Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-420 KI-generiert

National Road Projects and Air Quality Compliance

Geschäftsnummer VPB 87-420
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the issue of whether national road projects could be approved if they demonstrably exceeded air quality limits, particularly regarding nitrogen oxides. The court reasoned that while national roads should ideally alleviate traffic and reduce emissions, new projects must comply with environmental regulations, including air quality standards. If a project, even with potential mitigation measures, is projected to cause excessive pollution, it should not be approved. Furthermore, the planning authorities have a duty to explore alternative solutions until a project fully meets legal requirements, considering all relevant environmental and traffic management factors.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 2 Absatz, Art. 33 LRV, Art. 9 Absatz, Art. 25 Treibstoffzollgesetz, Artikel 2 Absatz 5 LRV, Artikel 33 LRV; National Road Projects and Air Quality Compliance: The court reasoned that while national roads should ideally alleviate traffic and reduce emissions, new projects must comply with environmental regulations, including air quality standards. If a project, even with potential mitigation measures, is projected to cause excessive pollution, it should not be approved. Furthermore, the planning authorities have a duty to explore alternative solutions until a project fully meets legal requirements, considering all relevant environmental and traffic management factors.

Schlagwörter

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Luftqualität Umweltnorm Strassenbauprojekt verschärfte Emissionsbegrenzung Strassenverkehrsrecht Emissionsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 25 Treibstoffzollgesetz

Cited as the legal basis for federal contributions to cantonal enforcement costs related to environmental protection measures necessitated by road traffic.

Artikel 2 Absatz 5 LRV

Cited to define 'excessive emissions' in the context of environmental protection regulations for national road projects.

Artikel 33 LRV

Cited as requiring authorities to take necessary measures to prevent excessive emissions when precautionary emission limits are insufficient.

Artikel 9 Absatz 4 USG

Cited for the requirement of public projects to provide justification for the weighing of interests and comparison of reasonable alternatives.

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Volltext

9. Oktober 1987 N 1501 Interpellation Oester

nünftig, dass auch für die Bedrohungslage durch zivile #ST# 87.420

Katastrophen Szenarien erstellt werden und wie bei den

militärischen entsprechende Konsequenzen gezogen Interpellation Oester

werden.

Angst setzt sich zu einem gewissen Teil immer auch aus Nationalstrassenprojekte und

Unkenntnis über einen bestimmten Sachverhalt zusammen. Luftreinhalteverordnung

Eine veröffentlichte Risikoanalyse grenznaher ausländi- Projets de routes nationales

scher Atomkraftwerke gäbe aber Gelegenheit, die Bevölke-

et études d'impact

rung über die Sicherheitsstandards und Sicherheitsvorkeh-

ren in Anlagen zu orientieren, die nicht den schweizerischen

Vorschriften unterstehen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 2. September 1987 Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1987

Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 septembre 1987 Ende April 1987 hat der Zürcher Regierungsrat ein generel-

Die folgenden ausländischen Kernkraftwerke befinden sich les Projekt N 20, Teilstück Westumfahrung Birmensdorf,

innerhalb eines Abstandes von etwa 100 km von der Schwei- zuhanden der Bundesbehörden verabschiedet. Der zum

zergrenze (Luftlinie): Projekt gehörende Bericht über die Umweltverträglichkeit

Frankreich: (UVB) zeigt, dass die Westumfahrung an allen oberirdischen

- KKW Fessenheim, 2 Druckwasserreaktoren: etwa 35 km; Teilen zu deutlichen Ueberschreitungen der Immissions-

- KKW Bugey, 1 gasgekühlter Reaktor, 4 Druckwasserreak- grenzwerte führt, welche in Anhang 7 der Luftreinhaltever-

toren: etwa 70 km; ordnung (LRV) für Stickoxyd festgelegt sind.

- Schneller Brutreaktor Superphénix in Creys-Malville: etwa I.Ist der Bundesrat der Auffassung, dass ein generelles

70 km. Nationalstrassenprojekt genehmigt werden darf, obwohl es

Italien: nachgewiesenermassen den Umweltschutzvorschriften, ins-

- KKW Trino Vercellese, 1 Druckwasserreaktor: etwa 85 km; besondere der Luftreinhalteverordnung, nicht genügt?

- KKW Caorso, 1 Siedewasserreaktor: etwa 110 km. 2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass in einem Fall wie

Bei diesen Anlagen sind die Unfallrisiken grundsätzlich dem vorliegenden die Planungsbehörden so lange nach

nicht anders als bei schweizerischen Reaktoren. Dies gilt besseren Möglichkeiten zu suchen haben, bis ein den

auch für den Superphénix und den gasgekühlten Reaktor gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich genügendes Pro-

Bugey l. Bei keinem Standort erstreckt sich das Gebiet, für jekt vorliegt?

welches der jeweilige Nachbarstaat besondere Notfall-

schutzmassnahmen vorgesehen hat, bis an das schweizeri- Texte de l'interpellation du 3 juin 1987

sche Territorium. Auch die in der Schweiz für Unfälle in A la fin avril 1987, le Conseil d'Etat du canton de Zurich a

schweizerischen KKW vorbereitete rasche Alarmierung adopté, à l'intention des autorités fédérales, un projet géné-

umfasst nur die Gebiete bis zu einer Distanz von 20 km vom ral concernant la N 20, tronçon de contournement de Bir-

Kernkraftwerk (Zone 2 des Raschen Alarmsystems). mensdorf par l'ouest. L'étude d'impact - qui fait partie du

Selbst bei den schwersten Unfällen in einem der genannten projet - montre que, partout où il n'est pas enterré, ce

KKW wäre nicht mit akuten Strahlenschäden in der Schweiz tronçon entraînera des dépassements très nets des valeurs

zu rechnen. Die Schweiz wäre bei entsprechender Wetter- limites d'immission qui sont fixées, pour ce qui est de

lage vor allem durch die Folgen der Ablagerung radioaktiver l'oxyde d'azote, dans l'annexe 7 de l'ordonnance sur la

Stoffe betroffen (eventuelles Sperren von Lebensmitteln). protection de l'air (OPair).

Die gestellten Fragen lassen sich somit wie folgt beant- 1. Le Conseil fédéral estime-t-il qu'un projet général de

worten: route nationale peut être approuvé, alors même qu'il est

1. Die Folgen eines schweren Unfalls in einem der betrach- établi qu'il ne répond pas aux exigences des prescriptions

teten ausländischen Reaktoren wären grundsätzlich nicht relatives à la protection de l'environnement, notamment à

anders als die Folgen eines entsprechenden Unfalls in celles de l'OPair?

einem schweizerischen Reaktor. Angesichts der grösseren 2. Est-il lui aussi de l'avis que, dans un tel cas, les autorités

Entfernung von der Schweiz müsste jedoch nicht mit Aus- responsables de la planification doivent rechercher d'autres

wirkungen gerechnet werden, wie sie in der näheren Umge- solutions, jusqu'à ce qu'elles en aient trouvé une meilleure,

bung der Anlagen möglich wären und auf welche die in der qui satisfasse entièrement aux dispositions légales?

Schweiz vorbereiteten Notfallschutzmassnahmen ausge-

richtet sind. Mitunterzeichner- Cosignataires: Bircher, Dünki, Grendel-

2. Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk im benachbarten meier, Humbel, Loretan, Maeder-Appenzell, Mauch, Nauer,

Ausland wären die durch unser Land zu ergreifenden Vor- Seiler, Weber Monika, Zwygart (11)

kehren grundsätzlich identisch mit jenen in der Zone 3 (d. h.

ausserhalb eines Radius 20 km um das betroffene KKW) bei Schriftliche Begründung - Développement par écrit

einem Reaktorunfall in der Schweiz. Wichtig bei einem 1. Den Entscheid über die generellen Projekte für National-

Unfall in einem ausländischen KKW ist die Benachrichti- strassen fällt der Bundesrat auf Antrag des Bundesamtes für

gung der Nationalen Alarmzentrale durch die zuständige Strassenbau und des betroffenen Kantons. Bei diesem

ausländische Stelle, was durch bilaterale Vereinbarungen Entscheid sind neuerdings auch die einschlägigen Bestim-

mit Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland gere- mungen der Umweltschutzgesetzgebung, insbesondere der

gelt ist. Mit Italien ist eine solche Regelung in Diskussion. LRV, anzuwenden. Ein besonderes Problem stellt sich,

Ausserdem wird die frühzeitige Benachrichtigung durch ein wenn aufgrund des UVB anzunehmen ist, dass der Verkehr

multilaterales Uebereinkommen von 1986 geregelt. Die auf der projektierten Strasse zu übermässigen Immissionen

Schweiz hat dieses Uebereinkommen unterzeichnet im Sinne von Artikel 2 Absatz 5 LRV führen wird. In diesen

3. Es bestehen keine schweizerischen Risikostudien für aus- Fällen müsste die Verwirklichung des Bauvorhabens als

ländische Kernkraftwerke sie werden für die Notfallplanung widerrechtlich qualifiziert werden. Der Bundesrat dürfte es

in der Schweiz auch nicht benötigt. Es ist nicht Aufgabe der nicht genehmigen.

schweizerischen Sicherheitsbehörden, derartige aufwen- 2. Artikel 33 LRV schreibt immer dann, wenn die vorsorgli-

dige Untersuchungen über ausländische Kernanlagen chen Emissionsbegrenzungen bei Fahrzeugen und Ver-

durchzuführen. kehrsanlagen nicht ausreichen, um übermässige Immissio-

nen zu verhindern, den Behörden vor, «die erforderlichen

Le président: L'interpellateur n'est pas satisfait de la baulichen, betrieblichen, verkehrslenkenden oder

réponse du Conseil fédéral. -beschränkenden Massnahmen» zu treffen. Die Planungsbe-

Interpellation Mauch 1502 N 9 octobre 1987

hörde hat also ein Projekt unter Einbezug aller in der LRV nen ein weitgehendes Mitsprache- und Beschwerderecht.

genannten Massnahmen zu bearbeiten. Insbesondere ist zu Damit soll sichergestellt werden, dass die schliesslich von

prüfen, ob eine Beschränkung der Kapazität der geplanten der zuständigen Bundesbehörde zu genehmigenden Natio-

Nationalstrasse nicht mit einem Ausbau des öffentlichen nalstrassenprojekte nach gewalteter Interessenabwägung

Verkehrs verbunden werden kann, so dass bei gesamthaft allen rechtlich relevanten Anforderungen - und damit auch

gleicher Transportkapazität geringere Umweltbelastungen denjenigen der Luftreinhaltung - genügen.

resultieren.

3. Zum gleichen Ergebnis führt die Berücksichtigung von Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satis-

Artikel 9 Absatz 4 USG. Die hier für öffentliche Vorhaben fait de la réponse du Conseil fédéral.

verlangte Begründung soll die Interessenabwägung offenle-

gen und den Vergleich der vernünftigerweise in Frage kom-

menden Möglichkeiten zur Erreichung eines (ebenfalls zu

begründenden) Ziels enthalten. #ST# 87.504

Im UVB, der in den betroffenen Gemeinden auflag, fehlte

eine solche Begründung. Verglichen wurden die Varian- Interpellation Mauch

ten B (Nordumfahrung) und ,C (Südwestumfahrung) sowie Beiträge an Umweltschutzmassnahmen

die Nullvariante. Ein Vergleich mit der von verschiedener nach Treibstoffzollgesetz

Seite geforderten Variante «Gestreckter Uetlibergtunnel mit

flankierenden Massnahmen» lag nicht vor. Eine diesbezügli- Protection de l'environnement.

che Erweiterung der Projektstudien und eine entsprechende Contributions aux frais imputables

Ergänzung des Berichts drängen sich auf. au trafic routier motorisé

4. Nachdem der Bund - zu Recht - mit der Forderung an die

Kantone herantritt, das Umweltschutzrecht konsequent zu

vollziehen, wäre es stossend, wenn der Bundesrat in einem

Entscheid die von ihm erlassene LRV nicht konsequent

anwenden würde. Dies um so mehr, als der Entscheid von Wortlaut der Interpellation vom 18. Juni 1987

keiner Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann. Ich bitte den Bundesrat, zu folgenden Fragen Stellung zu

nehmen:

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 1. Ist er bereit, nach Artikel 25 des Treibstoffzollgesetzes an

vom 2. September 1987 die Kantone Beiträge an die Vollzugskosten der Luftreinhal-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 septembre 1987 teverordnung auszurichten, soweit Massnahmen nach LRV

Nationalstrassen sollen den Verkehr vom bestehenden durch den motorisierten Strassenverkehr bedingt sind?

Strassennetz abziehen und auf eine geeignete Sammel- 2. Ist er ferner bereit, die allenfalls nötige Weisung oder

schiene kanalisieren. Damit kann die in einem weiten Ein- Verfügung für diese Beitragsleistungen des Bundes mög-

zugsgebiet der Nationalstrasse liegende Region vom Ver- lichst rasch zu erarbeiten und die Kantone auf die Bereit-

kehr und damit von Immissionen entlastet werden. Das trifft schaft des Bundes, sich finanziell an den Vollzugsmassnah-

für die Autobahnumfahrung von Zürich in besonderem men der LRV durch Treibstoffzollgelder zu beteiligen, auf-

Masse zu. Durch die Kanalisierung des Verkehrs auf die merksam zu machen?

Autobahnumfahrung werden weite Gebiete in der Agglome-

ration Zürich vom Strassenverkehr und den entsprechenden Texte de l'interpellation du 18 juin 1987

Immissionen entlastet. In mancher Stadt- und Quartier- Je prie le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux

strasse lassen sich damit die Grenzwerte der Luftreinhalte- questions suivantes:

Verordnung (LRV) unterschreiten. Das sich hier stellende 1. Est-il prêt, comme le prévoit l'article 25 de la loi fédérale

Problem ist also grossräumig zu betrachten. concernant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les

Gegenwärtig, d. h. mit dem heutigen Motorfahrzeugpark, ist carburants, à verser aux cantons des contributions afin de

es nicht möglich, längs Nationalstrassen mit starker Ver- participer aux frais d'exécution de l'ordonnance sur la pro-

kehrsbelastung die strengen Grenzwerte der Luftreinhalte- tection de l'air (OPair) lorsque des mesures de protection au

Verordnung einzuhalten. Wie wir in unserer Antwort vom sens de l'OPair sont rendues nécessaires par le trafic rou-

I.Juli 1987 auf die Motion der Christlichdemokratischen tier?

Fraktion vom 11. März 1987 betreffend das Luftreinhaltekon- 2. Au cas où de telles contributions ne pourraient pas être

zept ausgeführt haben, werden mit den in der LRV festge- versées sans que soient élaborées des directives ou une

legten Immissionsgrenzwerten konkrete lufthygienische ordonnance spéciales, le Conseil fédéral est-il prêt à les

Ziele vorgegeben, welche mittelfristig - innerhalb der in der édicter le plus rapidement possible et à avertir les cantons

Verordnung gesetzten Fristen von maximal acht Jahren ab que la Confédération est disposée à utiliser le produit des

Inkrafttreten - zu einer dauerhaften Sanierung der heute droits d'entrée sur les carburants pour participer financière-

bestehenden Ueberlastung im gesamtschweizerischen Rah- ment aux mesures d'exécution de l'OPair?

men führen sollen.

Bei dieser Sachlage wäre es verfehlt, Nationalstrassenpro- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,

jekte nicht mehr zu genehmigen und solche Strassen nicht Borei, Bundi, Eggenberg-Thun, Euler, Fankhauser, Fehr,

mehr in Bau zu nehmen, bis die Luftreinhalte-Verordnung Hubacher, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger

längs dieser Strassen eingehalten werden kann. Bei der Moritz, Meyer-Bern, Morf, Rechsteiner, Stappung, Uchten-

Ausarbeitung der Projekte ist aber darauf zu achten, dass hagen.Vannay (17)

die Vorschriften der LRV, wenn auch nicht sofort, so doch

innerhalb der rechtlich festgelegten Fristen eingehalten Schriftliche Begründung - Développement par écrit

werden können. Mit der heute überall geforderten Untertun- Der Vollzug der Umweltschutzgesetzgebung stellt an die

nelung lassen sich auch nicht alle Probleme lösen. Solche Kantone sehr hohe Anforderungen, unter anderem finanziel-

Lösungen müssen mit anderen Nachteilen, namentlich aber, ler Art.

im späteren Betrieb, mit einem gròssen Aufwand an elektri- Nach Artikel 25 des Treibstoffzollgesetzes beteiligt sich der

scher Energie für Beleuchtung und Belüftung erkauft wer- Bund an den Kosten der durch den motorisierten Strassen-

den. Nationalstrassen sind komplexe Gebilde. Bei ihrer Pro- verkehr bedingten allgemeinen Umweltschutzmassnahmen.

jektierung und bei der Projektbereinigung sind mannigfal- Der Vollzug der Luftreinhalteverordnung setzt zwangsläufig

tigste Interessen zu berücksichtigen und im Projekt zu opti- substantielle Massnahmen im Bereich der aus dem Verkehr

mieren. Nach dem Umweltschutzgesetz ist bei Nationalstras- stammenden Immissionen voraus, ist doch der motorisierte

sen die Umweltverträglichkeit in einem mehrstufigen Ver- Strassenverkehr zum überwiegenden Teil Verursacher der

fahren zu prüfen. In diesem Verfahren haben alle Betroffe- starken Luftbelastung vor allem in den Agglomerationen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Oester Nationalstrassenprojekte und Luftreinhalteverordnung

Interpellation Oester Projets de routes nationales et études d'impact

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.420

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1987 - 08:00

Date

Data

Seite 1501-1502

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Ref. No 20 015 823

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