Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-589 KI-generiert

Cooperative Taxation: Market Value vs. Actual Rent and Subsidized Housing Implications

Geschäftsnummer VPB 87-589
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the taxation of rental income, specifically a cooperative that was taxed on market rental value rather than actual rent received, leading to a potential increase in rent and contradicting subsidized housing goals. The court ruled that while actual rental income is generally taxed, tax authorities can impute income based on market rates for properties not subject to legal or subsidized obligations to rent below market value. The court determined that the existing tax laws adequately account for subsidized housing by allowing for lower taxable income in such cases, and therefore, no revision of tax legislation was planned.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 34 Absatz, Art. 49 Absatz, Art. 50 Absatz, Art. 64 Abs. 1 Bst, Art. 49 BdBSt, Art. 57 BdBSt; Cooperative Taxation: Market Value vs. Actual Rent and Subsidized Housing Implications: The court ruled that while actual rental income is generally taxed, tax authorities can impute income based on market rates for properties not subject to legal or subsidized obligations to rent below market value. The court determined that the existing tax laws adequately account for subsidized housing by allowing for lower taxable income in such cases, and therefore, no revision of tax legislation was planned.

Schlagwörter

KI-generiert
Mietzinseinnahmen subventionierter Wohnbau Steuerwert Steuerbehörde Steuerdomizil bei Doppelbesteuerung Grundstücksmarkt
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (BdBSt)

This provision is mentioned as the basis for the current tax law regarding cooperative housing and the question of whether to revise it to tax only effectively achieved rental income.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Bühler-Tschappina 454 N 18 mars 1988

#ST# 87.939 allerdings weniger streng als die zurzeit bei uns geltenden

Abgasvorschriften; zudem werden sie etappenweise erst

Interpellation Iten 1988 und 1990 in Kraft treten.

Nach Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung über die Strassen-

Transit-Schwerverkehr verkehrsregeln (VRV) sind die Motorfahrzeuge so zu unter-

und Abgasvorschriften halten und zu benützen, dass sie keinen vermeidbaren

Trafic de transit et prescriptions Rauch entwickeln. Im Gegensatz zu den Bau- und Ausrü-

stungsvorschriften gelten die Verhaltensregeln im Strassen-

sur les gaz d'échappement

verkehr auch für die Führer von im Ausland immatrikulierten

Fahrzeugen. Damit hat die Polizei die Möglichkeit, gegen in-

und ausländische Fahrzeuge, die übermässigen Rauch

entwickeln, vorzugehen. In der Praxis ist es jedoch ausseror-

dentlich schwierig, im Rahmen von Strassenkontrollen den

Wortlaut der Interpellation vom 7. Dezember 1987 rechtsgenüglichen Nachweis zu erbringen, dass ein Fahr-

Der Bundesrat wird um Auskunft ersucht, wie er inskünftig zeug vermeidbaren Rauch entwickelt. Auch bezüglich der

die Feldüberwachung des Schwerverkehrs zu gestalten Rauchemissionen bestehen in den einzelnen Staaten unter-

bzw. anzuordnen gedenkt, um die neuen Abgasvorschriften schiedliche Regelungen. Zudem übt die Höhenlage einen

für Dieselmotoren auch gegenüber ausländischen Fahrzeu- wesentlichen Einfluss auf die Rauchentwicklung von Diesel-

gen durchzusetzen. fahrzeugen aus, so dass nicht bei jedem Fahrzeug, das im

Bestehen Konzept und zeitliche Perspektiven über ein allfäl- Berggebiet sichtbaren Rauch ausstösst, mangelhafter

liges Sofortprogramm von Abgaskontrollen beim Transit- Unterhalt oder eine falsche Einstellung des Motors vorliegen

Schwerverkehr? muss.

Wie bei den leichten Motorwagen mit Benzinmotoren (obli-

Texte de l'interpellation du 7 décembre 1987 gatorische Abgaswartung), soll auch bei den in der Schweiz

Le Conseil fédéral est invité à dire de quelle façon il entend immatrikulierten Dieselfahrzeugen sichergestellt werden,

organiser ou ordonner le contrôle du trafic lourd sur le dass durch regelmässige Wartung, Einstellung und Kon-

terrain, afin de garantir que les nouvelles prescriptions sur trolle der abgasrelevanten Teile die Abgas- und Rauchemis-

les gaz d'échappement des moteurs Diesel soient également sionen über die gesamte Betriebszeit auf dem niedrigstmög-

respectées par les véhicules étrangers. lichen Stand gehalten werden. Deshalb hat das Bundesamt

Existe-t-il une conception et un calendrier concernant la für Polizeiwesen bereits im Frühjahr 1987 die ETH-Zürich

mise en oeuvre, le cas échéant, de mesures immédiates en beauftragt, die nötigen Abklärungen zur Einführung einer

vue du contrôle des gaz d'échappement des poids lourds wirksamen Feldüberwachung vorzunehmen und im Laufe

transitant par la Suisse? des Jahres 1988 Bericht zu erstatten.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rates teilweise befriedigt.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

#ST# 87.589

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 17. Februar 1988 Interpellation Bühler-Tschappina

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1988

Die schweizerischen Abgasvorschriften gelten nur für die in Besteuerung von Mietwohnungen

der Schweiz zugelassenen Fahrzeuge. Aufgrund internatio- Taxation des appartements locatifs

naler Uebereinkommen über den Strassenverkehr legen die

einzelnen Staaten die Anforderungen fest, denen die in

ihrem Gebiet zugelassenen Fahrzeuge hinsichtlich Bau und

Ausrüstung - und somit auch hinsichtlich der Abgasemis-

sionen - entsprechen müssen. Die Schweiz kann deshalb an Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987

ausländische Fahrzeuge keine strengeren Anforderungen Gemäss einem kürzlich publizierten Bundesgerichtsent-

stellen, als sie in internationalen Vereinbarungen oder im scheid vom 16. Januar 1986 sind Erträge aus Mietwohnun-

Recht des Immatrikulationslandes festgehalten sind. Der gen nicht nach ihrer effektiven Höhe, sondern nach markt-

Anteil der von ausländischen Fahrzeugen erbrachten Fahr- üblichen Ansätzen zu versteuern.

leistungen am schweizerischen Schwerverkehr bewegt sich Die Differenz zwischen den lediglich kostendeckenden Miet-

nach den Erhebungen des Bundesamtes für Statistik aller- zinsen und der theoretischen Marktmiete wurde der Eigen-

dings lediglich in einer Grössenordnung von 5 bis 10 Pro- tümerin - einer Genossenschaft - als steuerbarer Ertrag

zent. angerechnet. Die Eigentümerin muss also einen Ertrag ver-

Weil hinsichtlich Bau und Ausrüstung die jeweiligen natio- steuern, den sie gar nicht erzielt hat. Dadurch wird eine

nalen Zulassungsvorschriften gelten, unternimmt das Bun- Mietzinserhöhung unumgänglich. Diese Praxis verunmög-

desamt für Polizeiwesen seit längerer Zeit Anstrengungen, licht die Vermietung von preisgünstigen Wohnungen zu

damit auch andere Länder wirksame Abgasvorschriften für Selbstkostenpreisen, weil es sich auf die Dauer niemand

Motorfahrzeuge erlassen. So gehört die Schweiz (neben leisten kann, die durch die zusätzliche Steuerbelastung

Oesterreich, Kanada, Dänemark, Finnland, Liechtenstein, erhöhten Unkosten nicht abzuwälzen. Dadurch begibt sich

Norwegen und Schweden) zu den Unterzeichnerstaaten der der Staat mit seiner Fiskalpolitik in die Rolle des Mietzin-

Stockholmer-Ministerdeklaration vom 5. Juli 1985 über Luft- streibers. Die Besteuerung rein fiktiver Mieterträge bedeutet

verschmutzung durch Motorfahrzeuge. im Klartext nichts anderes, als dass der Staat mit fiskali-

Eine Arbeitsgruppe dieser Staaten arbeitet nach der bereits schen Mitteln die Vermietung von Wohnungen zu günstigen

verabschiedeten einheitlichen Abgasregelung für Personen- Mietzinsen verhindert, indem er diese Mietzinse durch Steu-

wagen auch eine solche für schwere Motorwagen aus, ern erhöht.

wobei hier die Schweiz eine Pionierrolle spielt. In der Euro- Andererseits subventioniert der Bund den sozialen Woh-

päischen Gemeinschaft (EG) hat der Umweltministerrat am nungsbau mit Millionenbeträgen, damit günstige Wohnun-

3. Dezember 1987 eine EG-Richtlinie zur Begrenzung der gen angeboten werden können. Das Geld wird mit ändern

gasförmigen Schadstoffemissionen aus Dieselmotoren von Worten im Kreis herumgeschoben. Durch die rasche Einlei-

Nutzfahrzeugen verabschiedet. Die Anforderungen sind tung einer Revision der einschlägigen Gesetzgebung

18. März 1988 N 455 Interpellation Bühler-Tschappina

könnte dieser wohn- bzw. fiskalpolitische Zielkonflikt besei- trag auf der Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung.

tigt werden. Er wird erhöht um Posten, die im Laufe des Geschäftsjahrs

Ist der Bundesrat bereit, eine Revision der eidgenössischen oder anlässlich des Bilanzabschlusses vorweg aus dem

Steuergesetzgebung - insbesondere der Artikel 49 Absatz 1 Geschäftsergebnis ausgeschieden worden sind, wenn ihnen

Buchstabe b in Verbindung mit der Charakter geschäftsmässig begründeter Unkosten,

Artikel 50 Absatz 2 des BdBSt (SR 642.11) - in die Wege zu Abschreibungen oder Rückstellungen abgeht. Dazu gehö-

leiten, damit in Zukunft keine fiktiven, sondern nur noch ren insbesondere auch alle Gewinnvorwegnahmen, die eine

effektiv erzielte Mietzinseinnahmen zur Besteuerung ge- Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ihren Mitgliedern

langen? oder nahestehenden Personen offen oder verdeckt zukom-

men lässt.

Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987 Diese Regelung wird auch in dem vom Bundesrat mit Bot-

Selon un arrêt rendu le 16 janvier 1986 par le Tribunal schaft vom 25. Mai 1983 (83.043 s) vorgelegten Gesetzent-

fédéral et récemment publié, on tient compte, dans l'imposi- wurf über die direkte Bundessteuer (Art. 64 Abs. 1 Bst. b)

tion des revenus retirés de la location d'appartements, non materiell unverändert weitergeführt.

pas du montant réel des loyers, mais des prix pratiqués sur 2. Nach Ablehnung der parlamentarischen Einzelinitiative

le marché. Schärli vom 6. März 1979 (79.221), die für nicht gewinnstre-

Dans l'affaire mentionnée ci-dessus, le propriétaire, une bende Genossenschaften eine Minimalsteuer auf Ersatzfak-

société coopérative, avait été imposée non seulement sur le toren einführen wollte, verabschiedete der Nationalrat am

revenu que lui rapportait la location (et qui couvrait à peine I.Juni 1981 eine Motion zur Besteuerung der Genossen-

ses frais), mais aussi sur la différence entre ce revenu et schaften (79.221). Die Motion verlangte u. a., es sei durch

celui qui aurait été le sien s'il s'était conformé aux cours du Weisungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung dafür zu

marché; ce propriétaire, en d'autres termes, était imposé sur sorgen, dass «Gewinnvorwegnahmen von Genossenschaf-

un revenu supérieur au sien, ce qui ne pouvait qu'entraîner ten durch Ausrichtung von unentgeltlichen Leistungen an

une hausse du loyer. Une telle politique, en effet, rend Genossenschafter oder Dritte» entsprechend Artikel 49

impossible la location d'appartements bon marché au prix BdBSt zum steuerbaren Reinertrag aufgerechnet werden.

coûtant, car qui peut se permettre à long terme de ne pas Der Ständerat stimmte am 17. Dezember 1981 der Motion

répercuter sur son locataire le montant d'une imposition zu. Sie bezweckte keine Gesetzesänderung, sondern war

excessive? On peut dire que la politique fiscale actuelle, qui vielmehr als Unterstützung der Veranlagungsbehörden in

prévoit une imposition toute théorique-car fixée sur la base der Praxis gedacht.

des prix pratiqués généralement sur le marché- des reve- 3. Zur Verdeutlichung dieser Praxis hat die Eidgenössische

nus retirés de la location d'appartements, empêche la loca- Steuerverwaltung am 24. März 1983 ein Kreisschreiben

tion au prix coûtant. betreffend die Ermittlung des steuerbaren Reinertrags nach

La Confédération, paradoxalement, subventionne en même Artikel 49 BdBSt bei Genossenschaften erlassen. Bei den im

temps à coups de millions la construction de logements vorliegenden Zusammenhang besonders interessierenden

sociaux destinés à être loués à bas prix: un cercle vicieux. Leistungen an Mitglieder wird im Kreisschreiben die Auf-

Une révision de la législation en la matière permettrait de rechnung insoweit bejaht, als die betreffenden Zuwendun-

mettre fin à cette situation contradictoire. gen «nach bestehender Verkehrsauffassung» nicht mit der

Le Conseil fédéral est-il disposé à introduire une révision de Erzielung des zu besteuernden Ertrags in Zusammenhang

la législation fiscale de la Confédération - et tout particuliè- stehen, also z. B. keinen Werbecharakter aufweisen. Erfol-

rement de l'article 49, alinéa 1, lettre b, en liaison avec l'ar- gen indessen derartige Leistungen im selben Umfang auch

ticle 50, alinéa 2, de l'AIFD (RS 642.11) - afin que le proprié- an Nichtmitglieder, wäre in der Regel die geschäftsmässige

taire soit désormais imposé sur les revenus qu'il retire réelle- Begründetheit ganz oder teilweise zu bejahen. Nach den

ment de la location d'appartements, et non plus sur des weiteren Ausführungen im Kreisschreiben fallen für die

revenus supposés? Berechnung des steuerbaren Reinertrags stets nur solche

Zuwendungen in Betracht, die freiwillig erfolgen. Was die

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Genossenschaft in Erfüllung einer statutarischen Verpflich-

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht tung oder eines Beschlusses der Mitgliederversammlung

eine schriftliche Antwort. leistet, erbringt sie grundsätzlich freiwillig. Wichtig ist

sodann noch der Hinweis im Kreisschreiben auf einen neue-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ren Entscheid des Bundesgerichts, der diese Grundsätze

vom 13. Januar 1988 auch für Baugenossenschaften bestätigt, vorbehaltlich einer

Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 janvier 1988 einzigen Ausnahme: Danach bilden die Zuwendungen einer

I.Ausgangspunkt für die steuerliche Behandlung von Baugenossenschaft an ihre Genossenschafter in Form gün-

Genossenschaften bei der direkten Bundessteuer bildet der stiger Mietwohnungen dann keinen steuerbaren Reinertrag,

seit 1. Januar 1959 in der Verfassung niedergelegte Grund- wenn die Genossenschaft nicht nur durch ihre Statuten,

satz, wonach die juristischen Personen, ohne Rücksicht auf sondern auch durch behördliche Auflage dazu verpflichtet

ihre Rechtsform, nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Lei- ist und deren Einhaltung als Gegenleistung für günstige

stungsfähigkeit steuerlich möglichst gleichmässig zu Darlehensbedingungen zusichern musste (Entscheid vom

besteuern sind (Art. 41 ter Abs. 5 Bst. a BV). Gestützt darauf 26. November 1981, wiedergegeben im «Archiv für Schwei-

werden die Genossenschaften des Obligationenrechts zerisches Abgaberecht», Bd. 51, S. 538 ff.).

(Art. 828 ff.) wie die Kapitalgesellschaften (Aktiengesell- Genau im Rahmen dieser feststehenden Praxis hält sich

schaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften auch der in der Interpellation angesprochene Bundesge-

mit beschränkter Haftung) besteuert. Entsprechend entrich- richtsentscheid vonm 16. Januar 1986: Die steuerlichen Auf-

ten sie eine Steuer vom Reinertrag und eine Ergänzungs- rechnungen wurden vom Bundesgericht lediglich für jene

steuer vom Kapital und von den Reserven. Beide Steuern Liegenschaften der betreffenden Baugenossenschaft bestä-

werden für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften tigt, deren Wohnungen freiwillig zu tieferen als den mark-

nach dem gleichen Tarif berechnet: Die Steuer vom Reiner- tüblichen Ansätzen vermietet wurden. Bei denjenigen Lie-

trag nach dem Dreistufentarif gemäss Artikel 57 BdBSt, die genschaften hingegen, welche die Genossenschaft aus sub-

Ergänzungssteuer nach dem proportionalen Tarif gmäss ventionsrechtlichen Gründen verbilligt vermieten musste,

Artikel 60 BdBSt. Sodann wird auch das Objekt der Reiner- erfolgte keine steuerliche Aufrechnung (wiedergegeben in

tragssteuer bei den Genossenschaften nach denselben Steuer Revue, Bd. 42, S. 226).

Grundsätzen wie bei den Kapitalgesellschaften ermittelt. 4. Diese Rechtsprechung trägt somit den besonderen Ver-

Aufgrund des für Kapitalgesellschaften und Genossenschaf- hältnissen bei der Besteuerung der Baugenossenschaften

ten in gleicher Weise massgeblichen Artikels 49 BdBSt (vgl. unter subventionsrechtlichen Aspekten bereits gebührend

Art. 50 Abs. 2 BdBSt) bestimmt sich der steuerbare Reiner- Rechnung. Weiterzugehen und bei Baugenossenschaften,

Interpellation Humbel 456 N 18 mars 1988

im Unterschied zu anderen Genossenschaften und zu Kapi- 1b. De combien de médecins la Croix-Rouge (Croix-Rouge

talgesellschaften, geldwerte Vorteilszuwendungen an ihre Suisse et Comité international de la Croix-Rouge) a-t-elle

Mitglieder steuerlich generell freizustellen, würde den ein- besoin pour ses différentes actions, aujourd'hui et dans les

gangs erwähnten Besteuerungsgrundsätzen widersprechen années à venir?

und verstiesse wohl auch gegen das Gleichbehandlungsge- 2. Quelle aide le Conseil fédéral peut-il accorder à la Croix-

bot von Artikel 4 BV. Jedenfalls wurde in den bisherigen Rouge (CRS et CICR) pour le recrutement des médecins

parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs über die dont elle a besoin?

direkte Bundessteuer kein dahingehender Antrag gestellt. Comment la conférence des directeurs cantonaux des affai-

Der Bundesrat gedenkt deshalb, in dieser Sache nichts res sanitaires peut-elle, le cas échéant, contribuer à ce

Weiteres vorzukehren. recrutement?

3. Est-il possible de trouver des médecins au chômage prêts

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- à s'engager à la Croix-Rouge en s'adressant aux organes

rates teilweise befriedigt. compétents de l'assurance-chômage?

4. Que pense faire le Conseil fédéral en général afin que les

médecins au chômage obtiennent des emplois ou soient

engagés quelque part (en Suisse ou à l'étranger)?

Existe-t-il un projet dans ce domaine?

#ST# 87.959

Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun

Interpellation Humbel

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Arbeitslose Aerzte Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Médecins au chômage eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 17. Februar 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1988

Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1987 1a. Die Zahl der bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemelde-

Einem Bericht in einem Wochen-Print-Medium entnehme ten Aerzte halbierte sich von etwa 150 im Frühjahr 1986 auf

ich, dass wir in unserem Land mehr als 70 arbeitslose Aerzte etwas über 70 im Oktober 1987. Sie umfasst sowohl schwei-

haben. Anderseits ist bekannt, dass das Rote Kreuz für den zerische als auch ausländische Arbeitskräfte, wobei es sich

Einsatz von Aerzten im Ausland, insbesondere in Entwick- mehrheitlich um jüngere Aerzte ohne Berufserfahrung han-

lungsländern und auch in mit Kriegen belasteten Regionen, delt. Die Zahl der Studienanfänger für Humanmedizin ging

ein geringes Interesse der Aerzte, insbesondere von arbeits- seit 1981 ebenfalls um über einen Viertel zurück und

losen Aerzten, feststellen muss. Vom Volk wird nicht ver- entspricht derzeit dem Angebot an klinischen Studienplät-

standen, wenn ALV-Gelder ausbezahlt werden, wenn man zen an allen fünf medizinischen Fakultäten der Schweiz.

für Aerzte genügend Einsatzmöglichkeiten hat. Daher zeigt sich nach einer überdurchschnittlichen

Aus diesen Gründen bitte ich den Bundesrat, folgende Fra- Zunahme an ausgebildeten Aerzten in den vergangenen

gen zu beantworten: Jahren heute wieder ein ausgeglicheneres Verhältnis auf

1a. Wieviele arbeitslose Aerzte haben wir in unserem Land dem Arbeitsmarkt.

nach der letzten Statistik? Wie ist die Tendenz für die 1b. Die verschiedenen Aktivitäten des Roten Kreuzes erfor-

nächsten paar Jahre? dern den Einsatz zahlreicher Mitarbeiter; ihre Zahl lässt sich

1 b. Wieviele Aerzte benötigt das Rote Kreuz (SRK und IKRK) jedoch zum voraus nur schwer bestimmen. Im Jahresdurch-

gegenwärtig für den Einsatz in den verschiedensten Aktio- schnitt werden beim IKRK 75 Aerzte benötigt.

nen? Wieviele in den nächsten Jahren? 2. Bund, Kantone und Gemeinden unterstützen dieHilfspro-

2. Welche Hilfeleistung kann der Bundesrat dem Roten gramme und Aufbauprojekte des Roten Kreuzes seit Jahren

Kreuz (SRK und IKRK) für die Anstellung und den Einsatz mit Millionenbeiträgen. Die Rekrutierung der Aerzte für die

von Aerzten gewähren? verschiedenen Einsätze stösst jedoch auf zunehmende

Wie kann allenfalls die Sanitätsdirektorenkonferenz für ein Schwierigkeiten. Die wegen erschwerten Lebens- und

Engagement zu Hilfe gezogen werden? Arbeitsbedingungen hohen Anforderungen beruflicher und

3. Besteht die Möglichkeit, durch die zuständigen Organe persönlicher Natur können von den arbeitslos gemeldeten

der Arbeitslosenversicherung arbeitslose Aerzte für den Ein- Aerzten nur selten erfüllt werden.

satz zugunsten des Roten Kreuzes (SRK und IKRK) anzuhal- Auf Anregung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkon-

ten und zu gewinnen? ferenz sollen in Zukunft die Universitätsspitäler interessier-

4. Was gedenkt der Bundesrat insgesamt zu tun, damit ten Aerzten befristete Einsätze beim Roten Kreuz sowie die

arbeitslose Aerzte Stellen erhalten oder irgendwo engagiert Wiederanstellung nach ihrer Rückkehr erleichtern helfen.

werden und zum Einsatz kommen können (im In- und Aus- 3. Nach geltendem Recht muss ein Arbeitsloser eine vom

land)? Arbeitsamt vermittelte Stelle annehmen, wenn sie zumutbar

Besteht hier ein Konzept? ist, d. h. den orts- und berufsüblichen Bedingungen

entspricht und den persönlichen Verhältnissen Rechnung

Texte de l'interpellation du 14 décembre 1987 trägt. Der Lohn darf nicht geringer als die Arbeitslosenent-

J'ai pu lire dans un magazine hebdomadaire qu'il y a plus de schädigung ausfallen. Wenn dem Versicherten am Arbeits-

70 médecins au chômage dans notre pays. Or, on sait que la ort eine angemessene Unterkunft zur Verfügung steht, ist

Croix-Rouge ne trouve que difficilement des médecins, sur- auch eine ausserwohnörtliche Arbeit zumutbar. In diesem

tout des médecins au chômage, qui acceptent de partir à Rahmen können die Arbeitsämter arbeitslosen Aerzten in

l'étranger, dans des pays en développement ou dans des Grenzfällen eine Tätigkeit beim Roten Kreuz zuweisen. Das

contrées ravagées par la guerre. Le peuple ne comprend pas Problem der Arbeitslosigkeit lässt sich aber nicht generell

que des allocations de chômage soient versées alors qu'il durch Einsätze in der Entwicklungszusammenarbeit lösen.

existe suffisamment de possibilités d'emplois pour ces mé- Solche Auslandeinsätze bieten besonders jüngeren Aerzten

decins. keine hinreichende Sicherheit für ihre berufliche Weiterent-

Vu ce qui précède, je prie le Conseil fédéral de répondre aux wicklung.

questions suivantes: 4. Die Dienste der öffentlichen Arbeitsvermittlung stehen

1a. D'après les dernières statistiques, quel est le nombre de jedem Stellensuchenden zur Verfügung. Die Arbeitsmarkt-

médecins au chômage dans notre pays? Quelles sont les behörden unternehmen grosse Anstrengungen, um die Effi-

prévisions pour les années à venir? zienz ihres Leistungsangebots zu steigern. Interessenten

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Bühler-Tschappina Besteuerung von Mietwohnungen

Interpellation Bühler-Tschappina Taxation des appartements locatifs

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.589

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 454-456

Page

Pagina

Ref. No 20 016 243

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.