Government Motion to Cover Highway Cut Reclassified as Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government proposed transforming a motion to explore covering a highway cut with excavation material into a postulate, citing the complexity of the project and ongoing discussions about potential uses for the covered area. The court agreed to consider the proposal as a postulate, allowing for further review of the feasibility and implications, rather than mandating immediate action on the motion.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 Abs. 1 OG; Government Motion to Cover Highway Cut Reclassified as Postulate: The court agreed to consider the proposal as a postulate, allowing for further review of the feasibility and implications, rather than mandating immediate action on the motion.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is cited in the context of the court rejecting the appeal and ordering the appellant to pay the costs of the federal proceedings.
Volltext
i 8. Dezember 1987 N 1859 Postulat Müller-Aargau
#ST# 87.304 setzten Seite des Uetliberges, wo er durch Bahntransport
weggeführt werden soll. Anderseits ist bekannt, dass im
Motion Neuenschwander Zusammenhang mit einer allfälligen Eindeckung des Entlis-
bergeinschnittes verschiedene Kreise Interesse an einer
N 3. Eindeckung des Entiisberg-Einschnittes Nutzung des Auffüllraumes über der N 3 haben. So stehen
N 3. Couverture de la tranchée ein Parkhaus für Park-and-Ride zur Diskussion und eine
de l'Entlisberg (ZH) Erweiterung des EWZ-Unterwerkes Wollishofen. Damit
erhielte die Eindeckung des Entlisbergeinschnittes wieder
ein anderes Gesicht. Zu überprüfen ist ein komplexes Vor-
haben. Der Bundesrat ist dazu bereit, widersetzt sich aber
einem bindenden Auftrag, weil ein solcher nicht reif ist.
Wortlaut der Motion vom 2. März 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, ein Projekt für die Eindek- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
kung des sogenannten Entiisberg-Einschnittes der Auto- Déclaration écrite du Conseil fédéral
bahn N 3 zwischen der Brunau und der Stadtgrenze auszu- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
arbeiten und für die beantragte Massnahme das beim Bau wandeln.
des künftigen Uetliberg-Tunnels anfallende Ausbruchmate-
rial vorzusehen. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Texte de la motion du 2 mars 1987
Le Conseil fédéral est invité à élaborer un projet visant à
couvrir la tranchée dite de l'Entlisberg, située sur la N 3 #ST# 87.904
entre Brunau et la limite de la ville de Zurich. Il est prié de
réserver à cette fin les matériaux d'excavation du futur Postulat Müller-Aargau
tunnel de l'Uetliberg. Elektrofahrzeuge.
Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Berger, Blo-
Förderung
cher, Cincera, Cottet, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Graf, Postulat Müller-Argovie
Mari, Hösli, Landoli, Lüchinger, Martignoni, Müller-Schar- Electromobiles
nachtal, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Ogi, Reichling,
Rutishauser, Sager, Schnyder-Bern, Spoerry, Uhlmann,
Wanner, Weber-Schwyz (26)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987
Schon vor dem Bau der N 3 zu Beginn der sechziger Jahre Der Bundesrat wird eingeladen, Elektrofahrzeuge der Leich-
wurde in der Stadt Zürich, insbesondere in dem direkt test-Bauweise zu fördern und zu begünstigen, insbesondere
betroffenen Stadtquartier Wollishofen, der Ruf nach einer 1. durch Aenderung der einschlägigen gesetzlichen Bestim-
Untertunnelung des Entlisbergwaldes laut, doch entschied mungen und Verordnungen zur Zulassung von Motorfahr-
sich damals der Bundesrat für eine offene Linienführung. zeugen in dem Sinne, dass die Elektrofahrzeuge genannter
Damit wurde das Wohn- und Erholungsgebiet beim Entlis- Art insbesondere mit Rekuperation leichter die Prüfung
berg empfindlich verändert und teilweise entwertet. Die For- bestehen können;
derung nach einer Eindeckung des N-3-Einschnittes, die nie 2. durch Schaffung einer Versuchs-Kategorie mit erleichter-
verstummt war, erhielt nach dem Beschluss über die Erstel- ten Bedingungen, um die Erprobung neuartiger Fahrzeuge
lung des Uetlibergtunnels (unabhängig vom weiteren auf der Strasse zu ermöglichen;
Schicksal der N 4) sowie eines Anschlusses Brunau neuen 3. durch Zulassung der Fahrausweise sämtlicher Kategorien
Auftrieb. Eine Motion zugunsten der Eindeckung des Entlis- zum Führen eines Elektrofahrzeuges der Leichtest-Bau-
berg-Einschnittes wurde zu Beginn des Jahres 1987 vom weise.
Zürcher Kantonsrat oppositionslos und ohne Gegenstimme
überwiesen, ebenso ein ähnlich lautendes Postulat im Zür- Texte du postulat du 9 octobre 1987
cher Stadtparlament. Eine Einebnung des Einschnittes und Le Conseil fédéral est prié d'encourager la construction et
eine teilweise Wiederherstellung des früheren Zustandes de promouvoir l'usage des électromobiles légers, tout parti-
rechtfertigen sich schon deshalb, weil auf diese Weise eine culièrement en:
sinnvolle Verwendung für das in unmittelbarer Nähe anfal- 1. modifiant les dispositions législatives et réglementaires
lende Tunnel-Aushubmaterial gefunden werden kann. régissant l'admission des véhicules motorisés à la circula-
tion routière dans le sens d'un allégement du contrôle pour
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates les électromobiles légers, et tout particulièrement pour ceux
vom 25. November 1987 qui sont munis d'un système de récupération d'énergie;
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 2. créant une catégorie expérimentale d'électromobiles sou-
Die Nationalstrasse N 3 im Gebiet des Entlisberg ist schon mise à des conditions d'admission à la circulation moins
seit beinahe zwanzig Jahren in Betrieb. Sie ist heute gleich- strictes, afin de tester en milieu réel des véhicules automo-
sam in die dortige, teils bewaldete Landschaft eingewach- biles nouveaux;
sen. Dank des tiefen Einschnittes gehen von der National- 3. autorisant que tout permis de conduire, quelle que soit la
strasse auch keine schwerwiegenden Immissionen auf das catégorie de véhicules pour laquelle il est valable, donne le
benachbarte Gebiet aus. Eine nachträgliche Eindeckung droit de conduire un électromobile léger.
des Entlisbergeinschnittes würde demzufolge präjudizielle
Auswirkungen auf viele andere, ähnlich liegende Fälle Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel-
haben, was es beim Entscheid über die geforderte Eindek- meier, Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber
kung ebenfalls zu berücksichtigen gilt. Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (11)
Die Eindeckung des Entlisbergeinschnittes soll umfassend
geprüft werden. Das Vorhaben wäre indessen nicht einfach Schriftliche Begründung - Développement par écrit
zu verwirklichen. So sehen die bisherigen Projektstudien für Elektrofahrzeuge der Leichtest-Bauweise haben eine grosse
den Uetlibergtunnel einen Vortrieb von Westen nach Osten, Zukunft, vor allem wegen der wesentlich besseren Energie-
also vom Reppischtal nach der Brunau, vor, so dass wohl nutzung. Zudem wird es möglich, dass die Betriebs-Energie
der Grossteil des Ausbruchmaterials nicht im Bereich des teilweise oder ganz aus Solaranlagen bezogen werden
Entlisbergeinschnittes anfällt, sondern auf der entgegenge- kann. Kein traditionelles Fahrzeug zeichnet sich durch so
Postulat Jaeger 1860 N 18 décembre 1987
wenig Energieverlust und solchen Spareffekt aus. Die heuti- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
gen Bestimmungen zur Zulassung von Motorfahrzeugen Allgemein: Es ist grundsätzlich festzuhalten, dassdie Anzahl
orientieren sich an den Normen und Vorschriften fürdiesel- der Verletzten und Toten im Strassenverkehr seit 1970
und benzinbetriebenen Fahrzeugen. Damit wird die Zulas- zurückgegangen ist. Diese erfreuliche Entwickung dürfte
sung unnötig erschwert. auf Massnahmen wie Tempolimiten und Gurtenobligatorium
Es geht nicht an, dass diesen Fahrzeugen, die noch weitge- zurückzuführen sein. Diese Entwicklung scheint jedoch zu
hend im Erprobungsstadium stehen, der Start erschwert stagnieren. Es sind deshalb zusätzliche Massnahmen ange-
wird. Die entsprechenden Normen können erst mit der bracht.
Erfahrung entwickelt werden. Zu den einzelnen Massnahmen
Dasselbe gilt für die Führung solcher Fahrzeuge. Die Grund- 1. Fahrausweis auf Probe: Die Unfallhäufigkeit steigt (nach
lagen für die Einfügung in den heutigen Strassenverkehr einem kurzen Abfallen) bis zum vierten Jahr nach Erwerb
werden den Motorfahrzeugführern aller Kategorien vermit- des Führerausweises. Offensichtlich überschätzen «Neufah-
telt. Die spezifischen Kenntnisse für die Führung von Elek- rer» ihre Fähigkeiten. Ein provisorischer Führerausweis
trofahrzeugen verlangen ganz andere Techniken und Prakti- hätte sowohl eine direkte Wirkung (Eliminierung ungeeigne-
ken, die sich heute noch sehr rasch wandeln. Im Sinne einer ter Fahrer) als auch eine indirekte psychologische.
Uebergangs- und Erprobungsphase, aber auch zur raschen 2. Punktesystem: Ein Punktesystem würde zur Verkehrsdis-
Einführung dieser Art von Fahrzeugen wäre vom Ablegen ziplin beitragen. Fahrer mit hohem Risiko würden drasti-
einer speziellen Fahrprüfung nach eigenen Bestimmungen scher als bisher gewarnt.
vorläufig noch abzusehen (d.h. Moped-Ausweis für Erwach- 3. Senkung Blutalkoholgehalt: Während die Zahl der Ver-
sene (18-jährig) genügt). letzten im Strassenverkehr 1970 bis 1986 um 16 Prozent
abgenommen hat, nahm die Zahl der Verletzten durch
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Unfälle, die durch Alkohol verursacht wurden um 54 Prozent
vom 25. November 1987 zu. Bei den Toten beträgt die Abnahme allgemein 39 Pro-
Déclaration écrite du Conseil fédéral zent, bei den «Alkohol-Unfällen» aber nur 22 Prozent.
du 25 novembre 1987 Eine Verschärfung der Limite dürfte (zusammen mit den
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen Massnahmen 1 und 2) zu mehr Zurückhaltung beim Fahren
und die darin vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung nach Alkoholgenuss führen.
von Elektrofahrzeugen zu prüfen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Präsident: Das Postulat von Herrn Müller-Aargau wird von vom 30. November 1987
Herrn Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Die Behandlung Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987
wird verschoben. 1. Führerausweis auf Probe: Der Führerausweis ist schon
heute nichts anderes als eine provisorische Fahrerlaubnis,
Verschoben - Renvoyé die jederzeit entzogen werden kann.
Die mit dem provisorischen Führerausweis verfolgte Zielset-
zung ist in unserem Entzugssystem somit im grossen und
ganzen bereits verwirklicht.
Die mit der allfälligen Einführung eines Führerausweises auf
#ST# 87.923 Probe verbundenen Probleme werden aber zurzeit von einer
Subkommission der Konferenz der kantonalen Polizeidirek-
Postulat Jaeger toren geprüft. Der Bundesrat ist daher bereit, diesen Punkt
des Postulats entgegenzunehmen.
Verkehrssicherheit 2. Punktesystem: In Beantwortung der Motion Graf vom
Sécurité du trafic 17. September 1985 hat der Bundesrat bereits ausführlich
dargelegt, welche wesentlichen Nachteile das Punktesystem
gegenüber unserem heutigen Entzugssystem aufweisen
würde. Trotz dieser Bedenken hat sich der Bundesrat bereit
erklärt, den Vorstoss Graf als Postulat entgegenzunehmen,
Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987 welches am 20. Dezember 1985 überwiesen wurde. Dieser
Der Bundesrat wird eingeladen, die Einführung der folgen- Punkt des Postulats ist damit bereits erfüllt.
den Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu 3. Promille-Grenze: In Beantwortung sowohl der Interpella-
prüfen: tion Schär vom 21. September 1979 als auch des Postulats
1. Fahrausweis auf Probe, d.h. Abgabe eines provisorischen (Schär)-Widmer vom 6. Oktober 1982 hat der Bundesrat
Fahrausweises für die ersten Jahre mit Entzug bei mangeln- ausführlich dargelegt, was ihn bewogen hat, die Blutalko-
der Weiterbildung oder bei gewichtigen Verstössen; holgrenze bei 0,8 Promille zu belassen. An dieser Beurtei-
2. Punktesystem für Führerausweisentzug; lung hat sich inzwischen nichts geändert. Das Postulat ist in
3. Senkung des zulässigen Blutalkoholgehalts auf 0,5 Pro- diesem Punkte abzulehnen.
mille.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Texte du postulat du 9 octobre 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral est invité à examiner l'opportunité d'intro- Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 des Postulats entgegenzu-
duire les mesures suivantes visant à accroître la sécurité du nehmen, und beantragt, Ziffer 3 abzulehnen; Ziffer 2 ist ab-
trafic: zuschreiben.
1. Permis de conduire à l'essai, à savoir remise, pour les
premières années, d'un permis provisoire, qui pourra être Präsident: Das Postulat von Herrn Jaeger wird von Herrn
retiré si son titulaire ne se perfectionne pas suffisamment ou Dreher und Herrn Scherrer bekämpft. Seine Behandlung
qu'il contrevient gravement à la loi sur la circulation rou- wird verschoben.
tière.
2. Système de points pour le retrait du permis de conduire, Verschoben - Renvoyé
3. Abaisser à 0,5 pour mille le taux d'alcool admis dans le
sang.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier,
Günter, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwy-
gart (8)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Müller-Aargau Elektrofahrzeuge. Förderung
Postulat Müller-Argovie Electromobiles
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.904
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 1859-1860
Page
Pagina
Ref. No 20 016 001
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.