Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-904 KI-generiert

Government Motion to Cover Highway Cut Reclassified as Postulate

Geschäftsnummer VPB 87-904
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government proposed transforming a motion to explore covering a highway cut with excavation material into a postulate, citing the complexity of the project and ongoing discussions about potential uses for the covered area. The court agreed to consider the proposal as a postulate, allowing for further review of the feasibility and implications, rather than mandating immediate action on the motion.

Legislator-Regeste

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Art. 66 Abs. 1 OG; Government Motion to Cover Highway Cut Reclassified as Postulate: The court agreed to consider the proposal as a postulate, allowing for further review of the feasibility and implications, rather than mandating immediate action on the motion.

Schlagwörter

KI-generiert
parlamentarisches Postulat Strassenbauprojekt Planungsverfahren Überprüfung einer früheren Entscheidung E-Government Parzellierung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 66 Abs. 1 OG
This article is cited in the context of the court rejecting the appeal and ordering the appellant to pay the costs of the federal proceedings.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1 OG

This article is cited in the context of the court rejecting the appeal and ordering the appellant to pay the costs of the federal proceedings.

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Volltext

i 8. Dezember 1987 N 1859 Postulat Müller-Aargau

#ST# 87.304 setzten Seite des Uetliberges, wo er durch Bahntransport

weggeführt werden soll. Anderseits ist bekannt, dass im

Motion Neuenschwander Zusammenhang mit einer allfälligen Eindeckung des Entlis-

bergeinschnittes verschiedene Kreise Interesse an einer

N 3. Eindeckung des Entiisberg-Einschnittes Nutzung des Auffüllraumes über der N 3 haben. So stehen

N 3. Couverture de la tranchée ein Parkhaus für Park-and-Ride zur Diskussion und eine

de l'Entlisberg (ZH) Erweiterung des EWZ-Unterwerkes Wollishofen. Damit

erhielte die Eindeckung des Entlisbergeinschnittes wieder

ein anderes Gesicht. Zu überprüfen ist ein komplexes Vor-

haben. Der Bundesrat ist dazu bereit, widersetzt sich aber

einem bindenden Auftrag, weil ein solcher nicht reif ist.

Wortlaut der Motion vom 2. März 1987

Der Bundesrat wird eingeladen, ein Projekt für die Eindek- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

kung des sogenannten Entiisberg-Einschnittes der Auto- Déclaration écrite du Conseil fédéral

bahn N 3 zwischen der Brunau und der Stadtgrenze auszu- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

arbeiten und für die beantragte Massnahme das beim Bau wandeln.

des künftigen Uetliberg-Tunnels anfallende Ausbruchmate-

rial vorzusehen. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Texte de la motion du 2 mars 1987

Le Conseil fédéral est invité à élaborer un projet visant à

couvrir la tranchée dite de l'Entlisberg, située sur la N 3 #ST# 87.904

entre Brunau et la limite de la ville de Zurich. Il est prié de

réserver à cette fin les matériaux d'excavation du futur Postulat Müller-Aargau

tunnel de l'Uetliberg. Elektrofahrzeuge.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Berger, Blo-

Förderung

cher, Cincera, Cottet, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Graf, Postulat Müller-Argovie

Mari, Hösli, Landoli, Lüchinger, Martignoni, Müller-Schar- Electromobiles

nachtal, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Ogi, Reichling,

Rutishauser, Sager, Schnyder-Bern, Spoerry, Uhlmann,

Wanner, Weber-Schwyz (26)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987

Schon vor dem Bau der N 3 zu Beginn der sechziger Jahre Der Bundesrat wird eingeladen, Elektrofahrzeuge der Leich-

wurde in der Stadt Zürich, insbesondere in dem direkt test-Bauweise zu fördern und zu begünstigen, insbesondere

betroffenen Stadtquartier Wollishofen, der Ruf nach einer 1. durch Aenderung der einschlägigen gesetzlichen Bestim-

Untertunnelung des Entlisbergwaldes laut, doch entschied mungen und Verordnungen zur Zulassung von Motorfahr-

sich damals der Bundesrat für eine offene Linienführung. zeugen in dem Sinne, dass die Elektrofahrzeuge genannter

Damit wurde das Wohn- und Erholungsgebiet beim Entlis- Art insbesondere mit Rekuperation leichter die Prüfung

berg empfindlich verändert und teilweise entwertet. Die For- bestehen können;

derung nach einer Eindeckung des N-3-Einschnittes, die nie 2. durch Schaffung einer Versuchs-Kategorie mit erleichter-

verstummt war, erhielt nach dem Beschluss über die Erstel- ten Bedingungen, um die Erprobung neuartiger Fahrzeuge

lung des Uetlibergtunnels (unabhängig vom weiteren auf der Strasse zu ermöglichen;

Schicksal der N 4) sowie eines Anschlusses Brunau neuen 3. durch Zulassung der Fahrausweise sämtlicher Kategorien

Auftrieb. Eine Motion zugunsten der Eindeckung des Entlis- zum Führen eines Elektrofahrzeuges der Leichtest-Bau-

berg-Einschnittes wurde zu Beginn des Jahres 1987 vom weise.

Zürcher Kantonsrat oppositionslos und ohne Gegenstimme

überwiesen, ebenso ein ähnlich lautendes Postulat im Zür- Texte du postulat du 9 octobre 1987

cher Stadtparlament. Eine Einebnung des Einschnittes und Le Conseil fédéral est prié d'encourager la construction et

eine teilweise Wiederherstellung des früheren Zustandes de promouvoir l'usage des électromobiles légers, tout parti-

rechtfertigen sich schon deshalb, weil auf diese Weise eine culièrement en:

sinnvolle Verwendung für das in unmittelbarer Nähe anfal- 1. modifiant les dispositions législatives et réglementaires

lende Tunnel-Aushubmaterial gefunden werden kann. régissant l'admission des véhicules motorisés à la circula-

tion routière dans le sens d'un allégement du contrôle pour

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates les électromobiles légers, et tout particulièrement pour ceux

vom 25. November 1987 qui sont munis d'un système de récupération d'énergie;

Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 2. créant une catégorie expérimentale d'électromobiles sou-

Die Nationalstrasse N 3 im Gebiet des Entlisberg ist schon mise à des conditions d'admission à la circulation moins

seit beinahe zwanzig Jahren in Betrieb. Sie ist heute gleich- strictes, afin de tester en milieu réel des véhicules automo-

sam in die dortige, teils bewaldete Landschaft eingewach- biles nouveaux;

sen. Dank des tiefen Einschnittes gehen von der National- 3. autorisant que tout permis de conduire, quelle que soit la

strasse auch keine schwerwiegenden Immissionen auf das catégorie de véhicules pour laquelle il est valable, donne le

benachbarte Gebiet aus. Eine nachträgliche Eindeckung droit de conduire un électromobile léger.

des Entlisbergeinschnittes würde demzufolge präjudizielle

Auswirkungen auf viele andere, ähnlich liegende Fälle Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel-

haben, was es beim Entscheid über die geforderte Eindek- meier, Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber

kung ebenfalls zu berücksichtigen gilt. Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (11)

Die Eindeckung des Entlisbergeinschnittes soll umfassend

geprüft werden. Das Vorhaben wäre indessen nicht einfach Schriftliche Begründung - Développement par écrit

zu verwirklichen. So sehen die bisherigen Projektstudien für Elektrofahrzeuge der Leichtest-Bauweise haben eine grosse

den Uetlibergtunnel einen Vortrieb von Westen nach Osten, Zukunft, vor allem wegen der wesentlich besseren Energie-

also vom Reppischtal nach der Brunau, vor, so dass wohl nutzung. Zudem wird es möglich, dass die Betriebs-Energie

der Grossteil des Ausbruchmaterials nicht im Bereich des teilweise oder ganz aus Solaranlagen bezogen werden

Entlisbergeinschnittes anfällt, sondern auf der entgegenge- kann. Kein traditionelles Fahrzeug zeichnet sich durch so

Postulat Jaeger 1860 N 18 décembre 1987

wenig Energieverlust und solchen Spareffekt aus. Die heuti- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

gen Bestimmungen zur Zulassung von Motorfahrzeugen Allgemein: Es ist grundsätzlich festzuhalten, dassdie Anzahl

orientieren sich an den Normen und Vorschriften fürdiesel- der Verletzten und Toten im Strassenverkehr seit 1970

und benzinbetriebenen Fahrzeugen. Damit wird die Zulas- zurückgegangen ist. Diese erfreuliche Entwickung dürfte

sung unnötig erschwert. auf Massnahmen wie Tempolimiten und Gurtenobligatorium

Es geht nicht an, dass diesen Fahrzeugen, die noch weitge- zurückzuführen sein. Diese Entwicklung scheint jedoch zu

hend im Erprobungsstadium stehen, der Start erschwert stagnieren. Es sind deshalb zusätzliche Massnahmen ange-

wird. Die entsprechenden Normen können erst mit der bracht.

Erfahrung entwickelt werden. Zu den einzelnen Massnahmen

Dasselbe gilt für die Führung solcher Fahrzeuge. Die Grund- 1. Fahrausweis auf Probe: Die Unfallhäufigkeit steigt (nach

lagen für die Einfügung in den heutigen Strassenverkehr einem kurzen Abfallen) bis zum vierten Jahr nach Erwerb

werden den Motorfahrzeugführern aller Kategorien vermit- des Führerausweises. Offensichtlich überschätzen «Neufah-

telt. Die spezifischen Kenntnisse für die Führung von Elek- rer» ihre Fähigkeiten. Ein provisorischer Führerausweis

trofahrzeugen verlangen ganz andere Techniken und Prakti- hätte sowohl eine direkte Wirkung (Eliminierung ungeeigne-

ken, die sich heute noch sehr rasch wandeln. Im Sinne einer ter Fahrer) als auch eine indirekte psychologische.

Uebergangs- und Erprobungsphase, aber auch zur raschen 2. Punktesystem: Ein Punktesystem würde zur Verkehrsdis-

Einführung dieser Art von Fahrzeugen wäre vom Ablegen ziplin beitragen. Fahrer mit hohem Risiko würden drasti-

einer speziellen Fahrprüfung nach eigenen Bestimmungen scher als bisher gewarnt.

vorläufig noch abzusehen (d.h. Moped-Ausweis für Erwach- 3. Senkung Blutalkoholgehalt: Während die Zahl der Ver-

sene (18-jährig) genügt). letzten im Strassenverkehr 1970 bis 1986 um 16 Prozent

abgenommen hat, nahm die Zahl der Verletzten durch

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Unfälle, die durch Alkohol verursacht wurden um 54 Prozent

vom 25. November 1987 zu. Bei den Toten beträgt die Abnahme allgemein 39 Pro-

Déclaration écrite du Conseil fédéral zent, bei den «Alkohol-Unfällen» aber nur 22 Prozent.

du 25 novembre 1987 Eine Verschärfung der Limite dürfte (zusammen mit den

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen Massnahmen 1 und 2) zu mehr Zurückhaltung beim Fahren

und die darin vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung nach Alkoholgenuss führen.

von Elektrofahrzeugen zu prüfen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Präsident: Das Postulat von Herrn Müller-Aargau wird von vom 30. November 1987

Herrn Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Die Behandlung Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987

wird verschoben. 1. Führerausweis auf Probe: Der Führerausweis ist schon

heute nichts anderes als eine provisorische Fahrerlaubnis,

Verschoben - Renvoyé die jederzeit entzogen werden kann.

Die mit dem provisorischen Führerausweis verfolgte Zielset-

zung ist in unserem Entzugssystem somit im grossen und

ganzen bereits verwirklicht.

Die mit der allfälligen Einführung eines Führerausweises auf

#ST# 87.923 Probe verbundenen Probleme werden aber zurzeit von einer

Subkommission der Konferenz der kantonalen Polizeidirek-

Postulat Jaeger toren geprüft. Der Bundesrat ist daher bereit, diesen Punkt

des Postulats entgegenzunehmen.

Verkehrssicherheit 2. Punktesystem: In Beantwortung der Motion Graf vom

Sécurité du trafic 17. September 1985 hat der Bundesrat bereits ausführlich

dargelegt, welche wesentlichen Nachteile das Punktesystem

gegenüber unserem heutigen Entzugssystem aufweisen

würde. Trotz dieser Bedenken hat sich der Bundesrat bereit

erklärt, den Vorstoss Graf als Postulat entgegenzunehmen,

Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987 welches am 20. Dezember 1985 überwiesen wurde. Dieser

Der Bundesrat wird eingeladen, die Einführung der folgen- Punkt des Postulats ist damit bereits erfüllt.

den Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu 3. Promille-Grenze: In Beantwortung sowohl der Interpella-

prüfen: tion Schär vom 21. September 1979 als auch des Postulats

1. Fahrausweis auf Probe, d.h. Abgabe eines provisorischen (Schär)-Widmer vom 6. Oktober 1982 hat der Bundesrat

Fahrausweises für die ersten Jahre mit Entzug bei mangeln- ausführlich dargelegt, was ihn bewogen hat, die Blutalko-

der Weiterbildung oder bei gewichtigen Verstössen; holgrenze bei 0,8 Promille zu belassen. An dieser Beurtei-

2. Punktesystem für Führerausweisentzug; lung hat sich inzwischen nichts geändert. Das Postulat ist in

3. Senkung des zulässigen Blutalkoholgehalts auf 0,5 Pro- diesem Punkte abzulehnen.

mille.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Texte du postulat du 9 octobre 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral

Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité d'intro- Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 des Postulats entgegenzu-

duire les mesures suivantes visant à accroître la sécurité du nehmen, und beantragt, Ziffer 3 abzulehnen; Ziffer 2 ist ab-

trafic: zuschreiben.

1. Permis de conduire à l'essai, à savoir remise, pour les

premières années, d'un permis provisoire, qui pourra être Präsident: Das Postulat von Herrn Jaeger wird von Herrn

retiré si son titulaire ne se perfectionne pas suffisamment ou Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Seine Behandlung

qu'il contrevient gravement à la loi sur la circulation rou- wird verschoben.

tière.

2. Système de points pour le retrait du permis de conduire, Verschoben - Renvoyé

3. Abaisser à 0,5 pour mille le taux d'alcool admis dans le

sang.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier,

Günter, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwy-

gart (8)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Müller-Aargau Elektrofahrzeuge. Förderung

Postulat Müller-Argovie Electromobiles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.904

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.12.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 1859-1860

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Ref. No 20 016 001

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