Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-903 KI-generiert

Court Rejects Tax Proposal to Reduce Commuting

Geschäftsnummer VPB 87-903
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court decided to reject a proposal to reduce individual commuter traffic through tax measures. The proposal included eliminating the deduction for commuting costs, with exceptions for disabled individuals and those living under 10 kilometers from work, aiming for a revenue-neutral balance. The court reasoned that the federal tax law already allows for the deduction of commuting costs and that the legislative bodies had already decided to retain this provision in a recent revision. Therefore, the proposal was considered settled by the existing law and parliamentary decisions.

Legislator-Regeste

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Court Rejects Tax Proposal to Reduce Commuting: The proposal included eliminating the deduction for commuting costs, with exceptions for disabled individuals and those living under 10 kilometers from work, aiming for a revenue-neutral balance. The court reasoned that the federal tax law already allows for the deduction of commuting costs and that the legislative bodies had already decided to retain this provision in a recent revision. Therefore, the proposal was considered settled by the existing law and parliamentary decisions.

Schlagwörter

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Steuerliche Vorschriften / Steuerrecht Fahrkosten zum Arbeitsplatz Parlamentsrecht Transportrecht Busse gegen Steuerpflichtige begründeter Entscheid
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Volltext

Postulat Müller-Argovie 82 2 mars 1988

gleichzeitiger Geltung dieser drei Rabattlösungen für die ment eine rechtzeitige Inkraftsetzung des erforderlichen

direkte Bundessteuer die Transparenz des Tarifes noch Bundesbeschlusses kaum mehr möglich.

gewährleistet wäre, darf füglich bezweifelt werden.

Die degressive Ausgestaltung des vorgeschlagenen Rabat- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

, tes hätte auch zur Folge, dass der heute schon, vor allem bei Déclaration écrite du Conseil fédéral

den mittleren Einkommen, ausserordentlich steile Progres- Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

sionsverlauf noch verstärkt würde.

Zu erwähnen ist weiter, dass die vorgeschlagene Anwen- Reichling, Berichterstatter: Ich beantrage Ihnen, alle diese

dung der Ermässigung auf die direkte Bundessteuer der Motionen, welche mit gleichem Wortlaut auch im National-

bereits begonnenen Veranlagungsperiode 1987/88 zu einer rat eingereicht wurden, gemeinsam zu behandeln.

rechtsungleichen Behandlung der an der Quelle besteuer- Die Kommission beantragt Ihnen, auf alle vier Motionen

ten Steuerpflichtigen (vor allem ausländische Gastarbeiter) nicht einzutreten, weil die Forderungen, die darin enthalten

führen würde. Für diese bestehen kantonale Tarife, welche sind, durch die jetzt beratene Gesetzesrevision und schon

die direkte Bundessteuer mitenthalten. Die Berücksichti- vorher durch die Uebergangsbeschlüsse für die direkte Bun-

gung einer erst im Lauf der Veranlagungsperiode 1987/1988 dessteuer voll erfüllt sind.

beschlossenen Ermässigung der direkten Bundessteuer

wäre der Natur der Sache nach nicht mehr möglich, so dass ' M. Salvioni, rapporteur: La commission vous propose de

die Quellenbesteuerten gegenüber den übrigen Steuer- classer toutes les motions qui se réfèrent à des dispositions

pflichtigen benachteiligt wären. désormais incluses dans la loi et qui ont été acceptées par

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass mit den vorgeschlage- ce conseil.

nen Rabattlösungen Ausfälle im erheblichen Betrag von

rund 250 Millionen Franken verbunden wären, die Besteue- Präsident: Sie haben dem Antrag der Kommission zuge-

rung der Ehegatten, vor allem im Verhältnis zu den Konkubi- stimmt. Die Motionen sind erledigt.

natspaaren, gegenüber dem geltenden Recht dadurch aber

nicht wesentlich verbessert würde. Die erwähnten Ausfälle Abgeschrieben - Classé

würden jedoch den Spielraum für eine Verbesserung der

Ehegattenbesteuerung, wie sie der vom Ständerat bereits

verabschiedete und nunmehr vor der Kommission des #ST# 87.903

Nationalrates befindliche Gesetzesentwurf über die direkte

Bundessteuer enthält, erheblich schmälern. Das nahelie- Postulat Müller-Aargau

gendste und zweckmässigste Vorgehen besteht vielmehr Reduktion des individuellen Pendlerverkehrs.

darin, das Gesetz über die direkte Bundessteuer unter Kon- Steuerliche Massnahmen

zentration aller Kräfte im Parlament möglichst beförderlich

zu behandeln und zu verabschieden. Postulat Müller-Argovie

Für die nächste Veranlagungs- und Steuerperiode (1989/90) Réduction du trafic automobile pendulaire.

verliert das mit der Motion verfolgte Anliegen ohnehin an Incitations fiscales

Bedeutung. Denn die Gesetzesvorlage über die direkte Bun-

dessteuer wurde vom Ständerat in der Frühjahrssession

1986 verabschiedet. Deshalb darf bei zügiger weiterer

Behandlung der Vorlage damit gerechnet werden, dass das

Gesetz über die direkte Bundessteuer bereits auf die Veran- Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987

lagungsperiode 1989/90 hin in Kraft gesetzt werden kann. Ein beträchtlicher Teil des motorisierten Verkehrs entsteht

Dem steht eine allfällig länger dauernde Beratung der Geset- als Auto-Pendlerverkehr. Der Bundesrat wird eingeladen zu

zesvorlage über die Steuerharmonisierung nicht entgegen, prüfen, ob dieser Auto-Pendlerverkehr nicht durch steuerli-

hat doch schon der Ständerat diesen Entwurf von der Vor- che Massnahmen eingeschränkt werden könnte. Es ist ins-

lage über die direkte Bundessteuer abgekoppelt, so dass die besondere das folgende Massnahmenpaket zu prüfen:

beiden Gesetze zeitlich unabhängig voneinander in Kraft I.Verzicht auf die Möglichkeit, die Kosten für berufsbe-

treten können. Bei einem raschen Inkrafttreten des Bundes- dingte Autofahrten vom steuerbaren Einkommen abziehen

gesetzes über die direkte Bundessteuer lässt sich erreichen, zu können.

dass nicht nur das Anliegen der Entlastung der Verheirate- 2. Ausnahmen von Punkt 1 für körperlich behinderte Perso-

ten, sondern auch andere wichtige Anliegen wie etwa die nen, die zwingend auf das Auto angewiesen sind.

einjährige Gegenwartsbemessung, die Neuregelung der Ali- 3. Für Personen, die weniger als 10 Kilometer von ihrem

menten besteuerung und der verfahrensrechtlichen Stellung Arbeitsplatz entfernt wohnen, ist eine Abzugsmöglichkeit

der Ehegatten oder die Modernisierung des Unternehmens- vorzusehen.

steuerrechts innert nützlicher Frist verwirklicht werden 4. Der neue Abzug nach Punkt 3 ist so auszugestalten, dass

können. sich die Steuerausfälle nach Punkt 3 und die Mehreingänge

Schliesslich wäre die Einführung der vorgeschlagenen nach Punkt 1 gegenseitig ausgleichen.

neuen Rabatte rückwirkend auf den 1. Januar 1987 für die

Kantone, denen der Vollzug der direkten Bundessteuer Texte du postulat du 9 octobre 1987

obliegt, praktisch nur möglich, wenn der definitive Bundes- Le trafic automobile pendulaire constitue une bonne part du

beschluss bis Mitte 1987 vorliegen würde. Soll nämlich der trafic motorisé. Le Conseil fédéral est prié d'examiner si ce

rechtzeitige Versand der Steuerrechnungen zu Beginn des trafic pendulaire ne pourrait pas être réduit au moyen de

Jahres 1988 nicht beeinträchtigt werden, so müssten die mesures d'ordre fiscal, et notamment les suivantes:

Kantone genügend Zeit haben, um ihre EDV-Programme 1. supprimer la possibilité qui existe actuellement de pou-

anzupassen und zu erproben. Abgesehen davon dürfte der voir déduire du revenu imposable le coût des déplacements

vorgeschlagene Rabatt für Verheiratete mit Kindern noch effectués en voiture pour se rendre à son lieu de travail;

zusätzliche Probleme bereiten, weil die dafür erforderlichen 2. ne pas appliquer la mesure proposée au point 1 aux

Angaben in verschiedenen Kantonen bisher nicht benötigt personnes handicapées pour lesquelles la voiture constitue

wurden und deshalb nicht oder nicht in geeigneter Form le seul moyen de déplacement possible;

erhoben werden. Auch sind die Veranlagungsprotokolle der 3. instaurer une possibilité de défalcation pour les per-

Periode 1987/88 teilweise bereits gedruckt und an die sonnes habitant à moins de 10 km de leur lieu de travail;

Gemeinden versandt, so dass Aenderungen selbst schon im 4. déterminer l'ampleur de la défalcation proposée au

jetzigen Zeitpunkt mit grossen Kosten und Umtrieben ver- point 3 de telle sorte qu'il y ait équilibre entre la perte de

bunden wären. Damit ist auch bei beförderlichster Behand- recettes fiscales due à cette défalcation et le surcroît de

lung des Anliegens der Motion durch Bundesrat und Parla- recettes engendré par la mesure prévue au point 1.

2. März 1988 N 83 Motion (Wick)-Schmidhalter

Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, aber Revisionen im Steuerbereich oder bei der Harmonisie-

Günter, Jaeger, Maeder-Appenzell, Oester, Weber Monika, rungsvorlage so sicher und periodisch wieder erscheinen

Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10) wie der nächste Frühling, bleibt das Anliegen für mich oder

für uns eine Pendenz, auch wenn ich im Augenblick diese

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Abschreibung akzeptieren muss.

vom 29. Februar 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988 Abgeschrieben - Classé

Der geltende Beschluss über die direkte Bundessteuer

(BdBSt) sieht vor, dass bei der Ermittlung des steuerbaren

Einkommens die notwendigen Kosten der Fahrt zwischen

Wohn- und Arbeitsort abgezogen werden können. Eine ana- #ST# 86.184

loge Vorschrift enthält auch die gegenwärtig in parlamenta-

rischer Beratung stehende Gesetzesvorlage über die direkte Motion des Ständerates (Schmid)

Bundessteuer (DBG), welche der Bundesrat dem Parlament Abschaffung der Wust

mit der Botschaft vom 25. Mai 1983 zur Steuerharmonisie- auf energiesparenden Investitionen

rung unterbreitet hatte. Der Ständerat, welcher das DBG in

der Frühjahrssession 1986 zu Ende beriet und verabschie- Motion du Conseil des Etats (Schmid)

dete, stimmte dieser Bestimmung ohne Aenderungen zu. Economies d'énergie. Suppression de l'ICHA

In der vorberatenden Kommission des National rates wurden sur les investissements

Anträge im Sinne des Postulates teilweise angenommen.

Die Kommission zeigte Interesse für die Idee, das Abzugswe-

sen im Bereiche der Besteuerung der natürlichen Personen

zu vereinfachen, und veranlasste in der Folge die Abklärung

möglicher Vereinfachungen. Gestützt auf die vorgelegten Wortlaut der Motion vom 11. März 1986

Varianten entschied sich die Kommission daraufhin, für die Paradoxerweise sind zurzeit energiesparende Investitionen

Berufskosten (= Gewinnungskosten) einen Pauschalabzug (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela-

im DBG vorzusehen. Das Plenum des Nationalrates hat dies stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust

jedoch abgelehnt. Obwohl auch der Bundesrat im Hinblick befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie-

auf umweit- und verkehrspolitische Ueberlegungen dem sparenden Investitionen in der Schweiz.

Pauschalabzug (gegenüber der in der Botschaft vorgeschla- Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung

genen Lösung) den Vorzug gab und sich für diese Variante der Wust Investitionen, die nachweislich der Einsparung von

aussprach, folgte der Nationalrat der vom Ständerat gutge- Energie dienen, von der Wust zu befreien.

heissenen Lösung gemäss bundesrätlicher Botschaft.

Ständerat und Nationalrat haben sich damit übereinstim- Texte de la motion du 11 mars 1986

mend für die Beibehaltung der Möglichkeit ausgesprochen, Paradoxalement, les investissements permettant de faire

die Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte des économies d'énergie (p. ex. travaux d'isolation, installa-

weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen zu kön- tions utilisant l'énergie solaire, etc.) sont actuellement

nen. Somit wurde gleichzeitig auch über das mit dem Postu- grevés de l'ICHA, alors que le gaz, l'électricité et les combus-

lat verfolgte Anliegen in ablehnendem Sinn entschieden. tibles ne le sont pas. Cela est contraire à l'encouragement

Folglich ist demselben keine Folge zu leisten. d'investissements visant à économiser l'énergie en Suisse.

Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une modification

Schriftliche Erklärung des Bundesrates des dispositions relatives à l'ICHA de façon à ce que soient

Déclaration écrite du Conseil fédéral exonérés de cet impôt les investissements dont on peut

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. prouver qu'ils servent à économiser l'énergie.

Müller-Aargau: Es geht nicht um die Begründung des Postu- Antrag Schmidhalter

lates, denn es ist im schriftlichen Verfahren heute erledigt Ueberweisung aïs Motion

worden; aber der Bundesrat beantragt, das Postulat abzu-

schreiben. Dazu habe ich noch einige Bemerkungen zu Proposition Schmidhalter

machen. Adopter la motion comme telle

Immer wieder wird behauptet, mit steuerlichen Massnah-

men solle und dürfe keine Strukturveränderungspolitik

betrieben werden. In Tat und Wahrheit wissen wir alle, dass

sich, wenn neue Normen in einem Steuergesetz geschaffen #ST# 86.153

und eingeführt werden, einiges im Verhalten der Bürger

(sprich Steuersubjekt) verändert. Dies wirkt sich vor allem Motion (Wick)-Schmidhalter

auch indirekt auf verschiedensten Gebieten aus.

Nachdem im Dezember bei der Behandlung dieses Steuer- Abschaffung der Wust

gesetzes nach längerer Diskussion beschlossen worden ist, auf energiesparenden Investitionen

den speziellen Abzug für die Fahrt zwischen Wohn- und Economies d'énergie. Suppression

Arbeitsort beizubehalten, bleibt auch kaum mehr Raum in de l'ICHA sur les investissements

der Verordnung, zusätzliche Modifikationen in der von mir

vorgeschlagenen Weise einzubauen. Wäre dies möglich

gewesen, hätte ich mein Postulat aufrechterhalten. Die Idee,

jene steuerlich zu begünstigen, die nahe bei ihrem Arbeits-

ort wohnen und daher die Infrastruktur wenig belasten,

bleibt aber ein Anliegen und hielte wahrscheinlich einige Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1986

davon ab, eine Stelle anzunehmen und dabei täglich 100 km Paradoxerweise sind zurzeit energiesparende Investitionen

Wegstrecke - wie Sie sagen - auf sich zu nehmen, uns aber (z. B. Isolierungen, Solaranlagen usw.) mit der Wust bela-

vor allem über die Infrastruktur und die Folgekosten zu stet, während Gas, Elektrizität und Brennstoffe von der Wust

belasten. befreit sind. Dies beeinträchtigt die Förderung von energie-

Ich begreife, dass der Bundesrat nach dieser Steuergeset- sparenden Investitionen in der Schweiz.

zesrevision keine Pendenzen für die nächste Revision in der Der Bundesrat wird ersucht, bei der gesetzlichen Regelung

Schublade behalten möchte. Als der Form und den Regeln der Wust Investitionen, die nachweislich der Einsparung von

zugewandter Mensch möchte ich hier nicht trotzig sein. Da Energie dienen, von der Wust zu befreien.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Müller-Aargau Reduktion des individuellen Pendlerverkehrs. Steuerliche

Massnahmen

Postulat Müller-Argovie Réduction du trafic automobile pendulaire. Incitations fiscales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.903

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 02.03.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 82-83

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Ref. No 20 016 145

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