Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-810 KI-generiert

Federal Election Law: Postal Voting Timing

Geschäftsnummer VPB 87-810
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the federal law on political rights, specifically regarding the timing of postal voting. The motion proposed to remove a provision that prohibited postal voting earlier than three weeks before an election day. The court reasoned that while the law stated a minimum period, it was intended to prevent abuse and ensure voters received voting materials, not to invalidate votes cast slightly early if materials were received sooner. The court acknowledged that the federal government intended to revise the law to allow earlier postal voting, accepting the motion to align the law with practical realities.

Legislator-Regeste

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Art. 11 Absatz, Art. 8 Absatz, Art. 8 Abs. 2 BPR; Federal Election Law: Postal Voting Timing: The motion proposed to remove a provision that prohibited postal voting earlier than three weeks before an election day. The court reasoned that while the law stated a minimum period, it was intended to prevent abuse and ensure voters received voting materials, not to invalidate votes cast slightly early if materials were received sooner. The court acknowledged that the federal government intended to revise the law to allow earlier postal voting, accepting the motion to align the law with practical realities.

Schlagwörter

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briefliche Stimmabgabe Stimmrecht vorgezogene Wahl abgegebene gültige Stimme Wahlrecht E-Government
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 Abs. 2 BPR

This provision is cited as the legal basis for the motion to be accepted, aiming to remove the restriction on when postal voting is permitted.

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Volltext

Interpellation Weber 29 février 1988

#ST# 87.364 vier Wochen vor dem Abstimmungstag zustellt. Wenn

schon, müsste man der Administration den Vorwurf machen

Motion des Nationalrates (Segmüller) und nicht den Stimmbürger bestrafen, der ohne Argwohn

Briefliche Stimmabgabe. Zeitliche seine Pflicht zu erfüllen glaubt.

Terminierung Ich möchte nicht die Gemeindeschreiber kritisieren und

auch nicht zurückblicken. Wenn ich dennoch das Wort zu

Motion du Conseil national (Segmüller) dieser Problematik ergreife; so um in die Zukunft zu weisen.

Vote par correspondance. Délai requis Es wird noch einige Zeit dauern, bis das Bundesgesetz über

politische Rechte revidiert ist. Es scheint mir nun stossend,

Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1987 wenn weitere briefliche Stimmen wegen der Frist ungültig

Décision du Conseil national du 19 juin 1987 erklärt werden. Es sollten Massnahmen ergriffen werden,

allenfalls durch ein Kreisschreiben des zuständigen Depar-

tements an die Kantone, damit dies nicht mehr geschieht.

Nach bundesrätlicher Botschaft von 1975 stimmt Artikel 8

Wortlaut der Motion Absatz 2 mit Artikel 11 Absatz 3 überein, wonach die Stimm-

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 8 Absatz 2 des Bun- berechtigten Abstimmungsvorlage und Erläuterung minde-

desgesetzes über die politischen Rechte (BPR), welcher die stens drei Wochen vor dem Abstimmungstag erhalten. Es

briefliche Stimmabgabe frühestens drei Wochen vor dem soll also niemand stimmen können, bevor er im Besitze von

Abstimmungstag zulässt, zu streichen. Vorlage und Erläuterung ist. Erhält er diese Unterlagen

früher, ist nichts dagegen einzuwenden, dass er früher

Texte de la motion stimmt, zumal Artikeln Absatz3 von «mindestens drei

Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la Wochen» spricht. In diesem Sinne ist meines Erachtens

loi fédérale sur les droits politiques, visant à biffer l'article 8, Artikel 8 Absatz 2 eine Ordnungsvorschrift, die nicht stur

2e alinéa, qui déclare le vote par correspondance admissible ausgelegt werden muss.

au plus tôt trois semaines avant le jours de la votation. Sollte diese Angelegenheit weiterhin sehr formalistisch

behandelt werden, würde ich mit Goethes Mephisto ausru-

fen: «Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage.»

M. Reymond, rapporteur: Le vote par correspondance est

prévu aux articles 5 et 8 de la loi fédérale sur les droits Bundeskanzler Buser: Ihr Kommissionspräsident hat bereits

politiques. L'article 8 indique que les cantons instituent la bekanntgegeben, dass der Bundesrat die Motion entgegen-

procédure à ce propos. nimmt. Dazu wäre also nichts Weiteres zu sagen.

Le deuxième alinéa de cet article 8 prévoit cependant que le Die Ausführungen von Herrn Iten beschäftigen mich natür-

vote par correspondance est admissible au plus tôt - c'est lich. Artikel 8 enthält aber eine klare Limitierung. Er sagt:

ce qui est important - trois semaines avant le jour de la «Die briefliche Stimmabgabe ist frühestens drei Wochen vor

votation. C'est précisément cette disposition que la motion dem Abstimmungstag zulässig.» Das lässt sich nicht deh-

du Conseil national vise à supprimer. Souvent le matériel de nen, es ist eine klare Gesetzesvorschrift, so dass es nicht

vote envoyé aux électeurs leur parvient plus de trois denkbar ist, diese Frist auf dem Zirkulationsweg zu verkür-

semaines avant le vote. Or, ceux qui désirent participer au zen oder zu verlängern. Wir müssten das Gesetz ändern. Ich

scrutin renvoient immédiatement leur bulletin sans connaî- kann Ihnen aber zusichern, dass die Revision des Gesetzes

tre la disposition législative. De ce fait, leurs votes sont sehr rasch in die Wege geleitet wird. Wir haben bereits eine

annulés. Arbeitsgruppe bestellt, die eine Reihe von weiteren Proble-

Selon les renseignements qui nous ont été donnés, le maté- men zu beurteilen hat. Wir rechnen damit, dass wir Ihnen im

riel de vote est à disposition des cantons six semaines avant Verlaufe des nächsten oder spätestens übernächsten Jahres

le scrutin. Seul le canton de Zurich fait exception à cette die Botschaft unterbreiten können.

règle car il a besoin d'une semaine supplémentaire pour la

distribution aux électeurs. Le Conseil fédéral est prêt à Präsident: Der Vorstoss wird nicht bekämpft.

accepter la motion et à supprimer ce deuxième alinéa, de

manière à permettre aux cantons de prévoir une disposition Ueberwiesen - Transmis

selon laquelle les électeurs pourraient utiliser le vote par

correspondance au moment de la réception du matériel. An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

La commission vous recommande à l'unanimité d'accepter

la motion. #ST# 87.810

Interpellation Weber

Präsident: Die Kommission beantragt einstimmig, die

Motion zu überweisen. Informationspraxis des Bundesrates in

ausserordentlichen Situationen

Iten: Ich wende mich nicht gegen die Motion von Frau Pratique du Conseil fédéral en

National rätin Segmüller, zumal der Bundesrat sie akzeptiert. matière d'information dans des situations

Was mich hingegen bewegt, ist die Tatsache, dass im Kan- exceptionnelles

ton St.Gallen briefliche Stimmen wegen der Verletzung der

Frist um einige Tage für ungültig erklärt wurden. Es stört

mich, dass einige Gemeindeschreiber das zu frühe Eintref-

fen der Stimmcouverts als Grund für die Ungültigerklärung

genommen haben, andere wiederum nicht - das konnten Wortlaut der Interpellation vom W, Dezember 1987

wir in der Kommission erfahren. Die Information der Bevölkerung in gefährlichen und heik-

Wurde da nicht zuviel Gesetzesformalismus betrieben? Der len Situationen ist eine wichtige Sache und sollte nicht zu

Gesetzgeber jedenfalls wollte nur, wie es in der Botschaft mehr Verunsicherung führen, sondern im Gegenteil mehr

vom 9. April 1975 heisst, Missbräuche beseitigen und zog Transparenz verleihen. Der Bundesrat hat in den letzten

daher die Fristen etwas enger als früher. Nun könnte man Jahren bei verschiedenen Ereignissen (z.B. Hormonskandal,

aber mit gesundem Menschenverstand ohne weiteres fest- «Schweizerhalle», «Tschernobyl», aber auch im jüngsten

stellen, dass das Eintreffen eines Couverts ein oder zwei Fall rund um den «Mont d'Or») nicht eben eine glückliche

Tage vor der im Gesetz in Artikel 8 angegebenen Frist kei- Hand in seiner Informationspraxis gezeigt. Insbesondere

nen Missbrauch darstellt, zumal die Verwaltung das Material liess er Aemter oder Kommissionen Auskünfte geben, die

29. Februar 1988 Interpellation Weber

zwar sicher kompetent in der Sache, nicht aber transparent Informieren heisst heute in vielen Fällen transparent

für den Bürger/die Bürgerin waren. machen - vor allem, wenn es von der öffentlichen Hand

Ich frage deshalb den Bundesrat an: ausgeht -, damit sich der einzelne ein Bild machen, sich

- Welche organisatorischen oder anderen Vorkehren sind vernünftig verhalten kann. Gerade das ist dem Bürger aber

geplant oder schon ergriffen worden, um in unerwarteten bei sämtlichen ausserordentlichen Geschehnissen der letz-

Lagen mit ungewöhnlicher Problemstellung rasche, kompe- ten zehn Jahre, die ich abschätzen kann, nicht zuteil gewor-

tente und zweckmässige Entscheide in Sachen Information den. Vielmehr war die Information des Bundes sehr stark

sicherzustellen? von Intransparenz geprägt, und solche Intransparenz kann

- Wie wird für Transparenz und Klarheit gegenüber der sowohl dem Bürger wie auch dem Konsumenten oder der

Bevölkerung, aber auch gegenüber der Wirtschaft und dem Wirtschaft schaden.

Konsumenten gesorgt? Zwei Beispiele - es gäbe weitere, ich habe sie in meiner

- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass in unserem kleinen Interpellation erwähnt-: Ich denke an den jüngsten Fall: an

Land auch in Rechnung gezogen werden muss, dass es in die Listeriose-Geschichte im vergangenen Herbst, als das

allen Landesteilen auch grenzüberschreitende Informatio- Bundesamt für Gesundheitswesen an die Oeffentlichkeit

nen gibt, die das Bild für den einzelnen beträchtlich erwei- trat. Man kann ruhig sagen: Es war ein mutiger Entscheid.

tern? Es hat sich mutig verhalten, aber doch auch wiederum zu

zaghaft. Das Bundesamt wollte das Kind nicht beim Namen

Texte de l'interpellation du 18 décembre 1987 nennen und brachte damit eine ganze Branche in Verruf. Im

L'information de la population, dans des situations dange- Klartext: Man hat gesagt, es handle sich um einen Weich-

reuses ou délicates, est une chose très importante; elle ne käse, aber nicht um welchen, und damit geriet die ganze

devrait pas ajouter à l'incertitude du public mais au Branche in Verruf. Das ist meines Erachtens eine Handha-

contraire permettre une plus grande transparence de la bung der Information, wie sie nicht vorkommen sollte.

situation. Les dernières années, le Conseil fédéral n'a pas Das zweite Beispiel betrifft «Tschernobyl», also eine ganz

fait preuve de toute la rigueur voulue pour informer le public andere Angelegenheit. Auch damals war die Situation alles

à l'occasion de divers événements (par exemple, le scandale andere als transparent. Die Information, die aus den Ost-

des veaux engraissés aux hormones, l'incendie de Schwei- blockstaaten kam, war sehr dürftig. Bei uns war eine natio-

zerhalle, la catastrophe de Tchernobyl et, plus récemment, nale Kommission - wenn ich sie so nennen darf - beauf-

le cas du vacherin Mont d'Or). Il a en particulier autorisé des tragt, zu berichten, und diese Kommission berichtete auch

offices ou des commissions, pourtant compétents en la regelmässig. Aber sie berichtete nicht nur sehr akademisch,

matière, à diffuser des informations qui manquaient de sondern in einer Art, dass der einzelne Bürger kaum verste-

clarté pour le public. hen konnte, wo er in dieser Situation wirklich stand. Es

C'est pourquoi je prie le Conseil fédéral de répondre aux wurde vom Mass der Verstrahlung gesprochen, und jeden

questions suivantes: Tag wurden eigentlich nur die Differenzen dazu angegeben.

- Quelles sont les mesures qui sont prévues ou ont déjà été Wenn man nicht selber Buch geführt hat, konnte man nicht

prises en matière d'organisation ou dans d'autres domaines wissen, wie hoch die Verstrahlung zu einem gewissen Zeit-

afin que des décisions appropriées soient rapidement prises punkt war.

pour assurer une bonne information dans des situations Auch war es so, dass man in der Schweiz immer davon

inattendues présentant des problèmes particuliers? ausgegangen ist, dass alles harmlos war. Ich will das hier

- Que fait-on pour assurer la transparence et la clarté de nicht anzweifeln. Aber man hat dabei vergessen, dass

l'information destinée non seulement au public, mais aussi gleichzeitig über das Fernsehen oder über das Radio Mel-

aux milieux économiques et aux consommateurs? dungen aus dem Ausland kamen, die nicht so harmlos

- Le Conseil fédéral est-il conscient que dans notre petit tönten. Man hat also vergessen, dass jeder Schweizerbürger

pays, il faut également tenir compte des informations qui mindestens noch ein, zwei ausländische Kanäle bedienen

nous parviennent de l'étranger et qui élargissent considéra- konnte und deshalb mit mehr Information bespickt wurde

blement notre point de vue? als nur mit derjenigen aus unserer Kommission.

Auch muss man sagen, dass eine Kommission dafür eigent-

Mitunterzeichner - Cosignataire: Jagmetti lich nicht das richtige Instrument ist. Ich glaube, im Moment

einer Gefahr hat der Bürger ein Interesse daran, dass eine

Frau Weber: Meine Interpellation stammt aus der letzten verantwortliche Person - ich denke dabei an einen Bundes-

Session. Ich muss sagen: für eine ehemalige Nationalrätin rat - die Informationen gibt. Damals war es so, dass man

ist es ein erstaunliches Erlebnis, eine Interpellation bereits in nicht sehr viel Informationen, ausgenommen über die Milli-

der nächsten Session begründen zu dürfen. Meine Interpel- rems, geben konnte. Ich möchte bei dieser Gelegenheit

lation stammt also aus jener Zeit der Vorkommnisse rund darauf aufmerksam machen, dass es mir wichtig erscheint,

um den «Mont d'Or» und hängt mit der damals entbrannten dass man in der heutigen Zeit auch ruhig zugeben kann,

Diskussion rund um die Frage zusammen, wie der Bund wenn man nicht so viele Informationen hat. Wichtig ist, dass

seine Informationspflicht verstand, wie er sie bis jetzt ver- man dem Bürger zeigt, dass man um Informationen bemüht

standen hat und wie er sie in Zukunft versteht. ist.

Da es nicht das erste Mal war, dass der Bund in seiner Man kann also sagen, dass in ausserordentlichen Situatio-

Informationspraxis nicht gerade eine glückliche Hand nen auch ausserordentliche Instrumente bereitstehen müs-

zeigte, habe ich mir erlaubt, einige Fragen zu formulieren: sen, um dem Bürger eine Situation transparent zu machen.

Ich gehe davon aus, dass wir in unserem Land ein Staatsver- Ich kann mich hier sehr kurz fassen, weil letzte Woche durch

ständnis haben, das von der Offenheit-es liegt mirsehrviel den Bericht über «Tschernobyl» die erste Frage meiner

daran, das ausdrücken zu können -, von derOeffentlichkeit Interpellation behandelt wurde. Ich habe am Freitag aus der

des Geschehens ausgeht, das unsere Demokratie als res Presse vernommen, dass die Bundeskanzlei eine Informa-

publica, also als eine offene Sache, sieht. Im heutigen Infor- tionszentrale eingerichtet hat. Diese soll nun bei allen den

mationszeitalter stellt sich nun die Frage: Bedeutet Informa- Bund betreffenden ausserordentlichen Lagen und Ereignis-

tion etwas anderes als früher? Ich glaube nicht. Aber sen eine koordinierte, rasche, umfassende und objektive

allenfalls bedeutet der Umgang mit Information etwas ande- Information gewährleisten. Das freut mich sehr. Die Informa-

res als vor 50 oder 100 Jahren. tion wird damit - so hiess es - zu einem festen Bestandteil

Dazu zwei Hinweise: Ich glaube, dass aufklärende Informa- des Krisenmanagements und muss über die nötige Infra-

tion heute den Bürger, den Konsumenten, die Wirtschaft struktur verfügen. Ich erlaube mir jetzt dazu noch zwei

sehr schnell und sehr direkt trifft, und daran müssen wir Bemerkungen. Es scheint mir wichtig zu sein, dass man sich

denken. Andererseits ertragen der Bürger, der Konsument dabei insbesondere drei Dinge merkt:

und auch die Wirtschaft heute viel mehr als früher, weil man 1. Es braucht bestimmt keinen riesigen Apparat, um Infor-

eben an viel und an direkte Information gewöhnt ist. mation sicherzustellen. Wenn man hört, dass die nötige

Interpellation Weber 29 février 1988

Infrastruktur aufgebaut werden muss, bin ich der Meinung, sen sind. Wir haben daraus für ein anderes Mal die Konse-

dass im Grunde genommen ein kleiner Stab von vielleicht quenzen gezogen.

drei Personen zu bezeichnen ist. Unter diesen Personen Es hat sich auch gezeigt, dass das Umfeld der Informations-

sollten sicher ein Bundesrat, der Bundeskanzler und noch tätigkeit deren Umsetzung und Wirkung sehr intensiv beein-

eine Fachperson sein. Ich finde also, dass man für Krisensi- flussen kann. Der Bundesrat hat am 2. Juli 1986 im Rahmen

tuationen nicht über Jahre hinweg ganze Stäbe unterhalten seines Zwölf-Punkte-Programms zu den «Tschernobyl-Fol-

muss. Aber es muss eine kompetente Gruppe sein. Sicher ist gen die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit den

auch wichtig, dass man ein Konzept erarbeitet, wie man Departementen den qualitativen und quantitativen Ausbau

reagieren kann, und dass für diesen Stab auch Ersatzleute der Informationstätigkeit bei solchen Ereignissen zu prüfen

da sind. und eine Informationszentrale zu schaffen. Die Resultate

2. Inhaltlich ist folgendes dazu zu sagen. Ich glaube, wir dieser Studie sind im Schlussbericht des Bundesrates an die

müssen uns auch mit der Frage beschäftigen: Was heisst Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom

Information heute? Information hat sicher auch eine ethi- 18. Dezember 1987 enthalten. Frau Ständerätin Weber hat

sche Komponente. Ich meine, dass die Information nach wie ihn eben zitiert.

vor so offen wie möglich verbreitet werden sollte. Man muss Zu den drei konkreten Fragen der Interpellantin ist folgen-

den Mut haben, in Transparenz dem Bürger die Mitteilungen des auszuführen:

zu machen. Ich glaube, man muss sich auch sehr bewusst 1. Als erste organisatorische Massnahme hat der Bundesrat

sein, dass man es nie allen Menschen recht machen kann. bei der Bundeskanzlei - in Erweiterung des Informations-

Das bedeutet, dass man mutig die Wahrheit sagen muss, dienstes, der hier besteht - eine Informationszentrale

auch wenn es vielleicht jemanden trifft. Ehrlich währt am geschaffen, die einerseits die vollständige, rasche und ver-

längsten! Gerade in Konsumfragen ist es immer so, dass ständliche Information der Bevölkerung gewährleisten soll

sicher eine Seite im negativen Sinne getroffen wird. Dass und andererseits die nötige Koordination der Informations-

man hier ehrlich zur Wahrheit steht, scheint mir sehr wichtig tätigkeit mit den verschiedenen Stellen im Bund und in den

zu sein. Kantonen sicherzustellen hat.

3. Es ist auch sehr wichtig, dass man bei einer Information Die neugeschaffene Informationszentrale soll nicht nur bei

ruhig dazu steht, wenn man selbst noch nicht genügend einer Verstrahlung, sondern jederzeit auch für andere aus-

informiert ist, aber dem Bürger doch das Gefühl gibt, dass serordentliche Lagen wie Geiselnahmen, Chemieunfälle

man am Ball und auf der Suche nach Information ist. In usw. einsatzbereit sein. Nachdem das Parlament für diese

diesem Sinne sehe ich auch eine inhaltliche Verpflichtung, Aufgabe zwei zusätzliche Stellen bewilligt hat, kann für jede

wenn eine solche Informationszentrale aufgebaut wird. der drei Hauptaufgaben, nämlich die interne Information,

die Information der Oeffentlichkeit und die Information der

Bundeskanzler Buser: Es liegt auf der Hand, dass die Bevöl- Kantone, je ein Verantwortlicher ernannt werden. Wie haben

kerung in gefährlichen und heiklen Situationen auf alle also - wie es Ständerätin Weber gefordert hat - einen

Formen der Information besonders angewiesen ist. Sie hat kleinen Stab geschaffen; wir haben zwei Leute mehr. Ich

ein Anrecht darauf, zu wissen, welchen Gefahren sie ausge- darf beiläufig daran erinnern, dass das Bundespresseamt in

setzt ist, wie sie sich dagegen schützen kann, wie sie sich Bonn etwas über 700 Mitarbeiter zählt. Wenn wir die zwei

verhalten sollte und was die Behörden für die Bewältigung neuen bei der Bundeskanzlei dazunehmen, verfügen wir in

der Lage und zum Schütze der Bevölkerung unternehmen. diesem Bereiche über insgesamt vier Mitarbeiter; wir

Je schwerer die Krise, je schwieriger die Lage, je stärker die machen es also mit typisch schweizerischer Bescheidenheit.

persönliche Betroffenheit, desto grösser ist das Bedürfnis Der Einsatz der Informationszentrale erfolgt nach dem Bau-

der Oeffentlichkeit nach Informationen. Dabei gilt es zu kastensystem. Zunächst werden Mitarbeiter der Departe-

berücksichtigen, dass die Bevölkerung - vielleicht weil sie mente beigezogen, vorwiegend Informationsbeauftragte der

infolge früherer Ereignisse sensibilisiert oder ängstlich ist - Generalsekretariate und der Bundesämter. Je nach Art,

selbst dann ein besonders starkes Bedürfnis nach Informa- Umfang und Dauer des Ereignisses wird die Informations-

tionen haben kann, wenn dies von der Sache her nicht zentrale durch speziell geschulte Angehörige von Armeestä-

unbedingt gerechtfertigt erscheint. Es muss daher primäre ben verstärkt, wobei wir die Schulung dieser Leute aus den

Aufgabe der Behörden sein, in ausserordentlichen Lagen in Armeestäben selber übernommen haben. Sie ist laufend im

besonderem Masse für eine wahre - hier teile ich ganz die Gang und wird jedes Jahr verstärkt.

Auffassung von Frau Ständerätin Weber -, vollständige, Zur fachlichen Beratung kann die Bundeskanzlei je nach

zeitgerechte und verständliche Information der Oeffentlich- Ereignis und Lage zudem Spezialisten des entsprechenden

keit zu sorgen. Ich betone das letzte Wort: verständliche Fachgebietes beiziehen. Diese Lösung entspricht den

Information. Das war gerade in Sachen «Tschernobyl» nicht bereits vor «Tschernobyl» erarbeiteten Thesen und Grund-

immer besonders leicht, da es um physikalische Begriffe sätzen der Information in ausserordentlichen Lagen sowie

ging, die der Bevölkerung nicht ohne weiteres klar waren. den Lehren, die aus dem Fall «Tschernobyl» gezogen wur-

Es ist denn auch nicht verwunderlich, dass der Bundesrat den. Der Aufbau der Informationszentrale mit den vorgese-

schon lange vor den Katastrophen von «Tschernobyl» und henen personellen und technischen Mitteln ist im Gange.

«Schweizerhalle» der Information in ausserordentlichen Sie wird noch dieses Jahr einsatzbereit sein und auf jeden

Lagen grosse Aufmerksamkeit geschenkt hat. So wurden Fall in der Gesamtverteidigungsübung im November 1988

darüber bereits in den siebziger Jahren zahlreiche Semina- getestet werden.

rien durchgeführt und die Grundsätze sowie die Verwal- 2. Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellantin,

tungsstrukturen für diese schwierige Aufgabe bei den ver- wonach für Transparenz und Klarheit gegenüber der Bevöl-

schiedenen Gesamtverteidigungsübungen überprüft und kerung gesorgt werden muss. Dieses Ziel soll durch eine

ständig angepasst. Dadurch war es, bei aller Anerkennung offene und kontinuierliche Informationspolitik sowie durch

der Kritik, im Falle «Tschernobyl» doch möglich, eine offene organisatorische Massnahmen erreicht werden. Allerdings

und kontinuierliche Information der Oeffentlichkeit zu haben gerade «Tschernobyl» und auch das Beispiel

gewährleisten. Ich betone nochmals, dass die Schwierigkei- «Schweizerhalle» sowie die Ereignisse rund um den «Mont-

ten zum Teil von der Materie her kamen. d'Or» gezeigt, dass es nicht immer leicht ist, in der Praxis

Was den Einsatz der Behörden betrifft, verstehe ich die diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Ausführungen von Frau Ständerätin Weber bezüglich der Es hat sich herausgestellt, dass Schwierigkeiten in der Infor-

Abgabe von Erklärungen von Mitgliedern des Bundesrates. mation vor allem in denjenigen Bereichen auftreten, in wel-

Wir haben darüber lange diskutiert. Es ist immer eine Frage chen nicht primär der Bund, sondern die Kantone für den

des Masses, wann ein Mitglied der Landesregierung oder Vollzug zuständig sind (beispielsweise die Lebensmittelpoli-

wann gar der Bundespräsident vor dem Fernsehen auftreten zei im von Frau Ständerätin Weber erwähnten Listerienfall).

soll. Ich gebe rückwirkend ohne weiteres zu, dass wir mit Wollte man hier eine zentrale Information einsetzen, müsste

dem Einsatz von Mitgliedern des Bundesrates zu karg gewe- sich der Bundesrat auf sein Mandat der Oberaufsicht beru-

I.März 1988 Standesinitiative Genf

fen und von seinem damit verbundenen Weisungsrecht #ST# Zweite Sitzung - Deuxième séance

Gebrauch machen. Unser föderativer Staats- und Verwal-

tungsaufbau sollte aber nicht ohne Not übergangen werden. Dienstag, 1. März 1988, Vormittag

Der Bundesrat beabsichtigt nun, über die Revision der Mardi 1er mars 1988, matin

betreffenden Gesetze und Verordnungen die Information in

ausserordentlichen Situationen besser zu koordinieren. In 8.00h

der Zwischenzeit soll auf informellem Wege eine möglichst

optimale Koordination zwischen Bund und Kantonen ange- Vorsitz - Présidence: M. Masoni

strebt werden.

3. Es ist bekannt, dass die Bevölkerung permanent und in

allen Landesteilen über Information aus dem Ausland ver-

fügt. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen, auch wenn - wie

im Falle «Tschernobyl» - verschiedene Elemente dieser 87.201

ausländischen Informationen zur weiteren Verunsicherung

der Bevölkerung beigetragen haben. Dies war darauf Standesinitiative Genf

zurückzuführen, dass im Ausland nicht nur andere Normen,

sondern auch andere Konzepte für Verstrahlungsfälle ange-

«Strassenabgabe» auf Flugtreibstoff

wendet werden. So wurden im benachbarten Ausland teil- Initiative du canton de Genève

weise Massnahmen beschlossen und sofort propagiert, die Taxe sur l'essence aviation. Affectation

für uns nur schwer verständlich waren. Zum Teil mussten sie

denn auch später wieder abgeschwächt werden. Unsere

Bevölkerung hat jedoch diese Informationen jeweils auch

mitbekommen und sich zu Recht gefragt, woher die grossen Wortlaut der Initiative vom 18. Februar 1987

Unterschiede stammen. Der Kanton Genf beantragt, die «Strassenabgabe» auf Flug-

Um diesem Problem auf den Leib zu rücken, hat der Bun- treibstoffen für Massnahmen zur Verringerung der durch

desrat bereits im Sommer 1986 die Initiative ergriffen mit den Luftverkehr verursachten Schäden zu verwenden.

dem Ziel, auf internationaler Ebene eine Harmonisierung

des Vorgehens sowie eine Abstimmung der Grenzwerte zu Texte de l'initiative du 18 février 1987

erreichen. Ich darf auf die Fortsetzung dieser Initiative ver- Le canton de Genève propose d'affecter la «taxe routière»

weisen, worüber im Bericht über den KKW-Unfall folgendes sur l'essence pour l'aviation à des mesures tendant à dimi-

ausgeführt wird: «Aufgrund der vom Bundesrat ergriffenen nuer les effets des nuisances engendrées par le trafic aérien.

Initiative zur internationalen Harmonisierung von Interven-

tionswerten bei grenzüberschreitender Verstrahlung beauf- Herr Piller unterbreitet im Namen der Verkehrskommission

tragte im September 1986 die Regionalkonferenz Europa den folgenden schriftlichen Bericht:

der Weltgesundheitsorganisation in einer Resolution den

Regionaldirektor, ein Expertentreffen zur Prüfung dieser 1. Text und Begründung der Initiative

Fragen einzuberufen. Nach intensiven Vorbereitungen mit Der Grosse Rat des Kantons Genf hat am 16. Oktober 1986

ausgedehnten Absprachen zwischen den verschiedenen beschlossen, eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut

internationalen Organisationen hat vom 10. bis 14. Novem- einzureichen:

ber 1987 in Genf dieses Expertentreffen stattgefunden. «Der Grosse Rat,

33 Experten aus Strahlenschutz, Strahlenbiologie, klini- - in der Erwägung,

scher Medizin, Epidemiologie, Notfallplanung und Gesund- dass der auf dem Flugbenzin erhobene Zollzuschlag dem

heitsbehörden diskutierten einen ausführlichen Bericht der Bund erhebliche Einnahmen bringt, diese jedoch der Stras-

Weltgesundheitsorganisation über Empfehlungen und senrechnung gutgeschrieben werden;

Massnahmen, die bei einem künftigen Nuklearunfall die dass immer noch Verbesserungen zur Verminderung der

Unsicherheit verhindern sollen.» Beeinträchtigungen durch den Fluglärm möglich sind;

Machen wir uns aber keine Illusionen: divergierende Infor- dass diese oft kostspieligen Verbesserungen mit dem auf

mationen über gravierende Ereignisse sind auch in Zukunft dem Flugbenzin erhobenen Zollzuschlag finanziert werden

zu erwarten, so dass auch künftig mit Momenten der Verun- könnten;

sicherung zu rechnen sein wird. Entscheidend ist deshalb lädt den Staatsrat ein,

wie eh und je, ob es gelingt, das Vertrauen in die öffentliche mit einer Standesinitiative den eidgenössischen Räten vor-

Information der eigenen Behörden zu erhalten. Der Bundes- zuschlagen, einen Beschluss zu fassen, wonach der auf dem

rat ist bereit und entschlossen, alles zu tun und insbeson- Flugbenzin erhobene Zollzuschlag für Massnahmen zur Ver-

dere durch eine offene und kontinuierliche Informationspo- minderung der durch den Fluglärm verursachten Beein-

litik die Basis für die Sicherung dieses Vertrauens auch in trächtigungen zu verwenden ist.»

kritischen Situationen zu schaffen. Diese Standesinitiative wurde wie folgt begründet:

«1985 wurden in Genf Cointrin 811 500 Liter Flugbenzin

Präsident: Frau Weber ist von der Antwort befriedigt. verkauft....

Am 27. Januar 1986 betrug der Flugbenzinpreis Fr. 1.62 pro

Liter. Er setzt sich folgendermassen zusammen:

Schluss der Sitzung um 19.45 Uhr Fr. 1.- Einkaufspreis

La séance est levée à 19 h 45 Fr. -.23 Zoll

Fr. -.30 Zollzuschlag

Fr. -.076 Wust

Fr. -.015 Flughafengebühr

Aus diesen Zahlen geht hervor, dass der Luftverkehr 1985 in

Genf dem Bund Abgaben von mehr als Fr. 400 000- entrich-

tet hat, davon rund Fr. 240 000- für die Nationalstrassen

(das Kerosin bleibt hier unberücksichtigt!).

Unser Staatsrat setzt sich vehement und an mehreren Fron-

ten dafür ein, dass die unerwünschten Auswirkungen des

Luftverkehrs vermindert werden.

In dieser Hinsicht werden von allen und auf allen Ebenen,

und oft ganz spontan, grosse Anstrengungen unter-

nommen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Weber Informationspraxis des Bundesrates in ausserordentlichen

Situationen

Interpellation Weber Pratique du Conseil fédéral en matière d'information dans des

situations exceptionnelles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.810

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.02.1988 - 18:15

Date

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Seite 6-9

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Ref. No 20 016 303

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