Leaded vs. Unleaded Gasoline: Customs Duties and Import Ban
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council proposed to convert the first part of the motion, regarding differentiated customs duties on leaded versus unleaded gasoline, into a postulate, arguing that a definitive decision at this stage would unduly restrict parliamentary and federal council discretion. Regarding the second part, prohibiting leaded gasoline imports, the Council recommended rejection, calculating that it would force a quarter of the vehicle fleet off the road, resulting in disproportionate financial losses for owners and the government, and creating practical issues with enforcement and legal equality for foreign drivers.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 24b Tierseuchenverordnung vom 15.12.67; Leaded vs. Unleaded Gasoline: Customs Duties and Import Ban: Regarding the second part, prohibiting leaded gasoline imports, the Council recommended rejection, calculating that it would force a quarter of the vehicle fleet off the road, resulting in disproportionate financial losses for owners and the government, and creating practical issues with enforcement and legal equality for foreign drivers.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was applied to regulate embryo transfer in livestock.
This provision was applied to require a permit for embryo transfers for herd book animals.
Volltext
18. März 1988 N 429 Motion Eppenberger Susi
tung/Zusätzliche Massnahmen» (86.047) gefordert. Sie Ich gebe Ihnen hier aber eine Präzisierung ab zum Punkt 1, wurde vom Nationalrat in der Frühjahrsund vom Ständerat Preisdifferenzierung: Es ist so, dass wir aus der Finanzkomin der Sommersession überwiesen. mission wissen - Herr Bundespräsident Stich hat uns Das gleiche Ziel verfolgt die Motion Basler (87.454) vom bereits über seine Vorstellungen informiert -, dass Pläne 16. Juni 1987. Der Nationalrat hat sie am 9. Oktober 1987 in bestehen, das unverbleite Benzin zu verbilligen. Dieser Vorein Postulat umgewandelt. schlag steht im Zusammenhang mit der Diskussion über die Aufgrund der in der Zwischenzeit weitgehend abgeschlos- Rückstellungen von Treibstoffzolleinnahmen bzw. deren senen Abklärungen beabsichtigt der Bundesrat, im Rahmen Verteilung. Man muss sich die Konsequenzen vorstellen, die des Luftreinhalte-Konzepts dem Parlament eine grössere aus einem solchen Konzept resultieren; wenn nämlich der Differenzierung in der Zollbelastung zwischen verbleitem Verbrauch an unverbleitem Benzin im Zuge der Vermehrung und unverbleitem Benzin vorzuschlagen und gleichzeitig von Katalisatorautos zunimmt, kommt das letztlich auf eine das Verfahren zur Aenderung der gesetzlichen Bestimmun- Verbilligung des Treibstoffes heraus, was sicher nicht Sinn gen einzuleiten. Er ist deshalb der Auffassung, dass es der ganzen Uebung sein kann. Wenn wir also mit unserer verfrüht wäre, die Differenz in der Zollbelastung bereits im Motion eine Differenzierung fordern, meinen wir damit ganz Rahmen dieses Vorstosses definitiv festzulegen und so den klar, dass eine solche Preisoder Zollpolitik ertragsneutral Handlungsspielraum von Bundesrat unde Parlament einzusein muss und letzten Endes nicht auf eine Verbilligung des schränken. Treibstoffes insgesamt hinauslaufen darf. Ich sage das im 2. Einfuhrverbot für bleihaltiges Benzin Interesse einer korrekten Interpretation und Präzisierung Die Blei-Emissionen erreichten im Jahre 1971 die höchsten dieses Vorstosses und möchte damit gleichzeitig die diesbe- Werte. Durch eine sukzessive Senkung des Bleigehalts im zügliche Differenz zwischen unseren Vorstellungen und den Superund Normalbenzin wurde der Bleiausstoss der Vorstellungen von Herrn Bundespräsident Stich aufgezeigt Motorfahrzeuge wesentlich verringert. Die Blei-Emissionen haben. werden deshalb auch ohne zusätzliche Massnahmen bis im Jahre 1991 ungefähr auf den Stand von 1950 und später 1. Teil - 1er part noch weiter zurückgehen. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Durch eine Unterbindung der Zufuhr von verbleitem Benzin würde ein Viertel des schweizerischen Fahrzeugparks, d. h. 2. Teil - 2e part 700 000 Personenwagen, vorzeitig ausser Verkehr gesetzt. Abgelehnt - Rejeté Da ein Ersatz des verbleiten durch ein unverbleites hochoktanisches Benzin (98 ROZ) wegen beträchtlicher Investitionskosten in nächster Zukunft auf dem Markt kaum zu erwarten ist, könnten diese Fahrzeuge, nach Abbau der #ST# 87.461 Inlandlager an verbleitem Benzin, nicht mehr betrieben werden. Sie wären deshalb zu verschrotten. Der daraus entste- Motion Eppenberger Susi hende Verlust dürfte schätzungsweise zwei bis drei Milliar- Embryotransfer beim Nutztier den Franken ausmachen. Vom Einfuhrverbot wäre auch der Bund betroffen. Konse- Animaux de rente et transferts d'embryons quenterweise hätte er seine mit bleihaltigem Benzin betriebenen Fahrzeuge und Stationärmotoren zu ersetzen, was Kosten von eineinhalb Milliarden Franken verursachen würde. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass mit der geforderten Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1987 Massnahme einer Gruppe von Fahrzeughaltern eine Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Gesetzesbeträchtliche finanzielle Einbusse zugemutet würde, wähentwurf zu unterbreiten, in welchem die Technik des rend andererseits ebenso viele Automobilisten mit Fahrzeu- Embryotransfers bei Nutztieren auf eine gesetzliche Grundgen ohne Katalysator, die mit bleifreiem, zollbegünstigtem lage gestellt wird. Dabei ist der Embryotransfer - mit Aus- Benzin betankt werden können, die Umwelt - wenn auch in nahme zu Forschungszwecken - möglichst einschränkend geringerem Ausmass - weiterhin mit Stickoxiden und Kohzu regeln. lenwasserstoffen belasten würden. Zur Wahrung der Interessen des Fremdenund Transitver- Texte de la motion du 16 juin 1987 kehrs wären für ausländische Fahrzeugführer Ausnahmen Le Conseil fédéral est prié dé soumettre aux Chambres un vorzusehen. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass projet de loi réglant le transfert d'embryon sur les animaux aus Gründen der Rechtsgleichheit eine unterschiedliche de rente de manière restrictive, sauf lorsque cette opération Behandlung der ausländischen gegenüber den inländisert à des fins de recherche. schen Fahrzeughaltern nicht zu vertreten ist. An der Grenze wäre die Umgehung des Einfuhrverbots Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-Bern, Ammanndurch Benzintourismus mittels besonderer Kontrollen zu St. Gallen, Auer, Basler, Biel, Bremi, Bühler-Tschappina, verhindern. Diese Massnahme könnte jedoch nicht ohne Bundi, Candaux, Darbellay, Eisenring, Fierz, Früh, Graf, zusätzliches Personal bewältigt werden. Hari, Hess, Hofmann, Hunziker, Jeanneret, Kühne, Longet, Zusammenfassend erachtet der Bundesrat eine vorzeitige Martin, Mauch, Müller-Bachs, Nef, Oester, Ogi, Rubi, Rutis- Ausmerzung eines Viertels des Personenwagenbestands hauser, Savary-Vaud, Spoerry, Thévoz, Tschuppert, Uhlwegen der daraus entstehenden Folgekosten als unverhältmann, Wanner, Weber Monika, Wellauer, Wyss, Zwingli, nismässig und nicht zumutbar. Zwygart (40)
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schrittliche Begründung - Développement par écrit Déclaration écrite du Conseil fédéral Mit den bereits anwendbaren biotechnischen Methoden in Der Bundesrat beantragt, den I.Teil der Motion in ein der Landwirtschaft werden von Tieren sonst nicht erbring- Postulat umzuwandeln und den 2. Teil abzulehnen. bare Leistungen erzwungen. Das kann die landwirtschaftliche Struktur in der Schweiz zusätzlich belasten. Bei der bereits geübten Anwendung des Embryotransfers Jaeger: Ich kann mich mit den Anträgen des Bundesrates bei landwirtschaftlichen Nutztieren und der sich abzeicheinverstanden erklären: Umwandlung von Punkt 1 - Preisnenden Gentechnologie sind neben medizinischen Konsedifferenzierung zwischen unverbleitem und verbleitem Benquenzen, die auf anerkannt moralisch-ethischen Eckwerten zin - in ein Postulat; und ich bin, zwar ungern, einverstanbasieren, die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Bergden mit der Ablehnung von Punkt 2. bauern zu berücksichtigen. Motion Columberg 430 18 mars 1988
Die tierzüchterischen Zielsetzungen, welche eng mit Fragen lizeiliche Vorschriften über den Embryotransfer erlassen der Umwelt und des Tierschutzes gekoppelt sind, müssen (neuer Art. 24b der Tierseuchenverordnung vom 15.12.67; auch in dem Sinn überdacht werden, dass nicht uner- SR 916.40). Diese sind am 1. Februar 1988 in Kraft getreten. wünschte demographische Veränderungen resultieren Ob weitergehende, einschränkende gesetzliche Vorschrifkönnen. ten zum Schutz wirtschaftlich schwächerer Viehzüchter notwendig und gerechtfertigt sind, bedarf einer vertieften Prü- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates fung. In eine solche muss die Frage einbezogen werden, wie vom 29. Februar 1988 sich der Embryotransfer in unserem Land im Rahmen der Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 février 1988 geltenden Regelungen entwickelt. Embryotransfer ist eine seit langem bekannte Fortpflanzungsmethode, die seit den frühen siebziger Jahren in Nord- Schriftliche Erklärung des Bundesrates amerika, Australien und Neuseeland vermehrt zur Anwen- Déclaration écrite du Conseil fédéral dung gekommen ist, um die Verbreitung der europäischen Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Zweinutzungs-Rinderrassen in diesen Gebieten zu wandeln. beschleunigen. Seit einigen Jahren wird die Technik auch in unserem Land angewandt, allerdings in sehr beschränktem Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Ausmass: 1986 wurden etwa 300 Gebärmutterspülungen vorgenommen; im gleichen Jahr kamen in der Schweiz etwa 830 000 Kälber zur Welt. Obschon der Anteil dieser Fortpflanzungstechnik in unserem Land verschwindend klein ist #ST# 87.992 und sich nach Angaben interessierter Kreise zurzeit auch kaum vergrössert, ist der Embryotransfer das Thema einer Motion Columberg Reihe engagierter Presseartikel. Im Kanton Graubünden bildete sich sogar eine «Aktionsgemeinschaft contra Embryo- Tourismuspolitik Transfer», welche diese Fortpflanzungstechnik mit ethi- Politique touristique schen Argumenten bekämpft. Die Scheu vor dem Embryotransfer hat zwei Hauptgründe: der erste ist wirtschaftlicher Natur. Embryotransfer ist relativ teuer und birgt das Risiko, dass er nicht zur erfolgreichen Nachzucht führt. Es wird befürchtet, der Kleinbauer könne Wortlaut der Motion vom 18. Dezember 1987 sich dieses Verfahren für seinen Viehbestand nicht leisten. Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament ein neues Der Unterschied zwischen Grossund Kleinbauer werde mit Tourismuskonzept zu unterbreiten. Darin sind die seit der dem Embryotransfer grösser. letzten Darstellung von 1979 eingetretenen Veränderungen, Der zweite Grund ist psychologischer Natur. Embryotransfer die neuesten Erkenntnisse und die künftige Ausrichtung des wird mit Manipulation des Erbguts in Zusammenhang schweizerischen Tourismus zu berücksichtigen. gebracht, auch mit der Befruchtung ausserhalb des Mutterleibs beim Menschen («Retorten-Babies»). Embryotransfer Texte de la motion du 18 décembre 1987 hat mit diesen Bereichen nichts zu tun. Es findet beim Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement Embryotransfer keine Befruchtung ausserhalb des Mutterune nouvelle conception du tourisme. Il y mettra en lumière leibs statt, auch keine Manipulation der Erbsubstanz (keine les modifications intervenues depuis 1979, date de la derin vitro rekombinierte DNS). Ungewöhnlich beim Embryonière conception élaborée en la matière, les nouveaux dévetransfer ist einzig, dass befruchtete Embryonen der Spenloppements qui se sont faits jour, enfin les orientations que derkuh mittels Spülung der Gebärmutter entnommen und doit prendre le tourisme suisse à l'avenir. einzeln einer Reihe von Empfängerkühen eingesetzt werden. Spenderin und Empfängerinnen werden zu diesem Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Baggi, Basler, Zweck mit Hormonen behandelt. Die Spenderkuh, damit sie Bundi, Bürgi, Déglise, Dietrich, Dormann, Eggenberg-Thun, in einer «Superovulation» mehrere Eizellen reifen lässt, die Engler, Fehr, Fischer-Seengen, Hess Peter, Hildbrand, Jung, Empfängerkühe, damit sie zur gleichen Zeit für die befruch- Keller, Kühne, Leuenberger Moritz, Meizoz, Oehler, Oester, teten Eizellen der Spenderkuh empfänglich sind. Aus dieser Paccolat, Portmann, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Brunstsynchronisation leiten verschiedene Organistionen Seiler Rolf, Stamm, Steinegger, Theubet, Widrig, Züger (32) ab, dass Embryotransfer «unnatürlich» und deshalb abzulehnen sei, während jedoch die künstliche Befruchtung Schriftliche Begründung - Développement par écrit noch als «natürlich» akzeptiert wird. 1979 ist das von der beratenden Kommission für Fremden- Die Vorteile des Embryotransfers liegen darin, dass er eine verkehr verfasste Schweizerische Tourismuskonzept als raschere Reproduktion von züchterisch wertvollem Nutzvieh Grundlage für die Tourismuspolitik erschienen. Es bildete gestattet. Ziel ist nicht in erster Linie eine Leistungssteigeeine wertvolle Grundlage für die touristische Entwicklung rung, sondern die Züchtung von gesünderem Vieh, also eine und fand grosse Beachtung. Qualitätsverbesserung. Während eine Kuh während ihres Seit der Erarbeitung des Tourismuskonzeptes hat sich die ganzen Lebens kaum mehr als zehn Kälbler wirft, ist es mit Ausgangslage der schweizerischen Tourismuswirtschaft Embryotransfer möglich, innert kurzer Zeit zahlreiche Nachverändert. Neben der Verlangsamung des Wachstums und kommen eines Tieres zu erzeugen. Die relativ hohen Kosten der noch stärker gewordenen Konkurrenzsituation sind haben indessen zur Folge, dass sich der Embryotransfer in zunehmend Umweltprobleme zu verkraften. Man ist zudem der Schweiz kaum viel stärker verbreiten dürfte. Die Technizu neuen Erkenntnissen gelangt. Besondere Erwähnung ken des Embryotransfers für Pferde, Schweine und Schafe verdienen unter anderem die Arbeiten im Rahmen der Natio- (bei den beiden letzteren mit einem chirurgischen Eingriff nalen Forschungsprogramme «Regionalprobleme» und verbunden) sind noch wenig entwickelt. Für schweizerische «Mensch und Biosphäre (MAß)». Es geht darum, die Rah- Züchter wird der Embryotransfer an Schweinen sporadisch, menbedingungen für einen international wettbewerbsfähiaus sanitarischen Gründen angewendet. gen Tourismus abzuklären und noch vermehrt die Anliegen Wer Embryotransfers für Herdenbuchtiere vornehmen will, des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Schliesslich gilt es, bedarf nach Artikel 22 der Verordnung vom 29. August 1958 die künftigen Tendenzen im Bereich des Tourismus und der über Rindviehund Kleinviehzucht (Revision vom 9. April Freizeitgestaltung zu analysieren und eine Tourismuspolitik 1986; SR 916.310) einer Bewilligung des Bundesamts für zu entwerfen, die für die Zeit der Jahrhundertwende Landwirtschaft. Dieses hat bis jetzt erst etwa zehn solcher Bestand hat. Bewilligungen an Hochschulen, Verbände und Tierärzte Mit der Erarbeitung des Berichts sollte wie vor 10 Jahren die erteilt. Der Bundesrat hat am 7. Dezember 1987 seuchenpoberatende Kommission für Fremdenverkehr beauftragt wer- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Eppenberger Susi Embryotransfer beim Nutztier
Motion Eppenberger Susi Animaux de rente et transferts d'embryons
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Jahr 1988 Année Anno
Band I Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15 Séance Seduta
Geschäftsnummer 87.461 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1988 - 08:00 Date Data
Seite 429-430 Page Pagina
Ref. No 20 016 207
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