Motion for Supplementary Benefit Asset Limit Adjustment Transformed into Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion argued for the adjustment of asset limits for supplementary benefits, citing currency devaluation, increased property values, and a change in how asset depletion is calculated. The Federal Council acknowledged the validity of these points but noted that adjusting asset limits would significantly increase costs. Therefore, the Council proposed transforming the motion into a postulate, indicating a commitment to review asset limits during the next pension adjustment and consult with cantons due to their substantial contribution to these benefits.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 32 Absatz, Art. 32 Abs. 4 USG; Motion for Supplementary Benefit Asset Limit Adjustment Transformed into Postulate: The Federal Council acknowledged the validity of these points but noted that adjusting asset limits would significantly increase costs. Therefore, the Council proposed transforming the motion into a postulate, indicating a commitment to review asset limits during the next pension adjustment and consult with cantons due to their substantial contribution to these benefits.
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KI-generiertCited as the basis for the Federal Council's delegated power to prohibit certain packaging materials, which was the core of the motion.
Volltext
Motion Rüttimann 1854 N 18 décembre 1987
Bei einer künftigen Erhöhung der Einkommensgrenzen sind #ST# 87.442 auch die Vermögensfreigrenzen angemessen anzupassen, weil Motion Rüttimann -seit der letzten Anpassung eine erhebliche Geldentwertung stattgefunden hat, von der vor allem die Kleinsparer Abfallproduktion. betroffen sind; Verbot von Alu-Getränkedosen
- in manchen Kantonen die amtlichen Werte der Liegen- Conditionnement des boissons. schaften erheblich erhöht wurden oder demnächst erhöht Interdiction des boîtes en aluminium werden, was zur Folge haben kann, dass EL-Bezüger mit bescheidenem Liegenschaftsbesitz aus der Bezugsberechtigung fallen oder geringere Leistungen erhalten, obschon sie praktisch nicht über mehr Mittel für den Lebensunterhalt verfügen; Wortlaut der Motion vom 11. Juni 1987
- im Zuge der 2. ELG-Revision (Inkrafttreten auf 1. Januar Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 32 Absatz 4 des Bun-
1987) der sogenannte Vermögensverzehr, d. h. jener Teil desgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 in des Reinvermögens, der bei der Berechnung der Leistung dem Sinne zu ergänzen, dass er Verpackungen von Massenzum Einkommen geschlagen wird, bei den Altersrentnern gütern verbieten kann, wenn zu ihrer Herstellung umweltgevon einem Fünfzehntel auf einen Zehntel erhöht wurde, was fährdende, energieund rohstoffverschwendende Stoffe bewirkt, dass Vermögen von EL-berechtigten Altersrentnern verwendet werden. Namentlich sollen Alu-Getränkedosen
- schneller als dies vor der Revision der Fall warauf die verboten werden. heute zu tief angesetzten Vermögensfreigrenzen zusammenschrumpfen. Texte de la motion du 11 juin 1987 Le Conseil fédéral est prié de compléter l'article 32, alinéa 4 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates de la loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l'environnevom 25. November 1987 ment, de manière à pouvoir interdire l'emballage des mar- Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 chandises de grande distribution, lorsque la fabrication de
Seit 1971 sind die Vermögensgrenzen, von denen an bei der cet emballage met en jeu des matériaux portant atteinte à
Berechnung der Ergänzungsleistung zur AHV und IV ein l'environnement ou gaspillant de l'énergie ou des matières Vermögensverzehr angerechnet wird, tatsächlich nicht premières, comme c'est le cas des boissons vendues en mehr angehoben worden. Anlässlich der seitherigen Leiboîtes d'aluminium. stungsanpassungen im Zusammenhang mit den Erhöhungen der AHV/IV-Renten mussten andere Prioritäten (Anhe- Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Blunschy, bung der Einkommensgrenzen, Erhöhung des Mietzinsab- Bundi, Camenzind, Cantieni, Chopard, Columberg, Dirren, zuges, Einführung eines Abzuges für Mietnebenkosten) Engler, Geissbühler, Hess, Humbel, Iten, Keller, Landolt, gesetzt werden. Die vorhandenen Mittel wurden vor allem Lanz, Mauch, Müller-Scharnachtal, Neukomm, Nussbaumer, für EL-Bezüger bestimmt, die kein oder kaum Vermögen Risi-Schwyz, Rubi, Ruckstuhl, Schärli, Schnider-Luzern, aufweisen und deshalb ganz besonders auf eine Verbesse- Seiler, Stamm Judith, Wellauer, Wick, Ziegler (30) rung der laufenden Einnahmen angewiesen sind. Eine Anpassung der Vermögensgrenzen liegt gemäss Arti- Schriftliche Begründung - Développement par écrit kel 3a ELG in der Befugnis des Bundesrates. Dieser wird Der Mensch als Lebewesen ist vollständig in den ökologieine solche Massnahme anlässlich der nächsten Anpassung schen Kreislauf eingebunden. Wir sind uns heute bewusst, der AHV/IV-Renten an die Lohnund Preisentwicklung prüdass die moderne Gesellschaft den ökologischen Kreislauf fen. Eine volle Anpassung der Vermögensgrenzen an die gesprengt hat und immer noch sprengt. Die Oekosphäre hat seit 1971 eingetretenen wirtschaftlichen Veränderungen, sich dabei lange Zeit als sehr elastisch erwiesen und auch
wie sie die Motion verlangt, würde jedoch praktisch zu einer eine relativ starke Ausdehnung der Bevölkerung ertragen,
Verdoppelung der heute geltenden Beträge führen und ohne aus den Fugen zu geraten. Dieser Zuwachs und die Mehrausgaben von ungefähr 50 bis 60 Millionen Franken im Ausdehnung der wirtschaftlichen Produktion führten zu
Jahr auslösen. Da aber seit 1986 drei Viertel der ausgericheinem Verzehr von natürlichen Ressourcen und zu einer
ten Ergänzungsleistungen von den Kantonen aufgebracht Beanspruchung der natürlichen Lebensgrundlagen. In den werden müssen, wird der Bundesrat zuerst die Kantone vergangenen Jahrzehnten hat sich unsere Gesellschaft zu
konsultieren, bevor er über eine Erhöhung Beschluss fasst. einer Konsumund Weg werf gesellschaft entwickelt. Es fand
Im Hinblick darauf und weil es sich um einen delegierten und findet ein Raubbau statt, der zum Aufsehen mahnt. Rechtsetzungsbereich handelt, möchte er sich nicht durch Gleichzeitig werden unsere natürlichen Lebensgrundlagen eine Motion binden lassen. durch die produzierten Abfälle beeinträchtigt oder gar zerstört. Abfälle sind in ökonomischer und ökologischer Hin- Schriftliche Erklärung des Bundesrates sicht doppelt problematisch: Sie bedeuten das Verschwen- Déclaration écrite du Conseil fédéral den knapper natürlicher Ressourcen und verursachen Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzudurch ihre Umweltbelastung wie auch ihre Beseitigung wandeln. hohe Kosten. Infolge der zunehmenden Knappheit von Natur und Umwelt durch unseren Raubbau und die Gefähr- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat dung durch unsere Abfallflut, ist der Regenerationsprozess beeinträchtigt. Wir brauchen aber hierzu sowohl die Wirtschaft wie auch die Natur. Es ist notwendig, den aufgebrochenen ökologischen Kreislauf wieder zu schliessen.
Massnahmen, die dazu verhelfen können, sind das Recycling von Abfällen wie auch die Einschränkung der Abfallproduktion. Volkswirtschaftlich die geringsten Kosten verursacht und für den ökologischen Kreislauf am wirksamsten ist die Einschränkung der Abfallproduktion. Es hat sich nun aber gezeigt, dass gerade in der Verpackungsindustrie = einerseits aus Marketinggründen, andererseits zum Schutz der menschlichen Gesundheit - sehr aufwendige Verpakkungen aus zum Teil hochwertigen Materialien produziert werden. Trotz verstärktem Umweltbewusstsein der Konsumenten ist das Recycling gewisser hochwertiger Produkte
18. Dezember 1987 1855 Motion Rüttimann
nach wie vor schlecht und, wie erwähnt, volkswirtschaftlich Dazu ist eine Kombination von Pfandlösung mit Geboten,
teurer als der Verzicht auf die Abfallproduktion. So wird zum Beispiel der Pflicht zum Anbieten kleiner Mehrwegge-
insbesondere bei der Produktion von Aluminium sehr viel binde, unerlässlich. Da bis jetzt keine befriedigende Lösung
Energie verbraucht, und es werden dabei hohe Schadstoffauf dem Vereinbarungsweg zustande kam, sieht der Bunemissionen verursacht. Allein in den 1985 in der Schweiz desrat vor, diese Massnahmen auf dem Verordnungsweg umgesetzten Alu-Dosen steckten 116 Millionen kWh vorzuschreiben. Dabei lassen sich auch allfällige Verbote Energie. Für eine 3,3-dl-Dose aus Aluminium zahlt deshalb bestimmter Packungen regeln. der Konsument rund 20 Rappen allein für die Verpackung. Angesichts dieser Ausgangslage hat der Vorsteher des eid- Eine Mehrwegflasche hingegen zirkuliert aber zwischen 40- genössischen Departementes des Innern das Bundesamt für
und 60mal vom Abfüller zum Verbraucher. Sie bleibt auch Umweltschutz beauftragt, die Vorarbeiten für eine verbindli-
dann ökologisch günstig, wenn Transport und Reinigung che Regelung voranzutreiben. Diese Regelung soll mit mitberücksichtigt werden. einem Pfand auf Einweggetränkepackungen für kohlensäu-
Aus diesen Gründen scheint es angezeigt, dass der Bundesrehaltige Getränke den Rücklauf der leeren und verwertba-
rat die Möglichkeit erhält, zur Reduktion der Abfälle schärren Packungen sichern. Um die zum Sammeln und Verwer-
fere Instrumente einsetzen und insbesondere die Verwenten notwendige Organisation sowie die nötige Informations-
dung eines so hochwertigen Materials wie Aluminium zur tätigkeit zu finanzieren, ist gleichzeitig die Erhebung einer
Dosenherstellung verbieten zu können. vorgezogenen Entsorgungsgebühr vorgesehen. Ein vergleichbares System zur Entsorgung von Getränkepackungen ist in Schweden mit gutem Erfolg eingesetzt. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Das geltende Umweltschutzgesetz enthält in Artikel 32 die vom 28. September 1987 für ein Pfand oder ein Verbot notwendigen Grundlagen.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 septembre 1987 Damit fällt die Motion in den delegierten Rechtsetzungsbe-
Die in den letzten fünf Jahren beobachtete Zunahme der reich des Bundesrates. Einweg-Getränkeverpackungen, insbesondere der Geträn- Hingegen sind die gesetzlichen Grundlagen für eine vorgekedosen, ist dem Bundesrat bekannt. zogene Entsorgungsgebühr, wie sie für eine zweckmässige Diese Zunahme ist zum Teil auf einen Anstieg des Konsums Organisation der Entsorgung von Getränkepackungen und
abgepackter Getränke zurückzuführen, zum Teil sinkt aber zum Beispiel auch von Batterien ebenfalls notwendig sind,
auch der Marktanteil der Mehrwegpackungen, d. h. der nicht klar vorgegeben. Die in diesem Bereich notwendige Pfandflaschen. Diese Entwicklung ist aus der Sicht der Anpassung der Rechtsgrundlagen soll zusammen mit weite- Bundesbehörden unerwünscht, weil sie zu einem Anstieg ren für die Bewirtschaftung der Sonderabfälle notwendigen der zu entsorgenden Abfallmenge und zum Verlust wertvol- Ergänzungen erfolgen. ler oder mit grossem Energieaufwand hergestellter Materialien führt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Energieverbrauch bei der Herstellung von Aluminium ist Déclaration écrite du Conseil fédéral beträchtlich. Falls Aluminiumdosen nach Gebrauch nicht Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwiederverwertet werden, gehen pro Dose rund 1,4 Kilowattwandeln. stunden elektrischer Energie verloren. Der Bundesrat teilt deshalb die Beurteilung des Motionärs, wonach die Verwen- Rüttimann: Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat dung von Getränkedosen aus Aluminium aus ökologischer einverstanden. Sie finden die Motion auf der ersten Seite
Sicht nicht erwünscht ist, es sei denn, ein leistungsfähiges Ihrer Liste; ich habe aber schon letzte Session vom Recht
Sammelsystem in Kombination mit einem Pfand sichere den einer kurzen Erklärung Gebrauch gemacht. Ich stelle mit Rücklauf der leeren Gebinde. Zufriedenheit fest, dass der Bundesrat die Problematik der Das eidgenössische Departement des Innern hat das für Abfallbewirtschaftung erkannt hat und bereit ist, so rasch Abfallprobleme zuständige Bundesamt für Umweltschutz als möglich hierzu ein Lösungsmodell vorzulegen. Begrüsschon 1986 beauftragt, Regelungen vorzubereiten, um den senswert ist das Ziel des Bundesrates, den Anteil der Mehrunerwünschten Entwicklungen entgegenzutreten. wegflaschen für die Verpackung zu erhöhen. Heute wird Im Laufe des letzten Jahres wurden zusammen mit Vertrenämlich das Recycling von Mehrwegfaischen mehr und tern des Handels, der Industrie und der interessierten mehr verdrängt durch ein sekundäres Recycling von Ein-
Umweltschutzorganisationen mögliche Strategien zur Stütwegbehältern. Daraus ergeben sich verschiedene Nachteile.
zung der Mehrwegsysteme diskutiert. Dazu zählen neben Die Einwegflaschen sind aus Gründen des Rohstoffund einem Verbot des Verkaufs von Getränken in Aluminiumdo- Energieverbrauchs Mehrwegflaschen gegenüber deutlich
sen odereiner Pfandregelung auch die Pflicht zum Anbieten im Nachteil, d. h. die Luftund Abfallbelastung der Mehr-
gewisser Getränke in Mehrwegpackungen sowie eine Stabiwegflaschen wäre geringer. Durch das mögliche Einwerfen lisierung des Mehrweganteils oder der Einwegverpackunder Einweggebinde in spezielle Container wähnt sich der gen. Angesichts der raschen und nur zum Teil vorhersehba- Konsument im Bewusstsein, sein Möglichstes an positivem ren Entwicklungen im Verpackungssektor wurde vorerst Umweltverhalten erfüllt zu haben. primär eine Lösung auf dem Vereinbarungsweg gesucht. Aus diesen Gründen bin ich befriedigt, wenn der Bundesrat Gegenwärtig zeichnet sich im Bereich der Kleingebinde für seine vorgesehenen Massnahmen in Richtung Pfandund kohlensäurehaltige Getränke ein Trend zu leichten, unzer- Mehrweggebinde in Zusammenarbeit mit der Verpackungs-
brechlichen Kunststoffflaschen ab. Es gelangen zunehmend industrie in Kraft setzt. Damit wäre das Ziel meines Vorstos-
Gebinde aus Polyethylen-terephthalat (PET) auf den Markt. ses erfüllt. Ein Grossverteiler hat bereits vor Jahren auf den Verkauf von Getränkedosen verzichtet. Ein zweiter Grossverteiler hat Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat bekanntgegeben, dass er bis 1989 die Dosen aus seinem Sortiment streichen wird. Dieser Wechsel im Verpackungsmaterial, zusammen mit den Diskussionen um Aluminiumdosen, führte dazu, dass sich im laufenden Jahr der Konsum an Aludosen stabilisiert hat. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass heute Massnahmen, die nur Getränkedosen erfassen, sicher nicht genügen, um die anstehenden Probleme zu lösen. Das primäre Ziel sämtlicher Massnahmen des Bundes im Bereich der Getränkeverpackungen muss es sein, den Anteil der in Mehrwegflaschen verpackten Getränke zu erhöhen oder wenigstens zu stabilisieren. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Rüttimann Abfallproduktion. Verbot von Alu-Getränkedosen
Motion Rüttimann Conditionnement des boissons. Interdiction des boîtes en aluminium
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Jahr 1987 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13 Séance Seduta
Geschäftsnummer 87.442 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00 Date Data
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