Federal Council Opens Cham-Knonau Road Section Amid Cantonal Opposition
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council decided to complete and open a 3km section of National Road 4 between Cham and Knonau despite the Zurich cantonal government's opposition, which argued it would direct transit traffic through villages and negatively impact environmental planning. The Federal Council reasoned that this decision was part of the usual process of opening existing highways to traffic, aimed at avoiding prejudicial consequences for further highway sections, and that it would rebalance traffic by diverting it from the Sihltal route to the Knonauer Amt, even though this would increase the burden on the latter. The decision was also influenced by the need to consider various interests, including those of the canton of Zug and other cantonal conferences.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 9 darf, Art. 36bis Absatz; Federal Council Opens Cham-Knonau Road Section Amid Cantonal Opposition: ber 1986 hier geführt haben, wiederaufzunehmen. Ebenso- Verordnung u. a. Verkehrsanlagen, insbesondere Strassen.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Interpellation Jagmetti 22 1er mars 1988
#ST# 87.809 Die N 4 ist als Nationalstrasse erster Klasse teilweise erstellt
worden und soll nun auf dieser Strecke von rund 3 km von
Interpellation Jagmetti der Verzweigung mit der N 4a bei Cham bis nach Knonau als
Autostrasse mit Gegenverkehr fertiggestellt und dann
N 4. Verzweigung Cham-Knonau betrieben werden. Dafür sind noch erhebliche Arbeiten
N 4. Embranchement de Cham et Knonau erforderlich, denn fahrbar ist diese Strasse im heutigen
Zustand nicht. Von Knonau an würde der Verkehr dann auf
die Kantonsstrasse geleitet - eine Strasse, die nicht zum
Hauptstrassennetz nach Bundesrecht gehört - und mitten
Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1987 durch die Ortschaften Mettmenstetten, Affoltern am Albis,
Der Bundesrat hat am 7. Dezember 1987 entschieden, dass Hedingen, dann vorbei an Bonstetten und Wettswil und
zwei Fahrspuren der Teilstrecke der N4 von der Verzwei- schliesslich ins Zentrum von Birmensdorf geführt, von wo
gung Cham bis Knonau fertigzustellen und in Betrieb zu dann der Anschluss bei Urdorf an die N 3c - auch N 20
nehmen seien, obwohl sich der Regierungsrat des Kantons genannt - gesucht wird.
Zürich unter Darlegung der Gründe dagegen ausgespro- Mit diesem Entscheid hat sich der Bundesrat in Gegensatz
chen hatte. zur Auffassung der Zürcher Regierung gestellt, deren Argu-
Dieser Entscheid gibt Anlass zu folgenden Fragen: mente gleichsam auf dem Tisch lagen. Den Durchgangsver-
1. Welche Ueberlegungen haben den Bundesrat bewogen, kehr bei Cham abzuzweigen und durch vier Ortschaften zu
diesen kleinen Strassenabschnitt öffnen zu lassen und so führen, nur um einen Strassenstummel, der heute keines-
den Durchgangsverkehr mitten in Ortschaften des Knonauer wegs betriebsbereit ist, zu nutzen, scheint tatsächlich nicht
Amtes zu lenken, obwohl die Kantonsregierung ihrer der Weisheit letzter Schluss zu sein. Dem Zürcher Vertreter,
berechtigten Besorgnis über die dadurch entstehende Lage der aus der Leventina stammt, sei erlaubt, einen Vergleich
klar Ausdruck gegeben hatte? anzustellen und zu fragen, ob der Zustand, der während
2. Ist vorgängig abgeklärt worden, ob dabei die vom Bun- Jahren in Faido geherrscht hat, nun in Mettmenstetten,
desrat in der Lärmschutzverordnung festgelegten und seit Affoltern am Albis, Hedingen und Birmensdorf extra
dem I.April 1987 geltenden Planungswerte und Immis- geschaffen werden soll? Ganz wohl war dem Bundesrat bei
sionsgrenzwerte eingehalten werden? seinem Entscheid nicht, sonst hätte er nicht angeordnet,
3. Welche Bedeutung hat der Bundesrat bei seinem dass bei der Verzweigung Blegi der N 4 mit der N 4a blaue
Entscheid der Richtplanung eingeräumt, nach welcher der Wegweiser ins Knonauer Amt, hingegen grüne auf die Sihl-
Durchgangsverkehr aus den Ortschaften entfernt und über talroute verweisen sollen, sie soll in diesem Zusammenhang
ein Trassee geführt werden soll, das in Ortsnähe nur an offenbar bevorzugt werden; die grünen Wegweiser können
Industriegebiete grenzt, so dass die Wohngebiete einer jedoch nur bis Sihlbrugg überhaupt von Bedeutung sein,
möglichst geringen Umweltbelastung ausgesetzt sind? weil die Autobahn dort am Verkehrslicht endet.
Man könnte dem natürlich entgegnen, durch die Belastung
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1987 einer Strecke werde eine andere entlastet; was im Knonauer
Le Conseil fédéral a décidé le 7 décembre 1987 l'achève- Amt zusätzlich an Verkehr anfalle, werde in Langnau am
ment et la mise en exploitation de deux voies du tronçon de Albis und Adliswil zu einer Entlastung führen. Das wäre für
la N 4 entre l'embranchement de Cham et Knonau, malgré diese beiden Ortschaften, die heute unter dem Durchgangs-
l'opposition motivée du Conseil exécutif du Canton de Zu- verkehr leiden, tatsächlich ein grosser Vorteil. Ich hoffe,
rich. dass er eintreten wird, wenn der Bundesrat bei seiner Hal-
Cette décision soulève les questions suivantes: tung bleiben sollte. Zu befürchten ist allerdings, dass die
1. Quels motifs ont incité le Conseil fédéral à ordonner Belastung am einen nicht zur Entlastung am ändern Ort
l'ouverture de ce tronçon et à diriger ainsi le trafic de transit führen wird. Die Strecke soll nämlich verkürzt und die Fahrt
vers le centre des localités du district de Knonau, bien que le zum Autobahnanschluss bei Urdorf erleichtert werden,
gouvernement cantonal ait exprimé sa préoccupation justi- wodurch die Attraktivität für den Nord-Süd-Durchgangsver-
fiée devant la situation ainsi créée? kehr, auch den Schwerverkehr, erhöht wird.
2. A-t-on élucidé au préalable si les valeurs limites d'immis- Der Bundesrat argumentiert in seinem Brief an die Kantons-
sion fixées dans l'ordonnance sur la protection contre le regierungen denn auch nicht mit der Entlastung derSihltal-
bruit, devenues contraignantes pour la planification depuis route, die er ja - wie gesagt - grün signalisieren will; er
le 1er avril 1987, pourront être respectées? beruft sich vielmehr auf das übliche Vorgehen, vorhandene
3. En prenant sa décision, dans quelle mesure le Conseil Autobahnen dem Verkehr zu öffnen. Er will-wie er schreibt
fédéral a-t-il tenu compte du plan directeur prévoyant que le - präjudizielle Folgen für weitere Autobahnteilstücke ver-
trafic de transit doit être éloigné des localités et suivre un meiden oder auf der uns bekannten Argumentation «Man
tracé ne s'approchant que des zones industrielles de ces hat es immer so gemacht» beharren.
mêmes localités, de manière à épargner autant que possible Eines sei nochmals betont: Es geht mir nicht darum, den
les nuisances aux zones habitées? Entscheid über den Bau der N 4 zur Debatte zu stellen.
Einzig die Eröffnung des Teilstückes mit der Lenkung des
Mitunterzeichner- Cosignataire: Weber (1) Durchgangsverkehrs ins Knonauer Amt und dessen Füh-
rung durch die Ortschaften - im Gegensatz zur klaren Aeus-
Jagmetti: Die Interpellation, die ich Ihnen vorlege, betrifft serung der Kantonsregierung - ist Gegenstand meiner
den Entscheid, den der Bundesrat am 7. Dezember 1987, ersten Frage, mit der ich mich nach den Ueberlegungen des
also während der letzten Wintersession noch in alter Zusam- Bundesrates erkundige, von denen mir nur jene bekannt
mensetzung, getroffen und den Regierungen der Kantone sind, die im Brief ihren Niederschlag gefunden haben.
Zürich, Zug sowie der Innerschweizer Regierungskonferenz Die Lärmschutzverordnung, die der Bundesrat am
eröffnet hat: Darin wird in Briefform die Fertigstellung und 15. Dezember 1986, also ein Jahr vor seinem Entscheid über
Inbetriebnahme von zwei der vier erstellten Fahrspuren der die Eröffnung der umstrittenen Teilstrecke der N 4 beschlos-
N 4 zwischen Cham und Knonau angeordnet. Die gestellten sen und auf den 1. April 1987 in Kraft gesetzt hat, enthält im
Fragen beziehen sich also nicht auf den Bau der N 4 an sich dritten Kapitel Vorschriften über «Neue und geänderte orts-
und zielen nicht darauf ab, die Debatte, die wir im Septem- feste Anlagen». Dazu gehören nach Artikel 2, Absatz 1 der
ber 1986 hier geführt haben, wiederaufzunehmen. Ebenso- Verordnung u. a. Verkehrsanlagen, insbesondere Strassen.
wenig möchte ich die Beratung jener der vier «Kleeblatt- Nach Artikel 9 darf der Betrieb neuer oder wesentlich geän-
Initiativen», die «für ein autobahnfreies Knonauer Amt» ein- derter ortsfester Anlagen nicht dazu führen, dass durch die
gereicht worden ist, vorwegnehmen. Es geht einzig um die Mehrbelastung einer Verkehrsanlage die Immissionsgrenz-
Eröffnung des Teilstücks, die vom Bundesrat angeordnet werte überschritten werden. Das hat der Bundesrat im
worden ist. Dezember 1986 beschlossen. Die in Artikel 10 der Verord-
I.März 1988 23 Interpellation Jagmetti
nung vorgesehenen Schallschutzmassnahmen sind selbst- des Kantons Zürich standen die Begehren des Kantons Zug,
verständlich nur ein unvollkommener Ersatz, denn den Aus- des Gemeinderates von Steinhausen und der Innerschwei-
senlärm senken diese Vorkehren nicht. Das siebte Kapitel zer Regierungskonferenz gegenüber- mit der klaren Forde-
der Verordnung betrifft die Ermittlung und Beurteilung von rung, es sei die fertiggestellte N 4 direkt an das Strassennetz
Aussenlärmimmissionen ortsfester Anlagen. Es werden die im Knonauer Amt anzuschliessen. Diese Interessen waren
Ermittlungspflicht und die Lärmbelastung festgelegt. gegeneinander abzuwägen.
Mir scheint, dass hierein Testfall dafür vorliegt, ob wir es bei 2. Für die Inbetriebnahme des Autobahnabschnittes Cham
Regeln bewenden lassen oder ob wir die Ordnung, die zum -Knonau ist folgendes Konzept vorgesehen: Von der seit
Schutz unserer Umwelt, der Umwelt des Menschen, aufge- langem in Betrieb stehenden N 4 zu den Hauptstrassen im
stellt worden ist, auch verwirklichen. Es wäre meines Erach- Knonauer Amt besteht heute schon eine vielgenutzte Ver-
tens sehr wertvoll und für die weiteren Schritte zur Verwirkli- bindung. Diese führt aber auf Umwegen durch Wohngebiete
chung der Ziele des Umweltschutzes höchst aufschluss- von Steinhausen und Bibersee auf die bestehende Umfah-
reich, wenn sich der Bundesrat substantiell zum Problem rung von Knonau. Mit der beschlossenen Inbetriebnahme
der Einhaltung der materiellen Vorschriften und zur Ermitt- des Autobahnabschnittes Cham-Knonau soll dieser orts-
lung und Beurteilung der Aussenlärmimmissionen - in die- fremde Durchgangsverkehr aus den überbauten Gebieten
sem Fall in Beantwortung meiner zweiten Frage - äussern von Steinhausen und Bibersee herausgenommen und auf
würde. den umweltfreundlich zu gestaltenden bestehenden Auto-
Meine dritte Frage bezieht sich auf die Beachtung der bahnabschnitt Cham-Knonau umgeleitet werden. Im Sinne
Raumplanung. Der Kanton Zürich hat vor zehn Jahren in einer zweckmässigen Verkehrsleitung sollen jedoch ledig-
einer parlamentarischen Debatte, die nicht weniger als lich zwei Fahrspuren der bestehenden Autobahn über den
24 Halbtagssitzungen in Anspruch nahm, den kantonalen noch zu erstellenden provisorischen Abgang auf das ordent-
Gesamtplan - den Richtplan nach dem ein Jahr später liche Strassennetz nördlich von Knonau geführt werden. Bei
beschlossenen Raumplanungsgesetz - erarbeitet. Frau der von Ihnen angesprochenen Verzweigung Blegi N 4/N 4a
Weber und ich haben an diesen Debatten teilgenommen ist die Fahrrichtung Zürich über die N 4a/T4 grün und die
und erinnern uns daran. Fahrrichtung über das Konauer Amt blau zu signalisieren.
Das Siedlungsgebiet wurde dabei mit einer Genauigkeit Damit kann der Strassenverkehr von der Innerschweiz nach
umschrieben, die sonst in der Richtplanung nicht üblich ist, Zürich entsprechend aufgeteilt werden. Die Gemeinden an
und das Trassee der Umfahrungsstrasse - nach dem Willen der Sihltalroute werden dadurch vom Verkehr etwas entla-
der Bundesversammlung einer Nationalstrasse 1. Klasse - stet, und das Knonauer Amt erhält eine gewisse Mehrbela-
so gelegt, dass die Strasse ausserhalb des Siedlungsgebie- stung.
tes durchführt. 3. Die zur vorzeitigen Eröffnung vorgesehene Teilstrecke
Im regionalen Richtplan, der anschliessend mit noch der N 4 kann nicht sofort fertiggestellt und in Betrieb
genaueren Festlegungen aufgestellt worden ist, sind die an genommen werden. Es sind noch verschiedene Arbeiten -
die Strasse angrenzenden Gebiete als Industriegebiete Anpassungen und Umsignalisierungen-notwendig. Es sind
bezeichnet worden, damit die Wohngebiete von den Lärm- insbesondere Signalanlagen, Lärmschutzmassnahmen und
immissionen freigehalten bleiben. Die dritte Planungsstufe gewisse geringfügige Korrekturen auszuführen, um die Ver-
war die Nutzungsplanung der Gemeinden. Auch sie ist kehrssicherheit auf den Strassen durch das Konauer Amt
durchgeführt worden, und in ihr sind eben diese an die sicherzustellen. Dies alles wird etwa nach Rücksprache mit
künftige Nationalstrasse angrenzenden Gebiete als Indu- dem Kanton Zürich zwei Jahre in Anspruch nehmen.
strie- und Gewerbezonen ausgeschieden - wieder im Inter- 4. Damit die vorzeitige Eröffnung der Teilstrecke der N 4 und
esse des Schutzes der Bevölkerung vor Lärmimmissionen. das Massnahmenpaket zum Schütze der Bevölkerung im
In systematischem Aufbau, mit Planungen über drei Ebenen Knonauer Amt rechtzeitig in Gang gesetzt und koordiniert
ist angestrebt worden, die Bewohner vor übermässigen Ein- werden können, musste - wie Sie, Herr Jagmetti, gesagt,
wirkungen zu verschonen, indem die Siedlungs- und die haben - der Bundesrat seinen Grundsatzentscheid über die
Verkehrsplanung - den raumplanerischen Zielen entspre- vorzeitige Inbetriebnahme des Abschnittes Cham-Knonau
chend - aufeinander abgestimmt worden sind. Wenn nun Ende Dezember 1987 treffen.
aber der Verkehr nach dem Willen des Bundesrates wäh^ 5. Bezüglich der Einhaltung der Luftreinhalteverordnung ist
rend Jahren mitten durch die Ortschaften geführt wird, folgendes festzustellen: Mit dem heutigen Motorfahrzeug-
müssen sich das Kantonsparlament, die Regierung und die park ist es vielerorts nicht möglich, entlang den Strassen mit
Gemeinden fragen, welchen Sinn denn all ihre raumplaneri- starker Verkehrsbelastung die strengen Grenzwerte der LRV
schen Bemühungen hatten. einzuhalten. Mit zusätzlichen Massnahmen wie einer weite-
Wir hören in letzter Zeit sehr viel von Vollzugsdefizit bei der ren Verschärfung der Abgasnormen für schwere Motorfahr-
Raumplanung, von fehlendem Planungseifer der Kantone zeuge soll, wie Sie wissen, bis 1995 die Luftbelastung weiter
und Gemeinden, von unzureichenden Bemühungen, die reduziert werden.
Ziele der Raumplanung zu erreichen. Der Ruf nach Eingrif- 6. Heute wäre es verfehlt, bei den vom Durchgangsverkehr
fen des Bundes ertönt, damit für Ordnung gesorgt werde. betroffenen Ortschaften im Knonauer Amt Umfahrungs-
Hier ist eine Ordnung über drei Stufen in einem Entschei- strassen zu bauen, wenn damit gerechnet werden kann,
dungsprozess geschaffen worden, der vor zehn Jahren dass diese Ortschaften dereinst sowieso durch die Auto-
begonnen hat. Dass man den Nord-Süd-Durchgangsverkehr bahn N 4 umfahren werden. Ortsumfahrungen beanspru-
durch die Ortschaften leitet, widerspricht diesen planeri- chen unverhältnismässig viel Land und bedingen kostspie-
schen Bemühungen. Ich frage deshalb den Bundesrat lige Lärmschutzanlagen.
abschliessend, welchen Stellenwert er der Richtplanung, die 7. Endgültige Abhilfe für die prekären Verkehrsverhältnisse
schon in die Nutzungsplanung der Gemeinden umgesetzt im Sihltal und im Knonauer Amt bringt erst die durchge-
worden ist, in diesem Fall eingeräumt hat. Meine Frage hende Erstellung der N 4. Damit werden alle Ortschaften im
entspringt auch der Besorgnis über die Berücksichtigung Knonauer Amt umfahren. Die Planungsarbeiten für die N 4
der Raumplanung bei der ganzen Tätigkeit des Gemeinwe- einschliesslich eine Machbarkeitsabklärung für die Variante
sens. Rüttimann - ich nehme an, Sie kennen sie - sind im Gange.
8. Mit dem Entscheid des Bundesrates über die vorzeitige
Inbetriebnahme des Teilstückes Cham-Knonau werden
BundesratOghZu den von Herrn Ständerat Jagmetti gestell- keine Sachzwänge geschaffen, aufgrund derer die Abstim-
ten Fragen kann ich zusätzlich zur schriftlichen Stellung- mung über die Volksinitiative für ein autobahnfreies Kno-
nahme des Bundesrats noch folgendes beifügen: nauer Amt beeinflusst würde. Ueber die Volksinitiative kann
1. Die Strassenverbindungen von der Innerschweiz und von zu seiner Zeit - ich nehme an 199Ì - von Volk und Ständen
Zug nach Zürich sind keine bloss zürcherische Angelegen- unvoreingenommen abgestimmt werden.
heit. Der ablehnenden Stellungnahme des Regierungsrates
Interpellation Jagmetti 24 1er mars 1988
Jagmetti: Der Bundesrat hat zu meiner ersten Frage Stel- mitten durch die Dörfer führt, um 60 Prozent höher sein
lung genommen - ich kann mich in dieser Beziehung von werde, wenn die N 4 nicht gebaut würde. Wir sind daher
der Antwort leider nicht befriedigt erklären -, doch zu mei- überzeugt, dass dem Knonauer Amt - es ist bevölkerungs-
nen Fragen 2 über die Lärmschutzverordnung und 3 über mässig enorm gewachsen - mehr gedient ist, wenn die N 4
die Richtplanung hat er nicht Stellung genommen. kommt. Ein erster Schritt - das ist entscheidend - war
die Eröffnung der N 20; ein zweiter wäre die Strecke
Präsident: Kollege Iten- verlangt allgemeine Diskussion. Cham-Knonau und der dritte die endliche Schliessung der
Diese muss vom Rat beschlossen werden. Kollege Iten will Lücke.
seinen Antrag begründen. Wir gehen in der Innerschweiz folgerichtig von zwei Tatsa-
chen aus: Erstens würde bei einem Verzicht auf die N 4 der
Iten: Ich möchte aus der Sicht des Kantons Zug einige Bau von lokalen Umfahrungsstrassen in Mettmenstetten,
Bemerkungen zur Interpellation von Herrn Jagmetti machen Affoltern, Hedigen und Birmensdorf unumgänglich. Die N 4
und wünsche Diskussion. kann in bezug auf Emissionen, Landschaftsschutz und
Landbedarf besser gebaut werden, als sie projektiert war; es
Präsident: Dem Antrag wird nicht opponiert. Diskussion sind bereits bessere Lösungen in der Diskussion. Zweitens
wird beschlossen. ergab die Konsultativabstimmung vom Juni 1985 zwar ein
negatives Resultat für die Autobahn im Knonauer Amt,
Iten: Sie gestatten, dass ich mich als Zuger Regierungsrat zeigte aber auch, dass in den Bezirken Affoltern und Horgen
und ständiges Mitglied der Innerschweizer Regierungskon- sowie im Limmattal eine klare Mehrheit für den Bau der N 4
ferenz zur Interpellation von Herrn Ständerat Jagmetti äus- erreicht wurde. Knappe Mehrheiten für die N 4 resultierten
sere. Die Regierung des Kantons Zug und die Innerschwei- auch in den Bezirken Bülach und Dielsdorf ; selbst im Bezirk
zer Regierungskonferenz haben, da das 54 Millionen-Stras- Knonauer Amt befürworteten 6 der 14 Gemeinden die N 4.
senstück allmählich zerfällt, wiederholt beim Bundesrat Aus der Konsultativabstimmung ergibt sich so immerhin der
interveniert und eine Eröffnung des Teilstückes verlangt. Es Fingerzeig, dass im Knonauer Amt Verständnis für die N 4
wurde uns mitgeteilt, dass der Entscheid über die provisori- vorhanden ist. Der Kanton Zug übernimmt verkehrstech-
sche Inbetriebnahme des Strassenstückes Cham-Knonau nisch eine Art Scharnierfunktion. Der Riesenverkehr aus
erst gefällt werde, wenn die eidgenössischen Räte, gestützt dem Grossraum Zürich Richtung Gotthard und Inner-
auf die Beratungen der Kommission Biel, die Frage der schweiz belastet uns stark. Auch im Kanton Zürich und im
Lückenschliessung des Nationalstrassennetzes entschieden Bezirk Affoltern nimmt der Verkehr ständig zu.
hätten. Das geschah am 19. Dezember 1986; die N 4 wurde Ist es da so abwegig, dass wir uns für die Eröffnung des
dabei im Netz belassen. Teilstückes Cham-Knonau einsetzen, damit unsere Region
Es folgte ein Jahr später der Entscheid des Bundesrates, das von einem blockierenden Verkehr auf den Kantonsstrassen,
Teilstück Cham-Knonau unter Auflagen und Bedingungen vor allem in Steinhausen und Cham, befreit wird? Wir wün-
dem Verkehr zu übergeben. Das ist aus der Sicht des Natio- schen nichts anderes, als dass dieser Verkehr auf dem
nalstrassenbaus folgerichtig und zweckmässig. Ich kann kürzesten und sichersten Weg an sein Ziel kommt. Aufgrund
hierein Wort des Zürcher Baudirektors anlässlich der Eröff- von Studien wissen wir, dass durch die Eröffnung der N 20
nung der Nationalstrasse N 20 bis Birmensdorf zitieren: vom 23. September 1987 eine zehnprozentige Zunahme des
«Eine Strasse, die gebaut ist, übergibt man dem Verkehr.» Verkehrs bei Bibersee im Kanton Zug zu registrieren ist.
Allein die Innerschweiz musste mehr als 13 Jahre warten, bis Darum verstehen wir nicht, dass man die Inbetriebnahme
der Entscheid des Bundesrates fiel. Dieser Entscheid kam der N 20 akzeptiert, die von unserer bis Knonau aber be-
nicht aus heiterem Himmel; ihm gingen seit 1981 nicht kämpft.
weniger als sechs wichtige Vorentscheide voraus: Wir sind dem Bundesrat daher dankbar, dass er den
1981 entschied sich die Kommission Biel mit 20 Stimmen zu Entscheid gefällt hat-einen Entscheid, der nun rechtsgültig
1 für die N 4; 1984 der Regierungsrat des Kantons Zürich; ist und dessen Vollzug durch die Kleeblattinitiative nicht
1984 ebenfalls der Zürcher Kantonsrat und im gleichen Jahr verhindert werden kann. Wir rechnen mit Verständnis in
der Bundesrat; 1986 die Nationalratskommission zurUeber- unserem Nachbarkanton.
prüfung von sechs umstrittenen Nationalstrassenstücken;
am 19. Dezember 1986 hat auch die Bundesversammlung Frau Weber: Ohne mich in die Gefühle einmischen zu wol-
ihre Beratungen bezüglich der Frage der Ueberprüfung von len, die von Zug in Richtung Zürich entwickelt werden,
Nationalstrassenstrecken beendet. möchte ich Kollege Iten ganz sachlich entgegenhalten, dass
Nun wird von einer Arbeitsgruppe «Autobahnfreies Kno- es hier nicht um die N 4 geht. Kollege Jagmetti hat sehr
nauer Amt» Stimmung gegen den Zuger Regierungsrat deutlich ausgesprochen, dass er keine Grundsatzdebatte
gemacht, und es wird ihm eine «unnötig forsche und über die N 4 wiederholen will. Diese Frage wird vor das Volk
aggressive Politik» vorgeworfen; ja es wird ihm sogar ein kommen, das letztlich den Entscheid zu fällen hat.
politischer Stil vorgehalten, der die politische Kultur ver- Es geht also nicht um die N 4, sondern um ein Teilstück:
letze. Das kann so nicht hingenommen werden! Der Zuger wenn man dieses öffnet und vorzeitig freigibt, schafft man
Regierungsrat hat immer sachlich argumentiert und ver- eine Situation, die durch verheerende Folgen gekennzeich-
sucht, sich auch in die nachbarschaftlichen Probleme einzu- net ist. Herr Bundesrat Ogi hat gesagt, dieses Teilstück sei
fühlen. Wir sind überzeugt, dass die Behauptung nicht rich- keine abschliessend zürcherische Angelegenheit. Ich
tig ist, die Nachteile für den Kanton Zug und die Inner- möchte eindeutig festhalten: Vielleicht ist die N 4 gesamt-
schweiz müssten hingenommen werden, weil durch die N 4 heitlich keine abschliessend zürcherische Angelegenheit,
keine Vorteile für die Dörfer des Knonauer Amtes entstün- wohl aber ist es dieses Teilstück. Die schlimmen Folgen, die
den. Wir gehen im Gegenteil davon aus, dass die N 4 zu sich aus der Freigabe ergeben, wirken sich nämlich nur im
einer Verbesserung der Verkehrssituation im Knonauer Amt Kanton Zürich, nämlich im Knonauer Amt - insbesondere in
führen wird. Die dortigen Dörfer werden nämlich vom Affoltern am Albis und in Mettmenstetten - aus. Das muss
Durchgangsverkehr entlastet, der zunehmen wird, wenn die man sehen! Insbesondere müssen wir als Zürcher Vertreter
N 20 bis Birmensdorf führt. Es geht uns keinesfalls darum, hier schon einmal deutlich sagen, dass der Bundesrat doch
für den Kanton Zug zulasten einer Nachbarregion einen ein bisschen zu wenig in Kenntnis der lokalen oder regiona-
Vorteil zu erlangen, sondern darum, die für alle betroffenen len Verhältnisse seinen Entscheid gefällt hat.
Regionen - Knonauer Amt, Sihltal, linkes Zürichseeufer und Mir ist die Haltung des Bundesrates unverständlich. Ich
Zug - beste.Lösung zu verwirklichen. möchte ihn dringend bitten, noch einmal auf seinen
Bei unserer Argumentation gehen wir auch von einem Entscheid zurückzukommen. Wir stehen immerhin vor einer
Bericht und Antrag des Zürcher Regierungsrates vom Abstimmung über die ganze N 4; wir stehen vor der Tatsa-
21. März 1984 aus, worin es heisst, entscheidend falle ins che, dass eine Volksabstimmung im Kanton Zürich gezeigt
Gewicht, dass die Belastung der Hauptverkehrsstrassen, die hat, wie die Einstellung ist. Wir haben seit dem 17. Dezem-
1. März 1988 25 Postulat Bührer
ist, Reaktionen im Amt selber wahrgenommen. Wir haben erhalten haben, die uns in diesem Entscheid unterstützen.
eine klare Reaktion von unserer Regierung im Kanton Des weiteren darf ich Ihnen sagen, dass wir Interventionen
Zürich zu verspüren bekommen. Und wir haben ein Postulat, der Behörden aus Zürich zur Kenntnis nehmen! Aber es ist
das von einer grossen Mehrheit im Kantonsrat unterzeichnet manchmal schwierig, Aussage gegen Aussage zu werten. Es
worden ist, zuhanden des Regierungsrates zur Weiterleitung sind umfangreiche flankierende Massnahmen in allen vier
an den Bundesrat zu verzeichnen. Dörfern, die Sie erwähnt haben, vorgesehen, inbesondere
In Anbetracht dieser Situation sollte man den Entscheid zur auch aus der Sicht des Umweltschutzes und der Sicherheit.
Eröffnung dieses Teilstückes, das eine verheerende Wir- Zur Frage 2 betreffend Lärmschutzverordnung: Gestützt auf
kung haben würde, noch einmal in Erwägung ziehen. die Bestimmungen der Verordnung vom 1. April 1987 kön-
nen nun mit Bundeshilfe von den Kantonen und Gemeinden
Jagmetti: Nachdem die Diskussion beantragt und geführt die erforderlichen Lärmschutzmassnahmen längs Strassen
worden ist, möchte ich meinen Vorbehalt der bundesrätli- projektiert werden. Gesamtschweizerisch wird sich die
chen Antwort gegenüber noch etwas näher darlegen. Sanierung der Lärmverhältnisse längs Strassen nach einem
Es geht nicht darum - ich wiederhole es, Herr Iten, ein xtes Mehrjahresprogramm abwickeln. Wir nehmen an, dass sich
Mal -, die Debatte über die N 4 wieder aufzurollen. Es geht das über eine Zeitdauer von gut zehn Jahren erstrecken
ausschliesslich um diesen etwa 3 km langen «Stummel», mit wird. Hierbei bildet das Knonauer Amt kein Sonderfall.
dem man den Verkehr durch vier Dörfer im Knonauer Amt
lenkt. Darum geht es. Frau Weber hat es betont: Dazu haben Präsident: Ist der Interpellant von der Antwort des Bundes-
die Zürcher Regierung und der Kantonsrat Stellung genom- rates befriedigt?
men. Ich wäre eigentlich dankbar, wenn diese Aeusserun-
gen der politischen Behörden des Kantons Zürich in Bern Jagmetti: Ich habe mich gesamthaft zur Frage geäussert.
etwas Beachtung finden würden.
Aber vor allem ging es mir auch darum, die Implikationen
eines solchen Entscheides auf unsere Umweltschutzgesetz-
gebung und auf unsere Raumplanung sichtbar zu machen. #ST# 87.937
Ich würde es sehr bedauern, wenn es sowohl bei der
Umweltschutzgesetzgebung wie bei der Raumplanung bei Postulat Bührer
Normen und Regeln bleiben würde und diese nachher nicht Tarifverbünde des öffentlichen
in die Realität umgesetzt würden. Der Bundesrat hat die Verkehrs. Leitkonzept
Lärmschutzverordnung ein Jahr zuvor selbst aufgestellt, das
Konzept für den Lärmschutz geregelt und einen Verwirkli- Principes directeurs pour
chungsmechanismus vorgesehen, ich finde, dieser sollte instituer des communautés tarifaires
greifen. dans les transports publics
Wir haben in der Raumplanung ein eidgenössisches Gesetz.
Hier hat sich jetzt eine Gegend ganz systematisch über drei
Stufen der Raumplanung mit dieser Frage befasst: die
Strecke ist entweder für die N 4 - wenn sie gebaut wird -
oder für eine andere Umfahrungsstrasse konzipiert, der Wortlaut des Postulates vom 3. Dezember 1987
Durchgangsverkehr wird ausserhalb der Ortschaften durch- Der Bundesrat wird eingeladen, ein Leitkonzept für Tarifver-
geleitet, und sorgsam werden Industriegebiete an die bünde zu erarbeiten, das unter Berücksichtigung der Inter-
Grenze gestellt. essen von SBB und PTT den Rahmen setzt für gute und
Nun wird das auf diesem Weg einfach nicht verwirklicht, gerechte Lösungen in den verschiedenen Regionen der
mindestens auf Jahre hinaus nicht. Ich fände es sehr schade Schweiz.
- es ist auch für einen Kanton, eine Region und Gemeinden
nicht gerade aufmunternd -, wenn ernsthafte Bemühungen Texte du postulat du 3 décembre 1987
um eine räumliche Ordnung nicht in die Wirklichkeit umge- Le Conseil fédéral est invité à élaborer des principes direc-
setzt würden. teurs pour instituer des communautés tarifaires dans les
Herr Bundesrat, das ist unsere Sorge. Ich bitte Sie um transports publics. Ces principes prendront en compte les
Verständnis dafür. Vielleicht könnte man doch noch einmal intérêts des CFF et des PTT afin de trouver des solutions
über die Bücher gehen. adéquates et équitables pour les différentes régions de la
Suisse.
Schmid: Eine Feststellung von Frau Kollegin Weber führt
mich zu zwei Bemerkungen: Mitunterzeichner- Cosignataires: Jaggi, Miville, Piller (3)
1. Hätte man in der Schweiz immer dagegen argumentiert,
dass ein Teilstück einer Autobahn gebaut wird, hätten wir in Frau Bührer: Alle reden vom öffentlichen Verkehr, weil jeder
den letzten zwanzig Jahren überhaupt keine durchgehen- möchte, dass die anderen umsteigen. Mit Reden ist es sicher
den Autobahnstrecken in Betrieb nehmen können. nicht getan. Denn den Vorteilen des Individualverkehrs, z. B.
2. Ich muss den Aeusserungen von Frau Weber, wonach die die Möglichkeit, von Haustür zu Haustür zu gelangen, ohne
N 4 praktisch eine ausschliesslich zürcherische Angelegen- umsteigen zu müssen, ist nur schwer etwas entgegenzuhal-
heit sei, Artikel 36bis Absatz 2 der Bundesverfassung ent- ten. Ob individuell oder mit dem öffentlichen Verkehrsmittel:
gegenhalten: Denn sonst würden wir tatsächlich alle Kom- Wir wollen rasch, bequem und kostengünstig reisen. Vor
petenzbestimmungen im Autobahnbereich nicht richtig allem muss das Verhältnis,von Angebot und Preis stimmen.
anwenden. Vielleicht haben Sie das auch nicht so gemeint! Mein Postulat beschäftigt sich nicht mit der Angebotsseite.
Aber die Erfahrung zeigt einem, dass man präzisieren soll, Es geht nicht um Verkehrsverbünde. Mein Thema sind die
wenn entsprechend unklare Bemerkungen in diesem Rate Tarifverbünde. Ueber Tarifverbünde lassen sich nicht nur
fallen. attraktive Preise realisieren. Tarifverbünde fördern auch
ganz wesentlich den Komfort der Benutzer des öffentlichen
Bundesrat Ogi: Ich möchte mich zunächst bei Herrn Stände- Verkehrs. Statt mehrerer Fahrscheine muss nur ein einziger
rat Jagmetti entschuldigen, dass ich die Frage 2 nicht beant- gelöst werden. Statt sich mit dem Kauf eines Billetts auf ein
wortet habe. bestimmtes Transportunternehmen und eine bestimmte
Zur Frage 1, also zu den Ueberlegungen des Bundesrates Fahrtroute festlegen zu müssen, steht jederzeit das ganze
für diesen Streckenabschnitt Cham-Knonau, und zur Angebot aller Anbieter zur Benützung frei.
Frage 3, Richtplanung, habe ich im Moment nicht mehr In den letzten Jahren entstanden zuerst in den Städten,
anzubieten. Ich kann nur sagen, dass ich Verständnis habe, dann zunehmend in ganzen Regionen Tarifverbünde. Der
aber auch, dass wir sehr viele Reaktionen aus diesem Gebiet ber, seitdem also die Entscheidung des Bundesrates gefällt
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Jagmetti N 4. Verzweigung Cham-Knonau
Interpellation Jagmetti N 4. Embranchement de Cham et Knonau
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.809
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.03.1988 - 08:00
Date
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Seite 22-25
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Ref. No 20 016 307
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