Kreise des handlungen für uns befriedigende Lösungen gefunden

Schwerverkehrs seEbst vorgeschlagen wurde, nicht ideal ist. werden.

Der Bundesrat hat seinerzeit eine leistungsabhängige Die Volksinitiative von Herrn Böhi wird nicht verschleppt.

Abgabe, die uns aber damals zu kompliziert schien, vorge- Sie wird ja dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. In unse-

schlagen. Deshalb ist man auf diese relativ moderate, einfa- rem Fahrplan ist diese Abstimmung für Ende 1990/Anfang

che Abgabe gekommen, die akzeptiert worden ist. Es war 1991 vorgesehen. Der Bundesrat wird seine Botschaft noch

auch vorgesehen, dass diese Abgabe im Rahmen der in diesem Sommer vorlegen, und dann ist es an Ihnen, das

Gesamtverkehrskonzeption verfeinert und den tatsächli- Tempo der Behandlung zu bestimmen.

chen Leistungen und Kosten, die der Schwerverkehr verur- Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang auch wichtig,

sacht, angepasst wird. Das war in dieser Uebergangslösung, anzumerken, dass die EG-Kommission anfangs 1988 auch

die wir beschlossen haben, noch nicht möglich. eine Strassenbenützungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge

Da gehe ich mit Herrn Scherrer einig: Wir können beim in der Form einer Vignette - wohlverstanden - zur Prüfung

Schwerverkehr nicht eine Insel bleiben. Aber wir müssen vorgeschlagen hat. Es ist doch interessant, das festzustel-

auch diese Abgaben auf der Strasse, zusammen mit Europa, len. Der schweizerische Weg ist also nicht so isoliert. Auch

vereinheitlichen. Es ist interessant, dass gerade jetzt, wo die Bundesrepublik Deutschland - das hat Herr Dreher

Herr Scherrer in der Schweiz die Schwerverkehrsabgabe gesagt - will eine Schwerverkehrsabgabe. Wie sie dann

abschaffen möchte, in der Bundesrepublik Deutschland die ausgestaltet wird, wissen wir im heutigen Zeitpunkt noch

Schwerverkehrsabgabe eingeführt wird. Das ist doch hoch- nicht.

interessant! Es ist natürlich wichtig, dass dann im Rahmen Ich bitte Sie deshalb, in Anbetracht dieser Situation die

der europäischen Ordnung des Schwerverkehrs die Motion abzulehnen.

Schweiz auch harmonisiert und dass wir auf ein Prinzip

kommen, das weder den Inländer noch den Ausländer be- Le président: Nous sommes en présence d'une proposition

nachteiligt. nouvelle, celle de M. Walter Frey qui propose de transformer

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen und la motion en postulat.

dann - wenn wir schon europäisch denken - zusammen mit La procédure de vote sera la suivante: dans un premier

der EG unsere Abgaben zu überprüfen. Aber wichtig ist, temps, nous allons opposer la motion de M. Scherrer et la

dass wir auf jeden Fall nach dem Verursacherprinzip han- transformation en postulat proposée par M. Walter Frey, et

deln: dass jener, der die Kosten verursacht - auch auf der dans un second temps, nous opposerons le résultat de cette

Strasse -, diese Kosten auch deckt. première votation au rejet pur et simple de la motion, pro-

posé par le Conseil fédéral.

Dreher: Ich kann der Argumentation von Herrn Nebiker

nicht folgen, der einen Volksentscheid anführt, um die Abstimmung - Vote

Motion Scherrer abzulehnen. Denn gerade in Absatz 5 von

Artikel 17 der Uebergangsbestimmungen BV steht ja aus- Eventuell - A titre préliminaire

drücklich, dass diese Schwerverkehrssteuer auf dem Für Ueberweisung als Motion 38 Stimmen

Gesetzgebungsweg wieder aufgehoben werden könne. Für Ueberweisung als Postulat 50 Stimmen

Somit hat das Volk in seinem Entscheid dieser Schwerver-

kehrssteuer zwar zugestimmt, aber auch der Abschaffung Definitiv - Définitivement

auf dem Gesetzgebungsweg. Es ist daher geradezu absurd, Für Ueberweisung als Postulat 50 Stimmen

wenn man sagt, das Volk habe zugestimmt und man könne Dagegen 78 Stimmen

das nicht mit einem Gesetz unterlaufen. Das ist die Rechts-

lage, wie wir sie heute haben.

Ein weiteres Argument des Herrn Nebiker, das ebenfalls

nicht zutrifft: Die Deutschen erwägen zwar, eine Schwerver- #ST# 87.907

kehrssteuer einzuführen, wollen aber ausdrücklich den

eigenen Transportunternehmern diesen Aufwand wieder Postulat Grendelmeier

zurückerstatten. Die deutschen Pläne einer Schwerver- Sportboote

kehrssteuer richten sich gegen das Tarifwesen der Nieder- Leistungsbeschränkung der Motoren

lande. Es ist im Prinzip eine anti-holländische Steuer, die da

eingeführt werden soll. Wir haben also nicht die geringste Canots automobiles

Ursache, diese Sondersteuer im Schwerverkehrsbereich Limitation de la puissance des moteurs

weiter aufrechtzuerhalten.

Ich bitte Sie daher, die Motion Scherrer gutzuheissen.

Bundesrat Ogi: Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987

Motion abzulehnen. Der Bundesrat wird ersucht, gestützt auf Artikel 11 Absatz 2

Vorab kann der Bundesrat viele Argumente des Motionärs des Bundesgesetzes über die Binnenschiffahrt die Leistung

nicht in dieser Form akzeptieren und teilen. der Motoren von Sportbooten, im Sinne des Umweltschut-

Die schweren Fahrzeuge decken ihre Kosten gemäss Stras- zes und der Sicherheit, so zu beschränken, dass eine

senverkehrsrechnung auch mit der Abgabe nur zu 92 Pro- Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschritten werden

zent. Entgegen den Ausführungen des Motionärs decken kann.

dagegen die Lieferwagen ihre Kosten zu 116 Prozent.

Auch im Abstimmungsbüchlein wurden 150 Millionen Fran- Texte du postulat du 9 octobre 1987

ken an Einnahmen vorausgesagt und nicht-wie behauptet Le Conseil fédéral est prié d'user de la compétence que lui

wurde-300 Millionen Franken. confère l'article 11, alinéa 2, de la loi fédérale sur la naviga-

9. März 1989 N 355 Postulat Grendelmeier

tion intérieure, pour limiter la puissance des moteurs des Ferner erhebt sich die Frage der Grenzseen: EJodensee,

bateaux de sport, de telle sorte qu'ils ne puissent dépasser Genfersee, Langensee usw. Wie ist es dann mit den Auslän-

la vitesse de 40 km/h. La limitation demandée répond à un dern? Sie fahren dann einfach schneller. Die Schweizer

souci de sécurité de même qu'à la nécessité de protéger dürfen theoretisch noch mit 40 km/h fahren, oder wie geht

l'environnement. das? Odersollen die Boote auf den Grenzseen davon ausge-

nommen werden?

Mitunterzeichner- Cosignataires: Biel, Dünki, Günter, Jae- Sie sehen, Probleme über Probleme, in der Praxis nicht

ger, Maeder-Appenzell, Oester, Weder-Basel, Zwygart (8) durchführbar: Ungleichheiten, Ungerechtigkeiten ....

Deshalb bitte ich Sie, der Ablehnung des Postulats Grendel-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit meier zuzustimmen.

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort. Frau Grendelmeier: Herr Scherrer, Probleme über Pro-

bleme: Das stimmt! Deshalb müssen wir sie endlich ange-

hen, und zwar ist es meines Erachtens ein Gebot der Zeit,

Schriftliche Erklärung des Bundesrates dass wir uns nicht nur um den Motorfahrzeugverkehr auf

vom 25. November 1987

der Strasse kümmern, sondern auch auf unseren Seen, auf

Déclaration écrite du Conseil fédéral

unseren Binnengewässern.

du 25 novembre 1987

Es ist unbestritten, dass die Motorboote nicht nur wegen der

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Abgase, sondern auch wegen der Geschwindigkeit und des

Er hält fest, dass er es entgegen seiner Formulierung, aber dadurch entstehenden Wellenschlages an Uferböschungen

in Uebereinstimmung mit Artikel 29 Absatz 2 des Geschäfts- wie an Schilfbeständen Schäden anrichten. Es ist deshalb

reglements des National rates, als Prüfungsauftrag versteht. von entscheidender Bedeutung, dass wir hier einen Riegel

schieben, und zwar nicht - über die Geschwindigkeitsbe-

Le président: Le Conseil fédéral est prêt à accepter le schränkung - durch ein Verbot, ganz einfach deshalb, weil

postulat et déclare que conformément à l'article 29, deu- es nicht zu kontrollieren ist. Es ist ja leider schon auf

xième alinéa du règlement du Conseil national, il le consi- unseren Strassen nicht zu kontrollieren, wie soll es dann auf

dère comme un mandat d'étude malgré sa formulation. den offenen Gewässern zu kontrollieren sein?

Le postulat Grendelmeier est combattu par M. Scherrer à Mein Vorschlag geht deshalb dahin, dass wir die Leistung

qui je donne la parole. der Motoren so beschränken, dass die 40-km/h-Grenze nicht

überschritten werden kann. Es ist also gewissermassen eine

Scherrer: Ich bekämpfe dieses Postulat Grendelmeier tat- Steuerung an der Quelle. So braucht es auch keine polizeili-

sächlich, und zwar, obwohl es der Bundesrat lediglich als chen Kontrollmassnahmen.

Prüfungsauftrag verstehen will. Aber ich bin der Meinung, Nun haben Sie, Herr Scherrer, eine ganze Anzahl von Aus-

wenn ein Vorschlag nur rein theoretisch in die Praxis umge- nahmen, von Schwierigkeiten erwähnt. Das mag wohl sein.

setzt werden kann und dann mit so vielen Fehlern behaftet Es ist die Sache des Bundesrates zu überprüfen, wie man

ist, dass er gar nicht durchzusetzen wäre, sollte man dem diese Probleme löst, vor allen Dingen: welche Boote

Bundesrat und auch den Bundesämtern nicht mehr Arbeit dadurch allenfalls aus dem Rennen fallen, im wörtlichen

als unbedingt nötig aufbürden. Sinne.

Frau Grendelmeier möchte ich zuerst einmal fragen, wie Wenn die Leistungsbeschränkung allgemein auf 40 km/h

denn eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h für angesetzt ist, dann fallen unter Umständen eben Motor-

Boote überhaupt in der Praxis zu kontrollieren wäre, denn boote, die zum Wasserskilaufen dienen, zwar nicht vom

es gibt keine Boote mit Geschwindigkeitsmessern. Es ist in Tisch, aber sozusagen vom Wasser aufs Land, ebenso die

der Praxis fast nicht möglich, die Geschwindigkeit eines Gleitboote. All das mag zu einer Einschränkung führen, aber

Bootes zu messen, ausser natürlich mit Radargeräten vom einmal mehr- es ist nicht das erste Mal, dass ich das hier

Ufer aus. sage -: Wenn wir mit dem Umweltschutz ernst machen

Dann bei Fahrten auf Flüssen: Wenn Sie mit dem Strom wollen, dann können wir nicht pausenlos alles beibehalten

fahren, fahren Sie naturgemäss wesentlich schneller, als wollen, was bisher zu den Schäden geführt hat, und weiter-

wenn Sie gegen den Strom fahren. Wenn eine Leistung leben wie bisher. Wir müssen irgendwo Einschränkungen in

eines Bootes so begrenzt ist, dass man theoretisch auf Kauf nehmen. Ich betone noch einmal : Es handelt sich nicht

ruhenden Gewässern nicht mehr über 40 km/h fahren kann, um ein Verbot der Motorboote, es handelt sich nicht einmal

dann wird diese Geschwindigkeit flussabwärts gewaltig um ein Verbot der Sportmotorboote, sondern um eine Ein-

überschritten. Flussaufwärts wird sie dann eben stark unter- schränkung. Selbstverständlich sollen Boote, wie sie die

schritten. Polizei und der Rettungsdienst brauchen, so weiterfahren

Dann erhebt sich die Frage, was denn mit den Booten können wie bisher. Das ist selbstverständlich. Aber seien wir

geschieht, die heute bereits im Verkehr sind, Frau Grendel- uns darüber im klaren: Motorbootfahren mag zwar als Sport

meier. Wollen Sie diese alle umbauen? Wollen Sie Regulato- vergnüglich sein, aber so unbedingt notwendig ist dieser

ren einbauen, damit die Geschwindigkeit, die ja in der Pra- nicht, vor allem nicht mit übersetztem Tempo.

xis, wie gesagt, nicht kontrollierbar ist, nicht mehr 40 km/h Ich bitte Sie daher, mein Postulat zu überweisen bzw. dem

überschreiten kann? Antrag von Herrn Scherrer nicht zuzustimmen. Der Bundes-

Dann gibt es ausser den normalen Booten auch sogenannte rat ist freundlicher- und vernünftigerweise bereit, mein

Gleitboote. Ein Gleitboot kommt bei einer bestimmten Postulat entgegenzunehmen.

Geschwindigkeit aus dem Wasser, es hebt gewissermassen

ab. Dafür ist eine Geschwindigkeit von wesentlich mehr als Le président: Nous avons deux propositions. Le Conseil

40 km/h nötig. Das Gleitboot kommt deshalb aus dem Was- fédéral est prêt à accepter le postulat de Mme Grendelmeier

ser, damit es strömungsgünstiger wird. Dann sinken der et M. Scherrer s'y oppose.

Treibstoffverbrauch und der Wellenschlag. Wenn wir die

Leistung dieser Boote begrenzen, so dass auch sie 40 km/h Abstimmung - Vote

nicht mehr überschreiten können, kommen sie nicht mehr

aus dem Wasser. Für Ueberweisung des Postulats 64 Stimmen

Dann kommt der wichtigste Punkt: Wir verunmöglichen so Dagegen 28 Stimmen

die Ausübung einer Sportart, nämlich des Wasserskifahrens.

Zum Wasserskifahren brauchen Sie eine Geschwindigkeit

von mindestens-nicht höchstens-40 km/h. Wir sollten den

Wasserskifahrern ihren geliebten Sport nicht verbieten oder

verunmöglichen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Grendelmeier Sportboote Leistungsbeschränkung der Motoren

Postulat Grendelmeier Canots automobiles Limitation de la puissance des moteurs

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.907

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.03.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 354-355

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Ref. No 20 017 203

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