Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-490 KI-generiert

Federal Fund for Environmental Water Use Rejected

Geschäftsnummer VPB 87-490
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion proposing amendments to water law to protect natural landscapes and ecological balance. The core of the debate revolves around the creation of a federal fund, potentially financed by a small levy on hydroelectricity, to compensate municipalities and cantons for foregoing water power utilization for environmental reasons. The government, while open to strengthening environmental protections in water law (which could be incorporated as a postulate), strongly opposes the fund, citing constitutional limitations on federal taxation powers concerning water rights and the principle of equal treatment for other environmental protection sacrifices. The court ultimately voted against the motion, favoring the government's position on the fund while allowing for further consideration of the environmental protection aspects.

Legislator-Regeste

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Art. 22 wenig, Art. 22 WRG, Art. 22 Absatz, Art. 43 Absatz, Art. 22 Abs. 2 WRG, Art. 22 würde; Federal Fund for Environmental Water Use Rejected: The core of the debate revolves around the creation of a federal fund, potentially financed by a small levy on hydroelectricity, to compensate municipalities and cantons for foregoing water power utilization for environmental reasons. The government, while open to strengthening environmental protections in water law (which could be incorporated as a postulate), strongly opposes the fund, citing constitutional limitations on federal taxation powers concerning water rights and the principle of equal treatment for other environmental protection sacrifices. The court ultimately voted against the motion, favoring the government's position on the fund while allowing for further consideration of the environmental protection aspects.

Schlagwörter

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Gewässerschutz Umweltabgabe Naturrecht Gewässerabstand verfassungsmässiger Grundsatz Wasserrechtszins
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 22 WRG

The court is deciding on the proposed amendment to this article, which concerns the protection of landscapes and ecological balance in relation to hydropower plants and the creation of compensation funds.

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Volltext

I.Oktober 1987 N 1297 Motion Maeder-Appenzell

Wasserkraftwerke mit zu erwartenden schwerwiegenden (Natur- und Heimatschutz, Raumplanung und jetzt auch

Eingriffen in Landschaft und Umwelt geplant oder projek- Restwassermengen), und dann im Rahmen der gesetzlichen

tiert sind, eine einvernehmliche Lösung zur Schaffung von Maxima auch die Erträge einzunehmen und darüber zu

Abgeltungsfonds zugunsten von Gemeinden zu erarbeiten. verfügen - ist der Kern des Nutzungsrechtes der Kantone

Es wären im kantonalen Recht zu verankernde Fonds zu und allenfalls der Gemeinden. Wenn der Bund so quasi als

schaffen, woraus Gemeinden entschädigt werden können, Mediator auftreten und den Kanton Graubünden sowie den

welche aus Landschafts- oder Umweltschutzgründen auf Kanton Wallis überreden wollte, einen Ausgleichsfonds zu

die Nutzung von Gewässern freiwillig verzichten oder unter schaffen, um Gemeinden allenfalls vom Verzicht auf mögli-

Verzicht geraten - wie zum Beispiel die beiden Greinage- che Nutzungen - es geht immer nur um Nutzungen, die

meinden Sumvigt und Vrin. Ich bitte den Bundesrat mit nach den gesetzlichen Vorschriften möglich wären - zu

meinem Postulat, innert drei Jahren nach Ueberweisung überzeugen, dann würden wir uns in den Kernbereich der

über das Ergebnis seiner Bemühungen zu berichten sowie Wasserrechtshoheit der Kantone begeben. Wir haben gar

darüber, ob im Falle des Scheiterns seiner Bemühungen keine Rechtsgrundlage dafür, wie bereits Nationalrat

eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung für Loretan ausgeführt hat.

eine Bundeslösung ins Auge zu fassen sei. Ich schlage also Es kommt aber ein Zweites dazu: Im Kanton Graubünden

einen föderalistischen Weg vor. Man soll zunächst eine und im Wallis zum Teil - bei den Seitengewässern - sind die

Lösung mit den Kantonen suchen. Wie diese Fonds auszu- Gemeinden nämlich überhaupt die Konzessionsträger. Im

gestalten wären, lasse ich offen; es wäre dies Sache der Kanton Schwyz sind es die Bezirke. Im übrigen sind es die

Kantone, wenn eben nicht nach Jahr und Tag doch eine Kantone selbst. Es gibt diese interne Ausgleichung gar

Bundeslösung Platz greifen müsste. Hier unterscheiden sich nicht, weil die Kantone selbst die Hohheit haben.

meine Anregungen und Forderungen von denen der Motion Der Vergleich, Nationalrat Loretan, mit der Oberengadiner

des Kollegen Maeder-Appenzell; sie kommt offenbar unmit- Seenlandschaft ist nicht möglich. Dort bestand eine Mitwir-

telbar nach Erledigung meines Postulates - ich hoffe auf kung des Bundes. Er leistete dort auch den namhaften

dessen Gutheissung! - zur Behandlung. Beitrag von gut 9 Millionen an die Entschädigungen, die für

Zu einigen Einwänden des Bundesrates, der Ablehnung des eine dauernde Freihaltung dieser Seen-Zonen bezahlt wur-

Postulats beantragt. Der Bundesrat schreibt: «Die geldmäs- den. Die Beiträge des Bundes geschahen aufgrund gesetzli-

sige Abgeltung der Nichterteilung einer Konzession wird bei cher Grundlagen, nämlich des Raumplanungsgesetzes und

all jenen Gemeinden, die bereits eine Konzession erteilt des Natur- und Heimatschutzgesetzes. Bei Herrn Loretans

haben, auf wenig Verständnis stossen.» Das ist kein triftiger Vorschlag aber würden wir quasi bona fide im Sinn eines

Grund, um das Postulat abzulehnen, selbst wenn es zutref- wohlwollenden pater familias ohne jede Rechtsgrundlage

fen sollte, dass gewisse Gemeinden, die Konzessionen mit den Kantonen versuchen, ob man auf diesem Wege

erteilt haben und dafür vorwiegend Geldleistungen erhalten, etwas erreicht. Mir scheint dies eine Neuerung, die nicht von

neidvoll auf andere blicken, die für das Nichterteilen von Gutem wäre. Wir haben vorhin gesagt, wir wollten im Rah-

Konzessionen und die Erhaltung ihrer Landschaft auch men der Bundeskompetenzen handeln - und nicht einfach

etwas - wenn auch sicher weniger - erhalten. warten -, aber mir liegt daran, dass wir uns an diese Kompe-

Ein weiterer Einwand des Bundesrates: «Wenn Entscheide tenzordnung halten. Wenn wir sie nicht mehr möchten,

der Gemeinden im Interesse des Natur- und Heimatschutzes müssten wir Artikel 24bis der Bundesverfassung ändern und

unterstützt werden sollen, stellt sich die Frage, weshalb dies dort neue Aufgaben des Bundes hineinbringen. Das schiene

nur bei der Wasserkraftnutzung und nicht auch bei anderen mir aber nicht zweckmässig.

Vorhaben wie Seilbahnen, Skiliften u. a. zur Anwendung Deshalb bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.

gelangen soll.» Auf anderen Gebieten existiert bereits ein

Finanzausgleich beziehungsweise eine Abgeltung für Le président: Le Conseil fédéral propose donc le rejet du

umweltbezogene, gemeinwirtschaftliche Leistungen. Ich postulat de M. Loretan.

denke an die Berglandwirtschaft, Verkehr, Raumplanung -

hier das Beispiel der - geretteten - Oberengadiner Seen- Abstimmung - Vote

landschaft. Sofern man davon ausgeht, es sei überhaupt

wünschenswert, alles und jedes abzugelten, worauf verzich- Für Ueberweisung des Postulâtes 41 Stimmen

tet wird, ist die Tatsache, dass dieser Ausgleich noch nicht Dagegen 23 Stimmen

überall spielt, doch kein Grund, diese Abgeltung auf dem

wichtigen, akuten und offenbar besonders empfindlichen Ueberwiesen - Transmis

Gebiet der Wasserkraftnutzung heute abzulehnen.

Ein letzter Einwand des Bundesrates, den ich hier aufgreifen

möchte: «Besondere Probleme ergäben sich bei der Frage

der Höhe der abzugeltenden Leistungen.» Es ist offenbar

möglich, die energetische Nutzung der Wasserkraft und #ST# 87.490

somit die Entschädigung auf den Rappen genau auszurech-

nen, nicht aber das Umgekehrte, nämlich den Verzicht auf Motion Maeder-Appenzell

diese Nutzung zu beziffern. Wo liegt da die Logik? Wasserrechtsgesetz.

Ich verlange - dies zum Schluss - vom Bundesrat relativ Neue Fassung von Artikel 22

wenig. Er soll bei den entsprechenden Kantonen aktiv wer-

den - im Sinne des von Herrn Bundesrat Schlumpf in den Loi sur l'utilisation des

letzten Tagen mehrfach und liebevoll zitierten pater familias, forces hydrauliques.

des pater familias, der verschnupfte Kinder wieder an den Révision de l'article 22

heimischen Herd, in die Gemeinschaft zurückführt. Ich bitte

Sie, in diesem Sinne mein punkto Arbeitsbelastung für die

Verwaltung sicher nicht gravierendes Postulat zu über-

weisen.

Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1987

Bundesrat Schlumpf: Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 22 des Bundesgeset-

Wie heute diskutiert, sind im Artikel 24bis die Bundeskom- zes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom

petenzen klar abgesteckt und damit natürlich auch diejeni- 22. Dezember 1916 im nachstehenden Sinne zu ergänzen:

gen der Kantone und je nach innerer Ordnung die der Art. 22

Gemeinden. Der Bereich der Verleihung von Nutzungsrech- Abs. 1

ten - zu entscheiden, ob man Nutzungen möglich machen Naturschönheiten sind zu schonen und, wo das allgemeine

will, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu erhalten.

Motion Maeder-Appenzell 1298 N 1er octobre 1987

Abs. 2 Mit einer geringfügigen Solidaritätsabgabe auf Hydroener-

Wasserkraftwerke sind so zu erstellen, zu erneuern und zu gie soll ein eidgenössischer Fonds gespiesen werden. Aus

betreiben, dass sie das landschaftliche Bild und das ökologi- diesem Fonds könnten Ausgleichsbeiträge an Gemeinden

sche Gleichgewicht möglichst wenig beeinträchtigen. .und Kantone geleistet werden, welche Landschaften unter

Abs. 3 Schutz stellen oder zur Sicherung des ökologischen Gleich-

Der Bund leistet angemessene Ausgleichsbeiträge zur gewichts grössere Restwassermengen in Kauf nehmen

Erhaltung und Unterschutzstellung von schützenswerten müssen.

Landschaften nationaler und überregionaler Bedeutung Geht man vom heutigen Energieverbrauch aus, würde

sowie zur Sicherung angemessener Restwassermengen, bereits eine Abgabe von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde

sofern es sich nicht um finanzstarke Kantone oder Gemein- einen Ertrag von 30 bis 37 Millionen Franken jährlich erbrin-

den handelt. gen. Mit dieser Summe Messen sich 10 bis 15 «Greina-Fälle»

Abs. 4 lösen.

Der Bund äufnet zu diesem Zweck einen Fonds für Aus-

gleichsbeiträge. Er erhebt eine Abgabe von höchstens Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

1 Rappen pro Kilowattstunde der in der Schweiz erzeugten vom 16. September 1987

Hydroelektrizität. Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1987

Abs. 5 Die Motion verlangt eine Ergänzung von Artikel 22 WRG in

Der Bundesrat erlässt die notwendigen Ausführungsbestim- zwei Richtungen. Einerseits soll die heutige Bestimmung

mungen und bewilligt die entsprechenden Ausgleichsbei- über die Wahrung der Schönheit der Landschaft auch auf

träge. die Erneuerung und den Betrieb der Wasserkraftwerke aus-

gedehnt und zudem die Berücksichtigung des ökologischen

Texte de la motion du 18 juin 1987 Gleichgewichtes verlangt werden (Abs. 2). Andererseits

Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de sieht die vorgeschlagene Ergänzung die Schaffung eines

l'article 22 de la loi fédérale du 22 décembre 1916 sur l'utili- Ausgleichsfonds auf Bundesebene vor, der Ausgleichsbei-

sation des forces hydrauliques, qui devrait avoir la teneur träge an Kantone und Gemeinden zur Erhaltung schützens-

suivante: werter Landschaften und zur Sicherung angemessener

Art. 22 Restwassermengen leisten soll (Abs. 3 bis 5).

Al. 1 Im Sinne von Artikel 22 WRG ist eine Erneuerung der Anla-

La beauté des sites doit être ménagée. Elle doit être conser- gen deren ersten Ausführung schon heute gleichzusetzen.

vée intacte si un intérêt public majeur l'exige. Es ist also klar, dass bei der Erneuerung einer Anlage diese

Al. 2 Bestimmung berücksichtigt werden muss. Was den Betrieb

Les usines hydrauliques doivent être construites, moderni- betrifft, kann die vom Motionär vorgeschlagene Präzisie-

sées et exploitées de façon à porter le moins possible rung bei dem in Vorbereitung stehenden zweiten Teil der

atteinte au paysage et à l'équilibre écologique. Revision des Wasserrechtsgesetzes berücksichtigt werden.

Al. 3 Der Vorschlag einer Ergänzung von Artikel 22 Absatz 2 WRG

La Confédération verse des montants compensatoires équi- kann in diesem Sinne als Postulat angenommen werden.

tables pour la sauvegarde et le classement de paysages Der zweite Teil der Motion (Abs. 3 bis 5) erweckt hingegen

d'importance nationale ou supraregionale qui méritent Bedenken. Der Bundesrat hat schon in seiner Antwort auf

d'être protégés ainsi que pour garantir des débits minimums das Postulat Loretan vom 4. Oktober 1985 betreffend «Was-

suffisants. Ces montants ne sont toutefois pas versés aux serkraftwerke. Abgeltungsfonds» (85.913) darauf hingewie-

cantons ou aux communes à forte capacité financière. sen und ist auch in seiner Stellungnahme zur Volksinitiative

Al. 4 «zur Rettung unserer Gewässer» (Botschaft vom 29. April

La Confédération constitue à cet effet un fonds par lequel 1987, BBI 1987 II 1061) darauf eingegangen. Hier sollen

sont financés les montants compensatoires. Aux fins d'ali- deshalb nur noch kurz einige Punkte erwähnt werden:

menter ce fonds, elle prélève une redevance de 1 centime au 1.0er vorgeschlagene Bundesfonds widerspricht Artikel-

maximum par kilowattheure d'énergie hydraulique produite 24bis Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach die Erhe-

en Suisse. bung von Abgaben für die Wasserbenutzung den Kantonen

Al. 5 oder den nach der kantonalen Gesetzgebung Berechtigten

Le Conseil fédéral édicté les dispositions d'exécution néces- zusteht.

saires et autorise le prélèvement des montants compensa- 2. Es widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn

toires ad hoc. ein Verzicht auf ein Vorhaben aus Natur- und Landschafts-

schutzgründen nur dann entschädigt würde, wenn es sich

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, bei dem Vorhaben um ein Wasserkraftwerk gehandelt hätte,

Auer, Bäumlin, Biel, Bircher, Blunschy, Bonny, Borei, nicht aber z. B. um Seilbahnen oder Skiliften. Wenn einmal

Braunschweig, Bremi, Bundi, Chopard, Cincera, Colum- die Idee einer Entschädigung für Verzicht in einem Teilbe-

berg, Deneys, Dünki, Eisenring, Engler, Eppenberger-Nes- reich anerkannt ist, ist damit zu rechnen, dass gerade aus

slau, Euler, Fankhauser, Fehr, Fetz, Fierz, Früh, Gloor, Gren- Gleichbehandlungsgründen eine Ausdehnung auf alle mög-

delmeier, Günter, Gurtner, Mari, Herczog, Hubacher, Jaeger, lichen Arten von Verzichten aus Natur- und Heimatschutz-

Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, gründen gefordert würde.

Longet, Loretan, Mauch, Morf, Müller-Aargau, Müller-Bachs, 3. Der Motionär sieht auch die Beanspruchung des Fonds

Müller-Meilen, Nauer, Nef, Neukomm, Oehen, Oester, Ogi, für die Sicherung angemessener Restwassermengen vor.

Ott, Petitpierre, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Robbiani, Unseres Erachtens wäre er jedoch für diesen Zweck nicht

Rubi, Ruckstuhl, Ruffy, Rüttimann, Schule, Seiler, Spalti, geeignet. Einmal wäre zwar denkbar, ihn für Ausgleichszah-

Stamm Judith, Stappung, Steffen, Uchtenhagen, Wanner, lungen wegen Verminderung von Wasserzinseinnahmen

Weber Monika, Weber-Arbon, Weder-Basel, Widmer, Zwin- einzusetzen. Nachdem aber in dem Umfang, in dem Rest-

gli.Zwygart (74) wasser aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen verlangt wer-

den muss, nicht von einem Verzicht gesprochen werden

Schriftliche Begründung - Développement par écrit kann und die Einnahmenverminderung selten zu einer

Die Wasserkraft ist in der Schweiz zu 90 Prozent genutzt. Mit wesentlichen Belastung für ein Gemeinwesen führen dürfte,

einem Endausbau der Wasserkraft würden letzte Naturland- erscheint sein Einsatz hier unzweckmässig. Eine wesentli-

schaften schwer beeinträchtigt. Der dringende Schutz von che Belastung des Gemeinwesens entsteht hingegen dann,

Landschaften überregionaler und nationaler Bedeutung, der wenn bei bestehenden Kraftwerken die Restwassermenge

schon in der jetzigen Fassung von Artikel 22 WRG vorgese- nachträglich zu zahlen ist. Würde der Fonds, der aus Abga-

hen ist, darf aber nicht auf dem Rücken armer Berggemein- ben auf Elektrizität aus Wasserkraft gespiesen würde, für

den und Bergkantone erfolgen. diesen Zweck eingesetzt, käme dies einer Umgehung von

1. Oktober 1987 N 1299 Motion Maeder-Appenzell

Artikel 43 Absatz 2 WRG gleich, indem der zu Entschädi- dadurch beträchtliche Einnahmeeinbussen erleiden. Auch

gende seine Entschädigung finanzieren oder zumindest mit- hier können Härtefälle auftreten. Hier sollen im Rahmen

finanzieren würde. einer Fondslösung Ausgleichszahlungen möglich sein.

Es heisst dann noch: «.... sofern es sich nicht um finanz-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates starke Kantone und Gemeinden handelt». Es ist selbstver-

Déclaration écrite du Conseil fédéral ständlich, dass man ausgesprochen wohlhabende Gemein-

Der Bundesrat beantragt, den ersten Teil der Motion (Vor- den nicht zu unterstützen braucht.

schlag zu Art. 22 Abs. 2 WRG) in ein Postulat umzuwandeln Absatz 4: «Der Bund äufnet zu diesem Zweck einen Fonds

und den zweiten Teil (Vorschlag zu Art. 22 Abs. 3 bis 5 WRG) für Ausgleichsbeiträge. Er erhebt eine Abgabe von höch-

abzulehnen. stens 1 Rappen pro kWh der in der Schweiz erzeugten

Hydroelektrizität.» Das ist der ganz wesentliche Punkt. Sie

Maeder-Appenzell: Wir haben in den vergangenen Debatten haben das Postulat des Kollegen Loretan soeben überwie-

doch immer wieder gehört, wie sehr wir mit der Nutzung der sen. Ich finde es sehr gut, dass dieses Postulat überwiesen

Wasserkraft an Grenzen gestossen sind. Im Sinne eines wurde, denn es sind ja kantonale Lösungen denkbar. Herr

ökologischen Landschaftsschutzes ist ein weiterer Ausbau Bundesrat Schlumpf hat schon immer sehr grossen Wert auf

der Wasserkraft kaum mehr oder nur noch in ganz beschei- den Föderalismus und die Verfassung gelegt. Wenn die

denem Masse denkbar. Diese Grenzen des Wasserkraft- Professoren Rhinow, Kölz und Wildhaber aber eine schwei-

werk-Ausbaus sind eigentlich im vergangenen November zerische Lösung anstreben, so haben sie dafür doch auch

recht drastisch sichtbar geworden, als ein Kraftwerkkonsor- sehr gute Gründe.

tium auf den Ausbau eines projektierten Greina-Kraftwerkes Absatz 5: «Der Bundesrat erlässt die notwendigen Ausfüh-

verzichtete. Mit diesem Verzicht, der alle Umweltschützer, rungsbestimmungen und bewilligt die entsprechenden Aus-

Landschaftsfreunde, alle Menschen, die ein Herz für die gleichsbeiträge.» Dieser Gedanke der Solidarität von Aus-

Landschaft haben, sehr gefreut hat, sind aber auch schwere gleichszahlungen stammt nicht von mir, und er stammt

Probleme aufgetaucht. Bei den Gemeinden, die die Konzes- wahrscheinlich auch nicht von Kollege Loretan. Es ist ein

sion erteilt hatten, handelt es sich um zwei ausgesprochen alter Gedanke aus Umwelt- und Landschaftsschutzkreisen,

arme Berggemeinden, Vrin und Somvix; sie hatten 20 Jahre der erstmals von KollegeAkeret, dem leider kürzlich verstor-

auf Einkünfte aus elektrischem Strom gehofft, und auf ein- benen ersten Grünen dieses Parlaments, hier vorgetragen

mal stehen sie vor dem Nichts. Sie haben vielleicht Investi- worden ist. Akeret hatte ein Postulat formuliert, das eben-

tionen getätigt, Schulhäuser gebaut und sollen nun einfach falls dasselbe wollte: Solidarität mit armen Berggemeinden,

verzichten auf die Nutzung der Wasserkraft, etwas vom Ausgleichszahlungen. Dieses Postulat ist leider nicht zum

Wenigen, das sie haben, das ihnen Kapital bringen könnte. Druchbruch gekommen. Als wir vor zwei Jahren die Erhö-

Sie verzichten zum Nutzen des Volkes, zur Freude von hung der Wasserrechtszinsen in diesem Rat behandelten,

Millionen Menschen. Sie schenken uns eine wunderbare wurde der Gedanke des Postulats Akeret wieder aufgenom-

Naturlandschaft. Sollen sie dafür nicht auch etwas bekom- men, und zwar gleich von zwei Parlamentariern, von Kollege

men? Sollen da nicht Ausgleichszahlungen möglich sein? Georg Nef und von mir. Nef hatte damals auch eine kanto-

Sollen nicht die Landschaftsfreunde aus der ganzen nale Lösung gefordert, während ich eher für eine Lösung

Schweiz, die dorthin gehen oder die überhaupt nur wissen, auf eidgenössischer Ebene plädierte. Wir sind damals

dass solche Landschaften noch vorhanden sind, solidarisch gescheitert. Es waren immer wieder verfassungsrechtliche

sein mit den armen Berggemeinden und in Form von Aus- Bedenken, die Herrn Bundesrat Schlumpf bewogen haben,

gleichszahlungen diesen Gemeinden helfen? So etwas wäre unsere Anliegen abzulehnen.

ein reiner Akt der Solidarität. Die Schweizerische Greina- Die Antwort des Bundesrats auf diese Motion, die ich im

Stiftung hat drei bedeutenden Staatsrechtlern den Auftrag vergangenen Sommer mit 74 Unterschriften eingereicht

gegeben, das Problem zu studieren. Man ist auf die Idee des habe - ich habe dafür in allen Parteien viel Beifall gefunden

sogenannten Landschaftsrappens gekommen. Man hat eine -, ist für mich recht enttäuschend, sie ist niederschmetternd,

Gesetzesänderung von Artikel 22 des Bundesgesetzes über möchte ich sogar sagen. Es werden einmal mehr vor allem

die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vorgeschlagen. Wir verfassungsrechtliche Bedenken angeführt.

haben die Arbeit dieser Rechtsgelehrten im vergangenen Ich bin kein Jurist, kann Ihnen kein juristisches Kolloquium

Sommer an einer Pressekonferenz der Oeffentlichkeit vor- halten und die Richtigkeit dieser Motion belegen. Aber ich

gestellt, und die Idee des Landschaftsrappens, eines Soli- möchte Ihnen sagen, dass ich heute morgen eine Expertise

daritätsfonds, ist in der Oeffentlichkeit auf eine ungeteilt von Herrn Professor Rhinow erhalten habe, die sich mit der

positive Aufnahme gestossen. Antwort des Bundesrates befasst. Rhinow - ein Mann, der

Artikel 22 würde in der neuen Form, wie ihn die Professoren vermutlich in der nächsten Session auch in diesem Hause

Rhinow, Kölz und Wildhaber vorschlagen, so lauten (erster ein- und ausgehen dürfte, ein Staatsrechtler von ausgewie-

Absatz): «Naturschönheiten sind zu schonen und, wo das senem Format- belegt und beweist die verfassungsmässige

allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert zu Richtigkeit dieser Motion. Ich bitte Sie nun einfach, diesem

erhalten.» Schon im alten Gesetzesartikel ist dieser Satz wirklich hervorragenden Rechtsexperten Ihr Vertrauen zu

enthalten; aber jetzt kommen die Aenderungen. Der zweite schenken. Ich bin überzeugt, dass auch der Bundesrat mit

Absatz lautet: «Wasserkraftwerke sind so zu erstellen, zu diesen Herren durchaus ins Gespräch kommen und sich

erneuern und zu betreiben» - neu ist das 'zu erneuern und ihrer Auffassung wird anschliessen können.

zu betreiben' -, «dass sie das landschaftliche Bild und das Die Solidarität mildem Berggebiet könnte mit einer solchen

ökologische Gleichgewicht möglichst wenig beeinträch- Lösung - wir haben sie populär die Lösung vom Land-

tigen.» schaftsrappen genannt - unterstrichen werden. Ich bin

In Absatz 3 kommt eine ganz wichtige Bestimmung: «Der überzeugt, dass eine ganze Menge von Problemen des

Bund leistet angemessene Ausgleichsbeiträge zur Erhaltung Berggebiets gelöst werden könnte, wenn Sie dieser Motion

und Unterschutzstellung von schützenswerten Landschaf- zustimmen würden.

ten nationaler und überregionaler Bedeutung» - es geht Ich bitte Sie sehr darum.

also um Landschaften nationaler, überregionaler Bedeu-

tung und nicht um jeden Teich und um jeden Weiher- «so- Bundesrat Schlumpf: Der Bundesrat ist bereit - wir haben

wie zur Sicherung angemessener Restwassermengen» -, das auch begründet -, Teile der Motion in ein Postulat

also das Problem, das wir soeben behandelt haben. Ich bin umzuwandeln. Unsere Ausführungen hierzu haben Sie

glücklich, dass der Nationalrat wenigstens diesen Bundes- natürlich nicht bei sich - das ist ja die Problematik der

beschluss positiv behandelt hat. Es geht auch um die Siche- Behandlung dieser Vorstösse; ich müsste Ihnen jetzt die

rung der Restwassermengen: Auch da können Berggemein- Argumentation des Bundesrates vortragen. Das mache ich

den in grosse Nöte kommen, wenn sie plötzlich gezwungen aber nicht und nehme deshalb in Kauf, dass Sie diese

werden, weit grössere Restwassermengen zu gewähren und Motion überweisen und damit verfassungswidrige Aufträge

Interpellation Keller 1300 N 1er octobre 1987

geben. Sie können wählen zwischen zwei Arten der Verfas- #ST# 86.328

sungswidrigkeit.

Den ersten Punkt der Motion können wir als Postulat entge- Interpellation Keller

gennehmen, also die Verstärkung der Landschafts- und

Gewässerschutzanliegen im Zusammenhang mit dem Was- Umfassendes Radio- und Fernsehgesetz

serrechtsgesetz. Das ist legal. In Artikel 22 Wasserrechtsge- Loi générale sur la radio

setz kann man das machen. et la télévision

Das aber, was Sie mit dem Fonds für Ausgleichsbeiträge

wollen, nämlich dass der Bund eine Abgabe, die höchstens

einen Rappen pro Kilowattstunde der in der Schweiz

erzeugten Hydroelektrizität, also des Stromes, betragen

dürfte, für diesen Zweck erhebt, ist unmöglich. Sagen Sie,

welche Verfassungswidrigkeit man begehen soll! Entweder Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1986

verstossen wir gegen Artikel 24bis, der ganz klar sagt, dass Die Diskussion um das Regionalfernsehen macht eines sehr

die Einnahmen aus der Verleihung von Nutzungsrechten bei deutlich: die Tendenz, Erscheinungen der elektronischen

den Kantonen oder allenfalls bei den Gemeinden sind, nicht Medien isoliert zu betrachten und in gesonderten Bundes-

aber beim Bund. Wir können darüber nicht legiferieren, mit beschlüssen regeln zu wollen. Auf diese Weise würde aber

einer Ausnahme, die der Verfassungsgeber uns vorschreibt, ein umfassendes Radio- und Fernsehgesetz, das bekannt-

nämlich der Festlegung der Wasserzinsmaxima in den Kan- lich in der ersten Hälfte des Jahres 1986 in die Vernehmlas-

tonen. Das dürfen wir und haben wir auch gemacht. Mehr sung geht, stark entwertet bzw. der Gesetzgeber in seinen

dürfen wir nicht! Oder dann betrachten Sie das als eine Kompetenzen eingeschränkt.

Energieabgabe. Der Bund würde eine Energieabgabe von Der Bundesrat wird deshalb ersucht, die folgenden Fragen

einem Rappen pro Kilowattstunde erheben. So könnten Sie zu beantworten:

es auch interpretieren. Das aber ist für mich - Professoren 1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass man alles

hin' oder her - ein noch nie dagewesener Irrweg in der daransetzen muss, möglichst rasch ein umfassendes, die

Gesetzgebung, wenn man einfach mit Motionen etwas in Zusammenhänge beachtendes Gesetz zu erarbeiten?

Auftrag gibt - verbindlich, nicht zur Prüfung - und ein 2. Wie sieht der medienpolitische Fahrplan 1986/87 des Bun-

Gesetz revidieren will, wofür überhaupt keine Verfassungs- desrates aus (z. B. Telefon/Telegraphengesetz, RVO usw.)?

grundlage besteht. Eine Energieabgabe haben wir in Vorbe-

reitung. Zusammen mit dem Energieverfassungsartikel brin- Texte de l'interpellation du 6 mars 1986

gen wir diese Vorlage. Ich hoffe, dass sie Erfolg haben wird. Le débat sur la télévision régionale fait clairement ressortir

Aber, Herr Maeder-Appenzell, so geht das nicht. Sie zitieren la propension à traiter isolément les questions qui se posent

Herrn Prof. Rhinow; er ist uns auch immer wieder behilflich dans le domaine des moyens électroniques d'information et

- gerade in energiepolitischen Angelegenheiten. Ich will à en faire l'objet d'arrêtés fédéraux distincts. Cette façon

kein Urteil abgeben, weil ich seine Stellungnahme nicht d'agir réduit considérablement la portée du projet de loi

kenne. Hätten Sie sie mir heute morgen gegeben, hätte ich générale sur la radio et la télévision, projet qui, comme on le

sie lesen können. Aber ich wage hier am Tisch zu behaup- sait, sera soumis à la procédure de consultation durant le

ten, dass Herr Prof. Rhinow in diesem Bericht nicht sagt - semestre en cours, et restreint considérablement les possi-

ich kenne ihn zu gut und schätze ihn zu sehr -, dass der bilités du législateur.

Bund befugt wäre, eine Energieabgabe - einen Rappen pro Aussi le Conseil fédéral est-il invité à répondre aux ques-

Kilowattstunde muss ich als Energieabgabe verstehen - tions suivantes:

ohne vorgängige Verfassungsgrundlage zu erheben. Das 1. N'est-il pas également d'avis qu'il faut tout mettre en

gibt es doch nicht! Ich habe zwar nicht im Sinn, im nächsten oeuvre pour élaborer rapidement une loi de caractère géné-

Jahr in eine juristische Schule zu gehen, aber ich bin über- ral qui tienne compte de l'ensemble des problèmes qui se

zeugt, dass ich, würde ich mein Studium nochmals begin- posent?

nen - Zeit hätte ich ja -, keine derartigen Lehren hören 2. Quel est son programme de travail pour 1986 et 1987 dans

würde. Mir geht es hier nicht einfach um diese Motion. Wir le domaine des médias (loi réglant la correspondance télé-

dürfen generell solche Wege nicht gehen; wir müssen doch graphique et téléphonique, OER, p. ex.)?

ein ordentliches Verfahren einhalten. Der Bundesrat unter-

breitet jetzt einen Verfassungsartikel Energie und bringt Mitunterzeichner-Cosignataires: Blunschy, Butty, Cantieni,

damit auch eine Grundlage für eine Energieabgabe. Ob Sie Columberg, Cotti Flavio, Cotti Gianfranco, Darbellay, Dirren,

diese dann so integrieren wollen oder ob Sie eine Revision Frei-Romanshorn, Grassi, Hess, Humbel, Koller Arnold,

von Artikel 24bis vornehmen wollen, wobei zum Teil die Kühne, Landoli, Nussbaumer, Ruckstuhl, Rüttimann,

Erhebung von Wassernutzungsgebühren an den Bund über- Savary-Freiburg, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Segmül-

tragen würde, ist dann eine andere Frage. Aber heute dürfen ler, Seiler, Stamm Judith, Wellauer, Wick, Zbinden, Ziegler

Sie diese Motion in diesem Teil nicht überweisen. Den (28)

ersten Teil kann der Bundesrat als Postulat entgegenneh-

men. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Le président: Le Conseil fédéral propose de transformer en eine schriftliche Antwort.

postulat la première partie de la motion et d'en rejeter la

deuxième partie. En revanche, M. Maeder maintient sa pro- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

position en forme de motion. vom 21. Mai 1986

Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 mai 1986

Abstimmung - Vote 1. In seiner Antwort auf die Motion Bremi vom 16. Septem-

ber 1985 (Regionalfernsehen. Rechtsgrundlagen) hat sich

Für Ueberweisung der Motion 43 Stimmen der Bundesrat gegen die sektorielle Regelung des Regional-

Für den Antrag des Bundesrates 47 Stimmen fernsehens in einem allgemeinverbindlichen Bundesbe-

schluss ausgesprochen. Er ist ebenfalls der Meinung, dass

so rasch als möglich ein Bundesgesetz zu erlassen ist, das

alle Erscheinungen der elektronischen Medien, insoweit sie

Radio und Fernsehen darstellen, erfasst.

2. Der Bundesrat wird noch in diesem Jahr die Vernehmlas-

sungen über das Radio- und Fernsehgesetz sowie das Fern-

meldegesetz eröffnen und den eidgenössischen Räten die

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Maeder-Appenzell Wasserrechtsgesetz. Neue Fassung von Artikel 22

Motion Maeder-Appenzell Loi sur l'utilisation des forces hydrauliques. Révision de l'article

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.490

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 01.10.1987 - 08:00

Date

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Seite 1297-1300

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Ref. No 20 015 729

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

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