Allotment Gardens and Land-Use Planning Legislation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion to amend land-use planning legislation to allow for the creation of allotment gardens on land with building restrictions. The court reasoned that while the need for such gardens is recognized, especially for urban populations seeking nature access, existing legislation already permits cantons to designate special zones for them. Therefore, the proposed amendment is deemed unnecessary and could promote further urban sprawl, hindering efficient land use. The court acknowledges the underlying concerns and agrees to forward the motion's request to an expert commission for review.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 56 tung, Art. 56 Absatz, Art. 18 Absatz, Art. 78 BauG; Allotment Gardens and Land-Use Planning Legislation: The court reasoned that while the need for such gardens is recognized, especially for urban populations seeking nature access, existing legislation already permits cantons to designate special zones for them. Therefore, the proposed amendment is deemed unnecessary and could promote further urban sprawl, hindering efficient land use. The court acknowledges the underlying concerns and agrees to forward the motion's request to an expert commission for review.
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KI-generiertVolltext
Motion Eisenring 1444 N 9 octobre 1987
wurde letztmals 1981 anlässlich der Totalrevision der Chauf- Die Aufgaben solcher Schrebergärten mögen sich durch die
feurverordnung (ARV) von 50 auf 48 Stunden herabgesetzt. veränderte Industriewelt, den kleineren Mühen des Arbeits-
In der Zwischenzeit ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit platzes, der Verkürzung der Arbeitszeit sowie der Gewäh-
für Arbeitnehmer, die dem Arbeitszeitgesetz (AZG) unterste- rung von Ferien zum Teil gewandelt haben. Doch haben die
hen, um 2 Stunden auf 42 Stunden gesenkt worden. Die Schrebergärten im Alltag sicher und vor allem für die in
Reduktion der Höchstarbeitszeit gemäss AZG vermag Städten wohnende Bevölkerung auch heute noch eine
jedoch eine Herabsetzung der Höchstarbeitszeit für Berufs- grosse, im allgemeinen sogar noch eine wachsende Bedeu-
chauffeure allein nicht zu rechtfertigen. Wie dies Artikel 56 tung. Soweit in der Schweiz Schrebergärten vorhanden
Absatz 1 SVG vorsieht, ist der Arbeitszeitvergleich auch sind, befinden sich diese in der Regel in der Nähe von
noch mit anderen gesetzlichen Regelungen vorzunehmen. Agglomerationen und sind leicht, in Zürich zum Teil sogar
Namentlich ein Vergleich mit der Arbeitszeitregelung mit den städtischen Verkehrsbetrieben erreichbar. Die
gemäss Arbeitsgesetz ist unerlässlich. Schliesslich drängt Schrebergärten dienen hierbei nicht allein dem Anbau von
es sich auf, die Frage einer Arbeitszeit-Reduktion für Berufs- Früchten und Gemüse sowie Blumen für den eigenen
chauffeure auch im Lichte der hängigen Volksinitiative zur Bedarf, sondern ermöglichen ganz generell den unbe-
Herabsetzung der Arbeitszeit zu untersuchen und zu gege- schwerten Aufenthalt in der Natur. Namentlich für Familien
bener Zeit die Stellungnahmen der Sozialpartner einzu- mit Kindern liegen hier Quellen zu einer echten inneren
holen. Bereicherung und zur Pflege einer, wenn sich auch im
Nach Artikel 56 Absatz 1 SVG fällt die Festlegung der kleinen Rahmen haltenden Naturverbundenheit.
wöchentlichen Höchstarbeitszeit für Berufschauffeure in Das Problem besteht nun aber darin, dass jüngere Familien
den delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates. kaum oder dann erst nach langen Wartefristen überhaupt an
Motionen, die den Bundesrat in diesem Bereich zu einem solche Kleingärten herankommen. Die Wartelisten bei den
Tun oder Unterlassen verpflichten wollen, sind daher auch entsprechenden Vereinen und bei Körperschaften mit
nach Ansicht verschiedener Staatsrechtslehrer unechte geeigneten Gartenflächen sind oft so lange, dass sich Inter-
Motionen, mithin Postulate (vgl. Votum SR Aubert in der essenten schon gar nicht mehr melden, sondern resignie-
Sondersession vom Februar 1985). Die Frage einer Herab- ren. Durch die Raumplanungsgesetzgebung sind - sollen
setzung der Höchstarbeitszeit für Berufschauffeure wird neue Kleingärten geschaffen werden - für solche Entwick-
geprüft, so dass die Motion als Postulat entgegengenom- lungen zusätzliche, oft praktisch gar nicht mehr überwind-
men werden kann. bare Schwierigkeiten entstanden. Bei aller Würdigung der
Erfordernisse eines ausreichenden Schutzes der Landschaft
Schriftliche Erklärung des Bundesrates sollte man indessen berechtigte Wünsche des Menschen
Déclaration écrite du Conseil fédéral nicht einfach übergehen oder bagatellisieren. In der Regel
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- bleiben doch auch Kleingärten Grünfläche, selbst wenn man
wandeln. - wohl der wesentliche Einwand - geltend machen dürfte,
dass auf Kleingärtenarealen meist auch Kleinbauten errich-
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat tet werden (Remisen usw.) und sich auch Fragen der Rein-
haltung (Gewässerschutz) und der Zufahrten ergeben. Es
sind das heute aber alles Probleme, die zu lösen bzw.
überwindbar sind, ohne dass andere berechtigte Schutzin-
#ST# 87.473 teressen hinangestellt werden müssten. Der gesunde Men-
schenverstand und die Technik in Einklang zu bringen,
Motion Eisenring dürfte nicht unmöglich sein.
Man wird die Vor- und Nachteile von diesbezüglichen Son-
Raumplanung und Kleingärten derregelungen in der Gesetzgebung sehr ernsthaft und vor
Jardins familiaux et aménagement allem unter dem Gesichtspunkt des Lebensraumes des Men-
du territoire schen zu würdigen haben. Der Bundesrat wird daher einge-
laden, die Frage einer entsprechenden Anpassung der
Gesetzgebung zu prüfen und dem Parlament Antrag zu
stellen und dies innerhalb eines zeitlichen Rahmens, damit
die Kinder der derzeit an Schrebergärten interessierten
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1987 Familien nicht auch schon wieder das AHV-Alter erreicht
Der Bundesrat wird eingeladen, die Raumplanungsgesetz- haben werden.
gebung dahingehend zu ergänzen, dass künftig die Errich-
tung von sogenannten Schrebergärten auch in den mit Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
einem Bauverbot bzw. mit erheblichen Auflagen belegten vom 26. August 1987
Grundstücken in einem angemessenen Umfang möglich ist. Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 août 1987
I.Die Motion verlangt eine Ergänzung des RPG in dem
Texte de la motion du 17 juin 1987 Sinn, dass die Errichtung von Kleingärten auch im Nichtbau-
Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur gebiet ermöglicht wird.
l'aménagement du territoire de telle sorte qu'il soit possible 2. Sogenannte Schrebergärten machen die Bereitstellung
à l'avenir d'aménager un nombre raisonnable de jardins einer gewissen Infrastruktur erforderlich. Sie zeitigen, vor
familiaux sur des terrains où la construction est interdite ou allem in jenen Fällen, in denen sie abseits des Siedlungsge-
subordonnée à des charges strictes. bietes zu liegen kommen, erhebliche Auswirkungen auf
Erschliessung und Umwelt. Darüberhinaus dienen sie zum
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Teil nicht nur der Hobbygärtnerei, sondern übernehmen mit
Als der aus Süddeutschland stammende Mediziner ihren - betrieblich oft nicht notwendigen - Garten- und
Dr. Schreber im letzten Jahrhundert erstmals in das indu- Gerätehäuschen die Funktion von Wochenendparks.
striell aufstrebende Berlin kam, sorgte er sich bald um die Das Bedürfnis nach Schrebergärten ist nicht von der Hand
gesundheitliche Verfassung der industriellen Arbeitnehmer zu weisen. Dem Anliegen des Motionärs kann jedoch bereits
und entschied sich bald einmal dahin, es seien diesen mit der geltenden Gesetzgebung Rechnung getragen wer-
Arbeitnehmern und ihren Familien möglichst nahe bei den den: Gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 RPG können die Kan-
Arbeits- und Wohnstätten auch Erholungsräume zur Gestal- tone für die Errichtung von Kleingartenanlagen spezielle
tung nach eigenen Vorstellungen zu vermitteln und zur Zonen vorsehen. Von dieser Möglicheit hat beispielsweise
Verfügung zu stellen. Das war die Geburtsstunde der Schre- der Kanton Bern Gebrauch gemacht (vgl. Artikel 78 BauG-
bergärten. Um solche Kleingärten bemühen sich seit Jahr- BE).
zehnten auch zahlreiche Vereine unseres Landes. Der Weg über die Nutzungsplanung ist dem vom Motionär
9. Oktober 1987 N 1445 Motion Wanner
vorgeschlagenen Weg vorzuziehen, würde letzterer doch Lebenskostenindex und eliminiert sich erst noch selbst,
unzweifelhaft einer weiteren Zersiedlung des Landes Vor- wenn voll auf bleifreien Treibstoff umgestellt sein wird.
schub leisten und die Verwirklichung des eine zweckmäs-
sige Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
des Landes gebietenden Verfassungsauftrages (Artikel vom 19. August 1987
22quater Absatz 1 BV) unnötig erschweren. Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1987
3. Aufgrund dieser Erwägungen kann sich der Bundesrat Mit Bundesbeschluss vom 22. März 1985 wurde in der Zoll-
mit dem Inhalt der Motion, insbesondere mit dem darin belastung zwischen verbleitem und unverbleitem Benzin
vorgezeichneten Weg, nicht einverstanden erklären. Er ist eine Differenzierung von 8 Rappen pro Liter geschaffen. An
jedoch bereit, das Anliegen des Motionärs der Experten- der Tanksäule wirkt sich heute diese Massnahme durch eine
kommission zur Revision des Raumplanungsgesetzes zu Preisdifferenz zwischen den beiden Benzinqualitäten von 5
unterbreiten. bis 6 Rappen pro Liter aus.
Am 19. Februar 1987 reichte die Kommission für Gesundheit
Schriftliche Erklärung des Bundesrates und Umwelt des Nationalrates eine Motion Luftreinhaltung/
Déclaration écrite du Conseil fédéral Zusätzliche Massnahmen (zu 86.047) ein. Sie beauftragte
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- den Bundesrat, so rasch als möglich ein zusätzliches Mass-
wandeln. nahmenpaket vorzulegen. Darin wird u. a. auch eine grös-
sere Preisdifferenz zwischen verbleitem und unverbleitem
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Treibstoff gefordert. Der Nationalrat hat die Motion in der
Frühjahrs- und der Ständerat in der Sommersession über-
wiesen. Der Bundesrat hat hierzu die erforderlichen Abklä-
rungen bereits eingeleitet.
Mit der vorliegenden Motion wird das gleiche Ziel verfolgt
#ST# 87.454 wie mit derjenigen der Kommission für Gesundheit und
Umwelt. Im besonderen wird eine Verdoppelung der bisheri-
Motion Basler gen Zollbegünstigung für unverbleites Benzin verlangt. Wie
Preisdifferenzierung sich aber eine solche Differenzierung in der Praxis auswir-
zwischen verbleitem ken wird, ist zurzeit noch ungewiss. Die entsprechenden
Ermittlungen sind im Gange.
und unverbleitem Treibstoff Sofern aufgrund der laufenden Abklärungen eine Verminde-
Différenciation des droits rung der Umweltbelastung erwartet werden kann, beabsich-
de douane sur les carburants tigt der Bundesrat, dem Parlament eine grössere Differen-
zierung in der Zollbelastung zwischen verbleitem und unver-
bleitem Benzin vorzuschlagen. Es wird dann Aufgabe der
Eidgenössischen Räte sein, das Ausmass der Zollbegünsti-
gung für unverbleites Benzin neu festzulegen.
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1987 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter diesen
Der Bundesrat wird beauftragt, den Bundesbeschluss über Umständen im jetzigen Moment die verpflichtende Festle-
die Differenzierung des Treibstoffzolles (SR 632.112.75) zu gung der Differenz in der Zollbelastung bzw. im Preis bei
revidieren, so dass möglichst rasch eine Verdoppelung der verbleitem und unverbleitem Benzin verfrüht wäre und den
Preisdifferenzierung zwischen verbleitem und unverbleitem Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament in
Treibstoff von heute 8 auf 16 Rappen in Kraft gesetzt werden unzweckmässiger Weise einschränken würde.
kann.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Texte de la motion du 16 juin 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de Der Bunderat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
l'arrêté fédéral concernant la différenciation des droits de wandeln.
douane sur les carburants (RS 632.112.75), de façon que
soit rapidement doublée (de 8 à 16 centimes) la différence Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
de prix entre essence avec plomb et essence sans plomb.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Bühler-Tschap-
pina, Geissbühler, Graf, Mari, Künzi, Lüchinger, Martignoni, #ST# 86.996
Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Nebiker, Reichling,
Rutishauser, Rüttimann, Schnyder-Bern, Uhlmann, Wellauer Motion Wanner
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Agrarforschung
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Recherche agronomique
Da die im Bericht «Luftreinhalte-Konzept» festgelegten luft-
hygienischen Ziele mit den bisher beschlossenen Massnah-
men nicht erreicht werden können, drängen sich weitere,
rasch greifende Massnahmen auf.
Bei der Erhöhung der Preisdifferenzierung handelt es sich Wortlaut der Motion vom 2. Dezember 1986
um eine Massnahme, die der Bundesrat rasch in Kraft setzen Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Agrarfor-
kann. Die bisherige Erfahrung mit der Preisdifferenzierung schung zusätzliche Massnahmen einzuleiten. Dabei ist ins-
hat gezeigt, dass Preissignale eine gewisse Höhe haben besondere die Forschung nach umweltverträglichen Pflan-
müssen, um Lenkungsfunktion zu übernehmen. Heute zenschutzmassnahmen zu verstärken. Bei der Pflanzen-
könnten über die Hälfte aller Automobilisten bleifrei tanken; zucht ist der Faktor Widerstandsfähigkeit gegen Krankhei-
es tut dies aber noch kein Viertel. ten und Schädlinge vermehrt zu gewichten. Zudem ist dort,
Die Vergrösserung der Preisdifferenzierung schafft zudem wo dies als sinnvoll erscheint, die Zusammenarbeit mit der
Anreize für ein rascheres Umsteigen auf Katalysatorautos. Privatwirtschaft zu suchen.
Sie ist somit aus Gründen des Umweltschutzes und der
Lufthygiene sehr zu begrüssen. Texte de la motion du 2 décembre 1986
Die Massnahme ist zudem für den Bund und die Wirtschaft Le Conseil fédéral est chargé de préparer l'introduction de
kostenneutral, erhöht weder die Staatsquote noch den nouvelles mesures dans le domaine de la recherche agrono-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Eisenring Raumplanung und Kleingärten
Motion Eisenring Jardins familiaux et aménagement du territoire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1987
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.473
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite 1444-1445
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Pagina
Ref. No 20 015 763
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