Switzerland Seeks European Ban on Cross-Border Alcohol and Tobacco Advertising
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss government is pursuing a European convention to ban alcohol and tobacco advertising in cross-border broadcasting, though many European countries permit such advertising. While hoping to secure a ban on cigarette advertising and restrict alcohol advertising, the government notes that direct reception of satellite broadcasts would remain unaffected by national bans. To address this, the government proposes national legislation allowing for the restriction or prohibition of retransmitting programs that violate advertising rules, but acknowledges that a multilateral agreement is the most effective solution, the extent of which is yet to be determined in the ongoing European convention negotiations.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 48 Abs. 1 Bst, Art. 48 Abs. 1 Bst. b; Switzerland Seeks European Ban on Cross-Border Alcohol and Tobacco Advertising: While hoping to secure a ban on cigarette advertising and restrict alcohol advertising, the government notes that direct reception of satellite broadcasts would remain unaffected by national bans. To address this, the government proposes national legislation allowing for the restriction or prohibition of retransmitting programs that violate advertising rules, but acknowledges that a multilateral agreement is the most effective solution, the extent of which is yet to be determined in the ongoing European convention negotiations.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for a provision allowing restrictions or prohibitions on the redistribution of certain programs.
Volltext
18. Dezember 1987 N 1883 Interpellation Zwingli
kein Lokalradio tätig ist. Dazu gehören in erster Linie die Es trifft zu, dass sich die Schweiz für ein generelles Alkohol-
bisher mit Lokalradios spärlicher versorgten Rand- und und Tabakwerbeverbot im Rahmen der Europaratskonven-
Berggebiete. Dabei beabsichtigt der Bundesrat die bisheri- tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk einsetzt.
gen Auswahlkriterien der RVO weiterhin anzuwenden. Diese Dabei wird sie nur von wenigen Ländern unterstützt. Dies
geben den originellen und innovativen Projekten, welche die gilt insbesondere für das Alkoholwerbeverbot. Diese Situa-
Versuchsphase mit neuen Elementen bereichern, den Vor- tion ist darauf zurückzuführen, dass eine Reihe europäi-
zug. Ein Vorzugskriterium muss dabei auch der Lokalbezug scher Länder Alkoholreklame ganz oder teilweise zulassen.
und die Erfüllung der Informationsaufgaben sowie die Es besteht aber die Hoffnung, dass ein Verbot für Zigaretten-
Ergänzung bestehender Medienangebote sein. Der Bundes- werbung aufgenommen und bei der Alkoholwerbung
rat gedenkt, auch weiterhin den Veranstaltern mehrsprachi- zumindest den schlimmsten Auswüchsen ein Riegel
ger Programme Vorrang einzuräumen. Denn die Förderung geschoben werden kann. In diesem Zusammenhang hat der
der Sprachvielfalt ist ein staatspolitisch wichtiges Anliegen Bundesrat mit Genugtuung davon Kenntnis genommen,
in der verfassungsmässigen Zielsetzung für eine Vielfalt an dass 25 europäische Organisationen zur Bekämpfung des
Medieninhalten. Schliesslich wird bei der Verlängerung der Alkoholmissbrauchs - darunter die schweizerische Fach-
RVO zu überlegen sein, wie den von neuen Lokalveranstal- stelle für Alkoholprobleme - beim Europarat mit der Forde-
tungen betroffenen Kantonen ein Mitwirkungsrecht verlie- rung vorstellig wurden, die zu schaffende Konvention müsse
hen werden kann. Damit können Ansätze des Radio- und Gewähr dafür bieten, dass die nationalen Verbote nicht
Fernsehgesetzes vorbereitet werden. mittels Satellitenrundfunk unterlaufen würden. Auf nationa-
ler Ebene schlägt der Bundesrat im Entwurf für ein Radio-
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- und Fernsehgesetz eine Bestimmung vor, die es erlauben
rates befriedigt. würde, die Weiterverbreitung solcher Programme einzu-
schränken oder zu untersagen (Art. 48 Abs. 1 Bst. b). Eine
ähnliche Bestimmung enthält auch der Entwurf für einen
Bundesbeschluss über den Satellitenrundfunk. Der Direk-
#ST# 87.595 tempfang bliebe aber nach wie vor frei. Deshalb lässt sich
das Problem nur mit einem multilateralen Abkommen befrie-
Interpellation Müller-Aargau digend lösen. Wie erwähnt ist es zurzeit noch offen, in
Satellitenrundfunk. Alkohol- und Tabakreklame welchem Ausmass dies im Rahmen der geplanten Konven-
tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk möglich
Interpellation Müller-Argovie sein wird.
Radiodiffusion par satellite.
Publicité en faveur des boissons Müller-Aargau: Letzte Woche musste ich mich schriftlich zu
alcoolisées et des tabacs meiner Interpellation äussern und erklärte mich von der
Antwort des Bundesrates befriedigt. Inzwischen haben sich
die Verhältnisse bezüglich Werbebeschränkung in den elek-
tronischen Medien dramatisch verändert. Ich kann mich
nach wie vor von der Antwort des Bundesrates befriedigt
Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987 erklären. Es macht den Anschein, dass der Bundesrat alles
Anlässlich einer Diskussion wurde erklärt, die Schweizeri- versuchen möchte, zu einer europäischen Konvention
sche Delegation habe sich bei der Erarbeitung einer Europa- bezüglich Radio- und Fernsehwerbung zu kommen. Bezüg-
ratskonvention für ein Reklameverbot für Alkohol und Tabak lich der Praxis des Bundesrats aber bin ich jetzt voller
im grenzüberschreitenden Satellitenrundfunk ausgespro- Misstrauen. Das Einspeisen von RA11 im Kanton Tessin und
chen. Dabei sei die Schweiz ziemlich allein geblieben. Wel- neuerdings von Sät l in Kabelnetze schafft auf dem Hoheits-
che Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um gebiet der Schweiz zwei verschiedene Rechtssysteme. Als
der Gefahr entgegenzuwirken, dass das schweizerische Mitglied des Vorstandes DRS, aber auch als Kommissions-
Publikum - dabei vor allem die Jugend - Ziel von Werbesen- mitglied des Radio- und Fernsehgesetzes möchte ich meine
dungen wird, welche der SRG seit 1964 nicht gestattet sind? Sorge dem Bundesrat gleichsam als Begleitbrief mitgeben.
Präjudizierung ist eine leichtfertige Politik. Ich protestiere
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987 dagegen, dass unser Recht mit bundesrechtlichem Segen
II paraît que la délégation suisse, lors de l'élaboration d'une unterlaufen wird. Zudem hat der Bundesrat damit eigentlich
convention du Conseil de l'Europe, s'est prononcée en ein Stück seiner Verhandlungsmasse für diese europäische
faveur de l'interdiction de la publicité pour les boissons Konvention verspielt. Ich finde es leichtfertig, auf diese Art
alcoolisées et le tabac dans les émissions diffusées par und Weise an den Verhandlungstisch zu gehen. Auf dem
satellite et touchant plusieurs pays; la Suisse aurait été la europäischen Parkett kann man so nicht erfolgreich politi-
seule à adopter une telle prise de position. sieren.
Quelles mesures le Conseil fédéral pense-t-il prendre pour
éviter que la population suisse - et tout particulièrement la Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
jeunesse - ne devienne la cible de messages publicitaires rates befriedigt.
que la SSR, elle, a l'interdiction de diffuser depuis 1964?
Mitunterzeichner-Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel,
Bircher, Blunschy, Braunschweig, Bundi, Dünki, Fehr, Gren- #ST# 87.419
delmeier, Günter, Hösli, Jaeger, Lanz, Leuenberger-Solo-
thurn, Leuenberger Moritz, Mauch, Meyer-Bern, Müller- Interpellation Zwingli
Bachs, Neukomm, Nussbaumer, Oehen, Oester, Stamm
Judith, Stamm Walter, Stappung, Weber Monika, Weder- «Bahn 2000». Güterverkehr
Basel, Widmer, Zehnder, Zwygart (30) RAIL 2000. Trafic des marchandises
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1987
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ich vermisse in der bisherigen Information über das Konzept
vom 30. November 1987 «Bahn 2000» entsprechende Angaben über die zukünftige
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987 Gestaltung des Güterverkehrs. Inzwischen ist das Refe-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Müller-Aargau Satellitenrundfunk. Alkohol- und Tabakreklame
Interpellation Müller-Argovie Radiodiffusion par satellite. Publicité en faveur des boissons
alcoolisées et des tabacs
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.595
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 1883-1883
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Pagina
Ref. No 20 016 023
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