Swiss Advertising Restrictions on Foreign Broadcasts
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a motion requesting the government to prevent Swiss cable networks from broadcasting advertisements prohibited in Switzerland, specifically for alcohol, tobacco, and medicine. The government acknowledged the problem, noting that while direct reception of foreign broadcasts couldn't be controlled, cable operators were subject to general advertising regulations. However, enforcing Swiss restrictions on foreign programming proved difficult due to international complexities and the desire to maintain a liberal policy on cross-border broadcasting, as well as the Free Movement of Information principle. The court ultimately decided to convert the motion into a postulate, recognizing the need for international agreements and acknowledging the government's ongoing efforts, including participation in developing a European convention on cross-border broadcasting.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 48 Abs. 1 Bst, Art. 48 Abs. 1 Bst. b; Swiss Advertising Restrictions on Foreign Broadcasts: The government acknowledged the problem, noting that while direct reception of foreign broadcasts couldn't be controlled, cable operators were subject to general advertising regulations. However, enforcing Swiss restrictions on foreign programming proved difficult due to international complexities and the desire to maintain a liberal policy on cross-border broadcasting, as well as the Free Movement of Information principle. The court ultimately decided to convert the motion into a postulate, recognizing the need for international agreements and acknowledging the government's ongoing efforts, including participation in developing a European convention on cross-border broadcasting.
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KI-generiertThis provision in the draft Radio and Television Act would provide a legal basis for restricting or prohibiting the retransmission of certain programs.
Volltext
13.Juni 1988 N 661 Motion Zwygart
prise en compte de frais supplémentaires allant jusqu'à une funksender eine weitere Zunahme der Verkabelungen zu somme de 3600 francs par an. Ensuite, le Conseil fédéral, erwarten. Dass ein Teil der grenznahen Haushaltungen dans une ordonnance, a considérablement limité la portée gewisse Sender privat direkt empfangen kann, liefert keinen de cette amélioration, en restreignant les frais liés à la Grund, diesen Empfang für das ganze Land offiziell zuzumaladie et au handicap qui pouvaient être pris en compte. lassen. Je crois que la déception a été grande dans les milieux d'invalides et de bénéficiaires de prestations complémen- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates taires AVS/AI. C'est pourquoi j'aurais attendu que le Conseil vom 18. Dezember 1987 fédéral se montre plus ouvert à cette proposition, surtout Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 décembre 1987 que j'ai appris depuis que les conseillers fédéraux sont, pour Der Bundesrat weiss, dass die Situation bei der Weiterverleur part, exonérés des taxes de radio-télévision et, puisque breitung ausländischer Rundfunkprogramme durch Kabell'on parle d'égalité de traitement, cela ne me paraît pas tout netze rechtlich und politisch prekär ist. Einerseits wollen wir à fait juste. eine offene, liberale Politik für die Weiterverbreitung von ausländischen Rundfunkprogrammen. Artikel 10 der Euro- Bundesrat Ogi: Ich muss nochmals festhalten: Die Interpelpäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet uns dazu. lation Friedli datiert vom 17. Juni 1987 und die Antwort des Andererseits ist ein Teil dieser ausländischen Programme Bundesrates vom 26. August 1987. Ich bin an diese Antwort mit Werbesendungen durchsetzt, die unseren eigenen Vorgebunden. Ich habe von Ihren Ausführungen Kenntnis schriften nicht entsprechen. genommen. Wir werden die Sache nochmals überprüfen. Es Was die Suchtmittelreklame anbelangt, so ist die Situation stimmt, dass der Bundesrat taxfrei telefonieren und fernsefolgende: Schweizerische Rundfunkveranstalter unterstehen darf. Das habe aber nicht ich beschlossen. Ich kann im hen einer besonders strengen Regelung. Nach den verschieheutigen Zeitpunkt keine andere Antwort geben als diejedenen Konzessionen bzw. nach der Verordnung über lokale nige, die ich Ihnen erteilt habe. Rundfunkversuche ist ihnen jede Werbung für Alkoholika, Tabak und Medikamente untersagt. Die allgemeine Werberegelung ist etwas weiter. Werbeverbote bestehen nach dem Alkoholgesetz nur für gebrannte Wasser. Das kantonale Recht verbietet die Publikumswerbung für Medikamente. #ST# 87.577 Für Tabak und leichtere Alkoholika gelten Jugendschutzbestimmungen nach der Lebensmittelverordnung. Ausländi- Motion Zwygart schen Veranstaltern ist nach ihrem nationalen Recht Ausländische Werbung auf namentlich im Bereich der Alkoholwerbung wesentlich Schweizer Kabelnetzen mehr erlaubt. Für die Kabelnetzbetreiber gilt die allgemeine Werberege- Publicité étrangère sur lung. Der Bundesrat ist sich darüber im klaren, dass sich les réseaux câblés daraus Konflikte ergeben können. Es ist zwar technisch möglich, einzelne, in der Schweiz verbotene Werbespots bei der Weiterverbreitung aus den Programmen auszublenden. Dazu bedarf es aber der Zusammenarbeit mit den ausländischen Veranstaltern. Diese Zusammenarbeit funktionierte Wortlaut der Motion vom 1. Oktober 1987 während einer gewissen Zeit mit der britischen Firma Sky Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu Channel, wurde indessen Mitte 1987 eingestellt. Es besteht treffen, damit durch Schweizerische Kabelnetze (Fernsehen deshalb heute die unbefriedigende Situation, dass die allgeund Radio) keine Werbung verbreitet wird, die der SRG und meine Werberegelung bei der Weiterverbreitung von Rund- AGW nicht gestattet ist. funkprogrammen nicht vollständig eingehalten werden kann. Texte de la motion du 1er octobre 1987 Der Bundesrat schlägt im Entwurf für ein Bundesgesetz Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures qui über Radio und Fernsehen vom 28. September 1987 eine s'imposent pour qu'aucune publicité ne soit diffusée sur les Bestimmung vor, die es erlauben würde, die Weiterverbreiréseaux câblés suisses (télévision et radio), qui ne serait pas tung solcher Programme einzuschränken oder zu untersaautorisée par laSSRet la SA pour la publicité à la télévision. gen (Art. 48 Abs. 1 Bst. b). Eine ähnliche Bestimmung ist ebenfalls im Entwurf für einen Bundesbeschluss über den Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Satellitenrundfunk enthalten. Blunschy, Dünki, Grendelmeier, Günter, Leuenberger-Solo- Indessen wird auch diese Norm nicht alle Schwierigkeiten thurn, Maeder-Appenzell, Meyer-Bern, Müller-Aargau, Neubeseitigen. Der Direktempfang bliebe nach wie vor frei. komm, Gehen, Oester, Ott, Steffen, Weder-Basel (15) Letztendlich lässt sich das Problem nur mit einem multilateralen Abkommen befriedigend lösen. Im Rahmen des Euro- Schriftliche Begründung - Développement par écrit parates wird zurzeit an einer Konvention über den grenz- Mit Programmen, die aus Ländern stammen, in denen Werüberschreitenden Rundfunk gearbeitet. Die Schweiz beteibung für alkoholische Getränke, Tabak und Medikamente in ligt sich aktiv an dieser Arbeit. Die Alkohol-, Tabakund den elektronischen Medien gestattet ist, gelangen solche Medikamentenwerbung soll Gegenstand der Konvention Werbespots auch in die Schweiz. Sofern diese Sendungen sein. Die Schweiz bemüht sich, dass ein entsprechendes nicht mit Hausantennen direkt, sondern über Kabelnetze Verbot aufgenommen wird. Wegen der unterschiedlichen empfangen werden, besteht sowohl technisch wie juristisch Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern die Möglichkeit, verbotene Spots in Analogie zur Weisung dürfte es indessen schwerfallen, ein striktes Alkoholwerbedes Bundesrates über die Fernsehwerbung vom 15. Februar verbot durchzusetzen. Es sollte aber gelingen, ein Werbe- 1984 zu untersagen, wie dies bis Anfang dieses Jahres der verbot für Zigaretten aufzunehmen und bei der Alkoholwer- Fall war. bung wenigstens den schlimmsten Auswüchsen einen Rie- Die Bewilligung an Kabelnetzbetreiber, Werbung für Suchtgel zu schieben. Bei der Medikamentenwerbung bestehen mittel zu übertragen, verletzt die Prinzipien des Jugendund noch gewisse Schwierigkeiten, eine befriedigende Defi- Gesundheitsschutzes, die 1964 zum Verzicht auf Alkohol-, nition für den Begriff «Medikament» zu finden. In diesem Tabakund Medikamentenreklame im Fernsehen geführt Zusammenhang hat der Bundesrat mit Genugtuung davon haben. Die Kabelnetze werden heute nicht gleich wie die Kenntnis genommen, dass 25 europäische Organisationen SRG behandelt, obwohl diese heute bereits gut 60 Prozent zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs - darunter die der Haushaltungen erreichen. Zudem ist auf Wunsch der schweizerische Fachstelle für Alkoholprobleme - beim Pay-TV-Veranstalter und der Satellitenfernsehund Rund- Europarat mit der Forderung vorstellig wurden, die zu schaf- Motion Zwygart 662 N 13 juin 1988
fende Konvention müsse Gewähr dafür bieten, dass die gen Massnahmen in die Wege geleitet hat.» Das hat er nationalen Verbote nicht mittels Satellitenrundfunk unteroffensichtlich nicht. Er hat am Scheunentor die kleine Türe laufen würden. sperrangelweit geöffnet, indem er die Einbrüche zuliess, die Diese Ausführungen zeigen, dass der Bundesrat bereits von ich erwähnte. Er ist nun offenbar bereit, das ganze Tennstor sich aus die notwendigen Massnahmen in die Wege geleitet zu entriegeln, und ich hoffe, dass der Rat dem nicht hat. Es ist deshalb nicht angezeigt, die Motion zu überzustimmt und meine Motion überweist. weisen. Bundesrat Ogi: Ich danke zunächst Herrn Zwygart, dass er Schriftliche Erklärung des Bundesrates dem Bundesrat den Rücken stärken will. Dieser hat das von Déclaration écrite du Conseil fédéral Zeit zu Zeit nötig, insbesondere nach einem Abstimmungs- Der Bundesrat empfiehlt, die Motion in ein Postulat umzusonntag. wandeln. Der Bundesrat hat am 18. Dezember 1987 beschlossen, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, und ich muss jetzt Zwygart: Die Motion «Ausländische Werbung auf Schweizer begründen, was der Bundesrat damals beschlossen hat. Kabelnetzen» möchte den Bundesrat beauftragen, dass er Die Motion, Herr Zwygart, greift ein Problem auf, das dem die nötigen Massnahmen aufrechterhält, damit durch Bundesrat seit längerer Zeit bekannt ist und das ihn auch schweizerische Kabelnetze keine Werbung verbreitet wird, beschäftigt. Wir verbieten den schweizerischen Veranstaldie bei uns am Radio und Fernsehen verboten ist. Der tern jede Werbung für Alkohol; verschiedene ausländische Bundesrat beantragt, meinen Vorstoss als Postulat und Programme, die in der Schweiz empfangbar sind, enthalten nicht als Motion zu überweisen. Es zeigt sich, dass die Frage hingegen Alkoholwerbung. Wir wissen das sehr genau. der Suchtmittelwerbung in elektronischen Medien etwas ist, Damit verliert das gesundheitspolitisch motivierte Alkoholdas geregelt werden sollte aufgrund der neuen Art, wie werbeverbot einen Teil seiner Wirkung. Was können wir nun diese Medien heute betrieben werden. in dieser Situation tun? Irgendwie kommt mir der Bundesrat in seiner Antwort der Den Direktempfang ausländischer Programme mit einer her- Tendenz gegenüber hilflos vor, und wir sollten ihm den kömmlichen Antenne können wir nicht einschränken, selbst Rücken stärken, damit auch weiterhin Werbung für Medikawenn wir das wollten. Für Kabelnetzbetreiber gilt die allgemente, für Tabak und alkoholische Getränke verboten meine Werbeordnung. Gemäss Alkoholgesetz ist an Radio bleibt. Die Schweiz verbietet diese seit 1964, im Gegensatz und Fernsehen Werbung für gebrannte Wasser untersagt. zu vielen Nachbarländern, die kein Verbot kennen. Im Die Programme von ARD, ZDF und RAI enthalten solche Zusammenhang mit dem englischen Satelliten-TV Sky Werbung. Sie sind seit Jahren in der Schweiz empfangbar. Channel wurden dann die Schweizer Behörden mit der Sie können sich die Reaktionen der Bevölkerung vorstellen, Frage konfrontiert, ob Sender, die Alkoholwerbung betreiwenn diese Programme nicht mehr auf den Kabelnetzen ben, in schweizerische Kabelnetze eingespeist werden dürverbreitet würden. Zudem ist die Anwendung schweizerifen. Die Behörden machten anfangs ihre Einwilligung von scher Bestimmungen auf ausländische Programme fraglich der Ausschaltung der fraglichen Spots abhängig. Doch und voller Probleme. diese Einschränkung liess sich scheinbar nicht aufrechter- Die zunehmende Anzahl ausländischer Programme schafft halten. Da terrestrisch in die Schweiz einstrahlende TV- Probleme, die über den gesundheitspolitischen Aspekt hin- Sender wie das italienische RAI l ebenfalls Werbung für ausgehen. Die weniger restriktiven Werbebestimmungen Alkohol verbreiten, konnte den über Kabel verbreitenden des Auslandes schaffen auch wirtschaftliche Schwierigkei- Sendern die Konzession nicht verweigert werden. Folge ten. Schweizerisches Gewerbe und schweizerische Industrie wäre nun, dass heute möglicherweise rund drei Millionen können weniger gut werben als ihre ausländische Konkur- Schweizer Haushalte über Kabelfernsehen mit Alkoholund renz. Grosse schweizerische Unternehmen können auf ausanderer Werbung begossen würden. ländische Kanäle ausweichen, mittlere und kleinere Unter- Es ist zu befürchten, dass dies Dominowirkung hat und auch nehmen können es kaum. Auch das kann zu Wettbewerbsdie schweizerischen Betreiber neu geltend machen könnverzerrungen führen. Ueberdies gehen dem schweizeriten, dass sie auch Werbung machen möchten. Bereits schen Mediensystem willkommene Gelder verloren. haben sich die Schweizer Weinund Bierhersteller über die Andererseits können wir nicht einfach ausländische Regeln Wettbewerbsvorteile beschwert, die der Zugang zur Fernübernehmen. Das hiesse auf eine eigenständige Medienpolisehwerbung ihren ausländischen Konkurrenten verschafft. tik verzichten. Zu beachten ist auch, dass die europäische Es ist also damit zu rechnen, dass der Druck auf die Schwei- Menschenrechtskonvention den freien Fluss der Informatiozer Behörden, der Alkoholwerbung auch bei inländischen nen gewährleistet. Sendern die Schleusen zu öffnen, wachsen wird. Herr Zwygart, der Entwurf für ein Radiound Fernsehgesetz Im Ausland beschäftigt man sich auch mit dieser Frage. In sieht eine klare Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Weiter- Frankreich ist das Fernsehen der ersten Kette in private verbreitung vor. Auch der am 1. Mai 1988 in Kraft getretene Hände übergegangen. Dabei hat der Staat die Werbung für Bundesbeschluss über den Satellitenrundfunk enthält eine leichte alkoholische Getränke erlaubt. Aber dank dem Einentsprechende Bestimmung. Sie haben sie sicher zur Kenntschreiten von gesundheitsinteressierten Kreisen, allen voran nis genommen. die Aerzte, musste die französische Regierung diese Bewilli- Wir müssen uns aber bewusst sein, dass diese Probleme gung rückgängig machen. Fernsehbetreiber, die sich durch international sind. Nationales Recht allein vermag die Werbung über dem Wasser halten müssen, müssen irgend- Schwierigkeiten nicht zu beheben. Notwendig sind multilawoher ihr Geld bekommen. Aber deswegen dürfen wir nicht terale Abkommen. Deshalb unterstützt der Bundesrat mit andere - zum Beispiel gesundheitspolitische - Fragen ver- Nachdruck die Erarbeitung einer Konvention über den nachlässigen; denn für mich wäre der weitere Abbau von grenzüberschreitenden Rundfunk im Rahmen des Europa- Werbetabus für Gehussmittel eben primär eine gesundheitsrates. Wir hoffen, diese Konvention im Oktober/November in politische Frage. Wir versuchen mit allen Mitteln die Jugend- Stockholm unterzeichnen zu können. lichen zu schützen, indem wir unsere eigene Gesetzgebung Der Bundesrat ist sich also des Problems, aber auch der dementsprechend ausgerichtet haben. Grenzen seiner Gestaltungsmöglichkeiten bewusst. Deshalb Die Antworten des Bundesrates auf die Interpellation von ist es nicht angezeigt, diesen Vorstoss als Motion zu über- Kollege Müller-Aargau, «Satellitenrundfunk, Alkoholund weisen; wir empfehlen die Umwandlung in ein Postulat. Tabakreklame», und auf meine Motion zeugen von einer ängstlichen Haltung. Abstimmung - Vote Warum möchte ich nun dem Rat beantragen, an der Motion Für die Ueberweisung als Motion 45 Stimmen festzuhalten? Am Schlüsse führt der Bundesrat in seiner Für die Ueberweisung als Postulat 54 Stimmen Antwort auf meine Motion aus: «Diese Ausführungen zeigen, dass der Bundesrat bereits von sich aus die notwendi- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Zwygart Ausländische Werbung auf Schweizer Kabelnetzen
Motion Zwygart Publicité étrangère sur les réseaux câblés
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Jahr 1988 Année Anno
Band II Volume Volume
Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 06 Séance Seduta
Geschäftsnummer 87.577 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1988 - 14:30 Date Data
Seite 661-662 Page Pagina
Ref. No 20 016 372
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