Federal Fund for Environmental Water Use Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion proposing amendments to water law to protect natural landscapes and ecological balance. The core of the debate revolves around the creation of a federal fund, potentially financed by a small levy on hydroelectricity, to compensate municipalities and cantons for foregoing water power utilization for environmental reasons. The government, while open to strengthening environmental protections in water law (which could be incorporated as a postulate), strongly opposes the fund, citing constitutional limitations on federal taxation powers concerning water rights and the principle of equal treatment for other environmental protection sacrifices. The court ultimately voted against the motion, favoring the government's position on the fund while allowing for further consideration of the environmental protection aspects.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 22 wenig, Art. 22 WRG, Art. 22 Absatz, Art. 43 Absatz, Art. 22 Abs. 2 WRG, Art. 22 würde; Federal Fund for Environmental Water Use Rejected: The core of the debate revolves around the creation of a federal fund, potentially financed by a small levy on hydroelectricity, to compensate municipalities and cantons for foregoing water power utilization for environmental reasons. The government, while open to strengthening environmental protections in water law (which could be incorporated as a postulate), strongly opposes the fund, citing constitutional limitations on federal taxation powers concerning water rights and the principle of equal treatment for other environmental protection sacrifices. The court ultimately voted against the motion, favoring the government's position on the fund while allowing for further consideration of the environmental protection aspects.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
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KI-generiertThe court is deciding on the proposed amendment to this article, which concerns the protection of landscapes and ecological balance in relation to hydropower plants and the creation of compensation funds.
Volltext
I.Oktober 1987 N 1297 Motion Maeder-Appenzell
Wasserkraftwerke mit zu erwartenden schwerwiegenden (Natur- und Heimatschutz, Raumplanung und jetzt auch
Eingriffen in Landschaft und Umwelt geplant oder projek- Restwassermengen), und dann im Rahmen der gesetzlichen
tiert sind, eine einvernehmliche Lösung zur Schaffung von Maxima auch die Erträge einzunehmen und darüber zu
Abgeltungsfonds zugunsten von Gemeinden zu erarbeiten. verfügen - ist der Kern des Nutzungsrechtes der Kantone
Es wären im kantonalen Recht zu verankernde Fonds zu und allenfalls der Gemeinden. Wenn der Bund so quasi als
schaffen, woraus Gemeinden entschädigt werden können, Mediator auftreten und den Kanton Graubünden sowie den
welche aus Landschafts- oder Umweltschutzgründen auf Kanton Wallis überreden wollte, einen Ausgleichsfonds zu
die Nutzung von Gewässern freiwillig verzichten oder unter schaffen, um Gemeinden allenfalls vom Verzicht auf mögli-
Verzicht geraten - wie zum Beispiel die beiden Greinage- che Nutzungen - es geht immer nur um Nutzungen, die
meinden Sumvigt und Vrin. Ich bitte den Bundesrat mit nach den gesetzlichen Vorschriften möglich wären - zu
meinem Postulat, innert drei Jahren nach Ueberweisung überzeugen, dann würden wir uns in den Kernbereich der
über das Ergebnis seiner Bemühungen zu berichten sowie Wasserrechtshoheit der Kantone begeben. Wir haben gar
darüber, ob im Falle des Scheiterns seiner Bemühungen keine Rechtsgrundlage dafür, wie bereits Nationalrat
eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung für Loretan ausgeführt hat.
eine Bundeslösung ins Auge zu fassen sei. Ich schlage also Es kommt aber ein Zweites dazu: Im Kanton Graubünden
einen föderalistischen Weg vor. Man soll zunächst eine und im Wallis zum Teil - bei den Seitengewässern - sind die
Lösung mit den Kantonen suchen. Wie diese Fonds auszu- Gemeinden nämlich überhaupt die Konzessionsträger. Im
gestalten wären, lasse ich offen; es wäre dies Sache der Kanton Schwyz sind es die Bezirke. Im übrigen sind es die
Kantone, wenn eben nicht nach Jahr und Tag doch eine Kantone selbst. Es gibt diese interne Ausgleichung gar
Bundeslösung Platz greifen müsste. Hier unterscheiden sich nicht, weil die Kantone selbst die Hohheit haben.
meine Anregungen und Forderungen von denen der Motion Der Vergleich, Nationalrat Loretan, mit der Oberengadiner
des Kollegen Maeder-Appenzell; sie kommt offenbar unmit- Seenlandschaft ist nicht möglich. Dort bestand eine Mitwir-
telbar nach Erledigung meines Postulates - ich hoffe auf kung des Bundes. Er leistete dort auch den namhaften
dessen Gutheissung! - zur Behandlung. Beitrag von gut 9 Millionen an die Entschädigungen, die für
Zu einigen Einwänden des Bundesrates, der Ablehnung des eine dauernde Freihaltung dieser Seen-Zonen bezahlt wur-
Postulats beantragt. Der Bundesrat schreibt: «Die geldmäs- den. Die Beiträge des Bundes geschahen aufgrund gesetzli-
sige Abgeltung der Nichterteilung einer Konzession wird bei cher Grundlagen, nämlich des Raumplanungsgesetzes und
all jenen Gemeinden, die bereits eine Konzession erteilt des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Bei Herrn Loretans
haben, auf wenig Verständnis stossen.» Das ist kein triftiger Vorschlag aber würden wir quasi bona fide im Sinn eines
Grund, um das Postulat abzulehnen, selbst wenn es zutref- wohlwollenden pater familias ohne jede Rechtsgrundlage
fen sollte, dass gewisse Gemeinden, die Konzessionen mit den Kantonen versuchen, ob man auf diesem Wege
erteilt haben und dafür vorwiegend Geldleistungen erhalten, etwas erreicht. Mir scheint dies eine Neuerung, die nicht von
neidvoll auf andere blicken, die für das Nichterteilen von Gutem wäre. Wir haben vorhin gesagt, wir wollten im Rah-
Konzessionen und die Erhaltung ihrer Landschaft auch men der Bundeskompetenzen handeln - und nicht einfach
etwas - wenn auch sicher weniger - erhalten. warten -, aber mir liegt daran, dass wir uns an diese Kompe-
Ein weiterer Einwand des Bundesrates: «Wenn Entscheide tenzordnung halten. Wenn wir sie nicht mehr möchten,
der Gemeinden im Interesse des Natur- und Heimatschutzes müssten wir Artikel 24bis der Bundesverfassung ändern und
unterstützt werden sollen, stellt sich die Frage, weshalb dies dort neue Aufgaben des Bundes hineinbringen. Das schiene
nur bei der Wasserkraftnutzung und nicht auch bei anderen mir aber nicht zweckmässig.
Vorhaben wie Seilbahnen, Skiliften u. a. zur Anwendung Deshalb bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.
gelangen soll.» Auf anderen Gebieten existiert bereits ein
Finanzausgleich beziehungsweise eine Abgeltung für Le président: Le Conseil fédéral propose donc le rejet du
umweltbezogene, gemeinwirtschaftliche Leistungen. Ich postulat de M. Loretan.
denke an die Berglandwirtschaft, Verkehr, Raumplanung -
hier das Beispiel der - geretteten - Oberengadiner Seen- Abstimmung - Vote
landschaft. Sofern man davon ausgeht, es sei überhaupt
wünschenswert, alles und jedes abzugelten, worauf verzich- Für Ueberweisung des Postulâtes 41 Stimmen
tet wird, ist die Tatsache, dass dieser Ausgleich noch nicht Dagegen 23 Stimmen
überall spielt, doch kein Grund, diese Abgeltung auf dem
wichtigen, akuten und offenbar besonders empfindlichen Ueberwiesen - Transmis
Gebiet der Wasserkraftnutzung heute abzulehnen.
Ein letzter Einwand des Bundesrates, den ich hier aufgreifen
möchte: «Besondere Probleme ergäben sich bei der Frage
der Höhe der abzugeltenden Leistungen.» Es ist offenbar
möglich, die energetische Nutzung der Wasserkraft und #ST# 87.490
somit die Entschädigung auf den Rappen genau auszurech-
nen, nicht aber das Umgekehrte, nämlich den Verzicht auf Motion Maeder-Appenzell
diese Nutzung zu beziffern. Wo liegt da die Logik? Wasserrechtsgesetz.
Ich verlange - dies zum Schluss - vom Bundesrat relativ Neue Fassung von Artikel 22
wenig. Er soll bei den entsprechenden Kantonen aktiv wer-
den - im Sinne des von Herrn Bundesrat Schlumpf in den Loi sur l'utilisation des
letzten Tagen mehrfach und liebevoll zitierten pater familias, forces hydrauliques.
des pater familias, der verschnupfte Kinder wieder an den Révision de l'article 22
heimischen Herd, in die Gemeinschaft zurückführt. Ich bitte
Sie, in diesem Sinne mein punkto Arbeitsbelastung für die
Verwaltung sicher nicht gravierendes Postulat zu über-
weisen.
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1987
Bundesrat Schlumpf: Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 22 des Bundesgeset-
Wie heute diskutiert, sind im Artikel 24bis die Bundeskom- zes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom
petenzen klar abgesteckt und damit natürlich auch diejeni- 22. Dezember 1916 im nachstehenden Sinne zu ergänzen:
gen der Kantone und je nach innerer Ordnung die der Art. 22
Gemeinden. Der Bereich der Verleihung von Nutzungsrech- Abs. 1
ten - zu entscheiden, ob man Nutzungen möglich machen Naturschönheiten sind zu schonen und, wo das allgemeine
will, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu erhalten.
Motion Maeder-Appenzell 1298 N 1er octobre 1987
Abs. 2 Mit einer geringfügigen Solidaritätsabgabe auf Hydroener-
Wasserkraftwerke sind so zu erstellen, zu erneuern und zu gie soll ein eidgenössischer Fonds gespiesen werden. Aus
betreiben, dass sie das landschaftliche Bild und das ökologi- diesem Fonds könnten Ausgleichsbeiträge an Gemeinden
sche Gleichgewicht möglichst wenig beeinträchtigen. .und Kantone geleistet werden, welche Landschaften unter
Abs. 3 Schutz stellen oder zur Sicherung des ökologischen Gleich-
Der Bund leistet angemessene Ausgleichsbeiträge zur gewichts grössere Restwassermengen in Kauf nehmen
Erhaltung und Unterschutzstellung von schützenswerten müssen.
Landschaften nationaler und überregionaler Bedeutung Geht man vom heutigen Energieverbrauch aus, würde
sowie zur Sicherung angemessener Restwassermengen, bereits eine Abgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde
sofern es sich nicht um finanzstarke Kantone oder Gemein- einen Ertrag von 30 bis 37 Millionen Franken jährlich erbrin-
den handelt. gen. Mit dieser Summe Messen sich 10 bis 15 «Greina-Fälle»
Abs. 4 lösen.
Der Bund äufnet zu diesem Zweck einen Fonds für Aus-
gleichsbeiträge. Er erhebt eine Abgabe von höchstens Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
1 Rappen pro Kilowattstunde der in der Schweiz erzeugten vom 16. September 1987
Hydroelektrizität. Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1987
Abs. 5 Die Motion verlangt eine Ergänzung von Artikel 22 WRG in
Der Bundesrat erlässt die notwendigen Ausführungsbestim- zwei Richtungen. Einerseits soll die heutige Bestimmung
mungen und bewilligt die entsprechenden Ausgleichsbei- über die Wahrung der Schönheit der Landschaft auch auf
träge. die Erneuerung und den Betrieb der Wasserkraftwerke aus-
gedehnt und zudem die Berücksichtigung des ökologischen
Texte de la motion du 18 juin 1987 Gleichgewichtes verlangt werden (Abs. 2). Andererseits
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de sieht die vorgeschlagene Ergänzung die Schaffung eines
l'article 22 de la loi fédérale du 22 décembre 1916 sur l'utili- Ausgleichsfonds auf Bundesebene vor, der Ausgleichsbei-
sation des forces hydrauliques, qui devrait avoir la teneur träge an Kantone und Gemeinden zur Erhaltung schützens-
suivante: werter Landschaften und zur Sicherung angemessener
Art. 22 Restwassermengen leisten soll (Abs. 3 bis 5).
Al. 1 Im Sinne von Artikel 22 WRG ist eine Erneuerung der Anla-
La beauté des sites doit être ménagée. Elle doit être conser- gen deren ersten Ausführung schon heute gleichzusetzen.
vée intacte si un intérêt public majeur l'exige. Es ist also klar, dass bei der Erneuerung einer Anlage diese
Al. 2 Bestimmung berücksichtigt werden muss. Was den Betrieb
Les usines hydrauliques doivent être construites, moderni- betrifft, kann die vom Motionär vorgeschlagene Präzisie-
sées et exploitées de façon à porter le moins possible rung bei dem in Vorbereitung stehenden zweiten Teil der
atteinte au paysage et à l'équilibre écologique. Revision des Wasserrechtsgesetzes berücksichtigt werden.
Al. 3 Der Vorschlag einer Ergänzung von Artikel 22 Absatz 2 WRG
La Confédération verse des montants compensatoires équi- kann in diesem Sinne als Postulat angenommen werden.
tables pour la sauvegarde et le classement de paysages Der zweite Teil der Motion (Abs. 3 bis 5) erweckt hingegen
d'importance nationale ou supraregionale qui méritent Bedenken. Der Bundesrat hat schon in seiner Antwort auf
d'être protégés ainsi que pour garantir des débits minimums das Postulat Loretan vom 4. Oktober 1985 betreffend «Was-
suffisants. Ces montants ne sont toutefois pas versés aux serkraftwerke. Abgeltungsfonds» (85.913) darauf hingewie-
cantons ou aux communes à forte capacité financière. sen und ist auch in seiner Stellungnahme zur Volksinitiative
Al. 4 «zur Rettung unserer Gewässer» (Botschaft vom 29. April
La Confédération constitue à cet effet un fonds par lequel 1987, BBI 1987 II 1061) darauf eingegangen. Hier sollen
sont financés les montants compensatoires. Aux fins d'ali- deshalb nur noch kurz einige Punkte erwähnt werden:
menter ce fonds, elle prélève une redevance de 1 centime au 1.0er vorgeschlagene Bundesfonds widerspricht Artikel-
maximum par kilowattheure d'énergie hydraulique produite 24bis Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach die Erhe-
en Suisse. bung von Abgaben für die Wasserbenutzung den Kantonen
Al. 5 oder den nach der kantonalen Gesetzgebung Berechtigten
Le Conseil fédéral édicté les dispositions d'exécution néces- zusteht.
saires et autorise le prélèvement des montants compensa- 2. Es widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn
toires ad hoc. ein Verzicht auf ein Vorhaben aus Natur- und Landschafts-
schutzgründen nur dann entschädigt würde, wenn es sich
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, bei dem Vorhaben um ein Wasserkraftwerk gehandelt hätte,
Auer, Bäumlin, Biel, Bircher, Blunschy, Bonny, Borei, nicht aber z. B. um Seilbahnen oder Skiliften. Wenn einmal
Braunschweig, Bremi, Bundi, Chopard, Cincera, Colum- die Idee einer Entschädigung für Verzicht in einem Teilbe-
berg, Deneys, Dünki, Eisenring, Engler, Eppenberger-Nes- reich anerkannt ist, ist damit zu rechnen, dass gerade aus
slau, Euler, Fankhauser, Fehr, Fetz, Fierz, Früh, Gloor, Gren- Gleichbehandlungsgründen eine Ausdehnung auf alle mög-
delmeier, Günter, Gurtner, Mari, Herczog, Hubacher, Jaeger, lichen Arten von Verzichten aus Natur- und Heimatschutz-
Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, gründen gefordert würde.
Longet, Loretan, Mauch, Morf, Müller-Aargau, Müller-Bachs, 3. Der Motionär sieht auch die Beanspruchung des Fonds
Müller-Meilen, Nauer, Nef, Neukomm, Oehen, Oester, Ogi, für die Sicherung angemessener Restwassermengen vor.
Ott, Petitpierre, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Robbiani, Unseres Erachtens wäre er jedoch für diesen Zweck nicht
Rubi, Ruckstuhl, Ruffy, Rüttimann, Schule, Seiler, Spalti, geeignet. Einmal wäre zwar denkbar, ihn für Ausgleichszah-
Stamm Judith, Stappung, Steffen, Uchtenhagen, Wanner, lungen wegen Verminderung von Wasserzinseinnahmen
Weber Monika, Weber-Arbon, Weder-Basel, Widmer, Zwin- einzusetzen. Nachdem aber in dem Umfang, in dem Rest-
gli.Zwygart (74) wasser aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen verlangt wer-
den muss, nicht von einem Verzicht gesprochen werden
Schriftliche Begründung - Développement par écrit kann und die Einnahmenverminderung selten zu einer
Die Wasserkraft ist in der Schweiz zu 90 Prozent genutzt. Mit wesentlichen Belastung für ein Gemeinwesen führen dürfte,
einem Endausbau der Wasserkraft würden letzte Naturland- erscheint sein Einsatz hier unzweckmässig. Eine wesentli-
schaften schwer beeinträchtigt. Der dringende Schutz von che Belastung des Gemeinwesens entsteht hingegen dann,
Landschaften überregionaler und nationaler Bedeutung, der wenn bei bestehenden Kraftwerken die Restwassermenge
schon in der jetzigen Fassung von Artikel 22 WRG vorgese- nachträglich zu zahlen ist. Würde der Fonds, der aus Abga-
hen ist, darf aber nicht auf dem Rücken armer Berggemein- ben auf Elektrizität aus Wasserkraft gespiesen würde, für
den und Bergkantone erfolgen. diesen Zweck eingesetzt, käme dies einer Umgehung von
1. Oktober 1987 N 1299 Motion Maeder-Appenzell
Artikel 43 Absatz 2 WRG gleich, indem der zu Entschädi- dadurch beträchtliche Einnahmeeinbussen erleiden. Auch
gende seine Entschädigung finanzieren oder zumindest mit- hier können Härtefälle auftreten. Hier sollen im Rahmen
finanzieren würde. einer Fondslösung Ausgleichszahlungen möglich sein.
Es heisst dann noch: «.... sofern es sich nicht um finanz-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates starke Kantone und Gemeinden handelt». Es ist selbstver-
Déclaration écrite du Conseil fédéral ständlich, dass man ausgesprochen wohlhabende Gemein-
Der Bundesrat beantragt, den ersten Teil der Motion (Vor- den nicht zu unterstützen braucht.
schlag zu Art. 22 Abs. 2 WRG) in ein Postulat umzuwandeln Absatz 4: «Der Bund äufnet zu diesem Zweck einen Fonds
und den zweiten Teil (Vorschlag zu Art. 22 Abs. 3 bis 5 WRG) für Ausgleichsbeiträge. Er erhebt eine Abgabe von höch-
abzulehnen. stens 1 Rappen pro kWh der in der Schweiz erzeugten
Hydroelektrizität.» Das ist der ganz wesentliche Punkt. Sie
Maeder-Appenzell: Wir haben in den vergangenen Debatten haben das Postulat des Kollegen Loretan soeben überwie-
doch immer wieder gehört, wie sehr wir mit der Nutzung der sen. Ich finde es sehr gut, dass dieses Postulat überwiesen
Wasserkraft an Grenzen gestossen sind. Im Sinne eines wurde, denn es sind ja kantonale Lösungen denkbar. Herr
ökologischen Landschaftsschutzes ist ein weiterer Ausbau Bundesrat Schlumpf hat schon immer sehr grossen Wert auf
der Wasserkraft kaum mehr oder nur noch in ganz beschei- den Föderalismus und die Verfassung gelegt. Wenn die
denem Masse denkbar. Diese Grenzen des Wasserkraft- Professoren Rhinow, Kölz und Wildhaber aber eine schwei-
werk-Ausbaus sind eigentlich im vergangenen November zerische Lösung anstreben, so haben sie dafür doch auch
recht drastisch sichtbar geworden, als ein Kraftwerkkonsor- sehr gute Gründe.
tium auf den Ausbau eines projektierten Greina-Kraftwerkes Absatz 5: «Der Bundesrat erlässt die notwendigen Ausfüh-
verzichtete. Mit diesem Verzicht, der alle Umweltschützer, rungsbestimmungen und bewilligt die entsprechenden Aus-
Landschaftsfreunde, alle Menschen, die ein Herz für die gleichsbeiträge.» Dieser Gedanke der Solidarität von Aus-
Landschaft haben, sehr gefreut hat, sind aber auch schwere gleichszahlungen stammt nicht von mir, und er stammt
Probleme aufgetaucht. Bei den Gemeinden, die die Konzes- wahrscheinlich auch nicht von Kollege Loretan. Es ist ein
sion erteilt hatten, handelt es sich um zwei ausgesprochen alter Gedanke aus Umwelt- und Landschaftsschutzkreisen,
arme Berggemeinden, Vrin und Somvix; sie hatten 20 Jahre der erstmals von KollegeAkeret, dem leider kürzlich verstor-
auf Einkünfte aus elektrischem Strom gehofft, und auf ein- benen ersten Grünen dieses Parlaments, hier vorgetragen
mal stehen sie vor dem Nichts. Sie haben vielleicht Investi- worden ist. Akeret hatte ein Postulat formuliert, das eben-
tionen getätigt, Schulhäuser gebaut und sollen nun einfach falls dasselbe wollte: Solidarität mit armen Berggemeinden,
verzichten auf die Nutzung der Wasserkraft, etwas vom Ausgleichszahlungen. Dieses Postulat ist leider nicht zum
Wenigen, das sie haben, das ihnen Kapital bringen könnte. Druchbruch gekommen. Als wir vor zwei Jahren die Erhö-
Sie verzichten zum Nutzen des Volkes, zur Freude von hung der Wasserrechtszinsen in diesem Rat behandelten,
Millionen Menschen. Sie schenken uns eine wunderbare wurde der Gedanke des Postulats Akeret wieder aufgenom-
Naturlandschaft. Sollen sie dafür nicht auch etwas bekom- men, und zwar gleich von zwei Parlamentariern, von Kollege
men? Sollen da nicht Ausgleichszahlungen möglich sein? Georg Nef und von mir. Nef hatte damals auch eine kanto-
Sollen nicht die Landschaftsfreunde aus der ganzen nale Lösung gefordert, während ich eher für eine Lösung
Schweiz, die dorthin gehen oder die überhaupt nur wissen, auf eidgenössischer Ebene plädierte. Wir sind damals
dass solche Landschaften noch vorhanden sind, solidarisch gescheitert. Es waren immer wieder verfassungsrechtliche
sein mit den armen Berggemeinden und in Form von Aus- Bedenken, die Herrn Bundesrat Schlumpf bewogen haben,
gleichszahlungen diesen Gemeinden helfen? So etwas wäre unsere Anliegen abzulehnen.
ein reiner Akt der Solidarität. Die Schweizerische Greina- Die Antwort des Bundesrats auf diese Motion, die ich im
Stiftung hat drei bedeutenden Staatsrechtlern den Auftrag vergangenen Sommer mit 74 Unterschriften eingereicht
gegeben, das Problem zu studieren. Man ist auf die Idee des habe - ich habe dafür in allen Parteien viel Beifall gefunden
sogenannten Landschaftsrappens gekommen. Man hat eine -, ist für mich recht enttäuschend, sie ist niederschmetternd,
Gesetzesänderung von Artikel 22 des Bundesgesetzes über möchte ich sogar sagen. Es werden einmal mehr vor allem
die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vorgeschlagen. Wir verfassungsrechtliche Bedenken angeführt.
haben die Arbeit dieser Rechtsgelehrten im vergangenen Ich bin kein Jurist, kann Ihnen kein juristisches Kolloquium
Sommer an einer Pressekonferenz der Oeffentlichkeit vor- halten und die Richtigkeit dieser Motion belegen. Aber ich
gestellt, und die Idee des Landschaftsrappens, eines Soli- möchte Ihnen sagen, dass ich heute morgen eine Expertise
daritätsfonds, ist in der Oeffentlichkeit auf eine ungeteilt von Herrn Professor Rhinow erhalten habe, die sich mit der
positive Aufnahme gestossen. Antwort des Bundesrates befasst. Rhinow - ein Mann, der
Artikel 22 würde in der neuen Form, wie ihn die Professoren vermutlich in der nächsten Session auch in diesem Hause
Rhinow, Kölz und Wildhaber vorschlagen, so lauten (erster ein- und ausgehen dürfte, ein Staatsrechtler von ausgewie-
Absatz): «Naturschönheiten sind zu schonen und, wo das senem Format- belegt und beweist die verfassungsmässige
allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu Richtigkeit dieser Motion. Ich bitte Sie nun einfach, diesem
erhalten.» Schon im alten Gesetzesartikel ist dieser Satz wirklich hervorragenden Rechtsexperten Ihr Vertrauen zu
enthalten; aber jetzt kommen die Aenderungen. Der zweite schenken. Ich bin überzeugt, dass auch der Bundesrat mit
Absatz lautet: «Wasserkraftwerke sind so zu erstellen, zu diesen Herren durchaus ins Gespräch kommen und sich
erneuern und zu betreiben» - neu ist das 'zu erneuern und ihrer Auffassung wird anschliessen können.
zu betreiben' -, «dass sie das landschaftliche Bild und das Die Solidarität mildem Berggebiet könnte mit einer solchen
ökologische Gleichgewicht möglichst wenig beeinträch- Lösung - wir haben sie populär die Lösung vom Land-
tigen.» schaftsrappen genannt - unterstrichen werden. Ich bin
In Absatz 3 kommt eine ganz wichtige Bestimmung: «Der überzeugt, dass eine ganze Menge von Problemen des
Bund leistet angemessene Ausgleichsbeiträge zur Erhaltung Berggebiets gelöst werden könnte, wenn Sie dieser Motion
und Unterschutzstellung von schützenswerten Landschaf- zustimmen würden.
ten nationaler und überregionaler Bedeutung» - es geht Ich bitte Sie sehr darum.
also um Landschaften nationaler, überregionaler Bedeu-
tung und nicht um jeden Teich und um jeden Weiher- «so- Bundesrat Schlumpf: Der Bundesrat ist bereit - wir haben
wie zur Sicherung angemessener Restwassermengen» -, das auch begründet -, Teile der Motion in ein Postulat
also das Problem, das wir soeben behandelt haben. Ich bin umzuwandeln. Unsere Ausführungen hierzu haben Sie
glücklich, dass der Nationalrat wenigstens diesen Bundes- natürlich nicht bei sich - das ist ja die Problematik der
beschluss positiv behandelt hat. Es geht auch um die Siche- Behandlung dieser Vorstösse; ich müsste Ihnen jetzt die
rung der Restwassermengen: Auch da können Berggemein- Argumentation des Bundesrates vortragen. Das mache ich
den in grosse Nöte kommen, wenn sie plötzlich gezwungen aber nicht und nehme deshalb in Kauf, dass Sie diese
werden, weit grössere Restwassermengen zu gewähren und Motion überweisen und damit verfassungswidrige Aufträge
Interpellation Keller 1300 N 1er octobre 1987
geben. Sie können wählen zwischen zwei Arten der Verfas- #ST# 86.328
sungswidrigkeit.
Den ersten Punkt der Motion können wir als Postulat entge- Interpellation Keller
gennehmen, also die Verstärkung der Landschafts- und
Gewässerschutzanliegen im Zusammenhang mit dem Was- Umfassendes Radio- und Fernsehgesetz
serrechtsgesetz. Das ist legal. In Artikel 22 Wasserrechtsge- Loi générale sur la radio
setz kann man das machen. et la télévision
Das aber, was Sie mit dem Fonds für Ausgleichsbeiträge
wollen, nämlich dass der Bund eine Abgabe, die höchstens
einen Rappen pro Kilowattstunde der in der Schweiz
erzeugten Hydroelektrizität, also des Stromes, betragen
dürfte, für diesen Zweck erhebt, ist unmöglich. Sagen Sie,
welche Verfassungswidrigkeit man begehen soll! Entweder Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1986
verstossen wir gegen Artikel 24bis, der ganz klar sagt, dass Die Diskussion um das Regionalfernsehen macht eines sehr
die Einnahmen aus der Verleihung von Nutzungsrechten bei deutlich: die Tendenz, Erscheinungen der elektronischen
den Kantonen oder allenfalls bei den Gemeinden sind, nicht Medien isoliert zu betrachten und in gesonderten Bundes-
aber beim Bund. Wir können darüber nicht legiferieren, mit beschlüssen regeln zu wollen. Auf diese Weise würde aber
einer Ausnahme, die der Verfassungsgeber uns vorschreibt, ein umfassendes Radio- und Fernsehgesetz, das bekannt-
nämlich der Festlegung der Wasserzinsmaxima in den Kan- lich in der ersten Hälfte des Jahres 1986 in die Vernehmlas-
tonen. Das dürfen wir und haben wir auch gemacht. Mehr sung geht, stark entwertet bzw. der Gesetzgeber in seinen
dürfen wir nicht! Oder dann betrachten Sie das als eine Kompetenzen eingeschränkt.
Energieabgabe. Der Bund würde eine Energieabgabe von Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die folgenden Fragen
einem Rappen pro Kilowattstunde erheben. So könnten Sie zu beantworten:
es auch interpretieren. Das aber ist für mich - Professoren 1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass man alles
hin' oder her - ein noch nie dagewesener Irrweg in der daransetzen muss, möglichst rasch ein umfassendes, die
Gesetzgebung, wenn man einfach mit Motionen etwas in Zusammenhänge beachtendes Gesetz zu erarbeiten?
Auftrag gibt - verbindlich, nicht zur Prüfung - und ein 2. Wie sieht der medienpolitische Fahrplan 1986/87 des Bun-
Gesetz revidieren will, wofür überhaupt keine Verfassungs- desrates aus (z. B. Telefon/Telegraphengesetz, RVO usw.)?
grundlage besteht. Eine Energieabgabe haben wir in Vorbe-
reitung. Zusammen mit dem Energieverfassungsartikel brin- Texte de l'interpellation du 6 mars 1986
gen wir diese Vorlage. Ich hoffe, dass sie Erfolg haben wird. Le débat sur la télévision régionale fait clairement ressortir
Aber, Herr Maeder-Appenzell, so geht das nicht. Sie zitieren la propension à traiter isolément les questions qui se posent
Herrn Prof. Rhinow; er ist uns auch immer wieder behilflich dans le domaine des moyens électroniques d'information et
- gerade in energiepolitischen Angelegenheiten. Ich will à en faire l'objet d'arrêtés fédéraux distincts. Cette façon
kein Urteil abgeben, weil ich seine Stellungnahme nicht d'agir réduit considérablement la portée du projet de loi
kenne. Hätten Sie sie mir heute morgen gegeben, hätte ich générale sur la radio et la télévision, projet qui, comme on le
sie lesen können. Aber ich wage hier am Tisch zu behaup- sait, sera soumis à la procédure de consultation durant le
ten, dass Herr Prof. Rhinow in diesem Bericht nicht sagt - semestre en cours, et restreint considérablement les possi-
ich kenne ihn zu gut und schätze ihn zu sehr -, dass der bilités du législateur.
Bund befugt wäre, eine Energieabgabe - einen Rappen pro Aussi le Conseil fédéral est-il invité à répondre aux ques-
Kilowattstunde muss ich als Energieabgabe verstehen - tions suivantes:
ohne vorgängige Verfassungsgrundlage zu erheben. Das 1. N'est-il pas également d'avis qu'il faut tout mettre en
gibt es doch nicht! Ich habe zwar nicht im Sinn, im nächsten oeuvre pour élaborer rapidement une loi de caractère géné-
Jahr in eine juristische Schule zu gehen, aber ich bin über- ral qui tienne compte de l'ensemble des problèmes qui se
zeugt, dass ich, würde ich mein Studium nochmals begin- posent?
nen - Zeit hätte ich ja -, keine derartigen Lehren hören 2. Quel est son programme de travail pour 1986 et 1987 dans
würde. Mir geht es hier nicht einfach um diese Motion. Wir le domaine des médias (loi réglant la correspondance télé-
dürfen generell solche Wege nicht gehen; wir müssen doch graphique et téléphonique, OER, p. ex.)?
ein ordentliches Verfahren einhalten. Der Bundesrat unter-
breitet jetzt einen Verfassungsartikel Energie und bringt Mitunterzeichner-Cosignataires: Blunschy, Butty, Cantieni,
damit auch eine Grundlage für eine Energieabgabe. Ob Sie Columberg, Cotti Flavio, Cotti Gianfranco, Darbellay, Dirren,
diese dann so integrieren wollen oder ob Sie eine Revision Frei-Romanshorn, Grassi, Hess, Humbel, Koller Arnold,
von Artikel 24bis vornehmen wollen, wobei zum Teil die Kühne, Landoli, Nussbaumer, Ruckstuhl, Rüttimann,
Erhebung von Wassernutzungsgebühren an den Bund über- Savary-Freiburg, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmül-
tragen würde, ist dann eine andere Frage. Aber heute dürfen ler, Seiler, Stamm Judith, Wellauer, Wick, Zbinden, Ziegler
Sie diese Motion in diesem Teil nicht überweisen. Den (28)
ersten Teil kann der Bundesrat als Postulat entgegenneh-
men. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
Le président: Le Conseil fédéral propose de transformer en eine schriftliche Antwort.
postulat la première partie de la motion et d'en rejeter la
deuxième partie. En revanche, M. Maeder maintient sa pro- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
position en forme de motion. vom 21. Mai 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 mai 1986
Abstimmung - Vote 1. In seiner Antwort auf die Motion Bremi vom 16. Septem-
ber 1985 (Regionalfernsehen. Rechtsgrundlagen) hat sich
Für Ueberweisung der Motion 43 Stimmen der Bundesrat gegen die sektorielle Regelung des Regional-
Für den Antrag des Bundesrates 47 Stimmen fernsehens in einem allgemeinverbindlichen Bundesbe-
schluss ausgesprochen. Er ist ebenfalls der Meinung, dass
so rasch als möglich ein Bundesgesetz zu erlassen ist, das
alle Erscheinungen der elektronischen Medien, insoweit sie
Radio und Fernsehen darstellen, erfasst.
2. Der Bundesrat wird noch in diesem Jahr die Vernehmlas-
sungen über das Radio- und Fernsehgesetz sowie das Fern-
meldegesetz eröffnen und den eidgenössischen Räten die
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Maeder-Appenzell Wasserrechtsgesetz. Neue Fassung von Artikel 22
Motion Maeder-Appenzell Loi sur l'utilisation des forces hydrauliques. Révision de l'article
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.490
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 1297-1300
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