Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-550 KI-generiert

Product Take-Back and Deposit Systems Regulations

Geschäftsnummer VPB 87-550
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion proposes regulations for product take-back and deposit systems, particularly for items like batteries and beverage containers, to ensure their proper disposal and potentially cover associated costs. If environmentally sound disposal cannot be guaranteed, the motion suggests prohibiting the import, production, and use of these products. The court's reasoning acknowledges the need for waste management measures and the principle of acting at the source, but suggests transforming the motion into a postulate to allow for further clarification of technical and economic questions and to explore international solutions before enacting concrete laws.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 32 Umweltschutzgesetz; Product Take-Back and Deposit Systems Regulations: If environmentally sound disposal cannot be guaranteed, the motion suggests prohibiting the import, production, and use of these products. The court's reasoning acknowledges the need for waste management measures and the principle of acting at the source, but suggests transforming the motion into a postulate to allow for further clarification of technical and economic questions and to explore international solutions before enacting concrete laws.

Schlagwörter

KI-generiert
Kautionsregelungen Abfallentsorgung Pfanderhebung auf umweltbelastende Produkte Wirtschaftssysteme Erfasste Tätigkeiten und Erzeugnisse Antidumpingzoll
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 32 Umweltschutzgesetz

Provides the legal basis for enacting regulations concerning deposits or prohibitions related to waste management.

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Volltext

Motion Widmer 422 N 18 mars 1988

möglich zu vermindern. Betroffen sind im wesentlichen die tion conformément aux exigences de la protection de l'envi-

Branchen Kältetechnik (Kühlschränke, Klimaanlagen, Wär- ronnement et couvrir le cas échéant les frais qui découlent

mepumpen usw.), Schaumstoffe (vor allem Wärmedämm- de ces mesures.

stoffe im Bauwesen) und Reinigungstechnik (Elektronikin- Si on ne peut assurer une élimination satisfaisante des

dustrie, Metallindustrie, Textilpflege). Weitere Abklärungen déchets, il faudrait interdire par la loi l'importation, la pro-

sind vorgesehen bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die duction et l'utilisation des produits en question.

bromhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (Halone) verwenden

(vor allem Feuerlöschanlagen). Bevor konkrete gesetzliche Mitunterzeichner- Cosignataires: Basler, Künzi, Nauer, Sei-

Massnahmenm ins Auge gefasst werden können, müssen in ler, Steffen, Weber Monika (6)

diesen Bereichen noch eine Reihe technischer und ökono-

mischer Fragen geklärt werden. An Lösungen zu diesen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Fragen wird auch in anderen Ländern sowie in internationa- Wie die Erfahrungen zeigen, sind Lenkungsmassnahmen

len Organisationen gearbeitet. Unser Land beteiligt sich am zugunsten einer umweltgerechten Abfallvermeidung, Abfall-

diesbezüglichen internationalen Informationsaustausch. Es bewirtschaftung und Abfallentsorgung unabdingbar. Vom

muss vermieden werden, dass durch die Lösung eines Grundsatz des vorsorglichen Einwirkens an der Quelle müs-

Umweltproblems andere Umweltprobleme geschaffen sen gesetzliche Vorschriften bereits beim Produzenten grei-

werden. fen und muss der Konsumgüterkreis bzw. das Verhalten des

3. Am 16. September 1987 hat die Schweiz in Montreal Konsumenten durch entsprechende Massnahmen gelenkt

gemeinsam mit 23 anderen Staaten und den Europäischen werden.

Gemeinschaften ein Protokoll über ozonschichtabbauende

Substanzen unterzeichnet. Dieser nach zähen Verhandlun- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

gen zustande gekommene internationale Vertrag dürfte vom 14. Dezember 1987

innerhalb von gut zehn Jahren zu einer Reduktion des Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 décembre 1987

globalen FKW-Verbrauchs von etwa 50 Prozent führen. Das Der Bundesrat teilt die Beweggründe des Motionärs, der

Protokoll von Montreal - ein erstes Zusatzprotokoll im Rah- eine Entlastung der Abfallbeseitigung durch das Einführen

men des Wiener Uebereinkommens zum Schütze der Ozon- eines Pfands verlangt. Ein Pfand erhöht aber in erster Linie

schicht-sieht u. a. auch eine periodische Ueberprüfung der nur den Rücklauf des pfandpflichtigen Guts; es stellt des-

international getroffenen Massnahmen vor. Der Bundesrat halb bloss eine Teillösung dar. Im Falle der gebrauchten

wird sich für eine rasche und möglichst weitgehende Batterien wie auch bei den angesprochenen Getränkepak-

Reduktion des FKW-Verbrauchs einsetzen. kungen muss eine funktionsfähige Lösung sowohl die tech-

nischen Anlagen zur umweltgerechten Verwertung und

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Behandlung der Abfälle im Inland als auch die Finanzierung

Déclaration écrite du Conseil fédéral des Anlagenbetriebs und die Trägerschaft einer Anlage '

Mit dem Umweltschutzgesetz hat der Bundesrat bereits die umfassen. Bei Recycling-Anlagen müssen Märkte für die

Kompetenz, über Stoffe Vorschriften zu erlassen. Er bean- anfallenden Produkte vorhanden sein oder erschlossen wer-

tragt deshalb, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. den können. Die Einführung eines Pfands muss die Möglich-

keiten der Entsorgung mitberücksichtigen.

Präsident: Die Motion Rutishauser wird von Herrn Oehler Dort, wo ein Recycling nicht wirtschaftlich ist, aber wesent-

bekämpft. Die Behandlung dieser Motion wird verschoben. lich zur Entlastung der Umwelt beiträgt, muss eine verursa-

chergerechte Finanzierung gewährleistet sein. Dies gilt etwa

Verschoben - Renvoyé für den Fall der Batterien, deren Aufbereitung zu verwertba-

ren Stoffen und zu problemlos deponierbaren Reststoffen

nicht selbsttragend ist. Deshalb sieht der Bundesrat vor, bei

Import oder Herstellung für den schweizerischen Markt eine

#ST# 87.550 vorgezogene Entsorgungsgebühr zu erheben.

Im Sektor der Getränkepackungen muss es primäres Ziel

Motion Widmer der Massnahmen sein, die gut eingeführten Mehrwegsy-

steme zu stützen. In diesem Zusammenhang erinnert der

Abfallbeseitigung Bundesrat an seine Antwort auf die Motion Rüttimann vom

Elimination des déchets 11. Juni 1987 (Abfallproduktion. Verbot von Alu-Getränke-

dosen).

Die Zunahme der Einwegpackungen ist zum Teil auf einen

Anstieg des Konsums abgepackter Getränke zurückzufüh-

ren, zum Teil sinkt aber auch der Marktanteil der Mehrweg-

Wortlaut der Motion vom 22. September 1987 packungen, d. h. der Pfandflaschen. Diese Entwicklung ist

Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne von Artikel 32 des unerwünscht, weil sie zu einem Anstieg der zu entsorgen-

Umweltschutzgesetzes Vorschriften zu erlassen für die den Abfallmenge und zum Verlust wertvoller oder mit gros-

Rücknahme von Produkten oder Verpackungen, insbeson- sem Energieaufwand hergestellter Materialien führt.

dere Batterien, Aludosen, Glas- und Plastikgebinde u. a., Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des

sowie für die Erhebung eines Pfandes. Das Pfand soll den Innern hat das für Abfallprobleme zuständige Bundesamt

möglichst lückenlosen Rückfluss und die umweltgerechte für Umweltschutz beauftragt, Regelungen vorzubereiten,

Entsorgung gewährleisten und allenfalls die Kosten dafür um den unerwünschten Entwicklungen entgegenzutreten.

decken. Im Laufe des letzten Jahres wurden zusammen mit Vertre-

Kann die umweltgerechte Entsorgung nicht erreicht wer- tern des Handels, der Industrie und der interessierten

den, ist ein gesetzliches Einfuhr-, Produktions- oder Ver- Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien zur Stüt-

wendungsverbot zu erlassen. zung der Mehrwegsysteme diskutiert. Da bis jetzt keine

befriedigende Lösung auf dem Vereinbarungsweg zustande

Texte de la motion du 22 septembre 1987 kam, sieht der Bundesrat vor, die notwendigen Massnah-

Le Conseil fédéral est chargé d'arrêter des dispositions, en men auf dem Verordnungsweg vorzuschreiben.

vertu de l'article 32 de la loi sur la protection de l'environne- Die Regelung soll mit einem Pfand auf Einweggetränkepak-

ment, relatives à l'obligation de reprendre certains produits kungen für kohlensäurehaltige Getränke den Rücklauf der

ou emballages, notamment les piles, les boîtes en alumi- leeren und verwertbaren Packungen sichern. Ziel ist es, ein

nium, les récipients en verre ou en plastique, etc., et sur la Entsorgungssystem für Getränkepackungen aufzubauen,

retenue d'un dépôt. Le dépôt doit assurer le retour du plus das im wesentlichen dem in Schweden mit gutem Erfolg

grand nombre possible de déchets, ainsi que leur élimina- eingesetzten Verfahren entspricht. Um die zum Sammeln

18. März 1988 N 423 Motion Nussbaumer

und Verwerten notwendige Organisation sowie die nötige logements, ce qui serait un bon moyen d'accorder la priorité

Informationstätigkeit zu finanzieren, ist gleichzeitig die aux mesures d'encouragement de la construction de loge-

Erhebung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr vorge- ments nécessitant peu de terrain;

sehen. 2. à compléter les textes légaux relatifs au deuxième et au

Was die rechtliche Situation anbelangt, enthält das geltende troisième piliers, afin que l'argent ainsi économisé serve

Umweltschutzgesetz in Artikel 32 die für ein Pfand oder ein réellement à la prévoyance individuelle assurée grâce à la

Verbot notwendigen Grundlagen. Hingegen sind die gesetz- propriété du logement;

lichen Grundlagen für eine vorgezogene Entsorgungsge- 3. à modifier les dispositions légales de façon à favoriser le

bühr, die für eine zweckmässige Finanzierung der Entsor- placement des fonds amassés par les caisses de retraite

gung von Batterien und von Getränkepackungen ebenfalls ailleurs que sur le marché du logement. On pourrait notam-

notwendig ist, nicht klar vorgegeben. Die in diesem Bereich ment envisager d'édicter des dispositions plus libérales

notwendige Anpassung des Umweltschutzgesetzes soll pour les placements effectués dans les secteurs autres que

zusammen mit weiteren für die Bewirtschaftung der Sonder- l'immobilier et de limiter efficacement la possession de titres

abfälle notwendigen Ergänzungen erfolgen und dem Parla- de propriété immobilière.

ment so rasch als möglich zur Behandlung vorgelegt

werden. Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Columberg,

Darbellay, Dirren, Grassi, Humbel, Jung, Keller, Koller

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Arnold, Kühne, Landoli, Risi-Schwyz, Ruckstuhl, Rüttimann,

Déclaration écrite du Conseil fédéral Savary-Feiburg, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmüller,

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat unmzu- Seiler, Stamm Judith, Wick, Ziegler (22)

wandeln.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Die Befriedigung des breiten Wunsches nach Wohneigen-

tum kostet'heute sehr viel Kulturland und sie stösst daher-

Boden ist ein unvermehrbares Gut - an natürliche Grenzen.

Dieser Druck auf das Kulturland kann vermindert werden,

#ST# 86.393 wenn statt der Erstellung von Eigenheimen auf der «grünen

Wiese» eine breitere Streuung des Eigentums an der heute

Motion Nussbaumer vorhandenen Bausubstanz erreicht werden kann. Dieses

Bodensparendes Wohneigentum. Ziel könnte insbesondere durch einen Erwerb der heutigen

Förderung Mietwohnungen zum Eigengebrauch durch Mieter oder

Mietgemeinschaften erreicht werden. Verschiedene Bei-

Accession à la propriété de logements. spiele zeigen, dass diese Lösung funktioniert. Und weil

Encouragement Mietwohnungen generell weniger luxuriös erstellt werden

als Eigentumswohnungen, erschliessen sich -so auch für

breitere Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zum Erwerb

von Wohneigentum. In der Regel werden diese Liegenschaf-

ten aber nur direkt Immobiliengesellschaften, Pensionskas-

Wortlaut der Motion vom 20. März 1986 sen usw. angeboten.

Der Bundesrat wird ersucht, Vorschläge vorzulegen:

1. Für ein gesetzliches Vorkaufsrecht für Mieter und Mietge- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

meinschaften zum Eigengebrauch. Dabei soll die naturge- vom 27. August 1986

mäss schwächere Stellung der kaufwilligen Mieter durch Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 août 1986

geeignete Massnahmen, wie eine angemessene Bedenkzeit I.Die Motion verlangt die Einführung eines gesetzlichen

und einen Schutz gegen missbräuchlichen Spekulations- Vorkaufsrechts für Mieter und Mietgemeinschafen, welche

handel, gestärkt werden. Für einkommensschwächere die gemieteten Wohnungen oder Häuser zum Zweck des

Bevölkerungskreise sollen prioritär auch die Mittel gemäss Eigengebrauchs erwerben möchen. Ein solches Vorkaufs-

Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) einge- recht müsste im Titel des Obligationenrechts über den Miet-

setzt werden, welches damit dem Ruf nach Privilegierung vertrag geregelt werden. Der Bundesrat hat Ihnen am

bodensparender Förderungsmassnahmen nachleben 27. März 1985 einen Entwurf zur Gesamtrevision dieses

könnte. Titels unterbreitet (BB11985 l 1389 ff.), der von den eidge-

2. Für eine Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen zur nössischen Räten nach der Volksabstimmung über die Mie-

zweiten und dritten Säule, mit dem Ziel, die so angesparten terschutz-initiative zu beraten sein wird. Das Anliegen des

Gelder auch wirksam für eine individuelle Vorsorge durch Motionärs könnte bei der Beratung dieses Entwurfes durch

Wohneigentum verwenden zu können. entspechende Anträge in der Ratskommission oder im Rat

3. Für eine Aenderung der Rechtsgrundlagen, um den Woh- verwirklicht werden. Der Bundesrat ist dennoch bereit, die-

nungsmarkt von den Pensionskassengeldern zu entlasten. sen Punkt der Motion als Postulat entgegenzunehmen und

Denkbar sind insbesondere freizügigere Vorschriften in die Frage in Zusammenhang mit der Gesetzgebung über

anderen Anlagebereichen und eine wirksamere Begrenzung das bäuerliche Bodenrecht zu prüfen. Der diesbezügliche

des Wohnimmobilien-Portfolios. Vorentwurf, der sich zur Zeit im Vernehmlassungsverfahren

befindet, enthält nämlich auch eine Neuregelung des Vor-

Texte de la motion du 20 mars 1986 kaufsrechts im Obligationenrecht.

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement Was die Mittel gemäss Wohnbau- und Eigentumsförde-

des propositions visant: rungsgesetz (WEG) betrifft, so können diese bereits nach

1. à introduire un droit de préemption légal en faveur des geltendem Recht zum Erwerb von Wohnungen verwendet

locataires et des collectivités de locataires qui désirent ache- werden, und zwar unabhängig davon, ob die Wohnung

ter un logement pour leur propre usage. Il est dans l'ordre aufgrund eines Kaufvertrages mit dem Eigentümer oder in

des choses que le locataire désireux d'acquérir un logement Ausübung eines (vertraglichen) Vorkaufsrechts erworben

se trouve en position de faiblesse. Il convient donc de wird.

renforcer sa position par des mesures appropriées, telles 2. Die gesetzliche Grundlage für die Wohneigentumsförde-

que temps de réflexion suffisant et protection contre les rung in der zweiten Säule mittels Verpfändung der Alterslei-

abus de la spéculation. Pour ce qui est des personnes ayant stungen hat in der Praxis zu etlichen Schwierigkeiten

un revenu modeste, il faut en tout premier lieu mettre à leur geführt. Der Bundesrat wird deshalb, im Rahmen einer künf-

disposition les moyens financiers prévus dans la loi encou- tigen Revision des Bundesgesetzes über die berufliche

rageant la construction et l'accession à la propriété de Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsoge (BVG) prüfen,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Widmer Abfallbeseitigung

Motion Widmer Elimination des déchets

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.550

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 422-423

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Ref. No 20 016 199

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