Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-571 KI-generiert

Revised Emission Standards for Heating Systems Accepted

Geschäftsnummer VPB 87-571
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case involves a proposal to revise emission standards for heating systems, specifically focusing on nitrogen oxides from oil and gas furnaces. The court considered that while current technology can meet stricter standards, a phased approach is necessary to encourage industrial innovation and consumer adoption. The court also acknowledged that existing regulations already address some aspects and that international coordination is important. Ultimately, the court accepted the proposal to implement stricter emissions limits for heating systems, recognizing the significant contribution of these sources to air pollution and the availability of technological solutions.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 13 Absatz, Art. 9 LRV, Art. 13 LRV, Art. 43 USG; Revised Emission Standards for Heating Systems Accepted: The court considered that while current technology can meet stricter standards, a phased approach is necessary to encourage industrial innovation and consumer adoption. The court also acknowledged that existing regulations already address some aspects and that international coordination is important. Ultimately, the court accepted the proposal to implement stricter emissions limits for heating systems, recognizing the significant contribution of these sources to air pollution and the availability of technological solutions.

Schlagwörter

KI-generiert
industrielle Verschmutzung Emissionsbegrenzung Umweltnorm Energierecht Umwelt, Energieeffizienz Durchführungsverordnungen
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 13 LRV

Cited to explain the implications of extending emission limits to include control obligations.

Art. 43 USG

Cited to justify the delegation of control tasks to private companies, which was relevant to point d of the postulate.

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Volltext

Postulat (Lüchinger)-Müller-Meilen 426 13 mars 1989

sondern es geht ganz allgemein um die Umweltbelastung etwa 10 bis 15 Prozent des gesamten heutigen Konsums

durch Freon. erreichen. Das liesse sich international mehr als verglei-

Ich habe mich mit der Umwandlung meiner Motion in ein chen! Vergessen Sie nicht, dass das Montrealer Protokoll

Postulat einverstanden erklärt, weil der Bundesrat in dieser eine Reduktion um 50 Prozent bis im Jahre 1999 vorsieht.

Sache einiges unternommen hat. Wir werden diese Zahl im Jahre 1990, spätestens im Jahre

Ich danke Herrn Bundesrat Cotti für seine zielstrebigen 1991 erreichen.

Anstrengungen in dieser Angelegenheit. Damit glauben wir, in die richtige Richtung zu operieren,

Wenn in der Kühltechnik noch kein Ersatz für Fluorchlor- und ich möchte Herrn Rutishauser für seinen Vorstoss dan-

kohlenwasserstoff vorhanden ist, so ist zumindest mit der ken. Er hat sicher auch geholfen, ein Klima für eine positive

Entsorgung von FKW-Abfällen und von gebrauchten FKW- Entwicklung zu schaffen.

haltigen Geräten die Umweltbelastung zu reduzieren. Ich bin

selbstverständlich einverstanden, wenn diese einschränken- Oehler: Ich bin für die Antwort von Herrn Bundesrat Cotti

den Vorschriften auf alle Apparate und Verwendungs- sehr dankbar und auch für die anderen Ausführungen, die

zwecke ausgedehnt werden. hier geäussert wurden. Mir ging es ja lediglich darum, dass

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion als Postulat zu über- hier vom zuständigen Departementsvorsteher dargelegt

weisen. wird, dass man hier nicht eindimensional, kurzfristig und

ausserhalb internationaler Normen gegen einen Verursa-

Schmid: Einiges zu den Ausführungen von Herrn Oehler. cher vorgeht, der letztlich lediglich diese fünf Prozent aus-

Er sagt, es werde eindimensional gedacht. Man kann natür- macht, und zwar deswegen gegen ihn vorgeht, weil es

lich nicht einfach sagen, es gebe noch andere Apparaturen politisch offenbar einfacher ist. Aufgrund der Ausführungen

mit Freon, deshalb könne man nichts gegen dieses Gas von Herrn Bundesrat Cotti und der Tätigkeit zwischen sei-

unternehmen. Die logische Folgerung wäre doch, an allen nem Amt und der zuständigen Industrie gehe ich davon aus,

Orten, wo dieses schädliche Freon-Gas vorkommt, Mass- dass vor allem der zweite Absatz in Ziffer 2 vergessen wird,

nahmen zu ergreifen. Jeder ist dazu aufgerufen, etwas dage- sondern dass hier international koordiniert vorgegangen

gen zu tun. wird - dann ist nämlich der Umwelt am meisten gedient -

Es geht auch darum, dass man gerade den Unternehmern und nicht in einem Schritt. In diesem Sinne ziehe ich meinen

immer wieder sagt, sie sollen jetzt ihre Eigenverantwortung Antrag zurück.

einmal wahrnehmen, die sie immer so hoch halten. Wo

bleibt denn, Herr Oehler, Ihre Risikofreudigkeit? Wo bleibt Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Ihr Unternehmergeist? Wo bleibt Ihr Innovationsgeist? Da

könnten wir doch mal ansetzen, da wären Probleme zu

lösen. Dafür wären wir Ihnen dankbar.

Ich bin auch nicht dafür, dass man für alles und jedes ein #ST# 87.571

Gesetz macht, aber es ist eben so, dass, wenn wir nicht

selber die Verantwortung übernehmen, wir alles vorschrei- Postulat (Lüchinger)-Müller-Meilen

ben müssen. Feuerungsanlagen.

Emissionsgrenzwerte

Bundesrat Cotti: Der Vorschlag des Bundesrates ist nicht

bestritten. Ich möchte aber doch zu einigen Fragen, die hier Installations de chauffage.

gestellt wurden, Stellung nehmen, damit Sie ungefähr wis- Valeurs limites des émissions

sen, in welche Richtung sich zurzeit der Bundesrat bewegt

und welches seine kurz- und mittelfristigen Ziele sind.

Darf ich von der kürzlichen Londoner Konferenz ausgehen?

Dort haben wir festgestellt, dass im EG-Bereich das Ziel

verfolgt wird, bis Ende des Jahrhunderts den Gebrauch von Wortlaut des Postulates vom 30. September 1987

FKW, Herr Oehler, im EG-Raum praktisch total zu unterbin- Der Bundesrat wird eingeladen, die Luftreinhalteverordnung

den. Das ist eine ganz allgemeine Zielsetzung, die wenige dahin abzuändern, dass

Tage vor der Londoner Konferenz von der EG gefasst wor- a. für Hausheizungen und andere Feuerungsanlagen mit

den ist und die auf die Position unseres Landes gar keinen einer zeitlichen Staffelung schärfere Emissionsgrenzwerte

Einfluss gehabt hat. Wir haben unsere Positionen schon festgelegt werden;

vorher erarbeitet, und sie gehen auch in diese Richtung. b. insbesondere für alle zulässigen Brennstoffe auch Emis-

Wir hoffen, noch vor Ostern ein totales Verbot für FKW- sionsgrenzwerte im Leistungsbereich unter 1 Megawattfest-

Spraydosen, mit sehr wenigen Ausnahmen, zu erlassen. gelegt werden;

Dabei möchte ich betonen, dass dieses Verbot aufgrund c. die obligatorischen Kontrollen auf alle durch Emissions-

enger Kontakte mit den entsprechenden Industriezweigen grenzwerte erfassten Schadstoffe und Leistungsbereiche

erreicht werden konnte. Ich möchte das attestieren, denn ausgedehnt werden;

dies ist sicher ein Beweis, dass sehr oft in Zusammenarbeit d. im Rahmen der Ausweitung der Feuerungskontrollen

mit der Industrie gute Resultate erreicht werden können. gemäss Buchstabe c ausdrücklich auf eine zulässige Dele-

Und wenn es ein paar Monate länger gedauert hat, Herr gierung der Kontrollaufgabe an private Unternehmen ver-

Oehler, als es ein ganz einfaches Diktat von oben verlangt wiesen wird.

hätte, so würde ich meinen, entspricht das unserer Politik

des Dialogs. Wir wollen nichts aufzwingen, wenn wir in der Texte du postulat du 30 septembre 1987

Lage sind, Massnahmen zu erreichen, die allgemein geteilt Le Conseil fédéral est prié de modifier l'ordonnance sur la

werden könnten. protection de l'air de manière à

Das FKW-Spraydosenverbot ist der erste Schritt. Damit kön- a. rendre progressivement plus sévères les limites d'émis-

nen wir grosso modo eine Reduktion von 50 Prozent des sion des chauffages domestiques et autres;

gesamten Konsums erreichen. b. fixer en particulier des limites d'émission pour tous les

Es gibt noch eine ganze Reihe von anderen Bereichen. Ich combustibles autorisés et dans les plages de puissance

erwähnte die wichtigsten: Elektronik, Hartschäume, Weich- inférieures à un mégawatt;

schäume, chemische Reinigung, die Kälte- und Klimatech- c. étendre les contrôles obligatoires à tous les polluants et à

nik, Herr Oehler. Man muss einräumen, dass das heute toutes les plages de puissance soumises à des limites d'é-

weniger als fünf Prozent des ganzen Konsums in der mission;

Schweiz ausmacht. Wir möchten - und seitens des Buwal ist d. stipuler, en rapport avec l'extension des contrôles prévus

mir zugesichert worden, dass diese Zielsetzung nicht unrea- sous lettre c, que les tâches de contrôle sont déléguées

listisch ist - schon im Jahre 1995 eine Reduktion bis auf sous autorisation à des entreprises privées.

13. März 1989 N 427 Postulat (Lüchinger)-Müller-Meilen

Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bonny, Cincera, genbereich schon jetzt absehbaren technischen Entwick-

Eppenberger-Nesslau, Früh, Künzi, Loretan, Müller-Meilen, lungsmöglichkeiten müssen aber der Industrie auch mittel-

Petitpierre, Pfund, Salvioni, Schule, Schwarz, Spalti, fristige Ziele gesetzt werden. Dadurch werden die Entwick-

Tschuppert, Villiger, Wyss, Zwingli (18) lung und die anschliessende Umsetzung der Entwicklungs-

resultate in die dauernde Produktion gefördert und be-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit schleunigt.

1.Das Beispiel der Abgasgrenzwerte für Personenwagen 6. Die in Artikel 13 der Luftreinhalteverordnung vorgeschrie-

hat leider gezeigt, dass sich die Bevölkerung in der Regel benen Emissionsmessungen und -kontrollen dienen der

erst dann für umweltfreundlichere, aber kostspieligere Ueberwachung der Einhaltung der Emissionsbegrenzun-

Anschaffungen entscheidet, wenn entsprechende öffent- gen. Solche Kontrollen sind daher für die einzelnen Schad-

lich-rechtliche Bestimmungen dazu bestehen. Und die indu- stoffe nur in den Leistungsbereichen vorgeschrieben, in

strielle Entwicklung und Fertigung ist wiederum vom Markt- denen Grenzwerte festgelegt wurden. Da die heutige Luft-

verhalten des Konsumenten abhängig. Dieser zweifachen reinhalteverordnung bei Oel- und Gasfeuerungen für Stick-

Erfahrung hat die Luftreinhalteverordnung vom 16. Dezem- oxide im Leistungsbereich bis 1 MW keine Grenzwerte fest-

ber 1985 Rechnung getragen. legt, sind in diesem Bereich auch keine Kontrollen des

2. In seinem Bericht zum Luftreinhalte-Konzept vom Stickoxid-Ausstosses vorgeschrieben. Mit der verlangten

10. September 1986 (86.047) hat der Bundesrat in Ziffer 53 Verschärfung der Emissionsgrenzwerte werden damit

als eine der zusätzlich zu ergreifenden Massnahmen auch gleichzeitig auch die Kontrollen ausgedehnt. Vor allem

die Verschärfung der Luftreinhalteverordnung erwähnt. kommt damit praktisch der gesamte Bereich der Hausfeue-

Eine solche Verschärfung soll stattfinden, «wenn neue Ver- rungen neu unter die Kontrollpflicht von Artikel 13 der Luft-

fahrens-, Feuerungs- und Abgasreinigungstechniken reinhalteverordnung.

erforscht, entwickelt und zur Anwendungsreife gebracht 7. Artikel 13 Absatz 1 der geltenden Luftreinhalteverord-

sind». nung sieht vor, dass «die Behörde» die Emissionsmessun-

3. Auf dem Gebiete der Oel- und Gasfeuerungen bewegt gen und -kontrollen selber durchführt oder durchführen

sich schon; der heutige Stand der Technik unter den Grenz- lässt. Für die Vollzugsbehörde bringt der Wortlaut der

werten gemäss Anhang 3 zur Luftreinhalteverordnung. In Bestimmung nicht klar zum Ausdruck, dass mit den Kontrol-

der Bundesrepublik Deutschland sind schon heute Brenner len auch private Unternehmungen betraut werden können,

für Oelfeuerungen mit Heizöl «Extra leicht» auf dem Markt, wie dies Artikel 43 des Umweltschutzgesetzes als Möglich-

deren Stickstoffoxid-Ausstoss unter 150 mg/m3 liegt. Das keit vorsieht. Die postulierte Verschärfung der Emissions-

«RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeich- grenzen wird zu sehr viel umfangreicheren Kontrollen füh-

nung e. V.» in Bonn, das für umweltfreundliche Produkte ren, was die Beauftragung von privaten Unternehmungen

der deutschen Industrie das Gütesignet des «Blauen zum Normalfall machen dürfte. Es wäre daher wünschbar,

Engels» eingeführt hat, legt gemäss einer Publikation vom das in Artikel 13 Absatz 1 der Luftreinhalteverordnung klar

Juli 1987 die Grenzwerte für Stickoxide bei Oelfeuerungen zum Ausdruck zu bringen.

mit Heizöl «Extra leicht» dahin fest, dass der Stickoxid- 8. Abschliessend ist für die Bedeutung der mit dem Postulat

Ausstoss im Dauerbetrieb 150 mg/kWh (76 ppm bei 14 Pro- verlangten Massnahmen folgendes anzuführen: Gemäss

zent CO2) nicht überschreiten darf, was in etwa einem einer von der Elektrowatt Ingenieurunternehmung AG in

Grenzwert nach schweizerischer Masseinheit von 150mg/ Zürich im Auftrage des Zürcher Stadtrats erarbeiteten Stu-

m3 entspricht. die wird die nach der integralen Durchsetzung der US-

Die Luftreinhalteverordnung vom 16. Dezember 1985 legt Norm 83 in der Stadt Zürich noch verbleibende Stickoxidbe-

für Oelfeuerungen mit Heizöl «Extra leicht» im Leistungsbe- lastung nur noch zu 14 Prozent von den Personenwagen

reich bis zu 1 Megawatt (MW) überhaupt keine Grenzwerte stammen, aber zu 65 Prozent von den Heizungen und son-

für Stickoxide fest, obwohl in diesem Bereich der weit stigen Feuerungsanlagen, falls dort nichts passiert.

überwiegende Anteil der Hausfeuerungen liegt. Für Oelfeue-

rungen im Leistungsbereich zwischen 1 MW und 300 MW Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

legt die geltende Luftreinhalteverordnung den Grenzwert für vom 7. Dezember 1987

Stickoxide auf 250 mg/m3 fest, also um etwa 67 Prozent über Rapport écrit du Conseil fédéral du 7 décembre 1987

dem nach dem heutigen Stand der Technik möglichen Wert. a. Der Bundesrat hat sich schon im Rahmen seines Berichts

4. Hinzu kommt, dass sich auch schweizerische Industrieun- «Luftreinhalte-Konzept» vom 10. September 1986 (Mass-

ternehmen intensiv mit der Entwicklung umweltfreundlicher nahme B2) bereit erklärt, die Luftreinhalteverordnung (LRV)

Feuerungsanlagen befassen und dabei Grenzwerte für tech- im Sinne des Postulats anzupassen.

nisch erreichbar halten, die weit unter den vorgenannten Bei der Beratung des Berichts «Luftreinhalte-Konzept» vom

Zahlen liegen. Dabei wird unterschieden zwischen der 10. September 1986 in der Frühjahrssession 1987 hat der

Erneuerung von Altanlagen durch Anbringung eines neuen Nationalrat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, «so

sogenannten Low-Nox-Brenners einerseits und der Erstel- rasch als möglich ein zusätzliches Massnahmenpaket vorzu-

lung von Neuanlagen mit neuem Kessel und neuem Brenner legen, welches die Massnahmen enthält, die nötig sind, um

andererseits. bis 1995 nicht nur die Schwefeldioxid-, sondern auch die

Eine auf dem Gebiete der Energietechnik spezialisierte Zür- Kohlenwasserstoff- und die Stickoxid-Emissionen auf den

cher Unternehmung wird in ein bis zwei Jahren ein komplet- Stand von 1960 zu senken und darzulegen, wie der Vollzug

tes Marktangebot ihres in Einzelanlagen schon heute.betrie- beschlossener Massnahmen sichergestellt werden kann».

benen Low-Nox-Brenners für Gasfeuerungen bereit haben, Die Motion nennt eine Reihe von Massnahmen, die dabei im

der im Leistungsbereich unter 1 MW zusammen mit einem Vordergrund stehen. Weitere Massnahmen sind in Vorstös-

neuen Kessel einen Stickoxid-Ausstossvon nur etwa 70 mg/ sen enthalten, die ebenfalls während oder vor der Frühjahrs-

m3 aufweist. Und anfangs der neunziger Jahre soll dieses session eingereicht worden sind. Insgesamt wurden dem

Ziel auch für Oelfeuerungen realisiert sein, auch im Lei- Bundesrat zusätzlich zum Luftreinhalte-Konzept 54 weitere

stungsbereich unter 1 MW. Der in den allernächsten Jahren Massnahmen zur Prüfung überwiesen.

bei den Oel- und Gasfeuerungen erreichbare Stickoxid- Diese Arbeiten sind äusserst umfangreich und aufwendig.

grenzwert liegt damit in der Grössenordnung von einem Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, ein privates Inge-

Drittel des heutigen Emissionsgrenzwerts der geltenden nieurunternehmen beizuziehen, um die Arbeiten möglichst

Luftreinhalteverordnung. rasch voranzutreiben. Erste Ergebnisse der laufenden

5. Die vorstehend erwähnten Tatsachen zeigen auf, dass Abklärungen sind Anfang nächsten Jahres zu erwarten, wei-

eine Anpassung der Grenzwerte für Oel- und Gasfeuerun- tere Ergebnisse gegen Mitte 1988.

gen gemäss Postulat sich schon aufgrund der heute erkenn- b. In der LRV sind bereits heute für alle Brennstoffe im

baren Technik aufdrängt. Angesichts der im fraglichen Anla- Leistungsbereich unter 1 MW Emissionsgrenzwerte festge-

Motion Jaeger 428 N 13 mars 1989

legt. Lediglich im Leistungsbereich unter 70 Kilowatt wurde Feuerungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der

bei den Holzfeuerungen auf entsprechende Begrenzungen grossie Teil der Hausheizungen befindet sich in dem im

verzichtet. Postulat angesprochenen Bereich mit Leistungen bis ein

Dieser Verzicht erfolgte aus sachlichen Gründen. Holzfeue- Megawatt. Es gilt zweifellos, die Anstrengungen für die

rungen unter 70 Kilowatt werden praktisch ausschliesslich Luftreinhaltung also nicht nur auf das Auto zu konzentrie-

handbeschickt. Der Anlagebetreiber kann dabei das Emis- ren, sondern die zweite Hauptquelle, die Feuerungen, voll

sionsverhalten der Anlage und somit den Ausgang der amtli- einzubeziehen. Dies ist um so eher möglich, als die Industrie

chen Messung erheblich beeinflussen. Dies gilt in besonde- im Begriff ist, Anlagen zu entwickeln - sie stehen unter dem

rem Masse für kleine Holzfeuerungen wie z. B. Cheminées Motto «Low-nox» -, die wesentlich weniger Stickoxide pro-

oder Holzöfen. Anstelle eines praktisch nicht kontrollierba- duzieren. Der Industrie sollte mit einer gestaffelten Einfüh-

ren Emissionsgrenzwerts wurde in der LRV deshalb vorge- rung niedriger Grenzwerte der nötige Impuls zur raschen

schrieben, dass in solchen Anlagen nur reines Brennholz Entwicklung dieser Modelle gegeben werden. Auch die

verbrannt werden darf. Schwierigkeiten bei den Kontrollmessungen (Punkt c des

c. Nach dem Konzept der LRV müssen grundsätzlich alle Postulates) sind im Begriffe, durch die Entwicklung von

Feuerungsanlagen, für die ein Emissionsgrenzwert festge- Kombimessgeräten überwunden zu werden.

legt ist, periodisch kontrolliert werden. Bei kleinen Gasfeue- Aufgrund der seit der Einreichung des Postulates im Sep-

rungen unter 1 MW ist lediglich eine Abnahmekontrolle tember 1987 eingetretenen Verbesserungen und beschlos-

erforderlich. Im Sinne der Verhältnismässigkeit wurde bei senen Massnahmen im Kampf gegen die Luftverschmut-

kleinen Gasfeuerungen auf eine periodische Nachkontrolle zung, die vor allem auch auf die Bemühungen von Herrn

verzichtet, weil nach den bisherigen Erfahrungen derartige Bundesrat Cotti zurückgehen, erkläre ich mich heute mit

Anlagen später kaum mehr lufthygienische Probleme verur- allen Anträgen des Bundesrates einverstanden : also Punkt a

sachen. Sollten bei solchen Anlagen trotzdem aber Nach- zu überweisen, die Punkte b und c abzuschreiben und auf

barschafts- oder andere Immissionsprobleme auftreten, so Punkt d zu verzichten.

müssen nach Artikel 9 LRV von Fall zu Fall auch diese

Anlagen kontrolliert werden. Punkt a - Point a

d. Nach Artikel 43 des Umweltschutzgesetzes können die

Vollzugsbehörden öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Präsident: Wir bereinigen den Vorstoss. Der Bundesrat ist

Private mit Vollzugsaufgaben betrauen, insbesondere mit der bereit, Punkt a des Postulates entgegenzunehmen. Wird

Kontrolle und Ueberwachung. Damit hat bereits der Gesetz- dieser Teil aus der Mitte des Rates bestritten ? - Dies ist nicht

geber ausdrücklich auf eine zulässige Delegation der Kon- der Fall.

trollaufgaben an private Unternehmen hingewiesen. Diese

Bestimmung hat auch in Artikel 13 LRV ihren Niederschlag Ueberwiesen - Transmis

gefudnen. Die Behörde führt danach Emissionsmessungen

oder-kontrollen durch oder lässt solche-z. B. durch private Punkte b und c - Points b et c

Unternehmen - durchführen.

Es erscheint wenig sinnvoll, diese allgemeingültige Regel Präsident: Bei Punkt b und c beantragt der Bundesrat,

der LRV für Feuerungsanlagen nochmals speziell zu wieder- diesen Teil des Postulates abzuschreiben. Herr Müller-Mei-

holen. len ist damit einverstanden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Abgeschrieben - Classé

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat ist bereit, Punkt a des Postulates entgegen- Punkt d - Point d

zunehmen; er beantragt, die Punkte b und c abzuschreiben

und Punkt d abzulehnen. Präsident: Der Bundesrat beantragt, das Postulat in Punkt d

abzulehnen. Herr Müller-Meilen zieht Punkt d zurück.

Müller-Meilen: Der Bundesrat hat zum von unserem ehema-

ligen Kollegen Lüchinger im September 1987 eingereichten Zurückgezogen - Retiré

und von mir übernommenen Postulat eine sehr differen-

zierte Haltung eingenommen. Er beantragt, den Punkt a, der

für Hausheizungen und andere Feuerungsanlagen-zeitlich

gestaffelt - schärfere Emissionsgrenzen verlangt, zu über- #ST# 87.920

weisen; für Punkt d, zulässige Delegierung von Kontrollauf-

gaben an private Unternehmen, Ablehnung mit Hinweis auf Motion Jaeger

die bereits bestehende generelle Kompetenz im Umwelt- Schwefelgehalt im Heizöl

schutzgesetz. Mit diesen beiden Anträgen war und bin ich,

übrigens im Einvernehmen mit Hans Georg Lüchinger, ein- Teneur en soufre du mazout

verstanden. Im Moment der schriftlichen Stellungnahme

war ich dagegen nicht einverstanden mit dem Antrag des

Bundesrates, die Punkte b und c abzuschreiben. Punkt b

verlangt die Festlegung von Emissionsgrenzen für alle

zulässigen Brennstoffe im Leistungsbereich unter 1 Mega- Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1987

watt und Punkt c obligatorische Kontrollen auf allen durch Der Bundesrat wird aufgefordert, die nötigen Schritte zu

Emissionsgrenzwerte erfassten Schadstoffen und Lei- unternehmen, damit der Grenzwert für Schwefel im Heizöl

stungsbereichen. «Extra leicht» am I.Januar 1991 auf 0,1 Prozent herabge-

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass, je mehr sich der setzt wird.

Katalysator bei den Personenwagen durchsetzt und je mehr

die Vorschriften auch für die anderen Motorfahrzeugkatego- Texte de la motion du 9 octobre 1987

rien verschärft werden, die Bedeutung der Heizungen für die Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures néces-

Luftverschmutzung um so grösser wird. Für die Stadt Zürich saires afin que la valeur limite pour la teneur en soufre du

ist beispielsweise berechnet worden, dass im Jahre 2000 der mazout «extra-léger» soit abaissée à 0,1 pour cent à partir

Ausstoss von Stickstoffdioxid durch Feuerungsanlagen mit du 1er janvier 1991.

den bisher beschlossenen Massnahmen anderthalbmal so

gross sein wird wie jene der Personenwagen. Im Interesse Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Grendel-

der Bekämpfung der Luftverschmutzung aller grösseren meier, Günter, Müller-Aargau, Oester, Weber Monika,

und kleineren Agglomerationen gilt es also, künftig den Weder-Basel, Widmer, Zwygart (10)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat (Lüchinger)-Müller-Meilen Feuerungsanlagen. Emissionsgrenzwerte

Postulat (Lüchinger)-Müller-Meilen Installations de chauffage. Valeurs limites des

émissions

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.571

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.03.1989 - 14:30

Date

Data

Seite 426-428

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