Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-901 KI-generiert

Pumped-Storage Hydroelectric Projects and Seasonal Electricity Balancing

Geschäftsnummer VPB 87-901
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court decision addresses the issue of pumped-storage hydroelectric projects and their role in balancing seasonal electricity supply and demand. The court explains that Switzerland experiences a winter electricity deficit and a summer surplus due to varying consumption and production patterns. Pumped-storage projects aim to convert surplus summer electricity into peak winter electricity. The court also discusses the potential costs and benefits of these projects, noting that the decision to build them rests with the concession authorities, who must weigh various interests, including environmental protection. Additionally, the court touches upon the broader context of energy policy, including the role of imported electricity and the potential for energy conservation measures as an alternative to new infrastructure.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 2 WRG, Art. 24bis Abs. 4 BV, Art. 7 WRG; Pumped-Storage Hydroelectric Projects and Seasonal Electricity Balancing: den die Heiz-und Warmwasserkosten in neuen Gebäuden antérieures à la date susmentionnée soient modernisées en nach Verbrauch abgerechnet. Für bestehende Gebäude, ce sens d'ici 1993.

Schlagwörter

KI-generiert
Stromversorgung Energiepolitik Energiepolitische Maßnahmen Wasserkraftsteuer Umweltkosten Wasserkraft
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Motion Grendelmeier 1168 N 26 septembre 1988

Schriftliche Begründung - Développement par écrit 2. Die Realisierung der drei Pumpspeicherprojekte hätte Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht nebst einer durch neue Wasserfassungen bedingten Mehreine schriftliche Antwort. produktion vor allem einen Umlagerungseffekt zur Folge: Im Winter würde sich die Nettoproduktion (d. h. die im Mittel zu Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates erwartende Produktion abzüglich die benötigte Pumpenervom September 1988 gie) insgesamt um rund 1500 Millionen kWh erhöhen, im Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Sommer dagegen wäre wegen der Minderproduktion und Die Pumpspeicherfrage ist vor dem Hintergrund der heutides höheren Pumpenergiebedarfs ein Rückgang der Nettogen Stromversorgungslage in der Schweiz zu sehen. Chaerzeugung um rund 1450 Millionen kWh zu erwarten. Aufs rakteristisch ist dabei das saisonale Ungleichgewicht von Jahr bezogen könnte die Nettoproduktion um etwa 50 Mil- Verbrauch und Produktion: Die Nachfrage nach elektrischer lionen kWh gesteigert werden. Im Winter würden zudem die

Energie nimmt seit geraumer Zeit im Winter stärker zu als im Unterlieger-Laufkraftwerke an Rhein und Aare vom erhöh-

Sommer. Dies bedeutet konkret, dass der Winteranteil am ten Wasserdargebot profitieren, woraus sich eine zusätzli- Jahresverbrauch 1985/86 bereits 54,5 Prozent ausmachte, che Produktion in der Grössenordnung von 100 Millionen verglichen mit einem Anteil von 52,9 Prozent zehn Jahre kWh ergäbe (bei internationalen Wasserkraftanlagen ist nur zuvor. Demgegenüber ist die Produktionsseite eher somder Hoheitsanteil der Schweiz berücksichtigt).

merlastig: Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre entfielen 3. Die Erstellungskosten für die drei Ausbauvorhiäben belau-

53,0 Prozent der Jahreserzeugung auf die Monate April bis fen sich nach ersten groben Schätzungen auf 2,8 Milliarden

September. Die hohe Sommerproduktion ist vorwiegend auf Franken. Ueber die alternative Verwendung dieser Investitio-

die hydrologischen Verhältnisse zurückzuführen, die den nen für Sparmassnahmen und die dadurch erzielten Strom- Flusskraftwerken in der Regel ein hohes Erzeugungsaufeinsparungen können zurzeit keine näheren Angaben kommen ermöglichen. Der Beitrag der Kernkraftwerke an gemacht werden. Im Zusammenhang mit den in Arbeit die Stromversorgung im Sommer liegt dagegen - bedingt befindlichen Energieszenarien werden diese Fragen studurch die üblichen Stillstandzeiten infolge Revisionsund diert. Unterhaltsarbeiten - deutlich unter den Winterwerten. 4. Die für den Pumpspeicherbetrieb benötigte Bandenergie Dieses Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage im sowie die aus der Pumpspeicherung erzielte Spilzenenergie

Stromsektor hat zur Folge, dass einerseits im Winter Versorwerden zur Preisen gehandelt, die je nach Marktlage stark

gungsengpässe auftreten können und andererseits im Somschwanken können. Detaillierte Preisund Kostenangaben mer meistens ein Ueberangebot vorhanden ist. Stromkann der Bundesrat mangels Unterlagen nicht machen. überschüsse im Sommer treten aber nicht nur in der 5. Es liegt weitgehend im Ermessen des Kraftwerkbetreibers Schweiz, sondern im gesamten Westeuropa auf. Pumpspeizu beurteilen, ob und wann der Pumpbetrieb wirtschaftlich cherwerke sollen dazu dienen, diese Stromüberschüsse ist. Sein Entscheid dürfte u. a. von der Einschätzung der

sinnvoll zu verwerten. Auf diese Weise kann Bandenergie Preisund Absatzentwicklung für Bandund Spit;:enenergie,

(vor allem aus Kernund Laufkraftwerken) in Spitzenenergie von der versorgungspolitischen Notwendigkeit, von allge-

umgewandelt werden, die in Zeiten grösster Nachfrage im meinen wirtschaftlichen Erwartungen und von konzessions- Winter und während der Woche (Montag bis Freitag) abgerechtlichen Bestimmungen abhängen. rufen werden kann. 6. Stromimporte aus Kernkraftwerken dürfen nicht einseitig Bei den hier zur Diskussion stehenden drei Pumpspeichernur mit dem Betrieb von Pumpspeicherwerken in Beziehung projekten handelt es sich um Erweiterungsbauten von gebracht werden. Vielmehr gilt es, diese Einfuhren im Rahbestehenden Kraftwerksystemen des Elektrizitätswerks der men der gesamten Stromversorgung zu betrachten. Der

Stadt Zürich (Val Bercia), der Kraftwerke Hinterrhein AG (Val Bundesrat erachtet Importverträge mit ausländischen Elek-

Madris) und der Kraftwerke Oberhasli AG (Grimsel). Auftrizitätsgesellschaften insbesondere auch zur Vermeidung grund der bei der Bundesverwaltung zurzeit vorliegenden möglicher Versorgungsengpässe in den neunziger Jahren Projektunterlagen weisen die nachfolgenden Zahlenangaals notwendig. Zu diesen und anderen Aspekten der Stromben provisorischen Charakter auf; sie sind dementspreimporte hat er sich übrigens bereits im Zusammenhang mit chend als grobe Richtwerte zu verstehen. der Beantwortung der Einfachen Anfrage Keller vom

1. Jedes der genannten Projekte ist konzessionspflichtig. 10. März 1987 (Abhängigkeit von ausländischem KKW- Die Frage, ob die Realisierung der drei Projekte zu verant- Strom) eingehend geäussert. worten sei, hat deshalb in erster Linie die Konzessionsbehörde zu beantworten. Konzessionsbehörde ist gemäss Bundesgesetz vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG; SR 721.80) der Kanton oder #ST# 87.901 ein nach kantonalem Recht bestimmtes Gemeinwesen (Art. 24bisAbs. 3BV, Art. 2 WRG); bei internationalen Gewässern Motion Grendelmeier ist der Bundesrat für die Verleihung der Nutzungsrechte Individuelle Heizkostenabrechnung zuständig (Art. 24bis Abs. 4 BV, Art. 7 WRG). Der Konzessionsbehörde obliegt es, im Rahmen des Konzessionsver- Comptes individuels de chauffage fahrens Nutzund Schutzinteressen einander gegenüberzustellen und abzuwägen. Beim Grimselprojekt kommt hinzu, dass es im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN-Inventar) aufgeführt ist. Verpflichtenden Charakter hat dieses Inventar in Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987 erster Linie für den Bund. Da jedoch die Aufstellung des Der Bundesrat wird aufgefordert: Inventars in enger Kontaktnahme mit den betroffenen Kan- 1. Ab1. Januar 1991 nur noch Neubauten von Mehrfamilien-

tonen erfolgte, sind diese ebenfalls gehalten, bei späteren häusern sowie für vermietete Geschäftsund ßüroräume

Entscheiden das Inventar zu berücksichtigen. zuzulassen, die eine individuelle Heizkostenabrechnung er- Eine wichtige Entscheidungsgrundlage kann im weiteren lauben. die Umweltverträglichkeitsprüfung liefern, die im Konzes- 2. Altbauten sind bis 1993 entsprechend umzurüsten. sionsverfahren (I.Stufe) und Baubewilligungsverfahren 3. Ab 1993 ist das System der individuellen Heizkostenab- (2. Stufe) durchzuführen ist. rechnung obligatorisch und muss gesamtschwei;:erisch ein- Natur und Technik brauchen beim Bau von Wasserkraftwergeführt sein. ken nicht zwangsläufig in einem Gegensatz zueinander zu stehen; vielmehr sind durch Anwendung umweltschonender Texte de la motion du 9 octobre 1987 Technologien Lösungen denkbar, die beiden Aspekten Le Conseil fédéral est chargé: gebührend Rechnung tragen.

26. September 1988 N 1169 Motion Grendelmeier

1. de n'autoriser à partir du 1er janvier 1991 la construction Schriftliche Erklärung des Bundesrates d'habitations collectives, de locaux commerciaux et de Déclaration écrite du Conseil fédéral

bureaux destinés à être loués à des entreprises que s'ils sont Der Bundesrat beantragt, die beiden Motionen in Postulate

équipés d'un dispositif permettant le décompte individuel de umzuwandeln. chauffage;

2. d'établir des dispositions prévoyant que les constructions antérieures à la date susmentionnée soient modernisées en ce sens d'ici 1993. #ST# 87.902

3. C'est donc à partir de cette année-là que le système de décompte individuel de chauffage deviendra obligatoire Motion Grendelmeier dans toute la Suisse. Individuelle Warmwasserabrechnung Mitunterzeichner - Cosignataires: Günter, Jaeger, Weder- Comptes individuels de chauffage Basel.Zwygart (4)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987 Der Bundesrat wird aufgefordert: Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 1. Ab 1. Januar 1991 nur noch Neubauten von Mehrfamilienvom September 1988 häusern sowie für vermietete Geschäftsund Büroräume Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 zuzulassen, die eine individuelle Warmwasserabrechnung In Gebäuden mit mehreren Energiebezügern (Mieter oder erlauben. Miteigentümer) schafft die verbrauchsabhängige Heizund 2. Altbauten sind bis 1993 entsprechend umzurüsten. Warrhwasserkostenabrechnung (VHKA) einen wirkungsvol- 3. Ab 1993 ist das System der individuellen Warmwasserablen Energiesparanreiz. Untersuchungen im Räume Basel rechnung obligatorisch und muss gesamtschweizerisch einergaben durchschnittliche Einsparungen von über 15 Progeführt sein. zent (vgl. Bericht «Erfolge sind messbar», Energiegesetz des Kantons Basel-Landschaft, 1985). Die VHKA kann technisch Texte de la motion du 9 octobre 1987 bei neuen Gebäuden ohne weiteres eingeführt werden. Dies Le Conseil fédéral est chargé:

gilt auch bei bestehenden Gebäuden ausser solchen mit 1. de n'autorisera partir du 1er janvier 1991 la construction

einer Flächenoder Luftheizung. d'habitations collectives, de locaux commerciaux et de

Nach dem zwischen Bund und Kantonen vereinbarten bureaux destinés à être loués à des entreprises que s'ils sont

Energiepolitischen Programm von 1985 sind die Kantone für équipés d'un dispositif permettant le décompte individuel

die Einführung der VHKA verantwortlich. In den Kantonen d'eau chaude;

Zürich, Zug, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Tessin wer- 2. d'établir des dispositions prévoyant que les constructions

den die Heiz-und Warmwasserkosten in neuen Gebäuden antérieures à la date susmentionnée soient modernisées en nach Verbrauch abgerechnet. Für bestehende Gebäude, ce sens d'ici 1993.

welche das grosse Energiesparpotential bilden, wird die 3. C'est donc à partir de cette année-là que le système de

VHKA nur von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landdécompte individuel d'eau chaude deviendra obligatoire schaft verlangt. In den Kantonen Bern, Glarus, Freiburg, dans toute la Suisse. Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf Mitunterzeichner - Cosignataires: Günter, Jaeger, Wederbestehen zwar die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen Basel.Zwygart (4) (teilweise nur für Neubauten), werden jedoch noch nicht vollzogen. Der Bund hat mit den Kantonen in diesem Zusam- Schriftliche Begründung - Développement par écrit menhang folgende Unterlagen erarbeitet: Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht -Abrechnungsmodell (1985, Bundesamt für Energiewirteine schriftliche Antwort. schaft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Mieter- Vermieter), Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates -Muster für kantonale Vorschriften (1987, Bundesamt für vom September 1988 Energiewirtschaft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 «Heizkostenabrechnung» der Konferenz der kantonalen In Gebäuden mit mehreren Energiebezügern (Mieter oder Energiefachstellen), Miteigentümer) schafft die verbrauchsabhängige Heizund -Wärmezählerverordnung vom 21. Mai 1986 (SR 941.231), Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) einen wirkungsvol- -Gasmengenmessgeräte-Verordnung vom 4. August 1986 len Energiesparanreiz. Untersuchungen im Räume Basel (SR 941.241), ergaben durchschnittliche Einsparungen von über 15 Pro-

-Verordnung vom 4. August 1986 über Messapparate für zent (vgl. Bericht «Erfolge sind messbar», Energiegesetz des

elektrische Energie und Leistung (SR 941.251). Kantons Basel-Landschaft, 1985). Die VHKA kann technisch Die Typenprüfungen der Wärmezähler wurden 1987 aufgebei neuen Gebäuden ohne weiteres eingeführt werden. Dies nommen. Mit der Prüfung der nicht-eichfähigen Heizkostengilt auch bei bestehenden Gebäuden ausser solchen mit verteiler hat das Zentralschweizerische Technikum Luzern einer Flächenoder Luftheizung. (Ingenieurschule HTL) im Herbst 1987 begonnen. Nach dem zwischen Bund und Kantonen vereinbarten Obwohl nach einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz Energiepolitischen Programm von 1985 sind die Kantone für vom 4. Dezember 1984 über Rechtsetzungskompetenzen die Einführung der VHKA verantwortlich. In den Kantonen des Bundes im Bereiche der verbrauchsabhängigen Heiz- Zürich, Zug, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Tessin werund Warmwasserkostenabrechnung (Energiekostenabrechden die Heiz-und Warmwasserkosten in neuen Gebäuden nung, VPB 1986 50/I) die geltende Verfassung ein Bundesnach Verbrauch abgerechnet. Für bestehende Gebäude,

obligatorium für die VHKA erlauben würde, will der Bundeswelche das grosse Energiesparpotential bilden, wird die

rat der bevorstehenden eneregiepolitischen Diskussion VHKA nur von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landnicht vorgreifen und die Einführung der VHKA auf Bundesschaft verlangt. In den Kantonen Bern, Glarus, Freiburg, ebene im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung zum Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, neuen Energieartikel prüfen. Graubünden, Thurgau, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bestehen zwar die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen (teilweise nur für Neubauten), werden jedoch noch nicht Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Grendelmeier Individuelle Heizkostenabrechnung

Motion Grendelmeier Comptes individuels de chauffage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06 Séance Seduta

Geschäftsnummer 87.901 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 26.09.1988 - 14:30 Date Data

Seite 1168-1169 Page Pagina

Ref. No 20 016 648

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.