Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-444 KI-generiert

Inquiry into Streamlining Work Time Permit Procedures

Geschäftsnummer VPB 87-444
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to streamline and simplify labor law administrative procedures, specifically regarding work time permits, and to replace the current permit system with more appropriate control measures. The court acknowledged that the existing procedure is complex, time-consuming, and creates uncertainty for businesses and enforcement agencies. It also noted the unequal treatment between industrial and non-industrial operations. While recognizing the protective function of work time permits for employees, the court agreed to transform the motion into an inquiry (postulat) to further investigate whether effective employee protection could be achieved with less administrative burden and through simpler control mechanisms, such as a notification system instead of a permit system.

Legislator-Regeste

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Art. 32b Abs. 1 lit. a RVG; Inquiry into Streamlining Work Time Permit Procedures: The court acknowledged that the existing procedure is complex, time-consuming, and creates uncertainty for businesses and enforcement agencies. It also noted the unequal treatment between industrial and non-industrial operations. While recognizing the protective function of work time permits for employees, the court agreed to transform the motion into an inquiry (postulat) to further investigate whether effective employee protection could be achieved with less administrative burden and through simpler control mechanisms, such as a notification system instead of a permit system.

Schlagwörter

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Arbeitsbewilligungen Verwaltungsverfahren Verfahrensfristen Vollstreckungsmassnahmen Betriebsordnung Arbeitszeitgestaltung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 32b Abs. 1 lit. a RVG

Cited as the basis for the simplified admissibility procedure for appeals concerning the grant or refusal of permits for working hours.

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Volltext

Motion Allenspach 1446 N 9 octobre 1987

mique. Il faut notamment développer la recherche en vue de etwa die eigentliche Resistenzzucht heute nur noch im

trouver les moyens phytosanitaires écologiquement admis- Rahmen langfristiger, gut koordinierter internationaler Pro-

sibles. Lors de la sélection des plantes, il convient d'accor- jekte erfolgsversprechend durchgeführt werden. An einem

der une plus grande importance au facteur de la résistance derartigen Programm auf dem Gebiet der Getreidezucht

aux maladies et aux ravageurs. En outre, chaque fois que beteiligen sich die Forschungsanstalten Reckenholz und

cela paraît judicieux, il faut que la recherche agronomique Changins seit Jahren. Bei der Zucht schorf resistenter Apfel-

collabore avec l'économie privée. und Birnensorten werden sich die Forschungsanstalten

Wädenswil und Changins an einem neuen internationalen

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Projekt beteiligen.

Seit längerer Zeit steht die Frage im Raum, auf welche Art Die Pflanzenschutzforschung in der Schweiz ist auf die im

und Weise in Zukunft der Schutz landwirtschaftlicher Kultu- Sechsten Landwirtschaftsbericht genannten Ziele einer

ren vor Schädlingen und Krankheiten erfolgen soll. In- und umweltschonenden, nachhaltigen Produktion ausgerichtet.

ausländische Ereignisse haben diese Frage zusätzlich Für eine wesentliche Intensivierung dieser Arbeiten wären

aktualisiert. Dabei ist davon auszugehen, dass es ohne allerdings zusätzliche personelle und materielle Mittel erfor-

Pflanzenschutz auch in Zukunft nicht abgehen wird. derlich. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob in dieser

Der kommende Weg dürfte darin liegen, den Einsatz von Richtung vermehrte Anstrengungen erforderlich sind.

Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum zu reduzieren.

Gleichzeitig müssen diese Mittel weniger giftig und schnel- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

ler abbaubar sein als die bis heute bekannten. In den letzten Déclaration écrite du Conseil fédéral

Jahren konnten in dieser Richtung einige Fortschritte erzielt Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

werden. Darüber hinaus ist es gelungen, biologische Metho- wandeln.

den zu entwickeln, beispielsweise zur Bekämpfung des

Maiszünslers oder der Kirschenfliege, die Eingang in die Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Praxis gefunden haben. Diese Tendenz gilt es massiv zu

verstärken. Hiefür sind zusätzliche Impulse nötig. Nebst den

landwirtschaftlichen Versuchsanstalten ist hierauch die Pri-

vatwirtschaft gefordert. Wenn immer möglich sind die #ST# 87.444

Anstrengungen zu koordinieren und die vorhandenen und

zweifelsfrei zusätzlich zu bewilligenden Mittel konzentriert Motion Allenspach

einzusetzen.

Eine weitere Stossrichtung ergibt sich auf dem Gebiet der

Arbeitszeitbewilligungsverfahren

Pflanzenzucht. Hier haben sich in den letzten Jahren bedeu- Durée du travail.

tende Erfolge eingestellt. Leider sind neue und leistungsfä- Procédure d'autorisation

hige Sorten oft anspruchsvoll in bezug auf den Pflanzen-

schutz. Hier gilt es in Zukunft den Faktor Widerstandsfähig-

keit gegen Krankheiten und Schädlinge vermehrt in den

Vordergrund zu stellen. Ich bin mir bewusst, dass die vorlie-

gende Motion ein schwieriges und anspruchsvolles Gebiet Wortlaut der Motion vom 11. Juni 1987

beschlägt. Auf der ändern Seite wird die angesprochene Der Bundesrat wird eingeladen, die arbeitsgesetzliche Ver-

Problematik nicht einfach mit Verboten zu lösen sein. waltungsrechtspflege einer grundsätzlichen Straffung und

Zudem ist die Landwirtschaft nicht in der Lage alle, gerade Vereinfachung zu unterziehen und das geltende Arbeitszeit-

in jüngster Zeit erhobenen Forderungen zu erfüllen. Die bewilligungsverfahren durch geeignetere Kontrollmassnah-

nötigen Anstrengungen verlangen ein ganzheitliches Den- men zu ersetzen.

ken und die Bereitschaft, ernsthaft an die Lösung dieser

Probleme heranzugehen. Texte de la motion du 11 juin 1987

Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates procédure afin de la rendre d'une façon générale plus claire

vom 9. Juni 1987 et plus simple et de remplacer la procédure d'autorisation

Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 juin 1987 en vigueur concernant la durée du travail par des mesures

Für einen nachhaltig erfolgreichen Pflanzenbau ist eine de contrôle plus appropriées.

verstärkte landwirtschaftliche Forschung auf dem Gebiet

des umweltschonenden Pflanzenschutzes notwendig. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern,

Die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten arbeiten aller- Aregger, Basler, Bonnard, Bonny, Bremi, Cincera, Coutau,

dings bereits seit langem auf dem Gebiet des integrierten Eggly-Genève, Eng, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee,

Pflanzenschutzes, der auf dem Zusammenwirken aller Flubacher, Früh, Gautier, Giger, Graf, Houmard, Hunziker,

geeigneten Abwehrmassnahmen gegen Pflanzenschädlinge Iten, Jeanneret, Künzi, Loretan, Lüchinger, Martignoni,

und Pflanzenkrankheiten beruht. Im integrierten Pflanzen- Massy, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen,

schutz sind vorbeugende Massnahmen, wie die Wahl wider- Müller-Wiliberg, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Ogi, Pfund,

standsfähiger Sorten, geeignete Fruchtfolgen und richtige Rüttimann, Schwarz, Spalti, Spoerry, Steinegger, Stucky,

Saattermine wichtig. Das Studium der Epidemiologie und Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Weber Leo,

der Schadwirkung der wichtigen tierischen und pilzlichen Wellauer, Wyss, Zwingli (50)

Erreger ermöglicht, Bekämpfungsmassnahmen gezielt im

richtigen Moment und mit angepassten Verfahren durchzu- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

führen. Gefördert werden an eigentlichen Bekämpfungs- Eine neuere rechtswissenschaftliche Untersuchung kommt

massnahmen mechanische Verfahren (z. B. Bodenbearbei- zum Schluss, dass sich die arbeitsgesetzliche Verwaltungs-

tung gegen Unkräuter), biotechnische Verfahren (Schäd- rechtspflege durch ihr Mit- und Gegeneinander der ver-

lingsbekämpfung durch Fallen und durch Verwirrung mit schiedenen kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften

Lockstoffen) und biologische Verfahren (neben den vom dem Zugriff des Rechtssuchenden verschliesst. Neben die-

Motionär erwähnten Eiparasiten gegen Maiszünsler z. B. sem grundsätzlichen Aspekt bereiten jüngste Rechtspre-

das Granulosevirus gegen Apfelwickler und Raubmilben als chungs- und Gesetzgebungstendenzen auf dem Gebiet der

Spinnmilbenfeinde). Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen den betroffenen

Die Forschungsanstalten suchen dabei auch die Zusam- Unternehmen und Vollzugsbehörden ernsthafte Schwierig-

menarbeit mit der Industrie, vor allem bezüglich der Produk- keiten:

tion und den Vertrieb. Weiter kommt der internationalen Es müssen alljährlich allein vom Biga 3000 Gesuche und

Zusammenarbeit stets grössere Bedeutung zu. So kann Bewilligungen publiziert werden, und unter Berücksichti-

9. Oktober 1987 N 1447 Motion Grassi

gung der Publikations-, Einsprache- und Beschwerdefristen Die Eidgenössische Arbeitskommission ist als Experten-

vergehen vom Moment der Gesuchstellung bis zum Zeit- kommission zurzeit mit den Vorarbeiten zu einer Teilrevision

punkt, in dem die Bewilligung in Rechtskraft erwächst, im des Arbeitsgesetzes befasst. Im Rahmen dieser Vorarbeiten

besten Falle annähernd drei Monate. Der Vollzug des sollte auch die vom Motionär aufgeworfene Frage geprüft

Arbeitsgesetzes kann heute systematisch behindert werden, werden, ob es angezeigt sei, das Bewilligungsverfahren

und die Betriebe sind unter Umständen nicht in der Lage, zu aufzugeben und welche andere Lösung an dessen Stelle zu

der von ihnen gewünschten ausserordentlichen Arbeitszeit setzen wäre. Die Zusammensetzung der Kommission, in der

zu produzieren, sich neuen Gegebenheiten anzupassen namentlich Vertreter der Sozialpartner-Organisationen sit-

oder ihrem variablen Bestellungseingang zu entsprechen. zen, wird sicherstellen, dass bei der Suche nach Lösungen

Es liegt im wirtschaftlichen Gesamtinteresse, nicht bloss die Standpunkte der interessierten Kreise zum Ausdruck

nach flexiblen Arbeitszeitmodellen, sondern auch nach ein- kommen und berücksichtigt werden.

facheren, unbürokratischen und raschen Kontrollmechanis- In diesem Sinn schlägt der Bundesrat vor, die Motion in ein

men zu suchen. Postulat umzuwandeln.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom 21. September 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral

Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 septembre 1987 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Der Bundesrat ist sich der Tragweite der vom Motionär wandeln.

aufgeworfenen Frage bewusst. Tatsächlich sind die Wirt-

schaft unseres Landes im allgemeinen und die Industrie im Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

besonderen mehr denn je darauf angewiesen, rasch vor

allem auf die sich stetig verändernde Konkurrenzsituation

gegenüber dem Ausland und die technologische Entwick-

lung reagieren zu können. Nur wenn sie über ein grosses #ST# 87.464

Mass an Beweglichkeit verfügen, können sie diesen Heraus-

forderungen erfolgreich begegnen. Motion Grassi

Das mit der arbeitsgesetzlichen Bewilligungspflicht für Strassenverkehr am Gotthard

Schichtarbeit, Nachtarbeit usw. zusammenhängende Ver- Mozione Grassi

fahren, das aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides Traffico stradale al San Gottardo

erschwert worden ist, wirkt sich auf die Beweglichkeit der

gesuchstellenden Betriebe aus. Tatsächlich dauert das Ver- Motion Grassi

fahren lange und der damit verbundene Unsicherheitsfaktor Trafic routier au Gothard

kann auch für Investitionsvorhaben ungünstige Folgen

haben.

Nicht nur für die betroffenen Betriebe, sondern auch für die

Vollzugsbehörden des Bundes und der Kantone bringt das

Bewilligungsverfahren eine grosse Belastung mit sich. Die Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1987

Verpflichtung, Arbeitszeitgesuche und -bewilligungen zu Der Bundesrat wird beauftragt, den beiden Räten gleichzei-

publizieren, bedeutet für die Bewilligungsbehörden erhebli- tig mit der Botschaft über die Eisenbahn-Alpentransversale

che Mehrarbeit. konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie die Missstände

Ueberdies ist zu berücksichtigen, dass die Bewilligungs- des Strassenverkehrs auf der N 2 im Gebiet der nördlichen

pflicht nicht für alle dem Arbeitsgesetz unterstehenden und südlichen Zufahrtsrampe sowie im Gotthardtunnel

Betriebe gilt, also heute zweierlei Recht besteht. Rund beseitigt werden sollen.

40 Betriebsarten (z. B. Spitäler, Gastbetriebe und viele Im Hinblick darauf, dass

mehr) können die sie interessierenden Arbeitszeitsysteme 1. die zweite Gotthard-Tunnelröhre in absehbarer Zeit nicht

gemäss Sonderbestimmungen ohne behördliche Bewilli- gebaut wird,

gung anordnen. Daraus ergibt sich eine ungleiche Behand- 2. dem Schutz der Umwelt vor Luftverschmutzung und

lung insbesondere der industriellen Betriebe gegenüber den Lärmbelästigung Priorität zukommt,

zu diesen rund 40 nicht-industriellen Betriebsarten gehören- 3. der Bevölkerung jener Gebiete nicht zugemutet werden

den Betrieben. kann, weiterhin übermässige Verschmutzungen und Belästi-

Auf der anderen Seite übt die Arbeitszeitbewilligung für die gungen zu ertragen,

Arbeitnehmer eine doppelte Schutzfunktion aus; denn sie 4. die Benutzer der Autobahn anderseits das Recht haben,

wird nur erteilt, wenn einerseits ein Bedürfnis nachgewiesen in angemessenem Tempo zu fahren,

werden kann und andererseits der nachgesuchte Stunden- müssen die Lösungsvorschläge insbesondere die folgenden

plan den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Arbeits- Massnahmen einbeziehen:

zeitbewilligung nimmt im Rahmen der zum Schutz der 1. die Wiedereinführung der Pendelzüge für den Transport

Arbeitnehmer aufgestellten Vorschriften einen nicht unbe- der Autos, insbesondere der Lastwagen, durch den Gott-

deutenden Platz ein. hard-Eisenbahntunnel;

Angesichts der mit diesem System sowohl für die Betriebe 2. technische Verbesserungen im jetzigen Eisenbahntunnel,

wie die Bewilligungsbehörden verbundenen Nachteile ist um den Transport per Eisenbahn attraktiver zu gestalten;

allerdings die Frage ernsthaft zu prüfen, ob ein wirksamer 3. die Möglichkeit, im bereits bestehenden Sicherheitsstol-

Schutz der Arbeitnehmer nicht auch mit geringerem admini- len eine Fahrbahn für Personenwagen und/oder Lastzüge

strativem und zeitlichem Aufwand und ohne grosse Beein- einzubauen;

trächtigung der betrieblichen Beweglichkeit durch andere 4. die begrenzte Benutzung des Sicherheitsstollens bei aus-

Kontrollmassnahmen sicherzustellen wäre. serordentlich starkem Verkehr.

Diese Frage ist komplex. Einerseits handelt es sich um eine

sehr technische Materie, und andererseits sind hier teils Testo della mozione del 17 giugno 1987

widerstreitende Interessen im Spiel: der Anspruch der II Consiglio federale è incaricato di sottoporre alle camere,

Arbeitnehmer auf einen wirksamen Schutz steht dem Inter- contemporaneamente al messaggio sulla trasversale ferro-

esse der Betriebe an einem Verfahren gegenüber, das ihrem viaria alpina, delle proposte concrete per eliminare gli

Bedürfnis nach Beweglichkeit entgegenkommt. Immerhin inconvenienti del traffico stradale sulla N 2 alle rampe di

könnte man prüfen, ob diesen berechtigten Anliegen durch accesso nord e sud e nella galleria del San Gottardo.

andere, einfachere Verfahren, z. B. eine Melde- anstelle der Tenuto conto

Bewilligungspflicht, ausgewogen Rechnung getragen wer- - che la seconda galleria stradale del San Gottardo non

den kann. verrà costruita in tempi prevedibili;

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Allenspach Arbeitszeitbewilligungsverfahren

Motion Allenspach Durée du travail. Procédure d'autorisation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.444

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1987 - 08:00

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Data

Seite 1446-1447

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Ref. No 20 015 766

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