Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 87-419 KI-generiert

Cross-Border Broadcasting: Alcohol/Tobacco Ads & Program Retransmission

Geschäftsnummer VPB 87-419
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the issue of alcohol and tobacco advertising in cross-border satellite broadcasting. Switzerland advocated for a complete ban, but faced limited support from other European countries. The Federal Council intended to continue applying existing selection criteria for local radio, prioritizing original projects, local relevance, informational duties, and media diversification, including multilingual programs. To address the potential circumvention of national advertising bans through satellite broadcasts, the Federal Council proposed measures within a draft radio and television law to restrict or prohibit the retransmission of such programs, while acknowledging that direct reception would remain free and a multilateral agreement was the ideal solution.

Legislator-Regeste

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Art. 48 Abs. 1 Bst; Cross-Border Broadcasting: Alcohol/Tobacco Ads & Program Retransmission: dungen wird, welche der SRG seit 1964 nicht gestattet sind? Sorge dem Bundesrat gleichsam als Begleitbrief mitgeben.

Schlagwörter

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Medienrecht Senderecht Europäische Länder vergleichende Werbung Distanzdelikt Veröffentlichung von Gelegenheiten zur Unzucht
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Volltext

18. Dezember 1987 N 1883 Interpellation Zwingli

kein Lokalradio tätig ist. Dazu gehören in erster Linie die Es trifft zu, dass sich die Schweiz für ein generelles Alkohol-

bisher mit Lokalradios spärlicher versorgten Rand- und und Tabakwerbeverbot im Rahmen der Europaratskonven-

Berggebiete. Dabei beabsichtigt der Bundesrat die bisheri- tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk einsetzt.

gen Auswahlkriterien der RVO weiterhin anzuwenden. Diese Dabei wird sie nur von wenigen Ländern unterstützt. Dies

geben den originellen und innovativen Projekten, welche die gilt insbesondere für das Alkoholwerbeverbot. Diese Situa-

Versuchsphase mit neuen Elementen bereichern, den Vor- tion ist darauf zurückzuführen, dass eine Reihe europäi-

zug. Ein Vorzugskriterium muss dabei auch der Lokalbezug scher Länder Alkoholreklame ganz oder teilweise zulassen.

und die Erfüllung der Informationsaufgaben sowie die Es besteht aber die Hoffnung, dass ein Verbot für Zigaretten-

Ergänzung bestehender Medienangebote sein. Der Bundes- werbung aufgenommen und bei der Alkoholwerbung

rat gedenkt, auch weiterhin den Veranstaltern mehrsprachi- zumindest den schlimmsten Auswüchsen ein Riegel

ger Programme Vorrang einzuräumen. Denn die Förderung geschoben werden kann. In diesem Zusammenhang hat der

der Sprachvielfalt ist ein staatspolitisch wichtiges Anliegen Bundesrat mit Genugtuung davon Kenntnis genommen,

in der verfassungsmässigen Zielsetzung für eine Vielfalt an dass 25 europäische Organisationen zur Bekämpfung des

Medieninhalten. Schliesslich wird bei der Verlängerung der Alkoholmissbrauchs - darunter die schweizerische Fach-

RVO zu überlegen sein, wie den von neuen Lokalveranstal- stelle für Alkoholprobleme - beim Europarat mit der Forde-

tungen betroffenen Kantonen ein Mitwirkungsrecht verlie- rung vorstellig wurden, die zu schaffende Konvention müsse

hen werden kann. Damit können Ansätze des Radio- und Gewähr dafür bieten, dass die nationalen Verbote nicht

Fernsehgesetzes vorbereitet werden. mittels Satellitenrundfunk unterlaufen würden. Auf nationa-

ler Ebene schlägt der Bundesrat im Entwurf für ein Radio-

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- und Fernsehgesetz eine Bestimmung vor, die es erlauben

rates befriedigt. würde, die Weiterverbreitung solcher Programme einzu-

schränken oder zu untersagen (Art. 48 Abs. 1 Bst. b). Eine

ähnliche Bestimmung enthält auch der Entwurf für einen

Bundesbeschluss über den Satellitenrundfunk. Der Direk-

#ST# 87.595 tempfang bliebe aber nach wie vor frei. Deshalb lässt sich

das Problem nur mit einem multilateralen Abkommen befrie-

Interpellation Müller-Aargau digend lösen. Wie erwähnt ist es zurzeit noch offen, in

Satellitenrundfunk. Alkohol- und Tabakreklame welchem Ausmass dies im Rahmen der geplanten Konven-

tion über den grenzüberschreitenden Rundfunk möglich

Interpellation Müller-Argovie sein wird.

Radiodiffusion par satellite.

Publicité en faveur des boissons Müller-Aargau: Letzte Woche musste ich mich schriftlich zu

alcoolisées et des tabacs meiner Interpellation äussern und erklärte mich von der

Antwort des Bundesrates befriedigt. Inzwischen haben sich

die Verhältnisse bezüglich Werbebeschränkung in den elek-

tronischen Medien dramatisch verändert. Ich kann mich

nach wie vor von der Antwort des Bundesrates befriedigt

Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987 erklären. Es macht den Anschein, dass der Bundesrat alles

Anlässlich einer Diskussion wurde erklärt, die Schweizeri- versuchen möchte, zu einer europäischen Konvention

sche Delegation habe sich bei der Erarbeitung einer Europa- bezüglich Radio- und Fernsehwerbung zu kommen. Bezüg-

ratskonvention für ein Reklameverbot für Alkohol und Tabak lich der Praxis des Bundesrats aber bin ich jetzt voller

im grenzüberschreitenden Satellitenrundfunk ausgespro- Misstrauen. Das Einspeisen von RA11 im Kanton Tessin und

chen. Dabei sei die Schweiz ziemlich allein geblieben. Wel- neuerdings von Sät l in Kabelnetze schafft auf dem Hoheits-

che Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um gebiet der Schweiz zwei verschiedene Rechtssysteme. Als

der Gefahr entgegenzuwirken, dass das schweizerische Mitglied des Vorstandes DRS, aber auch als Kommissions-

Publikum - dabei vor allem die Jugend - Ziel von Werbesen- mitglied des Radio- und Fernsehgesetzes möchte ich meine

dungen wird, welche der SRG seit 1964 nicht gestattet sind? Sorge dem Bundesrat gleichsam als Begleitbrief mitgeben.

Präjudizierung ist eine leichtfertige Politik. Ich protestiere

Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987 dagegen, dass unser Recht mit bundesrechtlichem Segen

II paraît que la délégation suisse, lors de l'élaboration d'une unterlaufen wird. Zudem hat der Bundesrat damit eigentlich

convention du Conseil de l'Europe, s'est prononcée en ein Stück seiner Verhandlungsmasse für diese europäische

faveur de l'interdiction de la publicité pour les boissons Konvention verspielt. Ich finde es leichtfertig, auf diese Art

alcoolisées et le tabac dans les émissions diffusées par und Weise an den Verhandlungstisch zu gehen. Auf dem

satellite et touchant plusieurs pays; la Suisse aurait été la europäischen Parkett kann man so nicht erfolgreich politi-

seule à adopter une telle prise de position. sieren.

Quelles mesures le Conseil fédéral pense-t-il prendre pour

éviter que la population suisse - et tout particulièrement la Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

jeunesse - ne devienne la cible de messages publicitaires rates befriedigt.

que la SSR, elle, a l'interdiction de diffuser depuis 1964?

Mitunterzeichner-Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Biel,

Bircher, Blunschy, Braunschweig, Bundi, Dünki, Fehr, Gren- #ST# 87.419

delmeier, Günter, Hösli, Jaeger, Lanz, Leuenberger-Solo-

thurn, Leuenberger Moritz, Mauch, Meyer-Bern, Müller- Interpellation Zwingli

Bachs, Neukomm, Nussbaumer, Oehen, Oester, Stamm

Judith, Stamm Walter, Stappung, Weber Monika, Weder- «Bahn 2000». Güterverkehr

Basel, Widmer, Zehnder, Zwygart (30) RAIL 2000. Trafic des marchandises

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1987

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ich vermisse in der bisherigen Information über das Konzept

vom 30. November 1987 «Bahn 2000» entsprechende Angaben über die zukünftige

Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987 Gestaltung des Güterverkehrs. Inzwischen ist das Refe-

Interpellation Ammann-St-Gall 1884 N 18 décembre 1987

rendum zum Konzept «Bahn 2000» zustande gekommen zes auch die Bedürfnisse des künftigen Güterverkehrs, ins-

und möglicherweise legt der Bundesrat den Abstimmungs- besondere im Schienentransitverkehr, berücksichtigt.

termin auf den 6. Dezember 1987 fest. Bezüglich Information stehen Ziele und Massnahmen für

Zur sachgerechten Orientierung von Stimmbürgerinnen und einen attraktiveren Reiseverkehr im Vordergrund, da die

Stimmbürgern über diese Abstimmungsvorlage scheint mir Oeffentlichkeit sich in erster Linie für diesen Bereich von

die Ergänzung der ausgezeichneten Informationen über den «Bahn 2000» interessiert.

zukünftigen Personenverkehr durch entsprechende Anga- 2. Die Anforderungen des Güterverkehrs im Konzept

ben über den zukünftigen Güterverkehr dringend not- «Bahn 2000» stützen sich auf Angebotsstrategien, die in den

wendig. letzten Jahren entwickelt wurden. Solche Konzepte liegen

Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der fol- für den Wagenladungs- und Stückgutverkehr (Cargo Rail

genden Fragen: und Cargo Domizil) sowie für den Grosscontainer- und Huk-

1. Teilt der Bundesrat die in der Einleitung geschilderte kepackverkehr (Cargo Combi) vor. Zur Zeit werden neue

Beurteilung der Situation? Ueberlegungen über die Produktgestaltung im Jahr 2000

2. Sind der Bundesrat oder allenfalls die zuständigen Instan- angestellt. Ausgehend von der Analyse der europäischen

zen des öffentlichen Verkehrs in der Lage, die Information Güterverkehrsentwicklung werden Angebotsstrategien

der Oeffentlichkeit durch entsprechende Konzepte für den «Güterverkehr 2000» erarbeitet. Die zuständigen Instanzen

Güterverkehr zu ergänzen? werden die Oeffentlichkeit über diese Strategien und ihre

3. Wie gedenkt der Bundesrat dieses Informationsbedürfnis Zusammenhänge mit dem Konzept «Bahn 2000» orien-

zu decken? tieren.

3. Der Bundesrat wird in seinen Abstimmungserläuterungen

Texte de l'interpellation du 2 juin 1987 zum Konzept «Bahn 2000» darauf hinweisen, dass dieses

L'information donnée jusqu'à présent sur la «conception auch für den künftigen Güterverkehr von grosser Bedeu-

RAIL 2000» ne renseigne pas sur la réglementation future du tung ist.

trafic des marchandises, ce qui est une lacune à mon avis.

Par ailleurs, la demande de référendum concernant la Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

conception susmentionnée ayant abouti, il est possible que rates teilweise befriedigt.

le Conseil fédéral fixe au 6 décembre 1987 la date de la

votation sur cet objet.

Afin d'instruire convenablement les citoyens sur cette ques-

tion, il me semble qu'il est urgent de compléter l'excellente

documentation concernant le futur trafic des personnes, par #ST# 87.533

des explications équivalentes sur la forme que prendra à

l'avenir le trafic des marchandises. Interpellation Ammann-St. Gallen

Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions SBB-Personalabbau und Regionalpolitik

suivantes:

1. Considère-t-il que l'analyse de la situation faite dans l'in- Interpellation Anmmann-St-Gall

troduction est exacte? CFF. Réductions de personnel

2. Le gouvernement ou, le cas échéant, les autorités ayant la et politique régionale

charge d'organiser les transports publics sont-ils en mesure

de renseigner la population en lui présentant des projets de

réorganisation du trafic des marchandises?

3. Comment entend-il satisfaire ce besoin d'information?

Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1987

Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bas- Trotz der verkehrspolitischen Morgenröte, die sich mit der

ler, Blocher, Bonny, Bühler-Tschappina, Bundi, Candaux, Verabschiedung des Konzepts «Bahn 2000» und der jüng-

Cincera, Dubois, Eng, Eppenberger-Nesslau, Fischer-Häg- sten Tarifmassnahmen durch die eigenössischen Räte

glingen, Flubacher, Giger, Hess, Kohler, Kühne, Künzi, abzeichnet, stehen die SBB mit ihren Finanzen weiterhin

Landoli, Loretan, Lüchinger, Massy, Mühlemann, Müller- stark unter Druck. Der neue Leistungsauftrag verpflichtet sie

Wiliberg, Nef, Oester, Perey, Petitpierre, Pfund, Rutishauser, zum Rechnungsausgleich und zwingt die Unternehmenslei-

Rüttimann, Schwarz, Seiler, Spalti, Spoerry, Thévoz, tung, das Letzte aus dem vorhandenen Personal und den oft

Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Wanner, Wyss (41) veralteten Anlagen herauszuholen. Das hat verstärkte Ratio-

nalisierungsanstrengungen und damit stets auch Dienstlei-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit stungs- und Personalabbau zur Folge. Wirtschaftlich

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht benachteiligte und periphere Regionen - u. a. auch im Kan-

eine schriftliche Antwort. ton St. Gallen - leiden ganz besonders unter solch fragwür-

digen Massnahmen. Ich frage deshalb den Bundesrat:

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates LKann er die von mir in der Begründung angeführten

vom 27. November 1987 Zahlen im wesentlichen bestätigen, wonach das Ausmass

Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1987 des Personalabbaus der SBB in den drei wirtschaftlich

1. Mit «Bahn 2000» soll in der Schweiz bis zum Jahr 2000 ein bedrohten bzw. IHG-Regionen Rorschach, Toggenburg und

gut ausgebautes, leistungsfähiges öffentliches Verkehrsnetz Sarganserland mit rund 25 Prozent innerhalb von zehn Jah-

zur Verfügung stehen. Im Personenverkehr wird mit Bahn ren weit über dem gesamtschweizerischen Mittel von etwa

und Bus 2000 ein bis in die Regionen hinaus fein abge- 10 Prozent liegt?

stimmtes Angebot mit guter räumlicher und zeitlicher Prä- 2. Wie lauten die entsprechenden Zahlen in den drei ver-

senz erarbeitet. «Bahn 2000» wird aber auch den Güter- gleichbaren Regionen des Kantons Jura, des Kantons Neu-

transport auf der Schiene stärken, neue Angebotsstrukturen enburg und des Berner Juras?

ermöglichen und die dafür erforderlichen Kapazitäten schaf- 3. Wie beurteilt er die in den vergangenen zehn Jahren

fen. Die im Konzept geplanten Ausbauten und Ergänzungen durch die SBB praktizierte Sparpolitik (zahlreiche Stations-

des Schienennetzes sind deshalb einesteils auf den Reise- umwandlungen sowie Zentralisierung im Cargo Domizil,

verkehr ausgerichtet, indem auf einzelnen Strecken Cargo Rail, Rangier-, Bahndienst und Zugpersonaleinsatz)

bestimmte Fahrzeiten für schlanke Anschlüsse in den im Sinne seiner Weisungen vom 26. November 1986 «über

Umsteigebahnhöfen erreicht oder neue Kapazitäten die regionalpolitische Koordination der Bundestätigkeit»?

geschaffen werden müssen. In den Unterlagen zum Konzept 4. Wie will er sicherstellen, dass die Grundsätze dieser Wei-

wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sungen künftig auch in die unternehmerischen Entscheide

«Bahn 2000» mit dem geplanten Ausbau des Schienennet- der SBB einfliessen?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Zwingli «Bahn 2000». Güterverkehr

Interpellation Zwingli RAIL 2000. Trafic des marchandises

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1987

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.419

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.12.1987 - 08:00

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Data

Seite 1883-1884

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