Federal Subsidies for Social Work Schools
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe parliament debated a motion to continue federal subsidies for social work schools, which were set to expire at the end of 1989. Proponents argued that social workers are crucial for addressing widespread societal problems and that federal funding ensures a consistent standard of education and equal access for students across Switzerland. Opponents, including the Federal Council, argued that social work is primarily a cantonal responsibility, particularly since most social workers are employed by public entities, and that cantons are capable of shouldering the financial burden. The motion to continue federal subsidies was ultimately approved.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 27 Absatz, Art. 27 Abs. 1 BV; Federal Subsidies for Social Work Schools: Proponents argued that social workers are crucial for addressing widespread societal problems and that federal funding ensures a consistent standard of education and equal access for students across Switzerland. Opponents, including the Federal Council, argued that social work is primarily a cantonal responsibility, particularly since most social workers are employed by public entities, and that cantons are capable of shouldering the financial burden. The motion to continue federal subsidies was ultimately approved.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertProvided the constitutional basis for a federal solution regarding the education and recognition of social work schools and professions.
Volltext
7. Oktober 1988 N 1521 Motion Fischer-Sursee
Förderungskonzept der Kommission zur Förderung der wis- BAWI die Mitwirkung der mitinteressierten Departemente
senschaftlichen Forschung (KWF) des EVD zugrundeliegt, sowie die Koordination mit anderen Politikbereichen sicher.
hat der Bundesrat die KWF beauftragt, Technologievorha- Zuständig für die Aussenbeziehungen ist das Integrations-
ben mit Industriebeteiligung zu evakuieren und zu finanzie- büro EDA/EVD.
ren. Im gleichen Zusammenhang hat der Bundesrat das Eine Ueberprüfung der verwaltungsinternen Koordination
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBM) als Koordi- würde sich nur aufgrund konkreter Schwierigkeiten auf-
nationsstelle für die schweizerischen Beteiligungen an drängen.
Eureka-Projekten und EG-Technologieprogrammen be-
zeichnet. Die Koordination ist somit - entgegen der Mei- Abstimmung - Vote
nung des Interpellanten - vom Bundesrat geregelt worden.
Im Bereich der Technologiepolitik könnten die Aufgaben Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
des Bundes weiter zunehmen, da beispielsweise die gene- Dagegen Minderheit
relle Beschleunigung des technologisch bedingten struktu-
rellen Wandels staatliche Massnahmen zur Schaffung gün- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-
stiger Rahmenbedingungen für eine schnellere Umsetzung rates teilweise befriedigt.
wissenschaftlich-technischer Kenntnisse in marktfähige
Produkte notwendig machen kann.
Im speziellen gilt für die gestellten Fragen:
1. Bis heute ist die formelle Zuständigkeit zur Koordination 87.390
#ST#
der Technologiepolitik auf Bundesebene nicht abschlies-
send geregelt. Dem BfK ist daher auch kein entsprechender Motion Fischer-Sursee
Auftrag erteilt worden. Gestützt auf seine Zuständigkeit im Schulen für Sozialarbeit.
Bereiche der Strukturpolitik sowie der praxisorientierten Unterstützung
Forschung trägt das Amt indes einerseits zur Mehrung des
technischen Wissens bei und bemüht sich andererseits um Ecoles de service social.
eine enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissen- Subventionnement
schaft und Verwaltung und erfült damit wichtige Koordina-
tionsaufgaben.
Zu den erwähnten Massnahmen gehört die Förderung der
praxisorientierten Forschung und Entwicklung über die
KWF und - damit verbunden - des Technologietransfers Wortlaut der Motion vom 20. März 1987
insbesondere in Richtung unserer Klein- und Mittelbetriebe. Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Vorausset-
Dieser erfolgt vor allem durch die projektweise Zusammen- zungen zu schaffen, damit ab 1990 die Schulen für Sozialar-
arbeit Hochschule/lndustire sowie den damit verbundenen beit weiterhin subventioniert werden können.
personenbezogenen Know-how-Transfer. Die KWF hat
zudem im Rahmen ihrer Fördertätigkeit verstärkt auf eine Texte de la motion du 20 mars 1987
Schwerpunktbildung in technologisch zentralen Bereichen Le Conseil fédéral est prié de préparer les bases juridiques
(z. B. Materialforschung, Biotechnologie) hingewirkt. Ferner nécessaires au Subventionnement des écoles de service
hat es zur Bildung von «Centers of excellence» (z. B. CSEM, social au delà de 1990.
CTML) sowie zur Heranbildung eines qualifizierten Nach-
wuchses beigetragen, indem die bei der Projektbearbeitung Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen,
gewonnenen Erkenntnisse auch in den Unterricht ein- Baggi, Blunschy, Braunschweig, Camenzind, Carobbio,
fliessen. de Chastonay, Christinat, Columberg, Cotti, Darbellay,
Mit Impulsprogrammen wurde wiederholt ein Beitrag zum Deneys, Dirren, Engler, Friedli, Geissbühler, Gloor, Grendel-
Abbau von Engpässen in volkswirtschaftlichen Schlüsselbe- meier, Hess, Humbel, Jaggi, Jung, Keller, Kühne, Lanz,
reichen durch gezielte Aus- und Weiterbildungsanstrengun- Leuenberger-Solothurn, Longet, Maitre-Genève, Martin,
gen sowie durch Schliessen von Wissenslücken mittels Mauch, Meyer-Bern, Nussbaumer, Perey, Rüttimann,
anwendungsnaher Forschung geleistet. Speziell hinzuwei- Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Seiler,
sen ist auf die Gründung der Software-Schule Schweiz, der Stamm Judith, Thévoz, Tschuppert, Vannay (42)
Wirtschaftsinformatikschule Schweiz sowie auf die CAD/
CAM-Ausbildungskurse. Gerade in diesen Wochen hat das Schriftliche Begründung - Développement par écrit
BfK einen Bericht vorgelegt mit Lösungsvorschlägen zur Folgende wichtige Gründe sprechen für die Beibehaltung
Förderung der computerintegrierten Fertigung (CIM). einer weiteren Mitverantwortung des Bundes:
Mit diesen Aktivitäten trägt das Amt dazu bei, die mit einer 1. Sozialarbeit leistet einen Beitrag zur Milderung und zur
schweizerischen Technologipolitik verknüpften Ziele auf Lösung sozialer Probleme. Die meisten sozialen Probleme
pragmatische und den kanppen Ressourcen gerechtwer- sind Gegenstand gesamtschweizerischer Diskussion. Zu
dene Art zu erreichen. denken ist dabei etwa an Behinderte, Betagte, psychisch
2. Der Bundesrat hat bereits im Bericht über die Legislatur- Kranke, Flüchtlinge und Asylanten, Arbeitslose und Krimi-
planung 1987-1991 angekündigt, dass die forschungs- und nelle, Drogenabhängige und Alkoholiker usw.
wissenschaftspolitischen Organisationsstrukturen überprüft 2. Die Mitfinanzierung der Ausbildung zum Sozialarbeiter
und, wenn nötig, Massnahmen zu ihrer Verbesserung in die durch den Bund ist gerechtfertigt und wünschbar, weil der
Wege geleitet werden sollen. Dabei wird er - wie er dies Vollzug einer Reihe von bundesrechtlichen Gesetzen und
übrigens durch die Annahme des Postulates von Nationalrat Bestimmungen qualifiziertes Personal zwingend voraus-
Bonny bereits bekundet hat-die für eine Technologiepolitik setzt. Zu erwähnen ist etwa die Zuständigkeit des Bundes im
wichtigen Aufgaben des BfK beziehungsweise der KWF Bereich der Sozialversicherungen, des Arbeitsrechts, des
angemessen in Rechnung stellen und den damals in Aus- Wohnungswesens, des Familienschutzes, des Strafrechts
sicht gestellten Schritt auch formell vollziehen. usw.
Er wird ebenfalls die in diesem Zusammenhang relevanten, 3. Die zehn Schulen für Sozialarbeit haben ihren Sitz in acht
mannigfachen Tätigkeiten und Zuständigkeiten anderer Kantonen. Alle haben zwar bezüglich ihres Einzugsgebiets
Bundesstellen, insbesondere des Eidgenössischen Departe- regionale Schwerpunkte, bilden aber grundsätzlich für die
ments des Innern, berücksichtigen. ganze Schweiz aus. Die Last der Finanzierung muss deshalb
3. Zusätzlich zu den vorgenannten spezifischen Aufgaben gerecht verteilt werden. Unter diesem Gesichtspunkt sind
des BBW beziehungsweise des BfK im Rahmen der europäi- die Schulen für Sozialarbeit durchaus vergleichbar mit
schen technologischen Kooperation stellt ein interdeparte- anderen Höheren Lehranstalten wie die Universitäten und
mentaler Ausschuss unter der Leitung des Direktors des die Technika, die ja auch vom Bund mitfinanziert werden.
Motion Fischer-Sursee 1522 N 7 octobre 1988
4. Die Ausbildung zum Beruf des Sozialarbeiters soll wegen Schriftliche Erklärung des Bundesrates
ihrer hohen Anforderungen an die Persönlichkeit der Auszu- Déclaration écrite du Conseil fédéral
bildenden weiterhin eine Ausbildung für Erwachsene sein. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Ihre heutige Ansiedlung im ausseruniversitären Tertiärbe-
reich bedarf einer gesamtschweizerischen Regelung. Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuleh-
5. Die Argumentation in den Grundlagenpapieren zum nen. Herr Fischer-Sursee will an der Motion festhalten; er
2. Paket der Aufgabenteilung Bund/Kantone ist wider- hat das Wort.
sprüchlich: mit den gleichen Argumenten, mit denen der
Weiterbestand der Subventionierung der Schulen für Sozial- Fischer-Sursee: Herr Bundesrat Cotti, ich freue mich, mit
arbeit bestritten wird, wird in anderen Fällen (z. B. den Ihnen wieder in den Ring zu steigen.
hauswirtschaftlichen Fachschulen) die Weiterführung der Seit 1922 unterstützt der Bund die Schulen für Sozialarbeit.
Subventionen empfohlen. Der Beitrag beträgt zurzeit rund 7,2 Millionen Franken; das
6. Die einzelnen Schulen für Sozialarbeit wären in Wahrneh- sind 31,5 Prozent der Kosten. Der diesbezügliche Bundes-
mung ihrer Ausbildungsaufgaben überfordert, wenn sie beschluss ist bis Ende 1989 befristet und läuft dann aus. Im
Koordinations- und Entwicklungsaufgaben nicht an natio- Rahmen des zweiten Aufgabenverteilungspaketes hat der
nale Gremien delegieren könnten. Solche Gremien - im Bundesrat im Oktober 1986 beschlossen, den Elundesbe-
speziellen Fall die Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Schu- schluss nicht zu verlängern und somit die Bundessiubventio-
len für Sozialarbeit (Sassa) - bedürfen weiterhin der Unter- nen zu streichen.
stützung durch den Bund. Im Vernehmlassungsverfahren waren die Hälfte der Kantone
7. Die verfassungsmässige Grundlage für die verlangte mit der Streichung einverstanden. Es waren jene Kantone,
gesetzliche Lösung ist durchaus gegeben. Ein Rechtsgut- die keine Standorte hatten. Die andere Hälfte de' Kantone
achten von Professor Fleiner (Freiburg) zeigt eindeutig, dass und vor allem sämtliche grossen Verbände im Sozialwesen,
Artikel 27 Absatz 1 BV als Grundlage für eine bundesrechtli- die Erziehungsdirektorenkonferenz und der Wissenschafts-
che Lösung dienen könnte. Im übrigen ist darauf hinzuwei- rat waren dagegen. Auch Bundesrat Egli sprach s ch für die
sen, dass der Bund die Schulen für Sozialarbeit seit mehr als Beibehaltung der Subvention aus. In der Schweiz gibt es
fünfzig Jahren auf der Basis von Bundesbeschlüssen unter- zehn Schulen für Sozialarbeit, die sich auf ach': Kantone
stützt. verteilen; 18 Kantone haben keine. Grösstenteils - was gut
zu beachten ist - werden sie durch private Trägeirschaften
betrieben und auch privat - mit Unterstützung der öffentli-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates chen Hand - finanziert. Diese Schulen sind in der Schweize-
vom 20. Mai 1987 rischen Arbeitsgemeinschaft der Schulen für Soz'alarbeit -
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 mai 1987 abgekürzt Sassa - zusammengefasst. Die Sassa koordiniert
Die Studienkommission für eine Neuverteilung der Aufga- und kontrolliert den gesamten Ausbildungsstandard. Wie
ben zwischen Bund und Kantonen hat bereits im Jahre 1984 der Bundesrat in seiner Antwort selber bestätigt, haben die
vorgeschlagen, fortan auf die Bundesbeiträge an die Schu- Sassa und die Schulen für Sozialarbeit eine grosse bil-
len für Soziale Arbeit zu verzichten. Sie vertrat dabei die dungs- und sozialpolitische Bedeutung.
Auffassung, dass die Kantone zur Rechtssetzung in der Die Sozialarbeiter erfüllen im Vollzug einer Reihe bundes-
beruflichen Ausbildung dann zuständig sein sollen, wenn rechtlicher Gesetze wichtige und schwierige Aufgaben im
sich die Berufstätigkeit vorwiegend in Anstellungsverhält- Sozialbereich. Die Bundesvorschriften schreiben die Ein-
nissen der öffentlichen Hand abspielt. Diese Voraussetzng stellung von ausgebildetem Personal für soziale Aufgaben
trifft ihres Erachtens auch für diese Schulen zu. Zudem ist zwingend vor. Ich erinnere an die Bereiche Sozialversiche-
nach Meinung dieser Kommission die Individualfürsorge rung, Betreuung von Invaliden, Betagten, Alkoholikern,
generell eine kantonale Aufgabe. Der Bund sollte sich somit Strafrecht usw.
konsequenterweise in diesem Bereich nicht mehr engagie- Meine Motion hat zwei Stossrichtungen: Eine finanzielle
ren. Die Kommission war auch der Meinung, dass der Weg- und eine gesetzgeberische. Ich bin der Meinung, dass auf
fall der bisherigen, nicht sehr hohen Bundesunterstützung Bundesebene eine gesetzliche Grundlage für d e Ausbil-
durch die Kantone verkraftet werden könne. dung der Sozialarbeit und für die Anerkennung der Ausbil-
In Berücksichtigung der Ergebnisse des Vernehm lassù ngs- dung und des Berufes geschaffen werden muss. In seiner
verfahrens und der Aussprache im Kontaktgremium Bund/ Antwort schreibt der Bundesrat zwar, dass die eingesetzte
Kantone hat der Bundesrat am 29. Oktober 1986 entschie- Studienkommission die Auffassung vertreten habe, dass die
den, den Ende 1989 auslaufenden Bundesbeschluss über Kantone für die Rechtssetzung in der beruflichein Ausbil-
die Unterstützung der Schulen für Soziale Arbeit nicht mehr dung zuständig sein sollen, wenn sich die Berufstätigkeit
zu verlängern. vorwiegend im Anstellungsverhältnis der öffentlichen Hand
In seiner Interpellation vom S.Dezember 1986 hat Herr abspielt, was nach Auffassung der Kommission zutreffe.
Nationalrat Meyer-Bern in der Folge den Bundesrat gebeten, Diese Argumentation ist bildungspolitisch und berufspoli-
auf seinen Entscheid zurückzukommen und die rechtlichen tisch nicht haltbar; sie ist überdies falsch. Die Erhebungen
Grundlagen für eine weitere Unterstützung der Schulen zu haben ergeben, dass 40 bis 46 Prozent der Sozialtätigen im
schaffen. Da seit dem Entscheid vom Herbst des vergange- öffentlichen Bereich eingesetzt sind, 50 Prozent im privaten
nen Jahres keine wesentlichen neuen Tatsachen aufge- Sektor.
taucht waren, lehnte es der Bundesrat in seiner Interpella- Und nun zur finanziellen Seite. Selbstverständlich wäre die
tionsantwort vom 9. März 1987 ab, darauf materiell zurück- Uebernahme der Bundessubvention durch die Kantone
zukommen. finanziell ohne weiteres tragbar. Das ist überhaupt keine
Die vorliegende Motion verfolgt im wesentlichen die glei- Frage. Es wäre theoretisch lösbar durch Konkordate, wie
chen Ziele wie die Interpellation. Auch die Ausgangslage hat das St. Gallen, Genf und Waadt getan haben. Wenn ich
sich nicht geändert. Der Bundesrat sieht sich daher ausser- trotzdem für die Bundessubvention plädiere, dann deshalb
stande, von seinem ursprünglichen Entscheid abzurücken. weil in der Praxis erhebliche Widerstände bestehen. Bis jetzt
Dieser Haltung liegen ausschliesslich Ueberlegungen der haben nämlich die Kantone - mit Ausnahme der erwähnten
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zugrunde. - keinen Streich getan, um ein Konkordat abzuschliessen
Die grosse bildungs- und sozialpolitische Bedeutung der oder die ausfallende Subvention zu übernehmen. So bleibt
Schulen für Soziale Arbeit soll damit selbstverständlich die Last weitgehend auf den wenigen Standortkantonen
nicht etwa in Frage gestellt werden. liegen. Das ist ungerecht. Von diesen Standortkantonen
Der Bundesrat zweifelt im übrigen nicht daran, dass es den haben sich bis jetzt die wenigsten bereit erklärt, für den
Trägern dieser Schulen möglich sein wird, trotz des Wegfal- Bundesbeitrag einzuspringen. Selbst wenn die Kantone
lens der Finanzhilfen des Bundes dieses Werk auch in unter sich noch Konkordate abschliessen, hätte das nega-
Zukunft weiterzuführen. tive Folgen. Nur Schüler aus den betreffenden Konkordats-
7. Oktober 1988 N 1523 Motion Fischer-Sursee
kantonen hätten vergünstigten Zugang zur Konkordats- für Soziale Arbeit soll jetzt ihre Klassen verdoppeln. Das
schule. Die im universitären Bereich zu Recht geforderte haben wir in einer einmaligen Anstrengung gemacht. Aber
Möglichkeit der freien Wahl der spezifisch geeigneten das werden wir in Zukunft nicht Jahr für Jahr wiederholen
Schule würde erheblich beeinträchtigt, wenn nicht gar ver- können, weil das das Ausbildungsniveau senkt. Gleichzeitig
unmöglicht. kamen wiederum die Praktiker aus den Justizheimen und
Wenn der Standortkanton die Kosten übernimmt, diktiert er aus den Altersheimen usw. und sagten: Wir haben Leute, die
auch für die ausserkantonalen Studierenden den Preis. Die sind nicht ausgebildet. Die Schule für Soziale Arbeit soll sie
Lage würde für diese generell schwierig. Jetzt schon müs- gefälligst in einem Schnellkurs von 250 Stunden ausbilden.
sen diese Schulgelder bis zu 6500 Franken bezahlen. Trotz Solche Forderungen werden ständig gestellt. Auf der ande-
regionalen Schwerpunkten bilden die Schulen grundsätz- ren Seite ist der Staat nicht bereit, diese Aufgabe tragen zu
lich für die ganze Schweiz aus. Entsprechend muss die Last helfen. Die Kantone haben ja kein Konkordat, Herr Cotti!
der Finanzierung verteilt werden. Unter diesem Gesichts- Deswegen war es ein ganz grosser Fehler beim zweiten
punkt sind die Schulen durchaus mit anderen höheren Lehr- Ausgabenpaket, den Bund aus dieser Aufgabe zu entlassen,
anstalten, wie Techniken, vergleichbar, die vom Bund eben- wenn man keine Ersatzlösung hat. Bei uns weigern sich
falls mitfinanziert werden. viele Kantone, zu bezahlen. Das führt dazu, dass Studie-
Die Streichung der Subvention gefährdet auch die gesamt- rende aus gewissen Kantonen zwischen 15 000 und 26 000
schweizerische Koordination in der Ausbildung und die Franken Schulgeld bezahlen müssen! Das können wir uns
Weiterentwicklung des Ausbildungsstandards. Ich möchte doch nicht leisten! Das ist doch prohibitiv für bestimmte
daher zusammenfassend festhalten: Die Ausbildung der Bürger aus gewissen Kantonen. Der Bund kann sich hier
Sozialarbeiter ist eine gesamtschweizerische Aufgabe. Sie nicht aus der Aufgabe herausdrücken, genauso wenig wie
soll nicht nur durch wenige Kantone getragen werden. Der bei den Technika.
Bundesbeitrag soll die Möglichkeit schaffen, dass alle Stu- Ich erinnere Sie noch einmal an die grossen Aufgaben, die
dierenden, die nicht in einem Standortkanton wohnen, zu wir vor uns haben. Die Ueberalterung der Bevölkerung führt
gleichen Bedingungen Zutritt zu den Schulen haben. Und dazu, dass wir immer mehr Altersheime haben, dass wir aber
schliesslich soll eine bundesrechtliche Regelung geschaf- auch die Alterspatienten ambulant betreuen wollen. Die
fen werden, die die Schulen und den Beruf der Sozialarbei- Ambulatorien nehmen überall zu. Wir haben das Problem
terinnen und der Sozialarbeiter bundesrechtlich anerkennt. der Aidskranken, die uns vor grosse Aufgaben stellen wer-
den; auch die wollen wir nicht einfach in Spitäler abschie-
Frau Uchtenhagen: Ich möchte Sie eindringlich bitten, die ben, sondern wir wollen sie so lange wie möglich ambulant
Motion Fischer zu überweisen. behandeln. Wir haben die Drogenabhängigen. Wir haben
Ich war jahrzehntelang Dozentin an der Schule für Soziale sehr viele Probleme, und wir brauchen ausgebildetes Fach-
Arbeit und bin seit bald sechs Jahren Präsidentin dieser personal. Wenn das so weitergeht, wenn der Bund nicht
Schule. Ich musste das Präsidium übernehmen, weil wir bereit ist, an dieser gesamtschweizerischen Aufgabe mitzu-
zeitweise praktisch nur noch ein Krisenmanagement hatten. tragen, werden wir diese Probleme nicht lösen können.
Schon die Kürzung der Bundessubventionen infolge der Ich bitte Sie eindringlich, die Motion Fischer zu unter-
Sparübungen hat uns in enorme Schwierigkeiten gebracht. stützen.
Als dann noch der Streit zwischen der Stadt und dem
Kanton über die Beteiligungen an den Subventionen aus- Aliesch: In der freisinnig-demokratischen Fraktion wurde
brach, waren wir vollkommen geliefert. Darf ich Sie daran die Motion von Herrn Fischer betreffend Unterstützung der
erinnern, dass die Schulen für Soziale Arbeit das sind, was Schulen für Sozialarbeit durch den Bund eingehend disku-
wir in vielen Gebieten eigentlich wollen, nämlich private tiert. Nach Abwägung der verschiedenen Aspekte und in
Institutionen? Sie sind von Praktikern getragen, von Anerkennung der Bedeutung der Schulen für Sozialarbeit
engagierten Leuten, die mit Ausnahme der Dozenten und gelangte unsere Fraktion mit allen gegen 2 Stimmen zur
der Schulleitung alle gratis arbeiten. Ueberzeugung, dass die Motion gemäss dem Antrag des
In diesem Milizsystem geht es nicht an, dass diese Leute Bundesrates abzulehnen sei. Für unsere Ablehnung sind
eine Riesenarbeit auf sich nehmen, die dann hauptsächlich insbesondere folgende Gründe massgebend:
darin besteht, Geld zu betteln, Briefe zu schreiben, sich an Punkt 1 : Die in den Schulen für Sozialarbeit ausgebildeten
die Kirche zu wenden, sich immer wieder zu fragen, wie man Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter üben ihre Berufstä-
diese Schulen überhaupt finanzieren kann. Wir haben unter tigkeit in erster Linie in Anstellungsverhältnissen der öffent-
dem Druck der Sparübungen nichts als Schwierigkeiten lichen Hand aus. Für diese Ausbildungsgänge sollen nach
bekommen. Die Dozenten sind davongelaufen, die Vor- unserer Meinung die Kantone sowohl bezüglich der Recht-
standsmitglieder sind ebenfalls gegangen, weil sie die Nase setzung wie der Finanzierung zuständig sein. Bei entspre-
einfach voll hatten von dieser Art der Auseinandersetzung. chendem Willen - so meinen wir - sollten Kantone wie
Wirbrauchen mehr und mehr Sozialarbeiter. Die Ausbildung Zürich oder Solothurn dazu auch in der Lage sein.
ist heute sehr praxisbezogen. Es ist eine sehr teure Ausbil- Punkt 2: Die Individualfürsorge soll eine kantonale Domäne
dung. Wir können auch anders ausbilden. Ich habe es der bleiben. Die Schulen für Sozialarbeit sind diesem Bereich
Erziehungsdirektion klipp und klar gesagt: Bei weiteren zuzuzählen.
Sparübungen - und die stehen natürlich ins Haus, wenn der Punkt 3: Die Kantone sind ohne weiteres in der Lage, die
Bund seine Subventionen auch noch wegfallen lässt! - Schulen aus eigener Kraft zu unterstützen. Eine Weiterfüh-
werden wir das Ausbildungskonzept ändern müssen. Man rung der Subventionierung durch den Bund würde zudem
kann natürlich Frontalunterricht erteilen, den Studierenden dem Grundsatz widersprechen, wonach die finanzielle Ver-
eine Menge intellektueller Sachen in die Köpfe stopfen. Das antwortung auch eine Mitsprachemöglichkeit voraussetzt.
sind aber nicht die Sozialarbeiter, die wir brauchen. Das sind Punkt 4: Eine Subventionierung durch den Bund musste
nicht die Leute, die sich in der Praxis auskennen. Wir müs- bedingen, dass in den verschiedenen Schulen für Sozialar-
sen die Leute in die Praxis begleiten, wir müssen sie in beit einheitliche Lehrgänge mit einem eidgenössisch aner-
kleinen Gruppen arbeiten lassen, learning by doing, und das kannten Abschluss angeboten werden. Die Ausbildung
ist sehr arbeits- und kostenintensiv. Niemand bestreitet musste zum Beispiel dem eidgenössischen Berufsbildungs-
heute, dass diese Schulen ausgezeichnete Sozialarbeiter gesetz unterstellt werden. Dies ist aber heute nicht der Fall
ausbilden. In der Schule für Soziale Arbeit Zürich ist es so, und von vielen anscheinend auch nicht erwünscht.
dass bei Abschluss der Ausbildung praktisch alle Absolven- Die Fraktion der FDP teilt die Auffassung des Bundesrates,
ten einer Klasse schon besetzt sind. Sie finden also mehr als wonach eine Weiterführung der Subventionierung der
nur genügend Stellen. Schulen für Sozialarbeit durch den Bund nicht zweckmässig
Was geschah, nachdem wir alle diese Sparübungen brav und für den Weiterbestand dieser Schulen auch nicht not-
gemacht hatten? Da kamen die Heimerzieher und sagten, wendig ist.
wir brauchen doppelt soviele Schulabsolventen! Die Schule Wir unterstützen deshalb die Ablehnung der Motion.
Motion Fischer-Sursee 1524 N 7 oclobre 1988
Präsident: Die liberale Fraktion lässt mitteilen, dasssiedem Es geht um 5,8 Millionen Franken. Wenn ich denke, welche
Antrag des Bundesrates zustimmt. Beträge schon bewilligt worden sind, seit ich in diesem Rat
bin, bitte ich Sie inständig, diesem, aufs Ganzi} gesehen
Lanz: Die Zeit ist kurzlebig, und anscheinend mögen sich doch sehr kleinen Betrag, der aber bestimmt eine grosse
verschiedene Leute in diesem Rat nicht mehr erinnern, dass Wirkung haben wird, zuzustimmen. Mein Versprechen
auch wir hier den Sozialarbeitern Aufträge erteilt haben, haben Sie, dass ich mich dafür einsetzen werde, dass er
nämlich vor drei Jahren, anlässlich der Revision des EL- effizient und wirklich gut eingesetzt wird im Interesse jener,
Gesetzes, also des Gesetzes über die Ergänzungsleistun- die es letztlich brauchen.
gen. Der Bundesrat hat dem Parlament vorgeschlagen, die
Berücksichtigung gewisser behinderungs- und krankheits- Mme Pitteloud: Je vous demande de soutenir la motion
bedingter Mehrkosten nicht im Gesetz festzuschreiben, son- Fischer-Sursee et je voudrais attirer votre attention sur son
dern von Fall zu Fall abzuklären und zu entscheiden. Der importance. La décision de cesser le subventionnement des
Bundesrat beantragte, diese Aufgabe an Pro Infirmis und écoles sociales à partir de 1990 a été prise dans \s cadre de
Pro Senectute zu übertragen. Er argumentierte - ich zitiere la nouvelle répartition des tâches entre Confécération et
aus der Botschaft-, «dass die privaten Institutionen Gewähr cantons et cet exercice, qui devait être celui du désenchevê-
dafür bieten, in den genannten Fällen für eine rasche, wirk- trement des tâches, s'est révélé en fait un exercice financier.
same und diskrete Hilfe zu sorgen». Les cantons eux-mêmes se sont aperçus qu'ils n'avaient pas
Die Räte schlössen sich der Auffassung des Bundesrates an les moyens de reprendre une partie de ces tâches.
und beschlossen, den Beitrag zur Bewältigung der übertra- On a aussi compris, depuis le lancement de ce" exercice,
genen Aufgabe an Pro Infirmis von 6 auf 8 Millionen und an que le législateur avait mis des années à construire patiem-
Pro Senectute von 8 auf 12 Millionen Franken zu erhöhen. ment un édifice social et qu'il ne s'agissait pas de le détruire
Bedingung: Die Pro-Werke sind verpflichtet, für die ihnen maintenant.
von unserem Rat übertragene delikate Aufgabe Fachkräfte Il est en effet étrange de penser qu'en 1978 le Conseil fédéral
zur Verfügung zu stellen. Im Klartext heisst das: Sozialarbei- lui-même demandait aux Chambres de prolonger l'aide aux
terinnen und Sozialarbeiter, von denen diese Pro-Werke écoles de service social, relevant avec justesse une évolu-
denn auch zusammen rund 300 beschäftigen. Wir sind also tion sociale et économique qui entraîne des problèmes,
für den möglichst subtilen, differenzierten und unbürokrati- «des misères morales et psychiques» -je cite le message-
schen Vollzug der AHV-, IV- und EL-Gesetzgebung auf die et affirmait que notre législation sociale reposait sur l'idée
Pro-Werke und deren qualifiziertes Personal angewiesen. qu'il ne pourrait y avoir de politique sociale moderne si les
Der Bundesrat, die Verwaltung und eben wir, die wir das services sociaux n'étaient pas dotés de spécialistes. En 1978
revidierte EL-Gesetz verabschiedeten, sind daher an der le Conseil fédéral démontrait que ces écoles sociales
Ausbildung von Fachkräften und damit am Bestand der avaient un financement complexe reposant à la fois sur des
Schulen für Sozialarbeit direkt interessiert. fonds propres, des subventions cantonales et des subven-
Ich bitte Sie darum, der Motion Fischer zuzustimmen. tions fédérales, et il concluait que les subventions fédérales
étaient importantes pour l'équilibre de leurs finances.
Frau Stocker: Ich lege meine Interessenbindungen klar: Ich En 1984, il répétait que c'était grâce aux contributions
bin Sozialarbeiterin, ich bin Ausbildnerin an verschiedenen fédérales que la situation de ces écoles avait évolué de
Schulen für Sozialarbeit. Es ist aber nicht die Angst um façon positive. Dans le même temps, il émettait l'opinion,
meinen Brotkorb, die mich hier dafür plädieren lässt, die étrange à mon avis, que le fait qu'elles soient subvention-
Motion Fischer-Sursee zu unterstützen. Es sind zwei ganz nées par la Confédération avait empêché leur bonne inté-
andere Ueberlegungen. gration cantonale. Cette position servait à étayer l'idée de
Eine erste Ueberlegung: Wir haben bekanntlich 26 Kantone leur «cantonalisation». Or, en tant qu'institutions d'études
in der Schweiz. Herr Aliesch, es gibt 10 Schulen für Sozialar- sociales supérieures, les écoles de service social sont, tout
beit. Wenn Sie nun kantonalisieren, was passiert dann? Was comme les technicums et les écoles supérieures, des éta-
geschieht in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis, blissements qui entrent dans la compétence des cantons, de
Jura? Wo geht man dort in die Schule? Wo lernt man dort la Confédération et le professeur Fleiner a démontré que la
den Beruf einer Sozialarbeiterin und eines Sozialarbeiters? législation découlant de la motion de M. Fischer-Sursee a
Schon heute bezahlen solche Studierende zum Teil gegen une base constitutionnelle dans l'article 27, alinéa premier
10 000 Franken Schulgeld pro Jahr. Und dann müssen Sie de la constitution.
wissen, dass die Ausbildung zu diesem Beruf in der Regel L'école est une affaire cantonale, c'est vrai, ainsi que l'assis-
die zu einem Zweitberuf ist. Es braucht eine gewisse tance individuelle, mais le mandat de formation de ces
menschliche Reife, es braucht berufliche Voraussetzungen écoles ne l'est pas. Il comprend des tâches de prospection
und Lebenserfahrung, um überhaupt zu dieser Ausbildung et de recherche en matière de politique social» qui sont
zugelassen zu werden. Diesen Menschen zwischen 30 und d'utilité nationale. D'ailleurs, si des organisations suprare-
40 Jahren ist ein derartiges Studiengeld fast nicht mehr gionales, cantonales ou nationales, publiques ou privées, ne
zuzumuten. Ich kenne viele, die sich ernsthaft mit dem collaboraient pas à la solution de ces problèmes particuliè-
Gedanken tragen: Kann ich mir diese Ausbildung leisten rement difficiles- problèmes de la drogue, de l'alcoolisme,
oder nicht, ich habe familiäre Verpflichtungen, ich muss des réfugiés, désormais aussi problème des porteurs de sida
letztlich für meinen Lebensunterhalt selber aufkommen? et de la maladie d'Alzheimer qui se développe et qui va
Gerade die Kantone, wo keine Schule für Sozialarbeit nécessiter un nombre important de prises en charge par des
besteht, sind dringend darauf angewiesen, ihre Frauen und travailleurs sociaux - les collectivités publiques cantonales
Männer zu diesen Ausbildungsstätten schicken zu können. et communales seraient rapidement dépassées. Il est faux,
Eine zweite Ueberlegung: Wir stehen vor grossen sozialen Monsieur Aliesch, de dire que ces travailleurs soni employés
Aufgaben. Ich glaube, Sie stimmen mir zu: Das berühmte en majorité dans le secteur public, puisque 54 pour cent
gute Herz und der gesunde Menschenverstand mögen noch d'entre eux, en moyenne, travaillent dans des organismes
immer eine wichtige Voraussetzung sein, aber sie genügen privés ou pour les églises.
doch nicht mehr! Heute braucht es die modernen Techniken La cantonalisation de ces écoles était très controversée.
des Managements, um in Projekten, in Entwicklungen - Onze cantons étaient pour, dix étaient contre et toutes les
gerade auch in ländlichen Gebieten - mit den grossen organisations qui s'occupent de politique sociale et d'assis-
Fragen, zum Beispiel der Bevölkerungsstruktur-Entwick- tance sociale y étaient opposées, notamment la Conférence
lung, fertigzuwerden. Es geht darum, dass wir gerade suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique, le
gesamtschweizerisch ein Ausbildungsniveau hinkriegen, Conseil suisse de la science et la Fédération suisse des
das es möglich macht, den modernen Anforderungen der associations de parents de handicapés mentaux.
sozialen Probleme gerecht zu werden. Und das setzt qualifi- D'ailleurs, en refusant la cantonalisation des bourses
zierte, gut ausgebildete Fachleute voraus. d'études par une votation populaire, les citoyens suisses ont
7. Oktober 1988 N 1525 Motion Fischer-Sursee
également exprimé leur volonté de maintenir une assistance Sozialarbeit. Ich kenne aber auch die Probleme dieser
financière de la Confédération dans le domaine des études Schule, und ich erinnere mich noch an die internationale
supérieures. Je vous demande donc de soutenir la motion Tagung über die Sozialarbeit in Solothurn im Juli 1984, wo
Fischer-Sursee. Herr Bundesrat Egli folgendes gesagt hat: «Gesellschaft mit
oder ohne Sozialarbeit, das ist gleichzeitig auch die Frage
Frau Zölch: Ich bitte Sie, die Motion Fischer-Sursee zu nach der Gesellschaft, die wir wollen. Eine menschliche
unterstützen. Gesellschaft ist heute ohne Sozialarbeit nicht denkbar. Das
Wir haben es vorhin gehört, wir wissen es alle, dass die Bekenntnis zur Würde des Menschen bleibt hohl, wenn wir
Arbeit von Menschen im Sozialbereich immer wichtiger, denen nicht gezielt und kompetent helfen können, die auf-
aber auch immer schwieriger wird. Denken wir beispiels- grund von Krankheit, Gebrechen oder besonderen Umstän-
weise an die Betreuung der Betagten, der Behinderten, der den nicht in der Lage sind, jene unveräusserlichen Rechte
zunehmenden Zahl der Drogenabhängigen, der Asylanten wahrzunehmen, die ihnen als Menschen zukommen.»
und neuerdings auch der aidskranken Menschen. Hier Damals schon sprach man von Kantonalisierung. Es kam zur
genügen mitmenschliche Gefühle längst nicht mehr! Wir bekannten Verlängerung, aber Herr Bundesrat Egli hat
haben alle ein grosses Interesse daran, dass gut ausgebil- damals auch deutlich und klar gesagt, ich zitiere: «Was auf
dete Kräfte diese Menschen betreuen. Je wichtiger und je jeden Fall vermieden werden muss, ist, dass im Zuge einer
schwieriger diese Aufgaben werden, desto höhere Anforde- allfälligen Ablösung der Bundessubventionen die Schulen
rungen müssen wir an die Ausbildung der Sozialarbeiterin- gezwungen werden müssten, ihre Leistungsangebote einzu-
nen und der Sozialarbeiter stellen. schränken.»
Die Gemeinden, die den Fürsorgebedürftigen eigentlich am Das sind, glaube ich, deutliche bundesrätliche Worte.
nächsten stehen, sind oft mit den vielen sozialen Aufgaben Die Schwierigkeit der vom Bund anvisierten Kantonalisie-
überfordert. Gerade kleine Gemeinden sind darauf angewie- rung der zehn Schulen für Sozialarbeit sind sehr gross.
sen, dass sie Betreuungsaufgaben z. B. an Gemeindever- Fliessen die 6 Millionen Franken nicht mehr, entstehen exi-
bände oder an andere regionale Institutionen - und dort stenzielle Sorgen. Tendenzen zum Leistungsabbau, höhere
eben an gut ausgebildete Fachkräfte- übertragen können. Belastung ausserkantonaler Schüler, beispielsweise auch
Heute ist es so, dass die Schulen für Soziale Arbeit grössten- aus dem Kanton Graubünden, und viele weitere Probleme.
teils von privaten Organisationen, teils auch von Kantonen Ich bitte den Rat, die Schulen für Sozialarbeit nicht zu
und Gemeinden oder von mehreren Kantonen gemeinsam Sozialfällen werden zu lassen, sondern die Motion Fischer-
getragen werden. Diese Aufgabenteilung ist historisch Sursee zu unterstützen.
gewachsen, und sie hat sich bewährt.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Schulen für Stappung: Auch ich unterstütze die Motion Fischer-Sursee.
Soziale Arbeit, die Sassa, legt gewisse minimale Richtlinien Ende 1989 läuft der gegenwärtig noch geltende Bundesbe-
für die Grundausbildung fest. Sie ist auch verantwortlich für schluss aus. Dann kommen die Schulen für Soziale Arbeit
die gesamtschweizerische Koordination und Entwicklung ohne Zweifel in eine finanzielle Notlage.
der Ausbildung an den zehn Schulen. Die Sassa überprüft Bereits mit der Kürzung des Bundesbeitrages anlässlich der
denn auch periodisch die Lehrpläne und die Arbeit der letzten Subventionszusicherung, d. h. mit dem letzten Bun-
Schulen. desbeschluss, waren die Schulen gezwungen, Einsparun-
Der Bund subventioniert heute nicht nur die Schulen, son- gen in wichtigen Bereichen vorzunehmen. Damals ging es
dern er unterstützt finanziell auch die Sassa, indem er ihre um eine Kürzung von zirka 5 Prozent. Ab I.Januar 1990
Defizite übernimmt. Diese Defizite machen mehr als 50 Pro- fallen die Bundesbeiträge ganz weg, das sind 30 Prozent der
zent aller Ausgaben der Sassa aus. Einnahmen. Das ist ein Betrag, der durch Kantonsbeiträge
Fallen nun diese Beiträge des Bundes weg, sind die Schulen kaum wettgemacht werden kann. Es ist zu befürchten, dass
für Soziale Arbeit selber und die Sassa gefährdet. Es ist sehr die Schulen für Soziale Arbeit, insbesondere auch die
unsicher, ob die Kantone bereit und in der Lage wären, in Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Soziale Arbeit,
die Lücke zu springen. gezwungen sein werden, ihre Leistungen massiv abzu-
Auch die privaten Organisationen könnten die Bundesbei- bauen.
träge kaum kompensieren, und die Schülerbeiträge sind an Die Schulen für Soziale Arbeit dürfen nicht zu Stiefkindern
manchen Schulen ohnehin schon sehr hoch. verkommen. Jetzt geht es ums Ueberleben dieser für unsere
Wer garantiert uns dann, dass die Sozialarbeiter über eine Gesellschaft wichtigen Schulen. Es geht aber auch um die
minimale Grundausbildung verfügen? Wer überprüft dann Weiterführung der bewährten Koordination der Entwicklung
die Schulen, und wer koordiniert dann gesamtschweize- sowie der Ausbildung an den zehn Schulen der Arbeitsge-
risch die Ausbildung an den Schulen für Soziale Arbeit? meinschaft. Es wäre nicht zu verantworten, wenn die
Die Kantone sind heute darauf kaum vorbereitet. Es ist auch Arbeitsgemeinschaft zu einer auf Almosen angewiesenen
fraglich, ob sie die wichtigen Aufgaben, die die Sassa heute Organisation absinken würde. Ihr Weiterbestand wäre zwei-
erfüllt, eben die Festlegung eines minimalen Ausbildungsni- fellos gefährdet.
veaus und die Koordination und Entwicklung der Ausbil- Der Bund richtet heute trotz Aufgabenteilung an Höhere
dung, übernehmen könnten. Wohl auch deshalb hat sich die Technische Lehranstalten - aber auch an höhere Wirt-
Eidgenössische Erziehungsdirektorenkonferenz zusammen schafts- und Verwaltungsschulen - Subventionen aus. Es
mit zehn Kantonen und zahlreichen verschiedenen Organi- käme niemandem in den Sinn, diese Beiträge zu streichen.
sationen - unter anderen der Schweizerische Wissen- Die Anstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber, wie der
schaftsrat - gegen die Streichung der Subventionen ausge- Bundesrat das zu begründen versucht, ist kein Kriterium. Es
sprochen. geht in dieser Frage - und da möchte ich auch die freisin-
Das sogenannte Drei-Säulen-Prinzip, die Aufgaben- und nige Fraktion ansprechen - um die Ausbildung und nicht um
Lastenteilung durch die Gemeinden, die Kantone und den die spätere Tätigkeit. Auch die Sozialarbeiter sind nicht alle
Bund, hat sich bewährt. im öffentlichen Bereich tätig. Fortschrittliche Grossunter-
Es ist sicher wichtig und richtig, dass wir heute die techni- nehmungen aus Wirtschaft und Industrie haben ebenfalls
schen Ausbildungen, z. B. die Informatik und die Ingenieur- betriebseigene Sozialarbeiter. Es gibt sehr viele Stiftungen,
wissenschaften, unterstützen. Wir dürfen daneben aber die denen teilweise auch freisinnige Parteimitglieder vorstehen,
sozialen Ausbildungen nicht vernachlässigen. Rechtsgrund- die auf gut ausgebildete Sozialarbeiter angewiesen sind.
lage könnte Artikel 27 Absatz 1 der Bundesverfassung sein. Jetzt können Sie sich im sozialen Bereich engagieren, ohne
Aus diesen Gründen bitte ich Sie nochmals, die Motion von beim Verbalen zu bleiben. Ich bitte Sie sehr darum.
Herrn Fischer-Sursee zu unterstützen. Sozialarbeiter betreuen in der Regel die schwächsten Grup-
pen in dieser Gesellschaft. Das ist eine Arbeit, die nicht
Scheidegger: Auch ich bin natürlich «verdächtig». Ich sofort in Franken gemessen werden kann und wenig lukrativ
komme aus Solothurn, und auch dort hat es eine Schule für ist. Auf die Dauer ist die Arbeit der Sozialarbeiter aber eine
Sauvegarde de nos eaux. Initiative populaire 1526 N 7 octobre 1988
äusserst wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Bundes- gesamtschweizerisch derart wichtig ist, dass es der Bund
beiträge an diese Schulen sind gut angelegtes Geld. Am nicht voll aus den Händen geben sollte.
Schluss ist unsere Gesellschaft nur so stark wie der letzte
am Seil. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion Fischer. Bundesrat Cotti: Was soll der Bundesrat nach dieser ein-
drucksvollen und gutgemeinten Lawine von Voten noch
Frau Segmüller: Die Tatsache, dass wir das Land mit der sagen? Frau Segmüller, man kann bei diesen Fragen sogar
höchsten Selbstmordrate sind, bedrückt mich. Es bedrückt das Aids-Problem herbeiziehen. Ich garantiere Ihnen, dass
mich auch, dass wir bei Drogen und Aids den «Rekord» wir dieser Fragen wegen sehr besorgt und auch von der
halten. Wir sollten uns nicht auf den Kampf um 6 Millionen Notwendigkeit eines vorzüglichen Unterrichtes überzeugt
Franken beschränken, sondern uns auf den Kampf gegen sind. All das, was darüber gesagt worden ist, ist dem Bun-
die Uebel in unserer Gesellschaft konzentrieren. Immer desrat bekannt; die Notwendigkeit wird nicht bestritten.
komplexer wird das Leben, immer mehr Menschen kommen Uebrigens bezahlen wir für die Aids-Bekämpfung etwas
ohne Hilfe nicht zurecht. Wir brauchen Sozialarbeit. Sie ist mehr als diese 6 Millionen Franken. Die Frage ist für den
Hilfe zur Selbsthilfe. Das sollte doch eigentlich alle hier in Bundesrat eine andere, nämlich: Sind die Kantone, die
diesem Saal ansprechen. Die Anforderungen an die Sozial- besonders im Bildungsbereich immer wieder auf ihre Kom-
arbeiter punkto Wissen, Können und vor allem punkto per- petenzen pochen, bereit, das, was sie anlässlich der Aufga-
sönlicher Belastbarkeit sind hoch. Dazu kommt, dass die benteilung vor drei oder vier Jahren zugesagt haben, heute,
Schüler heute ein nicht gerade kleines Schulgeld zahlen. im konkreten Fall, noch anzunehmen oder nicht?
Von der Schule in St. Gallen weiss ich, dass zwei Drittel der Dazu ist folgendes zu sagen: Die Kantone erhielten im Jahre
Schüler Stipendien beziehen, weil sie die Ausbildung - 1987 etwa 6 Millionen Franken. Der Kanton Zürich erhielt
meist ist es eine Zweitausbildung - sonst nicht finanzieren 1,5 Millionen, der Kanton Genf ebenfalls 1,5 Millionen, der
könnten. Das bedeutet, dass die kantonalen Finanzen auch Kanton Bern 600 000 Franken, der Kanton Waadt 900 000
hier wieder belastet werden. Franken, usw. Nun stelle ich Ihnen ganz offen die Frage:
Wir brauchen angesichts der grossen Probleme unserer Sind diese Kantone in der Lage, angesichts der allseits
Gesellschaft gute Ausbildungsstätten für Sozialarbeit. Wir anerkannten Bedeutung dieser Schulen, auch die Kosten zu
brauchen qualifizierte Sozialarbeiter. Notwendig sind sicher übernehmen? Kann etwa der Kanton Zürich die ausfallen-
Verbesserungen bei der Ausbildung, eine Koordination oder den 1,5 Millionen nicht übernehmen? Mehr ist nicht zu
Vereinheitlichung der Ausbildungsgänge und möglicher- sagen.
weise eine Schwerpunktbildung wie zum Beispiel bei den Herr Fischer-Sursee, der Bundesrat hat im Jahre 1986 sei-
HTL. Was wir sicher nicht brauchen, ist eine Abwertung oder nen Beschluss aufgrund der ganzen Vorarbeit und der
Verzettelung der Kräfte zur Geldsuche. Wir brauchen weiter- Zusage der Kantone gefasst. Im Jahre 1986 war noch Herr
hin die Unterstützung des Bundes, um den Schulen in Egli, den Sie erwähnt haben, im Bundesrat. Die Situation hat
Zukunft zu ermöglichen, eine optimale Ausbildung anzubie- sich seither überhaupt nicht geändert. Der Bundesrat muss
ten. Der Zeitpunkt ist schlecht gewählt, um den Schulen, die seine Haltung im Hinblick auf eine minimale Folgerichtigkeit
eine gesellschaftlich so wichtige Funktion erfüllen, den bestätigen. Für den Rest ist das Parlament kompetent.
finanziellen Teppich unter den Füssen wegzuziehen. Ich
bitte Sie daher eindringlich: Geben Sie diese sechs Millio- Abstimmung - Vote
nen Franken weiterhin, als Unterstützung und als Zeichen
für die Notwendigkeit dieser Berufsgattung in unserem FürUeberweisung der Motion 100 Stimmen
Land, wobei Verbesserungen in der Ausbildung durchaus Dagegen 47 Stimmen
möglich und wünschbar sind.
Ueberwiesen - Transmis
Flscher-Sursee: Ich möchte nur noch zwei, drei Richtigstel-
lungen machen, vor allem an die Adresse der freisinnigen
Fraktion. Ich bin mit ihrer Argumentation durchaus einver- 87.036
#ST#
standen, und ihr Standpunkt ist im Grunde der gleiche wie
meiner, nur glaube ich, dass sie die falschen Schlussfolge- Rettung unserer Gewässer.
rungen gezogen haben. Ich bin der Meinung, dass dieser Volksinitiative und Gewässerschutzgeselz.
Beitrag an die Schulen für Sozialarbeit im zweiten Ausga- Revision
benpaket als Bundesleistung berücksichtigt, das heisst,
angerechnet werden soll, so dass per Saldo die Bundeslei- Sauvegarde de nos eaux.
stung gleich bleiben wird. Initiative populaire
Zweitens, Herr Aliesch: Ich bin ebenfalls Ihrer Meinung, dass et loi sur la protection des eaux.
die Individualvorsorge eindeutig Sache der Kantone ist. Es Révision
geht aber nicht um diese Frage, sondern um die Frage der
technischen Ausbildung der Fachleute - also nicht um die Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwurf vom 29. April '987 (BBI
Finanzierung der Individualvorsorge. Ich bin auch mit Ihnen 1061)
einverstanden, dass wir einheitliche Lehrgänge und eine Message, projets de loi et d'arrêté du 29 avril 1987 (FF II, 1081)
eidgenössische Anerkennung brauchen. Ich habe das in
meinen Ausführungen ganz deutlich gesagt. Ein ganz
wesentlicher Punkt meines Anliegens ist, dass die Subven-
tionen weiter beibehalten werden sollen, um diese eidge-
nössische Anerkennung sichern zu können. Die Argumenta-
tion des Bundesrates ist nämlich widersprüchlich. Einerseits Antrag der Kommission
bestreitet er die Subvention für Schulen für Sozialarbeit. Im Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative «zur Rettung
gleichen Atemzug bejaht er die Subvention, zum Beispiel für unserer Gewässer» wird nach Artikel 27 Absatz 5bis GVG
die hauswirtschaftliche Fachschule. Wo ist da der Unter- verlängert bis 8. Oktober 1989.
schied?
Es steht dem Bundesrat meines Erachtens gut an, wenn er
sich im Rahmen der Aufgabenteilung nicht nur für die För- Proposition de la commission
derung der Hochschulen und den gesetzlichen Schutz der Le délai imparti pour l'examen de l'initiative populaire «pour
Arztgehilfinnen oder der Berufsfischer einsetzt-ich bin ihm la sauvegarde de nos eaux» est prolongé jusqu'au 8 octobre
zwar dankbar, dass man die Fischer schützt; aber ich 1989, conformément à l'article 27, alinéa 5bis, de la loi sur
glaube, Herr Bundesrat, dass das Anliegen nun doch les rapports entre les conseils.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fischer-Sursee Schulen für Sozialarbeit. Unterstützung
Motion Fischer-Sursee Ecoles de service social. Subventionnement
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1988
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.390
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite 1521-1526
Page
Pagina
Ref. No 20 016 785
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