Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-578 KI-generiert

Alcohol Regulations and Hospital Disinfectant Costs

Geschäftsnummer VPB 87-578
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed concerns about the increased cost of disinfectants for hospitals due to a change in alcohol regulations. While acknowledging the potential financial impact and ecological questions surrounding the use of petrochemical-based isopropanol versus natural alcohol, the court determined that ecological fears were unfounded, as isopropanol is naturally occurring and biodegradable. The court also noted that the issue of legal and financial disparities regarding alcohol use between hospitals and other consumers was being addressed by an appeals commission and a parliamentary initiative aimed at creating a legal basis for the previous practice.

Legislator-Regeste

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Art. 39 Abs. 2 Bst. c USG; Alcohol Regulations and Hospital Disinfectant Costs: While acknowledging the potential financial impact and ecological questions surrounding the use of petrochemical-based isopropanol versus natural alcohol, the court determined that ecological fears were unfounded, as isopropanol is naturally occurring and biodegradable. The court also noted that the issue of legal and financial disparities regarding alcohol use between hospitals and other consumers was being addressed by an appeals commission and a parliamentary initiative aimed at creating a legal basis for the previous practice.

Schlagwörter

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krankenhausspezifischer Abfall Alkoholmissbrauch gesundheitliche Gründe Spitalhaftung Einleitung von Stoffen Haushaltsordnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 39 Abs. 2 Bst. c USG

Allows the Federal Council to establish further interstate commissions with advisory functions in environmental protection.

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Volltext

23. Juni 1988 N 943 Interpellation Mauch Ursula

de 2 millions de francs par an. La Régie fédérale des alcools der Schweiz als giftklassefrei einzustufen. Isopropanol, das

conteste ce chiffre. A combien se montent réellement les für pharmazeutische Verwendungszwecke den strengen

frais supplémentaires'qui incomberont à la santé publique et Reinheitsvorschriften der Pharmakopoea Helvetica entspre-

aux caisses-maladie? Peut-on justifier une telle décision au chen muss, wird seit vielen Jahren in mehreren grossen

vu des efforts entrepris pour mettre un frein à l'augmenta- Spitälern des In- und Auslandes mit Erfolg zur Desinfektion

tion des coûts en matière de santé, objectif auquel la Confé- am menschlichen Körper eingesetzt. Die Interkantonale

dération affirme attacher elle aussi une grande importance? Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) hat denn auch eine Vielzahl

4. S'il apparaît que cette décision est contestable de par ses von Präparaten zur Körper- und Händedesinfektion, die Iso-

effets juridiques et financiers, il faut en plus se demander s'il propanol enthalten, zugelassen und als Heilmittel registriert.

est exact que les hôpitaux utilisent désormais davantage Das zu diesem Zweck eingesetzte Isopropanol ist tatsächlich

l'Isopropanol qui est légèrement toxique mais moins cher, petrochemischen Ursprungs. Das kann übrigens auch für

donnant ainsi la préférence à un produit pétrochimique einen Teil des Industriesprits, den die Eidg. Alkoholverwal-

plutôt qu'à l'alcool naturel. Est-ce judicieux du point de vue tung importiert, zutreffen. Da jedoch Isopropanol in der

écologique ou bien ces craintes sont-elles infondées? Natur im mikrobiellen Stoffwechsel auftritt und verschie-

dene Mikroorganismen die Fähigkeit besitzen, diese Sub-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit stanz, sei sie petrochemischen Ursprungs oder nicht, gut

abzubauen, sind die ökologischen Befürchtungen des Inter-

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht pellanten nicht begründet.

eine schriftliche Antwort.

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates rates nicht befriedigt.

vom 1. Juni 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er juin 1988

Das Alkoholgesetz kennt drei Kategorien von Sprit (Aetha-

nol): fiskalisch stark belasteten Trinksprit, massig belasteten

pharmazeutisch-kosmetischen Sprit (sogenannten verbillig- #ST# 87.578

ten Sprit) und unbelasteten Industrie- und Brennsprit. Die

Verwendungszwecke dieser Spritsorten sind im Alkoholge- Interpellation Mauch Ursula

setz genau umschrieben. Entgegen der bestehenden Vor- Grenzüberschreitende

schrift erhielten die Spitäler seinerzeit die Bewilligung, Indu-

striesprit auch für Haut- und Händedesinfektion sowie für

Umweltbelastungen

Wickel und Umschläge zu gebrauchen. Weil dieser Praxis Nuisances transfrontalières

aber die Rechtsgrundlage fehlt, muss die Alkoholverwaltung

die Spitäler den übrigen Spritbezügern gleichstellen. Somit

haben die Spitäler, sofern sie nicht auf den nicht dem

Alkoholmonopol unterstellten und daher nicht besteuerten

Isopropanol ausweichen, den massig belasteten pharma- Wortlaut der Interpellation vom 1. Oktober 1987

zeutisch-kosmetischen Sprit anstatt des unbelasteten Indu- 1. Ist der Bundesrat bereit, alles in seiner Macht stehende zu

striesprits zu verwenden (Verkaufspreis Fr. 5.27 anstatt tun, damit zwischen der Schweiz und den Nachbarstaaten

Fr. 1.13 pro Liter 100 Prozent). ein Angleichen der gesetzlichen Immissionsgrenzwerte für

Verschiedene Spitäler haben gegen den Entscheid der Eidg. Luftschadstoffe und Lärm erreicht wird?

Alkoholverwaltung bei der Eidg. Alkoholrekurskommission 2. Ist er bereit, darauf hinzuwirken, dass die Klagelegitima-

Beschwerde eingereicht. Diese Instanz wird über die Recht- tion hinsichtlich Umweltbelastungen in den Grenzregionen

mässigkeit des Verwaltungsentscheides befinden. Im übri- so angepasst bzw. ausgeweitet wird, dass es für die Betrof-

gen ist eine parlamentarische Initiative hängig, welche die fenen keine Rolle spielt, ob sich die Belastungsquelle in der

Rechtsgrundlage für die Weiterführung der bisherigen Pra- Schweiz oder im benachbarten Ausland befindet?

xis der Eidg. Alkoholverwaltung schaffen soll. 3. Die Grenzregion am Rhein stellt wegen der beidseitigen

Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten: hohen Industrialisierung besondere Probleme. Ist der Bun-

I.Von privatwirtschaftlicher Seite wurde die Rechtsun- desrat daher ferner bereit, einen Staatsvertrag mit der Bun-

gleichheit in bezgg auf die Verwendung von Sprit zwischen desrepublik Deutschland vorzubereiten, welcher die Grund-

Spitälern und anderen Verbrauchern beanstandet. Es wur- lagen schafft für die direkte Regelung von grenzüberschrei-

den Beschwerden bei der Eidg. Alkoholrekurskommission tenden Umweltproblemen durch die deutschen Grenzländer

eingereicht. Von der Rechtsungleichheit betroffen waren und die angrenzenden Schweizer Kantone?

vor allem Hersteller von Desinfektionsmitteln, aber auch

Aerzte, Apotheker, Drogisten sowie Konsumenten, die im Texte de l'interpellation du 1er octobre 1987

Handel Sprit oder alkoholhaltige Produkte kauften. 1. Le Conseil fédéral est-il prêt à user de toute son influence

2. Verbilligter Sprit ist von Gesetzes wegen mit einer Steuer pour parvenir à un rapprochement des limites légales d'im-

belegt. Im Gegensatz zum stark belasteten Trinksprit sind mission pour les polluants atmosphériques et le bruit entre

nicht unmittelbar gesundheitspolitische Ueberlegungen für la Suisse et les pays voisins?

diese Steuer massgebend. Vielmehr war der Gesetzgeber 2. Entend-il oeuvrer pour qu'il soit possible de porter plainte

der Meinung, die pharmazeutischen und kosmetischen Pro- contre des pollutions dans les régions frontalières, que la

dukte könnten ohne weiteres mit einer massigen Fiskalab- source polluante soit sise en Suisse ou dans les pays limi-

gabe belastet werden. Sie beträgt 3.80 Franken gegenüber trophes?

30.50 Franken je Liter 100 Prozent Alkohol beim Trinksprit. 3. Envisage-t-il en outre, vu les problèmes particuliers liés à

3. Genaue Abklärungen der Eidg. Alkoholverwaltung in la forte industrialisation des rives du Rhin, de'négocier avec

sämtlichen Spitälern haben gezeigt, dass sich die Mehrko- la République fédérale d'Allemagne un traité permettant le

sten, die durch diese Umstellung hervorgerufen werden, auf règlement direct de problèmes écologiques transfrontaliers

rund 500 000 Franken im Jahr belaufen. Die Mehrkosten entre les Etats fédérés (Länder) allemands et les cantons

werden geringer sein, wenn die Spitäler teilweise auf Isopro- suisses situés de part et d'autre de la frontière?

panol umstellen. Das Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen

zu dämpfen, wird angesichts der übrigen, wesentlich wichti- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

geren Teuerungsfaktoren nicht beeinträchtigt. Bäumlin Richard, Bircher, Braunschweig, Bundi, Euler,

4. Die geringe Toxizität des Isopropanols, dessen desinfizie- Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Meyer-Bern,

rende Wirkung bekannt und unbestritten ist, erlaubte es Neukomm, Rechsteiner, Reimann, Rubi, Stamm Walter,

dem Bundesamt für Gesundheitswesen, diese Substanz in Stappung, Uchtenhagen, Wagner, Weber-Arbon (18)

Interpellation Schule 944 N 23 juin 1988

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wird. Es erscheint sinnvoll, mit geeigneten Mitteln darauf

Das aargauische Fricktal ist vielfältigen Immissionen ausge- hinzuwirken, dass die dargestellte schweizerische und deut-

setzt, welche ihren Ursprung in Industrieanlagen am deut- sche Rechtsprechung auch von den anderen Nachbarlän-

schen Rheinufer, also im benachbarten Ausland, haben. dern der Schweiz übernommen wird.

Die aargauische Regierung ist seit Jahren bemüht, mit dem 3. Für die Regelung grenzüberschreitender Umweltpro-

Land Baden-Württemberg zu einer allseits befriedigenden bleme ist die regionale Zusammenarbeit in den Grenzgebie-

Lösung hinsichtlich der grenzüberschreitenden Umweltbe- ten sehr wünschbar. Der Bundesrat kann diese Zusammen-

lastung zu kommen. arbeit durch die Schaffung gemischter internationaler Kom-

Die Emissionsbegrenzungen nach der schweizerischen missionen fördern, wie dies im Raum Basel durch die drei-

Luftreinhalte-Verordnung und jene nach der deutschen TA- seitige Regierungskommission und ihren Regionalaus-

Luft sind weitgehend identisch. schuss und hinsichtlich des gesamten deutsch-schweizeri-

Grosse Unterschiede in der Normenregelung bestehen schen Grenzgebietes durch die deutsch-schweizerische

jedoch im Bereich Irhmissionsgrenzwerte. Eine Koordina- Raumordnungskommission/Raumplanungskommission ge-

tion dieser Grenzwerte wäre aber aus der Sicht unserer schehen ist. Letztere hat am 18. November 1982 Empfehlun-

Grenzregionen ausserordentlich wichtig. gen über die gegenseitige Information und Konsultation im

Aktuell ist im Moment die Erweiterung des Alumi- Zusammenhang mit umweltbeeinträchtigenden Anlagen im

niumschmelzwerkes Alunova in badisch Wallbach. Die aar- deutsch-schweizerischen Grenzgebiet erlassen.

gauische Gemeinde Wallbach befürchtet davon vermehrte Den Kantonen steht es frei, sich mit den benachbarten

Belastungen wegen zusätzlicher Staub- und Lärmemissio- ausländischen Gebietskörperschaften über Umweltfragen

nen. Die von schweizerischer Seite vorgebrachten Beden- und insbesondere grenzüberschreitende Immissionen aus-

ken haben aber keinen rechtsverbindlichen Charakter. zusprechen und abzuklären, wie Abhilfe geschaffen werden

Die Basis für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den kann, dies allerdings nur im Rahmen der jeweiligen inner-

Behörden der direkt betroffenen Regionen, das heisst vor staatlichen Gesetzgebung. Soweit dem Bundesrat bekannt

allem zwischen dem Land Baden-Württemberg und den ist, finden gerade zwischen den aargauischen Grenzge-

Schweizer Kantonen, muss in einem Staatsvertrag geregelt meinden und kantonalen Stellen einerseits und den regiona-

werden. len deutschen Stellen andererseits von Zeit zu Zeit Ausspra-

chen über Immissionsfragen statt.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Weitere zwischenstaatliche Kommissionen mit beratender

vom 6. Juni 1988 Funktion, insbesondere im Bereich des grenzüberschreiten-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 juin 1988 den Umweltschutzes, kann der Bundesrat gestützt auf Arti-

Der Bundesrat nimmt zu den Fragen der Interpellation wie kel 39 Absatz 2 Buchstabe c des Umweltschutzgesetzes

folgt Stellung: vom 7. Oktober 1983 mittels staatsvertraglicher Vereinba-

1. Die Schweiz spielt bei den sich entwickelnden Kontakten rungen einsetzen. Für ein weiteres Beispiel regionaler

zwischen den EFTA-Staaten und denjenigen der EG eine Zusammenarbeit erinnert der Bundesrat schliesslich an die

wichtige Rolle. Die Ministerkonferenz von Nordwijk, die am Regelung zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik

25. und 26. Oktober 1987 stattfand und zum ersten Mal die Deutschland für An- und Abflüge zum/vom Flughafen Zürich

18 Umweltminister Europas vereinte, ging auf einen Vor- über deutsches Hoheitsgebiet, das am 22. November 1984 in

schlag unseres Landes zurück. Sie legte die Grundlage für Kraft getreten ist.

die zukünftige europäische Zusammenarbeit im Bereich des Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es keiner

Umweltschutzes. zusätzlichen völkerrechtlichen Abmachungen bedarf.

Die Deklaration, die zum Abschluss der Ministerkonferenz

ausgearbeitet wurde, umfasst folgende Teile: Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun-

- Anerkennung der Notwendigkeit einer verstärkten Zusam- desrates teilweise befriedigt.

menarbeit zwischen EG und EFTA;

- Ausdruck des Willens, auf übereinstimmende Vorschriften

hinzuarbeiten;

- Festlegung der Zusammenarbeit auf drei Ebenen (Exper-

ten, hohe Beamte, Minister). #ST# 87.806

Diese Zusammenarbeit wird uns die Türe zu einem «Mitspra-

cherecht» bei der Gestaltung der europäischen Umweltpoli- Interpellation Schule

tik öffnen. Ein Treffen hoher Beamter hat am 25. und Glasrecycling und Pfand

26. April 1988 in München bereits stattgefunden. Es mün- auf Einwegverpackungen

dete in die Vorbereitung einer zweiten Ministerkonferenz,

die aber nicht vor 1989 in der Schweiz stattfinden wird. Récupération du verre et consigne

Die Politik des Bundesrates zielt demnach ganz in die Rich- sur les emballages perdus

tung, wie sie mit der Frage der Interpellantin skizziert wird.

Der Bundesrat wird alle verfügbaren Mittel einsetzen, damit

die Vorschriften der Schweiz und diejenigen der Nachbar-

staaten einander angeglichen werden können.

2. Was die Möglichkeit der Beteiligung von Personen im Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1987

Ausland an schweizerischen Verwaltungsverfahren und Ver- Die Entsorgung von Abfällen nach den Prioritäten des

waltungsgerichtsverfahren im Bereich des grenzüberschrei- Schweizerischen Abfall-Leitbildes,

tenden Umweltschutzes anbelangt, übt die Schweiz eine 1. Abfallvermeidung;

liberale Praxis. So hat der Bundesrat 1979 im Fall Kernkraft- 2. Abfallverminderung;

werk Leibstadt die Beschwerdelegitimation von Personen 3. Umweltgerechte Abfallverwertung;

im deutschen Grenzgebiet anerkannt. Gleich entschied das gehört zu den zentralen umweltpolitischen Anliegen, die

Obergericht Schaffhausen 1985 in einem Verwaltungsge- zielgerichtet und effizient unter Berücksichtigung der

richtsverfahren zur Bewilligung einer Glasfabrik. Bestrebungen der Kantone, Gemeinden und der privaten

Bis vor kurzem war die Praxis in der Bundesrepublik Wirtschaft zu lösen sind.

Deutschland mit Blick auf das im öffentlichen Recht gel- Aufgrund der Aeusserungen von Vizedirektor Bruno Milani

tende Territorialitätsprinzip restriktiver. Ende 1986 hat nun vom 7. Dezember 1987 in der Sendung «Kassensturz» des

aber das deutsche Bundesverwaltungsgericht die Beteili- Schweizer Fernsehens zum Thema Pfand auf Einwegver-

gung eines Ausländers in einem atomrechtlichen Verfahren packungen aus Glas, Aluminium/Weissblech und PET für

anerkannt. Das Urteil berechtigt zur Annahme, dass diese kohlensäurehaltige Getränke drängen sich die folgenden

Praxis auch für den Bereich des Umweltrechts eingeführt Fragen auf:

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Mauch Ursula Grenzüberschreitende Umweltbelastungen

Interpellation Mauch Ursula Nuisances transfrontalières

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.578

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 943-944

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Ref. No 20 016 478

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