Federal Council on Land Transfers and Agricultural Business Definitions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council proposed transforming the motion into a postulate, which was accepted. The Council noted that while publishing land transfers can increase market transparency, publishing specific prices is problematic due to potential misinterpretation, privacy concerns, and the risk of artificially inflating surrounding property values. Instead, the Council recommended using statistical data to track price trends. Regarding agricultural policy, the Council agreed to review and adapt the definition of supplementary agricultural businesses to better reflect current income realities and to encourage investments in non-agricultural income sources for these businesses, thereby supporting decentralized settlement and the preservation of rural farms.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 34sexies Absatz, Art. 34sexies Abs. 2 Bst. b der Bundesverfassung; Federal Council on Land Transfers and Agricultural Business Definitions: The Council noted that while publishing land transfers can increase market transparency, publishing specific prices is problematic due to potential misinterpretation, privacy concerns, and the risk of artificially inflating surrounding property values. Instead, the Council recommended using statistical data to track price trends. Regarding agricultural policy, the Council agreed to review and adapt the definition of supplementary agricultural businesses to better reflect current income realities and to encourage investments in non-agricultural income sources for these businesses, thereby supporting decentralized settlement and the preservation of rural farms.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the motion as the legal basis for submitting a draft law to improve housing conditions in small rural farms.
Volltext
23.Juni 1988 N 889 Motion Schnider
bevorstehende Revision des bäuerlichen Bodenrechts bietet derte landwirtschaftliche Einkommensanteil ist zu redu-
eine Gelegenheit zur Korrektur des Fehlentscheids des Bun- zieren.
desgerichts. 2. Investitionen zur Sicherung des ausserlandwirtschaftli-
chen Erwerbes von Nebenerwerbsbetrieben sind zu fördern
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates und zu erleichtern. Die Investitionen können u. a. für fol-
vom 11. Mai 1988 gende Bereiche eingesetzt werden: Bereitstellung touristi-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1988 scher Verpflegungs- und Beherbergungsmöglichkeiten, die
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung Errichtung von Werkstätten und Arbeitsräumen für Heimar-
von Handänderungen insbesondere unter dem Aspekt der beit, Einrichtungen zur Sicherung eines dauernden Neben-
Bodenspekulation einen nützlichen Beitrag zur Transparenz erwerbes.
des Bodenmarktes leisten kann. Es besteht deshalb ein
öffentliches Interesse an einer entsprechenden Information Texte de la motion du 18 juin 1987
breiter Kreise. Er respektiert zudem die Rechtsauffassung Le Conseil fédéral est chargé, à l'occasion de la révision de
jener Kantone, die eine Publikation der Handänderungen la loi fédérale sur les crédits d'investissement dans l'agricul-
bereits kennen. ture et l'aide aux exploitations paysannes, d'accorder plus
Hinsichtlich der Veröffentlichung der Kaufpreise hegt der d'importance à la sauvegarde et à l'encouragement de l'agri-
Bundesrat indessen Bedenken. Der Preis einer einzigen culture d'appoint:
Handänderung gibt nur einen punktuellen Eindruck, der zu 1. La définition de l'exploitation d'appoint doit être adaptée
falschen Schlüssen verleiten könnte. Das öffentliche Inter- aux objectifs de la politique agricole de notre pays et à
esse erstreckt sich nur auf Preisentwicklungen bestimmter révolution comparative des revenus. La part de revenu
Grundstückkategorien oder in bestimmten Ortschaften agricole exigée doit être réduite;
beziehungsweise Regionen. Dieses Interesse kann mit der 2. Les investissements visant à assurer la part non agricole
Erhebung und Publikation von statistischen Daten hinrei- du revenu des personnes exerçant une activité agricole
chend befriedigt werden. Es ist ferner nicht auszuschlies- d'appoint doivent être encouragés et facilités. Ces investis-
sen, dass gerade die Publikation eines verhältnismässig sements peuvent servir notamment à l'aménagement de
hohen Preises für ein Grundstück weitere Preissteigerungen restaurants et de lieux d'hébergement pour les touristes, à
in der Umgebung dieser Liegenschaft zur Folge haben l'installation d'ateliers et autres locaux pour le travail à
könnte. Zudem, stellen sich Probleme des Datenschutzes. domicile ou à la mise en place d'équipements permettant
Nicht selten ist die Höhe des Kaufpreises durch subjektive d'assurer un revenu accessoire durable.
Momente bestimmt (Rechtsgeschäfte zwischen Verwandten
oder Ehegatten). Das Interesse an der Wahrung der Privats- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Blocher,
phäre überwiegt das Interesse an der Veröffentlichung der Blunschy, Bonnard, Bonny, Bühler-Tschappina, Bundi,
Veräusserungspreise. Bürer-Walenstadt, Butty, Camenzind, Candaux, Cantieni,
Dem Interesse am Sichtbarmachen der Preisentwicklung Cavadini, de Chastonay, Clivaz, Columberg, Cotti, Coutau,
kann hinreichend durch die Publikation von Daten in Form Darbellay, Deneys, Dirren, Dubois, Eisenring, Etique, Fehr,
von Statistiken, die keinen Rückschluss auf Einzelpersonen Feigenwinter, Fierz, Fischer-Sursee, Flubacher, Geissbüh-
zulassen, Genüge getan werden. Solche Statistiken werden ler, Graf, Grassi, Hari, Hess, Hofmann, Hösli, Humbel, Iten,
im übrigen bereits heute im Bereich des Grundstückerwerbs Jeanneret, Jung, Keller, Kühne, Künzi, Lanz, Longet, Martin,
durch Personen im Ausland veröffentlicht. Der Bundesrat ist Massy, Müller-Scharnachtal, Müller-Wiliberg, Nef, Oehen,
deshalb der Meinung, auf die Publikation des Kaufpreises Oester, Ogi, Perey, Petitpierre, Risi-Schwyz, Röthlin, Rubi,
sei zu verzichten. Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Sager, Savary-Fribourg,
Der Bundesrat wird die Revision des Artikels 970 Zivilgesetz- Savary-Vaud, Schärli, Schmidhalter, Schnyder-Bern, Seiler,
buch so rasch vorantreiben, dass sie vom Parlament gleich- Stamm Judith, Thévoz, Tschuppert, Uhlmann, Vannay, Villi-
zeitig mit jener über das bäuerliche Bodenrecht und drei ger, Wanner, Weber-Schwyz, Weber Monika, Zwygart (78)
weiteren bodenrechtlichen Teilrevisionen des Zivilgesetzbu-
ches beraten werden kann. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Mai 1987 konnte das 25jährige Bestehen der Investitions-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates kredite in der Landwirtschaft gefeiert werden. Allseits wurde
Déclaration écrite du Conseil fédéral dem Gesetz eine positive Wirkung attestiert. Gleichzeitig
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wies Bundesrat Delamuraz auf die bevorstehende Revision
wandeln. des Investitionskreditgesetzes hin. Die Erhaltung der
Betriebe sowie eine dezentralisierte Besiedlung sollten noch
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat stärkere Beachtung finden. Ebenfalls müsste vermehrt eine
umweltgerechte und den Erfordernissen des Marktes ents-
prechende Produktion gefördert werden.
Die postulierten Neuerungen sind voll zu unterstützen. Es ist
#ST# 87.493 alles daran zu setzen, dass auch die geeigneten Massnah-
men ergriffen werden. Dabei ist insbesondere die Erhaltung
Motion Schnider und Förderung der Nebenerwerbslandwirtschaft angespro-
chen. Leider werden aufgrund des Investitionskreditge-
Nebenerwerbslandwirtschaft setzes die Nebenerwerbsbetriebe zu wenig oder überhaupt
Agriculture d'appoint nicht unterstützt. Dies widerspricht eindeutig den Zielen
einer dezentralen Besiedelung und der Erhaltung der Be-
triebe.
Es ist als stossend zu bezeichnen, dass nur Nebenerwerbs-
betriebe anerkannt werden, die ihr Einkommen mindestens
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1987 zur Hälfe aus der Landwirtschaft erzielen müssen; obwohl
Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Revision das Bundesamt für Landwirtschaft sich für tiefere Einkom-
des Bundesgesetzes über Investitionskredite und Betriebs- mensgrenzen einsetzte, kommen Ausnahmen in einzelnen
hilfe in der Landwirtschaft (IBG) der Erhaltung und Förde- Kantonen nur selten zum Zuge.
rung der Nebenerwerbslandwirtschaft vermehrte Beachtung In einem revidierten Investitionskreditgesetz sind die Neben-
zu schenken: erwerbsbetriebe den übrigen Betrieben gleichzustellen. Die
1. Die Definition des Nebenerwerbsbetriebes ist den Zielen Nebenerwerbsbetriebe sind in Anlehnung an den Vernehm-
der schweizerischen Landwirtschaftspolitik und den verän- lassungsentwurf zu einem Bundesgesetz über das bäuer-
derten Einkommensverhältnissen anzupassen. Der gefor- liche Bodenrecht, Artikel 5, festzulegen.
Motion Bürgi 890 N 23 juin 1988
Als Nebenerwerbsbetrieb gilt, wenn der landwirtschaftliche #ST# 88.317
Ertrag namhaft zum Einkommen des Bewirtschafters und
seiner Familie beiträgt. Dabei wird ein Fünftel eines beschei- Motion Bürgi
denen landwirtschaftlichen Einkommens eines Vollerwerbs-
betriebes bereits als namhaft betrachtet. Unter heutigen Bäuerliche Kleinbetriebe.
Preisbedingungen hat ein Betrieb mit einem Einkommen Altbausanierung
von Fr. 5000-bis 8000-als Nebenerwerbsbetrieb zu gelten. Petites exploitations rurales.
Die Reduktion der Einkommensgrenze ist auch im Sinne
einer Vereinheitlichung der Agrargesetzgebung anzustre-
Assainissement des logements
ben. Gleichzeitig wird der Tatsache Rechnung getragen,
dass bei den steigenden ausserlandwirtschaftlichen Ein-
kommen im Bereich der Nebenerwerbslandwirtschaft noch
genügend investiert wird. Wortlaut der Motion vom 29. Februar 1988
Die Erhaltung der Nebenerwerbslandwirtschaft muss aber Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament gestützt auf
auch vermehrt auf die ausserlandwirtschaftlichen Beschäfti-
Artikel 34sexies Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfas-
gungsmöglichkeiten ausgerichtet werden. Insbesondere in sung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, damit für bäuerli-
stark abgelegenen Gebieten muss ein Betriebsleiter selber che Kleinbetriebe im Tal Massnahmen zur Verbesserung der
die notwendigen Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen. Wohnverhältnisse getroffen werden können, wie sie im Bun-
Grundsätzlich sind im Bereich des Tourismus, des desgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im
Gewerbes, der Heimarbeit und auch der Dienstleistung Berggebiet aufgeführt sind. Diese Massnahmen sollen nur
Chancen des Erwerbes vorhanden. Vielmals können sie jenen Kleinbetrieben zugute kommen, deren Einkommen
aber nicht wahrgenommen werden, weil die Investitionen den Einkommensverhältnissen im Berggebiet entsprechen.
als zu hoch erscheinen. Ebenfalls ist, da nicht die gleiche
Rentabilitätssicherheit wie in der Landwirtschaft besteht Texte de la motion du 29 février 1988
und aus Umweltschutzgründen eine weitere landwirtschaft- Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement,
liche Produktionssteigerung wenig sinnvoll erscheint, eine conformément à l'article 34sexies, alinéa 2, lettre b, de la
gewise Neuorientierung der Investitionskredite angezeigt. Constitution fédérale, un projet de loi visant à améliorer les
Zugunsten der Landwirtschaft, aber vor allem auch der conditions de logement dans les petites exploitations
gesamten Volkswirtschaft können posiive Effekte erzielt rurales de plaine au moyen de mesures telles que celles qui
werden. Ein zusätzlicher Einsatz von Investitionskrediten
figurent dans la loi fédérale concernant l'amélioration des
zugunsten des ausserlandwirtschaftlichen Nebenerwerbes conditions de logement dans les régions de montagne. Ces
ist deshalb angezeigt. mesures ne doivent profiter qu'aux petites entreprises dont
le revenu correspond aux normes admises dans ces régions.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 9. September 1987 Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Blatter, Bühler,
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 septembre 1987 Daepp, Dormann, Fischer-Sursee, Hänggi, Hari, Hess Peter,
Ein Entwurf für eine Aenderung des Bundesgesetzes über Jung, Kühne, Luder, Nebiker, Nussbaumer, Portmann, Ruc-
Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft kstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Widrig, Zölch (20)
wird diesen Herbst den Kantonen, Parteien und Organisatio-
nen zur Stellungnahme unterbreitet. Darin ist in Artikel 13 Schriftliche Begründung - Développement par écrit
folgender Text vorgesehen: Es wird festgestellt, dass in den Randgebieten des Bergge-
«Erscheinen die Bodenbewirtschaftung und eine genü- bietes, aber auch bei Kleinbetrieben im Tal mit ähnlichen
gende Besiedlungsdichte gefährdet, so können namentlich Einkommensverhältnissen wie in den Betrieben des Bergge-
im Berggebiet Investitionskredite auch für Nebenerwerbsbe- bietes, die Altbausanierung eine schwere finanzielle Bela-
triebe bewilligt werden, die eine ausreichende Existenz nur stung darstellt. Im Berggebiet besteht durch das Bundesge-
zusammen mit einem nichtlandwirtschaftlichen Haupter-
setz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berg-
werb ermöglichen.» gebiet eine Möglichkeit, die finanzielle Last für den Betrieb
Diese neue Bestimmung kommt den Wünschen des Motio- erträglich zu machen. Im Talgebiet oder bei Betrieben mit
närs entgegen. Sie wird die konsultierten Stellen anregen, ähnlichen Produktionsbedingungen, wie sie im Berggebiet
zum Problem des Einsatzes der Investitionskredite für Nebe- herrschen, können bei notwendigen Altbausanierungen
nerwerbsbetriebe Stellung zu nehmen. Wir sind bereit, die finanzielle Härtefälle entstehen.
Anregungen der Motion im Lichte der Ergebnisse der Diese hohe finanzielle Belastung für Familien, die in
Umfrage zu prüfen. bescheidenen Verhältnissen leben, ist wohl der Hauptgrund
dafür, dass oft auf eine notwendige Altbausanierung ver-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral zichtet wird. Es zeigt sich deshalb vermehrt, dass besonders
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- ausserhalb des Berggebietes und in Streusiedlungen, wert-
volle typische Bauernhäuser und Oekonomiegebäude sich
wandeln.
in einem schlechten Zustand befinden. Hier wäre es ange-
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat bracht, dass der Bund gestützt auf Artikel 34sexies Absatz 2
Buchstabe b der Bundesverfassung die angesprochenen
Altbausanierungen ebenfalls unterstützt.
Es ist auch aus Gründen der Gleichbehandlung unverständ-
lich, wenn Betriebe im Talgebiet, welche ebenfalls unter
bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben, die Kosten
für die Altbausanierung selber tragen müssen, während im
Berggebiet das Bundesgesetz über die Verbesserung der
Wohnverhältnisse im Berggebiet zur Anwendung kommt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 4. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 4 mai 1988
Der Bundesrat hat sich aufgrund des Postulates Schnider-
Luzern, Erneuerung bestehender Wohnbauten (86.501),
bereit erklärt, Möglichkeiten zu prüfen, mit denen das beste-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schnider Nebenerwerbslandwirtschaft
Motion Schnider Agriculture d'appoint
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.493
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 889-890
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Pagina
Ref. No 20 016 414
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