Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-430 KI-generiert

Swiss Federal Council's Application of Railway Tariff Reduction for Rhine Ports

Geschäftsnummer VPB 87-430
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An interpellation questioned the Swiss Federal Council's application of a parliamentary decision to reduce railway tariffs for traffic with the Rhine ports of Basel, specifically concerning excluded "negotiated tariffs" in bulk freight transport. The interpellant argued this excluded application contradicted the parliamentary intent and unfairly disadvantaged Rhine shipping against subsidized European railways. The Federal Council responded that while it upholds equal tariff application, special agreements are permitted for competition, and it believes the railways are acting lawfully within this framework, while also noting that the specific tariff reduction was intended for environmental goals and not direct support for the Rhine ports.

Legislator-Regeste

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Art. 10 Absatz, Art. 10 Abs. 1 des Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985, Art. 10 Absatz 1 des Transportgesetzes; Swiss Federal Council's Application of Railway Tariff Reduction for Rhine Ports: The interpellant argued this excluded application contradicted the parliamentary intent and unfairly disadvantaged Rhine shipping against subsidized European railways. The Federal Council responded that while it upholds equal tariff application, special agreements are permitted for competition, and it believes the railways are acting lawfully within this framework, while also noting that the specific tariff reduction was intended for environmental goals and not direct support for the Rhine ports.

Schlagwörter

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Zollherabsetzung Rahmenbeschluss Uruguay-Runde Dumping Maßnahmen im Verkehrssektor Eisenbahnverkehr

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 10 Absatz
Le Conseil fédéral est-il disposé, vu l'article 10 de la loi sur Wyss Paul: Ich beantrage Diskussion.
Art. 10 Abs. 1 des Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985
Cited as a basis for the principle of equal treatment of customers in comparable situations regarding tariffs.
Art. 10 Absatz 1 des Transportgesetzes
Cited by the interpellant in support of the request for equal tariff advantages.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 10 Abs. 1 des Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985

Cited as a basis for the principle of equal treatment of customers in comparable situations regarding tariffs.

Art. 10 Absatz 1 des Transportgesetzes

Cited by the interpellant in support of the request for equal tariff advantages.

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Volltext

21.Juni 1988 N 791 Interpellation Wyss Paul

#ST# Ad 87.056 #ST# 87.430

PTT. Voranschlag 1988. Nachtrag l Interpellation Wyss Paul

PTT. Budget 1988. Supplément l Rheinhäfen beider Basel.

Bahntarife

Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. April 1988 Ports rhénans des deux Bàie.

Message et projet d'arrêté du 13 avril 1988

Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern

Tarifs ferroviaires

S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoria-

strasse 21, Berne

Wortlaut der Interpellation vom 4. Juni 1987

Die Rheinschiffahrt bildet, wie der Bundesrat im Verlauf der

M. Meizoz, rapporteur: Les crédits demandés par le Conseil letzten Jahrzehnte mehrmals bekräftigt hat, wegen der völ-

fédéral, dans le cadre du supplément I au budget financier kerrechtlich gesicherten Freiheit der Verbindung zum Meer

des PTT pour 1988,.n'appellent pas de commentaires parti- sowie der kostendämpfenden Wirkung auf Importe und

culiers. Ces crédits s'élèvent au total à 50,7 millions de Exporte einen wichtigen Pfeiler der Landesversorgung. Die

francs, soit 27 millions pour compenser le renchérissement ausserordentlich hohe Umweltfreundlichkeit kommt als Fak-

à l'indice de 111,1 points au 1er .janvier 1988, 21,1 millions tor von immer grösserer Wichtigkeit hinzu. In seiner schriftli-

pour rémunérer la main-d'oeuvre supplémentaire engagée à chen Stellungnahme vom 4. September 1985 auf meine

la suite de la reprise, par les PTT, des services des télécom- Interpellation vom 13. Juni 1985 bekannte sich der Bundes-

munications de Radio-Suisse SA et, enfin, 2,6 muions pour rat ausdrücklich weiterhin zur Rheinschiffahrt als für die

couvrir les charges provoquées par des modifications de Versorgung der Schweiz wichtigen Verkehrsträger. Gleich-

projets de construction, par le renchérissement du coût de wohl sieht sich die Rheinschiffahrt tarifarischen Kampf-

la construction ainsi que par la réalisation de projets ur- massnahmen europäischer Bahngesellschaften, unter ihnen

gents. auch der SBB, ausgesetzt, die einem eigentlichen Verdrän-

Enfin, en ce qui concerne l'effectif autorisé du personnel gungswettbewerb gleichkommen.

des PTT, le Conseil fédéral nous invite à le porter à Auf den 1. Januar 1987 sodann ist der von den eidgenössi-

59 669 unités, soit une augmentation de 253 personnes qui,* schen Räten verabschiedete Bundesbeschluss über Tarifer-

après avoir été occupées dans les services des télécommu- leichterungen im öffentlichen Verkehr in Kraft getreten;

nications de Radio-Suisse SA, font désormais partie de la darin ist unter anderem auch die Herabsetzung des

famille des PTT. Zuschlags im Bahnverkehr mit den Rheinhäfen beider Basel

En conclusion, je vous recommande, au nom de la Commis- von 25 auf 10 Tarifkilometer enthalten. Es erweist sich nun

sion des finances unanime, de voter le supplément I au aber, dass die eidgenössischen Behörden und mit ihnen die

budget financier des PTT pour 1988. SBB diese Reduktion nur zögernd anwenden und insbeson-

dere die sogenannten «Verhandlungstarife» im Wagenla-

Eintreten ist obligatorisch dungsverkehr, die jedoch den Hauptteil dieses Sektors aus-

L'entrée en matière est acquise de plein droit machen, von der Reduktion ausschliessen wollen. Für eine

solche Auslegung des Parlamentsbeschlusses findet sich

Detailberatung - Discussion par articles weder in dessen Text noch in der bundesrätlichen Botschaft

irgendeine Grundlage.

Titel und Ingress, Art. 1 bis 4 Ich frage daher den Bundesrat:

Antrag der Kommission 1. Ist er bereit, im Sinn von Artikel 10 des Transportgesetzes

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates dafür besorgt zu sein, dass die tarifarischen Vorteile, die

ausländischen Bahngesellschaften beispielsweise aus dem

Titre et préambule, art. 1 à 4 Deutsch-Schweizerischen Wagenladungstarif oder aus ähn-

Proposition de la commission lichen Vereinbarungen gewährt werden, auch für die sehr

Adhérer au projet du Conseil fédéral umfangreichen Bahntransporte von und nach den Rheinhä-

fen beider Basel Gültigkeit erlangen?

Angenommen - Adopté 2. Ist er bereit, dafür besorgt zu sein, dass die von den

eidgenössischen Räten beschlossene Reduktion von 25 auf

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble 10 Tarifkilometer im Bahnverkehr mit den Rheinhäfen bei-

der Basel keine verwaltungsinterne «Weginterpretation»

Für Annahme des Beschlussentwurfes 119 Stimmen erfährt, sondern uneingeschränkt angewendet wird?

(Einstimmigkeit)

Texte de l'interpellation du 4 juin 1987

An den Ständerat - Au Conseil des Etats La navigation sur le Rhin - le Conseil fédéral l'a réaffirmé à

plusieurs reprises au cours des dernières décennies - est

l'un des piliers de l'approvisionnement de notre pays. Elle

doit cette importance au fait que le droit international public

garantit la liberté de l'accès à la mer et au fait qu'elle est un

moyen de transport bon marché qui a un effet modérateur

sur le prix des importations et des exportations. Le transport

par voie fluviale présente par ailleurs l'avantage d'être très

respectueux de l'environnement, facteur dont l'importance

ne cesse de croître. Dans sa réponse écrite du 4 septembre

1985 à mon interpellation du 13 juin 1985, le Conseil fédéral

à déclaré expressément qu'il continuerait à soutenir la navi-

gation rhénane, estimant qu'il s'agissait là d'un moyen de

transport important pour l'approvisionnement de la Suisse.

Ces déclarations n'ont cependant pas empêché les compa-

gnies de chemins de fer européennes, dont les CFF, de

baisser leurs tarifs pour tenter de ravir la part du marché

détenue par la navigation rhénane.

Interpellation Wyss Paul 792 N 21 juin 1988

Le 1er janvier 1987 est entré en vigueur l'arrêté fédéral sur le Verbesserung der Luftqualität getroffen. Diese Tarifmass-

financement de réductions tarifaires dans les transports nahme bezweckt, das Verkehrsverhalten über den Beförde-

publics. Il y est notamment prévu d'abaisser de 25 kilomè- rungspreis zu beeinflussen und im Verkehr mit den Rhein-

tres à 10 kilomètres tarifaires le supplément perçu par les häfen den Uebergang von der Strasse auf die Schiene zu

CFF dans leur trafic avec les ports rhénans des deux Baie. erleichtern. In der Botschaft des Bundesrates vom

Or, il apparaît que les autorités fédérales, de même que les 26. Februar 1986 wird die Zielsetzung der Massnahme auch

CFF, n'accordent cette réduction qu'avec réticence et qu'ils zutreffend beschrieben: «Verlagerung des Güterverkehrs ab

entendent en particulier ne pas l'appliquer aux prix conve- den Basler Rheinhäfen auf die Bahn.»

nus par ententes tarifaires dans le secteur des transports par Die vom Interpellanten und den Basler Rheinschiffahrtskrei-

wagons complets, bien que la majorité des transports de sen gewünschte gezielte Förderung der Basler Rheinhäfen

marchandises en provenance ou à destination des ports lässt sich somit aus rechtlichen Gründen über den Bundes-

rhénans fassent l'objet de telles ententes. L'arrêté fédéral, beschluss über die Finanzierung von Tariferleichterungen

de même que le message du Conseil fédéral qui s'y rap- im öffentlichen Verkehr nicht verwirklichen. Konsequenter-

porte, ne contient pourtant aucune disposition ou indication weise können Wagenladungen, die bereits heute zu Markt-

pouvant justifier une telle interprétation. preisen (Vereinbarungstarifen) befördert werden und nicht

Je demande donc au Conseil fédéral de bien vouloir répon- LKW-gefährdet sind, nicht weiter verbilligt werden.

dre aux questions suivantes:

1. Le Conseil fédéral est-il disposé, vu l'article 10 de la loi sur Wyss Paul: Ich beantrage Diskussion.

les transports, à faire en sorte que les privilèges tarifaires qui

sont accordés à certaines compagnies de chemins de fer Abstimmung - Vote

étrangères, notamment en vertu du tarif pour wagons com-

plets Allemagne-Suisse ou en application d'autres conven- Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

tions semblables, soient aussi accordés pour le transport Dagegen Minderheit

ferroviaire de très grandes quantités de marchandises en

provenance ou à destination des ports rhénans des deux Wyss Paul: Ich danke Ihnen und teile Ihnen mit, dass ich

Baie. mich von der Antwort des Bundesrates auf meine Interpella-

2. Est-il disposé à veiller à ce que la réduction de 25 kilomè- tion vom 4. Juni 1987 aus zwei Gründen nicht befriedigt

tres à 10 kilomètres tarifaires décidée par les Chambres erklären kann:

fédérales pour le trafic ferroviaire en provenance ou à desti- 1. Der Tatsache, dass die vom Bund gutgeheissene Tarifpo-

nation des ports rhénans des deux Baie ne soit pas suppri- litik der SBB, auf Kosten des Steuerzahlers notabene, die

mée du fait de l'interprétation du texte par l'administration, Konkurrenzfähigkeit der Rheinschiffahrt schwer beeinträch-

mais bien appliquée sans aucune restriction? tigt, wird zu wenig Rechnung getragen.

2. Meine zweite Frage, ob der Bundesrat bereit sei, dafür

Schriftliche Begründung - Développement par écrit besorgt zu sein, dass die von den eidgenössischen Räten

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht beschlossene Reduktion von 25 auf 10 Tarif kilometer im

eine schriftliche Antwort. Bahnverkehr mit den Rheinhäfen beider Basel keine verwal-

tungsexterne Weginterpretation erfahre, sondern uneinge-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates schränkt angewendet werde, ist nicht beantwortet worden.

vom 2. September 1987 Die grundsätzlichen Schwierigkeiten der Rheinschiffahrt

Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 septembre 1987 sind bekannt. Die strukturellen Probleme wie Ueberkapazi-

1. Artikel 10 Absatz 1 des Transportgesetzes vom 4. Oktober täten, Frachtzerfall usw. müssen - ich betone das-von den

1985 verlangt, dass die Tarife gegenüber jedermann gleich Unternehmungen selbst bewältigt werden. Es ist aber,

angewendet werden. gelinde gesagt, stossend, wenn beim Versand eines auf dem

Absatz 2 dieses Artikels ermöglicht den Unternehmungen, Rhein transportierten Gutes ab Rheinhafen in der Schweiz

mit Sonderabmachung den Wettbewerb mit ausländischen für die SBB-Strecke die höheren Tarife des schweizerischen

Verkehrswegen oder mit ändern Verkehrsträgern im Inland Anteils gelten, während aufgrund des Deutsch-Schweizeri-

aufzunehmen. Dabei «sind Kunden in vergleichbarer Lage schen Wagenladungstarifs für die Ladungen ab deutschen

vergleichbare Bedingungen zu gewähren». Es handelt sich Stationen schweizerische Streckenanteile mitberechnet

hier nicht um eine absolute, sondern lediglich um eine werden, wie wenn sie Teil der langen Strecken in der Bun-

relative Tarifgleichheit. So haben bei analoger Konkurrenz desrepublik Deutschland wären.

und bei denselben Kosten (wie Wagenstellung, Rangierauf- Auch wenn, wie der Bundesrat in seiner Antwort betont, in

wand usw.) sowie sonst vergleichbaren Verhältnissen die einem gemeinsamen Protokoll der Deutschen Bundesbahn

Verfrachter Anrecht auf vergleichbare Bedingungen. Der und der SBB festgehalten worden ist, dass sich unsere

Bundesrat ist überzeugt, dass sich die SBB auch in diesem Bahnen nicht an Wettbewerbsmassnahmen gegen die

Bereich gesetzeskonform verhalten. Rheinschiffahrt beteiligen, ist das Tarifverhalten der SBB in

Nach Leistungsauftrag 1987 an die SBB gehört der Wagen- ihren Auswirkungen auf die Rheinschiffahrt zu messen, und

ladungsverkehr zum freien Marktbereich. Darunter fällt ins- diese Auswirkungen kommen einem eigentlichen Verdrän-

besondere die Gestaltung des bilateralen Wagenladungsta- gungswettbewerb gleich. Nach wie vor bleibt daher das

rifes Deutschland-Schweiz. Dieser Tarif, mit Gesamtfracht- Anliegen an die SBB, für mit dem Schiff - dem umwelt-

sätzen vom Abgangs- bis zum Bestimmungsbahnhof, ist auf freundlichsten Verkehrsmittel - eingetroffene Ladungen ab

die Strassenkonkurrenz ausgerichtet; in einem gemeinsa- den Rheinhäfen, von einigen Zusatzgebühren abgesehen,

men Protokoll der Deutschen Bundesbahn und der SBB die gleichen Tarife anzuwenden, wie wenn sie nach dem

wurde denn auch festgehalten, dass sich unsere Bahnen an Deutsch-Schweizerischen Wagenladungstarif gerechnet

Wettbewerbsmassnahmen gegen die Rheinschiffahrt nicht wären. Auch wenn sich das Defizit der SBB dadurch erhö-

beteiligen. hen würde, ist die Strecke in der Schweiz für die SBB

Aus den dargelegten Gründen kann der Bundesrat nicht auf unverändert die gleiche. Ich bin grundsätzlich dagegen,

die Geschäftsführung der SBB einwirken. dass mit öffentlichen Geldern Strukturerhaltung für Wirt-

Im übrigen gewähren die SBB seit Jahren auch im Rhein-/ schaftsbereiche betrieben wird, die am Markt vorbeiprodu-

Bahnverkehr auf der Schweizer Strecke Wettbewerbspreise zieren oder ihren Markt schon verloren haben. Mit Blick auf

in Konkurrenz zum LKW und zur Seeumfahrung, soweit es die Binnenwirtschaft, die mit ungleich langen Spiessen zum

die Marktsituation gebietet und die Kosten erlauben. Wettbewerb gegen die Bahnen antreten muss, plädiere ich

2. Die von den eidgenössischen Räten beschlossene Mass- aus der Sicht der regionalen Wirtschaft für eine Verbesse-

nahme, die Tarif kilometer im Bahnverkehr mit den Rheinhä- rung der Rahmenbedingungen, also zum Beispiel der Tarif-

fen beider Basel von 25km auf 10km zu kürzen, wurde politik der SBB. Diese sollen in enger Zusammenarbeit des

bekanntlich zur Bekämpfung des Waldsterbens und zur Bundes, der betroffenen Kantone und der betroffenen

21. Juni 1988 N 793 Interpellation Wyss Paul

schweizerischen Unternehmungen, die doch einige hundert weiterhin Schweizer Schiffe auf dem Rhein zirkulieren zu

Arbeitnehmer beschäftigen, definiert werden. Konkret soll lassen.

damit erreicht werden: Ich bin auch der Auffassung von Herrn Wyss, dass die

1. Erhalt des Gewichts der schweizerischen Mitsprache in Antwort auf seine Interpellation unbefriedigend ist. Ich stelle

der Rheinzentralkommission vor allem und auch im Blick daher noch ein paar Fragen, Herr Bundesrat Ogi, und bitte

auf die Schaffung des EG-Binnenmarktes 1992. Vorausset- Sie, diesen - wenn es geht - nicht auszuweichen.

zung dazu ist aber die Präsenz einer Flotte unter Schweizer Frage 1: Welchen Stellenwert hat für den Bundesrat die

Flagge. Rheinschiffahrt? Ich nenne Stichworte: Verkehr, Umweltver-

2. Nach wie vor erreichen rund 40 Prozent der Einfuhren die träglichkeit und Landesversorgung.

Schweiz über Basel, davon etwa ein Drittel via Basler Rhein- Frage 2: Ist die Rheinschiffahrtspolitik denkbar ohne eigene

häfen. Die Attraktivität dieses Umschlagplatzes muss erhal- Flotte? Haben wir dann noch ein Mitentscheidungsrecht

ten bleiben. und Einfluss in der Zentralkommission für die Rheinschiff-

Ich bitte den Bundesrat daher, dafür besorgt zu sein, dass fahrt?

dem Willen des Parlamentes - man müsste das eigentlich Frage 3: Wie beurteilt der Bundesrat diese Entwicklung im

nicht fragen - Nachachtung verschaffen wird und dass die Hinblick auf die sich anbahnende europäische Verkehrspo-

von den eidgenössischen Räten beschlossene Reduktion litik?

von 25 auf 10 Tarifkilometer im Bahnverkehr mit den Rhein- Frage 4: Welche konkreten Massnahmen zieht der Bundes-

häfen beider Basel keine verwaltungsinterne Weginterpreta- rat, und wie gedenkt er, weiter vorzugehen?

tion erfährt, sondern hundertprozentig im Sinne des Parla- Das Rheinschiffahrtsgewerbe wie auch die Gewerkschaft

mentsbeschlusses angewendet wird. Eine totale Abschaf- sind der Auffassung, dass alle erdenklichen Möglichkeiten

fung des reduzierten Tarifzuschlages wäre zudem ins Auge zur Erhaltung der Rheinschiffahrt ausgeschöpft werden soll-

zu fassen. ten. Das Binnenschiff ist das natürlichste Transportmittel; es

Mit Datum vom 20. November 1987 hat sich die schweizeri- ist energiesparsam und verkehrssicher. Und es ist umwelt-

sche Schiffahrtsvereinigung mit konkreten Forderungen im freundlich, wenn auch meinerseits durchaus zu wünschen

Sinne der Beseitigung von Benachteiligungen der schweize- wäre, dass einige Schiffe auf dem Rhein weniger Lärm

rischen Rheinschiffahrt an den schweizerischen Bundesrat produzieren sollten. Das ist eine Frage der Instandstellung

gewandt. und des Unterhalts.

Ich ersuche den Bundesrat, den Begehrenkatalog der Nach Auffassung der erwähnten Kreise ist die Rheinschiff-

Schiffahrtsvereinigung im Sinne meiner Ausführungen zu fahrt für unser Land unentbehrlich; sie ist auch mit der

prüfen. Die Zeit drängt. Verbale Zusicherungen allein genü- Region Basel eng verknüpft.

gen nicht mehr. Herr Bundesrat, ich lade Sie ein, aus der Reserve herauszu-

treten und in diesem Fall für die Rheinschiffahrt und für

Weder-Basel: Die Schweizer Rheinschiffahrt ist in Frage Basel Stellung zu nehmen.

gestellt, und Basel wäre von diesem Verlust besonders

betroffen. Die Gründe liegen im stagnierenden oder gar Burckhardt: In der Diskussion um die koordinierte Verkehrs-

rückläufigen Markt im Massengutverkehr sowie in erster planung ist die Position der schweizerischen Rheinschiff-

Linie in der für die Schiffahrt ungünstigen Frachtpreisge- fahrt in ihrer Bedeutung für das gesamte Verkehrsaufkom-

staltung der Deutschen Bundesbahn und der Schweizeri- men der Schweiz nicht zur Geltung gekommen, wahrschein-

schen Bundesbahnen. Die schweizerische Rheinschiffahrt lich, weil sie sich fast vollständig in ausländischen Gebieten

steht seit vielen Jahren im härtesten Wettbewerb. Dieser bewegt. Sie ist irgendwie aus dem Bewusstsein der Schwei-

wird jedoch verfälscht durch protektionistische Massnah- zer weitgehend verschwunden.

men und durch offene und versteckte Beihilfe von Deutsch- Verschiedene Umstände haben zu krisenhaften Zuständen

land und Holland, die ihre Schiffahrt mit Investitionsprämien bei der Rheinschiffahrt geführt. Einer liegt in der scharfen

und Steuervorteilen zum Aufbau beträchtlicher Ueberkapa- Konkurrenz der Deutschen Bundesbahn, welche sich mit

zitäten veranlasst haben. Die Deutsche Bundesbahn führt, Dumpingpreisen am Markt bewegt, Dumpingpreise, welche

dank ihrer Milliardensubventionen, einen eigentlichen Ver- letzten Endes vom Staat, d. h. vom Steuerzahler, gedeckt

drängungswettbewerb. Mit der Tarifdiskriminierung soll sind.

unter anderem verhindert werden, dass Container per Schiff Es besteht zur Zeit bei der Rheinschiffahrt eine strukturelle

nach Basel gelangen und von dort via Schiene weiter trans- Ueberkapazität von 20 bis 25 Prozent, ein Frachtzerfall zum

portiert werden. Beispiel in der Tankschiffahrt von 17 Franken auf 8 Franken

Ich will da ein Beispiel nennen. Der Transport eines Contai- pro Tonne.

ners von Rotterdam nach Mailand kostet gleich viel wie der Die Frage nach den Basler Rheinhäfen im allgemeinen und

Transport dieses Containers von Basel nach Mailand. Im der Schweizerischen Rheinschiffahrtsgesellschaft im spe-

ersten Fall sind es 1100 km Distanz und im Fall Basel-Mai- ziellen ist gestellt. Angesichts folgender Tatsachen glaube

land etwa 300 km Distanz. Derart wird die Schiffahrt natür- ich nicht, dass die Eidgenossenschaft dieser Entwicklung

lich diskriminiert, und die Konsequenzen haben wir zu tra- gleichgültig oder uninteressiert gegenüberstehen darf: Die

gen. An diesem Beispiel ist aber auch ersichtlich, wie Tatsachen sind der völkerrechtlich gesicherte Zugang zum

«gewurstelt» wird, wenn staatliche Unterstützung zur Verfü- Meer, 9 Millionen Einfuhrgüter per Jahr über den Rhein -

gung steht und wenn die Defizite von «Papa Staat» unge- das ist ein Fünftel unseres Gesamtimportes - und 4 Millio-

schaut übernommen werden. Im Containerverkehr wird die nen Mineralprodukte via Rhein - das sind 20 Prozent unse-

schweizerische Rheinschiffahrt aber auch durch die SBB res Energiebedarfes. Diese beiden Zahlen allein vermögen

tarifarisch diskriminiert, was eigentlich gegen unser Wettbe- doch die Bedeutung der Rheinschiffahrt für unsere Wirt-

werbsrecht verstösst. schaft zu illustrieren.

Fazit: Die Schweizer Rheinschiffahrt sieht sich grössten Dank günstiger Rheinschiffahrtsfrachten spart unsere Wirt-

wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt; sie ist gezwun- schaft im weitern zirka 200 Millionen Franken im Jahr an

gen, laufend Schiffe zu verkaufen, wenn sie überleben will. Transportkosten; diese Zahl ist ebenfalls imposant. Und

Ohne Bundeshilfe kann sie die staatliche ausländische Tarif- nicht zu vergessen ist die schon erwähnte energiegünstige

diskriminierung nicht mehr ertragen. Natürlich würde der und umweltfreundliche Transporttechnik des Schiffs.

Abbau aller protektionistischen Massnahmen und die Rück- Der Bund hat - mindestens mittel- und langfristig - vitale

kehr zum freien Markt das Problem am schnellsten und am Interessen an einer gesunden Rheinschiffahrt: so die gerade

effizientesten lösen. Solche Aktivitäten sind aber vor allem genannten Vorteile - das Weiterleben schweizerischer

in Deutschland und Holland nicht in Sicht, und bis zu Rheinschiffahrtsgesellschaften und ihrer technischen Aus-

diesem Zeitpunkt muss halt auch bei uns der Rheinschiff- bildungseinrichtungen. Wir wünschen die optimale Nutzung

fahrt geholfen werden. der Argumente: a) leistungsfähige Rheinhäfen im Raum

Wir haben heute zu entscheiden, ob es einen Sinn hat, Basel,

Interpellation Wyss Paul 794 N 21 juin 1988

b) konkurrenzfähige Rheinschiffahrt schweizerischer Art in

den Transportverhandlungen mit den europäischen Part-

nern und die Würdigung der geringen Umweltbelastung

durch die Rheinschiffahrt.

Ich weiss um die Tendenz, die Rheinschiffahrt als «Trans-

portmittel der Vergangenheit» zu bezeichnen. Ich erinnere

aber daran, dass in den fünfziger Jahren das Tram von

Stadtplanern als «alte Tante» bezeichnet wurde und heute

als absolut «junge Dame» überall gefordert ist.

Ich unterstütze das Votum Wyss und weise darauf hin, dass

das anstehende Problem nur im Rahmen eines europäi-

schen Horizontes, hier der EG, zu lösen ist, vor allem aber

mit dem Widerstand gegen die mir unverständlichen Preis-

kämpfe der notabene stark subventionierten Deutschen

Bundesbahn. Die Rheinschiffahrt ist nicht subventioniert,

ein Grund mehr, ihr politisch beizustehen und sie nicht als

«alte Tante» zu vernachlässigen.

Bundesrat Ogi: Herr Weder, ich kann leider nicht aus der

Reserve treten. Ich muss einmal mehr feststellen: Die Inter-

pellation datiert vom 4. Juni 1987, und die Antwort des

Bundesrates erfolgte am 2. September 1987. Sie kennen die

Antwort. Etwas kann ich Ihnen und Herrn Burckhardt heute

sagen: Der Verwaltungsrat der Reederei hat den Bundesrat

um eine Aussprache gebeten. Eine Delegation des Bundes-

rates wird sich in einigen Tagen mit den Vertretern der

Reederei treffen. Zurzeit kann noch keine neue bundesrätli-

che Haltung bekanntgeben und deshalb auch nicht zu Ihren

vier präzisen Fragen Stellung genommen werden. Geben

Sie uns die Chance, zuerst dieses Gespräch mit der Reede-

rei zu führen.

Die Krise der Reederei ist für die ganze Schweiz von grosser

Bedeutung, weil etwa ein Fünftel des Schweizer Güterum-

schlages auf dem Rhein stattfindet. Die Krise ist leider nicht

neu - das haben die Votanten bestätigt -, weil seit Jahren

grosse Ueberkapazitäten bestehen. Die Folge daraus ist ein

katastrophaler Preiszerfall: Für Tankschiffe von 18 Franken

pro Tonne im Jahre 1987 auf noch 11 Franken im ersten

Quartal 1988. Es muss also etwas geschehen. Dessen sind

wir uns bewusst.

Die Krise ist auch europapolitisch brisant, weil die EG die

Rechte der Schweiz an der Rheinschiffahrt und am freien

Zugang zum Meer in Frage stellen könnte.

Der Abbau macht uns Sorgen, und deshalb wollen wir jetzt

das Gespräch führen und die Sache an die Hand nehmen.

Das Ziel - so wie ich es heute sehe - muss sein: Erhalten

eines leistungsfähigen Gütertransportes auf dem Rhein, auf

einer gesunden betrieblichen Basis und mit möglichst gros-

sem schweizerischem Einfluss.

Aber etwas möchte ich den Herren Wyss, Burckhardt und

Weder zu bedenken geben: Es ist nicht nur ein Problem des

Bundes, es ist auch ein Problem der Halbkantone Basel-

Landschaft und Basel-Stadt. Diese beiden Kantone müssen

auch Hand bieten für eine gute Lösung. Ihre Anliegen habe

ich zur Kenntnis genommen. Ich werde sie bei den Gesprä-

chen mit der Reederei einbringen.

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

rates nicht befriedigt.

Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr

La séance est levée à 12 h 40

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Wyss Paul Rheinhäfen beider Basel. Bahntarife

Interpellation Wyss Paul Ports rhénans des deux Bâle. Tarifs ferroviaires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1988

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.430

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite 791-794

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