Municipal Vehicle Charge Exemption Proposal Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe postulat proposed that municipal vehicles be entirely or partially exempt from heavy vehicle charges, arguing that these vehicles perform public service duties and the charges were unjustly burdensome. The Federal Council, however, maintained that exempting only municipal vehicles would disadvantage private vehicles and vehicles of cantons and the federal government. To ensure uniform enforcement and avoid demarcation issues, the Council concluded that all vehicles of public entities should remain subject to the charge, aligning with the polluter-pays principle inherent in the heavy vehicle tax.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Absatz, Art. 43 des StrassenVerkehrsgesetzes; Municipal Vehicle Charge Exemption Proposal Rejected: The Federal Council, however, maintained that exempting only municipal vehicles would disadvantage private vehicles and vehicles of cantons and the federal government. To ensure uniform enforcement and avoid demarcation issues, the Council concluded that all vehicles of public entities should remain subject to the charge, aligning with the polluter-pays principle inherent in the heavy vehicle tax.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for ensuring that footpaths and hiking trails can continue to be used safely and for referring mountain bikes to specially suitable forest or mountain paths.
Volltext
18. Dezember 1987 1861 Postulat Mari
#ST# 87.557 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 décembre 1987 Postulat Bircher Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Schutz der Wanderer vor Mountain-Bikes Ueberwiesen - Transmis Bicyclettes de montagne et protection des randonneurs #ST# 87.586
Postulat Hari Wortlaut des Postulates vom 23. September 1987 Schwerverkehrsabgaben Da die Beeinträchtigung von Mensch und Natur durch die auf Kommunalfahrzeugen schnelle Ausbreitung von sogenannten Mountain Bikes (Bergvelos) zunimmt, wird der Bundesrat gebeten, in Redevance sur les poids Anwendung von Artikel 43 des StrassenVerkehrsgesetzes lourds. Véhicules communaux dafür zu sorgen, dass FUSS- und Wanderwege weiterhin gefahrlos begangen werden können. Mountain Bikes sollen auf speziell geeignete Forstoder Bergwege verwiesen werden, und diese Routen sind entsprechend zu kennzeichnen.
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1987 Texte du postulat du 23 septembre 1987 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob Kommunal- La bicyclette de montagne qui connaît un vif succès met de fahrzeuge nicht ganz oder teilweise von der Schwerverplus en plus en danger l'homme aussi bien que la nature. kehrsabgabe befreit werden könnten. C'est pourquoi le Conseil fédéral est prié de faire le nécessaire, en vertu de l'article 43 de la loi sur la circulation Texte du postulat du 7 octobre 1987
routière, pqur que les piétons puissent continuer à emprun- Le Conseil fédéral est invité à étudier la possibilité d'exoné-
ter, sans courir de danger, les chemins qui leur sont réservés rer entièrement ou partiellement les véhicules communaux
et les chemins de randonnée pédestre. La circulation des des redevances sur les poids lourds. bicyclettes de montagne doit être limitée à des chemins forestiers et de montagne qui s'y prêtent spécialement et sont signalés en conséquence. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Geissbühler, Graf, Hofmann, Müller-Scharnachtal, Nef, Ogi, Rubi, Rütti- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bratschi, Bundi, Dünki, mann, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern (11) Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Fehr, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Morf, Nauer, Neukomm, Schriftliche Begründung - Développement par écrit Nussbaumer, Oester, Reimann, Renschler, Uchtenhagen, Gemäss Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung vom 12. Septem- Weber Monika, Weber-Arbon, Weder-Basel, Widmer, Zehnber 1984 über die Schwerverkehrsabgaben (SVAV) ist für die der (23) Benützung der dem allgemeinen Verkehr geöffneten Strassen auf inund ausländischen Motorfahrzeugen und Anhän- Schriftliche Begründung - Développement par écrit gern mit einem Gesamtgewicht von je über 3,5 Tonnen eine
Immer wieder bringen neue Angebote aus der Freizeitbranjährliche Abgabe zu entrichten. Diese Abgaben belasten die
che Probleme: Ich denke an die vor einigen Jahren in Mode Gemeinden stark und werden deshalb als ungerecht emp-
gekommenen Ski-Helikopterflüge mit der Verlärmung von funden, weil die eingesetzten Fahrzeuge der Erfüllung einer
Erholungsgebieten und den Schäden für Flora und Fauna. öffentlichen Aufgabe, unter anderem auch dem Umwelt- Oder an Deltasegler, die mit AI l radfahrzeugen einen mögschutz, dienen.
lichst einfachen Transport auf hohe Startpositionen suchen. So scheint es doch reichlich paradox, dass eine Gemeinde
Und neuerdings stösst der Bergwanderer zu seiner Ueberraallein für das Spezialfahrzeug, mit dem sie die Kehrichtab-
schung auch noch auf das sogenannte «Mountain-Bike»! fuhr besorgt, eine Schwerverkehrsabgabe von jährlich min- Diese Bergvelos sind keine gewöhnlichen Fahrräder. Sie destens 1500 Franken zu entrichten hat, oder dass eine sind schwerer gebaut als ein gewöhnliches Fahrrad, haben kleinere, bloss knapp 1000 Einwohner zählende Gemeinde
12 bis 18 Gänge, eine laute Glocke, und sie kosten 1000 bis beispielsweise für ihr Zugfahrzeug mit Anhänger, welches
2000 Franken. Sie werden mit der Bergbahn oder mit dem sie ab und zu einsetzt, um Material für den Unterhalt der Auto hochgetragen, und der Bergvelofahrer lässt sich auf Gemeindestrasse von der nächstgelegenen Bahnstation den alpinen Alpund Wanderwegen ins Tal hinunterrasseln. abzuholen, mindestens 500 Franken an Schwerverkehrsab-
Die Abfahrt über Hänge, Felswege und Alpen ist hart und gaben bezahlt. Dass sie diese als unverhältnismässig emp-
anstrengend. Lieber die steilen Stücke braust das Mountainfindet, ist verständlich. Bike mit grosser Wucht hinunter, ein rasches Abbremsen ist Zu beachten ist, dass kleinere Gemeinden die Kehrichtabunmöglich. Aus diesem Grunde haben die Mountain-Bikes fuhr oft zusammen mit ändern gleichgelagerten Gemeinwelaute Veloklingeln. Dem überraschten Wanderer bleibt nur sen einem spezialisierten Transportunternehmen übertrader blitzartige Sprung auf die Seite. Wer zu wenig wendig gen, da für sie Anschaffung und Betrieb eines eigenen ist, hat das Nachsehen .... Fahrzeuges zu teuer wäre. Die Mountain-Bike-Fahrer sollen weiterhin ihren Sport ausüben, aber ohne Gefährdung Dritter und unter grösstmögli- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates cher Rücksichtnahme auf Flora und Fauna. Artikel 43 des vom 25. November 1987 Strassen Verkehrsgesetzes und das neue FUSS- und Wander- Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 weggesetz geben dem Bundesrat die Grundlage, entspre- Der Bundesrat hat bei der Ausarbeitung der Verordnung chende Signalisierungen vorzuschreiben und den Vollzug vom 12. September 1984 über die Schwerverkehrsabgabe bestehender Bestimmungen zum Schutz des Wanderers (SVAV) darauf Bedacht genommen, möglichst wenige und und Fussgängers an die Hand zu nehmen. Konkret sollte das klar abgrenzbare Ausnahmen von der Abgabepflicht zu
Befahren auf signalisierten Wegen erlaubt bleiben, die nicht schaffen. Er hat daher lediglich Fahrzeuge mit Militärkon-
als Wanderwege gekennzeichnet und breit genug sind. trollschildern und Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe befreit, die ausschliesslich auf Kursstrecken der PTT oder nur für Schriftliche Erklärung des Bundesrates Fahrten im Rahmen der Konzession l eingesetzt werden. vom 7. Dezember 1987 Bei allem Verständnis für das bereits im Vernehmlassungs- Postulat Martin Jacques 1862 N 18 décembre 1987 verfahren zur SVAV vorgebrachte Begehren hat der Bundeseinem gewöhnlichen amtlichen Ausweis zu erbringen. Die
rat alle ändern Fahrzeuge der öffentlichen Hand (Gemeinzahlreichen Ausweise für Schüler, Studenten, Lehrlinge und
den, Kantone, Bund) der Abgabepflicht unterstellt. Er wollte besondere Berufsausbildungen (z. B. unter der Obhut des
damit einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vollzug Roten Kreuzes) konnten aufgehoben werden. Auch das gewährleisten und Abgrenzungsprobleme vermeiden, z.B. umfangreiche, mit grossem Aufwand zu bearbeitende Verin jenen Fällen, in denen private Unternehmer Aufgaben zeichnis der anerkannten Schulen und Kurse (inkl. private
öffentlicher Korporationen erfüllen. Im Sinne des Postulates Institutionen) fällt damit weg. Die bisherigen schwerver-
lediglich Kommunalfahrzeuge zu begünstigen, führt nicht ständlichen Ungleichbehandlungen (nicht anerkannte nur zu einer Benachteiligung der privaten Fahrzeuge, son- Schulen oder Lehren) verschwinden ebenfalls. dern auch der Fahrzeuge der Kantone und des Bundes. Die neue, von den SBB, der Reisepost und den konzessio- Nicht zuletzt auch mit Blick auf das Verursacherprinzip, das nierten Transportunternehmungen gewählte Ausgaberege-
die Schwerverkehrsabgabe zur Geltung bringt, hält der Bunlung für die Junior-Abonnemente schafft klare und einfache
desrat an der Abgabepflicht für alle Fahrzeuge der öffentli- Bedingungen für Kundschaft und Verkaufspersonal. chen Hand fest. Die Altersgrenze von 25 Jahren ist gewählt worden, weil sie der in der Wirtschaft und bei öffentlichen Arbeitgebern Schriftliche Erklärung des Bundesrates allgemein anerkannten obersten Altersgrenze für die Aus- Déclaration écrite du Conseil fédéral richtung von Kinderzulagen entspricht. Die Transportunter- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. nehmungen betrachten es zu Recht nicht als ihre Aufgabe, bei der Gewährung von Ausbildungsbeihilfen weiter zu Abgelehnt - Rejeté gehen als die Arbeitgeber. Wo sich aus sozialer Sicht eine weitere finanzielle Unterstützung der Studierenden als notwendig erweist, gehören solche Erleichterungen zu den Aufgaben der Kantone im Bereich der Bildungsund Sozial- #ST# 86.163 politik. In der Tat kennen gewisse Kantone in dieser Hinsicht angepasste Lösungen, indem zu Stipendien auch Transport- Postulat Leuenberger-Solothurn kostenbeiträge ausgerichtet werden. Verbilligte Bahnabonnemente für Studenten In kommerzieller Hinsicht hat die neue Regelung den Vorteil, dass mit der Liberalisierung des Abonnementsbezuges Postulat Leuenberger-Soleure für 16- bis 25jährige eine Altersgruppe angesprochen wer- Abonnements ferroviaires à prix den kann, die erfahrungsgemäss besonders anfällig ist, auf réduit pour étudiants ein eigenes privates Verkehrsmittel umzusteigen.
Gesamthaft gesehen entspricht die von den Transportunternehmungen getroffene Massnahme dem gesetzlichen und vom Parlament wiederholt unterstrichenen Auftrag, den öffentlichen Verkehr nach unternehmerischen Grundsätzen Wortlaut des Postulates vom 15. Dezember 1986 zu betreiben. Der Bundesrat will ihre Handlungsfreiheit Der Bundesrat wird eingeladen, bei den SBB dahin zu nicht einschränken. wirken, dass auch nachdem 1. Januar 1987 die über 25jährigen Studenten zum Bezug des verbilligten Streckenabonne- Schriftliche Erklärung des Bundesrates ments berechtigt sind. vom 25. Februar 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 février 1987 Texte du postulat du 15 décembre 1986 Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Le Conseil fédéral est invitée intervenir auprès des CFF afin que, à partir du 1er janvier 1987, les étudiants de plus de Schriftliche Erklärung des Bundesrates
25 ans puissent aussi bénéficier de l'abonnement de parvom 5. Oktober 1987 (Nachtrag) cours à prix réduit. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 5 octobre 1987 (Supplément) Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Eppenberger Der Bundesrat ist bereit, das Postulat engegenzunehmen, Susi, Fehr, Jaeger, Kühne, Mühlemann, Segmüller (7) weil es sich inhaltlich mit dem vom Nationalrat am 19. Juni 1987 überwiesenen Postulat der Minderheit der Petitions- Schriftliche Begründung - Développement par écrit und Gewährleistungskommission (V87.254) deckt.
1. Bekanntlich sollen die SBB ab I.Januar 1987 den über 25jährigen Studenten die verbilligten Streckenabonnemente Ueberwiesen - Transmis nicht mehr abgeben. Begründet wird der Schritt mit administrativem und finanziellem Aufwand. Der Verband der Studentenschaften hat bei den SBB bereits erfolglos gegen diese Massnahme interveniert. #ST# 87.583
2. Nach Angaben des VSS waren an den schweizerischen Hochschulen im Wintersemester 85/86 34,5 Prozent der Stu- Postulat Martin Jacques denten über 25jährig. Diese Tatsache lässt die getroffene Massnahme als willkürlich erscheinen. Erdgas. Sondierungsprogramm
3. Zur Bewältigung des im Falle einer Aufhebung der Grenze Gaz naturel. Programme de sondages von 25 Jahren zu erwartenden Mehraufwandes hat der VSS nach eigenen Angaben den Bahnen seine Mitwirkung in geeigneter Form angeboten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1987 vom 25. Februar 1987 Damit wir unsere Auslandabhängigkeit im Energiebereich Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 février 1987 verringern können, müssen wir das Energiepotential in Die bisherigen Schülerund Lehrlingsabonnemente für unserem Land sehr sorgfältig untersuchen. Dies ist auch der unbeschränkte Fahrten (Serie 20) werden seit I.Januar Wille unserer Regierung (Botschaft 86.054 über die Finan- 1987 unter der Bezeichnung Streckenabonnemente Junior zierung der Risikodeckung von Geothermiebohrungen). verkauft. Sie werden an Kinder und Jugendliche vom 6. bis Ausgehend von diesem politischen Grundsatz wird der Bunzum vollendeten 25. Altersjahr ausgegeben. Der für die desrat eingeladen zu prüfen, ob dieselbe Förderungsmass- Bezugsberechtigung erforderliche Altersnachweis ist mit nahme in einem noch zu bestimmenden Umfang nicht auch Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Hari Schwerverkehrsabgaben auf Kommunalfahrzeugen
Postulat Hari Redevance sur les poids lourds. Véhicules communaux
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Jahr 1987 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13 Séance Seduta
Geschäftsnummer 87.586 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00 Date Data
Seite 1861-1862 Page Pagina
Ref. No 20 016 004
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